Information des Fachverband der Stuckateure für Ausbau und
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Information des Fachverband der Stuckateure für Ausbau und
Information des Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg Wollgrasweg 23 70599 Stuttgart Telefon: 07 11 / 4 51 23-0 Telefax: 07 11 / 4 51 23-50 im Internet: http://www.stuck-verband.de/ Abrechnung von Leibungen Wie mehrfach publiziert, ist im Januar 2005 der Ergänzungsband 2005 zur VOB 2002 mit der überarbeiteten ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten sowie der neuen ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme und der neuen ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten erschienen. Die Abrechnung von Leibungen erfolgte nach Abschnitt 0.5.2 der DIN 18350 im Längenmaß. Die ehemalige Verknüpfung zwischen dem Abzug von Öffnungen und dem separaten Aufmass von Leibungen ist in DIN 18350 entfallen. In dem entfallenen Abschnitt 5.1.8 der Altfassung war geregelt, dass "ganz oder teilweise geputzte, gedämmte oder bekleidete Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen über 2,5 m2 Einzelgröße gesondert gerechnet werden". Nach allgemein anerkannter Auslegung war damit im Umkehrschluss verbunden, dass Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen unter 2,5 m2 Einzelgröße dagegen nicht gesondert gerechnet werden. Da diese Regelung mit der Neufassung entfallen ist, werden in Übereinstimmung mit anderen relevanten ATVen alle behandelten Leibungen - unabhängig von der Größe der dazugehörigen Öffnung, Aussparung oder Nische - gesondert gerechnet. alle behandelten Leibungen sind gesondert zu rechnen Sollten in einem LV einmal Leibungen nicht gesondert ausgeschrieben werden, so besteht keine vertragliche Grundlage, Leibungen zu bearbeiten. Man kann dann schlussfolgernd nur der Auffassung sein, dass der Auftraggeber diese Leistung offensichtlich von anderen Gewerken ausführen lassen will. Ein Verputzen, ein Dämmen oder ein mit Trockenbaustoffen zu bearbeitende der Leibung hat vom Auftragnehmer der Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämm-Verbundsystemarbeiten oder Trockenbauarbeiten zu unterbleiben. keine Leibungsposition im LV - was dann? Der Auftraggeber will - wenn er keine Leibungen ausschreibt diese offensichtlich mit anderen Baustoffen, z. B. Holz, Naturstein oder ähnlichen Baustoffen, von anderen Handwerkern bearbeiten lassen. Sollte sich während der Bauphase herausstellen, dass der Auftraggeber dennoch die Leibungen verputzt, gedämmt oder mit Trockenbau bearbeitet wissen will, so sollte über diese Position ein Nachtrag an den Auftraggeber übermittelt werden und erst bei Beauftragung des Nachtrags mit der Bearbeitung der Leibungen begonnen werden. Nachtrag für zusätzliche Ausführung von Leibungen Zur vollständigen und umfassenden Information über die neuen ATVen empfehlen wir unseren Mitgliedern das Tagesseminar in Rutesheim (siehe Stuck-Info-Ausgabe 3/2005) oder ein Tages-Innungs-Seminar zu besuchen. Ansprechpartner: Markus Weißert 4 / 2005