Vorlage 124/2015
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Vorlage 124/2015
STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Nein öffentlich Drucksache 124/2015 Beratungsfolge Termin Rat 21.07.2015 Bemerkungen Marienhospital Münsterland GmbH Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Emsdetten fordert von den Verantwortlichen, dafür Sorge zu tragen, dass der Krankenhausstandort Marienhospital Emsdetten fortgeführt wird. 2. Der Rat der Stadt Emsdetten fordert die Landesregierung NRW dazu auf, unverzüglich einen Runden Tisch einzuberufen, der sich mit der Sicherstellung der stationären Gesundheitsversorgung im Zuständigkeitsbereich der in der Insolvenz befindlichen Marienhospital Münsterland GmbH befasst. 3. Teilnehmer dieses Runden Tisches unter der Federführung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen sollten neben Vertretern der drei betroffenen Kommunen Emsdetten, Greven und Steinfurt Vertreter der Bezirksregierung Münster, des Kreises Steinfurt und auch der Kostenträger - Krankenkassen – sein. 4. Der Rat der Stadt Emsdetten fordert den Runden Tisch auf, die Frage der Sicherstellung der stationären Gesundheitsversorgung so rechtzeitig zu klären, dass nicht im laufenden Insolvenzverfahren Fakten geschaffen werden, die den Krankenhausstandort Emsdetten endgültig zur Auflösung stellen. Ziele: Sicherstellung der lokalen und regionalen Krankenhausversorgung im Zuständigkeitsbereich der in der Insolvenz befindlichen Marienhospital Münsterland GmbH Kurzbegründung: Den Verlautbarungen der in Insolvenz befindlichen Marienhospital Münsterland GmbH zufolge, soll durch einen externen in der Gesundheitsbranche profilierten Dienstleister ein neues strukturiertes Bieterverfahren für die Übernahme der insolventen Marienhospital Münsterland GmbH durchgeführt werden. Bevor in diesem neuerlichen Bieterverfahren Fakten geschaffen werden, soll sichergestellt werden, dass auch der Krankenhausstandort Emsdetten in dieses Verfahren einbezogen wird. Die Sicherstellung der Krankenhausversorgung darf nicht weiter dem Sachwalter Dr. Kebekus und der immer noch im Amt befindlichen Geschäftsführung der Marienhospital Münsterland GmbH überlassen bleiben, die das Verfahren aufgrund der Forderungen der zunächst übernahmebereiten Mathias-Stiftung Rheine und Franziskus-Stiftung Münster so gestaltet haben und auch weiter gestalten wollen, dass der Standort Emsdetten außen vor bleibt und ersatzlos gestrichen wird. Die Entwicklung der letzten Wochen seit der Schließung des Standortes Emsdetten hat gezeigt, dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nicht mehr sichergestellt ist. Wir sehen die Landesregierung NRW, die Bezirksregierung Münster, den Kreis Steinfurt und auch die Krankenkassen als Kostenträger in der Pflicht, zusammen mit den betroffenen Kommunen Emsdetten, Greven und Steinfurt diese für die Bevölkerung lebenswichtige Fragestellung zu klären und das laufende Insolvenzverfahren nicht weiter nur aus einer Zuschauerrolle zu betrachten. Ungeachtet der politischen Forderung, auch im Kreis Steinfurt Betten abzubauen, ist die spezielle örtliche Situation in Emsdetten und in der Region zu analysieren. Es kann im Sinn der Sicherstellung der not- wendigen Krankenhausversorgung nicht richtig sein, in einer 36.000 Einwohner großen Stadt mit stark ausgeprägter mittelständischer Wirtschaft einen Krankenhausstandort komplett zu schließen. Ein solcher Fall ist in ganz Nordrhein-Westfalen nicht bekannt. Anders ist die Situation zu beurteilen, wenn an einem vergleichbaren Standort mehrere Krankenhäuser existieren, von denen eines dann geschlossen werden soll. Sachdarstellung: Am 26.06.2015 hat die Geschäftsführung der in Insolvenz befindlichen Marienhospital Münsterland GmbH das Marienhospital Emsdetten geschlossen, nachdem die Bezirksregierung Münster dem Antrag der Geschäftsführung vom 23.06.2015 durch Feststellungsbescheid vom 26.06.2015 stattgegeben hat. Nach hier vorliegenden Informationen wurde durch diesen Feststellungsbescheid das Marienhospital Emsdetten nicht aus dem Krankenhausbedarfsplan genommen, sondern „nur“ die Bettenzahl auf Null gesetzt. Zu der von der Insolvenzverwaltung erhofften Übernahme der Standorte Greven und Borghorst durch die Stiftung Mathias, Rheine, und Franziskus, Münster, ist es jedoch nicht gekommen. Angesichts fehlender weiterer Interessenten soll es jetzt zu einem neuen Bieterverfahren kommen. Der Krankenhausstandort Emsdetten soll aber nach wie vor nicht in dieses Verfahren einbezogen werden, obwohl in einem neuen Bieterverfahren die bisherigen Übernahmebedingungen der Stiftungen, dass Emsdetten zu schließen ist, nicht mehr relevant sein dürften. Seit der Schließung des Krankenhausstandortes Emsdetten kommt es vermehrt zu Meldungen, die an eine ordnungsgemäße Krankenhausversorgung der Bevölkerung zweifeln lassen. Beispielhaft sollen folgende Meldungen wiedergegeben werden: So ist z.B. ein Fall bekannt in dem ein Schlaganfallpatient aus Emsdetten in Emsdetten keine Erstversorgung mehr erhalten konnte und deshalb von einem sehr fachkundigen Arzt an das Krankenhaus in Greven zur Erstversorgung weiterverwiesen wurde, mit dem Hinweis, die Folgeversorgung an der Universitätsklinik Münster durchführen zu lassen. Die notwendige Erstversorgung in Greven unterblieb jedoch, der Patient wurde nach Hause entlassen. Die notwendige Versorgung in der Universitätsklinik wurde erst nach weiterem Notruf mit erheblicher unakzeptabler Verzögerung vorgenommen. In einem weiteren Fall sollen die zu einem Notfall hinzugerufenen Rettungskräfte im Einsatzgeschehen gestoppt worden sein, weil sie erst mehr als 15 Minuten – für die Betroffenen im Notfall als sehr langwierig empfunden - das anzufahrende Krankenhaus zu klären hatten. Die Patientin wurde dann in eine Klinik nach Enschede transportiert. Vergleichbar mit diesem Vorkommnis sind hier berichtete Fälle, in denen während der Rettungsdienstfahrt das Zielkrankenhaus mangels Kapazität geändert und ein anderes Krankenhaus angefahren werden musste. Der Rettungsdienst der Rettungswache Emsdetten gestaltet sich, was die Kapazitäten betrifft, zunehmend schwieriger. Jeder Einsatzfall führt wegen der Schließung des Krankenhaus Emsdetten zu einem Krankenhaus außerhalb Emsdettens, das jeweils mindestens 11 km entfernt liegt. An Wochenendtagen führt dies zu 18 Einsätzen pro Tag und Rettungsmittel außerhalb Emsdettens. Chirurgische Notfälle aus Emsdetten können keine Erstversorgung in Emsdetten finden und erhalten nach langen Anfahrtszeiten in umliegenden Krankenhäusern dort auch nur zeitlich sehr verzögert die notwendige ärztliche Versorgung. Im Krankenhaus in Borghorst angesetzte Operationen sollen angesichts der dort nicht zur Verfügung stehenden Kapazitäten nicht oder nur mit Zeitversatz durchgeführt werden/worden sein. Einem operierenden Arzt soll angetragen worden sein, in den funktionstüchtigen hochmodernen OP-Sälen in Emsdetten zu operieren. Dieser soll diese Forderung zurückgewiesen haben, weil er den Transport der frisch Operierten von Emsdetten nach Borghorst nicht verantworten wollte. Auch die technischen Möglichkeiten, in Borghorst einzusetzendes OP-Besteck dort zu sterilisieren, soll dort alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten übersteigen. Das OP-Besteck Beschlussvorlage 124/2015 Seite 2 von 3 selbst für nur eine Hüftgelenkoperation lasse sich dort nicht in einem Arbeitsgang sterilisieren. Dazu bedürfe es mehrerer Sterilisationsverfahren, was dazu führe, dass die Aufbereitung für das OP-Besteck für andere Operationen zurückstehen muss. Den hier eingehenden Meldungen zufolge ist zwischenzeitlich ein Shuttle-Dienst eingerichtet, der das OP-Besteck von Borghorst nach Emsdetten transportiert und nach Sterilisation in Emsdetten wieder nach Borghorst zurückschafft. Dies soll ein dauerhafter Zustand werden. Auch soll die Qualifikation der mit diesem Prozess betrauten Personen in der Zentralsterilgutversorgung nicht den Anforderungen entsprechen. Die Leitungskraft soll nach den Empfehlungen über den Fachkundenachweis II verfügen, wenn nicht sogar Fachkundenachweis III. Zurzeit soll die verantwortliche Leitungskraft nur über den Fachkundenachweis I verfügen. Erst im kommenden Monat soll sie den Lehrgang zur Erlangung des Fachkundenachweises II aufnehmen. Die vorhandenen Raumkapazitäten sollen in Borghorst dazu führen, dass 3-Bett-Zimmer zu 5-Bett-Zimmern umfunktioniert werden, dass Bauchoperierte mit Orthopädie Operierten auf einer Station untergebracht sind, ganz zu schweigen von der Raumsituation, dass Nassräumen nicht den Krankenzimmern zugeordnet sind, sondern von den Patienten auf den Fluren aufgesucht werden müssen. Und dies alles geschieht vor dem Hintergrund, dass in Emsdetten seit dem 26.06.2015 ausreichende und höchst geeignete Räumlichkeiten leer stehen, die für die Gesundheitsversorgung genutzt werden könnten. Bisheriger Schriftverkehr mit der Ministerpräsidentin bzw. der Gesundheitsministerin blieben erfolglos. Im Schriftverkehr vom 12.03.20915 verwiesen die Ministerpräsidentin und ihre Gesundheitsministerin auf das laufende Insolvenzverfahren, dessen Ausgang abzuwarten sei. Auf neuerliche schriftliche Initiative an die Ministerpräsidentin vom 30.06.2015, in der nochmals eindringlich die aus hiesiger Sicht für die Gesundheitsversorgung bedrohliche Situation geschildert worden ist, ist bis heute keinerlei Reaktion erfolgt. Nach hiesigem Verständnis kann es nicht richtig sein, die Akteure eines Insolvenzverfahrens, also den Sachwalter Dr. Kebekus und die nach wie vor befindliche Geschäftsführung der insolventen Schuldnerin, entscheiden zu lassen, wie und auf welche Weise und an welchem Ort im Kreis Steinfurt die stationäre Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung stattfindet. Es ist Aufgabe der für die Gesundheitsversorgung zuständigen Stellen, ihre Zuschauerrolle zu verlassen und sich um das Wohl der Bevölkerung zu kümmern. Schnellstmöglich ist von kompetenter und zuständiger Stelle die Frage zu klären, welche Krankenhauseinrichtungen zur Versorgung notwendig sind. Das ist keine Frage des Insolvenzverfahrens. Emsdetten ist der einzig bekannte Fall, in dem in einer 36.000 Einwohner großen von mittelständischer Wirtschaft geprägten Stadt keine stationäre Krankenhausversorgung sichergestellt ist bzw. nicht für notwendig gehalten wird. Anders sind die Fälle zu beurteilen, in denen mehrere Krankenhäuser in einer Stadt betrieben werden und hier zum Abbau von Bettenkapazitäten eine Einrichtung geschlossen wird. Für eine Stadt dieser Größenordnung und Wirtschaftsstruktur ist eine Krankenhauseinrichtung unverzichtbar. Da angesichts der bekannten öffentlichen Stellungahme der Insolvenzverwaltung und der Geschäftsführung zu erwarten ist, dass wider besseres Wissen die Situation „schön geredet“ wird, und Fakten geschaffen werden sollen die es potentiellen Bietern nicht möglich machen, auch den Krankenhausstandort Emsdetten und seine hervorragende Infrastruktur in das Bieterverfahren einzubeziehen, ist jetzt schnelles Handeln durch die für die Gesundheitsversorgung zuständigen Stellen des Landes NRW und der betroffenen Kommunen notwendig. Sichtvermerke Verfasser/in Herr Moenikes Mitzeichnung BM Beschlussvorlage 124/2015 Seite 3 von 3