AGB hohenzollern Sport + Wellness Club

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AGB hohenzollern Sport + Wellness Club
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
STAND 31.10.2011
1. ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICH
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle
Angebote und Dienstleistungen der Firma hohenzollern Sport +
Wellness, Inhaber advena Hotel Hohenzollern Betriebsgesellschaft
mbH. Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung
sowie bei Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages akzeptiert der
Vertragspartner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in allen
Punkten vorbehaltlos. Die Rechte des Mitglieds sind nicht
übertragbar.
2. GEBRAUCHSÜBERLASSUNG
Zur Nutzung der Studioräumlichkeiten zu den aushängenden
Öffnungszeiten ist berechtigt, wer eine gültige Mitgliedskarte
besitzt, wer schriftlich als Tages- oder Probekunde erfasst ist oder
Inhaber eines gültigen Gutscheines ist. Die advena Hotel
Hohenzollern Betriebsgesellschaft mbH behält sich vor, zumutbare
Änderungen der Öffnungszeiten und des Kursangebotes
vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen
und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten.
2.2
Im Verlustfall des Schrankschlüssels wird eine
Schadenspauschale in Höhe von 50,00 € fällig. Dem
Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. Für diesen Fall reduziert sich
der Betrag auf die nachgewiesene Schadenshöhe.
Der Vertragspartner versichert seine Volljährigkeit. Eine
Mitgliedschaft ist ab dem 16. Lebensjahr mit schriftlicher Erlaubnis
eines Erziehungsberechtigten möglich.
6.2.
Kinder unter 16 Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht der
Eltern in den Studioräumlichkeiten aufhalten.
6.3.
7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Haftung für Schäden an Sachen und Personen, die außerhalb
des Verantwortungsbereiches des hohenzollern Sport + Wellness
liegen, ist ausgeschlossen (z.B. Diebstahl von Sachen oder bei
Missachtung der Hausordnung).
2.1.
8. AUSFALLZEITEN
Kann der Vertragspartner die Leistungen vorübergehend
aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht nutzen, ist er
für diese Zeit von der Beitragszahlung befreit, wenn die Krankheit
durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachgewiesen wird. Der
Vertrag wird dann um die Krankheitsdauer verlängert. Das Attest
muss spätestens einen Monat nach Ende der attestierten
Krankheit eingereicht werden.
8.1.
9. KÜNDIGUNG
Wenn der Mitgliedschaftsvertrag nicht spätestens sechs
Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt
wird, verlängert sich der Vertrag um weitere sechs Monate.
9.2.
Jeder
Vertragspartner
unterliegt
der
aktuellen
Hausordnung. Die Nichteinhaltung berechtigt nach erfolgloser
Abmahnung dann zur fristlosen Kündigung seitens der advena
Hotel Hohenzollern Betriebsgesellschaft mbH.
9.3.
Bei Umzug in eine andere Stadt, die mehr als 30 km von
Osnabrück entfernt ist, ist gegen Vorlage der Anmeldebestätigung
der jeweiligen Stadt ein Auflösen des Vertrags mit einer Frist von
einem Monat zum Monatsende möglich.
9.1.
3. BEITRÄGE UND FÄLLIGKEIT
Die Bezahlung der Leistungen des Startpakets sind mit
der Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung sofort fällig
und werden mit dem ersten Mitgliedsbeitrag abgebucht.
3.2.
Die vereinbarten Wochenbeiträge werden 14-tägig,
jeweils montags für den 14-tägigen Zeitraum, im Voraus zur
Zahlung fällig. Kommt das Mitglied für drei aufeinanderfolgende
Termine mit der Entrichtung des Beitrags schuldhaft in Verzug, so
ist der gesamte Beitrag bis zum nächsten ordentlichen
Kündigungstermins sofort zur Zahlung fällig. Alle Gebühren
werden ausschließlich auf dem Wege des Lastschriftverfahrens
vom Konto des Antragstellers abgebucht. Die advena Hotel
Hohenzollern Betriebsgesellschaft mbH behält sich für diesen Fall
vor, von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu
machen.
3.1.
4. BUCHBARE EXTRAS
In dem Modul Getränkeflatrate sind für den Inhaber des
Getränkeabos
während
des
Trainings
Tafelwasser,
Mineralgetränke sowie eine Getränkeflasche enthalten.
4.2.
Fitvibe-Vibrationstraining: Es gelten die gesonderten
Vereinbarungen der jeweiligen Anmeldungen zu diesen Modulen.
4.1.
5. STORNOBEDINGUNGEN
Vom Vertragspartner stornierte Individualtermine aus Gründen, die
im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegen, werden
wie folgt berechnet:
7 bis 5 Tage vor Termin:
4 bis 2 Tage vor Termin:
1 Tag vor Termin:
Am Termintag:
20 % des Listenpreises
50 % des Listenpreises
65 % des Listenpreises
80 % des Listenpreises
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder
ein geringerer Schaden entstanden ist. Für diesen Fall reduziert
sich der Betrag auf die nachgewiesene Schadenshöhe.
6. VERANTWORTUNG DES VERTRAGSPARTNERS
Der Vertragspartner versichert, dass er nicht an
ansteckenden Krankheiten leidet und dass dem Training in den
Studioräumlichkeiten
keine
medizinischen
Gründe
entgegenstehen.
6.1.
Heinrich-Heine-Strasse 17
T 0541 933 890
10. BEITRAGSANPASSUNG
Im Verlängerungszeitraum der Mitgliedschaft ist die advena Hotel
Hohenzollern Betriebsgesellschaft berechtigt, durch einseitige
Erklärungen mit einer Frist von vier Wochen zum ersten eines
Monats, jährlich einmal den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen. Als obere
Grenze für die Erhöhung gilt die prozentuale Erhöhung des
allgemeinen, vom Bundesamt für Statistik ermittelten und
veröffentlichten Verbraucherindex, seit Beginn der Mitgliedschaft
bzw. seit der letzten Erhöhung. Beträgt das jeweilige, einzelne
Erhöhungsverlangen mehr als 10%, kann das Mitglied die
Mitgliedschaft vom Erhalt des Erhöhungsverlangens an bis zum
Zeitpunkt der Wirksamkeit der Erhöhungen außerordentlich, ohne
Einhalt einer Frist kündigen. Bei Änderungen der gesetzlichen,
gültigen Mehrwertsteuer durch den Gesetzgeber ist die advena
Hotel Hohenzollern Betriebsgesellschaft mbH berechtigt, den
Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Vor Annahme durch die Geschäftsleitung der advena
Hotel Hohenzollern Betriebsgesellschaft mbH stellt diese
Vereinbarung lediglich einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages
dar. Das Angebot gilt als angekommen, wenn die Geschäftsleitung
nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab heute schriftlich
gegenüber dem Vertragspartner ablehnt.
11.2.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die eventuelle
Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
11.3.
In der EDV der advena Hotel Hohenzollern
Betriebsgesellschaft mbH werden ausschließlich diejenigen
personenbezogenen Daten gespeichert, die für die Abwicklung
und
Erfüllung
der
Leistungsverpflichtungen
der
Mitgliedschaftsvereinbarung zwingend erforderlich sind. Eine
darüber hinausgehende Speicherung von Daten erfolgt nicht.
11.1.
49074 Osnabrück
www.hohenzollern-fitness.de