Stadt Überlingen Abteilung Öffentliche Ordnung Antrag auf
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Stadt Überlingen Abteilung Öffentliche Ordnung Antrag auf
Stadt Überlingen Abteilung Öffentliche Ordnung Christophstraße 1 88662 Überlingen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO Telefon: 07551/99-1048 / 99-1049 FAX: 07551/99-1499 E-Mail: [email protected] [email protected] Antrag für eine Sondernutzung gemäß § 16 Straßengesetz BW 1. Antragsteller/in Name der juristischen Person Straße Hausnummer Telefon 2. Bauleiter (= Verantwortlicher PLZ FAX E-Mail für Absicherung und die Beschilderung während und nach der Arbeitszeit der Maßnahme) Familienname Vorname Straße Telefon Ort Hausnummer PLZ Fax Ort E-Mail 3. Verkehrsrechtliche Anordnung Die verkehrsrechtliche Anordnung soll erlassen werden entsprechend beiliegenden Lage- und Verkehrszeichenplan innerorts (unbedingt erforderlich !) außerorts 4. Vorhaben Ort Gemarkung (falls abweichend) Straße Beginn der Bauarbeiten: Ende der Bauarbeiten: 5. Umfang der Straßensperrung / Einschränkung Vollsperrung Halbseitige Sperrung Geringfügige Einschränkung der Fahrbahn Gehwegsperrung Sonstiges: Restfahrbahnbreite (ohne Gehweg): Restgehwegbreite: Seite 1 von 3 6. Sondernutzung Vorgesehene Nutzung der Verkehrsfläche: Aufgrabung für Lagerung von Baumaterial Aufstellung eines Baugerüstes Aufstellung eines Containers Aufstellung eines Bauzauns Sonstiges: Öffentliche Fläche welche hierfür beansprucht wird (Länge x Breite): Maße von Kran/Gerüst/Container etc.: Konkretisierung über Art und Umfang der Maßnahme (Pflichtfeld) 7. Vorgeschlagene Umleitung des Verkehrs und der Fußgänger 8. Gestattung- / Nutzungsvertrag (Anzugeben bei Bundes-, Landes- oder Kreisstraße) Für die straßenrechtliche Benutzung in offener oder geschlossener Bauweise sowie für den Aufbruch einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße muss mit dem Straßenbauamt ein Nutzungsvertrag bzw. eine Aufbruchsgenehmigung abgeschlossen sein. Eingriff in den Straßenkörper: Fahrbahn Radweg, Komb. Geh- und Radweg Bei Eingriff in den Straßenkörper bitte angeben: Nummer Nutzungsvertrag / Aufbruchsgenehmigung: Zuständiger Versorgungsträger: Deutsche Telekom Regionalwerk Bodensee Seite 2 von 3 Bankett-/Seitenbereich 9. Sonstiges Die Bestimmungen der Stadt Überlingen für Aufgrabungen in Verkehrsflächen sowie das Merkblatt zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen habe ich erhalten und gelesen. Hinweis: Dieser Antrag ist entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Abs. 2 StVO mind. 10 Arbeitstage vor der Durchführung der Arbeiten/Maßnahme bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Dem Antrag ist ein Verkehrszeichen- und Lageplan, aus dem sich der Arbeits-/Maßnahmenbereich ergibt, beizufügen. Verzögerungen im Rahmen des Bearbeitungsverfahrens auf Grund eines unvollständig ausgefüllten Antrages oder fehlender Planunterlagen gehen zu Lasten des Antragstellers. Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass ordnungswidrig handelt und mit einer Geldbuße belegt werden kann, wer mit Arbeiten beginnt, ohne vorher entsprechende Anordnungen eingeholt zu haben oder die Absicherung der Arbeitsstelle nicht ordnungsgemäß durchführt. Geldbußen werden mit den entsprechenden Punkten auf ihrem persönlichen Konto beim Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Ort, Datum Unterschrift Anlagen: Lageplan (unbedingt erforderlich) Beschilderungsplan (erforderlich) Umleitungsplan (erforderlich) Seite 3 von 3