Merkblatt WBO der LK Saar ab 2015

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Merkblatt WBO der LK Saar ab 2015
Pferdesportverband Saar
Landeskommission
Merkblatt Zeiteinteilung / Nachnennungen WBO Veranstaltungen
oder PLS mit WBO Prüfungen
Es ist immer wieder zu beobachten, dass Nennungen für WBO Prüfungen von den Teilnehmern erst
sehr spät, häufig erst am Turniertag vor Ort abgegeben werden. Die führt nicht selten zu
unkalkulierten und erheblichen Zeitverzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan.
Auch wenn es verständlich ist, dass ein Veranstalter auch über diese Nachnennungen sehr froh ist, so
darf die Annahme von Nachnennungen nicht zu einer erheblichen Zeitverzögerungen für
Folgeprüfungen führen.
Grundsätzlich steht es jedem Veranstalter frei, Nachnennung für WBO Veranstaltungen ab einem
bestimmten Termin nicht mehr anzunehmen (z.B. 10 Tage vor Veranstaltung; somit also vor
Bekanntgabe des Zeitplans).
Sofern ein Veranstalter Nachnennung auch am Turniertag akzeptiert, muss er dringend darauf
achten, dass mögliche Nachnennungen im Zeitplan bereits Berücksichtigung finden. Nachnennungen
sollten nur in der Anzahl angenommen werden, wie diese im Zeitplan bereits einkalkuliert sind. Der
Veranstalter läuft dann zwar Gefahr, dass ein Leerlauf entsteht, wenn keine Nachnennungen
kommen. Im Hinblick auf den Ablauf der Veranstaltung und die Teilnehmer von Folgeprüfungen ist
eine andere Vorgehensweis aber nicht sachgerecht.
Es ist auch denkbar, dass der Veranstalter mit dem Zeitplan bereits eine Höchstzahl der zulässigen
Nachnennungen angibt (die dann bereits im Zeitplan berücksichtigt sind). Es dürfen dann auch pro
Prüfung nur diese Anzahl an Nachnennungen angenommen werden.
Zeitverzögerungen von mehr als 30 Minuten pro Veranstaltungstag, die auf die Annahme von
Nachnennungen zurückgehen, sind nicht akzeptabel.
Fazit: Veranstalter von WBO Prüfungen müssen sich vor dem Versand bzw. der
Veröffentlichung der Zeiteinteilung Gedenken darüber machen, wie sie mit möglichen
Nachnennungen umgehen wollen. Es ist sinnvoll dies gleich in der Zeiteinteilung zu
vermerken. Nachnennungen dürfen nur in dem Umfang angenommen werden, wie der
Zeitplan dies bereits berücksichtigt.
Landeskommission Saar
Elke Hoffmann
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