Protokoll

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Protokoll
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STADT ITZEHOE
Der Bürgermeister
SITZUNGS–
Sitzung des Bauausschusses
am 29. November 2011
PROTOKOLL
Nr. 59/1.356
Beginn der Sitzung: 16.30 Uhr
Ende der Sitzung: 18.50 Uhr
Ort der Sitzung: Historisches Rathaus, Zimmer 4
Anwesend:
Ratsherr Leve
Bürgervorsteher Köhnke
Ratsherr Busch
Ratsherr Sieberns
Ratsherr Doll
Ratsherr Prang
Ratsherr Lorenz (i. V. f. Herrn Mohr)
Ratsherr Rosenwanger (i. V. f. Herrn Hüser)
Ratsherr Dahlkemper (i. V. f. Herrn Olsen)
Beratende Mitglieder:
Ratsherr Kröhn
Ratsherr Blaschke
Es fehlten:
Ferner anwesend:
Ratsherr Peters
Ratsherr Lutz
Ratsherr Scheidler
Ratsherr Wolter
Bürgermeister Dr. Koeppen
Frau Bühse
Herr Buurman
Frau Loescher
Frau Dürkes
Herr Schmedtje
Herr Carstens
Herr Kruse
Frau Zinke
Frau Thie
Wehrführer Happe
Herr Lange, Seniorenrat
Architekt Holdorf (zu TOP 3)
Herr Unterkofler, FORPLAN GmbH (zu TOP 8)
Bürger
Presse
Protokollführer/in:
Herr Vock
Unterschrift des/r Vorsitzenden bzw. Vertreters/Vertreterin:
Unterschrift des/r Protokollführers/Protokollführerin:
gez. J. Leve
gez. S. Vock
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Der Bürgermeister
Seite ____
Bauausschuss
29.11.2011
Ratsherr Leve als Vorsitzender begrüßte die Anwesenden zur Sitzung des Bauausschusses.
Es wurde beschlossen, die Tagesordnungspunkte 1 bis 7 und 9 a öffentlich und die Tagesordnungspunkte 8, 9 b und 10 nichtöffentlich zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
TOP 1
einstimmig
Verpflichtung bürgerschaftlicher Mitglieder
Da keine bürgerschaftlichen Mitglieder anwesend waren, entfiel dieser Tagesordnungspunkt.
TOP 2
Einwohnerfragestunde
Frau Schanze stellte im Zusammenhang mit der Planung/dem Bau der Südspange folgende
Fragen:
1.
2.
3.
4.
5.
Liegt ein Zeitplan für einen Baubeginn vor?
Wie sehen die aktiven Lärmschutzmaßnahmen für die Anlieger der Dorfstraße aus?
Besteht die Gefahr von Erschütterungen für die alten Gebäude in der Dorfstraße?
Wie sehen die Ausgleichsmaßnahmen für vernichtetes Grün aus?
Werden durch den zusätzlichen Schwerlastverkehr Immissionen entstehen?
Frau Linow stellte in diesem Zusammenhang folgende Zusatzfragen:
1. Werden die Anlieger der Dorfstraße an den Kosten beteiligt?
2. Wird die Dorfstraße von einem Zugang zur Stör vollkommen abgeschnitten?
Ratsherr Leve beantwortete die Fragen dahin gehend, dass aufgrund von zurzeit nicht vorhandenen Haushaltsmitteln eine Planung noch nicht im Detail vorliegt. Ausgleichsmaßnahmen sind gesetzlich nach dem Baugesetzbuch geregelt. Die Verteilung der Verkehre nach
dem Masterplan Verkehr beruht auf einer politischen Entscheidung. Die Belastungen für die
Bevölkerung müssen gleichmäßig verteilt werden.
Verwaltungsseitig wurde ergänzt, dass über ein Beweissicherungsverfahren an den Häusern
zu gegebener Zeit entschieden werden muss. Die Anlieger der Dorfstraße werden nicht mit
Kosten für die Herstellung der Südspange belastet. Aufgrund der Bedeutung dieses Bauvorhabens wird es sicherlich zu weiteren Informationsveranstaltungen für die Anlieger kommen.
TOP 3
Neubau Auguste Viktoria-Schule
hier: Vorstellung naturwissenschaftlicher Trakt und Mensa
Architekt Holdorf stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation die Grundrisse der drei Geschosse vor.
Auf Antrag von Ratsherrn Lorenz wird die Kostenberechnung diesem Protokoll beigefügt.
Ratsherr Peters bemängelte, dass ein separater Putzmittelraum lediglich im Erdgeschoss
vorgesehen ist. Ratsherr Dahlkemper beantragte für die IBF-Fraktion, Vorsorge dafür zu tref-
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Bauausschuss
29.11.2011
fen, dass auch in den beiden anderen Geschossen Unterbringungsmöglichkeiten für Raumpflegemittel und Putzmittelwagen geschaffen werden, um die Arbeit zu erleichtern.
In der Diskussion wurde herausgestellt, dass im gesamten Gebäude der AVS aufgrund der
zahlreichen Treppenanlagen eine maschinelle Reinigung nicht möglich ist. Schweres Gerät
muss insofern nicht bewegt werden. Architekt Holdorf sagte dennoch zu, nach kleinen Unterbringungsmöglichkeiten für Putzgeräte zu suchen.
Über den Antrag der IBF-Fraktion wurde nicht gesondert entschieden.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von der vorgestellten Planung Kenntnis.
TOP 7
Antrag der FDP-Fraktion vom 17.11.2011
hier: Abstand Luftlinie zwischen Spielhalle Cheyenne-Club und
dem geplanten Neubau Haus der Jugend/Sportpark Alsen
Ratsherr Kröhn erläuterte den Antrag der FDP-Fraktion. Nach einem Telefonat mit dem Justizminister müssen nach dem neuen Spielhallengesetz auch Einrichtungen zum Aufenthalt
von Kindern und Jugendlichen einen Mindestabstand von 300 m zu bestehenden Spielhallen
haben. Es besteht somit durchaus eine Wechselwirkung.
Entsprechend dem diesem Protokoll beigefügten Lageplan liegt der geplante Neubau des
Haus der Jugend außerhalb des 300 m-Radius. Der Sportpark Alsen wird von diesem Radius nur leicht tangiert. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass das neue Spielhallengesetz (1. Lesung im Landtag) in erster Linie dazu dient, Spielhallen einzudämmen. Intention des Gesetzes ist es nicht, z. B. den Neubau von Schulen in der Nähe bestehender
Spielhallen zu verhindern. Da die Gesamtkonzeption für die Entwicklung der Eventfläche
Alsen von der Ratsversammlung beschlossen wurde, könne auch nur diese einen Stopp von
Maßnahmen beschließen.
Aufgrund der aufgezeigten Entfernungen zur Spielhalle am Cheyenne-Club wurde über den
Antrag der FDP-Fraktion nicht mehr abgestimmt.
TOP 9 a
Informationen und Anfragen - Öffentlicher Teil -
Querungshilfe Lebensmittelmarkt plaza
Unter Bezugnahme auf den tödlichen Unfall an der Querungshilfe zwischen dem plazaLebensmittelmarkt und dem Parkplatz fragte Ratsherr Busch nach, ob an dieser Stelle ein
gesicherter Übergang geschaffen werden kann. Der Schwerlastverkehr ist in diesem Bereich
aufgrund der rückwärtigen Gewerbebetriebe erheblich.
Herr Kruse antwortete, dass Gespräche mit Vertretern der coop eG kürzlich stattgefunden
haben. Zu gegebener Zeit wird im Bauausschuss berichtet.
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Bauausschuss
29.11.2011
Betriebszeiten Lichtsignalanlage Konsul-Rühmann-Straße/Carl-Zeiss-Straße
Ratsherr Kröhn wies darauf hin, dass diese Ampelanlage auch noch um 23.00 Uhr in Betrieb
ist, obwohl andere benachbarte Ampelanlagen bereits um ca. 22.00 Uhr auf Gelblicht umgeschaltet haben.
Die Verwaltung überprüft den Sachverhalt.
Verfahrensstand B-Plan Nr. 140 (Kopplungsstandort Langer Peter)
Hinsichtlich der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit Discounter im Bereich Langer
Peter erkundigte sich Ratsherr Scheidler nach dem Verfahrensstand des Bebauungsplanes.
Verwaltungsseitig wurde ausgeführt, dass der Investor weitere Teilflächen vom Bund für die
Anlegung einer Zuwegung erwerben will. Aufgrund der Strukturreform bei der Bundeswehrverwaltung will die Verwertungsgesellschaft neuerdings nur noch Grundstücke insgesamt
verkaufen.
Sitzungsvorlage
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Der Bürgermeister
TOP: 4
Sitzung des Bauausschusses
am 29.11.2011
Amt/Abteilung:
Bauamt/Stadtplanungsabteilung
Empfehlung zur Beratung des
TOP:
vertraulich
nicht vertraulich
Seite:
Art der Behandlung:
Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung
endgültige Beschlussfassung
Anhörung/Information
Aktenzeichen:
Anlagen:
601.08/B-Plan 135
Antrag auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit (Duldung von Sportplatzimmissionen und Verzicht auf Entschädigungsansprüche)
Betreff:
B-Plan Nr. 135 für das Gebiet „Am Lehmwohld“
hier: Lichtimmissionen
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt dem von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlag für die vertraglichen Regelung des Verzichtes auf Entschädigungsansprüche bezüglich der Lichtimmissionen
in der genau benannten Grunddienstbarkeitsregelung (Duldung von Sportplatzimmissionen
und Verzicht auf Entschädigungsansprüche), die Teil der Kaufverträge sein wird, zu.
Abweichender bzw. ergänzender Beschluss/ Empfehlung:
Verweisung an andere Ausschüsse:
Mitwirkung anderer Ämter?
Nein
Ja:
Beratungsergebnis:
Nein
Ja:
in das Berichtswesen aufzunehmen
öffentlich
lt. Beschlussvorschlag
nichtöffentlich
abweichender/ergänzender Beschluss
Freigabe der Sitzungsvorlage für die Internetpräsentation durch
den Bgm. o.V. Amtsleiter
Nein
Ja
Itzehoe, Datum
Unterschrift Bürgermeister/Amtsleiter
04.11.2011
gez. Dr. Andreas Koeppen
Gegenzeichn.
Amtsleiter
o.V.i.A.
einstimmig
mit Stimmenmehrheit:
7 Ja-Stimmen
- Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Beglaubigt:
gez. S. Vock
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Der Bürgermeister
Erläuterungen
Seite ____
Bauausschuss
29.11.2011
TOP 4
Am 16.08.2011 hat der Bauausschuss die Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses durch die Ratsversammlung mit dem Zusatz gefasst, dass erforderliche Investitionen zur
Reduzierung bzw. Unterbindung der Lichtimmissionen, die von dem angrenzenden Sportplatz auf das Bebauungsplangebiet einwirken, vom Investor zu tragen sind.
In dem mit dem Investor geführten Gespräch wurde von diesem darauf hingewiesen, dass
eine solche Maßnahme bezogen auf das kleine Bebauungsplangebiet zu unverhältnismäßig
hohen Kosten führt und die Umsetzung des Vorhabens gefährdet. Von Seiten des Investors
wurde auf ein ähnliches Projekt in Wilster hingewiesen. Dort habe man in den Kaufverträgen
klare Regelungen getroffen.
Von Seiten des Investors wurde ein Antrag auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit (Duldung von Sportplatzimmissionen und Verzicht auf Entschädigungsansprüche) vorgelegt (s.
Anlage). Diese Unterlagen wurden gesamt der Stabsstelle Recht übergeben, von ihr geprüft
und für ausreichend erklärt.
Als nächster Schritt steht die Fassung des Satzungsbeschlusses durch die Ratsversammlung an.
Sitzungsvorlage
STADT ITZEHOE
Der Bürgermeister
TOP: 5
Sitzung des Bauausschusses
am 29. November 2011
Amt/Abteilung:
Bauamt/Stadtplanungsabteilung
Aktenzeichen:
601.03
Empfehlung zur Beratung des
TOP:
vertraulich
nicht vertraulich
Seite:
Art der Behandlung:
Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung
endgültige Beschlussfassung
Anhörung/Information
Anlagen:
Voraussichtlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 148
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet westlich der Alten Landstraße, südlich Danziger
Str. und nördlich Breslauer Str. (Alte Landstr. 35 – 41) in Itzehoe
hier: a. Aufstellungsbeschluss
b. Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB
Beschlussvorschlag:
a. Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148 für das o. g.
Plangebiet. Durch die Planung soll eine eindeutige Klärung hinsichtlich der zulässigen Art
der Nutzung erfolgen. Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung einer Bankfiliale auf dem Grundstück Alte Landstraße 39 geschaffen werden. Es
ist beabsichtigt, ein allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen.
b. Der Bauausschuss beschließt, für diese Innenentwicklungsplanung das beschleunigte Verfahren i. S. des § 13a BauGB anzuwenden.
Abweichender bzw. ergänzender Beschluss/ Empfehlung:
Verweisung an andere Ausschüsse:
Mitwirkung anderer Ämter?
Nein
Ja:
Beratungsergebnis:
öffentlich
nichtöffentlich
Nein
Ja:
in das Berichtswesen aufzunehmen
lt. Beschlussvorschlag
abweichender/ergänzender Beschluss
Freigabe der Sitzungsvorlage für die Internetpräsentation durch den
Bgm. o.V. Amtsleiter
Nein
Ja
Itzehoe, Datum
Unterschrift Bürgermeister/Amtsleiter
15.11.2011
gez. Dr. Andreas Koeppen
Gegenzeichn.
Amtsleiter
o.V.i.A.
einstimmig
mit Stimmenmehrheit:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
Beglaubigt:
gez. S. Vock
STADT ITZEHOE
Der Bürgermeister
Erläuterungen
Seite ____
Bauausschuss
29.11.2011
TOP 5
Auf dem bisher als Restaurant genutzten Grundstück Alte Landstraße 39 wird seitens der
Sparkasse Westholstein beabsichtigt, einen Neubau für eine stadtteilbezogene Bankfiliale zu
errichten. Die vorhandene Filiale am Marienburger Platz lässt aufgrund der gegebenen Gebäudestruktur keine Anpassung an eine kundenorientierte Grundrissgestaltung (Beratungsräume, Barrierefreiheit etc.) zu. Von daher wird eine Verlagerung an die Alte Landstraße
angestrebt.
Bei dem Gebiet, in dem sich das betroffene Grundstück befindet handelt es sich gegenwärtig
um einen unbeplanten Innenbereich. Eine Bebauung und Nutzung ist somit auf Grundlage
von § 34 BauGB möglich. Auf den südlich angrenzenden Grundstücken befinden sich eine
ehem. Tankstelle und Imbisswagen sowie ein Blumenhandel.
Im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens zur Bauvoranfrage für die geplante Bankfiliale
erfolgte eine Einschätzung hinsichtlich der anzusetzenden Gebietstypik, um daraus die Zulässigkeit abzuleiten. Nach Einschaltung der obersten Bauaufsichtsbehörde in Kiel wird das
Gebiet derzeit als reines Wohngebiet eingestuft.
In einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) sind Bankfilialen dieser Art nicht zulässig, weil
der projektierte Umfang (4 Büros, Schalterhalle, Nebenräume) zu groß ist. Auch ausnahmsweise wären sie in dieser Größe nicht zulässig. Hinsichtlich der übrigen Kriterien (Maß der
baulichen Nutzung, Lage, Bauweise) fügt sich das Vorhaben indes in die nähere Umgebung
ein.
Aufgrund der Lage an einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße, der Nähe zum Nahversorgungszentrum Ostlandplatz (270 m) sowie der bereits vorhandenen Baustruktur auf den angrenzenden Grundstücken (Alte Landstraße 35 und 37) ist die Errichtung einer quartiersbezogenen Bankfiliale an dieser Stelle städtebaulich gut vertretbar. Durch das Projekt kann ein
gebietsversorgendes, zeitgemäßes Dienstleistungsangebot geschaffen bzw. dem Stadtteil
erhalten bleiben, was einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung zugute kommt.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und um gleichzeitig für etwaige
Entwicklungen auf den ebenso von der Thematik betroffenen angrenzenden Flächen eine
angemessene, verträglich Gebietstypik festzulegen, ist ein einfacher Bebauungsplan aufzustellen. Angestrebt wird eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet.
Zu a): Aufstellungsbeschluss
Der voraussichtliche Geltungsbereich ist dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen
und umfasst etwa 0,4 ha.
Zu b): Beschluss zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens
Mit der Baugesetzbuch-Novellierung aus 2009 wurde unter § 13 a BauGB das „beschleunigte Verfahren“ für Bebauungspläne der Innenentwicklung eingeführt. Hierdurch können BPläne, die Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel haben analog zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB abgewickelt werden. In solchen Verfahren entfallen die Verpflichtungen zur Durchführung einer gesonderten Umweltprüfung (inkl. Umweltbericht) und der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Kriterien zur Anwendung des § 13a Verfahrens sind im vorliegenden Planungsfall erfüllt.
Der Grund für die vorgeschlagene Anwendung dieses neuen, „schlanken“ Planungsinstruments liegt in einer möglichst zügigen Schaffung von Baurechten im bestehenden Siedlungsbereich. Damit soll u. a. dem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen
sowie zur Versorgung der Bevölkerung mit wohnungsnaher Bankdienstleistung Rechnung
getragen werden.
Sitzungsvorlage
STADT ITZEHOE
Der Bürgermeister
TOP: 6
Sitzung des Bauausschusses
am 29.11.2011
Amt/Abteilung:
Bauamt/Tiefbau
Empfehlung zur Beratung des TOP:
vertraulich
nicht vertraulich
Aktenzeichen:
Anlagen:
60/ 606.02
Lageplan
Seite:
Art der Behandlung:
Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung
endgültige Beschlussfassung
Anhörung/ Information
Betreff:
Anmietung des Hertie-Parkplatzes für die Umgestaltungsmaßnahme „untere Feldschmiede“
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, den Hertie-Parkplatz ab Dezember 2011 für ein Jahr kostenfrei für die Umgestaltungsmaßnahme „untere“ Feldschmiede“ anzumieten. Zum Weihnachtsgeschäft soll der Parkplatz als kostenfreier Kurzzeitparkplatz (2 Stunden Höchstparkdauer)
den Itzehoern und Itzehoerinnen zur Verfügung gestellt werden.
Abweichender bzw. ergänzender Beschluss/ Empfehlung:
Verweisung an andere Ausschüsse:
Mitwirkung anderer Ämter?
Nein
Ja:
Beratungsergebnis:
Nein
Ja:
Gegenzeichn.
Amtsleiter
o.V.i.A.
in das Berichtswesen aufzunehmen
einstimmig
öffentlich
lt. Beschlussvorschlag
nichtöffentlich
abweichender/ergänzender Beschluss
mit Stimmenmehrheit:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
Freigabe der Sitzungsvorlage für die Internetpräsentation durch
den Bgm. o.V. Amtsleiter
Nein
Ja
Itzehoe, Datum
Unterschrift Bürgermeister/Amtsleiter
16.11.2011
gez. Dr. Andreas Koeppen
Beglaubigt:
gez. S. Vock
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Der Bürgermeister
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Bauausschuss
29.11.2011
TOP 6
Um die Umgestaltungsmaßnahme „untere Feldschmiede“ im Zeitraum Februar bis November 2012 baulich durchführen zu können, wurde bereits im Vorwege nach einer geeigneten
Fläche für die Einrichtung eines Bauhofes/Lagerfläche gesucht. Da der Grundstückseigentümer des Hertie-Parkplatzes diesen nicht nutzen und absperren will, wurde Kontakt aufgenommen.
Der Grundstückseigentümer ist bereit, die Fläche bereits ab Dezember 2012 für 1 Jahr der
Stadt kostenfrei zur Nutzung als Bauhof/ Lagerfläche zu überlassen. Bedingung ist allerdings, dass die Stadt in diesem Zeitraum die bauliche Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht (Reinigung/Winterdienst) auf dieser Fläche übernimmt.
Verwaltungsseitig ist vorgesehen, den Hertie-Parkplatz in den ersten zwei Monaten bis zum
Beginn der Baumaßnahme den Itzehoern und Itzehoerinnen als kostenfreien Kurzzeitparkplatz (Parkscheibe mit Höchstdauer von 2 Stunden) zum Weihnachtsgeschäft zur Verfügung
zu stellen. Für die Monate Dezember und Januar würden für den Winterdienst und die Verkehrssicherungspflicht ca. 1.200 € anfallen.
Für die Nutzung als Bauhof/Lagerfläche würde für eine 10-monatige Bauzeit normalerweise
ein Entgelt von ca. 4.000 € anfallen, wenn eine private Tiefbaufirma diesen Platz anmieten
würde. Die Stadt hat nunmehr für einen 12-monatigen Nutzungszeitraum Kosten von ca.
1.200 €, sodass diese Anmietung wirtschaftlich ist. Weiterer Vorteil dieser Lösung sind kurze
Wege zwischen Lagerplatz und Baumaßnahme.

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