Sonderbedingungen Online Sparen
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Sonderbedingungen Online Sparen Tagesgeldkonto 1. Art des Kontos, Kontoinhaber Das Tagesgeldkonto der DenizBank AG ist ein attraktiv verzinstes, auf unbestimmte Dauer eingerichtetes Konto. Das Tagesgeldkonto wird kontokorrentmäßig und ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Tagesgeldkonten können entweder in Euro oder in fremder Währung eröffnet werden. In welchen Währungen Tagesgeldkonten eröffnet werden können, ist aus dem Preisaushang entnehmbar. Tagesgeldkonten in Fremdwährung können nicht online eröffnet werden. Kontoinhaber kann jede volljährige natürliche Person sein. Bei mehreren Inhabern wird das Konto, sofern nicht anders vereinbart, als „Oder“-Konto geführt. Bei „Oder“-Konten ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt, sämtliche von der Bank angebotenen Aufträge betreffend das Konto durchzuführen. ändern. Ob und in welcher Höhe ein Bonuszinssatz gewährt wird, kann der Kunde aus dem jeweils aktuellen Preisaushang der DenizBank AG entnehmen. Bei der Eröffnung einer Spareinlage mit variabler Verzinsung wird mit dem Kunden ein Mindestzinssatz von 1% (in Worten Ein Prozent von Hundert) und ein Höchstzinssatz von 6% (in Worten Sechs Prozent von Hundert) vereinbart. In Perioden, in denen sich aus der Entwicklung des Indikators ein Zinssatz ergibt, der unter diesem Mindestzinssatz liegt, erfolgt die Verzinsung der Spareinlage zum Mindestzinssatz. In Perioden, in denen sich aus der Entwicklung des Indikators hingegen ein Zinssatz ergibt, der über diesem Höchstzinssatz liegt, erfolgt die Verzinsung der Spareinlage zum Höchstzinssatz. Mit dem Bonuszinssatz sind Zahlungen über den Höchstzinssatz hinaus möglich. 5. Kontoabschluss Tagesgeldkonten dürfen nur auf eigene Rechnung geführt werden. Bei Zuwiderhandeln ist die Bank berechtigt, die Geschäftsbeziehung umgehend ganz oder teilweise zu kündigen. Ungeachtet dessen ist der Kontoinhaber verpflichtet, unverzüglich die Identität des Treugebers nachzuweisen, und die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Guthabens so lange zurückzuhalten, bis der Identitätsnachweis erfolgt ist. Die Art der Auszahlung ist dann vom Treugeber zu bestimmen. Die Kontoführung des Tagesgeldkontos der DenizBank AG ist spesenfrei. Der Kontoabschluss erfolgt jährlich im Nachhinein. Die zum Abschluss angefallenen Zinsen und Entgelte sind teil des Abschlusssaldos und dem Konto gutgeschrieben bzw. angelastet. Die Bank erstellt beim Kontoabschluss einen Kontoauszug, welcher kostenlos auf Ihre onlineBanking-Postbox übermittelt wird. Die Zusendung weiterer Kontoauszüge ist gesondert zu vereinbaren, wobei für jeden weiteren Auszug EUR 0,70 an Spesen verrechnet und dem Tagesgeldkonto angelastet werden. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Adresse des ersten Antragstellers als Postanschrift für die Kundenkorrespondenz. 6. 2. Zustandekommen des Kontovertrags Der Vertrag kommt zustande, nachdem der vollständig und korrekt ausgefüllte Kontoeröffnungsantrag der Bank zugegangen ist und die Identität sämtlicher Antragsteller gesetzesgemäß festgestellt wurde. Bei der Antragstellung im Fernabsatz hält sich die DenizBank AG das Recht vor, die Eröffnung bis zum Einlangen des Erstanlagebetrags zurückzuhalten. Den Mindest- und Höchstanlagebetrag bei der Eröffnung entnehmen Sie bitte dem Preisaushang der DenizBank AG. Der Preisaushang ist in sämtlichen Filialen sowie im Internet unter www.denizbank.at einsehbar. 3. Eröffnung eines Tagesgeldkontos Es können pro Kunden nur ein Tagesgeldkonto und ein Stammkonto (siehe Punkt 14ff) eröffnet werden. Für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos ist die Angabe eines Referenzkontos des Kunden zwingend erforderlich. Ein Kunde kann für seine sämtlichen Anlagekonten (also Tagegeld- bzw. Festgeldkonto) nur ein einziges Referenzkonto benennen. Die Eröffnung des Anlagekontos erfolgt nach Prüfung des von dem Kunden vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Kontoeröffnungsantrages sowie der Legitimationspapiere durch Mitteilung der Kontonummer und der Anlageart. Die Bank behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das vom Kunden beantragte Anlagekonto wird erst nach Eröffnung der Kontonummer eröffnet. 4. Verzinsung Die Verzinsung des Tagesgeldkontos ist variabel. Änderungen des Zinssatzes werden im Preisaushang der DenizBank AG veröffentlicht und sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Der im Preisaushang angegebene Zinssatz versteht sich exklusive Steuern (KESt bzw. QUESt). Die Zinsberechnung erfolgt nach der taggenau/360. Über Zinssatzänderungen informieren wir Sie zusätzlich auf den jeweiligen Kontoauszügen oder über die Postbox Ihres Online-Banking Zuganges. Zinsanpassung bei Tagesgeldkonten in Euro: Änderungen der Zinssätze bei Tagesgeldkonten sind an die Entwicklungen des Monatsdurchschnittswertes des „Euro Overnight Index Average“ (EONIA) gebunden. Dabei ändert sich die variable Veranlagung jeweils am 10. (bzw. am dem 10. nächstfolgenden Werktag) eines jeden Monats entsprechend der Änderung des Monatsdurchschnittswertes des EONIA des vorangegangenen Monats gegenüber dessen Vormonat. Der Referenzzinssatz wird von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) z.B. auf ihrer Homepage (www.oenb.at) veröffentlicht. Bei sämtlichen Veranlagungen wird vom Referenzzinssatz ein vertraglich vereinbarter Abschlag von 1 % (in Worten ein Prozent von Hundert) vorgenommen. Änderungen unter 1/8-Prozentpunkte unterbleiben. Durchzuführende Änderungen werden auf 1/8-Prozentpunkte kaufmännisch gerundet. Desweiteren behält sich die DenizBank AG das Recht vor, dem Kunden einen über den Referenzzinssatz abzüglich eines Abschlags von 1 % (in Worten ein Prozent von Hundert) hinausgehenden Bonuszinssatz zu gewähren. Die DenizBank AG ist berechtigt, den Bonuszinssatz für bestehende Verträge im Zuge der periodischen Zinsanpassungen zu Verfügung Einzahlungen können jederzeit bis zum Höchstsaldo gemäß Preisaushang durchgeführt werden. Einzahlungen sind in Form von Bareinzahlungen in sämtlichen Filialen der DenizBank AG sowie in Form von Überweisungen, Daueraufträgen oder Lastschriften möglich. Der Kontoinhaber kann jederzeit über sein Guthaben ganz oder teilweise verfügen. Verfügungen mittels Überweisung oder Dauerauftrag ist nur auf das Referenzkonto oder auf das bankinterne Stammkonto möglich. Barauszahlungen in einer Filiale der DenizBank AG sind kostenlos. 7. Referenzkonto Dem Kontoinhaber wird bei der Kontoeröffnung ein Stammkonto eröffnet, welches ausschließlich auf den Namen des Antragstellers lautet. Dieses Stammkonto gilt als Referenzkonto. 8. Auflösung der Kontoverbindung Der Kontoinhaber kann die Kontoverbindung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich auflösen. Dabei erfolgt ein vorzeitiger Kontoabschluss, der Abschlussbetrag dem Kontoinhaber ausbezahlt (siehe Pt. 5). Für die Auflösung selbst fallen keine Spesen an. Festgeldkonto 9. Art des Kontos / Kontoinhaber: Das Festgeldkonto der DenizBank AG ist eine gebührenfreie Termineinlage mit einer vereinbarten Laufzeit und einer gestaffelten festen Verzinsung. Kontoinhaber kann jede volljährige natürliche Person sein. Bei mehreren Inhabern wird das Konto, sofern nicht anders vereinbart, als „Oder“-Konto geführt. Bei „Oder“-Konten ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt, sämtliche von der Bank angebotenen Aufträge betreffend das Konto durchzuführen. Festgeldkonten dürfen nur auf eigene Rechnung geführt werden. Bei Zuwiderhandeln ist die Bank berechtigt, die Geschäftsbeziehung umgehend ganz oder teilweise zu den Konditionen einer vorzeitigen Fälligstellung gemäß Pt. 6 der Sonderbedingungen zu kündigen. Ungeachtet dessen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Identität des Treugebers nachzuweisen, und die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Guthabens so lange zurückzuhalten, bis der Identitätsnachweis erfolgt ist. Die Art der Auszahlung ist dann vom Treugeber zu bestimmen. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Adresse des ersten Antragstellers als Postanschrift für die Zusendung von Kontomitteilungen. 10. Zustandekommen des Vertrags Der Vertrag kommt zustande, nachdem der vollständig und korrekt ausgefüllte Kontoeröffnungsantrag der Bank zugegangen ist, die Identität sämtlicher Antragsteller gesetzesgemäß festgestellt wurde, und der Anlagebetrag in der Bank eingegangen ist. Der Kunde erhält anlässlich des Zustandekommens des Vertrags eine schriftliche Bestätigung in die onlineBanking-Postbox übermittelt. Diese schriftliche Bestätigung dokumentiert den Einlagebetrag, die exakte Laufzeit und den Auszahlungsbetrag. Es werden keine weiteren Auszüge versandt. 11. Eröffnung eines Festgeldkontos DenizBank Aktiengesellschaft, Thomas-Klestil-Platz 1, A-1030 Wien, FN 142199t, HG Wien, DVR: 084598 Tel: 43 (0) 505 105 / 2020, FAX: 43 (0) 505 105 / 2029, Swift: ESBKATWW, BLZ: 19650 e-mail: [email protected] www.denizbank.at Seite 1 von 2 Sonderbedingungen Online Sparen Für die Eröffnung eines Festgeldkontos ist die Angabe eines Referenzkontos des Kunden zwingend erforderlich. Ein Kunde kann für seine sämtlichen Anlagekonten (also Tagegeld- bzw. Festgeldkonto) nur ein einziges Referenzkonto benennen. Die Eröffnung des Anlagekontos erfolgt nach Prüfung des von dem Kunden vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Kontoeröffnungsantrages sowie der Legitimationspapiere durch Mitteilung der Kontonummer und der Anlageart. Die Bank behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das vom Kunden beantragte Anlagekonto wird erst nach Eröffnung der Kontonummer eröffnet. Die Mindesteinlage für Festgeldkonten beträgt € 1.000,--. 12. Laufzeitbeginn, Verzinsung Die vertraglich festgelegte Laufzeit beginnt mit dem Tag, an dem der vertraglich festgelegte Anlagebetrag in der Bank wertgutschriftlich eingeht. Der Zinssatz ist für die vom Kontoinhaber gewählte Laufzeit fest. Mangels anderer Vereinbarung kommt jener Zinssatz zur Anwendung, welcher am Tag des Laufzeitbeginns gültig ist. Den aktuell gültigen Zinssatz entnehmen Sie bitte dem Preisaushang der DenizBank AG. Der Preisaushang ist in sämtlichen Filialen sowie im Internet unter www.denizbank.at einsehbar. Der angegebene Zinssatz versteht sich exklusive Steuern (KESt bzw. QUEST). Die Zinsen werden dem Konto abzüglich allfälliger Steuern am Ende der Laufzeit gutgeschrieben. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Zinsen abzüglich Steuern bei überjährigen Laufzeiten nach jeweils einem Laufzeitjahr kapitalisiert. Die Zinsberechnung erfolgt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nach der Tagesmethode 30/360. 13. Verfügung, Fälligkeit und Rückzahlung Das Festgeldkonto dient nicht zur Teilnahme am Zahlungsverkehr. Das Guthaben wird an dem den Fälligkeitstag nachfolgenden Werktag zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt auf das vereinbarte Referenzkonto. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, errechnet sich das Fälligkeitsdatum aus dem Laufzeitbeginn und der gewählten Laufzeit. Fällt das Fälligkeitsdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so verlängert sich die Laufzeit auf den nächstfolgenden Bankwerktag. Im Zuge des Antrags kann der Kontoinhaber im Hinblick auf die Fälligkeit zwischen drei Möglichkeiten wählen, wobei er seine Entscheidung bis eine Woche vor Fälligkeit schriftlich ändern kann: • Rückzahlung des gesamten Fälligkeitsbetrags auf das Referenzkonto • Automatische Verlängerung des Fälligkeitsbetrags mit der Ursprungslaufzeit und den zum Fälligkeitsdatum gültigen Konditionen; • Automatische Verlängerung des Erstanlagebetrags mit der Ursprungslaufzeit und den zum Fälligkeitsdatum gültigen Konditionen, sowie Rückzahlung des Zinsertrags auf das Referenzkonto; Das Konto wird mit der Rückzahlung des Guthabens gelöscht. 14. Referenzkonto Dem Kontoinhaber wird bei der Kontoeröffnung ein Stammkonto eröffnet, welches ausschließlich auf den Namen des Antragstellers lautet. Dieses Stammkonto gilt als Referenzkonto. 15. Vorzeitige Fälligstellung Der Kontoinhaber kann eine vorzeitige Fälligstellung des Festgeldkontos beantragen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Mit der Änderung der Fälligkeit wird der Zinssatz für die neu errechnete Laufzeit rückwirkend auf 0,5% herabgesetzt. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Adresse des ersten Antragstellers als Postanschrift für die Zusendung von Kontomitteilungen. 17. Zustandekommen des Kontovertrags Der Vertrag kommt zustande, nachdem der vollständig und korrekt ausgefüllte Kontoeröffnungsantrag der Bank zugegangen ist und die Identität sämtlicher Antragsteller gesetzesgemäß festgestellt wurde. Bei der Antragstellung im Fernabsatz hält sich die DenizBank AG das Recht vor, die Eröffnung bis zum Einlangen des Erstanlagebetrags zurückzuhalten. Den Mindestanlagebetrag bei der Eröffnung entnehmen Sie bitte dem Preisaushang der DenizBank AG. Der Preisaushang ist in sämtlichen Filialen sowie im Internet unter www.denizbank.at einsehbar. 18. Eröffnung eines Stammkontos Es können pro Kunden nur ein Stammkonto eröffnet werden. Eröffnet bereits ein bestehender Kunde ein Anlagekonto und verfügt bereits vor Eröffnung über eine Girokontoverbindung bei der Bank, so wird dieses Girokonto als Stammkonto herangezogen. Ein Kunde kann für seine sämtlichen Anlagekonten (also Tagegeld- bzw. Festgeldkonto) nur ein einziges Referenzkonto (bankintern bzw. bankextern) benennen. Die Eröffnung des Stammkontos erfolgt nach Prüfung des von dem Kunden vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Kontoeröffnungsantrages sowie der Legitimationspapiere durch Mitteilung der Kontonummer und der Anlageart. Die Bank behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 19. Verzinsung Die Verzinsung des Stammkontos ist variabel. Änderungen des Zinssatzes werden im Preisaushang der DenizBank AG veröffentlicht und sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Der im Preisaushang angegebene Zinssatz versteht sich exklusive Steuern (KESt bzw. QUESt). Die Zinsberechnung erfolgt nach der taggenau/360. 20. Kontoabschluss Die Kontoführung des Stammkontos der DenizBank AG ist spesenfrei. Der Kontoabschluss erfolgt jährlich im Nachhinein. Die zum Abschluss angefallenen Zinsen und Entgelte sind teil des Abschlusssaldos und dem Konto gutgeschrieben bzw. angelastet. Die Bank erstellt quartalsmäßig einen Kontoauszug, welcher kostenlos auf die online-Banking-Postbox übermittelt wird. Die Zusendung sonstiger Kontoauszüge ist gesondert zu vereinbaren, wobei für jeden weiteren Auszug EUR 0,70 an Spesen verrechnet und dem Stammkonto angelastet werden. 21. Verfügung Einzahlungen können jederzeit bis zum Höchstsaldo gemäß Preisaushang durchgeführt werden. Einzahlungen sind in Form von Bareinzahlungen in sämtlichen Filialen der DenizBank AG sowie in Form von Überweisungen, Daueraufträgen oder Lastschriften möglich. Der Kontoinhaber kann jederzeit über sein Guthaben ganz oder teilweise verfügen. Überweisungen und Daueraufträge auf interne Denizbank AG Konten sind kostenlos. Inland- bzw. EU-Überweisungen und Anlegungen von Daueraufträgen via online banking sind kostenlos. Überweisungen am Schalter richten sich nach Preisaushang. Anlegung/Änderung/Löschung von Daueraufträgen am Schalter richtet sich ebenfalls nach Preisaushang. 22. Auflösung der Kontoverbindung Stammkonto Der Kontoinhaber kann die Kontoverbindung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich auflösen. Dabei erfolgt ein vorzeitiger Kontoabschluss, der Abschlussbetrag dem Kontoinhaber ausbezahlt (siehe Pt. 5). Für die Auflösung selbst fallen keine Spesen an. 16. Art des Kontos, Kontoinhaber Weitere Bedingungen Das Stammkonto der DenizBank AG ist ein auf unbestimmte Dauer eingerichtetes Zahlungskonto. Das Stammkonto wird kontokorrentmäßig und ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Falls über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ab Eröffnung der Geschäftsbeziehung keine Kontobewegungen stattfinden sollte, behält sich die DenizBank AG das einseitige Recht vor, das Stamm- und, sofern vorhanden, das Tagesgeldkonto zu schließen. Kontoinhaber kann jede volljährige natürliche Person sein. Bei mehreren Inhabern wird das Konto, sofern nicht anders vereinbart, als „Oder“-Konto geführt. Bei „Oder“-Konten ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt, sämtliche von der Bank angebotenen Aufträge betreffend das Konto durchzuführen. Verrechnungskonten dürfen nur auf eigene Rechnung geführt werden. Bei Zuwiderhandeln ist die Bank berechtigt, die Geschäftsbeziehung umgehend ganz oder teilweise zu kündigen. Ungeachtet dessen ist der Kontoinhaber verpflichtet, unverzüglich die Identität des Treugebers nachzuweisen, und die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Guthabens so lange zurückzuhalten, bis der Identitätsnachweis erfolgt ist. Die Art der Auszahlung ist dann vom Treugeber zu bestimmen. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DenizBank AG subsidiär. Diese können im Internet unter www.denizbank.at und in den Geschäftsräumen der DenizBank AG eingesehen werden, auf Wunsch werden diese ausgehändigt. Änderungen dieser Sonderbedingungen und AGB werden dem Kunden durch die Bank schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhebt. Für die Fristwahrung reicht die rechtzeitige Aufgabe des Widerspruchs. Auf diese Folge wird der Kunde durch die Bank bei der Bekanntgabe besonders hingewiesen. DenizBank Aktiengesellschaft, Thomas-Klestil-Platz 1, A-1030 Wien, FN 142199t, HG Wien, DVR: 084598 Tel: 43 (0) 505 105 / 2020, FAX: 43 (0) 505 105 / 2029, Swift: ESBKATWW, BLZ: 19650 e-mail: [email protected] www.denizbank.at Stand: 15.August 2009 Seite 2 von 2