Information des Fachverband der Stuckateure für Ausbau und

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Information des Fachverband der Stuckateure für Ausbau und
Information des
Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade
Baden-Württemberg
Wollgrasweg 23 70599 Stuttgart
Telefon: 07 11 / 4 51 23-0 Telefax: 07 11 / 4 51 23-50
im Internet: http://www.stuck-verband.de/
Abrechnung von Leibungen
Wie mehrfach publiziert, ist im Januar 2005 der
Ergänzungsband 2005 zur VOB 2002 mit der überarbeiteten
ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten sowie der neuen ATV
DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme und der neuen ATV
DIN 18340 Trockenbauarbeiten erschienen.
Die Abrechnung von Leibungen erfolgte nach Abschnitt 0.5.2
der DIN 18350 im Längenmaß. Die ehemalige Verknüpfung
zwischen dem Abzug von Öffnungen und dem separaten
Aufmass von Leibungen ist in DIN 18350 entfallen.
In dem entfallenen Abschnitt 5.1.8 der Altfassung war geregelt,
dass "ganz oder teilweise geputzte, gedämmte oder bekleidete
Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen über
2,5 m2 Einzelgröße gesondert gerechnet werden". Nach
allgemein anerkannter Auslegung war damit im Umkehrschluss
verbunden, dass Leibungen von Öffnungen, Aussparungen
und Nischen unter 2,5 m2 Einzelgröße dagegen nicht
gesondert gerechnet werden.
Da diese Regelung mit der Neufassung entfallen ist, werden in
Übereinstimmung mit anderen relevanten ATVen alle
behandelten Leibungen - unabhängig von der Größe der
dazugehörigen Öffnung, Aussparung oder Nische - gesondert
gerechnet.
alle behandelten
Leibungen sind
gesondert zu
rechnen
Sollten in einem LV einmal Leibungen nicht gesondert
ausgeschrieben werden, so besteht keine vertragliche
Grundlage, Leibungen zu bearbeiten. Man kann dann
schlussfolgernd nur der Auffassung sein, dass der
Auftraggeber diese Leistung offensichtlich von anderen
Gewerken ausführen lassen will. Ein Verputzen, ein Dämmen
oder ein mit Trockenbaustoffen zu bearbeitende der Leibung
hat vom Auftragnehmer der Putz- und Stuckarbeiten,
Wärmedämm-Verbundsystemarbeiten oder
Trockenbauarbeiten zu unterbleiben.
keine Leibungsposition im LV
- was dann?
Der Auftraggeber will - wenn er keine Leibungen ausschreibt diese offensichtlich mit anderen Baustoffen, z. B. Holz,
Naturstein oder ähnlichen Baustoffen, von anderen
Handwerkern bearbeiten lassen.
Sollte sich während der Bauphase herausstellen, dass der
Auftraggeber dennoch die Leibungen verputzt, gedämmt oder
mit Trockenbau bearbeitet wissen will, so sollte über diese
Position ein Nachtrag an den Auftraggeber übermittelt werden
und erst bei Beauftragung des Nachtrags mit der Bearbeitung
der Leibungen begonnen werden.
Nachtrag für
zusätzliche
Ausführung von
Leibungen
Zur vollständigen und umfassenden Information über die
neuen ATVen empfehlen wir unseren Mitgliedern das
Tagesseminar in Rutesheim (siehe Stuck-Info-Ausgabe
3/2005) oder ein Tages-Innungs-Seminar zu besuchen.
Ansprechpartner: Markus Weißert
4 / 2005