Hinweise zur Planung einer Photovoltaikanlage

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Hinweise zur Planung einer Photovoltaikanlage
Hinweise zur Planung einer Photovoltaikanlage
1. Prüfung der Einspeisevergütung
Die Energieversorger sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, Solarstrom zu
den geltenden Einspeisevergütungssätzen (siehe Tabelle unten) abzunehmen. Mit der Novellierung des
EEG vom 01.04.2012 wurde die Einspeisevergütung für Solarstrom neu geregelt: Neben einer generellen Anpassung der Tarife sinkt die Einspeisevergütung nun monatlich um ein Prozent des jeweiligen
Vormonatswertes. Ab sofort gilt das folgenden Vergütungssystem: *)
Netzeinspeisung
Vergütungssätze (in Cent)
Dachanlagen
Freiflächenanlagen
Inbetriebnahme
bis 10 kW
bis 1.000 kW
bis 10.000 kW
bis 10.000 kW
Ab dem 01.04.2012
19,50
16,50
13,50
13,50
Ab dem 01.05.2012
19,31
16,34
13,37
13,37
Ab dem 01.06.2012
19,11
16,17
13,23
13,23
Ab dem 01.07.2012
18,92
16,01
13,10
13,10
Ab dem 01.08.2012
18,73
15,85
12,97
12,97
Ab dem 01.09.2012
18,54
15,69
12,84
12,84
Ab dem 01.10.2012
18,36
15,53
12,71
12,71
Ab November 2012 wird die monatliche Degression mit Hilfe des „atmenden Deckels“ alle drei Monate ggf. angepasst.
Das kann abhängig vom Zubau eine Erhöhung des Degressionssatzes von 1 % auf bis zu 2,8 % zur Folge haben. Wird der
Zielkorridor des „atmenden Deckels“ um 1,5 GW unterschritten, wird die Vergütung wiederum um 1,5 % erhöht.
Neben der Netzeinspeisung ist der Eigenverbrauch des produzierten Solarstroms ein wichtiger Aspekt
bei der Planung Ihrer PV-Anlage. So werden bei Dachanlagen bis 10 kW Größe bis zu 80 % und bei
Dachanlagen zwischen 10 und 1.000 kW bis zu 90 % der jährlichen Energieproduktion vergütet. Es
lohnt sich die verbleibende Strommenge selbst zu nutzen:
Bei einem durchschnittlichen Strompreis von derzeit 22 Cent/kWh in Deutschland ergibt sich bei
einer 10 kW-Anlage (Inbetriebnahme April 2012) ein Vorteil von 2,5 Cent/kWh gegenüber der
Netzeinspeisung für den selbst verbrauchten Strom.
Je mehr Strom Sie also selbst verbrauchen, desto höher ist der finanzielle Ertrag Ihrer PV-Anlagen. Für
Anlagen oberhalb von 1.000 kW Größe gilt ein hundertprozentiger Vergütungsanspruch.
2. Beantragung der Einspeisegenehmigung:
Für den Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage benötigen Sie eine Einspeisegenehmigung vom zuständigen
Energieversorger. Die Bearbeitungszeit und ggf. durchzuführende Netzmessungen können bis zu
*)
Die Zahlen basieren auf vorläufigen Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Stand: April 2012. Die Tabellen
und Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind als Orientierungshilfe gedacht. Maßgeblich sind im Einzelfall die
gesetzlichen Regelungen und Verordnungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung.
maximal acht Wochen in Anspruch nehmen. Anschließend muss eine Anmeldung der Photovoltaikanlage erfolgen, die in der Regel von Geoplex in Zusammenarbeit mit Ihnen durchgeführt wird. Im
Allgemeinen ist es empfehlenswert im Zuge der Planung, Umsetzung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage in Kontakt mit Ihrem Energieversorger zu bleiben, damit Sie stets über den aktuellen
Stand der Bearbeitung informiert sind.
3. Finanzierung:
Ihre Hausbank berät Sie gerne über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Die gängigste Finanzierung läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die zinsgünstige Kreditmodelle speziell für
Photovoltaikanlagen anbietet. Die Beantragung und Abwicklung des Finanzierungspaketes erfolgt
dabei vollständig mit und über Ihre Hausbank. Mit Hilfe der vorliegenden Geoplex-Wirtschaftlichkeitsberechnung wird dabei ein auf Ihre persönliche Situation angepasster Finanzierungsplan erstellt.
4. Versicherung:
Es ist in jedem Fall ratsam, Ihre Photovoltaikanlage gegen etwaige Schäden (Sturm, Hagel, Feuer) zu
versichern. Dieser Schritt ist zwar optional, sollte jedoch in jedem Fall erfolgen! Viele Versicherer
bieten dazu individuelle Lösungen an. Der persönliche Ansprechpartner Ihrer Versicherung kann Sie
dahingehend beraten. Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie uns gerne persönlich.
5. Gewerbeanmeldung:
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage können Sie ein Gewerbe anmelden, wenn Sie Ihre Anlage
beispielsweise gemeinschaftlich betreiben wollen. Dazu gibt es eine einfache Rechtsform (GbR zur
Stromerzeugung), die beim lokalen Gewerbeamt angemeldet wird. Die Anmeldung ist unkompliziert
und kann durch Ihren Steuerberater erfolgen. Wichtig: Ob Sie eine GbR gründen oder nicht, Sie
erhalten die gezahlte Umsatzsteuer in jedem Fall innerhalb weniger Wochen von Ihrem Finanzamt
zurück!
6. Meldung bei der Bundesnetzagentur:
Vor der Inbetriebnahme ist die Photovoltaikanlage der Bundesnetzagentur zu melden. Das entsprechende Meldeformular können Sie unter www.bundesnetzagentur.de oder direkt über Geoplex
beziehen. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
7. Baugenehmigung
Die Errichtung einer privaten Photovoltaikanlage bedarf keiner Baugenehmigung.
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