AGB Veranstaltungen und Gruppen
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AGB Veranstaltungen und Gruppen
Hotel Brunnenhof – Familien Amrhein und Roth Hauptstraße 231 – 63879 Weibersbrunn /Spessart Tel. +49 (0) 6094/ 364 + 9716-0 – Fax +49 (0) 6094/ 1064 www.brunnenhof-spessart.de – [email protected] Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Gruppen im Hotel Restaurant Brunnenhof: Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräume des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen, Banketten, Konferenzen und alle die damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume durch den Kunden bedürfen vorheriger Zustimmung des Hotels Unsere Preise sind Endpreise, inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei längerfristigen Buchungen behalten wir uns eine Nachkalkulation ja nach Marktlage und Saison vor. Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer erhöht sich der vereinbarte Preis um den Mehrwertsteuer-Anteil. Stornofristen Reiseveranstalter/Gruppen • • Der Veranstalter erwirbt nie einen Anspruch auf bestimmte Räumlichkeiten des Hotels. Das Hotel behält sich das Recht vor, Veranstaltungsorte (z. B. die Terrasse bei schlechter Wettervorhersage) ohne Zustimmung des Veranstalters zu tauschen und vorzubereiten. • Der Veranstalter ist verpflichtet dem Hotel für die erbrachten Leistungen die vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels (z.B. Rahmenproramme, Musik, Blumendekoration, ect.). Kosten bzw. Gagen für Rahmenprogramme, Künstler und Musik, ect. sind immer vom Veranstalter direkt mit den Personen/ Unternehmen selbst zu begleichen. Das Hotel tritt lediglich als Vermittler auf. Die für eine Sonderveranstaltung nötigen behördlichen Erlaubnissen (z.B. bei Feuerwerk, Feuerlauf, Skyballons, Grillen auf öffentlichen Gelände, ect.) hat der Kunde rechtzeitig auf eigenen Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt dann auch die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Auflagen und/oder sonstiger Vorschriften. Für Veranstaltungen an Dritte zu zahlende Gebühren (z.B. GEMA ect.) hat der Veranstalter unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Bei Veranstaltungen mit musikalischer Unterhaltung, ist die Musik ab 01:30 Uhr auf Zimmerlautstärke zu halten. Spieldauer bis 02:00 Uhr, inkl. Zugabe. Ende der Veranstaltung ist i.d.R. 04:00 Uhr. Sondervereinbarungen können mit dem Hotel unter besonderen Umständen getroffen werden. Für die Einhaltung der Vereinbarung und die Information des Musikers ist allein der Veranstalter verantwortlich. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu den Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Miete von Stuhlhussen Je Husse berechnen wir für die Miete/ Verwendung für eine Feier in unserem Husse 4,50 €.Der Preis versteht sich inkl. Reinigung üblicher Verschmutzungen. Werden die Hussen beschädigt (z.B. Brandloch) wird der Kaufpreis in Rechnung gestellt. Ist die Verleihware stark verschmutzt wird ein Reingigunsentgelt in Höhe von 2,50 Euro je Stück berechnet. Ist die Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Kaufpreis der Ware zu erstatten. Rücktritt des Veranstalters 1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete der Hotelzimmer und Veranstaltungsräume in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. 2. Tritt der Veranstalter 8-3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt zuzüglich dem vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 %. 3. Der Berechnung des Speiseumsatzes liegt, fall noch kein Menüpreis vereinbart wurde, immer das günstigste 3-Gänge-Menü aus den gerade aktuellen Menüvorschlägen zu Grunde. (angegebene Personenzahl x Menüpreis) Zahlungsbedingungen Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung des Veranstalters zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die banküblichen Überziehungszinsen (Bundesbankdiskontsatz) zu verlangen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € fällig. Die Stornierung einer Buchung bedarf immer der Schriftform und kann nicht nur telefonisch getätigt werden. Gruppenreservierungen und ausgeschriebene Fahrten haben bis 3 Monate vor Reiseantritt eine kostenfreie Stornofrist, nach drei Monaten vor Reiseantritt, bitten wir den Reiseveranstalter sich im 4-wöchigen Abstand mit uns (Hotel Brunnenhof) über den jeweiligen Buchungsstand in Verbindung zu setzen und abzustimmen. Kurzfristige Stornierungen durch den Reiseveranstalter (weniger als 3 Monate vor Reiseantritt): Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete der Hotelzimmer und der Veranstaltungsräume in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Das Hotel behält sich das Recht vor folgende Kosten in Rechnung zu stellen: Bei Rücktritt bis 12 Wochen vor Anreise: Stornierung kostenlos Bei Rücktritt 12 Wochen bis 8 Wochen vor Anreise: 30 % des Angebotspreises Bei Rücktritt 8 Wochen bis 4 Wochen vor Anreise: 45 % des Angebotspreises Bei jedem späteren Rücktritt: 70% des Angebotspreises Haftungsausschluss Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Sitz des Unternehmens