Abfallentsorgung in Arztpraxen

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Abfallentsorgung in Arztpraxen
Abfallentsorgung in Arztpraxen
Aufgrund seiner Zusammensetzung ist Abfall aus Arztpraxen zwingend als Restmüll
zur Beseitigung ohne jegliche Vorbehandlung wie Zwischenlagerung oder Sortierung
in einer Entsorgungsanlage direkt in die Verbrennung zu geben. Dies ist bei der
Hausmülltonne gewährleistet.
Hintergrund sind die Materialien, die u.U. enthalten sein können, z.B.
Wundverbände, Einweginstrumente, Petrischalen aus dem Labor etc. Einige
Materialien dürfen allerdings gar nicht oder nur verpackt oder desinfiziert in den
Hausmüll gelangen:
Spritzen:
Kanülen, Akupunkturnadeln und andere spitze oder scharfe
Gegenstände müssen in einem stich- und bruchfesten Behältnis
gesammelt werden. Das kann ein spezielles Sammelbehältnis aus dem
medizinischen Handel sein, aber auch gebrauchte Kunststoffkanister
aus Polyethylen (PE) tun gute Dienste, wenn sie nach Befüllung fest
verschlossen werden. Wichtig ist, dass von dem Abfall auch nach
Pressung im Müllwagen keine Verletzungsgefahr z.B. durch lose
Nadeln ausgeht.
Laborabfälle:
Petrischalen aus dem Labor dürfen nur autoklaviert in den Hausmüll
gegeben werden, damit keine Keime in die Umwelt gelangen können.
Laborchemikalien sind als Sonderabfall über die Schadstoffentsorgung
des Umweltbetriebes in der Herforder Straße 220 zu entsorgen.
Altmedika- Wegen Missbrauchgefahr sind auch Altmedikamente einer getrennten
mente:
Entsorgung über die Schadstoffsammlung zuzuführen. Nach
Rücksprache nimmt vielleicht auch eine nahe gelegene Apotheke die
Medikamente (möglichst ohne Umkartons und Beipackzettel) an.
Ausgenommen sind Zytostatika, die direkt in die Schadstoffentsorgung
gelangen müssen.
Kunststoff: Medizinische Einwegprodukte aus Kunststoff, wie z.B. Handschuhe,
Spritzen ohne Kanülen, Schläuche, Mundstücke etc. gehören in den
Hausmüll, verpackt in verschlossene Beutel. Es handelt sich hierbei
nicht um Verpackungen mit dem Grünen Punkt, deshalb dürfen sie
nicht in den Gelben Sack gegeben werden.
Altpapier:
Für Altpapier und Kartonagen steht Ihnen ein kostenloser
Papierbehälter in der gleichen Größe wie Ihr Restmüllbehälter zu.
Reicht dieser nicht aus, können Sie ein kostengünstiges Angebot des
Umweltbetriebes anfordern.
Schnell, Sauber, Günstig.
Beachten Sie bitte, dass Sie Verpackungsmaterialien an den
Lieferanten zurückgeben oder von ihm eine Kostenbeteiligung für die
Entsorgung verlangen können. Patientenakten müssen einer speziellen
Entsorgung gemäß Datenschutzgesetz zugeführt werden.
Genaue Informationen zur Entsorgung von Abfällen aus medizinischen Einrichtungen
enthält eine Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Sie ist als pdfDatei im Internet unter www.laga-online.de erhältlich.
Weitere Informationen:
Gewerbeabfallberatung
Tel. 05 21/ 51 30 69
Fax: 05 21/ 51 33 95
E-Mail: [email protected]
Schnell, Sauber, Günstig.