Abschreibung Ihrer Photovoltaikanlage
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Abschreibung Ihrer Photovoltaikanlage
Abschreibung Ihrer Photovoltaikanlage Die Abschreibung oder AfA (Absetzung für Abnutzung) der Investitionskosten Ihrer Photovoltaik-Anlage erfolgt linear auf 20 Jahre und wird mit 5 Prozent abgeschrieben. In den Jahren 2009 bis 2010 gab es, im Rahmen des Konjunkturpakets I der Bundesregierung, die Möglichkeit der buchhalterischen, degressiven Abschreibung. Seit 2011 ist eine degressive Abschreibung nicht mehr möglich, es wird standardmäßig linear abgeschrieben. Abschreibungen im Ländervergleich | © Alex1011/wikimedia.com Möglichkeiten der Abschreibung für Ihre Photovoltaik-Anlage Kleinunternehmer, die einen Gewinn bis zu 100.000 Euro erwirtschaften oder buchführende Betriebe mit einem Betriebsvermögen von bis zu 235.000 Euro können eine Abschreibung gelten machen. Dies gilt nur, wenn die Photovoltaikanlage auf dem Dach aufliegt. Dann gilt die Photovoltaik-Anlage als bewegliches Wirtschaftsgut. Drei Möglichkeiten der Abschreibung sind hierbei parallel möglich 1. Lineare Abschreibung: Zwanzig Jahre lineare Abschreibung mit fünf Prozent vom Netto Kaufpreis. Die am häufigsten vorkommende Abschreibung. 2. Investitionsabzug: Möglich bei einer verbindlichen Bestellung einer Photovoltaikanlage im gleichen Kalenderjahr. Bis zu 40% der voraussichtlichen Kosten können direkt gewinnmindernd abgezogen werden 3. Sonder-Abschreibung: Sonderabschreibung in Höhe von insgesamt 20 Prozent, im 1. bis 5. Jahr. Die Verteilung der 20 Prozent kann in den Jahren beliebig aufgeteilt werden. Das macht vor allem Sinn, wenn ein höherer Gewinn erwartet wird. Die Besteuerung kann durch die Sonderabschreibung vermindert werden. ACHTUNG Die Umsatzsteuer von 19% wird vom Finanzamt sofort erstattet. Die Abschreibung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Investition in eine Photovoltaikanlage stehen, wie etwa Fahrtkosten, Dachrenovierung, Leiter und Sicherungsmaterial können als Betriebsausgaben gelten gemacht werden. Berechnungsbeispiel Wir zeigen Ihnen an Hand von verschiedenen Berechnungsbeispielen, wie Sie die Abschreibung Ihrer Photovoltaikanlage selbst berechnen können. Reduzierung der Mehrwertsteuer Sie haben eine Photovoltaikanlage für Brutto 15.000 Euro erworben und wollen den produzierten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Sie sind als Gewerbe angemeldet und bekommen dann 19% Mehrwertsteuer (entspricht: 2.394,96 Euro) zurück. Sie zahlen entsprechend weniger, nämlich insgesamt 12.605,04 Euro. Investitionsabzug Auf das obige Beispiel angewendet: Berechnungsgrundlage ist eine Solaranlage für 14.000 Euro. Da der private Betreiber vorhat, Solar-Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen, kann er ein Gewerbe anmelden und somit die 19% Mehrwertsteuer zurückfordern (hier 2.235,29 Euro). Vom Bruttopreis 14.000 Euro zahlt der Betreiber schlussendlich also nur 11.764,71 Euro. Zusätzlich können über den Investitionsabzug im Vorfeld bis zu 40% der Anschaffungskosten (4.705,88 Euro) auf die vorher zu zahlenden Steuern angerechnet werden. Über die lineare Abschreibung sind zudem zwanzig Jahre lang jährlich 5% des Anschaffungspreises absetzbar (588,24 Euro). Werden jedoch über die Sonderabschreibung 20% der Kaufsumme (insgesamt 2.352,94 Euro) abgeschrieben, muss nach Anrechnung der kompletten Summe die lineare Abschreibung neu berechnet werden. (Im Beispiel beträgt diese dann nur noch 470,58 Euro.) Es lohnt sich also, die komplette Sonderabschreibung der Photovoltaikanlage erst nach vier Jahren in Anspruch zu nehmen, sich also beispielweise 1% bis zum Schluss des Geltungszeitraums aufzuheben, um möglichst lange den höheren Prozentwert (588,24 Euro) zu behalten. Fragen oder Interesse an einer PV-Anlage? Fragen oder Interesse an einer PV-Anlage? Haben Sie Interesse an einer eigenen Photovoltaikanlage? Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Oder bestehen noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne ebenfalls kostenlos und unverbindlich weiter. Kontaktieren Sie uns einfach via Mail, per Telefon (0800/969696/8) oder über unseren Live Chat. Geschrieben von: Sebastian Zahn Weitere Artikel zum Thema Photovoltaik: Amortisation Steuern Versicherung energieheld GmbH Schwarzer Bär 2 30449 Hannover Telefon: 0511 270 203 59 Telefax: +49 (0) 511 - 270 282 30 eMail: [email protected] energieheld GmbH | Sitz: Hannover, Amtsgericht Hannover HRB 208456, USt-IdNr. DE282868680 | Geschäftsführer: Philipp Lyding und Pascal Ludynia