Personalvertretung der Vorarlberger
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Personalvertretung der Vorarlberger
Zahl: PV-1/17 Bregenz, am 11.06.2012 Amt der Vorarlberger Landesregierung Abt. Gesetzgebung (PrsG) via VOKIS versendet Auskunft: Dr. Hubert Diem Tel: +43(0)5574/511-27836 Betreff: Bezug: Anlage: Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes; verpflichtende Gehaltsangabe bei Stellenausschreibungen; Schreiben der PV an die Abt. PrsP vom 07.02.2012 zu oa Zahl; Begutachtungsentwurf - ablehnende Stellungnahme der PV Schreiben vom 29.05.2012 zur Zahl PrsG 030.10 Schreiben vom 07.02.2012 zu oa Zahl samt Anlage Sehr geehrte Damen und Herren, mit Befremden stellen wir fest, dass der Dienstgeber trotz unseres schriftlichen Protests vom 07.02.2012 zu den damals einseitig medial angekündigten, freiwilligen Gehaltsangaben nun sogar eine gesetzliche Verpflichtung zu Gehaltsangaben in den Stellenausschreibungen des Landesdienstes einführen will. Um inhaltliche Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir als Stellungnahme zu § 5 Abs. 2 des Entwurfs sinngemäß auf unser Schreiben vom 07.02.2012 zu oa Zahl, das wir beiliegend in Kopie übermitteln. Die freiwillige oder verpflichtende Angabe von theoretischen Mindestgehältern in Stellenausschreibungen ist bekanntlich schon in der Privatwirtschaft generell nicht geeignet, Diskriminierungen zu verhindern und geht damit am erklärten Gesetzeszweck vorbei. Tatsache ist nämlich, dass die Dienstgeber gehaltliche Spielräume nach oben zur Gewinnung qualifizierter Kräfte personenbezogen nützen bzw. nützen müssen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum unser Dienstgeber diese sinnlose legistische Maßnahme des Bundes kopiert und die Vorarlberger Landesbediensteten dem Risiko einer unsachlichen medialen Neiddebatte aussetzt. Mit freundlichen Grüßen Für die Personalvertretung Der Obmann Dr. Hubert Diem eh Personalvertretung der Vorarlberger Landesbediensteten Landhaus A-6901 Bregenz www.vorarlberg.at Tel: +43(0)5574/511-29005 Fax: +43(0)5574/511-929095 E-Mail: [email protected] -2- Ergeht nachrichtlich an: Herrn Landeshauptmann Mag. Markus Wallner im Hause, unter Bezugnahme auf die Unterredung vom 23.03.2012 Herrn Landesamtsdirektor Dr. Günther Eberle im Hause, jeweils mit der höflichen Bitte um Kenntnisnahme und entsprechende Veranlassung.