Sonderbedingungen Online Sparen

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Sonderbedingungen Online Sparen
Sonderbedingungen Online Sparen
Tagesgeldkonto
1.
Art des Kontos, Kontoinhaber
Das Tagesgeldkonto der DenizBank AG ist ein attraktiv verzinstes, auf
unbestimmte Dauer eingerichtetes Konto. Das Tagesgeldkonto wird
kontokorrentmäßig und ausschließlich auf Guthabenbasis geführt.
Tagesgeldkonten können entweder in Euro oder in fremder Währung
eröffnet werden. In welchen Währungen Tagesgeldkonten eröffnet werden
können, ist aus dem Preisaushang entnehmbar. Tagesgeldkonten in
Fremdwährung können nicht online eröffnet werden.
Kontoinhaber kann jede volljährige natürliche Person sein. Bei mehreren
Inhabern wird das Konto, sofern nicht anders vereinbart, als „Oder“-Konto
geführt. Bei „Oder“-Konten ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt,
sämtliche von der Bank angebotenen Aufträge betreffend das Konto
durchzuführen.
ändern. Ob und in welcher Höhe ein Bonuszinssatz gewährt wird, kann der
Kunde aus dem jeweils aktuellen Preisaushang der DenizBank AG
entnehmen.
Bei der Eröffnung einer Spareinlage mit variabler Verzinsung wird mit dem
Kunden ein Mindestzinssatz von 1% (in Worten Ein Prozent von Hundert)
und ein Höchstzinssatz von 6% (in Worten Sechs Prozent von Hundert)
vereinbart. In Perioden, in denen sich aus der Entwicklung des Indikators
ein Zinssatz ergibt, der unter diesem Mindestzinssatz liegt, erfolgt die
Verzinsung der Spareinlage zum Mindestzinssatz. In Perioden, in denen
sich aus der Entwicklung des Indikators hingegen ein Zinssatz ergibt, der
über diesem Höchstzinssatz liegt, erfolgt die Verzinsung der Spareinlage
zum Höchstzinssatz. Mit dem Bonuszinssatz sind Zahlungen über den
Höchstzinssatz hinaus möglich.
5.
Kontoabschluss
Tagesgeldkonten dürfen nur auf eigene Rechnung geführt werden. Bei
Zuwiderhandeln ist die Bank berechtigt, die Geschäftsbeziehung umgehend
ganz oder teilweise zu kündigen. Ungeachtet dessen ist der Kontoinhaber
verpflichtet, unverzüglich die Identität des Treugebers nachzuweisen, und
die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Guthabens so lange
zurückzuhalten, bis der Identitätsnachweis erfolgt ist. Die Art der
Auszahlung ist dann vom Treugeber zu bestimmen.
Die Kontoführung des Tagesgeldkontos der DenizBank AG ist spesenfrei.
Der Kontoabschluss erfolgt jährlich im Nachhinein. Die zum Abschluss
angefallenen Zinsen und Entgelte sind teil des Abschlusssaldos und dem
Konto gutgeschrieben bzw. angelastet. Die Bank erstellt beim
Kontoabschluss einen Kontoauszug, welcher kostenlos auf Ihre onlineBanking-Postbox übermittelt wird. Die Zusendung weiterer Kontoauszüge ist
gesondert zu vereinbaren, wobei für jeden weiteren Auszug EUR 0,70 an
Spesen verrechnet und dem Tagesgeldkonto angelastet werden.
Mangels anderer Vereinbarung gilt die Adresse des ersten Antragstellers als
Postanschrift für die Kundenkorrespondenz.
6.
2.
Zustandekommen des Kontovertrags
Der Vertrag kommt zustande, nachdem der vollständig und korrekt
ausgefüllte Kontoeröffnungsantrag der Bank zugegangen ist und die
Identität sämtlicher Antragsteller gesetzesgemäß festgestellt wurde. Bei der
Antragstellung im Fernabsatz hält sich die DenizBank AG das Recht vor, die
Eröffnung bis zum Einlangen des Erstanlagebetrags zurückzuhalten. Den
Mindest- und Höchstanlagebetrag bei der Eröffnung entnehmen Sie bitte
dem Preisaushang der DenizBank AG. Der Preisaushang ist in sämtlichen
Filialen sowie im Internet unter www.denizbank.at einsehbar.
3.
Eröffnung eines Tagesgeldkontos
Es können pro Kunden nur ein Tagesgeldkonto und ein Stammkonto (siehe
Punkt 14ff) eröffnet werden. Für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos ist die
Angabe eines Referenzkontos des Kunden zwingend erforderlich. Ein
Kunde kann für seine sämtlichen Anlagekonten (also Tagegeld- bzw.
Festgeldkonto) nur ein einziges Referenzkonto benennen. Die Eröffnung
des Anlagekontos erfolgt nach Prüfung des von dem Kunden vollständig
ausgefüllten
und
rechtsverbindlich
unterschriebenen
Kontoeröffnungsantrages sowie der Legitimationspapiere durch Mitteilung
der Kontonummer und der Anlageart. Die Bank behält sich das Recht vor,
die Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das
vom Kunden beantragte Anlagekonto wird erst nach Eröffnung der
Kontonummer eröffnet.
4.
Verzinsung
Die Verzinsung des Tagesgeldkontos ist variabel. Änderungen des
Zinssatzes werden im Preisaushang der DenizBank AG veröffentlicht und
sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Der im Preisaushang
angegebene Zinssatz versteht sich exklusive Steuern (KESt bzw. QUESt).
Die
Zinsberechnung
erfolgt
nach
der
taggenau/360.
Über
Zinssatzänderungen informieren wir Sie zusätzlich auf den jeweiligen
Kontoauszügen oder über die Postbox Ihres Online-Banking Zuganges.
Zinsanpassung bei Tagesgeldkonten in Euro:
Änderungen der Zinssätze bei Tagesgeldkonten sind an die Entwicklungen
des Monatsdurchschnittswertes des „Euro Overnight Index Average“
(EONIA) gebunden. Dabei ändert sich die variable Veranlagung jeweils am
10. (bzw. am dem 10. nächstfolgenden Werktag) eines jeden Monats
entsprechend der Änderung des Monatsdurchschnittswertes des EONIA des
vorangegangenen Monats gegenüber dessen Vormonat.
Der Referenzzinssatz wird von der Österreichischen Nationalbank (OeNB)
z.B. auf ihrer Homepage (www.oenb.at) veröffentlicht. Bei sämtlichen
Veranlagungen wird vom Referenzzinssatz ein vertraglich vereinbarter
Abschlag von 1 % (in Worten ein Prozent von Hundert) vorgenommen.
Änderungen unter 1/8-Prozentpunkte unterbleiben. Durchzuführende
Änderungen werden auf 1/8-Prozentpunkte kaufmännisch gerundet.
Desweiteren behält sich die DenizBank AG das Recht vor, dem Kunden
einen über den Referenzzinssatz abzüglich eines Abschlags von 1 % (in
Worten ein Prozent von Hundert) hinausgehenden Bonuszinssatz zu
gewähren. Die DenizBank AG ist berechtigt, den Bonuszinssatz für
bestehende Verträge im Zuge der periodischen Zinsanpassungen zu
Verfügung
Einzahlungen können jederzeit bis zum Höchstsaldo gemäß Preisaushang
durchgeführt werden. Einzahlungen sind in Form von Bareinzahlungen in
sämtlichen Filialen der DenizBank AG sowie in Form von Überweisungen,
Daueraufträgen oder Lastschriften möglich.
Der Kontoinhaber kann jederzeit über sein Guthaben ganz oder teilweise
verfügen. Verfügungen mittels Überweisung oder Dauerauftrag ist nur auf
das Referenzkonto oder auf das bankinterne Stammkonto möglich.
Barauszahlungen in einer Filiale der DenizBank AG sind kostenlos.
7.
Referenzkonto
Dem Kontoinhaber wird bei der Kontoeröffnung ein Stammkonto eröffnet,
welches ausschließlich auf den Namen des Antragstellers lautet. Dieses
Stammkonto gilt als Referenzkonto.
8.
Auflösung der Kontoverbindung
Der Kontoinhaber kann die Kontoverbindung jederzeit ohne Einhaltung einer
Frist schriftlich auflösen. Dabei erfolgt ein vorzeitiger Kontoabschluss, der
Abschlussbetrag dem Kontoinhaber ausbezahlt (siehe Pt. 5). Für die
Auflösung selbst fallen keine Spesen an.
Festgeldkonto
9.
Art des Kontos / Kontoinhaber:
Das Festgeldkonto der DenizBank AG ist eine gebührenfreie Termineinlage
mit einer vereinbarten Laufzeit und einer gestaffelten festen Verzinsung.
Kontoinhaber kann jede volljährige natürliche Person sein. Bei mehreren
Inhabern wird das Konto, sofern nicht anders vereinbart, als „Oder“-Konto
geführt. Bei „Oder“-Konten ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt,
sämtliche von der Bank angebotenen Aufträge betreffend das Konto
durchzuführen.
Festgeldkonten dürfen nur auf eigene Rechnung geführt werden. Bei
Zuwiderhandeln ist die Bank berechtigt, die Geschäftsbeziehung umgehend
ganz oder teilweise zu den Konditionen einer vorzeitigen Fälligstellung
gemäß Pt. 6 der Sonderbedingungen zu kündigen. Ungeachtet dessen ist
der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Identität des Treugebers
nachzuweisen, und die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Guthabens
so lange zurückzuhalten, bis der Identitätsnachweis erfolgt ist. Die Art der
Auszahlung ist dann vom Treugeber zu bestimmen.
Mangels anderer Vereinbarung gilt die Adresse des ersten Antragstellers als
Postanschrift für die Zusendung von Kontomitteilungen.
10. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt zustande, nachdem der vollständig und korrekt
ausgefüllte Kontoeröffnungsantrag der Bank zugegangen ist, die Identität
sämtlicher Antragsteller gesetzesgemäß festgestellt wurde, und der
Anlagebetrag in der Bank eingegangen ist. Der Kunde erhält anlässlich des
Zustandekommens des Vertrags eine schriftliche Bestätigung in die onlineBanking-Postbox übermittelt. Diese schriftliche Bestätigung dokumentiert
den Einlagebetrag, die exakte Laufzeit und den Auszahlungsbetrag. Es
werden keine weiteren Auszüge versandt.
11. Eröffnung eines Festgeldkontos
DenizBank Aktiengesellschaft, Thomas-Klestil-Platz 1, A-1030 Wien, FN 142199t, HG Wien, DVR: 084598
Tel: 43 (0) 505 105 / 2020, FAX: 43 (0) 505 105 / 2029, Swift: ESBKATWW, BLZ: 19650
e-mail: [email protected] www.denizbank.at
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Sonderbedingungen Online Sparen
Für die Eröffnung eines Festgeldkontos ist die Angabe eines
Referenzkontos des Kunden zwingend erforderlich. Ein Kunde kann für
seine sämtlichen Anlagekonten (also Tagegeld- bzw. Festgeldkonto) nur ein
einziges Referenzkonto benennen. Die Eröffnung des Anlagekontos erfolgt
nach Prüfung des von dem Kunden vollständig ausgefüllten und
rechtsverbindlich unterschriebenen Kontoeröffnungsantrages sowie der
Legitimationspapiere durch Mitteilung der Kontonummer und der Anlageart.
Die Bank behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos ohne
Angabe von Gründen abzulehnen. Das vom Kunden beantragte
Anlagekonto wird erst nach Eröffnung der Kontonummer eröffnet.
Die Mindesteinlage für Festgeldkonten beträgt € 1.000,--.
12. Laufzeitbeginn, Verzinsung
Die vertraglich festgelegte Laufzeit beginnt mit dem Tag, an dem der
vertraglich festgelegte Anlagebetrag in der Bank wertgutschriftlich eingeht.
Der Zinssatz ist für die vom Kontoinhaber gewählte Laufzeit fest. Mangels
anderer Vereinbarung kommt jener Zinssatz zur Anwendung, welcher am
Tag des Laufzeitbeginns gültig ist. Den aktuell gültigen Zinssatz entnehmen
Sie bitte dem Preisaushang der DenizBank AG. Der Preisaushang ist in
sämtlichen Filialen sowie im Internet unter www.denizbank.at einsehbar. Der
angegebene Zinssatz versteht sich exklusive Steuern (KESt bzw. QUEST).
Die Zinsen werden dem Konto abzüglich allfälliger Steuern am Ende der
Laufzeit gutgeschrieben. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden
die Zinsen abzüglich Steuern bei überjährigen Laufzeiten nach jeweils
einem Laufzeitjahr kapitalisiert. Die Zinsberechnung erfolgt, sofern nicht
schriftlich anders vereinbart, nach der Tagesmethode 30/360.
13. Verfügung, Fälligkeit und Rückzahlung
Das Festgeldkonto dient nicht zur Teilnahme am Zahlungsverkehr. Das
Guthaben wird an dem den Fälligkeitstag nachfolgenden Werktag
zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt auf das vereinbarte Referenzkonto.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, errechnet sich das Fälligkeitsdatum
aus dem Laufzeitbeginn und der gewählten Laufzeit. Fällt das
Fälligkeitsdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so verlängert
sich die Laufzeit auf den nächstfolgenden Bankwerktag. Im Zuge des
Antrags kann der Kontoinhaber im Hinblick auf die Fälligkeit zwischen drei
Möglichkeiten wählen, wobei er seine Entscheidung bis eine Woche vor
Fälligkeit schriftlich ändern kann:
•
Rückzahlung des gesamten Fälligkeitsbetrags auf das Referenzkonto
•
Automatische Verlängerung des Fälligkeitsbetrags mit der
Ursprungslaufzeit und den zum Fälligkeitsdatum gültigen Konditionen;
•
Automatische Verlängerung des Erstanlagebetrags mit der
Ursprungslaufzeit und den zum Fälligkeitsdatum gültigen Konditionen,
sowie Rückzahlung des Zinsertrags auf das Referenzkonto;
Das Konto wird mit der Rückzahlung des Guthabens gelöscht.
14. Referenzkonto
Dem Kontoinhaber wird bei der Kontoeröffnung ein Stammkonto eröffnet,
welches ausschließlich auf den Namen des Antragstellers lautet. Dieses
Stammkonto gilt als Referenzkonto.
15. Vorzeitige Fälligstellung
Der Kontoinhaber kann eine vorzeitige Fälligstellung des Festgeldkontos
beantragen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Mit der Änderung der
Fälligkeit wird der Zinssatz für die neu errechnete Laufzeit rückwirkend auf
0,5% herabgesetzt.
Mangels anderer Vereinbarung gilt die Adresse des ersten Antragstellers als
Postanschrift für die Zusendung von Kontomitteilungen.
17. Zustandekommen des Kontovertrags
Der Vertrag kommt zustande, nachdem der vollständig und korrekt
ausgefüllte Kontoeröffnungsantrag der Bank zugegangen ist und die
Identität sämtlicher Antragsteller gesetzesgemäß festgestellt wurde. Bei der
Antragstellung im Fernabsatz hält sich die DenizBank AG das Recht vor, die
Eröffnung bis zum Einlangen des Erstanlagebetrags zurückzuhalten. Den
Mindestanlagebetrag bei der Eröffnung entnehmen Sie bitte dem
Preisaushang der DenizBank AG. Der Preisaushang ist in sämtlichen
Filialen sowie im Internet unter www.denizbank.at einsehbar.
18. Eröffnung eines Stammkontos
Es können pro Kunden nur ein Stammkonto eröffnet werden. Eröffnet
bereits ein bestehender Kunde ein Anlagekonto und verfügt bereits vor
Eröffnung über eine Girokontoverbindung bei der Bank, so wird dieses
Girokonto als Stammkonto herangezogen. Ein Kunde kann für seine
sämtlichen Anlagekonten (also Tagegeld- bzw. Festgeldkonto) nur ein
einziges Referenzkonto (bankintern bzw. bankextern) benennen. Die
Eröffnung des Stammkontos erfolgt nach Prüfung des von dem Kunden
vollständig
ausgefüllten
und
rechtsverbindlich
unterschriebenen
Kontoeröffnungsantrages sowie der Legitimationspapiere durch Mitteilung
der Kontonummer und der Anlageart. Die Bank behält sich das Recht vor,
die Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
19. Verzinsung
Die Verzinsung des Stammkontos ist variabel. Änderungen des Zinssatzes
werden im Preisaushang der DenizBank AG veröffentlicht und sind ab dem
Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Der im Preisaushang angegebene
Zinssatz versteht sich exklusive Steuern (KESt bzw. QUESt). Die
Zinsberechnung erfolgt nach der taggenau/360.
20. Kontoabschluss
Die Kontoführung des Stammkontos der DenizBank AG ist spesenfrei. Der
Kontoabschluss erfolgt jährlich im Nachhinein. Die zum Abschluss
angefallenen Zinsen und Entgelte sind teil des Abschlusssaldos und dem
Konto gutgeschrieben bzw. angelastet. Die Bank erstellt quartalsmäßig
einen Kontoauszug, welcher kostenlos auf die online-Banking-Postbox
übermittelt wird. Die Zusendung sonstiger Kontoauszüge ist gesondert zu
vereinbaren, wobei für jeden weiteren Auszug EUR 0,70 an Spesen
verrechnet und dem Stammkonto angelastet werden.
21. Verfügung
Einzahlungen können jederzeit bis zum Höchstsaldo gemäß Preisaushang
durchgeführt werden. Einzahlungen sind in Form von Bareinzahlungen in
sämtlichen Filialen der DenizBank AG sowie in Form von Überweisungen,
Daueraufträgen oder Lastschriften möglich.
Der Kontoinhaber kann jederzeit über sein Guthaben ganz oder teilweise
verfügen. Überweisungen und Daueraufträge auf interne Denizbank AG
Konten sind kostenlos. Inland- bzw. EU-Überweisungen und Anlegungen
von Daueraufträgen via online banking sind kostenlos. Überweisungen am
Schalter richten sich nach Preisaushang. Anlegung/Änderung/Löschung
von Daueraufträgen am Schalter richtet sich ebenfalls nach Preisaushang.
22. Auflösung der Kontoverbindung
Stammkonto
Der Kontoinhaber kann die Kontoverbindung jederzeit ohne Einhaltung einer
Frist schriftlich auflösen. Dabei erfolgt ein vorzeitiger Kontoabschluss, der
Abschlussbetrag dem Kontoinhaber ausbezahlt (siehe Pt. 5). Für die
Auflösung selbst fallen keine Spesen an.
16. Art des Kontos, Kontoinhaber
Weitere Bedingungen
Das Stammkonto der DenizBank AG ist ein auf unbestimmte Dauer
eingerichtetes Zahlungskonto. Das Stammkonto wird kontokorrentmäßig
und ausschließlich auf Guthabenbasis geführt.
Falls über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ab Eröffnung der
Geschäftsbeziehung keine Kontobewegungen stattfinden sollte, behält sich
die DenizBank AG das einseitige Recht vor, das Stamm- und, sofern
vorhanden, das Tagesgeldkonto zu schließen.
Kontoinhaber kann jede volljährige natürliche Person sein. Bei mehreren
Inhabern wird das Konto, sofern nicht anders vereinbart, als „Oder“-Konto
geführt. Bei „Oder“-Konten ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt,
sämtliche von der Bank angebotenen Aufträge betreffend das Konto
durchzuführen.
Verrechnungskonten dürfen nur auf eigene Rechnung geführt werden. Bei
Zuwiderhandeln ist die Bank berechtigt, die Geschäftsbeziehung umgehend
ganz oder teilweise zu kündigen. Ungeachtet dessen ist der Kontoinhaber
verpflichtet, unverzüglich die Identität des Treugebers nachzuweisen, und
die Bank ist berechtigt, die Auszahlung des Guthabens so lange
zurückzuhalten, bis der Identitätsnachweis erfolgt ist. Die Art der
Auszahlung ist dann vom Treugeber zu bestimmen.
Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der
DenizBank AG subsidiär. Diese können im Internet unter www.denizbank.at
und in den Geschäftsräumen der DenizBank AG eingesehen werden, auf
Wunsch
werden
diese
ausgehändigt.
Änderungen
dieser
Sonderbedingungen und AGB werden dem Kunden durch die Bank
schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde
nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe schriftlich
Widerspruch erhebt. Für die Fristwahrung reicht die rechtzeitige Aufgabe
des Widerspruchs. Auf diese Folge wird der Kunde durch die Bank bei der
Bekanntgabe besonders hingewiesen.
DenizBank Aktiengesellschaft, Thomas-Klestil-Platz 1, A-1030 Wien, FN 142199t, HG Wien, DVR: 084598
Tel: 43 (0) 505 105 / 2020, FAX: 43 (0) 505 105 / 2029, Swift: ESBKATWW, BLZ: 19650
e-mail: [email protected] www.denizbank.at
Stand: 15.August 2009
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