Stadt Überlingen Abteilung Öffentliche Ordnung Antrag auf

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Stadt Überlingen Abteilung Öffentliche Ordnung Antrag auf
Stadt Überlingen
Abteilung Öffentliche Ordnung
Christophstraße 1
88662 Überlingen
Antrag auf Anordnung
verkehrsregelnder Maßnahmen
gemäß § 45 StVO
Telefon: 07551/99-1048 / 99-1049
FAX:
07551/99-1499
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Antrag für eine Sondernutzung
gemäß § 16 Straßengesetz BW
1. Antragsteller/in
Name der juristischen Person
Straße
Hausnummer
Telefon
2. Bauleiter (= Verantwortlicher
PLZ
FAX
E-Mail
für Absicherung und die Beschilderung während und nach der Arbeitszeit der Maßnahme)
Familienname
Vorname
Straße
Telefon
Ort
Hausnummer
PLZ
Fax
Ort
E-Mail
3. Verkehrsrechtliche Anordnung
Die verkehrsrechtliche Anordnung soll erlassen werden entsprechend
beiliegenden Lage- und Verkehrszeichenplan
innerorts
(unbedingt erforderlich !)
außerorts
4. Vorhaben
Ort
Gemarkung (falls abweichend)
Straße
Beginn der Bauarbeiten:
Ende der Bauarbeiten:
5. Umfang der Straßensperrung / Einschränkung
Vollsperrung
Halbseitige Sperrung
Geringfügige Einschränkung der Fahrbahn
Gehwegsperrung
Sonstiges:
Restfahrbahnbreite (ohne Gehweg):
Restgehwegbreite:
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6. Sondernutzung
Vorgesehene Nutzung der Verkehrsfläche:
Aufgrabung für
Lagerung von Baumaterial
Aufstellung eines Baugerüstes
Aufstellung eines Containers
Aufstellung eines Bauzauns
Sonstiges:
Öffentliche Fläche welche hierfür beansprucht wird (Länge x Breite):
Maße von Kran/Gerüst/Container etc.:
Konkretisierung über Art und Umfang der Maßnahme (Pflichtfeld)
7. Vorgeschlagene Umleitung des Verkehrs und der Fußgänger
8. Gestattung- / Nutzungsvertrag (Anzugeben bei Bundes-, Landes- oder Kreisstraße)
Für die straßenrechtliche Benutzung in offener oder geschlossener Bauweise sowie für den
Aufbruch einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße muss mit dem Straßenbauamt ein
Nutzungsvertrag bzw. eine Aufbruchsgenehmigung abgeschlossen sein. Eingriff in den
Straßenkörper:
Fahrbahn
Radweg, Komb. Geh- und Radweg
Bei Eingriff in den Straßenkörper bitte angeben:
Nummer Nutzungsvertrag / Aufbruchsgenehmigung:
Zuständiger Versorgungsträger:
Deutsche Telekom
Regionalwerk Bodensee
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Bankett-/Seitenbereich
9. Sonstiges
Die Bestimmungen der Stadt Überlingen für Aufgrabungen in Verkehrsflächen sowie
das Merkblatt zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen
habe ich erhalten und gelesen.
Hinweis:
Dieser Antrag ist entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Abs. 2 StVO mind. 10 Arbeitstage vor der Durchführung der
Arbeiten/Maßnahme bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Dem Antrag ist ein Verkehrszeichen- und Lageplan, aus
dem sich der Arbeits-/Maßnahmenbereich ergibt, beizufügen. Verzögerungen im Rahmen des Bearbeitungsverfahrens auf
Grund eines unvollständig ausgefüllten Antrages oder fehlender Planunterlagen gehen zu Lasten des Antragstellers.
Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass ordnungswidrig handelt und mit einer Geldbuße belegt werden kann, wer mit
Arbeiten beginnt, ohne vorher entsprechende Anordnungen eingeholt zu haben oder die Absicherung der Arbeitsstelle nicht
ordnungsgemäß durchführt. Geldbußen werden mit den entsprechenden Punkten auf ihrem persönlichen Konto beim
Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.
Ort, Datum
Unterschrift
Anlagen:
Lageplan (unbedingt erforderlich)
Beschilderungsplan (erforderlich)
Umleitungsplan (erforderlich)
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