AGB Veranstaltungen und Gruppen

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AGB Veranstaltungen und Gruppen
Hotel Brunnenhof – Familien Amrhein und Roth
Hauptstraße 231 – 63879 Weibersbrunn /Spessart
Tel. +49 (0) 6094/ 364 + 9716-0 – Fax +49 (0) 6094/ 1064
www.brunnenhof-spessart.de – [email protected]
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Gruppen im Hotel
Restaurant Brunnenhof:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräume des Hotels
zur Durchführung von Veranstaltungen, Banketten, Konferenzen und alle die
damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume durch den
Kunden bedürfen vorheriger Zustimmung des Hotels
Unsere Preise sind Endpreise, inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei
längerfristigen Buchungen behalten wir uns eine Nachkalkulation ja nach
Marktlage und Saison vor. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer erhöht sich der
vereinbarte Preis um den Mehrwertsteuer-Anteil.
Stornofristen Reiseveranstalter/Gruppen
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Der Veranstalter erwirbt nie einen Anspruch auf bestimmte Räumlichkeiten
des Hotels. Das Hotel behält sich das Recht vor, Veranstaltungsorte (z. B. die
Terrasse bei schlechter Wettervorhersage) ohne Zustimmung des
Veranstalters zu tauschen und vorzubereiten.
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Der Veranstalter ist verpflichtet dem Hotel für die erbrachten Leistungen die
vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der
Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels (z.B.
Rahmenproramme, Musik, Blumendekoration, ect.). Kosten bzw. Gagen für
Rahmenprogramme, Künstler und Musik, ect. sind immer vom Veranstalter
direkt mit den Personen/ Unternehmen selbst zu begleichen. Das Hotel tritt
lediglich als Vermittler auf.
Die für eine Sonderveranstaltung nötigen behördlichen Erlaubnissen (z.B. bei
Feuerwerk, Feuerlauf, Skyballons, Grillen auf öffentlichen Gelände, ect.) hat
der Kunde rechtzeitig auf eigenen Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt dann
auch die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Auflagen und/oder sonstiger
Vorschriften. Für Veranstaltungen an Dritte zu zahlende Gebühren (z.B.
GEMA ect.) hat der Veranstalter unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
Bei Veranstaltungen mit musikalischer Unterhaltung, ist die Musik ab 01:30
Uhr auf Zimmerlautstärke zu halten. Spieldauer bis 02:00 Uhr, inkl. Zugabe.
Ende der Veranstaltung ist i.d.R. 04:00 Uhr. Sondervereinbarungen können
mit dem Hotel unter besonderen Umständen getroffen werden. Für die
Einhaltung der Vereinbarung und die Information des Musikers ist allein der
Veranstalter verantwortlich.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu den Veranstaltungen ist
grundsätzlich nicht erlaubt.
Miete von Stuhlhussen
Je Husse berechnen wir für die Miete/ Verwendung für eine Feier in
unserem Husse 4,50 €.Der Preis versteht sich inkl. Reinigung üblicher
Verschmutzungen. Werden die Hussen beschädigt (z.B. Brandloch) wird der
Kaufpreis in Rechnung gestellt. Ist die Verleihware stark verschmutzt wird
ein Reingigunsentgelt in Höhe von 2,50 Euro je Stück berechnet. Ist die
Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Kaufpreis der Ware zu erstatten.
Rücktritt des Veranstalters
1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte
Miete der Hotelzimmer und Veranstaltungsräume in Rechnung zu stellen,
sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2. Tritt der Veranstalter 8-3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück,
ist das Hotel berechtigt zuzüglich dem vereinbarten Mietpreis 35% des
entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren
Rücktritt 70 %.
3. Der Berechnung des Speiseumsatzes liegt, fall noch kein Menüpreis
vereinbart wurde, immer das günstigste 3-Gänge-Menü aus den gerade
aktuellen Menüvorschlägen zu Grunde. (angegebene Personenzahl x
Menüpreis)
Zahlungsbedingungen
Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung des Veranstalters
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden
schriftlich vereinbart.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen nach
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die banküblichen Überziehungszinsen (Bundesbankdiskontsatz)
zu verlangen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € fällig.
Die Stornierung einer Buchung bedarf immer der Schriftform und
kann nicht nur telefonisch getätigt werden.
Gruppenreservierungen und ausgeschriebene Fahrten haben bis
3 Monate vor Reiseantritt eine kostenfreie Stornofrist, nach drei
Monaten vor Reiseantritt, bitten wir den Reiseveranstalter sich
im 4-wöchigen Abstand mit uns (Hotel Brunnenhof) über den
jeweiligen Buchungsstand in Verbindung zu setzen und
abzustimmen.
Kurzfristige Stornierungen durch den Reiseveranstalter (weniger
als 3 Monate vor Reiseantritt):
Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die
vereinbarte Miete der Hotelzimmer und der
Veranstaltungsräume in Rechnung zu stellen, sofern eine
Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Das Hotel behält sich
das Recht vor folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
Bei Rücktritt bis 12 Wochen vor Anreise: Stornierung kostenlos
Bei Rücktritt 12 Wochen bis 8 Wochen vor Anreise: 30 % des
Angebotspreises
Bei Rücktritt 8 Wochen bis 4 Wochen vor Anreise: 45 % des
Angebotspreises
Bei jedem späteren Rücktritt: 70% des Angebotspreises
Haftungsausschluss
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für
Vollkaufleute ist Sitz des Unternehmens