bandai - BaFin
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ANGEBOTSUNTERLAGE Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) (Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb von Wertpapieren gemäß §§ 10 ff. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, WpÜG) der Bandai GmbH Mühlheimer Str. 15 90451 Nürnberg Deutschland an die Aktionäre der Zapf Creation AG Mönchrödener Straße 13 96472 Rödental Deutschland zum Erwerb ihrer Aktien der Zapf Creation AG gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 10,50 je Aktie Annahmefrist: 28. Juni 2006 bis 31. Juli 2006, 24.00 Uhr MEZ Aktien der Zapf Creation AG: Auf den Inhaber lautende Stück-Stammaktien der Zapf Creation AG: ISIN DE 000 780 6002 (WKN 780600) Pflichtveröffentlichung nach § 14 Absatz 2 und Absatz 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Es gibt keine weiteren Dokumente, die Bestandteil der Angebotsunterlage sind. Die Bandai GmbH wird auch eine unverbindliche englische Übersetzung der deutschen Angebotsunterlage veröffentlichen, wobei die deutsche Angebotsunterlage die allein bindende Fassung ist. Die Aktionäre der Zapf Creation AG, deren ständiger Aufenthaltsort, eingetragener Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika liegt, werden gebeten, die Ausführungen unter den Ziffern 1.1 und 1.4 zu beachten. -2- Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6. ALLGEMEINE HINWEISE, INSBESONDERE AUCH FÜR AKTIONÄRE AUßERHALB DEUTSCHLANDS 4 1.1 Durchführung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ......................................... 4 1.2 Verbreitung und Annahme des Angebots ......................................................................................... 4 1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots.......................................................... 6 1.4 Veröffentlichung der Angebotsunterlage.......................................................................................... 6 1.5 Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen .................................................... 6 ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS 7 ANGEBOT 9 3.1 Gegenstand des Angebots ................................................................................................................ 9 3.2 Annahme des Angebots ................................................................................................................... 9 3.2.1 Beginn und Ablauf der Annahmefrist................................................................................... 9 3.2.2 Weitere Annahmefrist ......................................................................................................... 9 3.3 Mögliche Verlängerungen der Annahmefrist.................................................................................... 9 3.4 Angebotsbedingungen ....................................................................................................................10 3.4.1 Erreichen der Mindestannahmeschwelle .............................................................................10 3.4.2 Kartellrechtliche Freigabe...................................................................................................10 3.4.3 Keine wesentliche nachteilige Veränderung (Material Adverse Change) .............................10 3.4.4 Keine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit .................................................................10 3.4.5 Nichtvornahme bestimmter Handlungen .............................................................................11 3.4.6 Kein konkurrierendes Angebot ...........................................................................................12 3.4.7 Verzicht auf Angebotsbedingungen / Veröffentlichungen....................................................12 BETEILIGTE UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSSTRUKTUR 12 4.1 Beschreibung der Bandai GmbH (Bieter) und der mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen ......................................................................................................................12 4.1.1 Rechtlicher Hintergrund .....................................................................................................12 4.1.2 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen..................................................................13 4.1.3 Die Unternehmensgeschichte von Bandai und Namco.........................................................13 4.1.4 Geschäftsfelder der Namco Bandai Gruppe.........................................................................14 4.2 Beschreibung der Zapf Creation AG (Zielgesellschaft)....................................................................15 4.2.1 Rechtlicher Hintergrund .....................................................................................................15 4.2.2 Geschäftsfelder ..................................................................................................................16 4.2.3 Vorstand und Aufsichtsrat ..................................................................................................17 4.3 Gegenwärtige Beteiligungen und Stimmrechte des Bieters und der mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen..........................................................................................17 ABSICHTEN DES BIETERS IM HINBLICK AUF DIE ZIELGESELLSCHAFT 17 5.1 Wirtschaftlicher Hintergrund des Angebots.....................................................................................17 5.2 Absichten des Bieters und der NBH Inc. bezüglich der zukünftigen Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft ............................................................................................18 5.3 Auswirkungen auf die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie auf die Arbeitnehmer der Zielgesellschaft und ihre Vertretungen ................................................................18 5.4 Durchführung von Reorganisationsmaßnahmen und die Möglichkeit eines Squeeze-out....................................................................................................................................19 ANGEBOTSPREIS 19 6.1 Gegenleistung im Rahmen des vorliegenden Angebots....................................................................19 -3- 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 6.2 Erwerbe außerhalb des Angebots (Parallelerwerbe).........................................................................19 6.3 Angemessenheit des Angebotspreises .............................................................................................20 FINANZIERUNG DES ANGEBOTS 21 7.1 Finanzierungsbedarf .......................................................................................................................21 7.2 Finanzierungsmaßnahmen ..............................................................................................................21 7.3 Finanzierungsbestätigung ...............................................................................................................21 ERWARTETE AUSWIRKUNGEN EINES ERFOLGREICHEN ANGEBOTS AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES BIETERS UND DER NAMCO BANDAI GRUPPE 21 8.1 Allgemeine Beschreibung...............................................................................................................21 8.2 Pro-forma-Finanzdaten des Bieters .................................................................................................22 8.3 Pro-forma-konsolidierte Finanzdaten der Namco Bandai Gruppe.....................................................23 AUSWIRKUNGEN DES ANGEBOTS AUF DIE ZIEL-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT ANNEHMEN 25 DURCHFÜHRUNG DES ANGEBOTS 25 10.1 Zentrale Abwicklungsstelle.............................................................................................................25 10.2 Annahmeerklärung und Umbuchung innerhalb der Annahmefrist....................................................25 10.3 Weitere Erklärungen annehmender Ziel-Aktionäre..........................................................................26 10.4 Abwicklung des Angebots und Erhalt der Gegenleistung nach Ablauf der Annahmefrist .................................................................................................................................27 10.5 Kosten und Spesen .........................................................................................................................28 10.6 Nichteintritt der Angebotsbedingungen...........................................................................................28 10.7 Durchführung des Angebots bei Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist ............................28 10.8 Handel mit Eingereichten Ziel-Aktien.............................................................................................29 GESETZLICHE RÜCKTRITTSRECHTE 29 VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER ZIELGESELLSCHAFT 30 12.1 Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile ...............................................................................30 12.2 Begründete Stellungnahme .............................................................................................................30 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN / GEGENWÄRTIGER STAND 30 13.1 Genehmigung durch die BaFin .......................................................................................................30 13.2 Kartellrechtliche Freigabe...............................................................................................................30 13.3 Kanadische OSC-Befreiung............................................................................................................30 13.4 Weitere behördliche Genehmigungen .............................................................................................31 VERÖFFENTLICHUNGEN, ANZEIGEN UND ANKÜNDIGUNGEN 31 FINANZBERATER / BEGLEITENDE BANK 31 STEUERN 31 ANWENDBARES RECHT 31 ERKLÄRUNG DER ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEBOTSUNTERLAGE 32 -4- 1. ALLGEMEINE HINWEISE, INSBESONDERE AUCH FÜR AKTIONÄRE AUßERHALB DEUTSCHLANDS 1.1 Durchführung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Dieses freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (Angebot) der Bandai GmbH, Mühlheimer Str. 15, 90451 Nürnberg, Deutschland, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 16550 (Bieter), ist gerichtet an alle Aktionäre der Zapf Creation AG, Mönchrödener Straße 13, 96472 Rödental, Deutschland, einer börsennotierten Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter HRB 2995 (Zielgesellschaft, deren Aktionäre jeweils ein Ziel-Aktionär und zusammen die Ziel-Aktionäre) und auf den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden, unter der ISIN DE 000 780 6002 (WKN 780600) gehandelten Stück-Stammaktien der Zielgesellschaft, einschließlich der Aktien, die von der Zielgesellschaft selbst gehalten werden (jeweils eine Ziel-Aktie und zusammen die Ziel-Aktien). Das Angebot ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß § 29 Absatz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Es wird unter Einhaltung der Vorschriften des WpÜG und der auf der Grundlage des WpÜG erlassenen Rechtsverordnungen, insbesondere der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) und in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts abgegeben. Der Bieter hat eine Befreiung von den kanadischen übernahmerechtlichen Bestimmungen des Securities Acts (Ontario) (Sections 95 – 100 des Securities Act (Ontario)) und den entsprechenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Provinzen British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Manitoba, Québec, Newfoundland and Labrador, Nova Scotia und New Brunswick (zusammen die Kanadischen Übernahmerechtlichen Bestimmungen) beantragt. Diese Befreiung wurde noch nicht erteilt. Der Bieter ist aber der Ansicht, dass die vorliegende Transaktion zahlreichen anderen Transaktionen ähnelt, für die Befreiungen von den Kanadischen Übernahmerechtlichen Bestimmungen erteilt wurden, und geht daher davon aus, dass die Befreiung erteilt werden wird. Dieses Angebot wird nicht nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung abgegeben und durchgeführt. Mit Ausnahme der Gestattung der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage (Angebotsunterlage) in deutscher Sprache und nach deutschem Recht und der vorgenannten Befreiung von den Kanadischen Übernahmerechtlichen Bestimmungen sind keine sonstigen Registrierungen, Genehmigungen oder Zulassungen hinsichtlich dieser Angebotsunterlage und/oder des Angebots bei Wertpapierregulierungsbehörden beantragt oder von diesen erteilt worden. Ziel-Aktionäre können daher nicht auf die Anwendung anderer ausländischer Anlegerschutzbestimmungen vertrauen. Es gibt keine weiteren Dokumente, die Bestandteil des Angebots sind. Der Bieter wird eine unverbindliche englische Übersetzung der deutschen Angebotsunterlage veröffentlichen, wobei die deutsche Angebotsunterlage die allein bindende Fassung und die englische Übersetzung nicht von der BaFin geprüft ist. Zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen definierten Begriffen wird auf Anlage 1 der Angebotsunterlage hingewiesen. 1.2 Verbreitung und Annahme des Angebots Unbeschadet der nachstehenden Ausführungen kann das Angebot von allen Ziel-Aktionären nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage angenommen werden. Ziel-Aktionäre, die das -5- Angebot außerhalb Deutschlands oder der Vereinigten Staaten von Amerika (Vereinigte Staaten) annehmen wollen, sowie Personen, die außerhalb Deutschlands oder der Vereinigten Staaten in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen, werden gebeten, die folgenden Ausführungen zu beachten. Der Bieter veröffentlicht diese Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit den Vorschriften des WpÜG, wie in Ziffer 1.4 beschrieben. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage, insbesondere im Internet, dient ausschließlich der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG und bezweckt weder die Abgabe eines Angebots noch die Veröffentlichung des Angebots und der Angebotsunterlage noch eine öffentliche Werbung für das Angebot nach Maßgabe anderer Rechtsordnungen als der deutschen oder derjenigen der Vereinigten Staaten. Eine Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage, einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Umschreibung der Bestimmungen der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffender Informationsunterlagen können den Bestimmungen (insbesondere Beschränkungen nach Maßgabe) der Gesetze und Verordnungen anderer Rechtsordnungen als der Deutschlands und der Vereinigten Staaten unterliegen. Eine Veröffentlichung nach einer anderen Rechtsordnung als der Deutschlands und der Vereinigten Staaten ist daher nicht beabsichtigt. Der Bieter gestattet nicht, dass die Angebotsunterlage, eine Zusammenfassung oder sonstige Beschreibung der Bestimmungen der Angebotsunterlage oder weitere das Angebot betreffende Informationsunterlagen durch Dritte unmittelbar oder mittelbar außerhalb Deutschlands oder der Vereinigten Staaten veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Annahme des Angebots außerhalb Deutschlands oder der Vereinigten Staaten kann anderen Rechtsordnungen als der Deutschlands und der Vereinigten Staaten unterliegen. Personen, die außerhalb Deutschlands oder der Vereinigten Staaten in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen und/oder die das Angebot annehmen wollen und in den Anwendungsbereich wertpapier- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der Deutschlands oder der Vereinigten Staaten fallen, werden aufgefordert, sich über diese Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Soweit eine Depotbank (wie in Ziffer 1.4 Absatz 3 definiert) gegenüber ihren Kunden Informationsund Weiterleitungspflichten im Zusammenhang mit dem Angebot hat, die auf den für das jeweilige Depotverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften beruhen, ist die jeweilige Depotbank gehalten, die Auswirkungen ausländischer Rechtsordnungen auf diese Pflichten eigenverantwortlich zu prüfen. Versendungen der Angebotsunterlage, einer Zusammenfassung oder sonstigen Umschreibung der Bestimmungen der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffender Informationsunterlagen an Aktionäre außerhalb Deutschlands oder der Vereinigten Staaten durch Depotbanken oder Dritte erfolgen nicht im Auftrag des Bieters. Weder der Bieter noch eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person gemäß Ziffer 4.1.2 sind in irgendeiner Weise dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe dieser Angebotsunterlage und/oder des Angebots außerhalb Deutschlands oder der Vereinigten Staaten mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als der Deutschlands und der Vereinigten Staaten vereinbar ist oder dass die Annahme des Angebots außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Eine Verantwortung des Bieters für die Nichteinhaltung ausländischer Rechtsvorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen. -6- 1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots Der Bieter hat am 13. Juni 2006 seine Entscheidung zur Abgabe des Angebots in Übereinstimmung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 WpÜG über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH (DGAP) bei Reuters veröffentlicht (die Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots). Die Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots ist im Internet unter http://www.bandaigmbh.de abrufbar. 1.4 Veröffentlichung der Angebotsunterlage Diese Angebotsunterlage wird am 28. Juni 2006 in Übereinstimmung mit § 14 Absatz 3 Satz 1 WpÜG veröffentlicht. Die deutsche Angebotsunterlage sowie die unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage werden im Internet unter http://www.bandaigmbh.de veröffentlicht. Darüber hinaus werden (i) eine Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung der deutschen Angebotsunterlage in der Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht und (ii) Exemplare der Angebotsunterlage und ihrer unverbindlichen englischen Übersetzung für Ziel-Aktionäre zur kostenlosen Ausgabe bei BNP Paribas S.A., Niederlassung Frankfurt am Main, Grüneburgweg 14, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland, Telefax +49 69 15205277, und bei BNP Paribas Securities Corp., Corporate Finance (U.S.), The Equitable Tower, 787 Seventh Avenue, New York, NY 10019, Vereinigte Staaten, Telefax +1 212 841 3799, bereitgehalten. Am selben Tag erfolgt in den Vereinigten Staaten eine Hinweisbekanntmachung über die Veröffentlichung der Angebotsunterlage in The Wall Street Journal (US Edition). Sollte es von den kanadischen Wertpapierregulierungsbehörden als Voraussetzung für eine Befreiung von den Kanadischen Übernahmerechtlichen Bestimmungen verlangt werden, wird auch eine Hinweisbekanntmachung über die Veröffentlichung der Angebotsunterlage in einer überregionalen Zeitung in Kanada erfolgen. Der Bieter stellt den Depotbanken Exemplare der Angebotsunterlage und ihrer unverbindlichen englischen Übersetzung zum Versand an Ziel-Aktionäre, die Kunden der Depotbanken und in Deutschland oder den Vereinigten Staaten ansässig sind, zur Verfügung. Sollte es von den kanadischen Wertpapierregulierungsbehörden als Voraussetzung für eine Befreiung von den Kanadischen Übernahmerechtlichen Bestimmungen verlangt werden, wird der Bieter den Depotbanken auch Exemplare der Angebotsunterlage und ihrer unverbindlichen englischen Übersetzung zum Versand an Ziel-Aktionäre in Kanada zur Verfügung stellen. Als Depotbank definiert ist ein depotführendes Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Deutschland oder eine deutsche Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts bzw. eines Finanzdienstleistungsunternehmens. Der Bieter hat keine weiteren Veröffentlichungen der Angebotsunterlage oder des Angebots veranlasst und keinen Dritten ermächtigt, Angaben zu dem Angebot oder der Angebotsunterlage zu machen. 1.5 Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den derzeit verfügbaren Informationen und Planungen und auf bestimmten Annahmen des Bieters zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage, die sich in Zukunft ändern können und mit Unsicherheiten und Risiken behaftet sind. Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, beruhen die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben zur Zielgesellschaft insbesondere auf dem Geschäftsbericht der Zielgesellschaft zum 31. Dezember 2004, dem Zwischenbericht der Zielgesellschaft für das erste Halbjahr 2005, ihrem Geschäftsbericht zum 31. Dezember 2005, Ad-hoc-Mitteilungen und den veröffentlichten -7- Einberufungstexten nebst Tagesordnungen zu den Hauptversammlungen der Zielgesellschaft sowie den Investor Relation Präsentationen (i) "Results of the special investigation" vom 27. Februar 2006 und (ii) "Cleared up past – Focus on new future" vom 3. Mai 2006. Diese Informationsquellen sind öffentlich zugänglich. Der Bieter hat innerhalb begrenzter Zeit eine Unternehmensprüfung der Zielgesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften in kaufmännischer, finanzieller, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht durchgeführt (Due Diligence), deren Umfang eng definiert war und die auf Informationen basierte, die vom Vorstand der Zielgesellschaft zur Verfügung gestellt wurden, sowie auf Dokumenten betreffend die Zielgesellschaft und ihre Tochtergesellschaften, die dem Bieter von der Zielgesellschaft zugänglich gemacht wurden. Der Bieter hat die Unternehmensprüfung auf Basis einer Vertraulichkeitserklärung mit der Zielgesellschaft durchgeführt. Der Datenraum war im Februar 2006 geöffnet. Einige Informationen, insbesondere Informationen aus dem Jahresabschluss des Bieters zum 31. Dezember 2005, aus dem am 21. Juni 2006 veröffentlichten und testierten Konzernabschluss der Zielgesellschaft zum 31. Dezember 2005 und aus dem am 11. Mai 2006 veröffentlichten und testierten, noch nicht festgestellten Konzernabschluss der NAMCO BANDAI Holdings Inc. zum 31. März 2006, können zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bereits überholt sein. Die Angebotsunterlage wird nur im Rahmen der Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 21, 23 WpÜG und weiterer gesetzlicher Veröffentlichungspflichten aktualisiert. Weder der Bieter noch eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person hat dritte Personen ermächtigt, Erklärungen in Bezug auf das Angebot oder die Angebotsunterlage abzugeben. Sollten Dritte dennoch entsprechende Erklärungen abgeben, können sie dem Bieter und den mit ihm gemeinsam handelnden Personen nicht zugerechnet werden. 2. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS Hinweis: Die nachfolgende Zusammenfassung enthält ausgewählte Informationen dieser Angebotsunterlage. Da die Zusammenfassung nicht alle für die Ziel-Aktionäre wichtigen Informationen enthält, ist sie in Verbindung mit den ausführlicheren Angaben in der Angebotsunterlage zu lesen. Hinsichtlich der Definitionen ist ebenfalls Anlage 1 zu beachten. Bieter Bandai GmbH, Mühlheimer Str. 15, 90451 Nürnberg, Deutschland Zielgesellschaft Zapf Creation AG, Mönchrödener Straße 13, 96472 Rödental, Deutschland Gegenstand des Angebots Kauf und Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stück-Stammaktien der Zielgesellschaft, einschließlich der von der Zielgesellschaft gehaltenen eigenen Aktien. Adressaten des Angebots Alle Ziel-Aktionäre Gegenleistung (Angebotspreis) EUR 10,50 je Ziel-Aktie Erwerb von ZielAktien außerhalb des Angebots (Parallelerwerbe) Der Bieter wird möglicherweise nach Maßgabe von Ziffer 6.2 während der Annahmefrist außerhalb des Angebotsverfahrens Ziel-Aktien erwerben. Falls die für Erwerbe außerhalb des Angebots gewährte oder vereinbarte Gegenleistung höher ist als der Angebotspreis, erhöht sich der Angebotspreis automatisch um den Differenzbetrag zwischen dem Angebotspreis und der Gegenleistung im Rahmen von Parallelerwerben. -8- Annahmefrist Vom 28. Juni 2006 bis zum 31. Juli 2006 um 24.00 Uhr MEZ, sofern die Annahmefrist nicht verlängert wird. Weitere Annahmefrist Zwei Wochen nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 2 WpÜG (unverzügliche Veröffentlichung des Ergebnisses nach Ablauf der Annahmefrist). Annahme Die Ziel-Aktionäre können das Angebot nur durch schriftliche Erklärung gegenüber ihrer Depotbank innerhalb der Annahmefrist bzw. innerhalb der Weiteren Annahmefrist annehmen. Angebotsbedingungen Dieses Angebot sowie die durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Aktienkauf- und Aktienübertragungsverträge stehen unter den aufschiebenden Bedingungen, die in Ziffer 3.4 beschrieben sind. Abwicklung Bei Annahme des Angebots innerhalb der Angebotsfrist voraussichtlich am vierten Bankarbeitstag, spätestens jedoch am zehnten Kalendertag nach Ablauf der Annahmefrist, vorausgesetzt, alle Angebotsbedingungen sind eingetreten, oder es wurde auf sie verzichtet. Bei Annahme des Angebots innerhalb der Weiteren Annahmefrist voraussichtlich am vierten Bankarbeitstag, spätestens jedoch am zehnten Kalendertag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, vorausgesetzt, die Angebotsbedingung der kartellrechtlichen Freigabe ist eingetreten (siehe Ziffer 10.7). ISIN Ziel-Aktien: ISIN DE 000 780 6002 (WKN 780600) Eingereichte Ziel-Aktien: ISIN DE 000 A0JQ4V4 (WKN A0JQ4V) (WKN-Bezeichnung: Zum Verkauf angemeldete Aktien der Zapf Creation AG) Nachträglich Eingereichte Ziel-Aktien: ISIN DE 000 A0JQ4W2 (WKN A0J Q4W) (WKN-Bezeichnung: Nachträglich Zum Verkauf angemeldete Aktien der Zapf Creation AG) Börsenhandel Eingereichte Ziel-Aktien sollen unter der ISIN DE 000 A0JQ4V4 (WKN A0JQ4V) im amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vom Beginn der Annahmefrist an zum Handel zugelassen werden; der Handel wird voraussichtlich spätestens am dritten Bankarbeitstag vor dem Tag der Abwicklung des Angebots hinsichtlich der Eingereichten Ziel-Aktien eingestellt werden. Nachträglich Eingereichte Ziel-Aktien sollen unter der ISIN DE 000 A0JQ4W2 (WKN A0J Q4W) im amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vom Beginn der Weiteren Annahmefrist an zum Handel zugelassen werden; der Handel wird voraussichtlich spätestens am dritten Bankarbeitstag vor dem Tag der Abwicklung des Angebots hinsichtlich der Nachträglich Eingereichten Ziel-Aktien eingestellt werden. Veröffentlichungen Erklärungen und Mitteilungen werden im Internet unter http://www.bandaigmbh.de sowie in der Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht, soweit keine anderen Veröffentlichungen, Erklärungen oder Mitteilungen gesetzlich vorgeschrieben sind. -9- 3. ANGEBOT 3.1 Gegenstand des Angebots Der Bieter bietet hiermit allen Ziel-Aktionären an, die von ihnen gehaltenen Ziel-Aktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 1,00, mit allen hiermit verbundenen Rechten, insbesondere der Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2006, gegen Zahlung einer Geldleistung im Betrag von einheitlich EUR 10,50 je Ziel-Aktie (Angebotspreis) nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben. Gegenstand des Angebots sind alle Ziel-Aktien, einschließlich der von der Zielgesellschaft gehaltenen eigenen Aktien. Dieses Angebot ist auf den Erwerb der Kontrolle über die Zielgesellschaft gerichtet und damit ein Übernahmeangebot im Sinne von § 29 WpÜG. 3.2 Annahme des Angebots 3.2.1 Beginn und Ablauf der Annahmefrist Die Frist für die Annahme des Angebots (Annahmefrist) beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 28. Juni 2006 und endet am 31. Juli 2006 um 24:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ). Sofern sich die Annahmefrist verlängert, ist mit dem Begriff "Annahmefrist" immer auch die jeweils verlängerte Annahmefrist gemeint. 3.2.2 Weitere Annahmefrist Ziel-Aktionäre, die das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen haben, können es innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 2 WpÜG (d.h. der unverzüglichen Veröffentlichung des Ergebnisses nach Ablauf der Annahmefrist) annehmen (Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Absatz 2 WpÜG), vorausgesetzt, die in Ziffer 3.4 dargestellten Angebotsbedingungen (mit Ausnahme der Angebotsbedingung der kartellrechtlichen Freigabe gemäß Ziffer 3.4.2) sind eingetreten oder es wurde auf sie verzichtet. 3.3 Mögliche Verlängerungen der Annahmefrist Im Falle einer Änderung des Angebots (z.B. wenn der Bieter auf eine Angebotsbedingung verzichtet) verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist erfolgt. Dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt (§ 21 Absatz 5 WpÜG). Läuft im Falle eines konkurrierenden Angebots die Annahmefrist für das Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot ab, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot. Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt (§ 22 Absatz 2 WpÜG). - 10 - Wird nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Zusammenhang mit dem Angebot eine Hauptversammlung der Zielgesellschaft einberufen, beträgt die Annahmefrist – unbeschadet der Vorschriften der §§ 21 Absatz 5, 22 Absatz 2 WpÜG – zehn Wochen ab der Veröffentlichung der Angebotsunterlage (§ 16 Absatz 3 WpÜG). 3.4 Angebotsbedingungen Dieses Angebot und die mit Annahme des Angebots geschlossenen Aktienkauf- und Aktienübertragungsverträge stehen unter den aufschiebenden Bedingungen, die in Ziffern 3.4.1 bis 3.4.6 beschrieben sind (jede einzelne eine Angebotsbedingung und zusammen die Angebotsbedingungen). Diese Angebotsbedingungen müssen erfüllt werden, sofern nicht gemäß den Vorschriften des WpÜG und dieser Angebotsunterlage auf sie verzichtet wird. 3.4.1 Erreichen der Mindestannahmeschwelle Mit Ablauf der Annahmefrist stehen dem Bieter mindestens sechs Millionen plus eine Aktie der Zielgesellschaft zu, was mehr als 75 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft entspricht. Dabei werden zusammengerechnet: • • • 3.4.2 die Ziel-Aktien, für die dieses Angebot bis zum Tag des Ablaufs der Annahmefrist gemäß Ziffer 3.2.1 angenommen wurde, weitere Ziel-Aktien, die der Bieter gemäß Ziffer 6.2 möglicherweise während der Annahmefrist durch Parallelerwerb hinzu erworben hat, und alle etwaigen sonstigen Aktien der Zielgesellschaft, die gemäß § 16 Absatz 2 und Absatz 4 Aktiengesetz (AktG) für die Feststellung maßgeblich sind, ob dem Bieter Aktien der Zielgesellschaft in Höhe von mehr als 75 % des Grundkapitals gehören. Kartellrechtliche Freigabe Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb der Ziel-Aktien nach Maßgabe dieses Angebots freigegeben, oder alle anwendbaren Untersagungsfristen sind abgelaufen, ohne dass das Bundeskartellamt die Durchführung des beabsichtigten Erwerbs der Ziel-Aktien nach Maßgabe dieses Angebots untersagt hat. Diese Bedingung muss spätestens vier Monate nach Ablauf der Annahmefrist eingetreten sein (wobei der Bieter mit einer Freigabe noch vor Ablauf der Annahmefrist rechnet; siehe Ziffern 10.4 und 13.2). 3.4.3 Keine wesentliche nachteilige Veränderung (Material Adverse Change) (a) Der Dow Jones Euro Stoxx 50 Index (Eurostoxx) liegt am Ende des letzten Tages der Annahmefrist nicht unter 2.784,61 Punkten (20 % unter dem Eurostoxx an dem Tag, der dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots unmittelbar vorangeht). Maßgeblich ist der Schlusskurs des Eurostoxx auf Bloomberg. (b) Der von der Deutsche Börse AG festgestellte Deutsche Aktienindex (DAX 30) liegt am Ende des letzten Tages der Annahmefrist nicht unter 4.316,44 Punkten (20 % unter dem DAX 30 an dem Tag, der dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots unmittelbar vorangeht). Maßgeblich ist der Schlusskurs des DAX 30 auf Bloomberg. 3.4.4 Keine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit Der Vorstand der Zielgesellschaft hat dem Bieter am zweiten Bankarbeitstag vor Ablauf der - 11 - Angebotsfrist schriftlich bestätigt, dass (a) kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren über das Vermögen der Zielgesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften eröffnet oder vom Vorstand der Zielgesellschaft beantragt wurde und dass dem Vorstand der Zielgesellschaft kein entsprechender Antrag Dritter bekannt ist; und (b) weder auf Seiten der Zielgesellschaft noch einer ihrer Tochtergesellschaften Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist oder droht, mit der Folge, dass nach dem auf die betroffene Gesellschaft anwendbaren Recht die Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens begründet oder erforderlich wäre. 3.4.5 Nichtvornahme bestimmter Handlungen Der Vorstand der Zielgesellschaft hat dem Bieter am zweiten Bankarbeitstag vor Ablauf der Annahmefrist schriftlich bestätigt, dass seit der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots keine der folgenden Maßnahmen vorgenommen wurde: (a) Die Hauptversammlung der Zielgesellschaft hat keine der folgenden Maßnahmen beschlossen: (i) Satzungsänderung, (ii) Kapitalmaßnahmen, (iii) Ausschüttung von Dividenden, (iv) Auflösung von Rücklagen, (v) Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, (vi) Zustimmung zum Abschluss von Unternehmensverträgen, (vii) Wahl oder Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, (viii) Zustimmung zur Veräußerung oder Ausgliederung oder zur Belastung wesentlicher Unternehmensteile oder Vermögensgegenstände und Beteiligungen im Wert von mehr als EUR 100.000 im Einzelfall oder in der Gesamtsumme oder (ix) Aktienoptionsprogramme. (b) Die Zielgesellschaft hat, es sei denn, dies war nach den Regeln einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Geschäftsführung erforderlich, ihr Stimmrecht in den Gesellschafterversammlungen ihrer Tochtergesellschaften nicht dahingehend ausgeübt, dass auf Ebene der Tochtergesellschaften Maßnahmen der in Ziffer 3.4.5 (a) dargestellten Art beschlossen wurden. (c) Die Zielgesellschaft hat, außer nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage, keine eigenen Aktien erworben oder veräußert oder deren Erwerb oder Veräußerung eingeleitet. (d) Der Vorstand der Zielgesellschaft hat das Grundkapital der Zielgesellschaft nicht auf der Grundlage des genehmigten Kapitals der Zielgesellschaft erhöht oder eine solche Erhöhung eingeleitet. (e) Der Vorstand der Zielgesellschaft hat keine (Equity-) Aktienoptionen auf der Grundlage eines bestehenden Aktienoptionsplans der Zielgesellschaft ausgegeben. (f) Weder die Zielgesellschaft noch eine ihrer Tochtergesellschaften hat, es sei denn, dies war nach den Regeln einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Geschäftsführung erforderlich, (i) eine Veräußerung, eine Ausgliederung oder eine Belastung wesentlicher Unternehmensteile oder Vermögensgegenstände und Beteiligungen im Wert von mehr als EUR 100.000 im Einzelfall oder in der Gesamtsumme vorgenommen; (ii) Vermögensgegenstände oder Beteiligungen erworben oder sich zu einem solchen Erwerb verpflichtet, sofern die zu zahlende Gegenleistung EUR 100.000 im Einzelfall oder in der Gesamtsumme übersteigt; (iii) Dividenden ausgeschüttet oder Rücklagen aufgelöst; (iv) Pensionsverpflichtungen oder Bonusprogramme abgeschlossen, abgeändert oder ergänzt oder Arbeitnehmern oder Mitgliedern der Geschäftsführung phantom stocks oder andere Vorteile gewährt; (v) Unternehmensverträge abgeschlossen oder stille Beteiligungen eingeräumt oder ähnliche Verträge über die Einräumung einer Gewinnbeteiligung - 12 - abgeschlossen; oder (vi) sich zu einer Maßnahme wie unter Ziffern 3.4.5 (a) bis (f) (v) beschrieben, verpflichtet oder solche Maßnahmen eingeleitet. (g) Der Vorstand der Zielgesellschaft hat keine Verteidigungsmaßnahmen im Sinne des § 33 WpÜG vorgenommen. 3.4.6 Kein konkurrierendes Angebot Während der Annahmefrist wurde kein konkurrierendes Angebot von einem Dritten im Sinne des § 22 WpÜG (d.h. außer von dem Bieter, mit ihm gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen oder im Zusammenhang mit dem Angebot für diese Personen oder Unternehmen tätige Berater im Sinne des § 18 Abs. 1 WpÜG) abgegeben. 3.4.7 Verzicht auf Angebotsbedingungen / Veröffentlichungen Der Bieter kann einseitig bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist auf eine, mehrere oder sämtliche Angebotsbedingungen verzichten. Wenn der Bieter auf eine Angebotsbedingung in Übereinstimmung mit den Vorschriften des WpÜG verzichtet, gilt diese im Rahmen des Angebots als eingetreten. Wenn eine Angebotsbedingung nicht eingetreten ist und der Bieter auf die Angebotsbedingung nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften des WpÜG verzichtet hat, entfällt das Angebot, und die durch Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge werden wirkungslos; in einem solchen Fall wird das Angebot nicht durchgeführt. Der Bieter wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften des WpÜG und Ziffer 14 unverzüglich eine Bekanntmachung veröffentlichen, wenn auf eine Angebotsbedingung verzichtet wird, alle Angebotsbedingungen (mit Ausnahme derjenigen, auf die der Bieter verzichtet hat) erfüllt sind oder wenn das Angebot aufgrund des Nichteintritts einer Angebotsbedingung entfällt (sofern der Bieter nicht auf die Angebotsbedingung verzichtet). 4. BETEILIGTE UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSSTRUKTUR 4.1 Beschreibung der Bandai GmbH (Bieter) und der mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen 4.1.1 Rechtlicher Hintergrund Der Bieter, Bandai GmbH, ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die am 10. März 1999 gegründet wurde. Am 6. September 1999 wurde der Sitz des Bieters von München nach Nürnberg verlegt (Geschäftsadresse: Mülheimer Str. 15, 90451 Nürnberg, Deutschland). Der Bieter ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 16550. Der Bieter hat ein Stammkapital von EUR 25.000. Der Unternehmensgegenstand des Bieters ist in erster Linie der Import und der Vertrieb von Spielwaren aller Art sowie die Tätigkeit als Kommissionär oder Handelsvertreter bei derartigen Geschäften. Alleiniger Geschäftsführer des Bieters ist Herr Masayuki Matsuo. Der Bieter hält derzeit keine Beteiligungen oder Stimmrechte an anderen Kapital- oder Personengesellschaften. Der Bieter ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bandai S.A. Bandai S.A. ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft französischen Rechts, mit Sitz in Cergy Pontoise (Geschäftsadresse: 4, Rue de l'Industrie, 95310 St. Ouen L'Aumône, Cergy Pontoise, Frankreich), eingetragen im Handelsregister von Pontoise unter der Nummer RCS 320 623 317 (Bandai S.A.). Bandai S.A. hat ein Grundkapital von EUR 9.000.000. Unternehmensgegenstand der Bandai S.A. ist in erster Linie der Vertrieb von Spielwaren. - 13 - Bandai S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der NAMCO BANDAI Holdings Inc. (NBH Inc.). NBH Inc. ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft japanischen Rechts mit Sitz in Tokio, Japan (Geschäftsadresse: 9F Taiyo Life Shinagawa Building 2-16-2, Konan, Minato-ku, Tokio, 108-0075, Japan), eingetragen im Handelsregister des Tokyo Legal Affairs Bureau unter der Nummer 0104-01059158. NBH Inc. hat ein Grundkapital von JPY 10 Milliarden. Die Hauptgeschäftsfelder der NBH Inc. umfassen die Bereiche Spielzeug & Hobby, Vergnügungsanlagen, Spielekomponenten und Netzwerke sowie Bild- und Musikkomponenten. NBH Inc. ist in der First Section der Börse von Tokio notiert. NBH Inc. und alle ihre Tochtergesellschaften – einschließlich des Bieters – werden im Folgenden als Namco Bandai Gruppe bezeichnet. NBH Inc. ist am 29. September 2005 aus einem Zusammenschluss von Bandai Co., Ltd. (siehe Ziffer 4.1.3 (b)) (Bandai) und NAMCO LIMITED (siehe Ziffer 4.1.3 (c)) (Namco) auf der Grundlage eines Aktientauschs entstanden, der vorsah, dass jeder Gesellschafter von Bandai 1,5 Anteile an NBH Inc. für einen Anteil an Bandai und jeder Gesellschafter von Namco einen Anteil an NBH Inc. für einen Anteil an Namco erhielt. Bandai und Namco wurden zu hundertprozentigen Tochtergesellschaften der NBH Inc. Bandai S.A. ist die Zentrale für das Europageschäft der Namco Bandai Gruppe. 4.1.2 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen NBH Inc. und Bandai S.A. sind mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen gemäß § 2 Absatz 5 WpÜG 4.1.3 Die Unternehmensgeschichte von Bandai und Namco (a) Zusammenschluss Vor dem Zusammenschluss war die ehemalige Bandai Gruppe einer der führenden Spielwarenhersteller in Japan, mit einer starken Marktposition im Bereich des Charakter Merchandising, insbesondere der Vermarktung ihrer Charaktere in verschiedenen Formaten, wie beispielsweise Spielwaren, Spielen und Videospielsoftware. Die ehemalige Namco Gruppe hat münzbetriebene Videospielautomaten und Videospielsoftware entwickelt, produziert und vertrieben und war ferner weltweit im Bereich der Verwaltung von Spielhallen tätig. Spielesoftware und Produktentwicklung in Umsetzung technischer Expertise stellten das Basisgeschäft der ehemaligen Namco Gruppe dar. Der Zusammenschluss wird es beiden Partnern ermöglichen, sich gegenseitig in ihren jeweiligen Geschäftsfeldern und Geschäftsregionen zu ergänzen sowie Synergien und neue Geschäftsbereiche, Produkte und Dienstleistungen durch Bündelung ihrer unverwechselbaren Stärken zu generieren und sich dadurch effektiver auf der globalen Bühne der sich rasch verändernden Unterhaltungsindustrie zu behaupten. (b) Bandai Im Juli 1950 gründete Naoharu Yamashina eine Gesellschaft unter der Firma Bandai-Ya mit Sitz in Tokio, Japan, und wurde der erste Präsident dieser Gesellschaft. Das Gesellschaftskapital betrug JPY 1.000.000. Hauptgeschäftsfeld der Gesellschaft war der Verkauf von Zelluloid- und MetallSpielwaren und Gummischwimmringen. Im Jahre 1955 führte Bandai-Ya als erstes Unternehmen in der Spielwarenindustrie ein Qualitätssicherungssystem ein und brachte das erste Spielzeug mit Garantie auf den Markt. Im Mai 1961 wurde aus Bandai-Ya Bandai Co., Ltd. In den 1970er Jahren stieg Bandai vollumfänglich in das Charakter-basierte Spielwarengeschäft ein. Seitdem wurden sowohl zahlreiche Charakter-basierte Spielwaren wie beispielsweise Mobile Suit Gundam, Power Rangers und Pretty - 14 - Soldier Sailor Moon als auch viele nicht Charakter-basierte Spielwaren wie beispielsweise das weltweit Verkaufsrekorde brechende Produkt Tamagotchi verkauft. Die ersten ausländischen Tochtergesellschaften von Bandai waren Bandai (H.K.) Co., Ltd. (gegründet 1977) mit Sitz in Hong Kong und Bandai America Inc. (gegründet 1978) mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Bandai S.A., 1981 mit Sitz in Frankreich gegründet, war die erste Tochtergesellschaft von Bandai in Europa und wurde deren Vertriebs- und Marketingbasis. Im Januar 1986 wurde Bandai in der Second Section der Börse von Tokio notiert. Im August 1988 stieg Bandai in die First Section der Börse von Tokio auf. (c) Namco Im Jahre 1955 wurde Nakamura Manufacturing Ltd. in Tokio, Japan, gegründet. Das Gesellschaftskapital betrug JPY 300.000. Die erste Geschäftstätigkeit der Gesellschaft war der Betrieb zweier Schaukelpferd-Fahrgeschäfte auf dem Dach eines Kaufhauses. Im Jahre 1957 weitete Nakamura Manufacturing Ltd. ihre Geschäftstätigkeit auf den Verkauf von Vergnügungseinrichtungen aus. Seit 1971 wurde "Namco" als Markenname genutzt. Im Jahre 1977 wurde die Firma der Gesellschaft in NAMCO LIMITED geändert. Das Spielhallen-Videospiel Pac Man, das 1980 auf den Markt gebracht wurde, löste einen weltweiten Boom aus. Die ersten ausländischen Tochtergesellschaften von Namco waren Namco Enterprises Asia Ltd. (gegründet 1977) mit Sitz in Hong Kong und Namco America Inc. (gegründet 1978) mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Namco Europe Ltd., 1991 mit Sitz im Vereinigten Königreich gegründet, war Namcos erste Tochtergesellschaft in Europa. Im Jahre 1988 wurde Namco in der Second Section der Börse von Tokio notiert. 1991 stieg Namco in die First Section der Börse von Tokio auf. 4.1.4 Geschäftsfelder der Namco Bandai Gruppe Die Geschäftstätigkeit der NBH Inc. wird durch die folgenden Geschäftsbereiche umgesetzt: Toys & Hobby (Spielzeug & Hobby), Amusement Facility (Vergnügungsanlagen), Game Contents (Spielekomponenten), Network (Netzwerke), Visual and Music Content (Bild- und Musikkomponenten) und Affiliated Business Group (verbundene Geschäfte). Zu dem Geschäftsbereich Toys & Hobby gehören die Bereiche Toys & Hobby und Life-style der ehemaligen Bandai Gruppe. Toys & Hobby machte das Kerngeschäft der ehemaligen Bandai Gruppe aus. Heute umfasst dieser Bereich die Planung, die Entwicklung und den Vertrieb von Charakterbasierten Spielwaren für Mädchen und Jungen, Süßwaren in Spielzeugform, Kapselprodukten für Warenautomaten, Karten und Plastikmodellen. Im Rahmen des Life-style Bereichs konzentriert sich das Geschäft darauf, Bekleidung, Schreibwaren und andere Alltagsgegenstände durch die Verwendung von Charakteren mit höherem Unterhaltungswert auszustatten. Zu dem Geschäftsbereich Amusement Facility gehören die Aktivitäten der ehemaligen Namco Gruppe im Bereich der Planung und Verwaltung von Vergnügungsanlagen und teilweise die Tätigkeiten der bisherigen Bandai Gruppe auf dem Vergnügungssektor. Zum März 2006 umfasste der Geschäftsbereich Amusement Facility 1.683 Anlagen, davon 464 direkt verwaltete Anlagen und 1.215 Anlagen, die auf Basis einer Einnahmenaufteilungsvereinbarung betrieben werden, sowie 4 Freizeitparks. Der Geschäftsbereich Game Contents ist eine Kombination des Softwarebereichs und der Teilbereiche Spielhallenautomaten und Gewinnkomponenten aus dem Geschäftsbereich Vergnügungsanlagen der ehemaligen Bandai Gruppe, sowie der Bereiche Videospielsoftware und Spielhallenautomaten der ehemaligen Namco Gruppe. Die Angebotspalette dieser Geschäftsbereiche umfasst Videospiele (z.B. Tamagotchi Connection: Corner Shop für Nintendo DS, Dragon Ball Z Sparkling! für die Play Station 2 und Ridge Racer für die Xbox 360), münzbetriebene Spielautomaten (z.B. Mario Kart Arcade GP, - 15 - Tekken 5 Dark Resurrection, Ms. Pacman, Galaga und The Fast and The Furious) sowie die Verbreitung von Inhalten für die Benutzer von Handys und anderen tragbaren Geräten (vor allem in Japan). Der Geschäftsbereich Network übernimmt die Tätigkeiten der ehemaligen Bandai Gruppe im Bereich Netzwerke. Die Tätigkeiten aus dem Bereich Internet- und Mobilfunkinhalte der ehemaligen Namco Gruppe sind dagegen in dem Geschäftsbereich Game Contents aufgegangen. Network bietet vor allem Mobilfunkinhalte unter Verwendung verschiedener Charaktere an und hatte zum März 2006 3,96 Millionen Nutzer. Darüber hinaus beinhaltet dieser Geschäftsbereich die Planung und die Entwicklung für E-Commerce-Geschäfte. Der Geschäftsbereich Visual and Music Content umfasst die visuellen Tätigkeiten (vor allem Bandai Visual und Sunrise) und video-on-demand Dienste (vor allem Bandai Channel) der ehemaligen Bandai Gruppe. Der Geschäftsbereich Visual and Music Content ist fokussiert auf die Planung, Produktion und den Vertrieb von Softwarepaketen für Animationen wie beispielsweise Mobile Suit Gundam SEED und Ghost in the Shell und verschiedenen Filmen wie Zatoichi sowie auf die Produktion von OriginalAnimationswerken. Der Geschäftsbereich Affiliated Business Group ist für übergreifende Tätigkeiten und Aufgaben verantwortlich, wie etwa für die Unterstützung der strategischen Geschäftseinheiten bei Vertrieb und Logistik. In dem am 31. März 2006 abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Namco Bandai Gruppe mit weltweit etwa 6.800 Arbeitnehmern insgesamt einen konsolidierten Nettoumsatz in Höhe von JPY 450 Milliarden und ein Betriebsergebnis von JPY 36,5 Milliarden erwirtschaftet. 4.2 Beschreibung der Zapf Creation AG (Zielgesellschaft) 4.2.1 Rechtlicher Hintergrund Die Zielgesellschaft ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Rödental (Geschäftsadresse: Mönchrödener Straße 13, 96472 Rödental, Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter HRB 2995. Die Zielgesellschaft hat eine lange gesellschaftsrechtliche Geschichte. 1941 wurde Max Zapf als Einzelkaufmann in das Handelsregister eingetragen. Im Jahre 1951 wurde sodann eine offene Handelsgesellschaft unter der Firma Max Zapf gegründet und 1981 wieder aufgelöst. Ab 1981 führte Willy Zapf das Unternehmen unter unveränderter Firma als Einzelkaufmann fort. Infolge gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen ging das Unternehmen 1992 in einer Kommanditgesellschaft mit der Firma Max Zapf Puppen- und Spielwarenfabrik GmbH & Co. KG und im Jahre 1995 in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Firma Max Zapf Puppen- und Spielwarenfabrik GmbH auf. Im Jahre 1999 wurde die Gesellschaft durch Rechtsformwechsel in die Zapf Creation AG umgewandelt und an die Börse geführt. Gemäß § 5 Absatz 1 und § 6 der Satzung der Zielgesellschaft beträgt ihr Grundkapital EUR 8.000.000 und ist eingeteilt in 8.000.000 auf den Inhaber lautende Stück-Stammaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2003 wurde der Vorstand der Zielgesellschaft ermächtigt, das Grundkapital der Zielgesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Mai 2008 durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen ein- oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu EUR 4.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2003). In den Jahren 2000, 2001 und 2003 wurden bedingte Kapitalerhöhungen in Höhe von insgesamt EUR 780.000 beschlossen (Bedingtes Kapital I, II und III), um es der Zielgesellschaft zu ermöglichen, Optionsrechte zu bedienen, - 16 - die dem Vorstand und bestimmten Arbeitnehmern auf der Grundlage der in den Jahren 2000, 2001 und 2003 verabschiedeten Aktienoptionspläne gewährt wurden. Die bedingten Kapitalerhöhungen sind jeweils davon abhängig, dass Inhaber von Aktienoptionen, die auf der Grundlage des in der jeweiligen Hauptversammlung beschlossenen Aktienoptionsplans gewährt wurden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Zudem wird das Grundkapital nur insoweit erhöht, als die Zielgesellschaft den Inhabern von Aktienoptionen zur Erfüllung ihrer Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Ausweislich des Geschäftsberichts der Zielgesellschaft zum 31. Dezember 2004 haben am 15. Dezember 2004 alle optionsberechtigten Mitarbeiter sowie der gesamte Vorstand der Zielgesellschaft unwiderruflich auf die ihnen im Rahmen der Aktienoptionspläne zugeteilten und damals noch nicht ausgeübten Aktienoptionen verzichtet. Ausweislich der Internetseite der Deutsche Börse AG vom 26. Juni 2006 belief sich der Streubesitz (Freefloat gemäß Definition Deutsche Börse) zum 20. März 2006 auf 86,81%, u.a. unter Berücksichtigung von 7,16% eigenen Aktien der Zielgesellschaft. Die Ziel-Aktien werden im amtlichen Markt der Börse Frankfurt am Main und im Freiverkehr der Börsen Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München und Berlin-Bremen gehandelt. 4.2.2 Geschäftsfelder Die Zielgesellschaft mit Sitz in Rödental, Deutschland, ist die deutsche Konzernmuttergesellschaft verschiedener ausländischer und deutscher Tochtergesellschaften (Ziel-Gruppe). Sie vertreibt Markenspielkonzepte, bestehend aus Puppen und umfangreichem Zubehör, die mit einem hohen Anspruch an Qualität, Design und Spielwert entwickelt werden. Die bekanntesten Marken der Zielgesellschaft sind BABY born®, Baby Annabell®, CHOU CHOU, Missy Milly® und My Model. Mit diesen weltweit erfolgreichen Konzepten wendet sich die Zielgesellschaft vor allem an Mädchen zwischen drei und acht Jahren als Kernzielgruppe. Im Jahr 2005 machten diese Produktgruppen einen Anteil von 93 % an den Umsatzerlösen aus. Die Ziel-Gruppe ist Europas führender Hersteller im Bereich der Spiel- und Funktionspuppen und, NPD Eurotoys (2005) zufolge, Marktführer in Deutschland (ca. 60 % Marktanteil) und Großbritannien (mehr als 40 % Marktanteil). Zusammen mit den Marktauftritten insbesondere in Spanien (an zweiter Stelle) und Frankreich (an dritter Stelle) ist die Ziel-Gruppe Marktführer im Segment Spiel- und Funktionspuppen des europäischen Spielwarenmarktes. Zusätzlich hat die Ziel-Gruppe eine beachtliche Marktposition in den USA und generiert ständig wachsende Umsätze in Osteuropa. Der Umsatz der Ziel-Gruppe ist aufgeteilt in sechs regionale Geschäftseinheiten. Im Jahr 2005 hat die Geschäftseinheit Mitteleuropa 31 % des Umsatzes erzielt, gefolgt von Nordeuropa (29 %) und Südeuropa (15 %). In Nord-, Mittel- und Südamerika, insbesondere in den Vereinigten Staaten, wurden zusammen 14 % des Umsatzes der Ziel-Gruppe erzielt. Der verbleibende Anteil am Umsatz wurde in Osteuropa sowie in Asien und Australien generiert. Ausweislich des am 21. Juni 2006 veröffentlichten und testierten Konzernabschlusses der Zielgesellschaft zum 31. Dezember 2005 hat die Ziel-Gruppe im Jahre 2005 einen Konzernumsatz in Höhe von EUR 140,7 Millionen erzielt, im Vergleich zu EUR 163,3 Millionen im Jahre 2004. Die ZielGruppe erzielte ein operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT – earnings before interest and taxes) und Restrukturierungsaufwand in Höhe von EUR –8,6 Millionen in 2005, verglichen mit EUR 6,5 Millionen in 2004. Um die Ergebnisse in Deutschland und Nord-, Mittel- und Südamerika zu verbessern, insbesondere in Bezug auf die Kosten- und Organisationsstrukturen, hat die Zielgesellschaft 2005 erste Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet. Im Frühjahr 2006 wurde ein umfassendes Restrukturierungsprogramm implementiert. - 17 - Im Oktober 2005 hat die Zielgesellschaft beschlossen, eine Sonderuntersuchung in Bezug auf die Jahresabschlüsse einzelner Tochtergesellschaften und den Konzernabschluss für das Jahr 2004 einzuleiten, da bestimmte Aufwendungen im Geschäftsjahr 2004, insbesondere Aufwendungen der amerikanischen Tochtergesellschaft, nicht korrekt gebucht worden waren. Am 27. Februar 2006 hat die Zielgesellschaft die vorläufigen Ergebnisse der Sonderuntersuchung und den Korrekturbedarf an den oben genannten Abschlüssen infolge periodengerechter Abgrenzungen und zusätzlicher Rückstellungen, der Neubewertung von Geschäftsvorfällen und ergebnisneutraler Umgliederungen von Aufwandspositionen bekannt gegeben. 4.2.3 Vorstand und Aufsichtsrat Mitglieder des Vorstands der Zielgesellschaft (Vorstandsvorsitzender) und Frau Angelika Marr. sind Herr Dr. Georg Kellinghusen Mitglieder des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft sind Herr Martin Gruschka (Aufsichtsratsvorsitzender), Herr Gustavo Perez (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Herr Dr. Peter Klein, Herr Francesc Robert und Herr Miguel Perez Carballo. 4.3 Gegenwärtige Beteiligungen und Stimmrechte des Bieters und der mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen Weder der Bieter noch NBH Inc. oder Bandai S.A. halten derzeit Ziel-Aktien oder Stimmrechte aus Ziel-Aktien. Weder dem Bieter, noch NBH Inc. oder Bandai S.A. werden Stimmrechte gemäß § 30 WpÜG zugerechnet. 5. ABSICHTEN DES BIETERS IM HINBLICK AUF DIE ZIELGESELLSCHAFT 5.1 Wirtschaftlicher Hintergrund des Angebots Der Bieter ist der Ansicht, dass die Zielgesellschaft sowohl hinsichtlich ihres Produktportfolios als auch hinsichtlich ihrer regionalen Ausbreitung ein Unternehmen ist, das die derzeitigen Aktivitäten der Namco Bandai Gruppe in Europa ergänzen würde. Der Bieter beabsichtigt, die derzeitige Strategie der Zielgesellschaft, die globale Markenkonzepte mit lokaler Vermarktung verbindet, weiterzuentwickeln, und gedenkt insbesondere, auf der Führungsposition der Ziel-Gruppe auf dem europäischen Markt für Modepuppen, auf ihrer führenden regionalen Positionierung, insbesondere auf den mitteleuropäischen Märkten, sowie auf den Stärken ihrer deutschen Organisation aufzubauen. Durch eine kaufmännische, finanzielle, rechtliche und steuerliche Unternehmensprüfung bei der Zielgesellschaft hat der Bieter ein umfassendes Verständnis von den vorläufigen Ergebnissen der Sonderprüfung und dem Restrukturierungsprogramm erlangt, das von der Zielgesellschaft eingeleitet wurde, um dem erheblichen Umsatzrückgang in der jüngeren Vergangenheit zu begegnen. Der Bieter unterstützt die Restrukturierungsmaßnahmen, die die Zielgesellschaft im Jahre 2005 unternommen hat, sowie das umfassende Restrukturierungsprogramm, das vom Vorstand der Zielgesellschaft im Lichte des schwierigen Umfelds auf den Kernmärkten der Zielgesellschaft im Frühjahr 2006 eingeleitet wurde, in vollem Umfang. Der Bieter ist der Ansicht, dass die Namco Bandai Gruppe in Anbetracht dieser Umstände einen idealen strategischen Partner für die Zielgesellschaft darstellen würde. Die Namco Bandai Gruppe könnte der Zielgesellschaft ein Umfeld der Stabilität bieten, das es ihr erleichtert, ihre Restrukturierungsmaßnahmen fortzusetzen, sich besser der veränderten Marktsituation anzupassen und ihre Umsätze schneller wieder zu steigern. Um in der Lage zu sein, der Zielgesellschaft in ihrem Neuordnungsprozess die erforderliche Unterstützung zu bieten, ist es unerlässlich, dass der Bieter die Kontrolle über die Zielgesellschaft - 18 - erlangt. Aus diesem Grund hat sich der Bieter dazu entschlossen, dieses Angebot unter die Bedingung einer Mindestannahmeschwelle von mehr als 75 % der Ziel-Aktien zu stellen, wie unter Ziffer 3.4.1 beschrieben. 5.2 Absichten des Bieters und der NBH Inc. bezüglich der zukünftigen Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft Abgesehen von den unter dieser Ziffer 5.2 und Ziffer 5.4 beschriebenen Maßnahmen beabsichtigen NBH Inc. und der Bieter derzeit nicht, die Geschäftsstrategie für die Zielgesellschaft und ihre Tochtergesellschaften zu ändern. Es bleibt für die gesamte Ziel-Gruppe bei der Strategie, auf zukunftsfähiger Grundlage zu wachsen und die eigene Marktposition zu stärken. In Anbetracht des beabsichtigten Restrukturierungsprogramms und turn-arounds sollte die Zielgesellschaft deutlich von einer Verbindung mit der Namco Bandai Gruppe als einem weltweit führenden Spielwarenkonzern profitieren, der sich dafür einsetzt, jedwede mögliche Unterstützung zu bieten, um das Geschäft der Zielgesellschaft zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. In diesem Zusammenhang ziehen NBH Inc. und der Bieter in Betracht, beispielsweise ausgewählte europäische Vertriebseinheiten zusammenzufassen sowie die Logistikstrategie der Ziel-Gruppe und der Namco Bandai Gruppe zu integrieren und zu koordinieren. Als Markenspielwarenkonzern betrachten NBH Inc. und der Bieter das Management und die Arbeitnehmer der Zielgesellschaft als wichtigstes Kapital der Gesellschaft und sind deshalb darum bemüht, sorgfältig das Potential zu bewerten, das Geschäft beider Gruppen wechselseitig zu stärken. Es bestehen derzeit keine Absichten, den Hauptsitz oder den Sitz oder Standort wesentlicher Unternehmensteile der Zielgesellschaft zu verlegen. Änderungen hinsichtlich der Unternehmensteile werden nur in Kooperation mit dem Management der Zielgesellschaft nach Abschluss eines erfolgreichen Angebots geprüft. Außer den in dieser Ziffer 5.2 und Ziffer 5.4 genannten Maßnahmen und der Koordinierung der Logistikstrategie beabsichtigen NBH Inc. und der Bieter gegenwärtig keine Veränderungen hinsichtlich (i) der Verwendung des Vermögens der Zielgesellschaft oder (ii) der künftigen Verpflichtungen der Zielgesellschaft (außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsgangs). 5.3 Auswirkungen auf die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie auf die Arbeitnehmer der Zielgesellschaft und ihre Vertretungen Der Vollzug des Angebots selbst wird keine Auswirkungen auf die Mitglieder des Vorstands haben. Dasselbe gilt für die meisten Arbeitnehmer der Zielgesellschaft und ihre Vertretungen. Allerdings könnten einige zusätzliche Restrukturierungsmaßnahmen notwendig werden, um einen nachhaltigen turn-around bei der Zielgesellschaft zu gewährleisten. Der Bieter strebt eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat der Zielgesellschaft an. Der Bieter ist an einer Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem derzeitigen Vorstand der Zielgesellschaft interessiert. Absprachen über die Einzelheiten der Fortsetzung der Zusammenarbeit sind nicht erfolgt. Insbesondere wurden Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Zielgesellschaft weder Geldleistungen noch andere geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt. Im Zusammenhang mit dem Angebot wird es keine wesentlichen Änderungen der Beschäftigungsbedingungen im Sinne des § 11 Absatz 2 Satz 3 WpÜG geben. Insoweit sind keine Maßnahmen vorgesehen. Ein möglicher Squeeze-out oder andere der in Ziffer 5.4 beschriebenen Restrukturierungs- oder Reorganisationsmaßnahmen würden zu einer Einstellung der Börsennotierung der Ziel-Aktien führen, was möglicherweise auch Auswirkungen auf bestimmte Arbeitnehmer der Zielgesellschaft hat, insbesondere auf solche, die mit Investor Relations befasst sind. - 19 - 5.4 Durchführung von Reorganisationsmaßnahmen und die Möglichkeit eines Squeeze-out Falls der Bieter nach Vollzug des Angebots eine Mehrheit von mehr als 75 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft hält, wird er möglicherweise in Erwägung ziehen, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag und/oder andere Unternehmensverträge mit der Zielgesellschaft gemäß §§ 291, 292 AktG abzuschließen. Im Zusammenhang mit einem Reorganisationsprozess wird auch eine Verschmelzung der Zielgesellschaft auf den Bieter gegen Gewährung von Anteilen am Bieter oder einer angemessenen Barabfindung, wie gesetzlich vorgesehen, in Betracht gezogen, was zu einem Delisting der Ziel-Aktien führen würde. Darüber hinaus erwägen NBH Inc. und der Bieter gegenwärtig eine Gruppierung aller Tochterunternehmen der NBH Inc. und der Zielgesellschaft auf Länderbasis, d.h. eine Übertragung der Tochtergesellschaften der Zielgesellschaft auf Gesellschaften innerhalb der Namco Bandai Gruppe, die derselben Rechtsordnung unterliegen, und Verschmelzungen der jeweiligen Tochtergesellschaften der Zielgesellschaft auf die jeweiligen Gesellschaften innerhalb der Namco Bandai Gruppe. Falls der Bieter eine Mehrheit von mindestens 95 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft erreicht, wird er möglicherweise einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer gesetzlich vorgesehenen angemessenen Barabfindung betreiben. Ein Squeeze-out der Minderheitsaktionäre würde zu einem Delisting der Ziel-Aktien führen. 6. ANGEBOTSPREIS Der Angebotspreis von EUR 10,50 übersteigt den gemäß WpÜG vorgesehenen Mindestpreis erheblich. 6.1 Gegenleistung im Rahmen des vorliegenden Angebots Gemäß § 31 Absatz 1 und Absatz 7 WpÜG in Verbindung mit §§ 4 und 5 der WpÜGAngebotsverordnung muss die Gegenleistung mindestens (a) dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Ziel-Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots oder (b) dem Wert der höchsten vom Bieter, einer mit dem Bieter gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Ziel-Aktien innerhalb der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage entsprechen, wobei der jeweils höhere Wert maßgeblich ist. Der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs während der letzten drei Monate vor dem 13. Juni 2006 als dem Datum der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe des Angebots (wie in Unterabschnitt (a) beschrieben), den die BaFin ermittelt und auf ihrer Webseite unter http://www.bafin.de/database/mindestpreis veröffentlicht hat, beträgt EUR 8,79 je Ziel-Aktie. Weder der Bieter, noch eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person oder deren Tochterunternehmen haben innerhalb der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots am 13. Juni 2006 und im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots und der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ZielAktien erworben oder deren Erwerb vereinbart. 6.2 Erwerbe außerhalb des Angebots (Parallelerwerbe) Der Bieter wird möglicherweise während der Annahmefrist außerhalb des Angebotsverfahrens weitere Ziel-Aktien erwerben (Parallelerwerbe). Wird im Falle eines Parallelerwerbs eine Gegenleistung - 20 - gewährt oder vereinbart, die höher als der Angebotspreis ist, erhöht sich gemäß § 31 Absatz 4 WpÜG der allen das Angebot annehmenden Ziel-Aktionären geschuldete Angebotspreis automatisch um den Differenzbetrag zwischen dem Angebotspreis und der höchsten im Rahmen eines Parallelerwerbs gezahlten Gegenleistung. Falls der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen Parallelerwerbe tätigen, muss der Bieter die Anzahl der erworbenen Aktien und Stimmrechte, einschließlich des Betrags der dafür gezahlten Gegenleistung, gemäß §§ 23 Absatz 2 und 14 Absatz 3 Satz 1 WpÜG unverzüglich veröffentlichen. 6.3 Angemessenheit des Angebotspreises Der Bieter hat die Angemessenheit des Angebotspreises unter Zugrundelegung des Börsenkurses der Ziel-Aktien bestimmt, zu dem die Ziel-Aktien vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots gehandelt wurden. (a) Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von etwa 19,5% über dem unter Ziffer 6.1 (a) beschriebenen Mindestangebotspreis. (b) Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von etwa 10,5 % über EUR 9,50 als dem inländischen Schlusskurs der Ziel-Aktien im elektronischen XETRA-Handelssystem der Frankfurter Börse am letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots. (c) Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von etwa 21,8 % über EUR 8,62 als dem nach Volumen gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Ziel-Aktien zwischen dem 3. Mai 2006, als die Ziel-Gesellschaft den Märkten ihre neuesten Finanzdaten in einer Ad hocMitteilung mitgeteilt hat, und dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots. (d) Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von etwa 12,9 % über EUR 9,30 als dem nach Volumen gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Ziel-Aktien während der letzten Woche bis zum letzten Handelstag vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots. (e) Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von etwa 19,0 % über EUR 8,82 als dem nach Volumen gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Ziel-Aktien während des letzten Monats bis zum letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots. (f) Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von etwa 19,6 % über EUR 8,78 als dem nach Volumen gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Ziel-Aktien während der letzten sechs Monate bis zum letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots. Die in (c) bis (f) beschriebenen nach Volumen gewichteten durchschnittlichen Börsenkurse der ZielAktien sind ermittelt auf Basis der täglichen Handelsvolumina und Schlusskurse (20.00 Uhr MEZ) im elektronischen XETRA-Handelssystem der Frankfurter Börse. Quelle für die täglichen Handelsvolumina und Schlusskurse ist Bloomberg. Der Bieter hat sich bei der Festsetzung des Angebotspreises am unter Ziffer 6.1 (a) beschriebenen Börsenkurs orientiert, da dieser nach Auffassung des Bieters einen nachvollziehbaren und angemessenen Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises darstellt. Er hat - 21 - den Angebotspreis so festgesetzt, dass über diesen Kurs hinaus eine Prämie angeboten wird, um für die Ziel-Aktionäre ein attraktives Angebot abzugeben (siehe Ziffer 6.3 (a)). 7. FINANZIERUNG DES ANGEBOTS 7.1 Finanzierungsbedarf Der Bieter benötigt insgesamt einen Betrag von ca. EUR 86,5 Millionen zur Finanzierung des Angebots, wenn das Angebot für alle Ziel-Aktien angenommen werden sollte, vorausgesetzt, dass keine weiteren Ziel-Aktien ausgegeben werden. Dieser Betrag ergibt sich aus der Multiplikation der 8.000.000 Ziel-Aktien mit dem Angebotspreis in Höhe von EUR 10,50 (EUR 84 Millionen) zuzüglich weiterer Kosten und Aufwendungen, die für die Vorbereitung und Abwicklung des Angebots entstanden sind und entstehen werden (ca. EUR 2,5 Millionen). 7.2 Finanzierungsmaßnahmen Zur Deckung der Gesamtsumme von ca. EUR 86,5 Millionen gemäß Ziffer 7.1 verwendet der Bieter Kredite, die ihm von anderen Gesellschaften der Namco Bandai Gruppe, namentlich Bandai U.K. Ltd. (Sitz: Southampton, Vereinigtes Königreich), Bandai España S.A. (Sitz: Madrid, Spanien) und Bandai S.A. gewährt wurden. Der genannte Betrag, abzüglich der bereits beglichenen Kosten, wurde vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage auf ein Sperrkonto der BNP Paribas S.A., Niederlassung Frankfurt am Main, eingezahlt. 7.3 Finanzierungsbestätigung BNP Paribas S.A., Niederlassung Frankfurt am Main, Grüneburgweg 14, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland, ein vom Bieter unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat die gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 WpÜG erforderliche Finanzierungsbestätigung für dieses Angebot ausgestellt. Die Finanzierungsbestätigung ist dieser Angebotsunterlage als Anlage 2 beigefügt. 8. ERWARTETE AUSWIRKUNGEN EINES ERFOLGREICHEN ANGEBOTS AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES BIETERS UND DER NAMCO BANDAI GRUPPE 8.1 Allgemeine Beschreibung Für die nachstehende Darstellung der erwarteten Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters und der Namco Bandai Gruppe in den Ziffern 8.2 und 8.3 wurde unterstellt, dass das Angebot vollständig angenommen wurde und der Bieter alle Ziel-Aktien erworben hat (Unterstellter Vollerwerb). Der Umfang der gesamten Finanzierung hängt jedoch von der tatsächlichen Anzahl der Ziel-Aktien ab, die der Bieter nach diesem Angebot erwirbt. Die folgende Darstellung berücksichtigt nicht etwaige zusätzliche Ziel-Aktien, die von der Zielgesellschaft aufgrund des genehmigten Kapitals oder des bedingten Kapitals gemäß Ziffer 4.2.1 oder zur Bedienung weiterer Aktienoptionen oder aufgrund sonstiger Verpflichtungen zur Ausgabe von Aktien oder aktiengleichen Rechten ausgegeben werden könnten. Die vom Bieter mit diesem Angebot zu erwerbenden Ziel-Aktien werden mit dem Angebotspreis angesetzt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters zum 31. Dezember 2005 und der Namco Bandai Gruppe zum 31. März 2006 wurde mit der erwarteten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters und der Namco Bandai Gruppe nach dem Unterstellten Vollerwerb verglichen. Die nachfolgende Analyse berücksichtigt keine weiteren Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters aufgrund von Geschäftsaktivitäten, Änderungen im Grundkapital der Zielgesellschaft (z.B. aufgrund von genehmigtem oder bedingtem Kapital) oder der bilanziellen Behandlung derartiger Transaktionen. Die nachstehenden Angaben, Ansichten und zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf Annahmen, die - 22 - der derzeitigen Einschätzung des Bieters entsprechen und sich in Zukunft als unzutreffend erweisen können. Insbesondere können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse von den in der Angebotsunterlage enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Die nachstehenden Finanzdaten sollen weder das tatsächliche Ergebnis noch die tatsächliche finanzielle Situation des Bieters und der Namco Bandai Gruppe darstellen, welche bestünden, wenn der Unterstellte Vollerwerb infolge dieses Angebots tatsächlich zu einem bestimmten Zeitpunkt vollzogen worden wäre, noch sollen das tatsächliche Ergebnis oder die tatsächliche finanzielle Situation des Bieters zu irgendeinem künftigen Zeitpunkt oder Zeitraum wiedergegeben werden. Die Finanzdaten werden auf der Grundlage von aus der Sicht des Bieters nachvollziehbaren Annahmen erstellt. Weder die vorgelegten Finanzdaten noch die zugrundeliegenden Annahmen und Schätzungen wurden von einem unabhängigen Buchhalter oder Wirtschaftsprüfer geprüft oder verifiziert. Die Auswirkungen des Vollzugs dieses Angebots auf die Bilanz des Bieters und der Namco Bandai Gruppe werden nachstehend zusammengefasst. 8.2 Pro-forma-Finanzdaten des Bieters Nach dem Unterstellten Vollerwerb wird der Erwerb der Ziel-Aktien voraussichtlich die in der folgenden Pro-forma-Darstellung ersichtlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters, verglichen mit der auf dem Jahresabschluss des Bieters zum 31. Dezember 2005 basierenden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Die Jahresabschlüsse des Bieters werden nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt. Der Bieter ist die operative Geschäftseinheit der Namco Bandai Gruppe in Deutschland. Die Namco Bandai Gruppe wird den Bieter mit ausreichenden finanziellen Ressourcen durch konzerninterne Darlehen ausstatten, so dass der Unterstellte Vollerwerb vollständig durch vorhandene Mittel der Namco Bandai Gruppe finanziert werden kann. Der Unterstellte Vollerwerb wird die finanziellen Verbindlichkeiten um etwa EUR 86,5 Millionen erhöhen. Gleichermaßen werden die Finanzanlagen des Bieters um EUR 86,5 Millionen steigen. Bandai GmbH Zum 31.12.2005 Vor dem Erwerb Nach dem Erwerb Absolute Änderungen EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. Sachanlagen 0,02 0,02 0,00 Finanzanlagen 0,00 86,50 86,50 Anlagevermögen 0,02 86,52 86,50 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,05 0,05 0,00 Kassenbestand 0,67 0,67 0,00 Umlaufvermögen 0,71 0,71 0,00 Rechnungsabgrenzungsposten 0,05 0,05 0,00 - 23 - Bandai GmbH Vor dem Erwerb Nach dem Erwerb Absolute Änderungen Gesamtaktiva 0,78 87,28 86,50 Gezeichnetes Kapital 0,56 0,56 0,00 Rückstellungen 0,11 0,11 0,00 Verbindlichkeiten 0,07 86,57 86,50 Rechnungsabgrenzungsposten 0,05 0,05 0,00 Gesamtpassiva 0,78 87,28 86,50 Der Bieter erwartet infolge des Unterstellten Vollerwerbs Beteiligungserträge basierend auf den zukünftigen Dividendenzahlungen der Zielgesellschaft. Die Zielgesellschaft hat jedoch keine Dividende für das Geschäftsjahr 2004 gezahlt, und das testierte Nettoergebnis des Geschäftsjahrs 2005 ist negativ. Deshalb wird der Bieter im Jahre 2006 voraussichtlich keine zusätzlichen Erträge aus Dividendenzahlungen erhalten. Der Bieter wird an die mit ihm verbundenen Unternehmen für die Darlehen zur Finanzierung des Angebots gemäß Ziffer 7.2 marktübliche Zinsen entrichten. 8.3 Pro-forma-konsolidierte Finanzdaten der Namco Bandai Gruppe Nach dem Unterstellten Vollerwerb wird der Erwerb der Ziel-Aktien voraussichtlich die in der folgenden Pro-forma-Darstellung ersichtlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Namco Bandai Gruppe, verglichen mit ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum 31. März 2006 haben. Die Finanzdaten der Namco Bandai Gruppe werden in Übereinstimmung mit japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (japanischen GAAP) und in japanischen Yen dargestellt. Das Ende des Geschäftsjahres der Namco Bandai Gruppe ist der 31. März. Die neuesten verfügbaren Finanzdaten der NBH Inc. entstammen ihrem am 11. Mai 2006 veröffentlichten testierten, aber noch nicht festgestellten Konzernabschluss für das am 31. März 2006 abgelaufene Geschäftsjahr. Zu Illustrationszwecken wurden die Finanzdaten der Namco Bandai Gruppe von japanischen Yen zu einem Umrechnungskurs von 0,007044 EUR/JPY (Interbankenrate) per 31. März 2006 in Euro umgerechnet. Angesichts des Zusammenschlusses von Bandai und Namco im September 2005 ist noch kein testierter und festgestellter Konzernabschluss der Namco Bandai Gruppe verfügbar. Die neuesten verfügbaren Finanzdaten der Zielgesellschaft entstammen ihrem am 21. Juni 2006 veröffentlichten und testierten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2005. Die Finanzdaten der Zielgesellschaft wurden in Übereinstimmung mit IFRS erstellt und in Euro bezeichnet. Die erwarteten Auswirkungen des Unterstellten Vollerwerbs auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Namco Bandai Gruppe müssen unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen gelesen werden. - 24 - Wesentliche Finanzdaten Zum 31.03.2006 NAMCO BANDAI Holdings Inc. JPY Mio. Änderungen basierend auf dem Erwerb NAMCO BANDAI Holdings Inc. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio Gewinn- und Verlustrechnung Nettoumsatz 450.829 3.175,6 140,7 3.316,4 Bruttogewinn 156.565 1.102,8 54,4 1.157,3 EBITDA 55.298 389,5 -1,6 387,9 EBIT vor Restrukturierungsaufwand 35.669 251,3 -8,6 242,7 Nettogewinn 14.149 99,7 -27,7 71,9 Sachanlagen 74.073 521,8 20,2 542,0 Immaterielle Vermögensgegenstände 16.994 119,7 6,5 202,5 Finanzanlagen u. andere Vermögensgegenstände 54.948 387,1 88,7 389,3 146.016 1.028,5 115,4 1.133,7 Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 131.121 923,6 94,8 1.018,5 Kassenbestand 109.513 771,4 -77,1 694,3 Umlaufvermögen 240.634 1.695,0 17.7 1.712,7 Gesamtaktiva 386.651 2.723,6 133,1 2.846,5 Verbindlichkeiten 134.407 946,8 122,9 1.069,7 8.636 60,8 0,0 60,8 Eigenkapital 243.607 1.716,0 10,2 1.716,0 Gesamtpassiva 386.651 2.723,6 133,1 2.846,5 Bilanz Anlagevermögen Minderheitenanteile Da der Erwerb vollständig aus vorhandenen Barmitteln der Namco Bandai Gruppe finanziert wird, entsteht kein zusätzlicher Zinsaufwand in Verbindung mit dem Unterstellten Vollerwerb. - 25 - 9. AUSWIRKUNGEN DES ANGEBOTS AUF DIE ZIEL-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT ANNEHMEN Ziel-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre der Zielgesellschaft. Sie sollten jedoch Folgendes berücksichtigen: • Ziel-Aktien, für die das Angebot nicht angenommen worden ist, können weiterhin im amtlichen Markt und im Freiverkehr der in Ziffer 4.2.1 aufgeführten Börsen gehandelt werden, soweit dort Ziel-Aktien gehandelt werden. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass das Angebot an und die Nachfrage nach Ziel-Aktien nach erfolgreichem Abschluss dieses Angebots geringer als heute sein werden und somit die Liquidität der Ziel-Aktien sinken wird. Dies kann dazu führen, dass Kauf- und Verkaufaufträge nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden können. Darüber hinaus könnte die mögliche Einschränkung der Liquidität der ZielAktien dazu führen, dass es zu wesentlich stärkeren Kursschwankungen als in der Vergangenheit kommt. • Der gegenwärtige Kurs der Ziel-Aktien reflektiert wahrscheinlich die Tatsache, dass der Bieter am 13. Juni 2006 seine Entscheidung zur Abgabe des Angebots veröffentlicht hat. Es ist ungewiss, ob sich der Börsenkurs der Ziel-Aktien nach Ablauf des Angebots weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegen wird. • Sollte der Bieter einen Squeeze-out durchführen (wie in Ziffer 5.4 erläutert), würden die in der Zielgesellschaft verbliebenen Ziel-Aktionäre, d.h. die Ziel-Aktionäre, die das folgende Angebot nicht annehmen, eine Barabfindung erhalten, die gleich hoch, höher oder niedriger sein könnte als der Angebotspreis. • Falls der Bieter eine andere Maßnahme als einen Squeeze-out gemäß Ziffer 5.4 vornimmt, die zu einem gesetzlichen Anspruch der Aktionäre auf eine Barabfindung oder einem entsprechenden Anspruch nach der Rechtsprechung führt (z.B. eine Verschmelzung oder einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag), könnten die in der Zielgesellschaft verbliebenen Ziel-Aktionäre das Angebot einer Barabfindung annehmen, die gleich hoch, höher oder niedriger sein könnte als der Angebotspreis. Sollte der Bieter einen Beherrschungsund/oder Gewinnabführungsvertrag abschließen, würden diese Aktionäre alternativ eine Garantiedividende erhalten. Im Falle einer Verschmelzung der Zielgesellschaft auf den Bieter würden die verbliebenen Aktionäre alternativ Anteile am Bieter erhalten, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen sind. Folglich würde eine solche Verschmelzung zu einem Delisting der Ziel-Aktien führen. 10. DURCHFÜHRUNG DES ANGEBOTS 10.1 Zentrale Abwicklungsstelle Der Bieter hat als zentrale Abwicklungsstelle für die technische Durchführung des Angebots die BNP Paribas Securities Services S.A., Niederlassung Frankfurt am Main, Grüneburgweg 14, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland (Zentrale Abwicklungsstelle) beauftragt. 10.2 Annahmeerklärung und Umbuchung innerhalb der Annahmefrist Ziel-Aktionäre können das Angebot nur durch Übermittlung einer schriftlichen Erklärung gegenüber ihrer Depotbank innerhalb der Annahmefrist (zur Annahme des Angebots während der Weiteren Annahmefrist siehe Ziffer 10.7) annehmen. - 26 - Bis zur Abwicklung des Angebots (siehe Ziffer 10.4) bleiben die in der Annahmeerklärung bezeichneten Ziel-Aktien in dem Depot des annehmenden Ziel-Aktionärs, werden jedoch in die ISIN DE 000 A0JQ4V4 (WKN A0JQ4V) bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Deutschland (Clearstream Banking AG) umgebucht. Die Annahme des Angebots wird erst mit fristgerechter Umbuchung der eingereichten Ziel-Aktien bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE 000 A0JQ4V4 (WKN A0JQ4V) wirksam. Die Umbuchung wird durch die Depotbank nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst. Ist die Annahme innerhalb der Annahmefrist gegenüber der Depotbank erklärt worden, gilt die Umbuchung der ZielAktien bei der Clearstream Banking AG als fristgerecht erfolgt, wenn die Umbuchung spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bis 17.00 Uhr (MEZ) bewirkt wird. Zum Verkauf im Rahmen des Angebots eingereichte Ziel-Aktien, die in der Annahmeerklärung angegeben und rechtzeitig in die ISIN DE 000 A0JQ4V4 (WKN A0JQ4V), umgebucht worden sind, werden als Eingereichte Ziel-Aktien bezeichnet (WKN-Bezeichnung: Zum Verkauf angemeldete Aktien der Zapf Creation AG). Mit der Annahme dieses Angebots kommt zwischen jedem annehmenden Ziel-Aktionär und dem Bieter ein Kaufvertrag über die Eingereichten Ziel-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der annehmende Ziel-Aktionär und der Bieter nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zugleich über die Übertragung des Eigentums an den Eingereichten Ziel-Aktien wie unter Ziffer 10.3 erläutert. Mit der Übertragung des Eigentums an den Eingereichten Ziel-Aktien gehen sämtliche mit diesen verbundenen Rechte einschließlich jeglicher Dividendenansprüche, auch solcher für das Geschäftsjahr 2006 und alle künftigen Geschäftsjahre, auf den Bieter über. Darüber hinaus gibt jeder das Angebot annehmende Ziel-Aktionär unwiderruflich die in Ziffer 10.3 genannten Erklärungen ab und erteilt unwiderruflich die dort genannten Weisungen, Aufträge und Vollmachten. 10.3 Weitere Erklärungen annehmender Ziel-Aktionäre Der jeweilige Ziel-Aktionär erklärt mit der Annahme des Angebots nach Ziffer 10.2 zugleich, dass (a) er das Angebot des Bieters zum Abschluss eines Kaufvertrags über die in der Annahmeerklärung bezeichneten Ziel-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage annimmt; (b) er das Angebot des Bieters zur Übertragung des Eigentums an den Eingereichten Ziel-Aktien auf den Bieter wie folgt annimmt: (i) der Bieter wird das Eigentum an denjenigen Ziel-Aktien erwerben, für die das Angebot angenommen wurde; (ii) die Übertragung des Eigentums wird erst dann wirksam, wenn die in Ziffern 3.4.1 bis 3.4.6 beschriebenen Angebotsbedingungen erfüllt sind oder auf sie gemäß Ziffer 3.4.7 ganz oder teilweise verzichtet wurde und wenn die Eingereichten Ziel-Aktien von der Clearstream Banking AG der Zentralen Abwicklungsstelle zwecks Übertragung des Eigentums auf den Bieter zur Verfügung gestellt werden; (iii) bei Übertragung des Eigentums an den Eingereichten Ziel-Aktien gehen sämtliche mit diesen verbundenen Rechte einschließlich Dividendenansprüche, auch solche für das Geschäftsjahr 2005 und alle künftigen Geschäftsjahre, auf den Bieter über; - 27 - (c) er seine Depotbank anweist, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Ziel-Aktien bei der Clearstream Banking AG unverzüglich in die ISIN DE 000 A0JQ4V4 (WKN A0JQ4V) umzubuchen, diese Aktien aber zunächst in seinem Depot zu belassen; (d) er seine Depotbank anweist, ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Eingereichten Ziel-Aktien der Zentralen Abwicklungsstelle in dem Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG zum Zwecke der Übertragung des Eigentums an den Eingereichten Ziel-Aktien auf den Bieter zur Verfügung zu stellen. Die Eingereichten Ziel-Aktien sollen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden, d.h. voraussichtlich am vierten Bankarbeitstag, spätestens jedoch am zehnten Kalendertag nach dem Ablauf der Annahmefrist, vorausgesetzt, alle Angebotsbedingungen sind innerhalb der Annahmefrist eingetreten oder es wurde wirksam auf sie verzichtet; (e) seine Eingereichten Ziel-Aktien zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in seinem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; (f) er seine Depotbank und die Zentrale Abwicklungsstelle, vorsorglich unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), beauftragt und bevollmächtigt, alle zur Abwicklung des Angebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen und zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Übergang des Eigentums an den Eingereichten ZielAktien auf den Bieter herbeizuführen; und (g) er seine Depotbank sowie etwaige Zwischenverwahrer anweist und ermächtigt, ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Informationen über die Anzahl der im Depot der Depotbank bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE 000 A0JQ4V4 (WKN A0JQ4V) umgebuchten Eingereichten Ziel-Aktien börsentäglich an den Bieter und an die Zentrale Abwicklungsstelle zu übermitteln. Die in den Absätzen (a) bis (g) aufgeführten Erklärungen, Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich abgegeben bzw. erteilt. Sie erlöschen erst im Falle eines wirksamen Rücktritts von dem durch die Annahme dieses Angebots zustande gekommenen Vertrag gemäß Ziffer 11 . 10.4 Abwicklung des Angebots und Erhalt der Gegenleistung nach Ablauf der Annahmefrist Die Eingereichten Ziel-Aktien, die zunächst im Depot des einreichenden Ziel-Aktionärs verbleiben, werden bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE 000 A0JQ4V4 (WKN A0JQ4V) umgebucht und können weiterhin wie unter Ziffer 10.8 beschrieben gehandelt werden. Voraussichtlich am vierten Bankarbeitstag, spätestens jedoch am zehnten Kalendertag nach Ablauf der Annahmefrist, werden die Eingereichten Ziel-Aktien aus der ISIN DE 000 A0JQ4V4 (WKN A0JQ4V) von dem Depot des einreichenden Ziel-Aktionärs auf das Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG gebucht, vorausgesetzt, alle Angebotsbedingungen sind innerhalb der Annahmefrist eingetreten oder es wurde wirksam auf sie verzichtet. Dies wird Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises durch den Bieter über die Clearstream Banking AG an die jeweiligen Depotbanken der dieses Angebot annehmenden Ziel-Aktionäre geschehen. Die jeweilige Depotbank wird den Angebotspreis demjenigen Konto des Ziel-Aktionärs gutschreiben, das in der Annahmeerklärung angegeben wurde. Mit der Gutschrift des Angebotspreises bei der jeweiligen Depotbank hat der Bieter seine Verpflichtung erfüllt, den Angebotspreis nach Maßgabe des Angebots zu zahlen. Es obliegt der Depotbank, den Angebotspreis dem jeweiligen Ziel-Aktionär gutzuschreiben. - 28 - Sollte die Angebotsbedingung der kartellrechtlichen Freigabe (wie unter Ziffern 3.4.2 und 13.2 beschrieben) wider Erwarten erst nach Ablauf der Annahmefrist erteilt (oder endgültig versagt) werden, ist es möglich, dass sich die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises unabhängig von einer möglichen Verlängerung der Annahmefrist verzögern. Im Falle eines Eintritts dieser Angebotsbedingung nach Ablauf der Annahmefrist werden die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises voraussichtlich am vierten Bankarbeitstag, spätestens jedoch am zehnten Kalendertag nach Veröffentlichung des Eintritts aller Bedingungen gemäß Ziffer 3.4.7 erfolgen. Im – theoretischen, vom Bieter nicht erwarteten – Fall des spätest möglichen Eintritts der Angebotsbedingung der kartellrechtlichen Freigabe, d.h. vier Monate nach Ablauf der Annahmefrist, würden sich die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises bis Anfang Dezember 2006 verzögern. 10.5 Kosten und Spesen Die Annahme des Angebots ist für Ziel-Aktionäre, die ihre Ziel-Aktien im Depot bei einer Depotbank in Deutschland verwahren, kosten- und spesenfrei. Gegebenenfalls anfallende ausländische Börsenumsatz-, Stempel- oder ähnliche ausländische Steuern/Abgaben sowie etwaige Gebühren von Depotbanken außerhalb Deutschlands sind hingegen von dem jeweiligen das Angebot annehmenden Ziel-Aktionär zu tragen. 10.6 Nichteintritt der Angebotsbedingungen Das Angebot wird nicht durchgeführt, wenn die in Ziffer 3.4 dargestellten Angebotsbedingungen ganz oder teilweise nicht eingetreten sind und auf diese nicht spätestens einen Werktag vor Ablauf der Annahmefrist verzichtet wurde. In diesem Fall werden die Eingereichten Ziel-Aktien unverzüglich in die ISIN DE 000 780 6002 (WKN 780600) zurückgebucht. Nach der Rückbuchung können alle ZielAktien wieder unter der ursprünglichen ISIN DE 000 780 6002 (WKN 780600) gehandelt werden. Die Rückbuchung ist für Ziel-Aktionäre, die ihre Ziel-Aktien im Depot bei einer Depotbank in Deutschland verwahren, kosten- und spesenfrei. Gegebenenfalls anfallende ausländische Börsenumsatz-, Stempel- oder ähnliche ausländische Steuern/Abgaben sowie etwaige Gebühren von Depotbanken außerhalb Deutschlands sind hingegen von dem jeweiligen das Angebot annehmenden Ziel-Aktionär zu tragen. 10.7 Durchführung des Angebots bei Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist Die in Ziffern 10.1 bis 10.6 beschriebenen Hinweise zur Durchführung des Angebots gelten mit folgender Maßgabe entsprechend für eine Annahme dieses Angebots innerhalb der Weiteren Annahmefrist, die nur zu laufen beginnt, wenn die in Ziffer 3.4 dargestellten Angebotsbedingungen (mit Ausnahme der Angebotsbedingung der kartellrechtlichen Freigabe gemäß Ziffer 3.4.2) eingetreten sind oder auf sie verzichtet wurde: • Ziel-Aktien, für die das Angebot innerhalb der Weiteren Annahmefrist angenommen wird, werden bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE 000 A0JQ4W2 (WKN A0J Q4W) umgebucht. • Die Umbuchung gilt als fristgerecht erfolgt, sofern sie nach Zugang der Annahmeerklärung innerhalb der Weiteren Annahmefrist spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist bis 17.00 Uhr (MEZ) bewirkt wird. Während der Weiteren Annahmefrist zum Verkauf im Rahmen des Angebots eingereichte Ziel-Aktien, die in der Annahmeerklärung angegeben und rechtzeitig in die ISIN DE 000 A0JQ4W2 (WKN A0J Q4W) umgebucht worden sind, werden als Nachträglich Eingereichte Ziel-Aktien bezeichnet (WKN-Bezeichnung: Nachträglich Zum Verkauf angemeldete Aktien der Zapf - 29 - Creation AG). • 10.8 In Bezug auf die Nachträglich Eingereichten Ziel-Aktien erfolgt die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises voraussichtlich am vierten Bankarbeitstag, spätestens jedoch am zehnten Kalendertag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, vorausgesetzt, die Angebotsbedingung der kartellrechtlichen Freigabe gemäß Ziffern 3.4.2 und 13.2 ist eingetreten. Sollte die Angebotsbedingung der kartellrechtlichen Freigabe wider Erwarten erst nach Ablauf auch der Weiteren Annahmefrist erteilt (oder endgültig versagt) werden, ist es möglich, dass sich die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises verzögern. Im Falle eines Eintritts dieser Angebotsbedingung nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist werden die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises voraussichtlich am vierten Bankarbeitstag, spätestens jedoch am zehnten Kalendertag nach Veröffentlichung des Eintritts aller Bedingungen gemäß Ziffer 3.4.7 erfolgen. Im – theoretischen, vom Bieter nicht erwarteten – Fall des spätest möglichen Eintritts der Bedingung der kartellrechtlichen Freigabe, d.h. vier Monate nach Ablauf der Annahmefrist, würden sich die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises bis Anfang Dezember 2006 verzögern. Handel mit Eingereichten Ziel-Aktien Die Eingereichten Ziel-Aktien sollen unter der ISIN DE 000 A0JQ4V4 (WKN A0JQ4V) im amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vom Beginn der Annahmefrist an zum Börsenhandel zugelassen werden. Der Handel mit Eingereichten Ziel-Aktien im amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich spätestens am dritten Bankarbeitstag vor dem Tag der Abwicklung des Angebots hinsichtlich der Eingereichten Ziel-Aktien eingestellt werden. Nachträglich Eingereichte Ziel-Aktien sollen unter der ISIN DE 000 A0JQ4W2 (WKN A0J Q4W) im amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vom Beginn der Weiteren Annahmefrist an zum Handel zugelassen werden; der Handel wird voraussichtlich spätestens am dritten Bankarbeitstag vor dem Tag der Abwicklung des Angebots hinsichtlich der Nachträglich Eingereichten Ziel-Aktien eingestellt werden. Das Handelsvolumen und die Liquidität der Eingereichten Ziel-Aktien und Nachträglich Eingereichten Ziel-Aktien könnten gering sein und starken Schwankungen unterliegen. Personen, die Eingereichte Ziel-Aktien oder Nachträglich Eingereichten Ziel-Aktien erwerben, übernehmen im Hinblick auf diese Aktien alle Rechte und Pflichten, die sich aufgrund der Annahme dieses Angebots ergeben. Nicht zum Verkauf eingereichte Ziel-Aktien sind weiterhin unter der ISIN DE 000 780 6002 (WKN 780600) handelbar. 11. GESETZLICHE RÜCKTRITTSRECHTE Im Falle einer Änderung des Angebots (z.B. wenn der Bieter auf eine Angebotsbedingung verzichtet) können die Ziel-Aktionäre, die das Angebot vor Veröffentlichung der Änderung angenommen haben, von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten (siehe § 21 Absatz 4 WpÜG). Im Falle eines konkurrierenden Angebots können die Ziel-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, bis zum Ablauf der Annahmefrist von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag zurücktreten, sofern der Vertragsschluss vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots erfolgte (siehe § 22 Absatz 3 WpÜG). Die Rücktrittserklärung muss in beiden Fällen schriftlich gegenüber der jeweiligen Depotbank - 30 - abgegeben werden und bis zum Ablauf der Annahmefrist bei der Depotbank eingehen. Der Rücktritt wird mit Rückbuchung der Eingereichten Ziel-Aktien des jeweils zurücktretenden Aktionärs bei der Clearstream Banking AG in die ursprüngliche ISIN DE 000 780 6002 (WKN 780600) wirksam. Die Rückbuchung wird durch die jeweilige Depotbank veranlasst. Ist der Rücktritt innerhalb der Annahmefrist schriftlich gegenüber der Depotbank erklärt worden, gilt die Rückbuchung der Eingereichten Ziel-Aktien in die ISIN DE 000 780 6002 (WKN 780600) als fristgerecht erfolgt, wenn sie spätestens am zweiten Bankarbeitstag, 17.00 Uhr MEZ, nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt wird. 12. VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER ZIELGESELLSCHAFT 12.1 Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile Im Zusammenhang mit diesem Angebot sind Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der Zielgesellschaft weder Geldleistungen noch andere geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt worden. 12.2 Begründete Stellungnahme Gemäß § 27 Absatz 1 WpÜG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot sowie zu jeder seiner Änderungen abzugeben. Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft haben die Stellungnahme unverzüglich nach Übermittlung der Angebotsunterlage und deren Änderungen durch den Bieter gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen. 13. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN / GEGENWÄRTIGER STAND 13.1 Genehmigung durch die BaFin Die BaFin hat dem Bieter die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 27. Juni 2006 gestattet. Die unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage wurde von der BaFin weder geprüft noch genehmigt. 13.2 Kartellrechtliche Freigabe Der Vollzug des Angebots erfordert die kartellrechtliche Freigabe durch das Bundeskartellamt. Das Bundeskartellamt kann innerhalb eines Monats nach Erhalt der vollständigen Anmeldung den Vollzug des Angebots entweder schriftlich genehmigen oder entscheiden, weitere eingehende Untersuchungen (Hauptprüfverfahren) durchzuführen. In letzterem Fall kann es den Vollzug des Angebots innerhalb von vier Monaten ab Erhalt der vollständigen Anmeldung untersagen. Wenn das Bundeskartellamt nicht innerhalb der Einmonatsfrist über die Durchführung eines Hauptprüfverfahrens entscheidet oder nicht innerhalb der Viermonatsfrist den Vollzug des Angebots untersagt, gilt der Vollzug des Angebots als genehmigt. Die notwendige kartellrechtliche Anmeldung wurde kurz vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eingereicht. Der Bieter geht davon aus, dass die kartellrechtliche Freigabe innerhalb der Monatsfrist, d.h. vor Ablauf der Annahmefrist, erteilt werden wird. In jedem Falle wird das kartellrechtliche Verfahren jedoch spätestens vier Monate nach Ablauf der Annahmefrist abgeschlossen sein. 13.3 Kanadische OSC-Befreiung Der Bieter hat eine Befreiung von den Kanadischen Übernahmerechtlichen Bestimmungen beantragt. Diese Befreiung wurde bisher noch nicht erteilt. Der Bieter ist aber der Ansicht, dass die vorliegende Transaktion zahlreichen anderen Transaktionen ähnelt, für die Befreiungen von den Kanadischen - 31 - Übernahmerechtlichen Bestimmungen erteilt wurden, und geht daher davon aus, dass die Befreiung erteilt werden wird. 13.4 Weitere behördliche Genehmigungen Nach dem Kenntnisstand des Bieters sind keine weiteren behördlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Angebot erforderlich. 14. VERÖFFENTLICHUNGEN, ANZEIGEN UND ANKÜNDIGUNGEN Der Bieter wird die Mitteilungen gemäß § 23 Absatz 1 WpÜG (a) nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage wöchentlich sowie in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich, und (b) unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist, voraussichtlich am vierten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, (c) unverzüglich, sofern anwendbar, nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, voraussichtlich am vierten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, im Internet unter http://www.bandaigmbh.de sowie in der Frankfurter Allgemeine Zeitung bekannt geben und der BaFin mitteilen. Andere Erklärungen und Mitteilungen des Bieters im Zusammenhang mit dem Angebot und den durch seine Annahme zustande gekommenen Verträgen werden, soweit gesetzlich nicht andere oder weitere Formen der Veröffentlichung, Bekanntgabe oder Mitteilung vorgesehen sind, durch Abdruck oder Hinweisbekanntmachung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung sowie im Internet unter http://www.bandaigmbh.de veröffentlicht. 15. FINANZBERATER / BEGLEITENDE BANK BNP Paribas S.A., Niederlassung Frankfurt am Main, Grüneburgweg 14, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland, hat den Bieter während der gesamten Transaktion, einschließlich der Vorbereitung und Durchführung dieses Angebots, als Finanzberater begleitet. In ihrer Eigenschaft als Zentrale Abwicklungsstelle wird BNP Paribas Securities Services S.A., Niederlassung Frankfurt am Main, Grüneburgweg 14, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland, die technische Abwicklung des Angebots koordinieren. 16. STEUERN Den Ziel-Aktionären wird empfohlen, vor Annahme des Angebots eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerrechtliche Beratung durch eigene Berater einzuholen. 17. ANWENDBARES RECHT Dieses Angebot und die auf Grund dieses Angebots abgeschlossenen Aktienkauf- und Aktienübereignungsverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. - 33 - Anlage 1: Definierte Begriffe AktG Aktiengesetz Angebot Das vorliegende Angebot Angebotsbedingung(en) Die Bedingung(en), von denen die Wirksamkeit dieses Angebots und die mit Annahme des Angebots geschlossenen Aktienkaufund Aktienübertragungsverträge abhängig ist/sind (siehe Ziffer 3.4) Angebotspreis Der Angebotspreis wie in Ziffer 3.1 definiert Angebotsunterlage Die vorliegende Angebotsunterlage Annahmefrist Die Frist für die Annahme des Angebots BaFin Die (deutsche) Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht Bankarbeitstag(e) Tag(e), an dem/denen (i) die Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, für die Abwicklung von Transaktionen wie der von diesem Angebot vorgesehenen geöffnet sind und (ii) das TransEuropean Automated Real Time Gross Settlement Express Transfer System (Target) (oder ein vergleichbares anderes System) funktionsbereit ist Bieter Die Bandai GmbH mit Sitz in Nürnberg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 16550 Bandai Bandai Co., Ltd., wie in Ziffer 4.1.3 (b) beschrieben Bandai S.A. Bandai S.A. mit Sitz in Cergy Pontoise, Frankreich, eingetragen im Handelsregister von Pontoise unter Nr. RCS 320 623 317 Clearstream Banking AG Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Deutschland DAX 30 Der Deutsche Aktienindex, der von der Deutsche Börse AG aus den Kursen von 30 ausgewählten börsennotierten Deutschen Aktiengesellschaften berechnet wird Depotbank Ein depotführendes Kreditinstitut oder depotführendes Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Deutschland oder eine deutsche Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsunternehmens Deutschland Bundesrepublik Deutschland Eingereichte Ziel-Aktien Die zum Verkauf im Rahmen des Angebots eingereichten Ziel-Aktien, die in der Annahmeerklärung angegeben und rechtzeitig in die ISIN DE 000 A0JQ4V4 (WKN A0JQ4V) umgebucht worden sind (WKN-Bezeichnung: Zum Verkauf angemeldete Aktien der Zapf Creation AG) Eurostoxx Dow Jones Euro Stoxx 50 Index ISIN Internationale Wertpapierkennnummer (International Securities Identification Number) Kanadische Übernahmerechtliche Bestimmungen Die kanadischen übernahmerechtlichen Bestimmungen des Securities Act (Ontario) (Sections 95 – 100 des Securities Act (Ontario)) für - 34 - und die entsprechenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Provinzen British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Manitoba, Québec, Newfoundland and Labrador, Nova Scotia und New Brunswick MEZ Mitteleuropäische Mitteleuropäische Zeit Sommerzeit bzw. Nachträglich Eingereichte Ziel-Aktien Die während der Weiteren Annahmefrist zum Verkauf im Rahmen des Angebots eingereichten Ziel-Aktien, die in der Annahmeerklärung angegeben und rechtzeitig in die ISIN DE 000 A0JQ4W2 (WKN A0J Q4W) umgebucht worden sind (WKN-Bezeichnung: Nachträglich Zum Verkauf angemeldete Aktien der Zapf Creation AG) Namco NAMCO LIMITED, wie in Ziffer 4.1.3 (c) beschrieben Namco Bandai Gruppe NBH Inc. und alle ihre Tochtergesellschaften, einschließlich des Bieters, wie in Ziffer 4.1.1 definiert NBH Inc. NAMCO BANDAI Holdings Inc. mit Sitz in Tokio, Japan, eingetragen im Handelsregister des Tokyo Legal Affairs Bureau unter der Nummer 0104-01-059158 Parallelerwerbe Erwerbe von Ziel-Aktien außerhalb Angebotsverfahrens gemäß Ziffer 6.2 Unterstellter Vollerwerb Der vollständige Erwerb aller Zielaktien durch den Bieter durch vollständige Annahme des Angebots Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten von Amerika Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots Die Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots nach § 10 WpÜG, die durch Veröffentlichung vom 13. Juni 2006 erfolgt ist Weitere Annahmefrist Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Absatz 2 WpÜG (siehe Ziffer 3.2) WKN Wertpapierkennnummer WpÜG Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz WpÜG-Angebotsverordnung Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots Zentrale Abwicklungsstelle BNP Paribas Securities Services S.A., Niederlassung Frankfurt am Main, Grüneburgweg 14, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland Ziel-Aktie(n) Auf den Inhaber lautende Stück-Stammaktien der Zielgesellschaft, die vor Beginn und möglicherweise noch während der Annahmefrist ausgegeben wurden Ziel-Aktionär(e) Die Aktionäre der Ziel-Aktien Zielgesellschaft Die Zapf Creation AG mit Sitz Rödental, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg unter HRB 2995 Ziel-Gruppe Die Unternehmensgruppe bestehend aus der Zielgesellschaft und deren konsolidierten Gesellschaften des - 35 - Ziffer Eine Ziffer dieser Angebotsunterlage