Arbeitvertrag

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Arbeitvertrag
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Arbeitvertrag
Zwischen der
XY GmbH, Musterstraße 9-99, 99999 Musterstadt
- im folgenden: Arbeitgeberin und
Dr. Mustermann, Musterstraße 9-99, 99999 Musterstadt
- im folgenden: Arbeitnehmer wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§1
Vertragsbeginn und Tätigkeit
1.
Der Arbeitnehmer wird zum […] als […] eingestellt.
Der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers im Unternehmen ergibt sich aus der beiliegenden Stellenbeschreibung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen.
2.
Die Arbeitgeberin ist berechtigt, die Stellenbeschreibung geänderten Anforderungen anzupassen und
den Arbeitnehmer auch mit anderen, seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechenden Aufgaben zu
betrauen. Dies gilt auch für eine Tätigkeit an einem anderen Ort, auch im europäischen Ausland, und
bei einer anderen Gesellschaft des XY-Konzerns.
Wurde das Arbeitsverhältnis von einem der Vertragspartner gekündigt, ist die Arbeitgeberin berechtigt,
den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung einseitig von der Arbeitsleistung freizustellen.
§2
Vergütung
1.
Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Festvergütung von jährlich € […] brutto (in Worten:
[…]). Die Festvergütung wird in 12 Monatsgehältern á € […] jeweils am Ende eines Abrechnungsmonats bargeldlos auf ein von dem Arbeitnehmer zu benennendes Konto überwiesen.
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2.
Der Arbeitnehmer erhält darüber hinaus mit dem Novembergehalt ein Weihnachtsgeld in Höhe von
75 % eines Bruttomonatsgehalts. Das Weihnachtsgeld wird nur dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer
am 15. November in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.
Scheidet der Arbeitnehmer aufgrund Eigenkündigung oder aufgrund verhaltensbedingter arbeitgeberseitiger Kündigung bis zum 31. März des Folgejahres aus, so ist das Weihnachtsgeld in voller Höhe zurückzuzahlen.
3.
Ein Rechtsanspruch auf sonstige Zuwendungen (Zulagen, Sonderzahlungen, Urlaubsgeld o.ä.) besteht
nicht. Derartige Zuwendungen stehen, wenn sie erfolgen, unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit und
begründen auch dann, wenn sie wiederholt und ohne nochmaligen ausdrücklichen Freiwilligkeitsvorbehalt gezahlt werden, keinen Rechtsanspruch.
§3
Arbeitszeit
1.
Die Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt
40 Stunden wöchentlich. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, betriebsnotwendige Überstunden zu
leisten.
2.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausenzeiten werden von der Geschäftsleitung
festgelegt und können jederzeit geändert werden. Derzeit beginnt die tägliche Arbeitszeit um 8.00 Uhr
und endet um 17 Uhr.
§4
Urlaub
Der Jahresurlaub beträgt 30 Arbeitstage. Die Lage des Urlaubs ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen mit dem Vorgesetzten abzustimmen.
§5
Arbeitsverhinderung / Krankheit
1.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinem Vorgesetzten über den Eintritt einer Arbeitsverhinderung
unverzüglich, spätestens zum Arbeitsbeginn, zu informieren und deren voraussichtliche Dauer anzuzeigen.
2.
Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, ist er verpflichtet, vor Ablauf des auf den Beginn der
Arbeitsunfähigkeit folgenden Tages eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren
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voraussichtliche Dauer vorzulegen. Unabhängig davon ist der Vorgesetzte unverzüglich, spätestens zum
Arbeitsbeginn, über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren.
3.
Ist der Arbeitnehmer infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung gehindert,
erhält er Entgeltfortzahlung nach Maßgabe des Entgeltfortzahlungsgesetzes in der jeweils geltenden
Fassung.
§6
Unfallversicherung
Die Arbeitgeberin schließt für die Dauer der Tätigkeit eine Unfallversicherung für den Arbeitnehmer
ab, mit der beruflich und privat veranlasste Unfälle abgesichert werden. Die Versicherungssummen
betragen
€ 25.000 für den Todesfall
€ 150.000 für den Fall der vollen Invalidität (100 %).
§7
Dienstreisen
Für die Erstattung von Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Dienstreisen
entstehen, gelten die XY-Reisekostenrichtlinien. Eine Erstattung von Aufwendungen erfolgt ausschließlich gegen Einreichung von Belegen.
§8
Dienstwagen
1.
Die Arbeitgeberin stellt dem Arbeitnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit einen Dienstwagen zur Verfügung. Die private Nutzung des Dienstwagens ist gestattet, die hierdurch anfallende Lohnsteuer trägt
der Arbeitnehmer.
2.
Die Betriebs- und Unterhaltungskosten für den Dienstwagen mit Ausnahme der Treibstoffkosten für
Urlaubsreisen trägt die Arbeitgeberin. Die erforderlichen Aufwendungen insbesondere für Treibstoff,
Öl, Reparaturen, Haupt- und Abgassonderuntersuchungen werden dem Arbeitnehmer gegen Beleg erstattet.
3.
Der Arbeitnehmer ist für den vorschriftsmäßigen Zustand sowie für die ordnungsgemäße Pflege und
Wartung des Fahrzeugs verantwortlich. Ölwechsel und Kundendienst sind regelmäßig durchzuführen.
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Dringende Reparaturen hat der Arbeitnehmer unverzüglich zu veranlassen; sofern hierfür Aufwendungen von mehr als € 300,-.- zu erwarten sind, hat der Arbeitnehmer vor Auftragserteilung die Zustimmung der Arbeitgeberin einzuholen.
4.
Am Fahrzeug aufgetretene Mängel oder Beschädigungen, Unfälle und Diebstähle sind der Arbeitgeberin
unverzüglich mitzuteilen; bei fernmündlicher Mitteilung ist binnen 24 Stunden ein schriftlicher Bericht
nachzureichen.
5.
Die Überlassung des Dienstwagens ist jederzeit widerruflich. Der Arbeitnehmer erkennt an, dass die
Berechtigung zur Nutzung des Dienstwagens für Privatfahrten eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberin darstellt, auf die kein Rechtsanspruch besteht oder begründet wird. Die Gestattung der Privatnutzung kann von der Arbeitgeberin jederzeit auch ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, ein
Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls besteht in diesem Falle nicht.
§9
Verschwiegenheitsverpflichtung
1.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige
vertrauliche Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bekannt werden, absolutes
Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus auch nach dessen Beendigung.
2.
Sämtliche Aufzeichnungen und Unterlagen, die der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Tätigkeit erhalten oder gefertigt hat, einschließlich sämtlicher Abschriften und Kopien, hat
der Arbeitnehmer vor der Einsichtnahme unbefugter Dritter zu schützen und auf Verlangen der Arbeitgeberin jederzeit, spätestens aber mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses herauszugeben. Gleiches gilt für die dem Arbeitnehmer überlassenen Arbeitsmittel und sonstige im Eigentum der Arbeitgeberin stehenden Gegenstände.
§ 10 Nebentätigkeiten
1.
Der Arbeitnehmer darf im Geschäftsfeld der Arbeitgeberin weder ein eigenes Gewerbe betreiben noch
Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung tätigen.
2.
Jede andere Nebentätigkeit, gleich ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird, bedarf der vorherigen Zustimmung der Arbeitgeberin. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Nebentätigkeit die Wahrnehmung der arbeitsvertraglichen Pflichten zeitlich nicht beeinträchtigt und sonstige betriebliche Interessen der Arbeitgeberin nicht beeinträchtigt werden.
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§ 11
Probezeit, Kündigung
1.
Das Vertragsverhältnis beginnt am […] und ist auf unbestimmte Zeit begründet.
2.
Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit; während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist
von 2 Wochen jederzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Arbeitgeberin gemäß § 622 Abs. 2 BGB, so
gelten die verlängerten Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer gleichermaßen.
3.
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der
Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet.
§ 12 Verfallklausel
Alle finanziellen Ansprüche aus und in Verbindung mit diesem Vertragsverhältnis verfallen, wenn sie
nicht binnen sechs Monaten nach Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht
werden.
§ 13 Sonstige Vereinbarungen
1.
Der Arbeitnehmer erhält eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages. Er verpflichtet sich, die Bedingungen dieses Vertrages vertraulich zu behandeln.
2.
Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
3.
Sämtliche Regelungen dieses Vertrages stehen unter dem Vorbehalt ablösender Betriebsvereinbarungen.
Ort, Datum ____________
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XY GmbH
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Arbeitnehmer
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