Merkblatt WBO der LK Saar ab 2015
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Merkblatt WBO der LK Saar ab 2015
Pferdesportverband Saar Landeskommission Merkblatt Zeiteinteilung / Nachnennungen WBO Veranstaltungen oder PLS mit WBO Prüfungen Es ist immer wieder zu beobachten, dass Nennungen für WBO Prüfungen von den Teilnehmern erst sehr spät, häufig erst am Turniertag vor Ort abgegeben werden. Die führt nicht selten zu unkalkulierten und erheblichen Zeitverzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan. Auch wenn es verständlich ist, dass ein Veranstalter auch über diese Nachnennungen sehr froh ist, so darf die Annahme von Nachnennungen nicht zu einer erheblichen Zeitverzögerungen für Folgeprüfungen führen. Grundsätzlich steht es jedem Veranstalter frei, Nachnennung für WBO Veranstaltungen ab einem bestimmten Termin nicht mehr anzunehmen (z.B. 10 Tage vor Veranstaltung; somit also vor Bekanntgabe des Zeitplans). Sofern ein Veranstalter Nachnennung auch am Turniertag akzeptiert, muss er dringend darauf achten, dass mögliche Nachnennungen im Zeitplan bereits Berücksichtigung finden. Nachnennungen sollten nur in der Anzahl angenommen werden, wie diese im Zeitplan bereits einkalkuliert sind. Der Veranstalter läuft dann zwar Gefahr, dass ein Leerlauf entsteht, wenn keine Nachnennungen kommen. Im Hinblick auf den Ablauf der Veranstaltung und die Teilnehmer von Folgeprüfungen ist eine andere Vorgehensweis aber nicht sachgerecht. Es ist auch denkbar, dass der Veranstalter mit dem Zeitplan bereits eine Höchstzahl der zulässigen Nachnennungen angibt (die dann bereits im Zeitplan berücksichtigt sind). Es dürfen dann auch pro Prüfung nur diese Anzahl an Nachnennungen angenommen werden. Zeitverzögerungen von mehr als 30 Minuten pro Veranstaltungstag, die auf die Annahme von Nachnennungen zurückgehen, sind nicht akzeptabel. Fazit: Veranstalter von WBO Prüfungen müssen sich vor dem Versand bzw. der Veröffentlichung der Zeiteinteilung Gedenken darüber machen, wie sie mit möglichen Nachnennungen umgehen wollen. Es ist sinnvoll dies gleich in der Zeiteinteilung zu vermerken. Nachnennungen dürfen nur in dem Umfang angenommen werden, wie der Zeitplan dies bereits berücksichtigt. Landeskommission Saar Elke Hoffmann Bankverbindung: Bank 1 Saar eG (BLZ 591 900 00) Kto.-Nr. 115 197 002 IBAN: DE95 5919 0000 0115 1970 02 BIC: SABADE5S