Nr. 4

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Nr. 4
Ausgabe 04/2015 | 10. Februar 2015
Tax Short
Cuts
Aktuelle Steuerinformationen
für Österreich von EY
Inhalt
01 Steuerreform: Politische
Einigung bis Mitte März
2015
02 EU Mutter-TochterRichtlinie: Neue AntiMissbrauchsvorschrift
02 BMF-Info: Umfassende
Amtshilfe im Bereich
Steuern vom Einkommen
03 Abkommen zwischen
Österreich und den USA
betreffend FATCA
04 EuGH: Vermietung eines
Fußballstadions
04 EnergieabgabenrichtlinienWartungserlass 2015
veröffentlicht
Steuerreform: Politische
Einigung bis Mitte März 2015
Am 16. Dezember 2014 haben die von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP
nominierten Experten der Steuerreformkommission 2014 ihren 200 Seiten starken
Endbericht an die Bundesregierung übergeben. Der Bericht soll der Bundesregierung
als Grundlage für ein Steuerreformkonzept dienen. Darin werden sowohl Lösungen
dargestellt, über die in der Expertengruppe Einigkeit hergestellt werden konnte, und
auch kontroversielle Anschauungen gegenübergestellt, über die keine Einigkeit
hergestellt werden konnte. Der Bericht enthält auch das SPÖ-Konzept für die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer und eine neue Millionärsabgabe.
Beides wird von der ÖVP grundsätzlich abgelehnt.
Das SPÖ-Konzept für eine Erbschafts- und Schenkungssteuer sieht einen persönlichen
Lebensfreibetrag von EUR 1 Mio. vor mit einer Zusammenrechnung von Erwerben
innerhalb der letzten 30 Jahre. Die Steuersätze reichen von 25% (ab EUR 1 Mio.) bis
35% (über EUR 10 Mio.).
In der Regierungsklausur im September 2014 wurde das angestrebte Entlastungsvolumen mit EUR 5 Mrd. festgelegt. Aufgrund der aktuellen Konjunkturprognosen
und Arbeitslosenzahlen ist der finanzielle Spielraum sehr eingeschränkt, womit für die
geplanten Entlastungen (u.a. Senkung des Eingangssteuersatzes zur Einkommensteuer) umfangreiche Gegenfinanzierungen (u.a. höhere Mehrwertsteuer auf
bestimmte Produkte, u.U. Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer)
erforderlich sein werden.
Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben sich in ihrem selbst gesetzten Zeitplan
den 17. März 2015 für die finale politische Einigung samt Vorlage und Beschluss eines
Begutachtungsentwurfs vorgenommen. Die Beschlussfassung im Parlament soll bis
Ende Juni 2015 erfolgen. Sofern eine Wiedereinführung der Erbschafts- und
Schenkungssteuer unmittelbar mit der Präsentation der Steuerreform in Kraft treten
soll (z.B. 17. März 2015), könnte dies eine verfassungswidrige Rückwirkung darstellen, die vom VfGH aufgehoben werden könnte. Insbesondere in Zusammenhang
mit der möglichen Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sollte
Steuerreform: Politische Einigung bis Mitte März 2015
trotz der bestehenden Ungewissheit über die zukünftigen Regelungen angedacht
werden, mögliche unentgeltliche Übertragungen vorzuziehen.
EU Mutter-Tochter-Richtlinie: Neue AntiMissbrauchsvorschrift
EU Mutter-TochterRichtlinie
Am 27. Jänner 2015 wurde die Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame
Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten geändert, indem eine konkrete Anti-Missbrauchsvorschrift in Artikel 1
aufgenommen wurde, welche die bis dato vorhandene Vorschrift ersetzt, die es
den Mitgliedstaaten nur grundsätzlich ermöglicht hat, Anti-Missbrauchsvorschriften vorzusehen. Es steht den Mitgliedsstaaten frei, strengere nationale
Vorschriften zu vereinbaren. Artikel 1 Abs. 2 der Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR)
hält nunmehr fest, dass die Vorteile dieser Richtlinie nicht zu gewähren sind, wenn
unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände eine
unangemessene Gestaltung bzw. Abfolge von Gestaltungen vorliegt, bei der der
wesentliche Zweck darin besteht, einen steuerlichen Vorteil zu erlangen, der dem
Ziel oder Zweck der Richtlinie zuwiderläuft.
Die Richtlinie ist bis spätestens 31. Dezember 2015 in nationales Recht
umzusetzen. Ob bzw. wie in Österreich eine Umsetzung erfolgt, bleibt abzuwarten,
da das innerstaatlichen Recht bereits Anti-Missbrauchsbestimmungen in
§ 10 Abs. 4 KStG, § 22 BAO und der VO zu § 94 Z 2 EStG enthält.
BMF-Info: Umfassende Amtshilfe im
Bereich Steuern vom Einkommen
Körperschaftsteuergesetz
Einkommensteuergesetz
Das BMF hat in seiner Information vom 27. Jänner 2015 (BMF-010221/0844VI/8/2014) eine Liste all jener Staaten und Territorien veröffentlicht, mit welchen
per 1. Jänner 2015 eine umfassende Amtshilfe besteht. Neu hinzugefügt wurde im
Vergleich zur BMF-Info vom 24. September 2014 (BMF-010221/0593-VI/8/2014)
Taiwan, mit dem Ende 2014 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen wurde (vgl. unsere Tax Short Cuts Nr. 01/2015 vom
13. Jänner 2015).
Das BMF stellt klar, dass der Begriff „umfassende“ Amtshilfe im Sinne des „großen“
Informationsaustausches (RL 2011/16/EU, multilaterales Amtshilfeabkommen (ab
1. Jänner 2015), DBA-Auskunftsklauseln bzw. Abkommen über den Informationsaustausch - TIEA) zu verstehen ist. Das Vorliegen einer umfassenden Amtshilfe ist
u.a. Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen aus Portfoliobeteiligungen in Drittstaaten, für die Einbeziehung eines ausländischen
Gruppenmitglieds in eine österreichische Gruppe, sowie bei der Verlustnachversteuerung und für die Spendenbegünstigung.
EY Tax Short Cuts, Ausgabe 04/2015 | 10. Februar 2015
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BMF-Info: Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom
Einkommen
Mit folgenden Staaten und Territorien besteht mit Stand 1. Jänner 2015 eine
umfassende Amtshilfe:
Ägypten, Albanien, Anguilla, Algerien, Andorra, Argentinien, Armenien, Aruba,
Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Barbados, Belgien, Belize, Bermuda, BosnienHerzegowina, Brasilien, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Costa Rica, Curaçao,
Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Georgien,
Ghana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Grönland, Guernsey, Hongkong,
Indien, Indonesien, Irland, Island, Isle of Man, Israel, Italien, Japan, Jersey,
Kaimaninseln, Kanada, Katar, Kolumbien, Korea (Republik), Kroatien, Lettland,
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Moldau,
Monaco, Montserrat, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Philippinen, Polen,
Portugal, Rumänien, St. Vincent und die Grenadinen, San Marino, Saudi-Arabien,
Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Sint Maarten, Slowakische Republik,
Slowenien, Spanien, Südafrika, Tadschikistan, Taiwan, Thailand, Tschechische
Republik, Tunesien, Türkei, Turks- und Caicosinseln, Ukraine, Ungarn, Venezuela,
Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern.
Von den wichtigsten österreichischen Handelspartnern besteht somit bis dato mit
China und Russland noch keine umfassende Amtshilfe.
Die BMF-Info ist unter folgendem Link abrufbar:
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s5&dokumentId=17227233-939c41ef-ac46-249b5de254c0
Abkommen zwischen Österreich und den
USA betreffend FATCA
Steuerabkommen USA
Am 2. Februar 2015 wurde das Abkommen zwischen Österreich und den USA über
die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung des Foreign Account Tax
Compliance Act (FATCA) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
(BGB III Nr. 16/2015), mit dem Ziel, die Einhaltung der steuerlichen
Verpflichtungen von US-Personen mit Konten im Ausland zu gewährleisten.
Das Abkommen sieht im Wesentlichen die automatische Meldung von Kontoinformationen vor, indem österreichische Finanzinstitute auf jährlicher Basis
Informationen von österreichischen Konten von US-Personen an die US-Bundessteuerbehörde weiterleiten, soweit eine Zustimmung des jeweiligen Kontoinhabers
erfolgt. Im Falle der Nicht-Zustimmung muss eine Weiterleitung von aggregierten
Informationen erfolgen, wobei eine Identifikation des jeweiligen Kontoinhabers
nicht möglich ist. Diese Informationen können allerdings als Grundlage für künftige
Gruppenanfragen der USA an Österreich herangezogen werden.
Das Abkommen ist mit 9. Dezember 2014 in Kraft getreten.
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EuGH: Vermietung eines Fußballstadions
Umsatzsteuergesetz
Im Urteil des EuGH in der Rechtssache Régie vom 22. Jänner 2015 (C-55/14)
hatte der EuGH zu entscheiden, ob die Vermietung eines Fußballstadions inklusive
weiterer Leistungen (Unterhalt, Reinigung, Wartung, etc.) als Vermietung eines
Grundstückes zu qualifizieren ist.
Dies ist laut EuGH dann zu verneinen, wenn bei Gesamtbetrachtung der erbrachten
Leistungen nicht die Überlassung des Platzes die ausschlaggebende Komponente
darstellt. Dies stützt der EuGH darauf, dass Dienstleistungen im Zusammenhang
mit sportlicher Betätigung möglichst als Einheit zu beurteilen sind. Nach Ansicht
des EuGH ist auch darauf abzustellen, ob aufgrund der zusätzlichen Leistungskomponenten eine aktivere Rolle eingenommen wird als bei bloßer Grundstücksüberlassung (im konkreten Fall entfielen 80% der Vergütung auf Unterhalt,
Reinigung, Wartung, etc. der Anlage). Auf Basis dessen ist vom nationalen Gericht
zu prüfen, ob eine steuerbefreite Grundstücksvermietung vorliegt oder nicht.
EnergieabgabenrichtlinienWartungserlass 2015 veröffentlicht
Energieabgabenrichtlinien
Im Rahmen der laufenden Wartung der Energieabgabenrichtlinien wurden die
jüngsten gesetzlichen Änderungen eingearbeitet. Hinsichtlich der näheren Details
zu den gesetzlichen Änderungen dürfen wir auf unsere Tax Short Cuts Nr.
14/2014 vom 17. Juni 2014 und Nr. 18/2014 vom 12. August 2014 verweisen.
Darüber hinaus wurden in den Energieabgabenrichtlinien keine weiteren
wesentlichen Änderungen vorgenommen.
EY Tax Short Cuts, Ausgabe 04/2015 | 10. Februar 2015
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„EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle österreichischen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited.
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die geschlechtsspezifische Differenzierung, z. B. „Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen", verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im
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Geschlechter.
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