REGELORDUNG DES 3. PKO WROCŁAW

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REGELORDUNG DES 3. PKO WROCŁAW
REGELORDUNG
DES 3. PKO WROCŁAW-NACHTHALBMARATHONS
Wrocław, 20. Juni 2015
I.
DAS ZIEL
1. Popularisierung und Verbreitung des Laufens als die einfachste Form der Sportaktivität.
2. Werbung und Promotion der Stadt Wrocław.
II. DER VERANSTALTER.
1. Der Veranstalter des Halbmarathons ist die Gemeinde Wrocław - Młodzieżowe Centrum Sportu
(Jugendsportzentrum) Wrocław, PL 51-612 Wrocław, Al. I. J. Paderewskiego 35, Tel. +48 717334079, EMail: [email protected].
III. PLATZ UND DATUM
1. Der Lauf wird am 20. Juni 2015 auf Straßen von Wrocław (eine Runde) stattfinden.
2. Der Start: Allee I. Paderewskiego um 21:00 Uhr. Die Läufer müssen sich am Start von 20:30 bis 20:45
Uhr melden. Das Ziel: das Olympiastadion.
3. Die Laufroute verläuft auf Straßen von Wrocław. Länge der Laufroute: 21,0975 Km. Die Route
verfügt über das Attest von AIMS und PZLA.
4. Die Läufer stellen sich an den Start in der folgenden Reihenfolge an: An der Startlinie die HalbmarathonElite – die Läufer mit den Startnummern von 1 bis 100 (eine gesonderte Zone). Etwa 10 Meter hinter der
Elite stellen sich die übrigen Läufer in nächsten Zeitzonen an, in Übereinstimmung mit den Laufzeiten, die
sie bei der Anmeldung deklarierten. Die Zeitzonen werden auf der Startallee markiert werden.
5. In die Halbmarathon-Elite werden eingeladen:
a. Die Läufer und die Läuferinnen mit den besten Laufzeiten der Jahre 2014 und 2015 (in
Übereinstimmung mit diesen Zeitergebnissen erhalten sie ihre Startnummern)
b. Die Medaillenträger der 22. Offenen Wrocław-Meisterschaft im Langstreckenlaufen (Sie erhalten
nächste Nummer in der Reihenfolge)
c. Die Goldene Drei des Marathons – die Läufer, die alle Ślęża-Marathons und Wrocław-Marathons
abgeschlossen haben (Sie erhalten die Nummern von 47 bis 50),
d. Die Läufer eingeladen vom Direktor des 3. PKO Wrocław-Nachthalbmarathons.
6. Die Läufer starten in Gruppen. Als Ersten starten die Elite-Läufer und diejenigen Läufer, die den Lauf
innerhalb 1:34:59 Zeit zu beenden beabsichtigen, nach etwa 1. Minute seit dem Start der letzten Läufer
der ersten Gruppe starten die Läufer des Zeitplans zwischen 1:35:00 und 1:39:59, dann die nächsten
Gruppen (in 1. Min. Abstand) je nach Zeitplänen:
a. zwischen 1:40:00 und 1:44:59,
b. zwischen 1:45:00 und 1:49:59,
c. zwischen 1:50:00 und 1:55:59,
d. zwischen 1:56:00 und 1:59:59,
e. zwischen 2:05:00 und 2:09:59,
f. zwischen 2:10:00 und 2:19:59,
7. Laut dem Entschluss über die Anwendung der Halbmarathonroute auf eine besondere Weise wird die
Laufroute von 21:00 bis 24:00 Uhr für sämtliches längsseitiges Fahrzeugverkehr geschlossen. Die Läufer
müssen das Zeitlimit beachten, das 3 Stunden beträgt. Die Läufer, die die halbe Strecke innerhalb mehr
als 1,5 Stunden ablegen, sind verpflichtet den Lauf z beenden und die Laufroute zu verlassen. Alle
Läufer, die das Ziel bis 24.00 Uhr nicht erreichen, sind verpflichtet den Lauf zu beenden und die Route zu
verlassen. In solchem Fall können sie auch den Mikro-Bus mit der Aufschrift KONIEC MARATONU
nehmen, der sie zum Ziel mitbringt.
8. 98% der Halbmarathonroute verfügt über eine Asphaltoberfläche.
9. Jeder Kilometer der Laufroute wird markiert: vom 1. bis 21.
10. Die Zeitmessungspunkte befinden sich: am Start, dem 5, 10, 15, 18, Km. und am Ziel.
11. Die Ernährungspunkte befinden sich etwa am: 6; 12; 18; Km.
Auf jedem Punkt werden Tische eingedeckt, wo die Läufer folgendes finden:
a. Würfel Zucker (vom etwa 12. Km.),
b. Schüssel mit sauberem Wasser,
c. Becher (100 Ml.) des isotonisches Getränkes,
d. Becher (100 Ml.) des Mineralwassers.
12. Direkt hinter den Ernährungspunkten befinden sich WC-Kabinen und Punkte der medizinischen
Behandlung .
IV. TEILNAHME
1. Am 3. PKO Wrocław-Nachthalbmarathon dürfen nur Personen teilnehmen, die bis zum 20. Juni 2015 18
Jahre alt werden.
2. Alle Teilnehmer des 3. PKO Wrocław-Nachthalbmarathons müssen im Sekretariat des Halbmarathons
überprüft werden, das sich in der Multifunktionshalle AWF Wrocław (Alle I.J. Padarewskiego 35 - das
Olympiastadion) befindet. Die Überprüfung der Läufer findet am 19. Juni 2015 zwischen 14:00 – 20:00 und
20. Juni 2015 zwischen 9:00 – 20:00 Uhr statt. Die Aushändigung der Startpakete folgt nur am 19. und 20.
Juni 2015 während der Überprüfung. Die Läufer müssen:
a. den Personalausweis besitzen um das Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit (mit Vorbehalt Pkt.
V/15b) zu überprüfen,
b. eine Erklärung unterschreiben (Beilage Nr 1 dieser Regelordnung),
c. während der Überprüfung den Empfang des Startpakets unterzeichnen (Startnummer, die
Sicherheitsnadeln für die Festsetzung der Nummer, Talons für T-Shirt, Mahlzeiten und Souvenirs vom
Veranstalter und Sponsoren).
3. Die ärztliche Entscheidungen bezüglich der Fortsetzung oder Verweigerung des weiteren Laufes sind
endgültig und unwiderruflich.
4. Die Halbmarathonteilnehmer sind verpflichtet die Vorschriften von IAAF und PZLA sowie diese
Regelordnung zu beachten.
5. Die Zeitmessung und die Feststellung der Folge im 3. PKO Wrocław-Nachthalbmarathon wird durch das
elektronische System anhand der mit den Startnummern festgebundenen Chips berechnet werden. Jeder
Läufer bekommt während der Überprüfung eine Startnummer mit einem daran festgeklebten Chip. Die
ersten 50 Läufer werden nach dem am Ziel errungenen Platz klassifiziert werden (die Brutto-Zeit). Der 51.
Läufer am Ziel und die weiteren werden faktisch nach ihren individuellen Halbmarathonzeiten klassifiziert
werden (die Netto-Zeit). Um am Halbmarathon teilnehmen zu können und in der Endmeldung klassifiziert
zu werden, müssen die Läufer während des ganzen Laufes die Startnummern tragen, die
Halbmarathonroute nicht verlassen und alle Kontrollpunkte auf dem Weg passieren. Während des Laufes
müssen alle Läufer ihre Startnummern an ihren T-Shirts (die Brusthöhe) sichtbar tragen. Die Verhüllung
der Startnummer (teilweise oder gänzlich) oder die Abkürzung der Laufroute ist bei Strafe der
Disqualifizierung verboten.
6. Das Depot befindet sich in der Multifunktionshalle von AWF Wrocław. Das Depot wird das persönliche
Eigentum der Läufer abends und in der Nacht zwischen dem 20. und 21. Juni von 17.00 bis 01.00 Uhr in
Verwahrung nehmen. Der Besitz muss in Säcken verpackt werden die der Veranstalter bei der
Überprüfung liefert. Die Wiedergabe der Säcke aus dem Depot wird gegen die Vorlage der Startnummer
folgen. Der Verlust einer Startnummer vom Läufer entbindet den Veranstalter von der Verantwortung,
wenn eine andere Person den Sack mitnimmt.
7. Umkleideräume, Toiletten, und Duschen mit warmes Wasser befinden sich im Olympiastadion in der
Multifunktionshalle von AWF Wrocław und werden abends und in der Nacht zwischen dem 20. und 21.
Juni von 17.00 bis 01.00 Uhr zur Verfügung gestellt.
8. Die Toiletten befinden sich am 20. Juni 2015 auf dem Olympiastadion in der Nähe vom Start und Ziel.
V. ANMELDUNGEN
1. Anmeldungen für Teilnahme am 3. PKO Wrocław-Nachthalbmarathon macht man nur elektronisch durch
das Anmeldungsformular, das auf der Webseite des Halbmarathons www.pol.wroclawmaraton.pl zu
finden ist.
2. Für die Anmeldung gilt, wenn der Läufer zwei Tätigkeiten in der folgenden Ordnung ausführt:
a. Die Füllung des Anmeldungsformulars, das sich auf der Webseite www.pol.wroclawmaraton.pl
befindet.
b. Die Bezahlung der Gebühr für das Startpaket auf das Konto der Gemeinde Wrocław - Młodzieżowe
Centrum Sportu Wrocław in der Bank PKO BP (Bankrechnung: 13 1020 5226 0000 6602 0462 7032).
Im Titel der Überweisung soll man den folgen Inhalt eintragen: „opłata za pakiet startowy półmaraton”
und den Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsjahr eingeben. Die SWIFT-Kode: BPKOPLPW. Die
bereits gezahlte Gebühr ist nicht zurückforderbar. Das Datum der Ausübung dieser letzten Handlung
bestimmt auch das Datum der Vollendung der Anmeldung.
3. Das Bargeld wird als Zahlungsmittel der Startgebühr nicht akzeptiert werden.
4. Die Anmeldung der Teilnahme am 3. PKO Wrocław-Nachthalbmarathon ist gleichwertig mit der
Bestätigung der Läufer, dass sie diese Regelordnung zur Kenntnis nehmen und einig sind sie zu
beachten und dass sie damit einverstanden sind, dass ihre Personalangaben und ihr Bild bearbeitet und
benutzt werden können, indem diese Information z.B. in der Fernseh-, Rundfunk-, Internetübertragung
oder im Druckform platziert werden wird und dass der Veranstalter des 3. PKO WrocławNachthalbmarathons sie benutzt um den Teilnehmern auf ihre E-Mail-Adressen die Auskunft und
Feedbacks über aktuelle und künftige Sportveranstaltungen verschicken kann. Die detaillierte
Beschreibung der erforderlichen Erlaubnisse ist im Erklärungsformular zu finden (Beilage Nr 1 dieser
Regelordnung).
5. Die Angaben des Läufers und die Startnummer erscheinen auf der Startliste nach der Verbuchung der
Zahlung.
6. Die Anmeldungsfrist und Tarife:
a. Angesichts der beschränkten Zahl der Teilnehmer (Limit 7000 Personen) und die Notwendigkeit der
Erstellung der speziellen Startnummern wurden drei Termine angenommen:
i.
I. Termin – bis 31.03.2015, wobei die Startpaketgebühre sich so gestalten:
 für die Bewohner Niederschlesiens
– 50 Zl
 für übrige Läufer
– 60 Zl
ii.
II. Termin – vom 01.04.2015 bis 10.06.2015
– 70 Zl
iii.
III. Termin – vom 11.06.2015 bis 19.06.2015
– 90 Zl
Die Läufer, die vom 11.06. bis 19.06.2015 die Halbmarathongebühr zahlen, sind verpflichtet
die Überweisungsbestätigung zu besitzen. Im Sekretariat des Halbmarathons wird ein PC zur
Verfügung gestellt, sodass man am 19.06.2015 die Überweisung macht, die Geschichte des
Transfers nachprüft, oder die Bestätigung druckt.
b. Die Läufer, die mindenstens 60 Jahre alt sind (Geburtsjahr 1955 und Älteren) und das gefüllte
Anmeldungsformular bis 30.04.2015 schicken, zahlen 1 Zl Startgebühr.
c. Die Läufer, die am 3. PKO Wrocław-Nachthalbmarathon und 33. PKO Wrocław-Marathon
teilnehmen, zahlen gesamt für beide Startpakete 110 Zl. Im Titel der Überweisung soll man dann
folgendes eingeben: „opłata za pakiety Półmaraton i Maraton” – die Gebühre müssen bis 15.05.2015
ankommen. Die Zuteilung einer Nummer im 3. PKO Wrocław-Nachthalbmarathon wird nur im Fall
erfolgen, dass das dazu bestimmte Limit nicht überschritten werden wird.
7. Die Läufer, die die Startgebühr bis 30.04.2015 zahlen, bekommen eine spezielle Startnummer (mit
Vornamen, Nachnamen und dem Foto) und das Startpaket im Sekretariat des Halbmarathons. Das Foto
soll man mit dem Anmeldungsformular verschicken (Die Größe soll nicht 300 kB überschreiten)
8. Die Läufer, die Formalitäten zwischen 01.05.2015 und 31.05.2015 vollziehen, bekommen eine
personalisierte Startnummer (mit Vornamen und Nachnamen) und das Startpaket im Sekretariat des
Halbmarathons.
9. Die Läufer, die sich nach 31.05.2015 anmelden, bekommen eine Standardstartnummer (ohne Vor- und
Nachnamen) und das Startpaket im Sekretariat des Halbmarathons.
10. Am 17. Juni 2015 wird das Anmeldungsformular auf der Webseite nicht mehr aktiv. Man kann sich
danach nur im Sekretariat des Halbmarathons während der Überprüfung anmelden.
11. Folgende Personen dürfen nach der Anmeldung und nur bis 31.05.2015 die Startgebühr für den 3. PKO
Wrocław-Nachthalbmarathon in der Höhe von 1 Zl zahlen:
a. Grzegorz Lechowski, Jan Leśniak und Marek Musiał: die Goldene Drei des Wrocław-Marathons (die
Läufer, die alle Ślęża-Marathons und Wrocław-Marathons abgeschlossen haben),
b. Die Medaillenträger der 22. Offenen Wrocław-Meisterschaft im Langstreckenlaufen,
c. Die Gewinner der Ślęża-Marathons und Wrocław-Marathons,
d. Die Läufer eingeladen vom Direktor des Halbmarathons.
12. Die Teilnehmer der VII. Edition des Programms „I Ty możesz zostać maratończykiem” melden sich
entsprechend der Regelordnung dieses Programms an.
13. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung, falls eine Anmeldung verloren geht oder eine Überweisung
mit Startgebühr wegen einer Nachlässigkeit oder einer anderen Handlung der Post oder Bank nicht
ankommt.
14. Das Sekretariat des Halbmarathons befindet sich in Wrocław, in der Allee I.J. Paderewskiego 35, PL 51612 Wrocław, Tel. +4871 733 40 79, E-Mail: [email protected] und ist geöffnet: 7.00 - 15.00.
Unter dieser Adresse ist Sekretariat geöffnet bis Freitag 19. Juni 2015 bis 10:00 Uhr und nach dem
Halbmarathon ab 22. Juni 2015. Am Freitag den 19. Juni 2015 zwischen 14.00 und 22.00 Uhr und am
Samstag den 20. Juni 2015 zwischen 9.00 und 20.00 Uhr wird das Sekretariat sich in der Halle der
Kampfsportarten AWF im Olympiastadion befinden (Allee I.J. Paderewskiego 35) und dort wird es die
Überprüfung der Läufer durchführen und die Startnummer, das Startpaket und die Einweisungen für
kostenfreie Unterkunft aushändigen.
15. Um erfolgreich die Überprüfung am 19.-20. Juni 2015 zu vollziehen, muss:
a. der Läufer sich persönlich melden und die unterschriebene Erklärung (Formular in der Beilage Nr 1
dieser Regelordnung) vorlegen oder
b. der Läufer eine Person bevollmächtigen, die das originelle und vom Läufer unterschriebene
Vollmachtschreiben vorlegt, sodass seine Überprüfung gemäß dem Formular in der Beilage Nr 2
dieser Regelordnung erfolgt. Die bevollmächtigte Person muss dabei auch die beglaubigte Xerokopie
des Personalausweises des Läufers und die vom Läufer unterschriebene Erklärung (Formular in der
Beilage Nr 1 dieser Regelordnung) vorlegen.
16. Die Läufer, die laut dem Entschluss des Direktors des 3. PKO Wrocław-Nachthalbmarathons 1 Zl
für das Startpaket bezahlen und sich dann anmelden und nicht ankommen, werden in den
nächsten Jahren nicht mehr von Gebühren freigestellt werden.
VI. KLASSIFIKATIONEN
1. Für den 3. PKO Wrocław-Nachthalbmarathon gelten folgende Klassifikationen:
a. Die Individuelle Klassifikation:
 der Frauen,
 der Männer,
 der polnischen Bürgerinnen,
 der polnischen Bürger,
 der Laufveranstalter,
 der Journalisten,
 nach Altersklassen der Frauen und Männer:
- F und M - 20: 18 – 29 J.,
- F und M - 60: 60 – 69 J.,
- F und M - 30: 30 – 39 J.,
- F und M - 70: 70 –79 J.,
- F und M - 40: 40 – 49 J.,
- F und M - 80: 80 und Älteren
- F und M - 50: 50 – 59 J.,
b. Die Mannschaftsklassifikation: drei beste Läufer aus derselben Mannschaft ungeachtet des
Geschlechts, unter der Bedingung dass der Name der Mannschaft eindeutig im Anmeldungsformular
eingetragen wurde (Über den Sieg entscheidet die niedrigste Summe der Zeitergebnisse der Mitglieder
der Mannschaft).
c. Die Mannschaftsklassifikation der Laufveranstalter und Journalisten: drei beste Läufer aus derselben
Mannschaft ungeachtet des Geschlechts. Jeder Läufer muss sich während der Überprüfung mit einer
Bescheinigung legitimieren, dass er ein aufrichtiger Laufveranstalter oder ein Mitarbeiter der Presse,
Rundfunks oder Fernsehens ist.
5. Die Läufer, die den 3. PKO Wrocław-Nachhalbmarathon beenden, erhalten Punkte für die 23. Offene
Wrocław-Meisterschaft im Langstreckenlaufen.
VII. PREISE
1. Unter allen Läufern, die den Halbmarathon vollenden, werden wertvolle Sachpreise verlost werden
(Darunter ein PKW). Die Lotterie beginnt um 00.20 Uhr. Die Details über die Lotterie werden in der
Regelordnung der Lotterie spätestens bis zum 1. Mei 2015 veröffentlicht
2. Gewinner des 3. PKO Wrocław-Nachhalbmarathons erhalten:
a. Pokale finanziert von der Selbstverwaltung der Stadt Wrocław und den Sponsoren des Halbmarathons
in:
 Klassifikation der Männer:
I-III. Platz,
 Klassifikation der Frauen:
I-III. Platz,
 Klassifikation der polnischen Bürgerinnen: I-III. Platz,
 Klassifikation der polnischen Bürger:
I-III. Platz,
 Klassifikation der Laufveranstalter,
 Klassifikation der Journalisten,
 Mannschaftsklassifikation der Laufveranstalter und Sportjournalisten: I-III. Platz, 3 Pokale je Platz,
 Klassifikation nach Altersgruppen der Frauen und Männer: I-III. Platz,
 Mannschaftsklassifikation: I-III. Platz, 3 Pokale je Platz,
b. Geldpreise finanziert von den Sponsoren des Halbmarathons:
 In der Klassifikation der Männer:
I. Platz
- 5 500 Zl,
II. Platz
- 4 000 Zl,
III. Platz
- 3 000 Zl,
IV. Platz
- 1 500 Zl,
V. Platz
- 1 000 Zl,
 In der Klassifikation der Frauen:
I. Platz
- 5 500 Zl,
II. Platz
- 4 000 Zl,
III. Platz
- 3 000 Zl,
IV. Platz
- 1 500 Zl,
V. Platz
- 1 000 Zl,
 In der Klassifikation pol. Bürgerinnen:
 In der Klassifikation pol. Bürger:
I. Platz
- 3 000 Zl,
I. Platz
- 3 000 Zl,
II. Platz
- 2 500 Zl,
II. Platz
- 2 500 Zl,
III. Platz
- 2 000 Zl,
III. Platz
- 2 000 Zl,
IV. Platz
- 1 500 Zl,
IV. Platz
- 1 500 Zl,
V. Platz
- 1 000 Zl,
V. Platz
- 1 000 Zl.
3. Sachpreise in der Klassifikation nach Altersklassen der Frauen und Männer finanziert von den Sponsoren
des Marathons nur für den I. Platz:
a. Frauen - Im Wert von ung. 100 Zl,
b. Männer - Im Wert von ung. 100 Zl.
4. Gewinner des 3. PKO Wrocław-Nachthalbmarathons erhalten anschließend Geldprämien, falls sie
folgende Zeitergebnisse erreichen:
Prämien für 3 schnellste Frauen
Prämien für 3 schnellste Männer
< 01:11:42 < 01:12:30 < 01:13:30
< 01:02:27 < 01:03:30 < 01:04:30
I. Platz
5 000 Zl
2 000 Zl
1 500 Zl
I. Platz
5 000 Zl
2 000 Zl
1 500 Zl
II. Platz
x
1 500 Zl
1 000 Zl
II. Platz
x
1 500 Zl
1 000 Zl
III. Platz
III. Platz
x
1 000 Zl
800 Zl
x
1 000 Zl
800 Zl
5. Gewinner der Klassifikation nach Altersklassen der Frauen und Männer bekommen das Recht auf die
ermäßigte Startgebühr im 4. PKO Wrocław-Nachthalbmarathon (Falls sie sich bis zum 31. März 2016
anmelden).
6. Der beste Niederschlesier und die beste Niederschlesierin erhalten Sachpreise finanziert vom
Marschallamt der Woiwodschaft Niederschlesien.
7. Der beste Bewohner und die beste Bewohnerin von Wrocław erhalten Sachpreise finanziert vom
Magistrat von Wrocław.
8. Der Läufer/die Läuferin, der/die den 2017. Platz am Ziel belegt, erhält einen Sachpreis vom Vorsitzenden
des Organisationskomitees The World Games Wrocław 2017.
8. Sachpreise erhalten:

„Die Goldene Drei” des Wrocław-Marathons, die den Halbmarathon beenden,

Gewinner des I-III. Platzes in Klassifikation der Laufveranstalter,

Gewinner des I-III. Platzes in Klassifikation der Journalisten,

Der älteste Läufer und die älteste Läuferin, die den Halbmarathon beenden,

Der jüngste Läufer und die jüngste Läuferin, die den Halbmarathon beenden,
9. Alle Läufer und Läuferinnen, die den Halbmarathon innerhalb 3 Stunden beenden, erhalten
Sondermedaillen. Die Medaillen werden überreicht, sobald der Läufer das Ziel erreicht.
10. Die Geldpreise und Geldprämien, die die Gewinner erhalten, werden mit einer Einkommensteuer gemäß
den allgemein geltenden Regeln belegt werden.
11. Die Geldpreise und Geldprämien, die die Gewinner erhalten, werden bis 31.07.2015 mittels einer
Überweisung auf das individuelle Bankkonto des/der Läufers/-in übergeben werden (Die Geldpreise
werden nicht in bar gezahlt).
12. Die Läufer und Läuferinnen, die den I. bis X. Platz besetzen, können nach dem vollendeten Lauf auf
Doping getestet werden. Jeder Läufer und jede Läuferin, der/die von der Kommission für die
Dopingbekämpfung in Leistungssporten ausgewählt wird, ist verpflichtet, bei Strafe der Disqualifizierung,
sich dem Anti-Dopingtest zu unterziehen.
VIII. UNTERKUNFT
1. Der Veranstalter sichert 200 Läufern eine kostenfreie Unterkunft vom 20. bis zum 21. Juni 2014 in der
Sporthalle in der Straße Parkowa 14. Über die Zuteilung eines Platzes (der Erhalt einer Einweisung)
entscheidet die Reihenfolge der Reservierung, die man direkt während der Überprüfung der Läufer im
Sekretariat des Halbmarathons macht. Der Veranstalter sichert keine Matratzen, Schlafsäcke, Bettzeug
usw.
2. Der Veranstalter sichert für einen Teil der Läufer eine Unterkunft in Studentenheimen. Alles, was die
Auskunft, Reservation und Gebühren betrifft, erledigen die Läufer auf ihre eigene Hand in:
a. Studentenhaus
„Spartakus”
AWF
Wrocław,
Olympiastadion,
Tel.
+48
713473292,
+48 713473385. Die Buchung möglich ab dem 15. April 2015.
b. Camping AWF Wrocław, Olympiastadion, Tel. (Mob.) +48 501287283.
c. Studentenheim „Bliźniak” der Powstańców Śląskich Medizinischen Universität, Adresse: Wojciecha
z Brudzewa 12, Tel. +48 713484232, Durchwahl: 21, E-Mail:[email protected].
3. Personen, die an Unterkünften in Hotels oder an anderen touristischen Zielen oder Sehenswürdigkeiten
interessiert sind, können sich direkt an die Hotels oder ans Zentrum der Touristischen Information (+48
713443111) wenden.
IX. VERPFLEGUNG
1. Die Läufer besorgen das Frühstück am Tag des Halbmarathons eigenständig.
2. Nach dem beendeten Lauf erhalten die Läufer am Ziel: reines Quellwasser, isotonisches Getränk, Tee,
eine Banane, und eine Erfrischungsmahlzeit. Die Mahlzeiten werden gegen einen Verzehrgutschein
(verteilt mit dem Sparpaket während der Überprüfung) ausgegeben.
3. Im III. (11.) Punkt dieser Regelordnung ist die Verpflegung während des Halbmarathons beschrieben.
4. In der Nacht zwischen dem 20. und 21. Juni 2015 von 22:00 bis 03:00 Uhr wird im Olympiastadion in der
Nähe des Ziels die „Pasta-Party“ stattfinden. .
X. FINANZIERUNG
1. Kosten der Veranstaltung des 3. PKO Wrocław-Nachthalbmarathons decken:
a. Die Gemeinde Wrocław,
b. PKO BP – der Hauptsponsor,
c. Partner und Einrichtungen, die den 3. PKO Wrocław-Nachthalbmarathon unterstützen.
2. Die Kosten der Startgebühr, Fahrkosten und Kosten anderer Leistungen decken die Läufer selbst oder die
delegierenden Institutionen.
3. Die überprüften Läufer haben gegen die Vorlage der Startnummer das Recht auf kostenlose Benutzung
des öffentlichen Stadt- und Nahverkehrs (Straßenbahn, Bus) am 20. und 21. Juni 2015.
4. Im Rahmen des Sparpakets erhält der Läufer folgendes:
a. eine Startnummer mit Sicherheitsnadeln,
b. ein Schwamm,
c. Getränke und Zucker auf der Laufroute,
d. Getränke und Bananen am Ziel,
e. einen Verzehrgutschein für „die Pasta-Party“,
f.
die Regelordnung mit der Karte der Laufroute,
g. ein Sport-T-Shirt,
h. einige Souvenirs.
XI.
ENDBESCHLUSS
1. Der Veranstalter sichert eine medizinische Versorgung am Start, auf der Laufroute, und am Ziel des
Halbmarathons. Auf der Laufroute werden ärztliche Teams anwesend die, falls nötig, gemäß dem von
einem zuständigen Amt bewilligten Plan der Medizinischen Sicherung Hilfe leisten werden. Die Läufer/innen können am Ziel Massagen genießen.
2. Schriftliche Proteste reicht man am 21.06 2015 bis 00:00 Uhr am Ziel im Sekretariat des 3. PKO WrocławNachthalbmarathons ein. Proteste werden innerhalb 1. Stunde seit der Meldung untersucht werden.
3. Die Läufer/-innen sind verpflichtet eine ästhetische Kleidung und Sportschuhe zu tragen, gemäß den
Vorschriften von PZLA.
4. Der Läufer bestätigt, dass er am Halbmarathon auf eigene Verantwortung teilnimmt und, dass er bereit ist
ein damit verbundenes Risiko zu laufen. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme am Halbmarathon
eine angestrengte körperliche Aktivität zur Folge hat und deswegen ein natürliches Risiko einer
Unfallgefahr, einer Körperverletzung und anderer Blessuren (einschließlich Tod), sowie einer materiellen
Schade und eines materiellen Verlusts mit sich bringt.
5. Die Läufer/-innen, die den Lauf unterbrechen, können den Mikro-Bus mit der Aufschrift KONIEC
MARATONU nehmen, der sie zum Olympiastadion mitbringt.
6. Die Halbmarathonroute dürfen nur diejenige Fahrzeuge befahren, die über einen speziellen (vom
Veranstalter erlassenen) Passierschein verfügen, der auf einem sichtbaren Teil des Fahrzeugs platziert
ist.
7. Die Läufer/-innen werden gegen Folgen der unglücklichen Unfälle versichert. Die Details der Versicherung
(Der Name des Versicherers, die Versicherungsnummer, die garantierte Summe der Versicherung, die
Allgemeinbedingungen der Versicherung), werden auf der Webseite in der Sektion 'die Regelordnung' bis
zum 15. Mei 2015 veröffentlicht.
8. Der Lauf wird ohne Rücksicht auf Wetterumstände stattfinden.
9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor das Datum des Laufes wegen des Auftretens der höheren
Gewalt zu ändern.
10. Beilage Nr 1 (die benötigte Erklärung) und Beilage Nr 2 (das Vollmachtformular) bilden zwei integrale
Teile der Regelordnung.
11. Die endgültige Interpretation dieser Regelordnung gehört zum Direktor des 3. PKO WrocławNachthalbmarathons.