Aufnahmeformular Datum - SV Sparta Lichtenberg 1911 eV

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Aufnahmeformular Datum - SV Sparta Lichtenberg 1911 eV
Aufnahmeantrag
Für jede Person (auch für Kinder) ist getrennt ein Aufnahmeantrag mit Durchschrift auszufüllen.
Die Durchschrift verbleibt bei der Abteilung
Hiermit beantrage(n) ich I wir für mich I Sohn I Tochter I Pflegekind I Mündel in den Sportverein
SV Sparta Lichtenberg 1911 e.V.
Name:
Geburtstag:
Vorname:
Staatsangehörigkeit:
Telefon:
Straße:
Postleitzahl und Ort:
A b t ei l u n g :
Vorherige Mitgliedschaft im Verein
wann :
E-Ma il:
ja
O
nein
0
Abteilung :
Mit vorstehendem Antrag erkenne ich für den Fall der Aufnahme die Vereinssatzung an. Von den Anmerkungen
auf der Rückseite der Durchschrift habe ich Kenntnis genommen.
Bei Minderjährigen: Für den Fall der Aufnah me erkenne(n) ich /wir die Vereinssatzung an . Ich/Wir übernehme(n)
die persönliche Haftung für die Beitragsschuld des von mir/uns vertretenden Kindes/Pflegekindes/ Mündels. Von
den Anmerkungen auf der Rückseite der Durchschrift habe(n) ich/wir Kenntnis genommen.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung der jeweils geltenden Mitgliedsbei­
träge. Die Aufnahme gilt erst als vollzogen, wenn der von der Mitgliederversammlung festgesetzte Vereinsbei-
trag und die Verwaltungsgebühr gezahlt sind und die Aufnahme schriftlich bestätigt ist.
Berlin, den
Vorname,
Vorname,
Name
(Eigenhändige Unterschrift des Antragstellers)
Name
Vorname,
Name
(Eigenhändige Unterschrift des Vaters und der Mutter oder des
sonstigen gesetzlichen Vertreters)
Aufnahmebestätigung durch die Abteilung
Datum :
Vereinsstempel und Unterschrift
Aufnahmeantrag / Kopie
Für jede Person (auch für Kinder) ist getrennt ein Aufnahmeantrag mit Durchschrift auszufüllen.
Die Durchschrift verbleibt bei der Abteilung
Hiermit beantrage(n) ich I wir für mich I Sohn I Tochter I Pflegekind I Mündel in den Sportverein
SV Sparta Lichtenberg 1911 e.V.
Name:
Geburtstag:
Vorname:
Staatsangehörigkeit:
Telefon:
Straße:
Postleitzahl und Ort:
A b t ei l u n g :
Vorherige Mitgliedschaft im Verein
wann :
E-Ma il:
ja
O
nein
0
Abteilung :
Mit vorstehendem Antrag erkenne ich für den Fall der Aufnahme die Vereinssatzung an. Von den Anmerkungen
auf der Rückseite der Durchschrift habe ich Kenntnis genommen.
Bei Minderjährigen: Für den Fall der Aufnah me erkenne(n) ich /wir die Vereinssatzung an . Ich/Wir übernehme(n)
die persönliche Haftung für die Beitragsschuld des von mir/uns vertretenden Kindes/Pflegekindes/ Mündels. Von
den Anmerkungen auf der Rückseite der Durchschrift habe(n) ich/wir Kenntnis genommen.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung der jeweils geltenden Mitgliedsbei­
träge. Die Aufnahme gilt erst als vollzogen, wenn der von der Mitgliederversammlung festgesetzte Vereinsbei-
trag und die Verwaltungsgebühr gezahlt sind und die Aufnahme schriftlich bestätigt ist.
Berlin, den
Vorname,
Vorname,
Name
(Eigenhändige Unterschrift des Antragstellers)
Name
Vorname,
Name
(Eigenhändige Unterschrift des Vaters und der Mutter oder des
sonstigen gesetzlichen Vertreters)
Aufnahmebestätigung durch die Abteilung
Datum :
Vereinsstempel und Unterschrift
SV Sparta Lichtenberg 1911 e.V.
Anmerkungen zum umstehenden Aufnahmeantrag
1. Der Aufnahmeantrag ist von der Abteilung an die Geschäftsstelle des SV Sparta Lichtenberg
1911 e. V. zu senden.
2. Die Verwaltungsgebühr beträgt pro Person: siehe Beitragsordnung
3. Zurzeit beträgt der Beitrag monatlich
für Erwachsene/Jugendliche/Kinder/Sonstige: siehe Beitragsordnung
4. Die Beiträge sind laut Satzung vierteljährlich im Voraus zu entrichten.
5. Jede Adressenänderung ist der Abteilungsleitung mitzuteilen und von der Abteilungsleitung an den
Vorstand weiterzuleiten.
6. Die Mitglieder des Vereins sind gegen Körper- und Sachschäden bei Sportunfällen durch
Sportunfall- und Haftpflichtversicherung des Landessportbundes Berlin e. V. versichert. Der Verein
schließt mit dem Aufnahmevertrag die Haftung für Schäden, die über die in den
Versicherungsverträgen vorgesehenen Leistungen hinausgehen, aus.
7. Der Austritt muss dem Verein oder der Abteilung schriftlich mit einer Frist von mindestens vier
Wochen zum Quartalsende erklärt werden.
8. Vereinseigentum jeglicher Art ist sofort zurückzugeben oder zum Zeitwert zu ersetzen.