Körperpflege- und Waschmittel e. V.
Transcrição
Körperpflege- und Waschmittel e. V.
Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. Jahresbericht 2010 . 201 1 Inhalt 4 IMPRESSUm 18 SCHÖNHEITSPFLEGE 5 ZUR SITUATION 19 Umsetzung der EG-Kosmetikverordnung hat begonnen 6 Der IKW positioniert sich neu 22 Positivliste zu Haarfarben 23 Alternativmethoden zum Tierversuch 25 8 WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG 8 Körperpflegemittelmarkt 11 WPR -Markt 13 Marktverhältnisse 13 Ausblick 201 1 14 FACHÜBERGREIFENDE AKTIVITÄTEN 1 4 IKW-Produkte 25 Abgrenzungsfragen 26 IKW-Datenbank: Gruppenmerkblätter für kosmetische Mittel 27 Kosmetische Mittel und Umwelt 28 Naturkosmetik 28 Kosmetische Nagelmodelliermittel 29 Stakeholder-Dialog Kosmetik: „Fünf Jahre Dialog – Rückblick und Ausblick“ 30 Kosmetik für Kids 30 Round-Table-Gespräche häufig im Fokus des öffentlichen Interesses 30 Journalisten-Kosmetiktraining 14 Mitgliederversammlung 31 Tag des Sonnenschutzes 15 Wirtschafts-Pressekonferenz 32 Medienpreis BoB 15 Mittelstand 16 Auslandsmessen 32 Hygieneerzeugnisse 32 HAPCO Deutschland – gemeinsame Interessenvertretung von IKW und EDANA für Hygieneprodukte in Deutschland 33 Inkontinenz – passende Versorgung erleichtert das Leben 16 IKW-Extranet 16 17 17 31 Publikationen des IKW Verpackung 17 Anpassung der Aerosolrichtlinie an den technischen Fortschritt 2 BGH-Entscheidung zur wissenschaftlichen Absicherung von Werbeaussagen Gefahrgut www.haut.de 34 HAUSHALTSPFLEGE 44 GREMIEN 35 Nachhaltigkeitsinitiativen 47 MITGLIEDERVERZEICHNIS 35 Begriff Nachhaltigkeit 35 FORUM WASCHEN 54 KORRESPONDIERENDE MITGLIEDER 55 MITGLIEDSCHAFTEN 56 GESCHÄFTSSTELLE 36 Aktionstag Nachhaltiges (Ab-)Waschen 36 Initiative „Nachhaltiges Waschen und Reinigen“ 37 Information für die Öffentlichkeit 37 Pflegesymbole von Textilien 38 Hygiene im Haushalt 38 Global Harmonisiertes System 39 Produktsicherheit 39 Umfrage zu Produktunverträglichkeiten gegenüber Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln 39 Mindesthaltbarkeitsdatum für Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel 39 Beispielhafte Sicherheitsbeurteilung eines Imprägniermittels 39 Gesetzliche Regelungen 40 REACH 41 GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 42 Biozid- Produkte- Richtlinie und geplante Biozidprodukte-Verordnung 42 Geplante Änderung der Detergenzienverordnung 3 Herausgeber Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. Mainzer Landstraße 55 60329 Frankfurt am Main T +49. 69. 25 56 -13 31 F +49. 69. 23 76 31 info @ ikw.org www.ikw.org Schlussredaktion Susanne Seidel Gestaltung, Satz Ligalux GmbH, Hamburg Druck Druckerei Rindt GmbH & Co. KG, Fulda Redaktionsschluss 31. März 201 1 4 Zur Situation Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Jahresbericht ist das erste sichtbare Ergebnis des neuen Außenauftritts des IKW. Auf der Grundlage einer umfassenden Image-Analyse sowie der Ergebnisse eines internen Strategie-Prozesses hat sich der Vorstand des IKW für eine Weiterentwicklung der kommunikativen Ausrichtung des Verbandes entschieden. Die wesentlichen Elemente sind: – D er Gesamtauftritt des IKW wird visuell überarbeitet und aktualisiert. – D ie beiden Produktgruppen Kosmetik sowie Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel werden künftig einen eigenständigen Auftritt unter dem Dach des IKW haben. – D ie Website des IKW wird gemäß den Anforderungen der modernen Medien umgestaltet mit dem Ziel, die erste Wahl bei der Informationsbeschaffung und der erste Ansprechpartner bei allen Themen rund um die Produkte unserer Branche zu werden. Der vorliegende Jahresbericht zeigt, dass der IKW daneben auf seinen klassischen Tätigkeitsfeldern in den Bereichen Gesetzgebung, Information, Kommunikation und Beratung sowie im Dialog mit den für die Industrie wichtigen gesellschaftlichen Gruppen erfolgreich gearbeitet hat. In der Kosmetik steht die Umsetzung der EG-Verordnung im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Hier ist der IKW eingebunden in die Ausarbeitung verschiedener Leitfäden der EU. Unser Ziel ist dabei die Sicherstellung einer praxisgerechten Anwendung der neuen Vorschriften ab dem Jahr 2013 unter Verzicht auf zusätzliche bürokratische Erschwernisse. Im Bereich der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel stellen uns die Umsetzung der europäischen Gefahrstoff-Gesetzgebung ( REACH , GHS ) sowie die Begleitung der Änderung der EU-Biozidverordnung vor immer wieder neue Herausforderungen. Weitere Schwerpunkte sind die verschiedenen Nachhaltigkeitsinitiativen wie zum Beispiel der Aktionstag Nachhaltiges (Ab-)Waschen und die A.I.S.E .- Charter 2010. Das aktuelle politische und wirtschaftliche Umfeld stellt derzeit hohe Anforderungen an unsere Mitgliedsfirmen. Noch nicht absehbar sind die Folgen des Erdbebens in Japan. Wir appellieren daher an die politisch Verantwortlichen in der EU sowie in Deutschland, mit Vernunft und Augenmaß zu handeln. Dr. Rüdiger Mittendorff Vorsitzender 5 Schönheitspflege Der IKW positioniert sich neu Der IKW hat die Agentur Sturm und Drang damit beauftragt, die Bekanntheit und die Positionierung des IKW zu überprüfen. Auf dieser Basis erfolgt eine kommunikative Neuausrichtung des IKW mit dem Ziel, gegenüber Mitgliedern, Politik, Journalisten und Fachöffentlichkeit die bestehende Expertise und Kompetenz noch fokussierter zu vermitteln und den Dialog-Auftrag weiter zu stärken. An erster Stelle steht wie bisher der Service für die Mitglieder. So wird der IKW als kompetenter Berater und Ansprechpartner die Mitglieder in allen Fragen zu den vertretenen Produktgruppen juristisch, administrativ und inhaltlich betreuen und die gemeinsame Position seiner Mitglieder zu relevanten Themen gegenüber allen Stakeholdern nach außen proaktiv vertreten und stärken. Als anerkannter Gesprächspartner und Aufklärer im Sinne der Mitglieder steht der IKW der nationalen und internationalen Politik zur Verfügung. Die Dialogbereitschaft des IKW mit allen Gesellschaftsgruppen wird noch intensiviert. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Glaubwürdigkeit, Sicherheit und dem Nutzen der vertretenen Produkte geleistet. Der Presse steht der IKW als erster Ansprechpartner bei allen Themen rund um die vertretenen Produktbereiche zur Verfügung. Der IKW leistet weiter Aufklärungsarbeit zum Nutzen und der Glaubwürdigkeit der vertretenen Produkte und hebt deren vielschichtige Bedeutung im täglichen Leben der Konsumenten hervor. Damit will er den Verbrauchern bei strittigen Themen Sicherheit geben und sie weiter für die Produkte begeistern. Im Zuge dieser Neuausrichtung wurden die bestehenden Produktgruppen Kosmetik sowie Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel als Fokuspunkte der Kommunikation aufgebaut und in die „kommunikativen Leuchttürme“ Kompetenzpartner Schönheitspflege und Kompetenzpartner Haushaltspflege übersetzt. 6 Um die neue Positionierung und die Fokussierung auf die beiden Bereiche sichtbar zu machen, wurde der visuelle Auftritt des IKW gemeinsam mit der Designagentur LIGALUX weiterentwickelt. Mit den stilisierten Anführungszeichen in den Farbigkeiten der beiden Kompetenzfelder nimmt das neue Logo des IKW Bezug auf seine Rolle als Gesprächspartner, Mediator und Dialogpartner. Die Begriffe der Bereiche Schönheitspflege und Haushaltspflege spiegeln durch starke Wortbilder die zwei thematischen Fachbereiche allgemeinverständlich wider. Schönheitspflege ist durch die Verwendung von „Schönheit“ positiv besetzt. Darüber hinaus assoziiert Schönheitspflege, dass Kosmetik die Gesundheit und das Wohlbefinden positiv beeinflusst. Somit ist die breite Produktvielfalt aus der Kosmetik erfasst und der Begriff mit positiven Bildern verbunden. Haushaltspflege setzt mit „Haushalt“ auf einen allgemein bekannten Begriff, der Tätigkeiten wie Waschen, Spülen und Reinigen beinhaltet. Der Namensbestandteil „-pflege“ schließt zudem auch werterhaltende und schützende Produkte im Haushalt mit ein. Die Benennung der Bereiche als Kompetenzpartner unterstreicht den dialogischen Anspruch und die Fachexpertise des IKW . Die visuelle Trennung der beiden Bereiche erfolgt über ihre Farbgebung sowie eine differenzierende Bildsprache, die es ermöglicht, spezifische Themen der Kompetenzfelder zu kommunizieren. 7 Wirtschaftliche Entwicklung Der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel repräsentiert eine Industrie, die mit ihren Produkten so nahe am Menschen ist wie kaum eine andere. Die Produkte sorgen für Wohlbefinden, Gesundheit und Werterhalt in drei Ebenen des täglichen Lebens – sie sind erstens dazu da, die Menschen selbst zu reinigen und zu pflegen – zweitens ihre Kleidung und Schuhe und nicht zuletzt – drittens ihr Zuhause und ihr Umfeld. Die unerwartet positive Wirtschaftsentwicklung in Deutschland im Jahr 2010 hat sich mit einigen Abstrichen auch in den vom IKW vertretenen Produktbereichen niedergeschlagen: Körperpflegemittel haben sich knapp behauptet, während Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel erneut deutlich zunehmen. Körperpflegemittelmarkt Deutschland 2008 – 2010 in Milliarden Euro zu Endverbraucherpreisen Haarpflegemittel in Mio. Euro 12,59 12,79 12,74 3.048 3.049 2.958 2008 2009 2010 Die Ausgaben für KÖRPERPFLEGEMITTEL fallen geringfügig auf ca. 12,8 Milliarden Euro. Die Pro-KopfAusgaben bleiben konstant auf Grund der sinkenden Bevölkerung bei 156,27 Euro. Deutschland liegt damit im westeuropäischen Mittelfeld. 8 2008 2009 2010 Das Segment der Haarpflegemittel bleibt mit 2,96 Milliarden Euro der größte Einzelmarkt. Alle Teilmärkte sind jedoch inzwischen ins Minus gerutscht. Dies liegt unter anderem am Launch großvolumiger preisgünstiger Packungen sowie am Umsatzrückgang der Drogeriemarktkette Schlecker. Hautpflegemittel Der drittgrößte Teilmarkt mit einer erneut erfreulichen Entwicklung im Jahr 2010 ist der Markt der dekorativen Kosmetik. Der Markt wächst um 2,5 % auf 1,47 Milliarden Euro. in Mio. Euro 2.973 2.951 2.926 2008 2010 Etwas geringer gefallen (-0,7 %) ist der zweitgrößte Teilmarkt der Hautpflegemittel. Mit 2,95 Milliarden Euro ist er dem Volumen des Haarpflegemittelmarktes schon sehr nahe gerückt. Auch hier hat eine Vielzahl von Promotionen das Marktvolumen leicht ins Minus gezogen. Haut- und Handcremes und Körperlotionen sowie Gesichtspflegemittel gehen leicht zurück,während Sonnenschutzmittel erstmals wieder zunehmen. Dies ist sicher ein Erfolg der zahlreichen Aktivitäten zur Aufklärung der Konsumenten hinsichtlich eines verantwortungsbewussten Verhaltens in der Sonne, an denen der IKW mit dem Tag des Sonnenschutzes am 21. Juni beteiligt ist. dekorative kosmetik 2008 1.329 1.332 1.319 2008 2009 1.334 2008 2009 2010 895 2009 2010 Bei der Herren-Kosmetik bewegt sich der Markt auf die 900 Millionen EuroSchwelle zu. Das Wachstum von 1,1 % kommt vor allem von den Pflegecremes und den Düften. 2010 Zahn- und Mundpflegemittel folgen dahinter mit einem Marktvolumen von 1,33 Milliarden Euro. Das Wachstum hat sich jedoch gegenüber früheren Jahren deutlich abgeschwächt und beträgt nur noch 0,2 %. Bade- und Duschzusätze in Mio. Euro 849 840 Damendüfte und -parfums 830 in Mio. Euro 2008 985 1.000 974 1.474 885 881 in Mio. Euro 1.438 in Mio. Euro Zahn- und Mundpflegemittel in Mio. Euro 2009 Herren-Kosmetik 2008 2009 2009 2010 Bade- und Duschzusätze hingegen sind erstmals seit mehreren Jahren wieder im Minus. Das Marktvolumen sinkt um 2,2 % auf 830 Millionen Euro. 2010 Den Damendüften und -parfums ist 2010 der Sprung an die MilliardenSchwelle gelungen. Das Wachstum von 1,5 % spiegelt den Trend zu höherwertigen Düften und Luxusprodukten wider. 9 Wirtschaftliche Entwicklung Deodorantien Sonstige Körperpflegemittel* in Mio. Euro in Mio. Euro 705 689 377 382 2009 2010 – die Hautverträglichkeit, – der Zusatznutzen bei neuen Produkten, – die Einstellung „Gutes muss nicht teuer sein“ sowie – das weiter zunehmende Pflegebewusstsein der Männer. 371 681 2008 Wichtige Trends bei KonsumentenEntscheidungen sind: 2009 2010 Erfreulich ist 2010 die Entwicklung bei den Deodorantien. Mit einem Plus von 2,3 % erreichen sie 705 Millionen Euro. Das Wachstum ist vor allem zurückzuführen auf die mit beachtlichem Werbeaufwand auf den Markt gebrachten neuen Produkte mehrerer bekannter Hersteller. 2008 Positiv über die Jahre hinweg sind die sonstigen Körperpflegemittel mit einem Volumen von 382 Millionen Euro. Das Wachstum kommt vor allem von den Fußpflege-, Intimpflegemitteln und Feuchtreinigungstüchern. *Baby-/Kinderpflege, Fußpflege, Intimpflege, Haarentfernungsmittel, Feuchtreinigungstücher, Körperpuder etc. Seifen und Syndets in Mio. Euro Pro-kopf-verbrauch an körperpflegemitteln 2010 220 216 214 2008 in Euro 2009 2010 Der Umsatz mit Seifen und Syndets fällt nach einem positiven Jahr 2009 im Jahr 2010 auf 216 Millionen Euro (-1,8 %). Die festen Seifen gehen weiter zurück, während flüssige Seifen nur leicht zunehmen. 228 221 176 168 164 163 156 156 151 151 147 143 140 131 122 121 81 80 79 66 65 62 59 40 40 34 Schweiz Norwegen Dänemark Niederlande Belgien/Lux. Frankreich Spanien Deutschland Italien Finnland Österreich Großbritannien Schweden Irland Griechenland Portugal Slowenien Slowakei Tschechische Republik Estland Ungarn Polen Litauen Rumänien Lettland Bulgarien Quelle: Colipa 10 151 221 66 140 40 176 131 168 143 164 59 62 156 79 147 163 228 81 80 65 40 151 156 121 34 122 Spezial-Waschmittel in Mio. Euro 190 188 187 2008 2009 2010 Der Umsatz mit Spezial-Waschmitteln für Feines, Wolle und Gardinen geht leicht zurück auf 188 Millionen Euro. Waschhilfsmittel in Mio. Euro 596 581 WPR-Markt Deutschland 2008 – 2010 in Milliarden Euro zu Endverbraucherpreisen 3,91 559 Universalwaschmittel in Mio. Euro 2008 4,16 4,30 1.090 1.130 990 2008 2009 2010 Der Gesamtmarkt der WASCH-, PFLEGE- UND REINIGUNGSMITTEL ( WPR ) ist nach IKW-Ein- schätzung 2010 wieder gewachsen, nämlich auf 4,3 Milliarden Euro. Die Pro-Kopf-Ausgaben für WPR Produkte insgesamt liegen mit 52,78 Euro um zwei Euro über dem Niveau des Vorjahres. 2008 2009 2010 Die positive Entwicklung des Gesamtmarktes beruht vor allem auf einem Wachstum des größten Teilmarkts – den Universalwaschmitteln – um 3,7 % auf nunmehr 1,13 Milliarden Euro. Flüssigwaschmittel gewinnen am stärksten, aber auch Pulver-Normalprodukte nehmen zu, während Konzentrate und Tabs rückläufig sind. 2009 2010 Der Markt der Waschhilfsmittel, zu denen Wäscheweichspülmittel, Vorbehandlungs- und Zusatzbehandlungsprodukte sowie Pflege- und Spezialbehandlungsmittel zählen, wächst immerhin noch um 4 % auf 581 Millionen Euro. Das Wachstum kommt vor allem von den Weichspülmitteln und den Waschkraftverstärkern, während Wasserenthärter,Vorbehandlungsmittel, Stärken, Bügelhilfen, Gardinen-Nachbehandlungsmittel und Textil-Erfrischer stabil bleiben. 11 Wirtschaftliche Entwicklung Geschirrspülmittel in Mio. Euro 660 678 600 2008 2009 2010 Mit einem Wachstum von 2,7 % entwickelt sich der Markt für Geschirrspülmittel erneut positiv. Das Marktvolumen liegt bei 678 Millionen Euro. Handgeschirrspülmittel gehen leicht zurück, während Maschinengeschirrspülmittel um 4,6 % zunehmen. –Der Markt der Allzweckreiniger ist leicht rückläufig, ebenso der Markt der Scheuermittel. Die Verbraucher greifen angesichts der modernen Oberflächen im Haushalt lieber zu den entsprechenden Spezialreinigern. –Bei den Spezialreinigern wachsen die Glasreiniger sowie die Badreiniger, während die Küchenreiniger gegen Fett, Kalk und Rost stagnieren beziehungsweise leicht zurückgehen. –Besonders positiv ist der Absatz an WC -Produkten. Steine, Gele und Flüssigprodukte finden beim Verbraucher guten Anklang. –Sanitär- und Desinfektionsreiniger sind nach mehreren erfolgreichen Jahren leicht im Minus. Lederpflegemittel in Mio. Euro 68 73 2009 2010 68 2008 Lederpflegemittel sind erstmals seit mehreren Jahren deutlich positiv. Der lang anhaltende Winter 2009/2010 hat zu einem Wachstum von 8 % auf 73,4 Millionen Euro geführt. Autopflegemittel Wohnraumpflegemittel Haushaltsreiniger in Mio. Euro in Mio. Euro in Mio. Euro 797 804 2008 2009 2010 Das wirtschaftliche Kernprodukt der Wohnungspflege sind die Haushaltsreiniger. Ihr Markt wächst um 0,9 % auf 804 Millionen Euro. Ein Blick auf die Teilmärkte bestätigt dieses Bild: 12 272 127 124 712 2008 133 250 2009 2010 Der Umsatz mit Wohnraumpflegemitteln geht um 2,4 % auf 124 Millionen Euro zurück. Im Plus sind die Möbelund Bodenpflegemittel, während Bodenpflegesysteme und Teppichreiniger leicht abnehmen. 230 2008 2009 2010 Auch der Markt der Autopflegemittel hat von dem Winter 2009/2010 profitiert und ist nochmals angestiegen, um 8,7 % auf fast 272 Millionen Euro. Spezialputz- und Pflegemittel Marktverhältnisse Ausblick 2011 Die Anzahl der Beschäftigten in den vom IKW vertretenen Branchen und Firmen liegt bei etwa 45.000 und ist damit weitgehend stabil. Nach einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 4,7 % im Jahr 2009 ging der Sachverständigenrat in seinem Gutachten vom November für 2010 von einem Wachstum von 3,7 % aus. Zu diesem in der Höhe von niemandem erwarteten Aufwärtstrend haben nach Ansicht der Experten sowohl die Exporte als auch die Binnennachfrage beigetragen. in Mio. Euro 454 418 392 2008 2009 2010 Interessante Renditebringer sind nach wie vor die Spezialputz- und Pflegemittel mit einem Umsatz von 454 Millionen Euro. Mit Ausnahme der Raumdüfte sowie der Rohr- und Abflussreiniger stagnieren jedoch die anderen Teilmärkte beziehungsweise sind leicht rückläufig. Der starke Trend zu mehr In-HomeConsumption, verbunden mit dem Wunsch der Verbraucher nach Zeitersparnis und Convenience, dürfte den WPR-Markt auch künftig beeinflussen. Weitere Einflussgrößen sind die zunehmende Zahl von Ein-PersonenHaushalten, mehr neue Produkte mit einem Zusatznutzen sowie eine größere Bedeutung der Nachhaltigkeit entlang des Produktlebenszyklus. Bei den Vertriebskanälen der Körperpflegemittel liegen erwartungsgemäß die Drogeriemärkte an der Spitze, gefolgt vom Fachhandel, den SB-Warenhäusern und den Discountern. Bei den Wasch- und Reinigungsmitteln führen die Discounter vor den Drogeriemärkten und den SB-Warenhäusern. Die Private-Label-Anteile bei Waschund Reinigungsmitteln betragen wertmäßig 32 % und bei Körperpflegeprodukten 21 %. Um die Chancen für einen stabilen Aufschwung auch im Jahr 2011 zu wahren, empfehlen die Sachverständigen eine nachhaltige Belebung der privaten Binnennachfrage. Die günstige Lage am Arbeitsmarkt sowie höhere Löhne sollten in diesem Sinne positiv wirken. Von der Steigerung der prognostizierten Wachstumsraten des privaten Konsums von 0,1 % im Jahr 2010 auf 1,6 % im Jahr 2011 sollte auch die Körperpflege- und Waschmittel-Industrie profitieren. Hinzu kommt, dass diese Produkte für Gesundheit, Hygiene und Wohlbefinden unverzichtbar sind. Der IKW rechnet allerdings mit einem härteren Wettbewerb innerhalb der Industrie sowie im Handel. Unter der Voraussetzung, dass das positive Wirtschaftsklima in Deutschland nicht beeinträchtigt wird, sollte für die Kosmetik ein positives Ergebnis möglich sein, das heißt ein Plus von 0,5 bis 1,5 %. Für den WPR-Bereich wäre die Beibehaltung des 2010 erreichten Wachstums von 3,5 Prozent eine gute Entwicklung. 13 FachübergreifeNde Aktivitäten IKW-Produkte häufig im Fokus des öffentlichen Interesses Körperpflege-, Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel sind in allen Haushalten vorhanden. Jeder kennt, kauft und nutzt sie, denn sie befriedigen elementare Grundbedürfnisse der Verbraucher. Sie sind von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung und tragen zu Hygiene, Gesundheit, Wohlbefinden und Werterhaltung bei. Besonders ist, dass diese Produkte des täglichen Bedarfs immer schneller ablaufenden Veränderungen unterliegen. Durch Innovationen in allen Segmenten erzielen ihre Hersteller laufend Verbesserungen. Damit leisten sie auch einen Beitrag zum Verbraucher- und Umweltschutz. Wenige Produktsegmente unterliegen einem ähnlich hohen privaten und öffentlichen Interesse. Für den IKWergibt sich daraus die Verpflichtung, Regierung, Behörden, wissenschaftliche Institutionen, Verbände, Parteien sowie die Medien und damit auch die Verbraucher zu informieren. Diesem Zwecke dienen nicht nur die Wirtschafts-Pressekonferenz Anfang Dezember eines jeden Jahres, sondern auch regelmäßige RoundTable-Gespräche mit der Fach- und Frauenpresse sowie zahlreiche Aussendungen zu Themen aus den Produktbereichen des IKW. Außerdem nutzt der IKW verstärkt die Möglichkeit, auf Tagungen und Kongressen sowie Workshops unterschiedlicher Veranstalter mit eigenen Beiträgen aufzutreten. 14 Vortrag von Birgit Huber beim Workshop über gemeinsame europäische Schutzmaßnahmen im Friseursalon Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung des IKW fand am 19. und 20. Mai 2010 in Berlin statt. Im Mittelpunkt der öffentlichen Sitzung stand zunächst ein Vortrag des Leiters des GottliebDuttweiler-Instituts, Zürich, Dr. David Bosshart. Unter dem Titel „Krise tut gut – Chancen der Krise nutzen – Zur Zukunft von Handel und Industrie“ beleuchtete er die aktuelle politische und wirtschaftliche Lage der Welt. Globalisierung und Nationalstaat, Wirtschafts-Pressekonferenz Am 7. Dezember 2010 hat der IKW der Wirtschaftspresse die Marktschätzung für das ablaufende Jahr vorgestellt. Die Resonanz war wie immer groß, denn die vom IKW vertretene Industrie gehört zu denjenigen Branchen, die bereits Anfang Dezember einen Jahresrückblick wagen (zur Entwicklung im Einzelnen siehe Seite 8 ff.). Mittelstand Mehr als 80 Prozent der rund 400 Mitgliedsfirmen des IKW zählen zum Mittelstand. Die Information und Beratung des Mittelstandes ist daher einer der Schwerpunkte der Arbeit des IKW. Neben den alljährlichen naturwissenschaftlich-technischen Informationsveranstaltungen zur aktuellen EU-Gesetzgebung dienen dazu die monatlichen Rundschreiben sowie das IKW-Extranet. Die Mittelstandstagung im Herbst 2010 widmete sich mehreren aktuellen Themen. westliche Demokratie und Staatskapitalismus, alte und neue Welt, Technik und Mensch, Megastädte mit mehr als 10 Millionen Einwohnern in der Dritten Welt sowie Alterung der Menschheit waren die Stichworte. Ingo Stapf, Nielsen Company Germany, berichtete über Trends in der Produktentwicklung bei Körperpflegemitteln und WPR-Produkten. Hautverträglichkeit, Convenience, Zusatznutzen bei neuen Produkten sowie Nachhaltigkeit stehen im Fokus des Verbrauchers. Zweiter Gastredner war der neue Leiter des Bereichs Untersuchungen der Stiftung Warentest, Dr. Holger Brackemann. Er gab einen Überblick über die Aktivitäten der Stiftung Warentest und stellte einige Ideen für deren zukünftige Entwicklung vor. Zweiter Themenblock war die Entwicklung der Handelslandschaft in den kommenden Jahren. Bernd Biehl, Lebensmittelzeitung, sowie Professor Joachim Zentes, Universität Saarbrücken, stellten einige wichtige Trends dar wie Global Sourcing, die Internationali- sierungsstrategien verschiedener Handelsunternehmen sowie die mögliche Veränderung der Distributionskanäle in den vom IKW vertretenen Kategorien. Den mittelständischen Firmen wurde empfohlen, diesen Entwicklungen im Vorhinein Rechnung zu tragen. Eine der möglichen Antworten gab Marc Heimeier, Henkel: Neuromarketing, und zwar die Nutzung der Erkenntnisse der Hirnforschung sowie der Psychologie bei der Positionierung eines Produkts. Ausgangspunkt ist die Wahrnehmung der Verbraucher. Ihre unbewussten und bewussten Entscheidungen werden im Zusammenhang mit dem Markenauftritt von den Herstellern berücksichtigt. Den Einfluss der Alterung der Gesellschaft auf die Marken behandelte Dr. Wolfgang Adlwarth, GfK. Die Europa-Reise des Vizepräsidenten der China Flavour and Fragrance Association, Shanghai, Sang Jingmin, und seiner Delegation nutzte der IKW zu einem außerplanmäßigen Vortrag über die Marktsituation in China sowie die neue Kosmetik-Gesetzgebung. Außerdem wird der IKW mit einem größeren Gemeinschaftsstand auf der 16. China Beauty Expo in Shanghai (18. – 20. Mai 2011) vertreten sein. Vizepräsident Sang Jingmin sagte den deutschen Firmen Unterstützung bei der Suche nach einem chinesischen Partnerunternehmen zu. 15 FachübergreifeNde Aktivitäten Seit Anfang der neunziger Jahre leistet der IKW seinen mittelständischen Mitgliedsfirmen verstärkt Hilfe bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Dies geschieht über die Förderung einer Beteiligung im Rahmen des Messeprogramms des Bundeswirtschaftsministeriums. Bei den Messebeteiligungen außerhalb der EU, die der IKW als zuständiger Branchenverband jährlich beim Bundeswirtschaftsministerium beziehungsweise dem Ausstellungs- und MesseAusschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA) beantragt, gibt es einen für die deutschen Aussteller werbenden Firmengemeinschaftsstand „German Pavilion“. In diesem können die Aussteller ihr Produktangebot in individuellen Firmenständen anbieten. Zusätzlich gibt es einen betreuten Informations- und Servicestand. Darüber hinaus werden vom IKW in Zusammenarbeit mit der vom Bundeswirtschaftsministerium berufenen Durchführungsgesellschaft eine Reihe begleitender Maßnahmen organisiert wie Pressekonferenzen, Tombolas für Fachbesucher, Videopräsentationen, Empfang der amtlichen deutschen Vertretungen am Messeort etc. Seit 2002 gibt es für jede von IKW Firmen besuchte Messe eine spezielle Messe-Website unter www.germanpavilion.com. Sie enthält alle wichtigen Informationen zu den deutschen Ausstellern und ihrem Produktangebot, ist permanent online und kann vor und nach der Messe zu Kontakten zwischen Ausstellern und Besuchern/Kunden genutzt werden. 16 Die Messen in Dubai und Abu Dhabi werden von Udo Frenzel betreut (frenzelfgc @ t-online.de), die in Bologna, Hongkong, Shanghai, Istanbul und Moskau von Bert Zeller (b.zeller @ mas-consulting.de). Interessierte Firmen wenden sich bitte direkt an die beiden Betreuer. IKW-Extranet Ende 2005 hat der IKW für seine Mitgliedsfirmen ein Extranet – einen geschützten Bereich im Internet – eingerichtet. Interessierte Mitarbeiter der Mitgliedsfirmen können einen persönlichen Zugang unter https://extranet.ikw.org beantragen. Im Extranet stehen die Texte der IKWRechtssammlung sowie die IKWInformationen in elektronischer Form zur Verfügung. Weiterhin gibt es die folgenden Themenbereiche: REACH , EG -Kosmetik-Verordnung, Biozide, IKW -Leitfäden, Mitteilungen der Geschäftsleitung, Unterlagen von IKW-Veranstaltungen und IKW Gremien. Alle Texte können nach Stichworten durchsucht werden. Das IKW-Extranet stellt ein Medium dar, mit dessen Hilfe wichtige und aktuelle Themen auf schnellstem Wege an die Mitgliedsfirmen kommuniziert werden können. Der IKW stellt den Versand der Rechtssammlung in gedruckter Form ab Ende 2011 ein. Daher erhält der bisherige Abonnentenkreis die Leseberechtigung für diese Textsammlung im IKW-Extranet. © Kunstart.net /Pixelio Auslandsmessen Publikationen des IKW Der IKW stellt auf seiner Homepage www.ikw.org im Bereich „Publikationen“ eine Vielzahl von kostenlosen Informationen zur Verfügung, die entweder bestellt oder direkt heruntergeladen werden können. Die Publikationsliste kann nach Produktgruppe, nach Zielgruppe oder nach dem Veröffentlichungsdatum sortiert werden, ist nach Stichworten durchsuchbar und ist stets auf dem aktuellen Stand. Verpackung Anpassung der Aerosolrichtlinie an den technischen Fortschritt Die notwendige Harmonisierung der Kennzeichnungsvorschriften der Aerosolrichtlinie mit denen der europäischen GHS -Verordnung soll durch eine baldige Anpassung der Aerosolrichtlinie an den technischen Fortschritt geschaffen werden. In einer vorbereitenden Sitzung der Vertreter der Mitgliedstaaten wurde im November 2010 hierzu bereits ein grundsätzlicher Konsens erzielt. Es wurde jedoch beschlossen, zunächst den Ausgang der UN -Beratungen zu GHS im Dezember 2010 abzuwarten, wo abschließend über die zukünftige Form der Kennzeichnung von Aerosolen nach dem Global Harmonisierten System (GHS ) entschieden wurde. Nach den dort getroffenen Beschlüssen wird auch die GHS -Verordnung im Hinblick auf die Kennzeichnungsregelungen für Aerosole nochmals zu überarbeiten sein. Dieses Thema wird intensiv von der Industriegemeinschaft Aerosole bearbeitet, die mit dem IKW in einer Bürogemeinschaft verbunden ist. Gefahrgut Anfang 2011 ist turnusmäßig eine Änderung der Gefahrgutregelungen erfolgt, die neue Kennzeichnungsvorschriften mit sich bringt. So wird das Symbol für „Begrenzte Mengen“ mit Angabe der jeweiligen UN-Nummer durch ein neu gestaltetes, für alle Gefahrgüter in begrenzten Mengen einheitliches Rautenzeichen ersetzt. Dieses ist nur für den Lufttransport zusätzlich mit einem < Y > zu versehen. Durch die Sicherstellung einer praktikablen Übergangsfrist bis Juni 2015 konnte erreicht werden, dass die Umstellung der Verpackungskennzeichnung schrittweise erfolgen kann. In einer am 15. Oktober 2010 gemeinsam mit der Industriegemeinschaft Aerosole organisierten Informationsveranstaltung wurden den Mitgliedern die ab 2011 zu beachtenden Änderungen im Gefahrgutrecht erläutert und ein Ausblick über die voraussichtlichen Weiterentwicklungen in diesem Rechtsbereich gegeben. 17 Deodorantien Hautpflegemittel Dekorative Kosmetik HerrenKosmetik Haarpflegemittel Seifen / Syndets Zahn- / Mundpflegemittel DamenParfums / -Düfte Bade- / Duschzusätze Umsetzung der EG-Kosmetikverordnung hat begonnen Nachdem die neue Europäische Kosmetikverordnung (Nr. 1223/2009) im Dezember 2009 veröffentlicht wurde, ist noch eine Vielzahl von Aktivitäten notwendig, bis sie am 11. Juli 2013 in vollem Umfang gelten wird. Einige der Vorschriften traten bereits am 1. Dezember 2010 in Kraft beziehungsweise werden am 11. Januar 2013 in Kraft treten. Im Folgenden sind einige wesentliche Inhalte im Einzelnen beschrieben: Die Definition kosmetischer Mittel wird beibehalten (Artikel 2). Für eine Vielzahl von Begriffen werden einheitliche Definitionen eingeführt. Teilweise erfordern diese in der deutschen Praxis ein Umdenken, da zum Beispiel der im Lebensmittel-, Bedarfsgegenständeund Futtermittelgesetzbuch ( LFGB ) verwendete Begriff des „Inverkehrbringens“ nach der Europäischen Verordnung nicht mehr die Abgabe auf jeder Vertriebsstufe erfasst, sondern nur die „erstmalige Bereitstellung eines kosmetischen Mittels auf dem Gemeinschaftsmarkt“. Die EG -Kosmetikverordnung enthält im Vergleich zur Kosmetikrichtlinie sehr viel detailliertere Regelungen zu den Verantwortlichkeiten im Rahmen der Herstellung und des Vertriebs kosmetischer Mittel. Aus diesem Grund hat sich der Rechtsausschuss im IKW im Berichtszeitraum mit der Erarbeitung von Leitlinien befasst, mit denen diese Neuregelungen im Detail erläutert werden. Deren Kernaussage ist, dass durch die Verordnung in der Praxis keine grundlegenden Änderungen eintreten werden. Sie enthält nämlich weitestgehend nur Klarstellungen zur bislang schon bestehenden Praxis oder nimmt bereits bisher geltende allgemeine Vorschriften zur Produktsicherheit in das spezialgesetzliche Regelwerk auf. So liegt die Verantwortlichkeit für die Einhaltung aller grundlegenden Anforderungen der Verordnung weiterhin bei der auf der Verpackung angegebenen „verantwortlichen Person“. Dies ist in aller Regel der Hersteller oder der Importeur des kosmetischen Mittels mit Sitz in der EU. Dagegen bleiben die nun im Einzelnen geregelten Verantwortlichkeiten der Händler wie bisher auf deren tatsächlichen Einflussbereich beschränkt. Die Anforderungen an die Gute Herstellungspraxis (Kosmetik-GMP ) sind weiterhin im Gesetz enthalten. Eine zukünftige Veröffentlichung im Amtsblatt wird voraussichtlich auf die Norm DIN EN ISO 22716 verweisen. Der IKW hat die Norm in einer Broschüre veröffentlicht und kommentiert. Die bisherige Dokumentation (jetzt: Produktinformationsdatei) zu jedem auf dem Markt befindlichen kosmetischen Mittel wird beibehalten. Die Sicherheitsbewertung erhält einen höheren Stellenwert. Klarer gefasst wird der Zugang für die Überwachung: Die Informationen müssen den Behörden von der verantwortlichen Person unter der auf dem Etikett angegebenen Anschrift leicht zugänglich gemacht werden. Die Anforderung an die Sicherheit kosmetischer Mittel wird in Artikel 3 des Kapitels II der Verordnung (EG ) Nr. 1223/2009 (Sicherheit, Verantwortung, freier Warenverkehr) neu gefasst. Dort ist jetzt – mit etwas anderem Wortlaut als bisher – geregelt, dass kosmetische Mittel bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung sicher sein müssen. Vergleicht man dies mit der bisherigen Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG , sind zwei Aspekte wesentlich: 1. Die Formulierung, dass ein Produkt „sicher“ sein muss, klingt zunächst strenger im Vergleich zur bisherigen Regelung, die vorsieht, dass ein kosmetisches Mittel nicht die Gesundheit schädigen darf. In der Praxis wird der Unterschied in der Formulierung jedoch keine Konsequenzen haben, da die verantwortliche Person schon bislang im Zweifel in der Lage sein musste, die gesundheitliche Unbedenklichkeit des kosmetischen Mittels zu belegen. 19 Schönheitspflege 2. Die Anforderung an die Sicherheit kosmetischer Mittel schließt – wie bereits grundsätzlich schon vorher, aber in der Kosmetik-Richtlinie nicht explizit genannt – die detaillierten Regelungen bezüglich der Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln gemäß der Richtlinie 87/357/EWG ein. Die Inhalte der Sicherheitsbewertung werden künftig im Anhang I detailliert beschrieben. Der IKW hat bereits das gemeinsam mit der DGK (Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche und angewandte Kosmetik e. V.) organisierte Fortbildungsangebot für Sicherheitsbewerter aktualisiert und erweitert, um den Anforderungen der neuen EG -Verordnung Rechnung zu tragen. Die EU-Kommission wird zudem Leitlinien verfassen, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Einhaltung der in Anhang I der EG -Kosmetikverordnung genannten Anforderungen zu erleichtern. Gemeinsam mit der DGK hat der IKW außerdem eine neue Internet-Informationsplattform speziell für Sicherheitsbewerter kosmetischer Mittel eingerichtet. Die Seiten sind unter der Adresse www.sicherheitsbewerter.info frei zugänglich und enthalten unter anderem aktuelle Informationen zum Fortbildungs- und Seminarangebot von DGK und IKW für Sicherheitsbewerter sowie eine umfangreiche Liste weiterführender Informationen und Literatur für alle mit der Absicherung kosmetischer Mittel befassten Personen. Um unterschiedliche nationale Notifizierungsverfahren (Meldepflichtverfahren) zu vermeiden, soll künftig ein EU -weites elektronisches Notifizierungsverfahren eingeführt werden. Derzeit erarbeitet die Kommission eine entsprechende Maske, nach der auch künftig die Meldung an die Giftinformationszentralen erfolgen soll. Sofort nach Einführung des Systems, welches voraussichtlich Anfang 2012 verfügbar sein wird, werden alle nationalen Meldungen nicht mehr notwendig sein. In der Verordnung 1223/2009 werden künftig im Wesentlichen die Stoffregelungen aus den Anhängen der bisherigen EG -Kosmetik-Richtlinie übernommen. 20 Derzeit sind die in dieser Verordnung veröffentlichten Stoffregelungen der Anhänge II –VI noch veraltet und nicht rechtsgültig. Sie sollen schrittweise bis 2013 korrigiert und aktualisiert werden. Bis dahin gelten überwiegend noch die Anhänge II –VII der bisherigen EG -Kosmetik-Richtlinie 76/768. Neuerungen in den Anhängen der Verordnung 1223/2009 werden künftig unter anderem darin bestehen, dass für jeden Eintrag INCI -Bezeichnungen und teilweise EU-Bezeichnungen nach dem Chemikalienrecht aufgeführt werden, die eine eindeutigere Stoffidentifizierung erlauben. Stoffe, die als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch ( CMR) gelten, sind in kosmetischen Mitteln verboten. Sie können aber unter besonderen, strengen Bedingungen (Artikel 15) – nach einer entsprechenden Einstufung im Chemikalienrecht – innerhalb eines Jahres analog im Kosmetikrecht in Ausnahmefällen zugelassen werden. Einige Stoffe, die in jüngerer Zeit im Chemikalienrecht neu als CMR-Stoffe eingestuft wurden, sieht die EU-Kommission direkt als verboten an – ohne namentliche Regelung im Kosmetikrecht. Der IKW hält eine explizite Regelung der betroffenen Stoffe auch im Kosmetikrecht für sinnvoll, da dadurch eine Transparenz hergestellt wird. Neu und sinnvoll ist die Möglichkeit, bestimmte CMR-Stoffe z. B. mit natürlicher Herkunft, nach Freigabe durch das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission ( SCCS ) für den Einsatz in Kosmetika einzusetzen beziehungsweise zuzulassen. Zusätzlich sind, ähnlich wie bisher, auch künftig Spuren verbotener Stoffe erlaubt, sofern sie technisch unvermeidbar sind und die Sicherheit der Produkte weiter gewährleistet ist. Diese Regelung ist erforderlich, da man heute aufgrund der Fortschritte in der Analytik in jedem Material natürlicher oder synthetischer Herkunft Spuren nicht erwünschter Stoffe nachweisen kann. Eine Handhabe für eine wissenschaftlich sinnvolle Bewertung von Messergebnissen ist daher dringend nötig. Es werden Aussagen zu Stoffen mit Verdacht auf endokrine Wirkung (Artikel 15) getroffen. Dies ist in der Form neu, aber nur eine Absichtserklärung der EU-Kommission. Stoffe mit hoch wirksamer Hormonwirkung wie z. B. östrogenwirksame Stoffe sind bereits jetzt im Kosmetikrecht verboten. Dagegen zeigen manche natürliche Lebensmittelinhaltsstoffe oder auch einige Kosmetik-Inhaltsstoffe eine schwache endokrine Wirkung bei verschiedenen Testanordnungen. Relevant für die Bewertung eines Stoffes als endokrin wirksamer Stoff oder endokriner „Disruptor“ ist die Klärung der Frage, ob der jeweilige Stoff für die betrachtete Anwendung tatsächlich eine unerwünschte Wirkung auf Mensch oder Umwelt aufzeigt. Die neue EG -Kosmetikverordnung enthält erstmals auch explizite Regelungen zu Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln. Damit wird die Verwendung von Nanomaterialien in verbrauchernahen Produkten EU-weit zum ersten Mal rechtlich geregelt. Grundsätzlich muss die Sicherheit aller kosmetischen Mittel – unabhängig davon, ob die Produkte Inhaltsstoffe enthalten, die unter die Definition eines „Nanomaterials“ fallen, oder nicht – immer im Einzelfall vom Hersteller geprüft und belegt werden (Sicherheitsbericht gemäß EG -Kosmetikverordnung). Die Hersteller kosmetischer Mittel tragen die Verantwortung dafür, dass die von ihnen angebotenen Produkte für den Verbraucher sicher sind. Die neue EG -Kosmetikverordnung sieht darüber hinaus spezielle Notifizierungspflichten für Nanomaterialien sowie eine gesonderte Kennzeichnungspflicht vor. Außerdem ist seitens der EU-Kommission bis zum Jahr 2014 die Einrichtung eines öffentlichen Katalogs aller in Kosmetika verwendeten Nanomaterialien geplant, der auch Informationen zu den jeweiligen Produktkategorien und Expositionsbedingungen mit beinhalten soll. Schon seit vielen Jahren werden in kosmetischen Mitteln vor allem zwei Stoffe verwendet, die die Definition eines Nanomaterials erfüllen – die beiden meist als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln eingesetzten Pigmente Titandioxid und Zinkoxid. Nanoskaliges Titandioxid beispielsweise zeichnet sich nicht nur 21 Schönheitspflege dadurch aus, dass es ein breites UV-Wirkungsspektrum hat, sondern auch durch eine sehr gute Photostabilität und Hautverträglichkeit. Bei der Verwendung des Pigments hatten die Verbraucher einen weißen, opaken Film auf der Haut, was die Akzeptanz der Produkte nicht gefördert hat. Durch die Verkleinerung der Teilchen hinab in den Nanometerbereich konnten die nachteilige Wirkung des Pigments auf der Haut minimiert und die Anwendungseigenschaften der Produkte optimiert werden, was für die Akzeptanz der Produkte beim Verbraucher und damit für einen effizienten Sonnenschutz von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Nanoskaliges Titandioxid wurde erstmals im Jahr 2000 in einer Stellungnahme des SCCNFP (Scientific Committee for Cosmetic Products and Non-Food Products Intended for Consumers, damaliges wissenschaftliches Beratergremium der EU -Kommission) als unbedenklich bewertet. Die eingereichten Studien konnten insbesondere zeigen, dass die Teilchen nicht in die Haut eindringen. Dies konnte für Titandioxid und Zinkoxid durch mehrere neuere Studien (2006 bis 2009) nochmals untermauert werden. Titandioxid ist daher bereits seit vielen Jahren EU -weit als UV Filter in kosmetischen Mitteln zugelassen; Zinkoxid derzeit nur in Deutschland. Das Zulassungsverfahren für Zinkoxid auf europäischer Ebene ist bereits angestoßen und wird voraussichtlich Ende 2011 abgeschlossen sein. Bis dahin gilt die vorläufige Zulassung in § 3b der deutschen Kosmetikverordnung. erforderlich. In der neuen Verordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Konzept der Haltbarkeit nach dem Öffnen für bestimmte Produkte nicht relevant ist. Die EU-Kommission soll bis zum 11. Juli 2016 einen Bericht über die Verwendung von Werbeaussagen kosmetischer Mittel erstellen. Dazu hat die Kommission eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die derzeit Leitlinien erstellt, die die Hersteller berücksichtigen müssen. Die Mitgliedstaaten sind künftig dazu verpflichtet, regelmäßig die Funktionsweise ihrer Überwachungstätigkeiten zu überprüfen und zu bewerten. Die Hersteller sind dazu verpflichtet, alle ernsten unerwünschten Wirkungen an die zuständigen Behörden zu melden, die noch bekannt gegeben werden. Die EU -Kommission entwickelt hierzu einen Leitfaden, der das genaue Vorgehen beschreibt. Von Industrieseite gibt es bereits seit einigen Jahren einen Leitfaden zur Handhabung von Meldungen über Unverträglichkeiten. Positivliste zu Haarfarben Die neue EG -Kosmetikverordnung sieht vor, dass künftig eine Positivliste für Haarfarben eingeführt wird. Im Berichtszeitraum wurde vorbereitend auf diese Liste erneut eine Vielzahl von Haarfarbstoffen vom wissenschaftlichen Beratergremium der EU Kommission bewertet. Auf Basis dieser Bewertungen wurden Haarfarbstoffe in der Kosmetikrichtlinie Die sonstigen bisherigen Kennzeichnungsanfordeverboten beziehungsweise zugelassen. Die Sicherheit rungen kosmetischer Mittel bleiben bestehen, werden von Haarfarben wurde auch in einem Symposium aber jetzt in einem Artikel zusammendes deutschen Bundesinstitutes für Risikobewertung (Bf R) im Oktober 2009 bestätigt. gefasst. Neu eingeführt wird das Symbol der Sanduhr, das bereits seit 2010 als Alternative zu „mindestens haltbar Einige der in Oxidationshaarfärbemitteln verwenbis ...“ verwendet werden darf sowie deten Farbstoffe haben sich in seltenen Fällen als die EU-weite Verpflichtung der Angabe Allergene erwiesen, z. B. p-Toluylendiamin oder „Made in ...“ bei Produkten, die außerp-Phenylendiamin. Bei den auftretenden Allergien halb der EU hergestellt wurden, wobei handelt es sich in der Regel um Kontaktallergien. „Made in ...“ nicht in die nationalen Sie beruhen auf einem Kontakt der Haut mit dem Sprachen übersetzt werden muss. Für allergieauslösenden Stoff. Produkte, die länger als 30 Monate haltbar sind, ist grundsätzlich weiterhin die Angabe der Haltbarkeit nach dem Öffnen (Symbol des offenen Tiegels) 22 Die langjährige sorgfältige Beobachtung des Marktes zeigt, dass allergische Reaktionen auf Haarfarben bei einzelnen Verbrauchern mit entsprechender individueller Veranlagung vorkommen. Auf den Verpackungen wird auf ein mögliches Allergierisiko hingewiesen, um die Sicherheit der Verbraucher zu erhöhen. Ausgehend von einer Behördeninitiative unter Einbeziehung der Industrie wurden weitere umfangreiche Anwendungshinweise entwickelt, die von den Verbrauchern beachtet werden sollten. Um sicherzustellen, dass das notwendige Hintergrundwissen auch zu der Verwendung von Haarfarben beim Friseur verfügbar ist, hat der IKW eine Präsentation erstellt, die die Firmen bei der Friseurschulung einsetzen. Zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks hat der IKW das Informationsfaltblatt „Wichtige Hinweise für Friseure zur Haarfärbung“ herausgegeben. Hier finden Friseure Hilfestellungen für die Beratung der Kunden/Kundinnen. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit der in kosmetischen Mitteln eingesetzten Rohstoffe muss allerdings weiterhin belegt werden. Dies erfolgt in Erfüllung der einschlägigen Chemikaliengesetzgebung. Die hierzu notwendigen Tests werden in der Regel von dem Hersteller, der die Stoffe anbietet, durchgeführt oder in Auftrag gegeben. Einige dieser Sicherheitsprüfungen können derzeit nur im Tierversuch durchgeführt werden. An dieser Stelle muss hervorgehoben werden, dass nur wenige Stoffe ausschließlich in der Kosmetikindustrie eingesetzt werden. Vielmehr handelt es sich bei den verwendeten Rohstoffen um Substanzen, die auch beziehungsweise überwiegend in anderen Bereichen (Arzneimittel, Lebensmittel, Wasch- und Reinigungsmittel) zum Einsatz kommen. Während im Bereich der Chemikaliengesetzgebung die Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es im Kosmetikrecht mit Veröffentlichung der 7. Änderung zur EG-Kosmetikrichtlinie die konkrete Alternativmethoden zum Tierversuch Die Kosmetikindustrie war einer der ersten Industriezweige, die sich bereits seit den 1980er Jahren intensiv mit der Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch befasst hat. So basieren zwei der bereits in den Jahren 2004 bis 2006 durch die EU anerkannten Alternativmethoden auf Entwicklungen der Kosmetikindustrie, nämlich die Methoden zur Bestimmung der Hautpenetration und der Phototoxizität. Unter Alternativmethoden zum Tierversuch versteht man so genannte In-vitro-Methoden (in vitro = [ lat.] im Glas), also Methoden, die außerhalb lebender Organismen im Reagenzglas durchgeführt werden, beispielsweise anhand von Zellkulturen. Auf Tierversuche mit kosmetischen Fertigprodukten verzichtet die deutsche Kosmetikindustrie bereits seit 1989 freiwillig. Seit dem 11. September 2004 sind diese EU -weit verboten. Weiterhin ist es verboten, kosmetische Mittel zu vermarkten, wenn das Produkt am Tier getestet wurde. 23 Schönheitspflege Zielsetzung, Tierversuche zum Zwecke der Erfüllung der Anforderungen dieser Richtlinie zu verbieten. Das Verbot soll in zwei Phasen in Kraft treten: Für die toxikologischen Endpunkte (Prüfungen) „Sensibilisierung (Allergisierung)“‚ „Toxizität bei wiederholter Verabreichung“, „Reproduktionstoxizität“ und „Toxikokinetik“ soll das Datum 11. März 2013 gelten. Alle anderen Tierversuche wurden bereits ab dem 11. März 2009 verboten. Schadwirkung durch Fremdstoffe zuverlässig vorhersagen. Der Ersatz einer einzigen tierexperimentellen Methode erfordert in der Regel eine Kombination von mehreren alternativen In-vitro-Methoden. Dank der vielfältigen Anstrengungen zahlreicher Forschergruppen mit maßgeblicher Beteiligung der Kosmetikindustrie gibt es heute bereits eine stattliche Anzahl validierter Testmethoden zur Haut- und Augenreizung. Darüber hinaus gibt es eine Reihe erfolgversprechender alternativer Methoden zur Prüfung auf allergisierende Wirkung. Allerdings gibt es andere Endpunkte, für welche bis zum Stichtag 11. März 2013 ein vollständiger Ersatz von Tierversuchen noch nicht absehbar ist. Die EU-Kommission hatte zwischenzeitlich fünf Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich aus Wissenschaft, Tierschützern, Industrie etc. zusammengesetzt haben. Diese haben die fünf Tests, deren Verbot 2013 in Kraft treten soll, beleuchtet. Die Berichte waren auf der Seite der Kommission zur öffentlichen Anhörung bis Mitte Oktober 2010 freigeschaltet. Es gab viele Kommentare, die die EU-Kommission einarbeiten wird, um dann gesetzliche Maßnahmen in die Wege zu leiten. Auch das BfR beziehungsweise die Kosmetik-Kommission, aber auch das SCCS teilen die Meinung, dass für diese fünf Endpunkte nicht genügend Alternativmethoden zur Verfügung stehen. Die Kosmetikindustrie unternimmt europaweit Anstrengungen, um die Entwicklung und Anerkennung alternativer Methoden voranzutreiben. Die Entwicklung zuverlässiger Ersatzmethoden zu Tierversuchen ist allerdings eine enorme wissenschaftliche Herausforderung. Es muss sichergestellt werden, dass die alternativen Testsysteme die komplexe Reaktionsweise eines gesamten Organismus auf eine mögliche 24 Hinzu kommt, dass die entwickelten Testmethoden von den zuständigen Behörden anerkannt werden müssen. Unverzichtbare Voraussetzung für die offizielle behördliche Anerkennung ist eine umfassende Validierung, zum Beispiel im Rahmen des Prüfrichtlinienprogramms der OEC D. Hierzu wird jede Alternativmethode in umfangreichen Ringversuchen auf Reproduzierbarkeit (im selben Labor) und Vergleichbarkeit der Ergebnisse (zwischen verschiedenen Labors) hin untersucht. Um einen schnelleren Fortschritt zu erreichen, bedarf es der partnerschaftlichen Kooperation aller Beteiligten (nationale und europäische Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Tierschutzverbände etc.). Dazu sind Strukturen erforderlich, die das die wissenschaftliche Absicherung auch aus einer einzigen, durchgeführten Studie ergeben. Eine unzulässige Werbung über Wirkungen eines kosmetischen Mittels sei daher nur anzunehmen, wenn dieses die behaupteten Wirkungen tatsächlich nicht besitze. Abgrenzungsfragen Im Januar 2011 wurde das „Manual on the scope of Application“ in seiner nunmehr sechsten Version auf der Website der EU-Kommission veröffentlicht. Dieses Manual soll in Ergänzung zum „Guidance Document“ der Kommission zur Abgrenzung kosmetischer Mittel von den Arzneimitteln eine Hilfestellung bei Einstufungsfragen geben. bestehende Synergiepotenzial optimal ausschöpfen und innerhalb derer Aufgaben und Verantwortlichkeiten arbeitsteilig zugewiesen werden können. Dieses Ziel wird beispielsweise von der „European Partnership on Alternative Approaches to Animal Testing“ ( EPAA ) verfolgt, an der die deutsche Kosmetikindustrie über den europäischen Dachverband COLIPA aktiv beteiligt ist. Die im November 2005 von der EU -Kommission gemeinsam mit der Industrie gegründete „Europäische Partnerschaft zur Förderung alternativer Ansätze zu Tierversuchen“ bezieht auch weitere wichtige Stakeholder, wie z. B. Tierschutzorganisationen, in ihre Aktivitäten mit ein. BGH-Entscheidung zur wissenschaftlichen Absicherung von Werbeaussagen In einer Entscheidung vom 21. Januar 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH ) zu der Frage Stellung genommen, welche Anforderungen an die wissenschaftliche Absicherung einer Werbeaussage zu kosmetischen Mitteln zu stellen sind. Der BGH stellte hierbei fest, dass es zur Feststellung einer wissenschaftlich gesicherten Wirkung nicht einer allgemeinen wissenschaftlichen Diskussion unabhängiger Experten bedürfe. Vielmehr könne sich So wird beispielsweise zu den antibakteriellen Mundspülungen im Manual darauf hingewiesen, dass bei einer überwiegenden kosmetischen Zweckbestimmung des Produktes untergeordnete Werbeaussagen zu dessen „antibakterieller“ Wirkung zulässig sind. Hinweise auf eine „desinfizierende“ Wirkung sollen jedoch auch als untergeordnete Werbeaussagen für kosmetische Mittel grundsätzlich unzulässig sein. Eine Bezugnahme auf den Begriff „Aromatherapie“ bei Produkten, die ätherische Öle oder Pflanzenextrakte enthalten, schließt nach den in das Manual aufgenommenen Erläuterungen die Einstufung als kosmetisches Mittel nicht aus, so lange eine überwiegende kosmetische Zweckbestimmung vorliegt. Hierzu wird darauf hingewiesen, dass die Zweckbestimmung eines mit dem Begriff „Aromatherapie“ ausgelobten Produkts keineswegs zwingend auf eine medizinische Behandlung gerichtet sei. In der Einleitung des Manuals wird zu Recht hervorgehoben, dass dieses nicht die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs notwendige Einzelfallentscheidung „unter Berücksichtigung aller charakteristischen Eigenschaften des Produkts“ ersetzen kann. Eine abschließende Entscheidung über die Auslegung der europäischen Vorschriften ist zudem allein dem Europäischen Gerichtshof vorbehalten. 25 Schönheitspflege IKW-Datenbank: Gruppenmerkblätter für kosmetische Mittel Nach deutschem wie europäischem Recht sind kosmetische Mittel von den Pflichten zur Kennzeichnung nach dem Gefahrstoffrecht und zur Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern ausgenommen. In der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220 „Sicherheitsdatenblatt“ wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für kosmetische Mittel keine Mitlieferung von Sicherheitsdatenblättern erforderlich ist. Auf europäischer Ebene sind – wie auch schon unter dem früheren Chemikalienrecht – kosmetische Mittel gemäß Artikel 2 Nr. 6 Buchstabe b der REACH -Verordnung von den Vorschriften zu Sicherheitsdatenblättern ausgenommen. Als kosmetische Mittel gelten hierbei Produkte, die der im LFGB beziehungsweise in der EG -Kosmetikrichtlinie genannten Definition entsprechen und in einer Form vorliegen, wie sie an den Endverbraucher abgegeben werden. Kosmetische Rohstoffe, RohstoffMischungen sowie Bulkware sind damit nicht von dieser Ausnahmeregelung erfasst. Gemäß Abschnitt 3 der Gefahrstoffverordnung (§§ 6 f.) muss jedoch ein Arbeitgeber, in dessen Betrieb mit kosmetischen Mitteln umgegangen wird, eine Gefährdungsbeurteilung für seine Beschäftigten durchführen. Die Hersteller kosmetischer Mittel sind verpflichtet, ausreichende Informationen zur sicheren Handhabung ihrer Produkte im gewerblichen Bereich zur Verfügung zu stellen. Die vom IKW gemeinsam mit seinen Schwesterverbänden FCIO (Österreich) und SKW (Schweiz) herausgegebenen Gruppenmerkblätter für kosmetische Mittel enthalten – ergänzend zu den mit den Produkten mitgelieferten Gebrauchsanweisungen – alle not- 26 wendigen weiteren Informationen für den sicheren Umgang mit kosmetischen Mitteln im gewerblichen Bereich (z. B. bei der Lagerhaltung des Handels, im Friseursalon, Kosmetik- oder Nagelstudio). Sie sind für den Arbeitgeber ein wichtiges Hilfsmittel, um seine Ermittlungspflicht im Bereich des Arbeitsschutzes gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung zu erfüllen und um gegebenenfalls eine Unterweisung seiner Mitarbeiter vorzunehmen. Sie sollten daher in jedem Betrieb, in dem mit diesen Produkten umgegangen wird, vorliegen. Mit ihrer Hilfe können bei Unfällen (z. B. bei der Lagerhaltung) oder bei versehentlichem Fehlgebrauch eines Produktes die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um Schaden von den Mitarbeitern beziehungsweise Kunden abzuwenden. Der IKW hatte erstmals im Jahr 1999 eine Broschüre „Gruppenmerkblätter für kosmetische Mittel“ und in der Folge eine Reihe weiterer spezifischer Broschüren für Friseurkosmetika (Friseursalons), Hautmittel (Hautschutz-, -reinigungs- und -pflegeprodukte für die Anwendung am Arbeitsplatz) sowie Nagelmodelliermittel (Nagelstudios) herausgegeben. Diese Broschüren enthalten jeweils nur die Merkblätter der in den genannten Branchen üblicherweise verwendeten Produkte. Im Vorwort dieser Broschüren finden sich weitergehende spezifische Erläuterungen zum sicheren Umgang mit kosmetischen Mitteln im jeweiligen Bereich sowie auch weitere Gruppenmerkblätter von Produkten, die ausschließlich in diesen Bereichen professionell angewendet werden. In gedruckter Form werden vom IKW derzeit nur noch die „Gruppenmerkblätter für Friseurkosmetika“ (Stand: Mai 2010) und die „Gruppenmerkblätter für Nagelmodelliermittel“ (Stand: Mai 2009) angeboten. Seit November 2010 können alle Ausgaben der Gruppenmerkblätter sowie auch individuelle Zusammenstellungen tagesaktuell von der Internetseite http://gmb.ikw.org heruntergeladen werden. Hier finden sich auch weitere detaillierte Informationen zu den angebotenen Dateien. cology and Chemistry (Vol. 28, 2009, S. 2485 – 2489) erschienen. Mit dieser Arbeit wird dargelegt, dass die Kosmetikhersteller bereits umfangreiche Daten zu ihren Produkten vorliegen haben und für die meisten Fragestellungen von einer ökotoxikologischen Sicherheit der Produkte ausgegangen werden kann. Schwerpunkt dieser Publikation ist die Auswirkung auf die aquatische Umwelt. Zusammen mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt ( DBU ) und weiteren Projektpartnern hat der IKW bei der RWTH Aachen eine Forschungsarbeit zur Umweltbewertung bestimmter Kosmetikinhaltsstoffe initiiert. Dabei untersucht das Institut für Umweltforschung der RWTH Aachen im Rahmen einer Dissertationsarbeit ein Verfahren, mit dem bisher mit herkömmlichen Testmethoden kaum prüfbare schwerlösliche Stoffe, wie sie unter anderem auch in kosmetischen Mitteln vorkommen, bewertbargemacht werden können. Solche lipophilen Inhaltsstoffe (z. B. in Wasser schwerlösliche Stoffe wie Emulgatoren und Pflegekomponenten) werden teilweise in hohen Konzentrationen in kosmetischen Mitteln eingesetzt, sind aber gerade aufgrund ihrer Schwerlöslichkeit den bisherigen Standardverfahren zur Umweltsicherheitsbewertung nur schwer zugänglich. Kosmetische Mittel und Umwelt Kosmetische Mittel gelangen nach dem Gebrauch in die Umwelt, wobei der größte Anteil der Produkte bei der Reinigung des Körpers ins Abwasser gelangt. Vor diesem Hintergrund betrachtet die Kosmetikindustrie die Auswirkungen kosmetischer Mittel und ihrer Inhaltsstoffe auf die Umwelt sehr genau und begrüßt, dass mit dem neuen Europäischen Chemikalienrecht REACH eine noch systematischere Datenverfügbarkeit für die Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel zu erwarten ist. Experten aus der Kosmetikindustrie haben an diversen Aktivitäten und wissenschaftlichen Publikationen im Zusammenhang mit Umweltauswirkungen kosmetischer Mittel gearbeitet. Eine Publikation zu Umweltauswirkungen kosmetischer Mittel ist in der internationalen Fachzeitschrift Environmental Toxi- Neben dem Eintrag ins Abwasser werden bestimmte Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel in die Luft abgegeben. Dies sind überwiegend Treibgase und Lösungsmittel aus Aerosolen (überwiegend Propan, Butan und Alkohole wie Ethanol). Diese Stoffe sind meist als VOC (Volatile Organic Compounds, flüchtige organische Kohlenwasserstoffe) bezeichnet. VOC können zusammen mit Stickoxiden aus dem Verkehr und Abgasen als eine Ausgangskomponente für bodennahes Ozon (Sommersmog) angesehen werden. Die Kosmetikindustrie ist der Auffassung, dass die Menge von über kosmetische Mittel emittierten VOC im Vergleich zu Emissionen aus dem Verkehr, anderen Lösungsmittelanwendungen und natürlichen Quellen im Hinblick auf die Bildung bodennahen Ozons 27 Schönheitspflege europäischen Kosmetikrecht keine konkreten Anforderungen an die Inhaltsstoffe von Naturkosmetika. In den Jahren 1992/1993 hatte das damalige Bundesministerium für Gesundheit (BMG ) in Zusammenarbeit mit weiteren interessierten Kreisen, unter anderem dem IKW , erstmals einen Anforderungskatalog für die Inhaltsstoffe von Naturkosmetika zusammengestellt. nicht von hoher Bedeutung ist. Kosmetische Mittel mit VOC – sei es als Aerosole oder mit Alkoholen etc. als Lösungsmittel – haben eindeutige Vorzüge in Bezug auf Produktnutzen und Einfachheit der Produktanwendung. Naturkosmetik Natur- oder Biokosmetika unterliegen wie alle anderen kosmetischen Mittel auch in vollem Umfang den Anforderungen der europäischen Kosmetik-Gesetzgebung, insbesondere in Bezug auf die stoffliche Zusammensetzung, die Sicherheit und die Kennzeichnung der Produkte. Naturkosmetika sind auch nicht, wie in der Öffentlichkeit vielfach angenommen, grundsätzlich sicherere oder verträglichere Produkte als konventionelle Kosmetika. Genau wie einzelne synthetische Stoffe können auch manche Naturstoffe Allergien auslösen. Kosmetische Mittel werden schon seit je her mit einer Vielzahl von natürlichen oder naturbasierten Inhaltsstoffen hergestellt, ohne dass diese Produkte speziell als „Naturkosmetika“ vermarktet wurden, da sie gleichermaßen oder überwiegend konventionelle Inhaltsstoffe enthielten. Trotzdem gibt es heute einen wachsenden Bedarf an einer klaren, transparenten und allgemein akzeptierten Definition „echter“ Naturkosmetik. Nach wie vor bestehen im 28 Im Jahr 2008 ist der IKW mit NATRUE , dem internationalen Verband von Naturkosmetikherstellern, eine strategische Allianz eingegangen, um gemeinsam einen Anforderungskatalog für Natur- und Biokosmetika zu erarbeiten, der – basierend auf den erwähnten Kriterien des BMG , aber unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik und der Verbrauchererwartung – die Entwicklung leistungsfähiger und ansprechender Kosmetika ermöglicht, und gleichzeitig eine größtmögliche Naturbelassenheit der verwendeten Inhaltsstoffe fordert. Dieser Kriterienkatalog wurde erstmals im Mai 2008 publiziert. Die Einhaltung dieser Kriterien kann seit Ende 2008 mit dem „NATRUE Label“ zertifiziert werden. Ein wesentlicher Zweck dieses Labels besteht darin, Natur- oder Biokosmetik für den Verbraucher leichter erkennbar und damit transparenter zu machen. Weitere Informationen über das NATRUE -Label sowie der vollständige Kriterienkatalog finden sich im Internet unter www.natrue.org. Dort steht auch eine Datenbank aller bereits mit dem NATRUE-Siegel zertifizierten Produkte zur Verfügung. Neben dem NATRUE -Label gibt es weitere etablierte Naturkosmetik-Siegel auf dem deutschen und dem europäischen Markt. Kosmetische Nagelmodelliermittel Bei künstlichen Nägeln gibt es verschiedene Systeme, die auch vom Gesetzgeber rechtlich unterschiedlich eingestuft werden. So werden Mittel zur Modellierung künstlicher Nägel auf dem körpereigenen Nagel als kosmetische Mittel eingestuft. Produkte wie Nagelkleber regelt das Chemikalienrecht und auch die Hilfsmittel wie Feilen, UV-Lampen, Desinfektionsmittel etc. unterliegen separaten Regelungen. Die als kosmetische Mittel eingestuften Nagelprodukte werden in Deutschland nach dem LFGB sowie der Kosmetikverordnung geregelt. Nach der Definition im § 2 LFBG sind kosmetische Mittel Produkte, die äußerlich am Menschen oder in der Mundhöhle Anwendung finden zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder zur Beeinflussung des Körpergeruchs. Unter diese Definition fallen aus dem Bereich der Nagelmodelliermittel beziehungsweise des Nageldesigns im Wesentlichen zwei verschiedene technische Systeme, die Pulver/Flüssigkeitssysteme und die lichthärtenden Systeme. Nagelmodelliermittel dieser Kategorien müssen dann entsprechend auch die gesetzlichen Vorgaben des Kosmetikrechtes erfüllen. Im Kosmetikrecht gibt es derzeit Regelungen für drei Stoffe, die speziell in Nagelmodellagen eingesetzt werden: Hydrochinon, Hydrochinonmethylether sowie Benzoylperoxid. Die Zulassung dieser Stoffe erfolgte spezifisch für die Verwendung in Mitteln für künstliche Fingernagelsysteme und mit Begrenzung auf die gewerbliche Verwendung. Das Aufbringen von Warnhinweisen ist vorgeschrieben, beispielsweise dass die Produkte nur für die gewerbliche Verwendung bestimmt sind, dass Hautkontakt vermieden werden soll und dass die Gebrauchshinweise sorgfältig gelesen werden sollen. Insbesondere beim Import von außerhalb der EU ist für kosmetische Mittel wie für Produkte unter dem Chemikalienrecht auch die REACH -Verordnung zu beachten. Ebenso ist es vorgeschrieben, dass die Adresse eines Herstellers/verantwortlichen Importeurs mit Sitz innerhalb der EU auf der Verpackung steht, der in vollem Umfang für Sicherheit und Rechtskonformität des Produkts verantwortlich ist. Im IKW erfolgt die Bearbeitung der Fragen zu Nagelmodellagen in der im Jahr 2005 eingerichteten „Arbeitsgruppe Nagelmodelliermittel“. Eine kürzlich aus dieser Arbeit hervorgegangene Aktivität sind die Gruppenmerkblätter für Nagelmodelliermittel im gewerblichen Bereich, über die in diesem Jahresbericht bereits an anderer Stelle berichtet wird (siehe Seite 27). Nähere Erläuterungen zum rechtlichen Hintergrund für kosmetische Nagelmodelliermittel und zu den Gruppenmerkblättern als solches sind im Vorwort der Broschüre gegeben. Diese Gruppenmerkblätter sollen in jedem Nagelstudio vorliegen. Die Verteilung erfolgt über die Mitgliedsfirmen des IKW in diesem Produktsegment, über die Berufsgenossenschaften und über den IKW sowie seine Schwesterverbände SKW und FCIO. Stakeholder-Dialog Kosmetik: „Fünf Jahre Dialog – Rückblick und Ausblick“ Der DIALOG KOSMETIK wurde im Jahr 2005 als themenoffene Plattform zum kritischen Dialog über diskussionswürdige Themen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen initiiert. Ziel ist der regelmäßige, ergebnisoffene Austausch über Positionen und Haltungen zu gesellschaftlich bedeutsamen Aspekten aus dem Handlungsfeld der Kosmetik und Körperpflege. Fünf Jahre Dialog waren Anlass für einen Rückblick und eine Bilanz. Sie waren aber auch Anlass, den Blick in die Zukunft zu richten und zu diskutieren, wo der Dialog in fünf Jahren stehen soll. Die Veranstaltung hat gezeigt, dass dem Dialog Kosmetik die Themen noch lange nicht ausgehen und der gemeinsame Austausch auch in Zukunft einen hohen Stellenwert für die Teilnehmer haben wird. Um die Bedeutung des Dialogs zu unterstreichen, sollte ein eigenständiges Layout entwickelt werden. Damit soll die Möglichkeit der Verbreitung gemeinsamer Botschaften verbessert werden. Dies ist mit der Homepage des Dialoges Kosmetik www.dialog-kosmetik.de gelungen. 29 Schönheitspflege Kosmetik für Kids Round-Table-Gespräche Zum Alltag eines jeden Kindes gehört der Umgang mit Körperpflegemitteln beziehungsweise Kosmetika. Zahnpasta, Hautcremes, Sonnenschutzmittel und viele andere Produkte werden tagtäglich verwendet, doch wie sie wirken und woraus sie bestehen, wird nur selten hinterfragt. Aus Sicht des IKW sind aber gerade diese Tag für Tag von Kindern verwendeten Materialien dazu geeignet, im naturwissenschaftlichen Sachunterricht experimentell untersucht zu werden, da der Umgang mit ihnen ungefährlich ist, sie leicht erhältlich sind und ein Alltagsbezug gegeben ist. Dr. Elisabeth Gerber und Birgit Huber In Zusammenarbeit mit Professor Dr. Gisela Lück (Universität Bielefeld, Fachgebiet Didaktik der Chemie) hat der IKW ein Experimentierset zu kosmetischen Mitteln speziell für Grundschulen entwickelt. Die Experimentiersets beinhalten 14 altersgerecht aufbereitete Versuche zum Thema Kosmetik und sind als Klassensätze für 30 Schüler ausgelegt. Die Sets sind zur Verwendung ab der dritten Grundschulklasse geeignet und haben sich auch schon in den Klassenstufen fünf und sechs bewährt. Interessierte Lehrer können sich über die Internetseite www.kosmetik-fuer-kids.de näher über das Projekt informieren und die Sets zum Preis von 50 Euro (für einen Klassensatz) erwerben. Warum müssen wir unsere Zähne putzen und wie wirkt eine Zahncreme? Nach jeder Mahlzeit die Zähne putzen – tagein, tagaus – warum muss das eigentlich sein? So lästig das Zähneputzen manchmal sein kann, wir wissen alle, dass wir damit unsere Zähne gesund erhalten. Aber warum ist das so? Warum müssen wir unsere Zähne putzen und wie wirkt eine Zahncreme? Das braucht ihr: • 1Becher • 1braunes,hartgekochtesHühnerei,dasindenBecher passt(bittevonzuHausemitbringen) • einenEierbecher(bittevonzuHausemitbringen,den brauchtihrabernichtunbedingtfürdenVersuch) • farblosenEssig • einefluoridhaltigeZahncreme • Küchentuch Der IKW hat in seinen Round-Table-Gesprächen in München und Hamburg den Kosmetik-JournalistInnen die Inhalte der neuen EG -Kosmetikverordnung erläutert. In Vorträgen zeigte Birgit Huber die wesentlichen Änderungen im Überblick auf und Dr. Elisabeth Gerber erläuterte in ihrer Präsentation, welche Schritte ein Hersteller unternimmt, um die Sicherheit der Produkte zu belegen. Die Bewertung der Sicherheit unter Berücksichtigung des toxikologischen Profils spielt eine wichtige Rolle, denn kosmetische Mittel werden täglich millionenfach angewandt. Journalisten-Kosmetiktraining In ganztägigen Seminaren erhalten angehende Kosmetik-JournalistInnen Zugang zu dem neuesten Wissen über Haut und Haare sowie die Zusammensetzung moderner Kosmetikprodukte. Auch bereits auf dem Gebiet tätige JournalistInnen Dr. Erik Schulze zur Wiesche können die Lehrangebote des IKW-Trainings nutzen, ihr Wissen auffrischen und sich über neuere Erkenntnisse informieren. Die Inhalte werden von international anerkannten Experten aus Forschung, Entwicklung und Wissenschaft vermittelt. Die Seminare sind für maximal 20 Teilnehmer bestimmt und werden jeweils in München und Hamburg abgehalten. Bisher haben 30 Seminare zu den Themen Haut, Haar, Parfum und dekorative Kosmetik stattgefunden. Die Teilnahme ist kostenlos. Am Ende der Seminare erhalten die TeilnehmerInnen die Chance, das Erlernte durch einen Multiple-Choice-Test zu überprüfen. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Zertifikat bestätigt. Im Jahr 2010 fand das Aufbauseminar Haar II statt. Die JournalistInnen erhielten detaillierte Informationen über den Aufbau der Haare und die wichtigsten Wirkstoffe der Haarpflegeprodukte. In einem weiteren Vortrag wurden Methoden dargestellt, die die Wirkung dieser Produkte messen. Der abschließende Vortrag thematisierte den Einfluss der Frisur auf die Psyche. www. haut.de Der IKW ist seit 2005 einer der Partner des Informationsportals www.haut.de. Inzwischen bieten acht Organisationen auf dieser Seite interessierten Verbrauchern umfassende Informationen zu Haut und Haaren, zu kosmetischen Mitteln und deren Zusammensetzung und Wirksamkeit, sowie zu speziellen Fragestellungen, wie z. B. die Ernährung die Haut beeinflusst oder wie der eigene Hauttyp bestimmt werden kann. Im Berichtszeitraum wurden neue Informationen zu Haarfarben, Dauerwellen und Männerkosmetik veröffentlicht. Die Kooperationspartner haben sich entschlossen, aufgrund des großen Interesses an der Seite das Informationsangebot auch künftig weiter auszubauen. Zu dem regelmäßig wiederkehrenden „Tag des Sonnenschutzes“ (21. Juni) gab die von einem breiten Aktionsbündnis – unter anderem vom IKW – unterstützte Initiative „SonnenTag des Sonnenschutzes schutz? – Sonnenklar!“ zehn wichtige Tipps für Sonnenstrahlen steigern üblicherweise das menschden individuellen Schutz der Haut. Die wichtigste liche Wohlbefinden, sie sind sogar aufgrund ihrer Regel heißt: Sonnenbrand unbedingt vermeiden. positiven Wirkungen für einige Stoffwechselprozesse Neben Schatten, geeigneter Kleidung und einer im Körper lebensnotwendig. Aber viele Menschen Sonnenbrille gehören auch wirksame Sonnenschutzmittel zur gezielten Strategie der UV-Abwehr. muten sich eine zu starke Strahlendosis zu, wenn sie sich ungeschützt der Sonne aussetzen, auch in mitWeitere Empfehlungen stehen im Internet unter teleuropäischen Breitengraden. Diese hohen Strahwww.Tag-des-Sonnenschutzes.info und sind auch lenbelastungen haben für einen besorgniserregenden in einem Faltblatt zusammengefasst. Anstieg von chronischen Lichtschäden gesorgt – Welcher Lichtschutzfaktor eines Sonnenschutzneben einer vorzeitigen Hautalterung sind dies insbesondere Hautkrebserkrankungen. mittels erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtigste Kriterien sind Hauttyp und die Intensität der Sonneneinstrahlung. 31 Schönheitspflege Hautfarbe, Augenfarbe und Haarfarbe treffen in Kombination eine Aussage über den Hauttyp, für den vier bis sechs unterschiedliche Mustereinteilungen vorgegeben sind. Eine individuelle Hilfe zur Hauttypbestimmung können Verbraucher kostenfrei im Internet unter www.haut.de im Bereich Service abrufen. Aber woher bekommt der schutzbedürftige Sonnenanbeter die notwendigen Informationen zur aktuellen ultravioletten Strahlung, um den erforderlichen Lichtschutzfaktor seines Sonnenschutzmittels für seinen Aufenthaltsort oder den Urlaubsort zu bestimmen? Ein bisher einmaliges Serviceangebot stellt die Initiative Sonnenschutz? – Sonnenklar! gemeinsam mit dem Portal www.haut.de zur Verfügung: Mittels iPhone oder iPod touch kann ein Programm den aktuellen Aufenthaltsort ermitteln und dem Nutzer nach Eingabe des persönlichen Hauttyps und des aktuellen Bewölkungszustandes den benötigten Lichtschutzfaktor übermitteln. Damit kann eine Empfehlung gegeben werden, wie lange der Aufenthalt unter den bestehenden Bedingungen (Hauttyp und UV -Strahlung) am jeweiligen Ort maximal möglich ist, ohne eine Hautschädigung zu riskieren. Neben der mobilen Anwendung steht auch im Internet eine interaktive Weltkarte zur Verfügung, mit der die empfohlenen Lichtschutzfaktorwerte (LSF ) weltweit ermittelt werden können. Die Anwendungen sowie weitere Informationen finden Interessierte im Internet unter www.mysuncheck.com. 2010 bot das Bundesministerium für Verbraucherschutz den Partnern vom Tag des Sonnenschutzes bereits zum zweiten Mal die Möglichkeit, an einem Stand beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung interessierte Verbraucher über die Notwendigkeit von Sonnenschutz zu informieren. Medienpreis BoB Die Preisübergabe in Düsseldorf Der Medienpreis Friseur Business of Beauty (BoB) wurde von der Interessenvertretung Friseurprodukte im IKW ins Leben gerufen, um das Bild des Friseurs und der Friseurdienstleistung in der deutschen Medienlandschaft zu fördern. Prämiert werden Beiträge, die sich anspruchsvoll mit dem Berufsbild Friseur und seinen Dienstleistungen auseinandersetzen und die Komplexität und Vielseitigkeit des Berufes anschaulich vermitteln. Der Medienpreis Friseur 2010 ist dotiert mit insgesamt 15.000 Euro. Die Preisverleihung des BoB erfolgte im März 2011 anlässlich der Top-Hair-Days in Düsseldorf. Damit wurden die Preise erstmals bei einer Friseurmesse übergeben. Die Moderation übernahmen die beiden Top-Friseure Lars Nicolaisen und Guido Parr. Hygieneerzeugnisse HAPCO Deutschland – gemeinsame Interessenvertretung von IKW und EDANA für Hygieneprodukte in Deutschland HAPCO Deutschland ist die seit dem 1. Januar 2010 bestehende gemeinsame Interessenvertretung der Hersteller absorbierender Hygieneprodukte auf dem deutschen Markt. Sie ist aus einer Kooperation des IKW mit HAPCO , dem Ausschuss der Hersteller von absorbierenden Hygieneprodukten bei EDANA , dem internationalen Verband der Hersteller von Vliesstoffen und Hygieneprodukten, hervorgegangen. Unter den Begriff absorbierende Hygieneprodukte fallen insbesondere Frauenhygieneprodukte wie Tampons, Binden und Slipeinlagen, Babywindeln 32 und Inkontinenzprodukte sowie feuchte Tücher zur Körperpflege. Diese Hygieneerzeugnisse sind moderne Produkte für den einmaligen Gebrauch. Als Gegenstände des täglichen Bedarfs sind sie fester Bestandteil des heutigen Lebens und bieten allen Verwendern ein Plus an Komfort, Sicherheit, Unabhängigkeit, Flexibilität sowie Zeitersparnis – und damit mehr Lebensqualität. Darüber hinaus beschreiben die „Hinweise zur Beurteilung von Hygienepapieren“ sowie die „Hinweise zur Beurteilung von Intimhygieneerzeugnissen“ des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), die erstmals im März 1996 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht wurden, die stoffliche Zusammensetzung der Produkte sowie Reinheitsanforderungen an die verwendeten Rohstoffe. Absorbierende Hygieneprodukte sind dazu bestimmt, Körperausscheidungen aufzunehmen und stehen in unmittelbarem Kontakt mit der menschlichen Haut. Diese Besonderheit stellt hohe Anforderungen an die Beschaffenheit und die Qualität der Erzeugnisse – vom Rohstoff über die Fertigung bis zum Endprodukt und seiner Verpackung. Die Hersteller von Hygieneerzeugnissen messen daher der Verlässlichkeit und der Qualität ihrer Produkte eine grundlegende Bedeutung bei. Sie nehmen ihre Verantwortung wahr, den Anwendern hochwertige und sichere Produkte zur Verfügung zu stellen. Inkontinenz – passende Versorgung erleichtert das Leben Die folgenden Firmen sind Mitglieder von HAPCO Deutschland: Einwegprodukte für Erwachsene, die an Inkontinenz leiden, nehmen Urin und Stuhl auf und halten diese zurück, so dass das Auslaufen von Flüssigkeit verhindert wird und die Haut des Benutzers trocken und gesund bleibt. Auf dem europäischen Markt wurden sie erstmals in den späten 1960er Jahren eingeführt und anfänglich meistens in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern verwendet. In den 1980er Jahren wuchs der Markt für Inkontinenzprodukte im Einzelhandel stark an, da das Bewusstsein über die Vorteile dieser Produkte stieg und die vermeintlichen Makel in Bezug auf ihren Gebrauch in den Hintergrund traten. – Attends – Johnson & Johnson – ONTEX – Paul Hartmann – Procter & Gamble – SCA Hygiene Products Der IKW fungiert als etablierter Ansprechpartner für alle Anfragen zu dieser Produktkategorie in Deutschland. Durch die Kooperation mit HAPCO kann der IKW direkt auf die fachliche Expertise und die umfangreichen Erfahrungen von EDANA auf internationaler Ebene zurückgreifen. Rechtlich gesehen sind Hygieneprodukte als Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches ( LFGB ) einzustufen. Sie müssen die Anforderungen dieses Gesetzes in Bezug auf die Definition und die Sicherheit der Produkte für den Verbraucher erfüllen. Weitere Anforderungen an Hygieneerzeugnisse sind auch in der Bedarfsgegenstände-Verordnung festgelegt. Nach wie vor ist sie ein gesellschaftliches Tabuthema: die Harn- und noch stärker die Stuhlinkontinenz. Sie schränkt die Lebensqualität des Menschen oft massiv ein; viele ziehen sich zurück und nehmen nicht mehr am sozialen Leben teil. Die Verwendung von Inkontinenzprodukten ist heute zwar weniger stigmatisiert als noch vor wenigen Jahrzehnten. Doch den ersten Schritt, also die Ansprache von Arzt oder Apotheker, empfinden Patienten und Angehörige immer noch als große Hürde. Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Interessierte in einem umfangreichen Artikel, der von HAPCO Deutschland in der Pharmazeutischen Zeitung (Ausgabe 20/2010) veröffentlicht wurde, und der auch auf den Internetseiten des IKW (Rubrik Hygieneerzeugnisse) heruntergeladen werden kann. Der Beitrag gibt einen Überblick über Inkontinenzprodukte für Kinder und Erwachsene und nennt Kriterien für deren Auswahl. 33 SpezialPutz-/ Pflegemittel Spezial waschmittel Universalwaschmittel Autopflegemittel Waschhilfsmittel Lederpflegemittel Geschirrspülmittel Haushaltsreinigungsmittel Wohnraum pflegemittel Nachhaltigkeitsinitiativen Begriff Nachhaltigkeit In der Forstwirtschaft wurde der Begriff „Nachhaltigkeit“ bereits im 18. Jahrhundert von Carl Ritter von Carlowitz eingeführt und bezeichnet eine Wirtschaftsweise, bei der – vereinfacht beschrieben – dem Wald in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Holz entnommen wird, als im selben Zeitraum nachwächst. Spätestens seit den 1980er Jahren wird der Begriff in einem umfassenderen Zusammenhang verwendet. So beschreibt die Definition der Kommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1987, die von der ehemaligen norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland geleitet wurde, Nachhaltige Entwicklung als „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne Gefahr zu laufen, diese Bedürfnisse in Zukunft nicht mehr befriedigen zu können.“ Nachhaltigkeit wird von den Säulen Umwelt, Wirtschaft und Soziales getragen. Am Beispiel von Alltagstätigkeiten wie Waschen, Abwaschen und Reinigen im Haushalt und anhand der dafür verwendeten Wasch- und Reinigungsmittel und Haushaltsgeräte lässt sich der abstrakte Begriff Nachhaltigkeit erläutern und die Bedeutung der drei Säulen verständlich beschreiben. FORUM WASCHEN Die Dialogplattform FORUM WASCHEN ist aus einer Nachhaltigkeitsinitiative des IKW im Jahr 2001 hervorgegangen. In den Arbeitsgruppen zu den Themen Waschen, Spülen und Reinigen wirkt der IKW mit und nimmt zusätzlich die Aufgaben des Sekretariats wahr. So stehen die Hersteller von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln im FORUM WASCHEN im Dialog mit allen Anspruchsgruppen, die sich in Deutschland mit Waschen, Abwaschen und Reinigen im Haushalt beschäftigen. Im Jahr 2010 konnten in Zusammenarbeit mit den Akteuren aus dem FORUM WASCHEN unter anderem folgende Projekte erfolgreich abgeschlossen werden: –Faktenpapier zum Einsatz von Kokosöl in Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln, –Verbraucherinformation zum Einsatz von Palmkernöl in Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln, –Leitfaden zu Reinigungsgeräten und -textilien, –Pressemeldungen und Internetbeiträge (siehe auch www.forum-waschen.de) Akteure im FORUM WASCHEN Aktion Humane Welt e. V.; Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Haushaltsführungskräfte (AEH ) des Deutschen Evangelischen Frauenbundes e. V. (DEF ); Berufsbildende Schule Ritteplan, Göttingen; Berufsverband Hauswirtschaft e. V.; Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( BVL ); Bundesinstitut für Risikobewertung ( B fR ); Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( BMELV ); Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ); Bundesverband hauswirtschaftlicher Berufe MdH e. V.; Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena); Deutscher Allergie- und Asthmabund e. V. (DAAB ); DHB – Netzwerk Haushalt e. V.; Deutscher LandFrauenverband e. V. (dlv); Die Verbraucher Initiative e. V.; Elisabeth-Knipping-Schule, Kassel; GermanFashion Modeverband Deutschland e. V.; Gesellschaft Deutscher Chemiker e. V.; Fachgruppe Chemie des Waschens; Gesundheitsamt Bremen; Hauptausschuss Detergenzien (HAD ); HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V.; Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie ( IG BCE ); Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V (IKW ); Institut für Markt-Umwelt-Gesellschaft e. V. (imug); Institut für ökologische Wirtschaftsforschung ( IÖW ) GmbH, gemeinnützig; Öko-Institut e. V.; SEPAWA /LUV (Vereinigung der Seifen-, Parfüm- und Waschmittelfachleute e. V.); Stiftung Warentest; Umweltbundesamt (UBA ); Universität Bonn – Sektion Haushaltstechnik; Universität Oldenburg – Lehrstuhl für Produktion & Umwelt; Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv); Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V.; World Wide Fund For Nature Deutschland ( WWF ); Zentralverband der Elektrotechnik und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI ) 35 Haushaltspflege Die Akteure im FORUM WASCHEN treffen sich einmal jährlich zu einem Workshop, um neue Themen vorzustellen und Maßnahmen zu planen. Während des 10. Akteursworkshops in Göttingen wurden unter anderem folgende Themen behandelt: –Nachhaltigkeitssiegel und umweltbezogene Zeichen, z. B. das Europäische Umweltzeichen „Euroblume“ oder das Siegel der Initiative „Nachhaltiges Waschen und Reinigen“ (Charter) des Internationalen Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelverbandes A.I.S.E ., Brüssel; –Absicherung von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln, um Sensibilisierungen oder allergische Reaktionen zu vermeiden: Unter den Akteuren bestand Konsens, dass Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel für Sensibilisierungen oder allergische Reaktionen nur in ganz seltenen Fällen die Ursache sind. Allerdings wird gegenüber der Öffentlichkeit (Mediziner und Verbraucher) ein Aufklärungsbedarf gesehen, da die Zahl der Allergien auf Waschund Reinigungsmittel allgemein weit überschätzt wird und der Unterschied zwischen Allergie und Reizung oft nicht klar ist. Weitere Informationen zu den Aktivitäten des IKW im FORUM WASCHEN, zum Aktionstag und zu weiteren Nachhaltigkeitsaktivitäten stehen auf den Internetseiten www.forum-waschen.de und www.aktionstag-nachhaltiges-waschen.de zur Verfügung. Der IKW-Bericht Nachhaltigkeit in der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelbranche in Deutschland ist unter www.ikw.org veröffentlicht. auf eine ansprechende Weise zum nachhaltigen Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln zu motivieren. Schirmherr des Aktionstages 2010 war Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Er wandte sich in seinem Grußwort zum Aktionstag an die Verbraucher: „Nachhaltige Entwicklung braucht Menschen, die in ihrem unmittelbaren Umfeld Verantwortung übernehmen. Mit Ihrer Wahl nachhaltiger Produkte fördern Sie den umweltverträglicheren Konsum und motivieren Unternehmen, umweltfreundlichere Produkte zu entwickeln . . . Ressourcenschonender Umgang mit Waschmaschinen, Spülmaschinen, mit Wasch-, Spül- und Reinigungsmitteln spart Energie, Wasser und Chemikalien. Nachhaltiges Handeln im Haushalt zahlt sich daher für Sie auch direkt aus, denn die Ausgaben für Strom, Wasser und Abwasser sinken merklich. Zusätzlich unterstützen Sie den Klimaschutz durch Reduzierung Ihrer persönlichen CO2-Emissionen.“ Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes und Schirmherr des Aktionstages 2010 Aktionstag Nachhaltiges (Ab-)Waschen Im Jahr 2010 wurde zum siebten Mal der Aktionstag Nachhaltiges (Ab-)Waschen in Deutschland organisiert. Bereits seit 2004 findet jährlich rund um den 10. Mai dieser Aktionstag mit zahlreichen Aktivitäten in ganz Deutschland statt. Besonders aktiv sind dabei der DH B – Netzwerk Haushalt, der Deutsche LandFrauenverband, der Deutsche Allergie- und Asthmabund, das Umweltbundesamt und der Berufsverband Hauswirtschaft. Ziel der Aktionen ist es, Verbraucher 36 Initiative „Nachhaltiges Waschen und Reinigen“ Der europaweiten Nachhaltigkeitsinitiative „Nachhaltiges Waschen und Reinigen“ (Charter for Sustainable Cleaning) der europäischen Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelindustrie sind in Deutschland bis zum Jahr 2010 von Herstellerseite 26 IKW-Mitgliedsfirmen und 30 Nicht-Mitgliedsfirmen beigetreten, darüber hinaus elf Handelsfirmen als assoziierte Mitglieder. Insgesamt beteiligten sich an dieser Nachhaltigkeitsinitiative europaweit im Januar 2011 bereits 130 Firmen. Seit dem Jahr 2010 ist es möglich, der Initiative „Nachhaltiges Waschen und Reinigen“ in einem aktualisierten Format beizutreten. Die Aktualisierung beinhaltet künftig zusätzlich zu den firmenbezogenen Kriterien auch produktbezogene Kriterien, die jeweils auf Grundlage von Lebenszyklus-Analysen entwickelt werden. Für die Produktgruppen Voll- und Colorwaschmittel (Flüssigprodukte und Pulver) und Weichspüler wurden diese Kriterienkataloge bereits entwickelt. Die Kriterien beziehen sich auf die Umwelteigenschaften der Produkte und auf Verbraucherhinweise zur nachhaltigen Verwendung auf der Verpackung. Für weitere Produktgruppen sind die Kriterienkataloge in Vorbereitung. Erfüllen die Hersteller von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln zusätzlich zu den firmenbezogenen Anforderungen die produktbezogenen Kriterien für Wasch- und Weichspülmittel, dann können sie das neue produktbezogene Siegel der Initiative (mit grüner Schleife) auf den Verpackungen dieser Produkte verwenden. Vermarkten Firmen, die der Initiative beigetreten sind, Produkte einer Produktgruppe, für die es noch keinen Kriterienkatalog gibt, beziehungsweise erfüllen die Produkte die Kriterien nicht, dann kann wie bisher das firmenbezogene Siegel der Initiative (ohne Schleife) verwendet werden. Die ersten Produkte mit den neuen Siegeln dürfen ab dem 1. Juli 2011 im Handel vermarktet werden. Auch auf Firmenebene gibt es durch die Aktualisierung der Initiative Änderungen. Künftig muss ein Unternehmen, das der Initiative beitritt, zusätzlich interne Nachhaltigkeitszielsetzungen für die europaweit über die A. I. S. E . festgelegten elf Schlüsselindikatoren entwickeln. Außerdem ist als zusätzlicher Schlüsselindikator in der Berichterstattung seitens der Unternehmen der Anteil ihrer Wasch- und Reinigungsmittelproduktion mitzuteilen, der die neuen produktbezogenen Kriterien erfüllt. Die im Rahmen der Initiative definierten Managementsysteme müssen auf 75 Prozent (statt bisher 50 Prozent) der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel-Produktion angewendet werden. Weitere Informationen zur Aktualisierung der Initiative „Nachhaltiges Waschen und Reinigen“ und zu den Entwicklungen der Schlüsselindikatoren können über die Internetseite www.sustainable-cleaning.com abgerufen werden. Speziell zur Aktualisierung der Initiative steht bisher nur in englischer Sprache die Seite www.sustainable-cleaning.com/en.home.orb zur Verfügung. Ab Juli wird www.cleanright.eu die zentrale Website für alle freiwilligen Nachhaltigkeitsinitiativen der europäischen WPR -Industrie sein. Der IKW berät die Firmen in Deutschland, die dieser Nachhaltigkeitsinitiative beitreten möchten beziehungsweise bereits beigetreten sind, und informiert Verbraucher und Presse über den aktuellen Stand. Information für die Öffentlichkeit Pflegesymbole von Textilien Im Sommer 2010 wurde gemeinsam mit der österreichischen Initiative „haushalt aktiv“ und GINETEX GERMANY die Information zu Pflegekennzeichen für Textilien aktualisiert. Als Medium wurde ein Aufkleber gewählt, der z. B. auf der Waschmaschine oder dem Wäschetrockner angebracht werden kann und so dort zur Verfügung steht, wo er häufig benötigt wird. Die Pflegesymbole bieten Verbrauchern die Gewähr, dass bei der entsprechend den Angaben auf den Etiketten durchgeführten Wäsche, Trocknung oder Reinigung das Textilerzeugnis keinen Schaden nimmt. Einige der Pflegesymbole sind selbsterklärend, andere bedürfen einer Erklärung, die auf dem Aufkleber zu finden ist. 37 Haushaltspflege Das Anbringen von Pflegekennzeichen auf den Etiketten der Textilien erfolgt freiwillig. Hygiene im Haushalt In der öffentlichen Wahrnehmung gelten Bad und Toilette meist als die Räume, in denen sich die meisten Haushaltskeime aufhalten. Tatsächlich sind aber die Keimzahlen in der Küche weitaus höher: Der Unterschied zwischen Gefahr und Risiko Angaben nach dem GHS informieren grundsätzlich nur über potenzielle Gefahren. Sie beschreiben aber nicht das tatsächliche Risiko beim Umgang mit dem Produkt. Anders als im alltäglichen Sprachgebrauch wird in der Wissenschaft klar zwischen beiden Begriffen unterschieden: - Die Gefahr, die von einem Produkt ausgehen kann, wird durch Eigenschaften seiner Inhaltsstoffe bestimmt. So kann ein Stoff oder ein Gemisch z. B. „ätzend“, „leichtentzündlich“ oder „reizend“ sein. Diese Eigenschaften beeinträchtigen die Nutzer nicht, solange sie das Produkt gemäß den Anwendungshinweisen und Sicherheitsratschlägen verwenden und ansonsten sicher in seinem ursprünglichen Behältnis aufbewahren. - Der Begriff Risiko berücksichtigt darüber hinaus die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Verwender und die Umwelt bei einer Anwendung mit dem Produkt in Kontakt kommen können. Wissenschaftler sprechen hier von der „Exposition“. Auf der nächsten Seite veranschaulichen zwei Beispiele diesen Unterschied. Um einen fließenden Übergang vom alten zum neuen System zu ermöglichen, ist der Verkauf von Produkten, die vor den oben genannten Tagen hergestellt und nach den bisherigen Vorschriften gekennzeichnet sind, jeweils in den auf den Stichtag folgenden zwei Jahren erlaubt. Beispiele: 1. Ein WC-Reinigungsmittel enthält Citronensäure zur Entfernung von Kalk. Diese Säure kann die Haut reizen, wenn sie länger mit der Haut in Kontakt kommt. Da das Produkt bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht, oder wenn überhaupt, nur kurzzeitig in Kontakt mit der Haut kommt, ist die Exposition und damit das Risiko für eine Hautreizung gering. 2. Enthält ein Imprägnierspray extrem entzündbare Treibmittel, dann trägt es grundsätzlich das Symbol „Flamme“, das Signalwort „Gefahr“ sowie den Hinweis „Extrem entzündbares Aerosol“ und weitere Warnhinweise. Solche Imprägniersprays dürfen hiernach nicht in der Nähe von Zündquellen (z. B. von brennenden Kerzen) verwendet werden. Wird dies befolgt, dann besteht nicht das Risiko, dass sich der Inhalt entzündet. Wichtig ist auch die richtige Entsorgung: Restentleerte Verpackungen gehören in die Wertstoffsammlung, nicht-restentleerte Verpackungen zum Sonderabfall. Verbraucher sollten deshalb nicht nur die Gefahren- und Sicherheitshinweise beachten, sondern auch die Gebrauchs- und Entsorgungsanweisungen genau befolgen. So lassen sich Risiken minimieren oder sogar ausschließen. Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln nach dem GHS finden Sie im Internet unter www.vzbv.de und www.ikw.org Herausgeber Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW), Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main Bildnachweis: ©iStockphoto.com/STILLFX (Titel) ©iStockphoto.com/Jakub Jirsák (Seite 2) ©iStockphoto.com/norgen (Seite 5) Stand: 31. August 2010 Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln In Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) wurde das Faltblatt „Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln“ erstellt, das die für Wasch-, Pflegeund Reinigungsmittel relevanten Grundzüge des GHS erläutert. So ändert sich das Aussehen der Gefahrensymbole „Flamme“ (für leicht- oder hochentzündliche Produkte), „Ätzend“ und „Umweltgefährlich“ wie folgt: Ziel der Information der Öffentlichkeit zum Thema Hygiene ist es, einfache Zusammenhänge aufzuzeigen, z. B. dass Keime zur Vermehrung Feuchtigkeit und Nahrung wie z. B. Speisereste oder Hautschuppen benötigen. Durch Putzen (Entzug der Nahrung) und richtiges Trocknen und Lüften (Entzug von Feuchtigkeit) kann in vielen Fällen die Zahl der Keime im Haushalt in einfacher Weise auf ein unbedenkliches Maß reduziert werden. Global Harmonisiertes System Das neue Kennzeichnungssystem für chemische Stoffe und Gemische, das Global Harmonisierte System (GHS ), wurde auf Ebene der Vereinten Nationen festgelegt. In der Europäischen Union wird dieses System unter anderem auch für Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel angewandt, die als gefährlich gekennzeichnet werden müssen. Die Vorschriften gelten –seit dem 1. Dezember 2010 für Produkte, die nur einen Inhaltsstoff haben (chemische Stoffe), –ab dem 1. Juni 2015 für Produkte, die mehr als einen Inhaltsstoff haben (Gemische). 38 Das Gefahrensymbol „Andreaskreuz“ wird je nach Art der Gefahr durch drei andere Gefahrenpiktogramme ersetzt. Bei Hautreizung durch das neue Symbol Ausrufungszeichen, bei starker Augenreizung durch das Ätzsymbol und bei Gefahr nach Verschlucken durch das neue Symbol Gesundheitsgefahr: oder oder Produktsicherheit Umfrage zu Produktunverträglichkeiten gengenüber Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln Der IKW führt seit dem Jahr 2007 jährlich bei seinen Mitgliedsfirmen, die Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel in Deutschland für Privatverbraucher vermarkten, eine Umfrage zu Produktunverträglichkeiten durch. Im Zeitraum von 2006 bis 2009 wurden insgesamt 6,2 Milliarden Packungen vermarktet und folgende Fallzahlen registriert: Hautreizungen – vom Kunden plausibel beschrieben: – ärztlich bestätigt: Allergien – Anfragen von Ärzten: – Fachärztlich bestätigte Fälle: 1.458 53 25 8 Diese Zahlen spiegeln die hohe Sicherheit von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln für Privatverbraucher wider. Auch externe Fachleute des Informationsverbundes Dermatologischer Kliniken ( IVDK ) bestätigen dies. Mindesthaltbarkeitsdatum für Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel Die Hersteller von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln stellen unter anderem mit geeigneten Verpackungen, Aufbewahrungshinweisen und gegebenenfalls Konservierungsstoffen sicher, dass die Produkte über lange Zeit bei sachgerechter Aufbewahrung ihre Funktion erfüllen. Die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums hätte bei vielen Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln zur Folge, dass Produkte nach dessen Ablauf entsorgt würden, obwohl diese Produkte noch ihre Funktion erfüllen. Dies wäre eine enorme Verschwendung von Ressourcen. Die im IKW vertretenen Hersteller von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln haben bisher keine Verbraucherbeschwerden im Zusammenhang mit älteren, nicht mehr funktionsfähigen Produkten erhalten. Auch daher sieht der Gesetzgeber keine Notwendigkeit, eine Regelung zu erlassen. Aus diesen Gründen hält es der IKW nicht für sinnvoll, auf allen Verpackungen dieser Produktgruppen ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufzudrucken. Beispielhafte Sicherheitsbeurteilung eines Imprägniermittels Vom Arbeitskreis Schuh-, Lederpflegemittel und Imprägniermittel des Fachausschusses Putz- und Pflegemittel wurde das Dokument „Beispielhafte Sicherheitsbeurteilung eines Imprägniermittels“ erstellt. Die Veröffentlichung im SÖF W-Journal ist für April 2011 vorgesehen. Das Dokument ergänzt die Veröffentlichungen „IKW-Empfehlungen zur Sicherheitsbeurteilung für Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel“ aus dem Jahr 2007, ebenso wie die Veröffentlichungen aus dem Jahr 2008 „Beispielhafte Sicherheitsbeurteilung für einen Allzweckreiniger“ und „Sicherheitsbeurteilung für Pflegeund Reinigungsmittel, die Nanomaterialien enthalten und/oder Nanoschichten erzeugen“. Gesetzliche Regelungen Über gesetzliche Regelungen zu Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln und zu deren Rohstoffen informiert der IKW die Mitgliedsfirmen frühzeitig und umfassend. Die geschieht über – monatliche IKW-Informationen, –die jährlich im Herbst stattfindende Informationsveranstaltung für Hersteller von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln, –zusätzliche Informationstage zu bestimmten Themen (z. B. GHS am 25. Juni 2010 und REACH am 22. Februar 2011) sowie –die verbandsöffentliche Sitzung der IKW-Fachausschüsse Putz- und Pflegemittel und Waschmittel im Anschluss an die jährliche IKW-Mitgliederversammlung. 39 Haushaltspflege Der IKW fungiert als Gesprächspartner für Ministerien und Behörden des Bundes und der Länder sowie für Abgeordnete im Europäischen Parlament (EP ) und im Bundestag. Ziel ist dabei immer, Vorschriften zu erarbeiten, die ein hohes Schutzniveau für die Menschen und die Umwelt sicherstellen und gleichzeitig in den Unternehmen zu handhaben sind. Auf europäischer Ebene arbeitet der IKW mit dem internationalen Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelverband ( A. I. S. E. ) zusammen. REACH Die Verordnung (EG ) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung (Evaluierung), Beschränkung und Zulassung (Autorisierung) von chemischen Stoffen („REACH “) trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Die erste Registrierfrist endete am 1. Dezember 2010 und betraf unter anderem Stoffe, die pro Jahr und Firma in Mengen über 1.000 Tonnen hergestellt oder importiert werden. 40 Grundsätzlich sind die IKW-Mitgliedsfirmen nach der REACH -Terminologie „Nachgeschaltete Anwender“, wenn sie aus verschiedenen Stoffen Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel oder kosmetische Mittel formulieren. Für nachgeschaltete Anwender ist es wichtig, dass die Stoffhersteller oder -importeure („Registranten“) im Rahmen der Registrierung die Verwendungen der Stoffe z. B. in Wasch- und Reinigungsmitteln für Privatverbraucher ausdrücklich nennen. Ist dies nicht der Fall, dann muss der nachgeschaltete Anwender, unter bestimmten Bedingungen selbst eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen, falls er mehr als eine Tonne pro Jahr des Stoffes verwendet. Nachgeschaltete Anwender haben dafür ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die Registriernummer des Stoffes erhalten, ein Jahr Zeit. Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen Jeder Lieferant eines Erzeugnisses hat die Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über bestimmte Stoffe, die auf der offiziellen Kandidatenliste verzeichnet und in Erzeugnissen (z. B. Bürsten, Lappen,Verpackungen) in Gehalten von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind. Im Februar 2011 enthielt die Kandidatenliste 46 Einträge; sie ist auf den Internetseiten der ECHA (European Chemicals Agency, www.echa.europa.eu) veröffentlicht und soll bis zum Anfang des Jahres 2012 circa 130 Einträge umfassen. Die Lieferkette hinunter gilt, dass jeder Lieferant eines Erzeugnisses dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung stellt, aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes angibt, der in der Kandidatenliste verzeichnet und im Erzeugnis mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist. Diese Pflicht gilt, ohne dass es dazu einer Aufforderung durch den Abnehmer des Erzeugnisses bedarf. Auf Ersuchen von Verbrauchern stellt jeder Lieferant die gleichen Informationen innerhalb von 45 Tagen den Verbrauchern kostenlos zur Verfügung. Produkte einen großen Aufwand. Diesem steht zunächst aber praktisch kein Nutzen gegenüber, da es in der EU bereits seit vielen Jahren ein harmonisiertes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem gibt und die meisten dieser in der EU produzierten Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel in Europa vermarktet werden. GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Darüber hinaus führen die erheblich niedrigeren Konzentrationsgrenzen des GHS unter anderem für typische Wasch- und Reinigungsmittel zu einer deutlichen Verschärfung der Kennzeichnung, auch wenn sich an den Rezepturen und den intrinsischen Eigenschaften der Produkte nichts ändert. Ein Handgeschirrspülmittel wäre genauso wie ein hochalkalischer Rohrreiniger mit dem Gefahrenpiktogramm „Ätzend“ zu kennzeichnen. Folglich wäre anhand des Gefahrenpiktogramms eine Unterscheidung zwischen Produkten mit sehr unterschiedlichem Gefahrenpotenzial nicht mehr möglich. Die Verordnung (EG ) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen fußt auf den Vorschriften des Global Harmonisierten Systems (GHS ) zur Einstufung und Kennzeichnung und ist im Januar 2009 in Kraft getreten. Eine solche nicht sachgerechte Kennzeichnung von tensidhaltigen Wasch- und Reinigungsmitteln wird in Deutschland unter anderem von Verantwortlichen für den Verbraucherschutz und von Giftinformationszentralen als kontraproduktiv kritisiert. Die Vorschriften der Verordnung (EG ) Nr. 1272/2008 müssen für Stoffe befolgt werden, die seit dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht wurden. Dies gilt auch für Wasch- und Reinigungsmittel, die nur einen Stoff enthalten, z. B. Säuren zum Entkalken von Wasserkochern oder Soda zum Einweichen von Wäsche. Der Abverkauf von Lagerbeständen und im Handel ist möglich bis zum 1. Dezember 2012, wenn Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung den Anforderungen der Stoffrichtlinie (67/548/EWG ) entsprechen. Für Gemische aus mehreren Stoffen gelten die neuen Vorschriften ab dem 1. Juni 2015. Eine umfassende globale Harmonisierung wird es noch nicht geben, da z. B. die Vereinigten Staaten und viele asiatische Staaten das GHS nicht für Privatverbraucherprodukte nutzen werden. Die Umstellung auf das GHS bedeutet für die in der Europäischen Union ansässigen Hersteller dieser 41 Haushaltspflege Eine Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln, die der möglichen Einstufung ausschließlich auf Basis der Konzentrationsgrenzen des GHS folgt, ist insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz nicht sinnvoll. Die Unterscheidung zwischen tatsächlich ätzenden Produkten (z. B. hochalkalischen Rohrreinigern) und milden Handgeschirrspülmitteln muss im Sinne des Verbraucherschutzes auch unter dem GHS weiterhin möglich sein. Daher erarbeiten die Hersteller von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln in der EU derzeit ein System, mit welchem auch zukünftig eine sichere und sachgerechte Kennzeichnung von WPR -Produkten möglich ist. Ebenfalls bis zum 1. Dezember 2010 mussten Hersteller und Importeure Stoffe in das neue Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden. Dies betraf auch den Import von Stoffen in Gemischen. Die GHS -Verordnung sieht für diese Meldepflicht keine Mengenschwelle vor. Gemeldet werden müssen Stoffe, –die nach der REACH -Verordnung (EG ) Nr. 1907/ 2006 registrierungspflichtig sind, selbst wenn sie nicht als gefährlich einzustufen sind, und –Stoffe, die nach der GHS-Verordnung als gefährlich einzustufen sind, auch wenn sie nach REACH wegen Unterschreitens der Mengenschwelle von einer Tonne pro Jahr pro Hersteller oder Importeur nicht registrierungspflichtig sind. Biozid-Produkte-Richtlinie und geplante Biozidprodukte-Verordnung Für Hersteller von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln sind die Regelungen für Biozidprodukte insbesondere deshalb von Interesse, da sie auch die Konservierungsstoffe für die Rohstoffe und die Fertigprodukte betreffen. Darüber hinaus gelten diese Regelungen auch für Desinfektionsmittel beziehungsweise Produkte mit Auslobungen wie „antibakteriell“ oder „antimikrobiell“. 42 Die EU -Kommission hat im Juni 2009 einen Vorschlag zur umfassenden Revision der BiozidProdukte-Richtlinie vorgelegt. Künftig sollen die Regelungen in Form einer „Biozidprodukte-Verordnung (EG )“ erfolgen. Die Erste Lesung im Europäischen Parlament wurde im September 2010 und im Rat, der Vertretung der Mitgliedstaaten, im Dezember 2010 abgeschlossen. Besonders wichtig aus Sicht des IKW ist es, zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für konservierte Wasch- und Reinigungsmittel zu vermeiden, da Konservierungsstoffe auf den Etiketten dieser Produkte bereits nach der Detergenzienverordnung mit der jeweiligen Bezeichnung nach der Internationalen Nomenklatur kosmetischer Inhaltsstoffe („INCI “) genannt werden müssen. Geplante Änderung der Detergenzienverordnung Die EU -Kommission hat im November 2010 den Vorschlag für eine Änderung der Detergenzienverordnung (EG ) Nr. 648/2004 veröffentlicht. Nach diesem Vorschlag soll der Gehalt an Phosphor in Haushaltswaschmitteln auf weniger als 0,5 Gewichtsprozent begrenzt werden. Bisher können die Mitgliedstaaten auf Grundlage der Detergenzienverordnung eigene Regelungen zur Beschränkung des Phosphatanteils in Waschmitteln erlassen. Der Vorschlag der Kommission wird deshalb zur Harmonisierung der Regelungen in den Mitgliedstaaten der EU führen und dadurch den Binnenmarkt stärken. Daher ist dieser Vorschlag aus Sicht des IKW zu begrüßen. In Deutschland sind praktisch alle Haushaltswaschmittel aufgrund einer freiwilligen Initiative der Waschmittelindustrie seit Ende der achtziger Jahre frei von Phosphat, dem vorher mengenmäßig wichtigsten phosphorhaltigen Waschmittelinhaltsstoff. Phosphonate, die ebenfalls Phosphor enthalten, werden in relativ geringen Mengen in Haushaltswaschmitteln zur Stabilisierung von Bleichmitteln und Enzymen eingesetzt. Dank dieser Inhaltsstoffe können bei gleicher Waschleistung die Waschtemperaturen deutlich gesenkt und dadurch beträchtliche Mengen an Energie eingespart werden. Daher ist es wichtig, dass ein geringer Phosphoranteil in Haushaltswaschmitteln weiterhin zulässig ist. Der IKW stimmt der Einschätzung der EU -Kommission zu, dass es derzeit nicht angemessen ist, die Begrenzung der Verwendung von Phosphorverbindungen auf Maschinengeschirrspülmittel auszuweiten. Bisher sind noch keine Alternativen verfügbar, die vollwertigen Ersatz für Phosphat in Bezug auf Verbrauchersicherheit, Preis und Leistung bieten. Hierbei ist zu beachten, dass die Verwendung von Phosphat in Maschinengeschirrspülmitteln in Deutschland keine Probleme für die Gewässer verursacht, da über 97 Prozent des Haushaltsabwassers in Kläranlagen gereinigt wird, die Phosphat aus dem Abwasser entfernen. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die größte Menge an Phosphat, die ins Haushaltsabwasser eingetragen wird, von den Fäkalien beziehungsweise vom Urin der Menschen stammt. Der Vorschlag der Kommission wird im Laufe des Jahres 2011 im Europäischen Parlament und vom Rat behandelt. 43 Gremien Vorstand Rechnungsprüfer Vorsitzender – Herbert Sendlinger, Planol GmbH – Wikhart Teuffel, SPEICK Naturkosmetik Walter Rau GmbH & Co. KG • Speickwerk – Dr. Rüdiger Mittendorff, Sebapharma GmbH & Co. KG Fachausschuss Friseurprodukte Vorsitzender – Christophe Schmutz, L’Oréal Deutschland GmbH stellvertretender Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender – Rolf Sigmund, L’Oréal Deutschland GmbH Mittelstandsausschuss Schatzmeister Vorsitzender – Uwe Finnern, Beiersdorf AG – Heinrich Beckmann, delta pronatura Dr. Krauss & Dr. Beckmann KG – Heinrich Beckmann, delta pronatura Dr. Krauss & Dr. Beckmann KG – Eduard R. Dörrenberg, Dr. Kurt Wolff GmbH & Co. KG – Luc Huys, Johnson & Johnson GmbH – Markus Kessler, Dalli-Werke GmbH & Co. KG – Andreas Lange, Henkel AG & Co. KGaA – Klaus Lange, Salzenbrodt GmbH & Co. KG – Anton van de Putte, GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG – Dietmar J. Salein, Kneipp-Werke Kneipp-Mittel-Zentrale GmbH & Co. KG – Andrea Schmidt, Unilever Deutschland GmbH – Dany Schmidt, Colgate-Palmolive GmbH – Reinhard Kai Schneider, Werner & Mertz GmbH – Pirjo Väliaho, Procter & Gamble GmbH Ältestenrat Präsident – Prof. Dr. Hans Verbeek – Dr. Hans Biffl – Jörg A. Breckwoldt – Hans Peter Schwarzkopf – Dr. Andreas Wirtz – Vincent Wupperman 44 stellvertretender Vorsitzender – Dr. Rüdiger Mittendorff, Sebapharma GmbH & Co. KG – Dr. Michael Allert, Basler Haar-Kosmetik GmbH & Co. KG – Michael Bazlen, ENZIAN Seifen GmbH & Co. KG – Dr. Bernd Czech, Dalli-Werke GmbH & Co. KG – Eduard R. Dörrenberg, Dr. Kurt Wolff GmbH & Co. KG – Torsten Emigholz, Poliboy-Werk Emigholz & Brandt GmbH – Gerd Küfner, domal-wittol Wasch- und Reinigungsmittel GmbH – Michael Lindner, Börlind Gesellschaft für kosmetische Erzeugnisse mbH – Horst Robertz, Dr. Babor GmbH & Co. KG – Jörg Pfundt, Dr. Becher GmbH – Franz-Josef Salbreiter, mawa-kosmetik Salbreiter KG – Reinhard Kai Schneider, Werner & Mertz GmbH – Klaus Siewert, Brauns-Heitmann GmbH & Co. KG – Alfred Walther, Macon Meerescosmetic Produktions- und Vertriebs GmbH – Vincent Wupperman – Dr. Michael Allert, Basler Haar-Kosmetik GmbH & Co. KG – Marion Bock, Pierre Fabre Dermo Kosmetik GmbH – Stephan Conzen, Hans Conzen Kosmetik GmbH – Dr. Rüdiger Gottschalk, Salon Professional – ZN der Procter & Gamble GmbH – Fred Herzog, Olymp GmbH & Co. KG – Wilfried Lindloff, KMS -Group Management GmbH – Jörg Müller, KPSS GmbH – Josef Emil Pozsár, JOJO -Haircosmetics GmbH – Matthias Rump, Dr. Kurt Wolff GmbH & Co. KG – Hendrik Rumpfkeil, Rufin cosmetic GmbH – Jürgen Singer, Singer Kosmetik GmbH – Wolfgang Stadler, Tondeo Werk GmbH – Reinhold Wild, Wild Beauty AG IKW-Vertreterin – Birgit Huber Fachausschuss Körperpflegemittel Vorsitzender – Dr. Ludger Neumann, L’Oréal Deutschland GmbH Stellvertretender Vorsitzender – Dr. Gerd Ries, Johnson & Johnson GmbH – Dr. Dirk Alert, Beiersdorf AG – Dr. Bernd Czech, Dalli-Werke GmbH & Co. KG – Dr. Thomas Förster, Henkel AG & Co. KGaA – Gerhard Gribl, Unilever Austria GmbH – Dr. Michael Jordan, Procter & Gamble Germany GmbH & Co. Operations OHG – Dr. Adolf Klenk, Dr. Kurt Wolff GmbH & Co. KG – Dr. Hans Werner Steisslinger, Weleda AG – Dr. Sigrid E. Stiller, GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG – Dr. Heinz Theis, KPSS GmbH – Dr. Hans-Jürgen Weißgräber, Coty Germany GmbH IKW-Vertreterin – Birgit Huber – Janine Arnold, Henkel AG & Co. KGaA – Christiane Bruszis, COTY PRESTIGE – A Division of Coty Germany GmbH – Imke Grassau-Zetzsche, Unilever Deutschland Holding GmbH – Gabriele Hässig, Procter & Gamble Germany GmbH & Co. Operations OHG – Werner Köller, Avon Cosmetics GmbH – Angela Kreipl, Kneipp-Werke Kneipp-Mittel-Zentrale GmbH & Co. KG – Tania Miglietti, Estée Lauder Companies GmbH – Jörg Müller, KPSS GmbH – Inga Voller, Beiersdorf AG – Carola Wacker-Meister, Salon Professional – ZN der Procter & Gamble GmbH IKW-Vertreterin – Birgit Huber Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit Arbeitsgruppe Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel Vorsitzende Fachausschuss Putz- und Pflegemittel Vorsitzender – Dr. Oliver Befort, SC Johnson GmbH stellvertretender Vorsitzender – Dr. Alfred Kürzinger, delta pronatura Dr. Krauss & Dr. Beckmann KG – Roland Betsch, Dalli-Werke GmbH & Co. KG – Dr. Christian Block, Colgate-Palmolive GmbH – Adriana Depner, Thurn Produkte GmbH & Co. KG – Dr. Andreas Fitzner, Luhns GmbH – Dr. Uwe Gibbels, Brauns-Heitmann GmbH & Co. KG – Dr. Wolfgang Herrmann, melvo GmbH – Dr. Gerd Hüttmann, Reckitt Benckiser Produktions GmbH – Hans-Joachim Klein, Procter & Gamble Germany GmbH & Co. Operations OHG – Horst Kraß, Werner & Mertz GmbH – Klaus Lange, Salzenbrodt GmbH & Co. KG – Dr. Horst-Dieter Speckmann, Henkel AG & Co. KGaA – Kerstin Ochs, Henkel AG & Co. KGaA IKW-Vertreter Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit Arbeitsgruppe Körperpflegemittel Vorsitzende – Monika Bruser, L’Oréal Deutschland GmbH – Edda Andresen, Johnson & Johnson GmbH – Dr. Michaela Arens-Corell, Sebapharma GmbH & Co. KG – Roland Breuer, Dalli-Werke GmbH & Co. KG – Sandra Broich, Procter & Gamble Germany GmbH & Co. Operations OHG – Merlin Koene, Unilever Deutschland GmbH – Dr. Andrea Riepe, Reckitt Benckiser Deutschland GmbH – Birgitta Schenz, Werner & Mertz GmbH – Dr. Bernd Glassl IKW-Vertreter – Dr. Bernd Glassl 45 Gremien Fachausschuss Recht – Dr. Christiane-Maria Herth, GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG – Sophia Holtz, Johnson & Johnson GmbH – Bogdana Kutsiy, Unilever Deutschland Holding GmbH – Dr. Nina Moïse, COTY Vorsitzender – Roland Breuer, Dalli-Werke GmbH & Co. KG stellvertretende Vorsitzende – Hans Krämer, GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG Fachausschuss Verpackung – Dieter Gröhser, Werner & Mertz GmbH – Hans-Joachim Klein, Procter & Gamble Germany GmbH & Co. Operations OHG – Silke Kleinert, Dalli-Werke GmbH & Co. KG – Peter Lamboy, KPSS GmbH – Gottlieb Leusch, Henkel AG & Co. KGaA – Arno Melchior, Reckitt Benckiser plc – Franz Steigerwald, Procter & Gamble Service GmbH Vorsitzender IKW-Vertreter – Hartmut Tiekenheinrich, Beiersdorf AG – Matthias Ibel – Dr. Regina Jäger, Henkel AG & Co. KGaA IKW-Vertreter – Carola Beckmann, Beiersdorf AG – Dr. Natalie Giefers-Wieland, LVMH Parfums & Kosmetik Deutschland GmbH – Georg Held, L’Oréal Deutschland GmbH – Frank Henkel, KPSS GmbH – Bernhard Heinrichs, Procter & Gamble Prestige Service GmbH stellvertretender Vorsitzender – Matthias Ibel Fachausschuss Waschmittel Mitgliederversammlung Vorsitzender – Dr. Michael Jordan, Procter & Gamble Germany GmbH & Co. Operations OHG Vorstand Ältestenrat stellvertretender Vorsitzender – Dr. Thomas Herbrich, fit GmbH Fachausschüsse Mittelstandausschuss Bereich Schönheitspflege Fachausschuss Körperpflegemittel Bereich Haushaltspflege Fachausschuss Waschmittel Bereich Recht und Verpackung In Personalunion: Industriegemeinschaft Aerosole ( IGA) Fachausschuss Putz- und Pflegemittel Fachausschuss Recht Fachausschuss Verpackung Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit Fachausschuss Friseurprodukte 46 Geschäftsführung Bereich Öffentlichkeitsarbeit – Dr. Christian Block, Colgate-Palmolive GmbH – Gerhard Gribl, Unilever Austria GmbH – Dr. Ralf Haak, Werner & Mertz GmbH – Klaus Lange, Salzenbrodt GmbH & Co. KG – Dr. Ulrich Linden, Thurn Produkte GmbH & Co. KG – Armin Pillkahn, Luhns GmbH – Ute Schröder, domal-wittol Waschund Reinigungsmittel GmbH – Dr. Horst-Dieter Speckmann, Henkel AG & Co. KGaA – Dr. Bernd Wolff-Schladitz, Dalli-Werke GmbH & Co. KG IKW-Vertreter – Dr. Bernd Glassl Mitgliederverzeichnis A Abtswinder Naturheilmittel GmbH & Co. KG Gewürzstraße 1–3 97355 Abtswind T +49. 93 83. 97 11 -0 www.abtswinder.de Accentra Kosmetik Accessoires GmbH Rudolf-Diesel-Straße 7 91572 Bechhofen T +49. 98 22. 82 84 -0 www.accentra.de ADA Cosmetic GmbH Rastatter Straße 2 A 77694 Kehl-Bodersweier T +49. 78 53. 8 98 -400 www.ada-cosmetics.com AHAVA Cosmetics GmbH Borsigstraße 36 65205 Wiesbaden T +49. 61 22. 5 36 89 -0 www.ahava.de ARTDECO cosmetic GmbH Beauty & Care AG Bode Chemie GmbH Gaußstraße 13 85757 Karlsfeld T +49. 81 31. 3 90 0 1 www.artdeco.de Hinterbergstraße 26 6330 Cham Schweiz T +41. 41. 7 43 26 70 [email protected] Melanchthonstraße 27 22525 Hamburg T +49. 40. 54 00 60 www.bode-chemie.de ASAM GmbH & Co. Betriebs KG Iris-Cosmetic Altenzeller Weg 16 92339 Beilngries T +49. 84 61. 6 41 80 www.asam-cosmetic.de Robert-Bosch-Straße 3 85521 Ottobrunn/Riemerling T +49. 89. 60 87 60 -0 AUWA-Chemie GmbH Vor den Specken 3 30926 Seelze T +49. 51 37. 99 01 -0 www.becherdr.de Argonstraße 7 86153 Augsburg T +49. 8 2 1. 55 84 -29 00 www.auwa.de Avon Cosmetics GmbH Am Hart 2 85375 Neufahrn T +49. 81 65. 72 -0 www.avon.de Azett GmbH & Co. KG Gutenbergstraße 8 87781 Ungerhausen T +49. 83 93. 9 22 70 -0 www.azett.de AKZENT direct GmbH nails, beauty & more Zum Wartturm 3 63571 Gelnhausen T +49. 60 51. 92 26 -0 www.akzent-direct.de Albaad Deutschland GmbH Am Langenhorster Bahnhof 23 48607 Ochtrup T +49. 25 53. 9 33 00 www.albaad.com Alex Cosmetic GmbH Am Lichtbogen 38 45141 Essen T +49. 2 01. 17 18 61 10 www.alex-cosmetic.de AlmaWin Reinigungskonzentrate GmbH Talstraße 2 73650 Winterbach T +49. 7 1 81. 9 77 04 -99 www.almawin.de Almirall Hermal GmbH Scholtzstraße 3 21465 Reinbek T +49. 40. 7 27 04 -0 www.hermal.de alva Naturkosmetik GmbH Hansastraße 91 49134 Wallenhorst T +49. 54 07. 8 41 -0 www.alva.de AMWAY GmbH Benzstraße 11 b–c 82178 Puchheim T +49. 89. 80 04 -0 www.amway.de Anika chem.-physikal. Analysen und Kosmetik GmbH Ettlinger Straße 11 76297 Stutensee T +49. 72 49. 95 22 51 www.anika-cosmetics.de Jean d’Arcel Cosmétique GmbH & Co. KG Im Fuchseck 77694 Kehl-Bodersweier T +49. 78 53. 9 27 30 www.jda.de BeautyCom GmbH Dr. Becher GmbH Walter Becker GmbH & Co. KG Westring 87 – 89 33818 Leopoldshöhe T +49. 52 02. 9 92 30 www.becker-chemie.de BEGAPINOL Dr. Schmidt GmbH Gartenau 11 83471 Berchtesgaden T +49. 86 52. 94 99 80 www.begapinol.de Beiersdorf AG B Dr. Babor GmbH & Co. KG Neuenhofstraße 180 52078 Aachen T +49. 2 41. 52 96 -0 www.babor.de BAKU Chemie GmbH Rudolfstraße 19 42551 Velbert T +49. 20 51. 41 75 11 www.baku-chemie.de BAMA International ZN der Sara Lee Deutschland GmbH Pfalzgraf-Otto-Straße 50 74821 Mosbach T +49. 62 61. 8 01 -0 [email protected] Basler Haar-Kosmetik GmbH & Co. KG Gansäcker 20 74317 Bietigheim-Bissingen T +49. 7 1 42. 5 99 -0 www.basler-haarkosmetik.de Bastian-Werk GmbH August-Exter-Straße 4 81245 München T +49. 89. 8 20 93 -0 www.bastian-werk.de Unnastraße 48 20245 Hamburg T +49. 40. 49 09 -0 www.beiersdorf.de Dr. BELTER COSMETIC belcos cosmetic gmbh Wodanstraße 12 38106 Braunschweig T +49. 5 31. 34 44 78 Benevi Med GmbH & Co. KG Habsburgerstraße 90 79104 Freiburg T +49. 7 61. 15 67 70 -20 www.benevi.com Bergland-Pharma GmbH & Co. KG Naturheilmittel Alpenstraße 15 87751 Heimertingen T +49. 83 35. 98 21 01 Beromin Chemie GmbH Arnold-Sommerfeld-Ring 20 52499 Baesweiler T +49. 24 01. 9 15 -10 Emil Bihler Chem. Fabrik GmbH & Co. KG Heidenheimer Straße 52 73312 Geislingen/Steige T +49. 73 31. 3 04 90 -0 www.emil-bihler.de Bayer Vital GmbH BIO ENERGO W. Lohmann GmbH Geschäftsbereich Consumer Care CHEMPARK, Gebäude K 56 51368 Leverkusen T +49. 2 1 4. 33 -0 www.bayervital.de Rüsgen 31 a 41366 Schwalmtal Waldniel T +49. 21 63. 40 41 www.bioenergo.de bb med. product GmbH Arzbacher Straße 74–76 56130 Bad Ems T +49. 26 03. 14 00 -1 www.biogen-online.com Wöhrmannstraße 15 47546 Kalkar T +49. 28 24. 20 83 -0 www.bb-kalkar.de BCG Baden-Baden Cosmetics Group AG Im Rosengarten 7 76532 Baden-Baden T +49. 72 21. 6 88 01 www.bcg-cosmetics.de BCM Kosmetik GmbH Messenhäuser Straße 22 63128 Dietzenbach T +49. 60 74. 8 25 51 20 Bio-Gen Milchserum Marketing GmbH Biomaris GmbH & Co. KG Parallelweg 14 28219 Bremen T +49. 4 21. 3 80 50 -0 www.biomaris.com Birken GmbH Streiflingsweg 11 75223 Niefern-Öschelbronn T +49. 72 33. 97 49 -0 www.imlan.de Body Cosmetics International GmbH Hanns-Martin-Schleyer-Straße 22 47877 Willich T +49. 21 54. 8 12 97 -0 www.body-international.de Börlind Gesellschaft für kosmetische Erzeugnisse mbH Lindenstraße 15 75365 Calw-Altburg T +49. 70 51. 60 00 -0 www.boerlind.com Bombastus-Werke AG Wilsdruffer Straße 170 01705 Freital T +49. 3 51. 6 58 03 -0 www.bombastus.de Apotheker Walter Bouhon GmbH Walter-Bouhon-Straße 4 90427 Nürnberg T +49. 9 11. 9 36 70 -0 www.frei-hautpflege.de Hildegard Braukmann Kosmetik GmbH & Co. KG Ehlbeek 16 30938 Burgwedel T +49. 51 39. 8 97 40 www.hildegard-braukmann.de Brauns-Heitmann GmbH & Co. KG Im Lütkefeld 15 34414 Warburg/Westf. T +49. 56 41. 95 -0 www.brauns-heitmann.de BUCK-Chemie GmbH Hertzstraße 1 71083 Herrenberg T +49. 70 32. 97 69 -0 www.buck-chemie.de Budich International GmbH Dieselstraße 10 32120 Hiddenhausen T +49. 52 23. 99 70 -0 www.budich.de Bübchen-Werk Ewald Hermes Pharmazeutische Fabrik GmbH Coesterweg 37 59494 Soest T +49. 29 21. 70 60 www.buebchen.de C Caramba Chemie GmbH & Co. KG Wanheimer Straße 334–336 47055 Duisburg T +49. 2 03. 77 86 -01 www.caramba.de Care_Full Colours Kosmetik Produktions GmbH Am Mühlenfelde 7 30938 Burgwedel T +49. 51 35. 92 55 -0 www.carefullcolours.de CC-Dr. Schutz GmbH Holbeinstraße 17 53175 Bonn T +49. 2 28. 9 53 52 -0 www.dr-schutz.com Centralin-Gesellschaft Kircher Chemie GmbH & Co. KG Am Roettgen 7 40822 Mettmann T +49. 21 04. 14 08 -0 47 Mitgliederverzeichnis Chanel GmbH HANS CONZEN KOSMETIK GmbH Dental-Kosmetik GmbH & Co. KG Brandstücken 23 22549 Hamburg T +49. 40. 800 91 02 www.chanel.de Heidehofweg 24 25499 Tangstedt/Pinneberg T +49. 41 01. 3 73 30 www.glynt.com Katharinenstraße 4 01099 Dresden T +49. 35 1. 800 53 00 www.dental-kosmetik.de cosiMed GmbH Dermapharm AG Pyrmonter Straße 9 31860 Emmerthal T +49. 51 55. 60 29 www.cosimed.de Lil-Dagover-Ring 7 82031 Grünwald T +49. 89. 6 41 86 -0 www.dermapharm.de Cosma GmbH DESOMED Dr. Trippen GmbH Gut Neudorf 24321 Neudorf/Hohwacht T +49. 43 81. 4 14 30 -00 www.george-michael.de Postfach 53 25 79020 Freiburg T +49. 18 05. 7 04 01 -0 www.dr-trippen.de Cosmetic Service AG Deutsche Chefaro Pharma GmbH Im Weißen Holz 3 64859 Eppertshausen T +49. 60 7 1. 3 10 80 www.cosmetic-service.com Im Wirrigen 25 45731 Waltrop T +49. 23 09. 64 -0 www.deutsche-chefaro.de Cosmotrade GmbH LVMH Parfums & Kosmetik GmbH Division Dior Chemie X 2000 Schrupstock GmbH & Co. KG Schlosserstraße 15 42899 Remscheid T +49. 21 91. 94 44 -0 www.chemiex2000.de Chiara Ambra Cosmetic & Health Products GmbH Chiara-Ambra-Platz 1 77749 Neuried T +49. 78 07. 95 66 -192 www.chiara-ambra.de Chromalyra GmbH Willstätter Straße 54–56 90449 Nürnberg T +49. 9 11. 6 80 52 50 www.chromalyra.com CMC Cosmetic Produktions-GmbH Ziegeleistraße 35 32361 Preußisch Oldendorf T +49. 57 42. 96 90 90 www.cmc-cos.de CMI Cosmedi Gesellschaft für kosmetische Produkte mbH Hauptstraße 211 65760 Eschborn T +49. 61 73. 32 12 00 www.cmi-cosmedi.de ColepCCL Zülpich GmbH Industriestraße 31 53909 Zülpich T +49. 22 52. 3 05 -0 www.colepccl.de ColepCCL Laupheim GmbH & Co. KG Fockestraße 12 88471 Laupheim T +49. 73 92. 7 06 -0 www.colepccl.com Colgate-Palmolive GmbH Lübecker Straße 128 22087 Hamburg T +49. 40. 73 19 -0 www.colgate.de Colomer Germany GmbH Bleichstraße 56–68 75173 Pforzheim T +49. 72 31. 92 84 -0 www.colomer.de COMBE PHARMA Zweigniederlassung Deutschland der Combe International Ltd. Münchner Straße 5 85232 Gröbenried T +49. 81 31. 37 19 18 -0 www.cosmotrade.de cosnova GmbH Doetsch Grether AG Am Limespark 2 65843 Sulzbach T +49. 61 96. 7 61 56 -0 www.cosnova.com Steinentorstraße 23 4002 Basel Schweiz T +41. 61. 2 87 34 1 1 www.doetschgrether.ch CosPharCon Entwicklungs gesellschaft für kosm. u. pharmaz. Formulierungen mbH Ilmenauer Straße 12 99326 Stadtilm T +49. 36 29. 66 93 -0 www.domal-wittol.com COTY BEAUTY A Division of Coty Germany GmbH dreco Werke Wasch- und Körperpflegemittel GmbH Fort Malakoff Park Rheinstraße 4 E 55116 Mainz T +49. 61 31. 3 06 -9 04 www.coty.com Hamburger Straße 5 40221 Düsseldorf T +49. 2 1 1. 3 90 05 -0 COTY PRESTIGE A Division of Coty Germany GmbH Fort Malakoff Park Rheinstraße 4 E 55116 Mainz T +49. 61 31. 3 06 -0 www.lancaster-beauty.com Crevil Cosmetics GmbH Isabellastraße 13 80798 München T +49. 89. 2 00 62 97 -0 www.crevil.de Croldino Schneider e. K. Martinstraße 22 42655 Solingen T +49. 2 12. 27 18 -0 www.croldino.de D Comfrey GmbH Dalli-Werke GmbH & Co. KG Brüsseler Straße 2 49124 Georgsmarienhütte T +49. 54 01. 3 64 30 -0 www.kosmetikmacher.de Zweifaller Straße 120 52224 Stolberg T +49. 24 02. 8 90 -0 www.dalli-group.com Gutenbergring 52 22848 Norderstedt T +49. 40. 52 87 34 -0 www.ruda.de delta pronatura Dr. Krauss & Dr. Beckmann KG Kurt-Schumacher-Ring 15–17 63329 Egelsbach T +49. 61 03. 40 45 -0 www.delta-pronatura.de 48 Dreiturm GmbH Dr.-Rudolf-Hedler-Straße 1 36396 Steinau an der Straße T +49. 66 63. 9 70 -0 www.dreiturm.de Duesberg medical GmbH Thüringer Straße 20 46286 Dorsten T +49. 23 69. 91 53 -0 www.duesberg-medical.de E Linde Eckstein GmbH & Co. KG Flurstraße 27a–35 90522 Oberasbach T +49. 9 1 1. 96 92 0 [email protected] Ecolab Deutschland GmbH Rudolf Dankwardt GmbH Compes Cosmetic GmbH & Co. KG die Kosmetikmacher domal-wittol Wasch- und Reinigungsmittel GmbH Zum Stadttor 5–7 61273 Wehrheim/Ts. T +49. 60 81. 98 14 56 [email protected] Sophienstraße 22 76530 Baden-Baden T +49. 72 21. 5 04 63 60 www.combe-pharma.de Eifelstraße 96 52224 Stolberg T +49. 24 02. 7 10 99 www.ihrlich.de Rotterdamer Straße 40 40474 Düsseldorf T +49. 2 1 1. 43 84 -0 Reisholzer Werftstraße 38–42 40589 Düsseldorf T +49. 2 1 1. 98 93 -0 www.ecolab.com/de Ferdinand Eimermacher GmbH & Co. KG Westring 24 48356 Nordwalde T +49. 25 73. 93 90 -0 www.eimermacher.de einszett Autopflegesysteme Werner Sauer GmbH & Co. Industrieweg 9–15 51429 Bergisch Gladbach T +49. 22 04. 94 94 -0 www.einszett.de Elkaderm GmbH Professionelle Haarkosmetik Annabergstraße 105–107 45721 Haltern am See T +49. 23 64. 40 91 www.elkaderm.de ENZIAN Seifen GmbH + Co. KG Römerstraße 10 72555 Metzingen T +49. 71 23. 1 71 -0 www.enzian-seifen.de EPI-COS GmbH Untere Haardt 23 07937 Zeulenroda-Triebes T +49. 3 66 28. 4 32 -0 www.epi-cos.de Erdal-Rex GmbH Ingelheimstraße 1–3 55120 Mainz T +49. 61 31. 9 64 -01 www.erdalrex.de ETOL Gesundheitspflege- und Pharmaprodukte GmbH Konrad-Adenauer-Straße 3 77704 Oberkirch T +49. 78 02. 92 65 -0 www.etol.de etre belle Cosmetics-Vertrieb GmbH Nußbäumle 8 74223 Flein T +49. 71 31. 2 03 80 -0 www.etre-belle.de Euro Vital Pharma GmbH & Co. KG Palmaille 67 22767 Hamburg T +49. 40. 3 80 22 -33 00 [email protected] Eurodor GmbH Industriestraße 20 21481 Lauenburg T +49. 41 53. 55 09 -0 www.eurodor.com EURO-FRIWA GmbH Gattingerstraße 20 97076 Würzburg T +49. 9 31. 61 90 50 www.eurofriwa.de Evonik Stockhausen GmbH STOKO Skin Care Bäkerpfad 25 47805 Krefeld T +49. 21 51. 38 -01 www.stoko.com Gebr. Ewald GmbH Waldauer Berg 2 98553 Nahetal-Waldau T +49. 3 68 4 1. 54 20 -0 www.ewaldsolutions.de J. G. Eytzinger GmbH Cosmetic Division Hansastraße 15 91126 Schwabach T +49. 91 22. 97 65 -0 www.gold-cosmetica.com F A. W. Faber-Castell Cosmetics GmbH Nürnberger Straße 2 90546 Stein bei Nürnberg T +49. 9 11. 99 65 -54 7 1 www.fc-cosmetics.de Pierre Fabre Dermo Kosmetik GmbH Jechtinger Straße 13 79111 Freiburg i. Br. T +49. 7 61. 4 52 61 -0 www.avene.de Faserit GmbH Heisenbergstraße 2 48683 Ahaus T +49. 25 61. 6 90 39 www.faserit.de FETTE Pharma AG Uferstraße 45 50996 Köln T +49. 2 21. 9 21 57 20 www.fette-koeln.de fit GmbH Hirschfelde Am Werk 9 02788 Zittau T +49. 3 58 43. 2 63 -0 www.fit.de FLOREAL Haagen GmbH Lindenstraße 25 66787 Wadgassen T +49. 68 34. 4 09 01 36 www.eau-de-javel.info Dr. Förster GmbH Dornhofstraße 14 63263 Neu-Isenburg T +49. 61 02. 20 66 -0 www.drfoerster.de Johann Froescheis Lyra Bleistift-Fabrik GmbH & Co. KG Willstätter Straße 54–56 90449 Nürnberg T +49. 9 11. 68 05 -0 www.lyra.de Friedrich Frohne GmbH Schulstraße 18 56414 Steinefrenz T +49. 64 35. 81 83 www.friedrich-frohne.de GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG Bußmatten 1 77815 Bühl T +49. 72 23. 76 -0 www.gsk-consumer.de Glory Nails GmbH Gobietstraße 4 34123 Kassel T +49. 5 61. 57 46 59 -0 www.glorynails.com M.E.G. Gottlieb Diaderma-Haus GmbH + Co. KG Am Taubenfeld 25 69123 Heidelberg T +49. 62 21. 8 44 80 www.diaderma.de Dr. Grandel GmbH Pfladergasse 7–13 86150 Augsburg T +49. 8 21. 3 20 20 www.grandel.de GW Cosmetics GmbH Achauerstraße 49 a 2333 Leopoldsdorf Österreich T +43. 22 35. 4 79 40 www.gwcosmetics.at H Heinrich Hagner GmbH & Co. Farinastraße 1–9 72250 Freudenstadt T +49. 74 41. 8 65 -0 www.chh-cosmetic.de HAKA Kunz GmbH G Bahnhofstraße 30–32 71111 Waldenbuch T +49. 7 1 57. 1 22 -0 GABA GmbH Paul Hartmann AG Berner Weg 7 79539 Lörrach T +49. 76 21. 9 07 -0 www.gaba-dent.de Paul-Hartmann-Straße 12 89522 Heidenheim /Brenz T +49. 73 21. 36 -0 www.hartmanngruppe.info Galderma Laboratorium GmbH Haus Schaeben GmbH & Co. KG Georg-Glock-Straße 8 40474 Düsseldorf T +49. 2 11. 5 86 01 -04 www.galderma.de G & B Handelsgesellschaft mbH Europaallee 42 50226 Frechen T +49. 22 34. 95 7 1 20 www.schaebens.de Rosel Heim Produktions-GmbH Wullener Feld 61 58454 Witten T +49. 23 02. 2 82 58 -0 www.g-b-warehouse.eu Finsterlingen 2 79875 Dachsberg T +49. 77 55. 9 10 10 www.rosel-heim.de GECHEM GmbH & Co. KG Heitland & Petre International GmbH Hauptstraße 4 67271 Kleinkarlbach T +49. 63 59. 8 01 -2 60 www.gechem.de GEKA GmbH Waizendorf 3 91572 Bechhofen T +49. 98 22. 87 01 www.geka-world.com Eduard Gerlach GmbH Grauenbarge 1 29229 Celle T +49. 50 86. 29 20 www.heitland.com Helago-Pharma GmbH Rheinallee 11 53173 Bonn T +49. 2 28. 95 69 40 www.helago.de Chemische Fabrik Bäckerstraße 4–8 32312 Lübbecke T +49. 57 41. 33 00 www.gehwol.de Henkel AG & Co. KGaA GINNO GmbH HEPP GmbH & Co. KG Weender Landstraße 6 37073 Göttingen T +49. 5 51. 9 97 37 -0 www.ginno.de Henkelstraße 67 40191 Düsseldorf T +49. 2 11. 7 97 -0 www.henkel.de Fabrikstraße 13–19 88512 Mengen T +49. 75 72. 60 06 -0 www.hepp-direkt.de Herbacin cosmetic GmbH Kahlenberger Straße 1 99848 Wutha-Farnroda T +49. 3 69 21. 27 30 www.herbacin.com Hermes Arzneimittel GmbH Georg-Kalb-Straße 5–8 82049 Großhesselohe T +49. 89. 79 10 21 91 www.hermes-arzneimittel.com Hesse & Voormann GmbH Gelderner Straße 18–20 47918 Tönisvorst T +49. 21 51. 79 02 17 Hipp-Werk Georg Hipp OHG Georg-Hipp-Straße 7 85276 Pfaffenhofen T +49. 84 41. 7 57 -0 www.hipp.de Hirschberg Cosmetic Produktions GmbH Trifthofstraße 57 82362 Weilheim T +49. 8 81. 80 81 www.hirschberg-cosmetic.com Hirtler Seifen GmbH Beiersdorfstraße 1 79423 Heitersheim T +49. 76 34. 5 10 00 www.hirtler.com Dr. Hobein (Nachf.) GmbH med. Hautpflege Grenzstraße 2 53340 Meckenheim T +49. 22 25. 8 89 40 www.eubos.de Carl Hoernecke Chemische Fabrik GmbH & Co. KG Industriestraße 26 71720 Oberstenfeld T +49. 70 62. 94 96 -0 www.hoernecke.de Hollywood Nails GmbH An der Hasenjagd 10 42897 Remscheid T +49. 21 91. 9 70 70 www.hollywood-nails.de Holmenkol AG Wernher-von-Braun-Straße 3 71254 Heimerdingen T +49. 71 52. 61 01 -0 www.holmenkol.com Arnold Holste Wwe. GmbH & Co. KG Sudbrackstraße 3 33611 Bielefeld T +49. 5 21. 5 20 75 -0 www.holste.de Hormocenta Kosmetik GmbH Feldbrunnenstraße 8 20148 Hamburg T +49. 40. 6 96 48 40 -0 www.hormocenta-kosmetik.de I i. p. a. cosmetics GmbH Daimlerring 51 59269 Beckum T +49. 25 21. 83 00 -0 www.i-p-a.de IC Individual Cosmetics Jürgen Steuer e. K. Neustadt 3 34286 Spangenberg T +49. 56 63. 9 39 71 -0 www.individual-cosmetics.com ICHTHYOL-GESELLSCHAFT Cordes, Hermanni & Co. (GmbH & Co.) KG Sportallee 85 22335 Hamburg T +49. 40. 50 7 1 40 www.ichthyol.de ICS Innovative Care Systems Andernach GmbH Lohmannstraße 2 56626 Andernach T +49. 26 32. 99 -25 36 www.scsworld.de IGS AEROSOLS GmbH Im Hemmet 1 79664 Wehr/Baden T +49. 77 62. 80 07 -0 www.igsaerosols.com IMPERIAL Kosmetik & Parfums GmbH Schaidlerstraße 9 81379 München T +49. 89. 7 23 30 23 www.ayer-cosmetics.de Innovate GmbH Am Hohen Stein 11 06618 Naumburg T +49. 34 45. 2 33 10 www.innovate-de.info Inter-Derma-Cosmetic GmbH Münzstraße 17 74613 Öhringen T +49. 79 41. 95 83 33 www.idc-cosmetic.com INTERLAC GmbH Auenheimer Mühle 1 77694 Kehl T +49. 78 51. 50 72 www.interlac.de J Jafra Cosmetics GmbH & Co. KG Leonrodstraße 52 80636 München T +49. 89. 14 99 30 www.jafra.de JANSSEN Cosmetics GmbH Pontsheide 36 52076 Aachen T +49. 24 08. 70 46 -160 www.janssen-cosmetics.com JEMAKO Produktionsgesellschaft mbH Robert-Bosch-Straße 4 46414 Rhede T +49. 28 72. 8 08 -0 www.jemako.com Jeyes International GmbH Anna-von-Philipp-Straße B 33 86633 Neuburg (Donau) T +49. 84 31. 5 02 -0 www.jeyes.de JOB Cosmetics GmbH Carl-Zeiss-Straße 4 84579 Unterneukirchen T +49. 86 34. 62 43 81 www.job-cosmetics.de Rubie’s Deutschland GmbH Jofrika Cosmetics Hüttenstraße 45–47 51469 Bergisch Gladbach T +49. 22 02. 1 04 -0 www.jofrika.de Johnson & Johnson GmbH Johnson & Johnson Platz 2 41470 Neuss T +49. 21 37. 9 36 -0 www.jnjgermany.de SC Johnson GmbH Mettmanner Straße 25 40699 Erkrath T +49. 2 1 1 . 3 02 34 -0 www.scjohnson.de 49 Mitgliederverzeichnis JOJO-Haircosmetics GmbH Klapp Cosmetics GmbH Zu den neuen Wiesen 7 35644 Hohenahr T +49. 64 46. 8 89 68 -0 www.jojo-haircosmetics.de Hanröder Straße 24 37235 Hessisch Lichtenau T +49. 56 02. 9 35 90 www.klapp-cosmetics.com JUST International AG Unterdorf 62 9428 Walzenhausen Schweiz T +41. 7 1. 8 86 42 00 www.just.ch Juvena Produits de Beauté GmbH Blütenfeldplatz 76532 Baden-Baden T +49. 72 21. 68 30 www.juvena.ch K Alfred Kärcher GmbH & Co. KG Alfred-Kärcher-Straße 28–40 71364 Winnenden T +49. 7 1 95. 14 -0 www.karcher.com KAJ Chemietechnik GmbH & Co. KG Rosenstraße 1 b 91207 Lauf T +49. 91 23. 97 95 -0 www.kaj-chemietechnik.de Kallipareia Cosmetic Produktions- und Vertriebs GmbH Hauptstraße 5 94571 Schaufling T +49. 99 04. 83 10 -0 www.dalton-cosmetic.com Kanebo Cosmetics Deutschland GmbH Pöseldorfer Weg 20–22 20148 Hamburg T +49. 40. 2 48 88 -7 www.kanebo.de M. Kappus GmbH & Co. Luisenstraße 42–52 63067 Offenbach am Main T +49. 69. 8 29 70 10 www.kappus-seife.de Hans Karrer GmbH Beim Glaspalast 1 86153 Augsburg T +49. 82 1. 44 84 55 -0 www.hans-karrer.de Mary Kay Cosmetics GmbH Baierbrunner Straße 15 81379 München T +49. 89. 800 90 00 www.marykay.de Kaymogyn GmbH Hagenauerstraße 53 65203 Wiesbaden T +49. 6 11. 33 47 84 30 www.deumavan.com KHK GmbH Ringstraße 9–11 50996 Köln T +49. 2 21. 98 54 73 -0 www.khkgmbh.com Klosterfrau Berlin GmbH Motzener Straße 41 12277 Berlin T +49. 30. 7 20 07 -0 www.klosterfrau.de Klostermann GmbH Wintrichring 58 80992 München T +49. 89. 1 43 24-0 [email protected] KMS-Group Management GmbH Gewerbering 8 41751 Viersen T +49. 21 62. 36 38 -0 www.hair-haus.de Kneipp-Werke Kneipp-MittelZentrale GmbH & Co. KG Steinbachtal 43 97082 Würzburg T +49. 9 31. 80 02 -0 www.kneipp.de KOKO GmbH & Co. KG Moltkestraße 25 42799 Leichlingen T +49. 21 75. 1 66 01 -0 www.dermaviduals.de kosMan AG Hergershäuser Straße 25 64832 Babenhausen T +49. 60 73. 72 41 88 KPSS GmbH Pfungstädter Straße 92–100 64297 Darmstadt T +49. 61 51. 3 96 00 www.kpss-hair.com Kräuterhaus Sanct Bernhard KG Helfensteinstraße 47 73342 Bad Ditzenbach T +49. 73 34. 96 54 -0 www.kraeuterhaus.de Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH Rheingaustraße 87–93 65203 Wiesbaden T +49. 6 11. 92 7 1 -0 www.kreussler.com KRYOLAN GmbH Papierstraße 10 13409 Berlin T +49. 30. 4 99 89 20 www.kryolan.com Richard Kühn GmbH & Co. KG Imhoffstraße 37 30853 Langenhagen T +49. 5 11. 3 80 55 -0 www.richard-kuehn.de Kuhs GmbH Lingertstraße 21 79541 Lörrach T +49. 76 21. 9 58 70 Kurz GmbH Bleistiftfabrik & Cosmetics Nimrodstraße 9 90441 Nürnberg T +49. 80 31. 3 52 32 00 www.kurz-cosmetics.de 50 Long-Time-Liner Conture Make up GmbH Gülichstraße 3–5 75179 Pforzheim T +49. 72 31. 45 60 www.labothene.de Tal 18 80331 München T +49. 89. 24 20 90 20 www.long-time-liner.com Lady Esther Kosmetik GmbH L’Oréal Deutschland GmbH Robert-Bosch-Straße 26 64625 Bensheim T +49. 62 51. 1 77 30 www.ladyesther.com Georg-Glock-Straße 18 40474 Düsseldorf T +49. 2 11. 43 78 -01 www.loreal.de Estée Lauder Companies GmbH Lornamead GmbH Leopoldstraße 256 80807 München T +49. 89. 23 68 60 www.esteelauder.de Mönckebergstraße 31 20095 Hamburg T +49. 40. 88 88 59 -0 www.lornamead.de Laverana GmbH & Co. KG LR Health & Beauty Systems GmbH Am Weingarten 4 30974 Wennigsen T +49. 51 03. 93 91 -0 www.lavera.de Kruppstraße 55 59227 Ahlen T +49. 23 82. 70 60 -0 www.LRworld.com pour legart gmbh solutions for cosmetics Franz Lütticke GmbH Kosm. Spezialpräparatefabrik Chiemgaustraße 3 83233 Bernau am Chiemsee T +49. 80 51. 9 64 09 -85 www.pourlegart.de Lortzingstraße 12–14 58540 Meinerzhagen T +49. 23 54. 9 09 90 [email protected] Rudolf Lenhart GmbH & Co. KG Fabrik für chem.-techn. und kosmetische Erzeugnisse Luhns GmbH Liststraße 2–4 71336 Waiblingen T +49. 71 51. 9 87 02 -30 leovet Dr. Jacoby GmbH & Co. KG Beim Eberacker 1 35633 Lahnau T +49. 64 41. 96 59 -0 www.leovet.de LETI Pharma GmbH Stockumer Straße 28 58453 Witten T +49. 23 02. 2 02 86 -0 www.leti.de Li-iL GmbH Arzneibäder - Arzneimittel Leipziger Straße 300 01139 Dresden T +49. 3 51. 89 41 20 www.li-il.com Dr. Rudolf Liebe Nachf. GmbH + Co. KG Max-Lang-Straße 64 70771 Leinfelden-Echterdingen T +49. 7 11. 7 58 57 79 -11 www.drliebe.de Linda Waschmittel GmbH & Co. KG August-Horch-Straße 1 19061 Schwerin T +49. 3 85. 64 04 -0 www.linda-mv.de LIQUI –TEC GmbH Höhner Weg 2–4 69469 Weinheim T +49. 62 01. 80 -79 03 [email protected] LOBA GmbH & Co. KG Leonberger Straße 56–62 71254 Ditzingen T +49. 71 56. 3 57 22 -0 www.loba.de LOFA Kosmetik- & Produktions GmbH L Opelstraße 6 64546 Mörfelden T +49. 61 05. 70 39 36 www.lofa-kosmetik.com La mer Cosmetics AG LOGOCOS Naturkosmetik AG Laboratorium für Meereskosmetik Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße 3 27478 Cuxhaven T +49. 47 23. 79 00 -0 www.la-mer.com Zur Kräuterwiese 31020 Salzhemmendorf T +49. 51 53. 80 900 www.logocos.de Emil Kiessling GmbH Obere Lerch 40 91 166 Georgensgmünd T +49. 91 72. 7 05 -0 www.emil-kiessling.de LABORATOIRE LABOTHENE COSMETIQUE GMBH & CO. Schwarzbach 91–137 42277 Wuppertal T +49. 2 02. 64 7 1 -0 www.luhns.de Lush GmbH Römerstraße 13 72469 Meßstetten T +49. 75 79. 9 21 78 -0 www.lush-shop.de Lysoform Dr. Hans Rosemann GmbH Kaiser-Wilhelm-Straße 133 12247 Berlin T +49. 30. 7 79 92 -0 www.lysoform.de M Josef Mack GmbH & Co. KG Bruch 17 83404 Ainring T +49. 86 54. 7 70 19 -0 www.mack-natur.de Macon Meerescosmetic Produktions- und Vertriebs GmbH Opelstraße 4 64546 Mörfelden T +49. 3 60 41. 4 80 11 Madame Nanette Cosmetic GmbH Auenstraße 40 83458 Schneizlreuth / Weißbach a.d.A. T +49. 86 65. 13 60 www.madame-nanette.de MÄURER & WIRTZ GmbH & Co. KG Zweifaller Straße 120 52224 Stolberg T +49. 24 02. 89 -01 www.m-w.de MAG Cosmetics GmbH Rötestraße 7 74321 Bietigheim-Bissingen T +49. 71 42. 7 89 87 -0 www.mag-cosmetics.de Mann & Schröder GmbH Bahnhofstraße 14 74936 Siegelsbach T +49. 72 64. 8 07 -0 www.mann-schroeder.de Dr. Gerhard Mann chem.-pharm. Fabrik GmbH Brunsbütteler Damm 165–173 13581 Berlin T +49. 30. 3 30 93 -0 www.mannpharma.de Marbert Cosmetics GmbH Bonner Straße 155 40589 Düsseldorf T +49. 2 11. 79 53 -0 www.marbert.de Merck KGaA NU SKIN Germany GmbH Peter Greven Physioderm GmbH Frankfurter Straße 250 64293 Darmstadt T +49. 61 51. 72 -0 www.merck.de Ginnheimer Straße 4 65760 Eschborn T +49. 61 96. 93 04 50 www.nuskin.de Procter-&-Gamble-Straße 26 53881 Euskirchen T +49. 22 51. 7 76 17 -0 www.pgphysio.de Merz Consumer Care GmbH Eckenheimer Landstraße 100 60318 Frankfurt am Main T +49. 69. 15 03 -1 www.merz.de Markwins International GmbH Messing & Keppler Abfüllbetrieb GmbH Borsigstraße 34 65205 Wiesbaden T +49. 61 22. 50 61 00 www.markwins.com Im Hengstfeld 47 32657 Lemgo T +49. 52 61. 2 88 62 -0 www.messing-keppler.de mawa-kosmetik Salbreiter KG MEYER CHEMIE GmbH & Co. KG Lutherstraße 20 37327 Leinefelde T +49. 36 05. 51 23 55 www.mawa-kosmetik.de MAXIM Markenprodukte GmbH & Co. KG Donatusstraße 112 50259 Pulheim T +49. 22 34. 9 84 02 01 MBR Medical Beauty Research GmbH Anton-Günther-Straße 19 08301 Bad Schlema T +49. 37 72. 3 95 28 -0 www.mbr-cosmetics.com McBride CE 6, Rue Moulin Masure 7730 Estaimpuis Belgien T +32. 56. 48 21 -1 1 MEDILINE GMBH Schneidweg 5 76534 Baden-Baden T +49. 72 23. 96 53 10 Charlotte Meentzen Kräutervital Kosmetik GmbH Carl-Eschebach-Straße 10 01454 Radeberg T +49. 35 28. 41 41 10 www.meentzen.de Meerwasser Kosmetik Franziska Teebken GmbH Kirschstraße 20 80999 München T +49. 89. 8 12 90 34 www.meerwasser.de Melitta Haushaltsprodukte GmbH & Co. KG Ringstraße 99 32427 Minden T +49. 5 71. 86 -0 www.melitta.de MELLERUD CHEMIE GMBH Bernhard-Röttgen-Waldweg 20 41379 Brüggen T +49. 21 63. 9 50 90 -0 www.mellerud.de melvo GmbH Voithstraße 1 71640 Ludwigsburg T +49. 7 1 41. 4 88 80 -0 www.melvo.com menzerna polishing compounds GmbH & Co. KG Werkstraße 13 32130 Enger T +49. 52 23. 92 59 -0 www.meyer-chemie.de MIDI Peter Zielke Monumentenstraße 33 10829 Berlin T +49. 30. 78 70 57 25 MKS – Marken Kosmetik Service GmbH & Co. KG Am Ockenheimer Graben 43 55411 Bingen-Kempten T +49. 67 21. 9 10 00 www.mks-cos.de MLV Markenzeichen- und Lizenzverwaltungs GmbH PIETRULLA-KÖNIG KOSMETIKA GMBH O Otto Oehme GmbH Industriestraße 20 90584 Allersberg T +49. 91 76. 98 05 -0 www.oehme-lorito.de Olymp GmbH & Co. KG Hohenheimer Straße 91–97 70184 Stuttgart T +49. 7 11. 21 31 -0 www.olymp.de OMEGIN Dr. Schmidgall GmbH Industriepark 210 78244 Gottmadingen T +49. 77 31. 98 25 -0 www.omegin.com ONE DROP ONLY Chem.-pharm. Vertriebs-GmbH Stieffring 14 13627 Berlin T +49. 30. 3 46 70 90 -0 www.onedroponly.de ORO-Produkte Marketing International GmbH Im Bruchrain 2 69256 Mauer T +49. 62 26. 93 40 www.pietrulla-kosmetika.com PINO Pharmazeutische Präparate GmbH Paul-Dessau-Straße 5 22761 Hamburg T +49. 40. 8 99 78 50 www.pinoshop.de Planol GmbH Maybachstraße 17 63456 Hanau T +49. 61 81. 9 45 70 -0 www.planol.de Plochina Chemie WeiSS GmbH Franz-Oechsle-Straße 3 73207 Plochingen T +49. 71 53. 83 27 -0 Poliboy-Werk Emigholz & Brandt GmbH Tornéestraße 5 28865 Lilienthal T +49. 42 98. 46 62 -0 www.poliboy.de Polysom Forschungs GmbH Im Hengstfeld 47 32657 Lemgo T +49. 52 61. 2 88 93 -0 www.oro-marketing.de Rögen 24 23843 Bad Oldesloe T +49. 45 31. 17 88 01 00 Blochmatt 5–7 76534 Baden-Baden T +49. 72 23. 96 63 -0 www.mussler.de orochemie GmbH + Co. KG In den Krummenäckern 6 66440 Blieskastel T +49. 68 42. 96 00 18 www.polystone-chemical.de N Orpil Chemie GmbH Oberstraße 11 a 64297 Darmstadt Eberhard MuSSler GmbH Nele Kosmetik GmbH Ziegeleistraße 3 91338 Igensdorf T +49. 91 92. 92 57 -0 www.nele-kosmetik.com Neo Cos Service GmbH Kosmetikproduktion Stahler Weg 2 37671 Höxter T +49. 55 31. 43 98 www.neocos.com Neubourg Skin Care GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 27 70806 Kornwestheim T +49. 71 54. 1 30 80 www.orochemie.de Davenstedter Straße 83 30453 Hannover T +49. 5 11. 2 10 88 -88 OTTO COSMETIC GmbH P precoderm GmbH Pacos gmbh Patina Cosmetic Service Neumond – Düfte der Natur GmbH Palmers Lejaby Germany GmbH & Co. KG An den Kastanien 1 a 66424 Homburg T +49. 68 48. 70 01 -0 Nölken Hygiene Products GmbH Industriestraße 25 76470 Ötigheim T +49. 72 22. 91 57 -0 www.menzerna.com Klarenplatz 2 53578 Windhagen T +49. 26 45. 95 27 -0 www.noelken.de Mercatura Cosmetics BioTech AG Novartis Consumer Health GmbH Bremer Straße 70 28832 Achim T +49. 42 02. 52 90 www.mercatura.de Zielstattstraße 40 81379 München T +49. 89. 7 87 70 www.novartis-consumerhealth.de Mythenstraße 37 8840 Einsiedeln Schweiz T +41. 55. 4 12 75 55 www.thepowdercompany.com PPM Cosmetic GmbH Reideburger Straße 27 06112 Halle T +49. 3 45. 56 75 -0 www.pacos-gmbh.de Nexxus Haircare Vertriebs GmbH The Powder Company AG Werner-von-Siemens-Straße 3 68649 Groß-Rohrheim T +49. 62 45. 90 72 30 www.otto-cosmetic.de Mergenthaler Straße 40 48268 Greven T +49. 25 7 1. 57 40 -0 www.neubourg.de Gewerbegebiet 2 82399 Raisting T +49. 88 07. 94 08 00 www.neumond.de Polystone-Chemical GmbH Dienerstraße 18/2 80331 München T +49. 89. 54 42 42 -0 www.palmers-shop.com Parico Cosmetics GmbH Thüringer Straße 21 46286 Dorsten T +49. 23 69. 91 61 30 www.parico-cosmetics.de Petra Haushalts- und Industriereinigungsmittel GmbH Linienstraße 17 07552 Gera T +49. 3 65. 4 22 92 91 www.petra-chemie.de Pfeiffer Consulting GmbH Im Brünnlislehen 18 75180 Pforzheim T +49. 72 31. 78 33 34 www.pfeiffer-consulting.com Neue Straße 67 99846 Seebach T +49. 3 69 29. 8 79 40 [email protected] Cuxhavener Straße 2 40221 Düsseldorf T +49. 2 11. 1 71 29 -0 www.precoderm.com Primavera Life GmbH Naturparadies 1 87466 Oy-Mittelberg T +49. 83 66. 89 88 -0 www.primaveralife.com Procter & Gamble Service GmbH Sulzbacher Straße 40 65823 Schwalbach a. Ts. T +49. 61 96. 89 -01 www.de.pg.com Procter & Gamble Manufacturing Cologne GmbH Wilhelm-Mauser-Straße 40 50827 Köln T +49. 22 1. 57 28 -300 www.de.pg.com P&G Salon Professional ZN der Procter & Gamble GmbH Berliner Allee 65 64274 Darmstadt T +49. 61 51. 34 -0 www.wella.de 51 Mitgliederverzeichnis ProKos GmbH Entwicklung und Produktion von Kosmetik Bahnhofstraße 7 86830 Schwabmünchen T +49. 82 32. 90 33 50 www.prokosgmbh.com ProMarCon Operating Marketing GmbH Am Joseph 15 61273 Wehrheim T +49. 60 81. 95 15 -0 [email protected] Promix Cosmetics Dieter Schulze e. K. Mecklenburger Straße 7 16909 Wittstock T +49. 33 94. 47 79 -0 www.promix.de PTG Lohnabfüllung GmbH Unionpack Raiffeisenstraße 6–8 63225 Langen T +49. 61 03. 90 98 -0 www.unionpack.de PUDOL Chemie GmbH & Co. KG Bahnhofstraße 2 57520 Niederdreisbach T +49. 27 43. 92 12 -0 www.pudol.de R Ursula Rath GmbH Messingweg 11 48308 Senden T +49. 25 97. 96 24 -0 www.rath.de Rats-Apotheke Lothar Wissel e. K. Hauptstraße 28 76764 Rheinzabern T +49. 72 72. 93 09 -15 RAUE GmbH Berkhopstraße 12 30938 Großburgwedel T +49. 51 39. 9 81 40 Rausch (Deutschland) GmbH Monreposstraße 57 7 1634 Ludwigsburg T +49. 71 41. 3 40 81 Reckitt Benckiser Deutschland GmbH Dr.-Albert-Reimann-Straße 2 68526 Ladenburg T +49. 62 03. 9 32 -0 www.reckittbenckiser.de Reinex-Chemie GmbH & Co. KG Bladenhorster Straße 114 44575 Castrop-Rauxel T +49. 23 05. 92 39 20 www.reinexchemie.de REPACK Kosmetikservice GmbH Dorfstraße 80 06542 Allstedt OT Nienstedt T +49. 3 46 52. 6 78 10 www.repackgmbh.de RETTERSPITZ GmbH Heilmittel und Körperpflegepräparate Laufer Straße 17–19 90571 Schwaig T +49. 9 11. 5 07 00 -0 www.retterspitz.de 52 REVIDERM AG Werner Schneider GmbH Linienstraße 1 82041 München T +49. 89. 5 45 84 00 www.reviderm.de Förchenholzstraße 21 83646 Bad Tölz T +49. 80 41. 88 07 www.kosmetik-toelz.de Riemser Arzneimittel AG DR. SCHNELL Chemie GmbH An der Wiek 7 17493 Greifswald – Insel Riems T +49. 3 83 51. 76 -0 www.riemser.com Taunusstraße 19 80807 München T +49. 89. 3 50 60 80 www.dr-schnell.de Solitaire Gesellschaft mbH Dr. Rimpler GmbH Walther Schoenenberger Pflanzensaftwerk GmbH & Co. KG SONAX GmbH Neue Wiesen 10 30900 Wedemark T +49. 51 30. 7 92 90 www.rimpler.de ROBOTCHEMIE E. Weischenberg Nachf. GmbH & Co. KG Schäferstraße 3 45897 Gelsenkirchen T +49. 2 09. 9 58 99 -0 www.rcw.de Rottapharm | Madaus GmbH Colonia Allee 15 51067 Köln T +49. 2 21. 89 98 -0 www.rottapharm-madaus.de Rufin cosmetic GmbH Bayernstraße 7 30855 Langenhagen T +49. 5 11. 74 00 90 www.rufin.de RZ Chemie GmbH Reinigungs- und Pflegesysteme Industriepark Kottenforst Mühlgrabenstraße 13 53340 Meckenheim T +49. 22 25. 9 44 60 www.rz-systeme.de S Salzenbrodt GmbH & Co. KG Hermsdorfer Straße 70 13437 Berlin T +49. 30. 4 14 04 40 www.collonil.de Sana Vita GmbH Kleine Au 3a 97842 Karbach T +49. 93 91. 91 67 97 www.sana1.de SanderStrothmann GmbH Brüsseler Straße 2 49124 Georgsmarienhütte T +49. 54 01. 83 63 -0 www.sanderstrothmann.de Dr. B. Scheffler Nachf. GmbH & Co. KG Senefelder Straße 44 51469 Bergisch Gladbach T +49. 22 02. 10 51 23 Dr. Scheller Cosmetics AG Schillerstraße 21–27 73054 Eislingen T +49. 7 1 61. 80 30 www.dr-scheller-cosmetics.com SCHLADITZ milwa GmbH Bahnhofstraße 24 06922 Prettin/Elbe T +49. 3 53 86. 2 23 33 www.milwa-piador.de Chemie- und Kosmetikfabrik SCHMEES GmbH & Co. KG Am Bahnhof 74 27239 Twistringen T +49. 42 43. 4 11 -0 www.schmees-kosmetik.de Hutwiesenstraße 14 71106 Magstadt T +49. 71 59. 4 03 -0 [email protected] Dr. med. Christine Schrammek Kosmetik GmbH & Co. KG Kibbelstraße 6 45127 Essen T +49. 2 01. 8 27 70 70 www.schrammek.de Dr. Schröder Cosmetica GmbH & Co. KG Ascheberger Straße 74 24306 Plön T +49. 45 22. 80 49 50 www.dr-schroeder-cosmetica.de Schülke & Mayr GmbH Robert-Koch-Straße 2 22851 Norderstedt T +49. 40. 5 21 00 -0 www.schuelke.com Sodasan Wasch- und Reinigungsmittel GmbH Rudolf-Diesel-Straße 19 26670 Uplengen T +49. 49 56. 40 72 -0 www.sodasan.com Ingelheimstraße 1–3 55120 Mainz T +49. 61 31. 9 64 04 Münchener Straße 75 86633 Neuburg a. d. Donau T +49. 84 31. 53 -0 www.sonax.de SONETT OHG Ziegeleiweg 5 88693 Deggenhausen T +49. 75 55. 94 74 4 www.sonett-online.de Sotin chemische und technische Produkte GmbH & Co. KG Industriestraße 6 55543 Bad Kreuznach T +49. 6 71. 8 94 89 -0 www.sotin.de SPECIAL COSMETICS EURL 1, Chemin de la Pascale 06520 Magagnosc Frankreich T +33. 4. 92 60 39 31 [email protected] Schwan-STABILO Cosmetics GmbH & Co. KG SPEICK Naturkosmetik Walter Rau GmbH & Co. KG Speickwerk Schwanweg 1 90562 Heroldsberg T +49. 9 11. 5 67 -0 www.schwancosmetics.com Benzstraße 9 70771 Leinfelden-Echterdingen T +49. 7 11. 16 13 -0 www.speick.de Sebapharma GmbH & Co. KG Dr. Spiller Biocosmetic GmbH Binger Straße 80 56154 Boppard-Bad Salzig T +49. 67 42. 9 00 -0 www.sebamed.de Voglinger Straße 11 83313 Siegsdorf T +49. 86 62. 49 84 -0 www.dr-spiller.com Seeger GmbH Spinnrad GmbH Schickhardtstraße 7 72336 Balingen T +49. 74 33. 96 00 Kurhausstraße 2 23795 Bad Segeberg T +49. 45 51. 8 08 60 -0 www.spinnrad.de Seewald-Chemie GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 16 59423 Unna T +49. 23 03. 98 12 80 www.seewald-chemie.com Die Seifenfabrik Inhaber Thomas Döpke e. K. Billwerder Ring 20 21035 Hamburg T +49. 40. 7 34 00 68 Servicos AG Spirig Pharma GmbH Schertlinstraße 27 86159 Augsburg T +49. 8 21. 7 10 03 -0 www.spirig-pharma.de Sporto-med. GmbH Willy-Brandt-Ring 12 67592 Flörsheim-Dalsheim T +49. 62 43. 9 08 00 -0 www.sporto-med.de Alte-Lyss-Straße 12 3270 Aarberg Schweiz T +41. 32. 3 91 60 00 www.servicos.ch Spring Kosmetik GmbH & Co. KG Shiseido Deutschland GmbH SSL Healthcare Deutschland GmbH & Co. KG Kaistraße 20 40221 Düsseldorf T +49. 2 11. 9 17 60 www.shiseido.de Brockhagener Straße 3–9 33649 Bielefeld T +49. 5 21. 44 44 39 www.spring-kosmetik.de Edisonstraße 5 63477 Maintal T +49. 61 81. 4 08 -0 Singer Kosmetik GmbH STADA Arzneimittel AG Ziegeleistraße 2–6 69256 Mauer T +49. 62 26. 9 21 60 www.singer-kosmetik.de Stadastraße 2–18 61118 Bad Vilbel T +49. 61 01. 60 30 Sixtus Werke Fritz becker GmbH & Co. Friedensstraße 2 b 06667 Reichardtswerben T +49. 34 43. 27 97 17 www.sternwaschmittel.de Urtlbachstraße 3 83727 Schliersee T +49. 80 26. 60 96 -0 www.sixtus.de Stern-Waschmittel GmbH Straub GmbH TROLL COSMETICS GmbH Wagener & Co. GmbH Otto-Schott-Straße 33 97877 Wertheim T +49. 93 42. 8 80 20 www.straub-cosmetics.de Zechwaldstraße 1 88131 Lindau T +49. 83 82. 96 15 -0 Lohesch 60 49525 Lengerich T +49. 54 81. 80 60 www.wagener-co.de Südsalz GmbH Daimlerstraße 28 40789 Monheim T +49. 21 73. 9 88 66 -0 www.trosani.de Reichenbachstaße 4 83435 Bad Reichenhall T +49. 86 51. 70 02 -0 www.suedsalz.de Dr. Suwelack Skin & Health Care AG Josef-Suwelack-Straße 48727 Billerbeck T +49. 25 43. 7 20 www.skin-healthcare.de Swiss Industries GmbH Division Mifa Detergents Hafenstraße 45–46 79576 Weil am Rhein T +49. 76 21. 4 22 03 83 05 www.mifa.ch Systemkosmetik GmbH Raiffeisenstraße 2 86692 Münster am Lech T +49. 82 76. 58 49 00 www.systemkosmetik.de Szaidel Cosmetic GmbH Fabrikstraße 9 66892 Bruchmühlbach-Miesau T +49. 63 72. 9 12 20 www.szaidel-cosmetic.de T Temmentec AG Lütoldstraße 6 3454 Sumiswald Schweiz T +41. 34. 4 32 61 11 www.temmentec.ch Dr. Theiss Naturwaren GmbH Michelinstraße 10 66424 Homburg T +49. 68 41. 70 90 www.naturwaren-theiss.de Thurn Produkte GmbH & Co. KG Bövingen 108 53804 Much T +49. 22 45. 60 -90 www.thurn-produkte.com Tinti GmbH & Co. KG Mittelgewannweg 10 69123 Heidelberg T +49. 62 21. 75 11 -100 www.tinti.eu Titania Fabrik GmbH Kruppstraße 41–47 42489 Wülfrath T +49. 20 58. 9 20 10 www.titania-fabrik.de Tol Cosmetik GmbH Ossenbruch 5 46446 Emmerich T +49. 28 22. 96 67 -0 www.tol-cosmetik.de TONDEO Werk GmbH Höhscheider Weg 37 42699 Solingen T +49. 2 12. 65 86 -0 www.tondeo.de Trosani Cosmetics GmbH TUNAP Industrie Chemie GmbH & Co. Produktions KG Werk 2 Lichtenau Bahnhofstraße 16 09244 Lichtenau T +49. 3 72 08. 8 20 www.tunap-consumerproducts.com WALA Heilmittel GmbH Dorfstraße 1 73087 Bad Boll/Eckwälden T +49. 71 64. 9 30 -0 www.wala.de WAREG Verpackungs-GmbH Lilienthalstraße 55–57 64625 Bensheim T +49. 62 51. 8 45 00 Weckerle GmbH U Otto-Hahn-Straße 17 82380 Peißenberg T +49. 88 03. 63 36 -0 www.weckerle.com ULRIC DE VARENS GmbH Oscar Weil GmbH Breite Straße 15 21244 Buchholz T +49. 41 81. 9 91 89 www.ulric-de-varens.de Tramplerstraße 31 77933 Lahr T +49. 78 21. 93 96 -0 www.oscarweil.de Unilever Deutschland GmbH Weleda AG Strandkai 1 20457 Hamburg T +49. 40. 34 93 -0 www.unilever.de Möhlerstraße 3–5 73525 Schwäbisch Gmünd T +49. 71 7 1. 9 19 -0 www.weleda.de United Laboratory Group GmbH Wellness-Promotion GmbH & Co. KG Carl-Zeiss-Straße 42 47445 Moers T +49. 28 41. 3 68 76 -28 www.ul-group.de Im Lehrer Feld 6 89081 Ulm T +49. 7 31. 9 62 77 -17 www.wellness-promotion.com August Wencke OHG V VAN DAM BODEGRAVEN B. V. Vertriebsbüro Mülheim Zeppelinstraße 12 45470 Mülheim a. d. R. T +49. 2 08. 38 25 85 Vita-Cos-Med Klett-Loch GmbH Röntgenstraße 1 1 67304 Eisenberg T +49. 63 51. 4 45 22 www.thymuskin.de Paul Voormann GmbH Siemensstraße 42 42551 Velbert T +49. 20 51. 2 20 86 www.paul-voormann.de Vorwerk Elektrowerke GmbH & Co. KG Blombacher Bach 3 42270 Wuppertal T +49. 2 02. 56 40 www.vorwerk.de W Wachsfabrik Segeberg GmbH Asternweg 11 23795 Bad Segeberg T +49. 45 51. 30 72 www.wachsfabrik-segeberg.de Dr. O. K. Wack Chemie GmbH Bunsenstraße 6 85053 Ingolstadt T +49. 8 41. 6 35 -0 www.wackchem.com WADI GmbH Bahnhofstraße 55 c 85375 Neufahrn T +49. 81 65. 97 37 80 www.etherischeoele.de Industriechemie Hindenburgstraße 21 28717 Bremen T +49. 4 21. 63 92 78 -0 [email protected] WEPA Hygieneprodukte GmbH Rönkhauser Straße 26 59757 Arnsberg T +49. 29 32. 3 07 -0 www.wepa.de Wepos Chemie GmbH Textilstraße 2 41751 Viersen-Dülken T +49. 21 62. 26 62 69 -0 www.wepos-chemie.de Werner & Mertz GmbH Rheinallee 96 55120 Mainz T +49. 61 31. 9 64 -01 www.werner-mertz.de WEYERGANS High-Care AG An Gut Boisdorf 8 52355 Düren T +49. 24 21. 9 67 80 www.high-care.de WIDDER GmbH & Co. KG Chemische Fabrik Eibenweg 18 71364 Winnenden T +49. 71 95. 20 74 www.widder.eu WILD BEAUTY AG John Paul Mitchell Systems German Distribution Breslauer Straße 20 64342 Seeheim-Jugenheim T +49. 62 57. 5 03 60 www.paul-mitchell.de Wilde Cosmetics GmbH Rheingaustraße 19a 65375 Oestrich-Winkel T +49. 67 23. 60 20 -0 www.wilde-cosmetics.com Wilkinson Sword GmbH Schützenstraße 110 42659 Solingen T +49. 2 12. 4 05 -0 www.wilkinson.de Winatur Haarkosmetik GmbH & Co. KG Industriestraße 13 28857 Syke T +49. 42 42. 51 01 www.winatur.de Winterhalter Gastronom GmbH Tettnanger Straße 72 88074 Meckenbeuren T +49. 75 42. 4 02 -0 www.winterhalter.de Dr. Kurt Wolff GmbH & Co. KG Johanneswerkstraße 34–36 33611 Bielefeld T +49. 5 21. 88 08 -00 www.alcina.de Y Your Own Brand GmbH Traunreuter Straße 16 93073 Neutraubling T +49. 94 01. 92 28 -0 www.yourownbrand.de Yves Rocher GmbH Albstadtweg 10 70567 Stuttgart T +49. 7 11. 7 83 40 www.yves-rocher.de Z Zellaerosol GmbH Wiesenstraße 13 79669 Zell im Wiesental T +49. 76 25. 92 53 -0 www.zellaerosol.de ZSB Verpackung GmbH Chiemgaustraße 3 83233 Bernau am Chiemsee T +49. 80 51. 98 55 -0 www.zsb.info Zschimmer & Schwarz GmbH & Co. KG Chemische Fabriken Max-Schwarz-Straße 3–5 56112 Lahnstein T +49. 26 21. 1 20 www.zschimmer-schwarz.com Louis Widmer GmbH Grossmattstraße 1 1 79618 Rheinfelden T +49. 76 23. 7 25 50 www.louis-widmer.com Wigo Chemie GmbH Sandweg 7–13 55543 Bad Kreuznach T +49. 6 71. 8 92 00 -0 www.wigo.de 53 Korrespondierende mitglieder BASF SE 67056 Ludwigshafen T +49. 6 21. 60 -0 www.basf.com beautyspa Servicegesellschaft mbH Anton-Günther-Straße 19 08301 Bad Schlema T +49. 37 72. 36 04 -0 www.beautyspa.de Biesterfeld Spezialchemie GmbH LifeScience Cosmetic Ferdinandstraße 41 20095 Hamburg T +49. 40. 3 20 08 -3 12 www.biesterfeld-spezialchemie.com BRUNO BOCK Chemische Fabrik GmbH & Co. KG 21436 Marschacht T +49. 41 76. 9 09 80 www.brunobock.de Cognis GmbH Rheinpromenade 1 40789 Monheim T +49. 21 73. 49 95 -0 www.cognis.com CREMER OLEO GmbH & Co. KG Glockengiesserwall 3 20095 Hamburg T +49. 40. 3 20 11 -0 www.cremer-care.de DHW Deutsche Hydrierwerke GmbH Kyowa Hakko Europe GmbH Oberdiller Straße 18 82065 Baierbrunn T +49. 89. 74 42 50 www.drom.com Am Wehrhahn 50 40211 Düsseldorf T +49. 2 11. 17 54 53 25 www.kyowa.eu/daiichi DSM Nutritional Products Europe Ltd. LANXESS Deutschland GmbH Postfach 2676 4002 Basel Schweiz T +41. 61. 8 15 77 77 www.dsmnutritionalproducts.com ELEMENTIS GmbH Stolberger Straße 370 50933 Köln T +49. 2 21. 4 85 29 26 www.elementis-specialties.com C. H. Erbslöh KG Düsseldorfer Straße 103 47809 Krefeld T +49. 21 51. 5 25 -3 50 www.cherbsloeh.de Gattefossé Deutschland GmbH Hauptstraße 435 79576 Weil am Rhein T +49. 76 21. 9 15 46 40 www.gattefosse.com Genencor International B. V. Archimedesweg 30 2333 CN Leiden Niederlande T +31. 71. 5 68 61 52 www.genencor.com Rodleben Brambacher Weg 1 06861 Dessau-Roßlau T +49. 3 49 01. 8 98 -0 www.dhw-ecogreenoleo.de S. Goldmann GmbH & Co. KG Dow Corning GmbH Gustav Heess Oleochemische Erzeugnisse GmbH Rheingaustraße 34 65201 Wiesbaden T +49. 6 11. 23 70 www.dowcorning.com 54 drom fragrances GmbH & Co. KG Schillerstraße 79 33609 Bielefeld T +49. 5 21. 9 32 78 -31 www.gold-mann.de Wernerstraße 83 70469 Stuttgart www.gustavheess.de 51369 Leverkusen T +49. 2 14. 30 -6 22 68 www.lanxess.com Lehmann & Voss & Co. KG Alsterufer 19 20354 Hamburg T +49. 40. 44 19 72 51 www.lehvoss.de Sigmund Lindner GmbH Oberwarmensteinacher Straße 38 95485 Warmensteinach T +49. 92 77. 9 94 -10 www.sigmund-lindner.com Lonza Cologne GmbH Nattermannallee 1 50829 Köln T +49. 2 21. 99 19 90 www.lonza.com MANI GmbH Erich-Müller-Straße 19 a 40597 Düsseldorf T +49. 2 11. 5 07 25 09 www.mani-gmbh.com Nordmann, Rassmann GmbH Kajen 2 20459 Hamburg T +49. 40. 3 68 72 95 www.nrc.de RCP Ranstadt GmbH Bahnhofstraße 25 63691 Ranstadt T +49. 60 41. 8 02 -0 www.RCP-Ranstadt.com ROVI Cosmetics International GmbH Breitwiesenstraße 1 36381 Schlüchtern T +49. 66 61. 9 67 60 www.rovicosmetics.de Sachtleben Chemie GmbH Dr.-Rudolf-Sachtleben-Straße 4 47198 Duisburg T +49. 20 66. 22 -21 65 www.sachtleben.de Sasol Germany GmbH Anckelmannsplatz 1 20537 Hamburg T +49. 40. 63 68 46 www.sasolgermany.de Schill + Seilacher GmbH Schönaicher Straße 205 71032 Böblingen T +49. 70 31. 2 82 -2 41 www.schillseilacher.de Seidel GmbH & Co. Rosenstraße 8 35037 Marburg T +49. 64 21. 6 04 -0 www.seidel.de Symrise AG Mühlenfeldstraße 1 37603 Holzminden T +49. 55 31. 9 00 www.symrise.com Zahoransky AG Anton-Zahoransky-Straße 1 79674 Todtnau T +49. 76 71. 99 70 www.zahoransky.de Mitgliedschaften National VCI Verband der Chemischen Industrie e. V. AUMA Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. VhU Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände BLL Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. DGK Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche und angewandte Kosmetik e. V. International A. I. S. E. Duftstars Fragrance Foundation Deutschland e. V. Association Internationale de la Savonnerie, de la Détergence et des Produits d’Entretien FRT Forschungsgemeinschaft Reinigungsund Pflegetechnologie e. V. AOCS GDCh Global Forum for the Science and Technology of Fats, Oils, Surfactants and related Materials Gesellschaft Deutscher Chemiker / Fachgruppe Waschmittelchemie COLIPA GINETEX GERMANY The National Association for Textile Care Labelling Comité de Liaison des Associations Européennes de l’Industrie de la Parfumerie, des Produits Cosmétiques et de Toilette IVDK Informationsverbund Dermatologischer Kliniken SEPAWA Vereinigung der Seifen-, Parfümund Waschmittelfachleute e. V. set Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen 55 geschäftsstelle Geschäftsführung Bereich Recht und Verpackung Susanne Seidel Öffentlichkeitsarbeit T +49. 69. 25 56 -13 31 [email protected] Kerstin Weiß Assistentin T +49. 69. 25 56 -13 33 [email protected] Gisela Malicke Buchhaltung T +49. 69. 25 56 -13 27 [email protected] Dr. Bernd Stroemer Geschäftsführer T +49. 69. 25 56 -13 21 [email protected] RA Matthias Ibel Leitung T +49. 69. 25 56 -13 29 [email protected] Bereich Schönheitspflege Bereich Haushaltspflege Dr. Jens Burfeindt Wissenschaftl. Mitarbeiter T +49. 69. 25 56 -13 28 [email protected] Heike Fisch Assistentin T +49. 69. 25 56 -13 30 [email protected] Siglinde Böllmann Assistentin T +49. 69. 25 56-13 24 [email protected] Dr.-Ing. Thorsten Kessler Wissenschaftl. Mitarbeiter T +49. 69. 25 56 -13 22 [email protected] Dr. Klaus Rettinger Wissenschaftl. Mitarbeiter T +49. 69. 25 56 -13 32 [email protected] Dipl.-Ing. Birgit Huber Stellv. Geschäftsführerin und Leiterin des Bereichs T +49. 69. 25 56 -13 25 [email protected] Dr.-Ing. Bernd Glassl Leitung T +49. 69. 25 56 -13 61 [email protected] Annke Brauer Assistentin T +49. 69. 25 56 -13 34 [email protected] F +49. 69. 23 76 31 . [email protected] 56 Karin Czuba Assistentin T +49. 69. 25 56 -13 23 [email protected] Kontak t Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. Mainzer Landstraße 55 60329 Frankfurt am Main T +49. 69. 25 56 -13 23 F + 49. 69. 23 76 31 info @ ikw.org www.ikw.org