GuD-Kraftwerk Gersteinwerk

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Information zu den Anträgen
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Information zu den Anträgen
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1 Einleitung
Die RWE Generation SE plant am bestehenden Kraftwerksstandort Gersteinwerk in
Werne die Errichtung eines hochmodernen Gas- und Dampfturbinenkraftwerkes
(GuD) mit einer Leistung von ca. 1.300 MWel sowie einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 2.250 MWth. Der Brennstoff ist Erdgas.
Der Kraftwerkstyp „GuD-Kraftwerk“ wurde zum Zweck der wirtschaftlichen und flexiblen Erzeugung von Strom mit hocheffizienter Brennstoffausnutzung gewählt. Durch
den Einsatz moderner umweltfreundlicher Anlagentechnik werden gleichzeitig die
Umweltauswirkungen minimiert.
Zur Genehmigung des geplanten GuD-Kraftwerks hat RWE Generation einen Antrag
nach Bundesimmissionsschutzgesetz sowie Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse eingereicht.
Beantragt wird im Speziellen ein Vorbescheid gemäß § 9 Absatz 1 BImSchG, um die
Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens in Bezug auf dessen Umwelteinwirkungen,
den Standort der Anlage und das Gesamtanlagenkonzept festzustellen und bereits
frühzeitig über die Genehmigungsvoraussetzungen entscheiden zu lassen. Die parallel eingereichten wasserrechtlichen Anträge beziehen sich auf die benötigten Erlaubnisse nach § 8 WHG für die Entnahme und Einleitung von Kühl- und Betriebswasser
sowie für die baubedingte Grundwasserhaltung.
2 Inhalte der Anträge
Unser Ziel ist es, dass durch die Errichtung und den Betrieb unserer Anlagen Nachbarschaft, Umwelt und Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden. Dies deckt sich mit
der wesentlichen Genehmigungsvoraussetzung zur Errichtung und zum Betrieb des
GuD-Kraftwerkes, die darin besteht, dass die durch den zukünftigen Betrieb des
GuD-Kraftwerkes erzeugten Emissionen keine schädlichen Umwelteinwirkungen und
sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeiführen.
Entsprechend beinhalten die Genehmigungsanträge eine umfassende Bewertung
und Untersuchung der Emissionen und sonstiger Umwelteinwirkungen des Kraft-
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werks, wobei nach den einzelnen Emissionswegen unterschieden wird. Dies betrifft
insbesondere die nachfolgenden Emissionspfade:
2.1
Luftreinhaltung
Hierbei wird untersucht, welche Luftschadstoffe in welcher Konzentration an die Umgebung abgegeben und ob die dafür gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden. Des Weiteren wird betrachtet, wie sich diese Emissionen im Umfeld des
Kraftwerks verteilen, also welche Immissionen entstehen. Hierzu wird im Antrag
nachgewiesen, dass vom Kraftwerk in Bezug auf die vorgegebenen Grenzwerte nur
irrelevante zusätzliche Immissionen verursacht bzw. die Grenzwerte eingehalten
werden und daher keine negativen Effekte auf Natur und Umwelt sowie für die Gesundheit entstehen.
Antragsgrundlage sind dabei die maximal theoretisch möglichen, jährlichen Emissionen, zu denen es dann kommen würde, wenn das Kraftwerk das ganze Jahr rund um
die Uhr mit Volllast unter Ausschöpfung der Emissionswerte betrieben würde. In der
Realität wird das Kraftwerk selbstverständlich nicht immer mit Volllast und vor allem
auch nicht in allen 8.760 h eines Jahres betrieben. Die Berechnungen sind daher
sehr konservativ. Die tatsächlichen Emissionen und damit auch die Immissionen, d.h.
die tatsächlichen Umwelteinwirkungen, werden deutlich geringer als die theoretisch
berechneten Umwelteinwirkungen sein.
Der Antrag legt dar, dass dabei die folgenden, gesetzlich zulässigen Grenzwerte und
ambitionierteren Emissionswerte, die über die Anforderungen der Gesetzgebung
hinaus gehen, für Luftschadstoffe im Abgas sicher eingehalten werden:
Maximaler
Tagesmittelwert
Substanz
Staub
Kohlenmonoxid
Brennstoff
Erdgas
5 mg/m3
100 mg/m3
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Stickoxide angegeben als NO2
Schwefeldioxid
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50 mg/m3
3 mg/m³
Die jeweiligen, tatsächlich auftretenden Emissionskonzentrationen werden später
während des Betriebs der Anlage entsprechend den einschlägigen Vorschriften gemessen, aufgezeichnet, ausgewertet und per Emissionsfernüberwachung an die zuständige Behörde übertragen.
Ausgehend von den Emissionswerten ist, in der dem Antrag beigefügten Immissionsprognose, daher belegt, dass die Immissionen des neuen GuD-Kraftwerkes so
niedrig sind, dass die gesetzlich für die jeweiligen Luftschadstoffe vorgegebenen Immissionsgrenzwerte eingehalten werden oder der durch das GuD-Kraftwerk verursachte Immissionsbeitrag nach den gesetzlichen Vorgaben sogar als irrelevant einzustufen ist.
2.2
Schallschutz
Neben der Begrenzung der Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen müssen auch bestimmte Richtwerte für
Geräuschimmissionen eingehalten werden. Auch hier wurde konservativ der Volllastbetrieb betrachtet; darüber hinaus wurden besondere Betriebszustände (z. B. Anund Abfahrbetrieb) im Detail betrachtet. Dazu wurde zunächst die bestehende Lärmsituation an verschiedenen Messpunkten ermittelt und dann die zukünftige Lärmsituation nach Inbetriebnahme des GuD-Kraftwerkes berechnet. Dabei wurden die vorgesehenen, dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechenden Schallschutzund Schallminderungsmaßnahmen berücksichtigt. Im Ergebnis ist sichergestellt,
dass die Geräuschimmissionen in der Umgebung des geplanten Kraftwerkes durch
den Neubau im Vergleich zum Status Quo nicht erhöht werden.
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2.3
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Wasserrechtliche Erlaubnisse
2.3.1 Allgemeines
Neben dem immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid beantragt die RWE Generation SE die wasserrechtlichen Erlaubnisse, die für den Bau, die Inbetriebnahme und
den Betrieb des GuD-Kraftwerks benötigt werden. Inhaltlich beziehen sich die insgesamt vier wasserrechtlichen Anträge im Wesentlichen auf die Entnahme und Einleitung von Kühl- und Betriebswasser sowie auf die baubedingte Grundwasserhaltung.
Die Wasserwirtschaft des GuD-Kraftwerks stützt sich dabei im Wesentlichen auf die
Entnahme von Wasser aus dem Datteln-Hamm-Kanal und die Einleitung von Kühlund Betriebswasser in die Lippe. Beide Gewässer liegen in Höhe des Kraftwerksstandortes in unmittelbarer Nähe zueinander.
Sämtliche Umweltauswirkungen, die sich aus der Wasserwirtschaft des neuen GuDKraftwerks ergeben können, werden in Umweltgutachten unabhängiger Fachgutachter eingehend beschrieben und bewertet. Modernste Anlagentechnik und der umsichtige Umgang mit der benötigten Ressource Wasser gewährleisten danach die Einhaltung der strengen europäischen und nationalen Anforderungen an die Wasserqualität
und die Vereinbarkeit mit den besonderen Schutzzielen, die nach der Flora-FaunaHabitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie für die Lippe festgelegt worden sind.
2.3.2 Wasserentnahme und -verbrauch
Für die Entnahme und Einleitung wird auf bestehende wasserwirtschaftliche Bauwerke zurückgegriffen. Hierdurch können zusätzliche Befestigungen der Ufer und Umwelteingriffe vermieden werden. Der Fischschutz bei der Wasserentnahme ist durch
ein spezielles Fischschutzkonzept sichergestellt, das u.a. die schonende Rückführung von Fischen beinhaltet.
Das GuD-Kraftwerk benötigt Wasser in erster Linie für die Kühlung, die hier als Kreislaufkühlung unter Einsatz eines Naturzug-Nasskühlturms ausgelegt ist. Dabei nimmt
das Kühlwasser die nicht mehr wirtschaftlich nutzbare Wärme des Kraftwerksprozesses auf und wird wiederum im Kühlturm im Wesentlichen über den Verdunstungsef-
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fekt abgekühlt. Mit der hier vorgesehenen Kreislaufkühlung ist es im Vergleich zu
einer Direktkühlung möglich, die Wärmefracht, die in die Lippe abgegeben wird, sowie die zu entnehmende Wassermenge erheblich zu reduzieren. Lediglich die im
Kühlturm verdunstende Wassermenge sowie eine Teilmenge, die für den Erhalt einer
gleichbleibenden Kühlwasserbeschaffenheit ausgetauscht wird, müssen über die
Kühlwasserentnahme ausgeglichen werden.
2.3.3 Wassereinleitung
Die genannten Wässer aus der Kühlung bilden auch bei der Einleitung in die Lippe
den dominierenden Wasserteilstrom des GuD-Kraftwerks. Daneben werden Betriebswässer in die Lippe eingeleitet, die u.a. bei der Reinigung von Filtersystemen
der Wasseraufbereitung, bei Spülvorgängen in der Bau- und Inbetriebnahmephase
und allgemein aus der Niederschlagsentwässerung anfallen. Wie die fachgutachterlichen Mischungsrechnungen sowie die umwelt- und naturschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfungen belegen, ist die Einleitung der Kühl- und Betriebswässer mit Blick
auf die für die Lippe geltenden Gewässerqualitäts-, Bewirtschaftungs- und Umweltschutzziele unbedenklich.
Auch die Wärmeabgabe des GuD-Kraftwerks in die Lippe, die nahezu ausschließlich
auf die Einleitung von bis zu handwarmen Wasser aus der Kühlung zurückgeht, steht
mit den Anforderungen an die Gewässertemperatur, die bei der Lippe einen stark
vorbelasteten Parameter darstellt, im Einklang. Die gesamte Wärmefracht der Wassereinleitungen des GuD-Kraftwerks bewirkt im weiteren Flusslauf lediglich eine im
Zehntelgradbereich liegende Aufwärmung. Auch im Nahbereich tritt die Wärmeeinleitung nach wenigen Metern hinter die Vorlauftemperatur der Lippe zurück.
2.3.4 Sonstiges
In einzelnen Betriebsprozessen fallen Wässer an, die für eine Einleitung in die Lippe
(z.B. aufgrund ihrer Schadstofffracht) nicht geeignet sind. Diese werden aufgefangen
und ordnungsgemäß entsorgt.
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Soweit für einzelne Betriebsprozesse Stoffe im GuD-Kraftwerk benötigt werden, die
aufgrund ihrer Eigenschaften Wassergefährdungen hervorrufen können, werden diese nur unter umfassenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen vorgehalten und eingesetzt. So sind für alle betroffenen Arbeitsabläufe z.B. Leckagesicherungen, Rückhaltesysteme oder Abscheideanlagen eingerichtet, die auf die jeweiligen Erfordernisse abgestimmt sind und die Einhaltung sämtlicher geltenden Regelungen gewährleisten.
2.4
Abfälle
Beim Betrieb des GuD-Kraftwerkes fallen kontinuierlich keine prozessbedingten Abfälle an. Im Abstand von ca. einem Jahr sind die Filter für die Ansaugung der Verbrennungsluft zu wechseln; diese Filter werden ordnungsgemäß entsorgt. Weitere
Abfälle, wie z. B. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und Abfälle aus dem Personalbereich, werden ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt.
3 Umweltverträglichkeit, FFH-Verträglichkeit und Artenschutz
In der Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die ein wesentlicher Bestandteil der eingereichten Anträge ist, werden die Auswirkungen des geplanten GuD-Kraftwerkes
auf die Schutzgüter
-
Menschen, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt,
-
Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
-
Kultur- und sonstige Sachgüter, sowie
-
die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern,
umfassend untersucht und die Erheblichkeit der Auswirkungen beurteilt. Außerdem
werden die für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens geprüft und beurteilt.
Dabei wurden unter anderem die folgenden Auswirkungen während der Bauphase,
der Inbetriebnahme und des Betriebs des Kraftwerkes betrachtet:
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-
Schallemissionen,
-
Emission von Luftschadstoffen,
-
Verschattung,
-
Lichtemissionen,
-
Wasserentnahme und –einleitung
-
Temporäre Grundwasserhaltung während der Bauphase.
Für die Auswirkungen wurden den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Untersuchungen durchgeführt, nach denen auch für diese Emissionen eine Erheblichkeit
auszuschließen ist. Die entsprechenden gutachterlichen Stellungnahmen dazu sind
Bestandteil des Genehmigungsantrages.
Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt in § 34 vor, Projekte auf ihre Verträglichkeit
mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder
eines europäischen Vogelschutzgebietes zu prüfen (FFH-Verträglichkeit). Die Lippe
und ihre Uferzonen gehören zu diesen Gebieten und wurden entsprechend geprüft.
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden auf Basis eines artenschutzrechtlichen
Fachbeitrags untersucht. Hierfür wurden die planungsrelevanten Artengruppen entsprechend erfasst.
Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und die
Untersuchungen zum Artenschutz sowie die Fachgutachten belegen, dass von dem
Vorhaben keine schädlichen Umweltauswirkungen, erhebliche Nachteile und Belästigungen mit Blick auf die Schutzgüter ausgehen.
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4 Zusammenfassung
Durch Errichtung und Betrieb des GuD-Kraftwerkes wird erreicht, dass
-
eine sichere, umweltfreundliche und wirtschaftliche Versorgung der angebundenen Verbraucher mit Strom und ggf. Wärme gewährleistet ist,
und
-
eine Stromerzeugung aus dem Brennstoff Erdgas in einem hoch effizienten
Gas- und Dampfturbinenkraftwerk zur Verfügung steht.
Bei der Planung, der Vorhabensrealisierung und dem Betrieb des neuen GuDKraftwerkes wird dem Schutz der Nachbarschaft und der Allgemeinheit sowie den
Belangen des Umwelt- und Naturschutzes in vollem Maße Rechnung getragen.
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