DIN 5008 Wenn zwei unterschreiben

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DIN 5008 Wenn zwei unterschreiben
Praktische Tipps für’s Büro
Assistenz und mehr „just in time“
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16. September 2014
Thema: Briefe schreiben
DIN 5008
Wenn zwei unterschreiben
Sicher kommt es jedem Büro vor, dass einen Brief geschrieben wird, in dem zwei
Verantwortliche unterzeichnen müssen, zum Beispiel der Chef und der zuständige
Projektleiter.
Beide Namen mit den zugehörigen Unterschriften stehen dann nebeneinander. Jetzt stellt
sich die Frage, wessen Unterschrift links beziehungsweise rechts stehen soll.
In der modernen Korrespondenz ist es grundsätzlich so geregelt, dass die Unterschrift des
hierarchisch Höhergestellten links steht
Beispiel:
Ausnahme:
Wenn – wie oben – zwar beide unterschreiben sollen, aber nur Herr Siebert in dieser
Angelegenheit direkter Ansprechpartner ist, weil er zum Beispiel Projektverantwortlicher
und über alle Abläufe genauer informiert ist, dann kann auch Herr Siebert links
unterschreiben. In diesem Fall ist die Zuständigkeit für den Empfänger bedeutender als die
Hierarchie.
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