Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Transcrição

Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
AWEL Amt für Abfall, Wasser Energie und Luft
Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
•
Grundlagen
•
Messkampagnen auf KVA und
Schlackeaufbereitungsanlagen
Zürich, Februar 2014
1
Inhalt
Zusammenfassung...................................................................................................................................... 3
1
Einleitung / Ziele ................................................................................................................................. 5
2
Vorgehen ............................................................................................................................................ 5
3
Asbest (Grundlagen) ........................................................................................................................... 6
3.1
Asbest-Arten [1] ......................................................................................................................... 6
3.2
Förderung/Produktion ............................................................................................................... 6
3.3
Eigenschaften ............................................................................................................................. 6
3.4
Problematik ................................................................................................................................ 7
3.4.1
4
5
6
Gesetzliche Grundlagen sowie Grenz- und Richtwerte...................................................................... 8
4.1
Wichtige gesetzliche Bestimmungen ......................................................................................... 8
4.2
Richtlinien ................................................................................................................................. 10
4.3
Grenz- und Richtwerte ............................................................................................................. 11
Asbest-Anwendungen Schweiz ........................................................................................................ 12
5.1
Verteilung der Asbest-Anwendungen auf Erzeugnisgruppen .................................................. 12
5.2
Asbest-Gehalte verschiedener Produkte ................................................................................. 12
Asbest-Entsorgung ........................................................................................................................... 13
6.1
Behandlung............................................................................................................................... 13
6.1.1
7
8
Gesundheitsgefährdung, Kanzerogenität [17] ................................................................... 7
Thermische Verfahren ...................................................................................................... 13
6.2
Deponierung ............................................................................................................................. 13
6.3
Asbest-Entsorgung Schweiz...................................................................................................... 14
6.4
Asbest-Entsorgung Kanton Zürich ............................................................................................ 14
Entsorgung asbesthaltiger Abfälle via KVA ...................................................................................... 15
7.1
Art der Abfälle .......................................................................................................................... 15
7.2
Frachten.................................................................................................................................... 15
7.3
Kritische Prozesse im Bereich der KVA ..................................................................................... 16
7.3.1
Eingangsshredder ............................................................................................................. 16
7.3.2
KVA mit Schlacke-Nassaustrag ......................................................................................... 16
7.3.3
KVA mit Schlacke-Trockenaustrag .................................................................................... 16
Asbest-Messmethodik ...................................................................................................................... 17
8.1
Methoden generell ................................................................................................................... 17
8.2
Raumluft (in Anlehnung an VDI 3492)...................................................................................... 17
8.3
Messmethode Feststoff............................................................................................................ 17
2
9
Asbest-Messkampagnen .................................................................................................................. 18
9.1
Messkampagnen auf KVA ......................................................................................................... 18
9.1.1
Messkampagne 1 (Normalbetrieb) .................................................................................. 18
9.1.2
Messkampagne 2 (Altfensterversuch).............................................................................. 18
9.2
Messkampagnen auf Schlackeaufbereitungsanlagen .............................................................. 19
9.2.1
Asbestgehalt von KVA-Schlacke ....................................................................................... 19
9.2.2
Messkampagne SUVA ....................................................................................................... 19
9.2.3
Aufarbeitung der Schlacke aus dem Altfensterversuch ................................................... 19
9.3
SUVA: Messkampagne auf Bauabfall- und KVA-Schlacke-Aufbereitungsanlagen ................... 20
10
Diskussion der Resultate .............................................................................................................. 21
11
Schwachstellenanalyse ................................................................................................................. 22
12
Massnahmenvorschläge ............................................................................................................... 23
Literaturverzeichnis .................................................................................................................................. 24
3
Zusammenfassung
Asbest erwies sich als einer der verheerendsten Stoffe in der modernen Arbeitsgeschichte. Er
setzt bei mechanischer Beanspruchung grosse Mengen lungengängiger Fasern frei; diese
können, sofern sie eingeatmet werden, eine Asbestose, Lungenkrebs oder gar bösartigen Brustund Bauchfellkrebs (malignes Mesotheliom) verursachen. Da für krebserzeugende Stoffe keine
mit Sicherheit unwirksame Konzentration angegeben werden kann, sollte die Exposition
gegenüber Asbest in jedem Fall so niedrig wie möglich sein (Minimierungsgebot).
Die Verwendung von Asbest ist in der Schweiz schon seit 1989 verboten. Die grösste
arbeitshygienische Asbestgefährdung geht heute vom unsachgemässen Umgang mit asbesthaltigen Bauteilen resp. Bauabfällen (Umbauten, Abbrüche, Entsorgung) aus. Obwohl als
Entsorgungsweg nicht vorgesehen, wird ein Teil der anfallenden asbesthaltigen Abfälle
(undeklariert) via KVA entsorgt und kann sowohl inputseitig (insbesondere im Bereich
Ablad/Shredder) als auch outputseitig (beim Handling der Verbrennungsrückstände) freigesetzt
werden. Im Rahmen des vorliegenden Projektes war zu prüfen, ob bei diesen Prozessen mit
arbeitshygienisch relevanten Asbestbelastungen zu rechnen ist. Dies auch vor dem Hintergrund
der Bestrebungen zu einer verbesserten Aufarbeitung von Schlacke, mit dem Ziel, die Metalle
zurückzugewinnen.
Die Grundlagen zum Thema Asbest-Entsorgung wurden zusammengestellt und die greifbaren
Daten von Messkampagnen auf KVA resp. Schlackeaufbereitungsanlagen beschafft.
Anschliessend wurden Messungen auf zwei Zürcher KVA durchgeführt, mit dem Ziel, die
Problematik einzugrenzen, potentiell relevante Emissionsquellen, resp. stark belastete
Arbeitsbereiche, zu erkennen und Hinweise auf notwendige Massnahmen geben zu können. Im
Hinblick auf die Optimierung der Entsorgungswege wurde ein Versuch mit dosierter Zugabe
von Abfällen mit geringen Mengen festgebundenem Asbest durchgeführt (Altfenster-Versuch).
Im Bereich der inputseitigen mechanischen Prozesse der KVA (insbesondere in den Bereichen
Ablad, Shredder und Trichterboden) ist sowohl im Normalbetrieb (bei Verarbeitung der brennbaren Fraktion aus Bausperrgut etc.) als auch bei Verarbeitung von Altfensterchargen mit
temporär erhöhten Asbestkonzentrationen zu rechnen. Im Bereich Schlackeaufbereitung wurde
dagegen kein Asbest angetroffen.
Im Bereich der inputseitigen mechanischen Prozesse der KVA wurden auch hohe
Konzentrationen an einatembarem Staub angetroffen, mit deutlichen ereignisspezifischen
Spitzen; betroffen waren auch einzelne Arbeitsplätze (Shredder-Steuerkabine).
Asbesthaltige Materialien werden heute bei Rück- und Umbauten vermehrt separiert und
geeigneten Entsorgungsprozessen zugeführt. Die Entsorgung hat nach den Vorgaben der VeVA
und der TVA zu erfolgen. Der Vollzug obliegt den Kantonen. Die Anforderungen betreffend
Umgang mit asbesthaltigen Abfällen auf den Baustellen und bei der Entsorgung sind zu
konkretisieren und umzusetzen.
4
•
•
•
•
Einführung der Pflicht für Schadstoffabklärungen und die Erstellung entsprechender
Entsorgungskonzepte bei Umbau- und Rückbauarbeiten
Erstellung eines Entsorgungsmerkblatts für Asbest im Kanton Zürich (Grundsätze,
Fraktionen, geeignete/beste Entsorgungswege)
Ergänzung der Sperrlisten der Entsorgungsanlagen, mit dem Ziel die Annahme asbesthaltiger Abfälle auf ungeeigneten Anlagen möglichst auszuschliessen.
Erfassung und Auswertung der Güterflüsse
Die Mitarbeiter von Entsorgungsanlagen sind generell hohen Staubbelastungen ausgesetzt,
welche (auch bei Abwesenheit von Asbest) auf Dauer gesundheitsgefährdend sind. Daher sind
bei diesen Anlagen im Interesse der Arbeitshygiene verstärkt staubmindernde Massnahmen
durchzusetzen und aussagekräftige Erfolgskontrollen mittels realistischer Messungen der
Luftbelastung aufzubauen. Analoges gilt für Rückbaubetriebe.
•
Verpflichtung der Betreiber der potentiell kritischen Anlagen (Altholzverwertung, Bausperrgutsortierung, Bauschutt-Aufbereitung [Mischabbruch], KVA, Aufbereitung von
KVA-Schlacken) regelmässige Staub- und Asbestmessungen durchzuführen.
Asbest (Chrysotil) kann durch Behandlung bei hohen Temperaturen in unproblematische
Mineralien umgewandelt werden. Bei Behandlung von asbesthaltigen Abfällen in KVA kann
unter anderem aufgrund der heterogenen Prozessbedingungen (Temperatur, Verweilzeit, …)
nicht mit einer vollständigen Zerstörung der eingetragenen Asbestfasern gerechnet werden.
Falls trotzdem eine vermehrte Entsorgung gewisser asbesthaltiger Abfälle (Abfälle mit hohem
organischem Anteil, welche geringe Mengen festgebundenen Asbest enthalten) über KVA ins
Auge gefasst werden sollte, wäre die Durchführung weiterer Vorversuche sinnvoll.
•
Bestimmung der „Toleranzschwelle“ bezüglich der Behandlung asbesthaltiger Abfälle in
KVA (zulässige/problematische Chargen, kritische Mengenanteile) durch Messung der
Asbestbelastung im Umfeld der relevanten Prozesse bei entsprechenden Verbrennungskampagnen.
Problematische asbesthaltige Abfälle mit hohem organischem Anteil (z. B. mehrschichtige
Bodenbeläge mit schwachgebundenem Asbest) sind in spezialisierten Verbrennungsanlagen zu
behandeln. In einer Übergangszeit ist die kontrollierte Ablagerung auf Reaktordeponien, mit
Ausnahmebewilligung der zuständigen Behörden, zulässig.
5
1
Einleitung / Ziele
Asbesthaltige Abfälle (Bodenbeläge, Altfenster, Akustikplatten, Asbestkarton,
Holzzement etc.) werden teilweise über KVA entsorgt. Bei den nachfolgend
genannten Prozessen sind Asbest-Emissionen möglich:
•
Ablad (Abkippen), Eingangsshredder für brennbare Bauabfälle, Muldengut etc.
•
Austrag, Umschlag und (trockene) Aufarbeitung der Schlacke
•
Handling der Rückstände aus der Rauchgasreinigung
Mit der vorliegenden Studie soll gezeigt werden, ob potentiell relevante Emissionsquellen, resp. stark belastete Arbeitsbereiche, existieren. Da das Handling der
Rückstände aus der Rauchgasreinigung (gem. Angaben der KVA-Betreiber) staubfrei
erfolgt, wurden die entsprechenden Prozesse nicht untersucht. Im Hinblick auf die
Optimierung der Entsorgungswege wurde in einer zweiten Projektphase ein Versuch
mit dosierter Zugabe von Abfällen mit geringen Mengen festgebundenem Asbest
durchgeführt (Altfenster-Versuch). Basierend auf den Resultaten der Untersuchungen
und Recherchen sollen die notwendigen Massnahmen (z. B. hinsichtlich Annahme
asbesthaltiger Abfälle auf KVA) vorgeschlagen werden. Weitere erkannte
Problembereiche sollen aufgelistet werden.
2
Vorgehen
Das Projekt umfasste folgende Teilschritte:
•
Literaturstudium
•
Gespräche mit Asbest-Fachleuten / Experteninterviews
•
Beschaffung vorhandener Messresultate
•
Recherchen betreffend geeigneter Messmethoden
•
Planung der Messkampagnen
•
Selektion der Messinstitute
•
Messkampagne KVA 1 im Normalbetrieb
•
Erstellen Grundlagenbericht Phase 1
•
Information der KVA-Betriebsleiter
•
Messkampagne KVA 2 Altfensterversuch
•
Information der KVA-Betriebsleiter
•
Ergänzende Auswertungen und Erstellen des Schlussberichts
Elimination der Schwachstellen / Optimierung Asbest-Vollzug
6
3
Asbest (Grundlagen)
3.1
Asbest-Arten [1]
Trivialname
Weissasbest
Braunasbest
Blauasbest
3.2
Mineral
Serpentingruppe
Chrysotil
Summenformel
Bemerkungen
Mg3Si2O5(OH)4
ind. meist verwendet
(enthält tw. Fe und Ni)
Amphibolgruppe
Amosit
Krokydolith, …
Tremolit
Aktinolith
Anthophyllit
(Fe2+,Mg)7Si8O22(OH)2
Na2(Fe2+,Mg)3Fe3+2Si8O22(OH)2
Ca2(Mg5-x,Fex)Si8O22(OH)2
Ca2(Mg5-x,Fex)Si8O22(OH)2
(Mg, Fe2+)7Si8O22(OH)2
bes. problematisch
bes. problematisch
x<0.5
x>0.5
Förderung/Produktion
Die weltweite Produktion von Asbest nahm im Zeitraum 1950-1975 von 1 auf 5 Mio
Tonnen pro Jahr zu. Die Produktion blieb während 15 Jahren auf diesem Niveau
(1975-1990: 4-5 Mio t/a), sank anschliessend bis zum Jahr 2000 auf ca. 2 Mio t/a und
blieb dann wiederum für Jahre auf diesem Niveau. Im Jahr 2007 wurde noch 1 Mio t
produziert [21]. Hauptprodukt: Chrysotil (94%). Hauptproduzenten: UdSSR, China,
Kasachstan, Kanada, Brasilien. [2]
3.3
Eigenschaften
•
hohe Elastizität
•
sehr hohe Zugfestigkeit
•
elektrisch und thermisch isolierend
•
dämmt Schall
•
fault und korrodiert nicht
•
nicht brennbar; hitzebeständig bis 400 °C, kurzfristig bis 1000 °C
•
hohe Beständigkeit gegenüber starken Säuren u. anderen aggressiven Chemikalien
•
gute Verspinnbarkeit (gilt für Weiss- und Blauasbest)
•
problemlos in organische und anorganische Bindemittel einarbeitbar
Asbeste zeigen wie erwähnt eine hohe Temperaturbeständigkeit; bei hohen Temperaturen werden sie in weniger problematische Mineralien umgewandelt (vgl. Kap. 6).
Aufgrund des guten Preis-/ Leistungs-Verhältnisses wurde Asbest für tausende von
technischen Anwendungen eingesetzt.
7
3.4
Problematik
3.4.1 Gesundheitsgefährdung, Kanzerogenität [17]
Die Inhalation von Asbestfasern bestimmter Dimension (Länge: >5 µm, Durchmesser:
<3 µm, Verhältnis Länge : Durchmesser >3) kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen, welche sich erst nach Jahren bis Jahrzehnten manifestieren. Eine mit Sicherheit unwirksame Konzentration kann nicht angegeben
werden, daher gilt das Minimierungsgebot. Nachfolgend werden die wichtigsten
Erkrankungen, geordnet nach zunehmender Problematik, stichwortartig beschrieben.
Bindegewebsvermehrung im Bereich des Brustfells (Pleuraplaques)
Beschwerden geringfügig, keine Lungenfunktionseinschränkungen
Asbeststaublunge / Asbestose
Zunehmende Atemnot, Lungenfunktionsstörungen (Latentzeit 15 Jahre), Patienten
erkranken häufiger an bösartigen Lungentumoren
Lungenkrebs (Bronchialkarzinom)
Anerkennung als Berufskrankheit durch SUVA nur, falls gleichzeitig mindestens eine
leichte Asbestose oder Pleurafibrose vorliegt oder eine kumulative Asbestexposition
von 25 Faserjahren nachgewiesen werden kann („Helsinki-Kriterien“).
Bösartiger Tumor des Brustfells bzw. des Bauchfells (Malignes Mesotheliom)
Bösartiger Tumor, der vom Brustfell, seltener vom Bauchfell ausgeht. Die Krankheit
verläuft praktisch immer tödlich. Die Latentzeit beträgt 20 - >40 Jahre.
Gemäss Angaben der SUVA sterben heute in der Schweiz jedes Jahr rund hundert
Personen vorzeitig, weil sie vor Jahren bei der Arbeit Asbeststaub eingeatmet haben.
Wegen der langen Latentzeit zwischen Exposition und Ausbruch der Krankheiten
erkranken heute noch Arbeitnehmende, obwohl die Verwendung von Asbest in der
Schweiz seit 1989 verboten ist. Die weitere Entwicklung der Asbestberufskrankheiten
ist schwierig vorauszusagen. Es scheint ein signifikanter Zusammenhang zwischen der
Menge des importierten Asbests und der Anzahl der asbestbedingten Todesfälle zu
bestehen. Die zeitliche Verschiebung der Kurven beträgt 35 bis 40 Jahre. Das
Maximum der asbestbedingten vorzeitigen Todesfälle wird im Zeitraum 2010 bis 2020
erwartet [16]. Es gilt aus der Vergangenheit zu lernen. Die Arbeitnehmenden bei
Umbau-, Unterhalts- und Renovationsarbeiten sowie der Entsorgungsanlagen sind vor
freigesetzten Asbestfasern zu schützen. Die SUVA führt in Zusammenarbeit mit den
potentiell betroffenen Branchen (u. a. Bauabfall- und Industriegüter-Recycling)
Standortbestimmungen durch.
8
4
Gesetzliche Grundlagen sowie Grenz- und Richtwerte
4.1
Wichtige gesetzliche Bestimmungen
Die Vorschriften bezüglich Asbest sind auf zahlreiche Rechtsgebiete verteilt
(Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsrecht, Chemikalienrecht, Luftreinhalterecht,
Baurecht, Abfallrecht); nach Einschätzung des BAFU [6] existieren keine eigentlichen
Regelungslücken. Aus Sicht der kantonalen Fachstellen bestehen Lücken unter
anderem betreffend der Pflicht für Schadstoffabklärungen und für die Erstellung von
Entsorgungskonzepten bei Rückbauarbeiten (-> AWEL-Input für TVA-Revision).
Stoff- und Produkterecht
Die Stoffverordnung (StoV) vom 9. Juni 1986 enthielt ein breites Asbestverbot
(Anhang 3.3, welcher am 1. März 1989 in Kraft trat). Die StoV wurde durch die
Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders
gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (ChemRRV) vom 1. August
2005 ersetzt. In Anhang 1.6 Ziff. 1 Abs. 1 ChemRRV wird definiert, was als Asbest
gilt: Aktinolit, Amosit, Anthophyllit, Chrysotil, Krokydolith sowie Tremolit und in
den Absätzen 2 und 3 was asbesthaltige Erzeugnisse und Gegenstände sind. Das
Asbestverbot (nach Ziff. 2 Anh. 1.6 ChemRRV) umfasst heute sowohl die
Verwendung von Asbest, als auch die Abgabe, die Einfuhr und die Ausfuhr
asbesthaltiger Zubereitungen und Gegenstände.
Abfallrecht
Gemäss Art. 10 der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember
1990 besteht ein Vermischungsverbot, soweit das Vermischen mit anderen Abfällen
oder Zuschlagstoffen in erster Linie dazu dienen würde, den Schadstoffgehalt der
Abfälle herabzusetzen um Vorschriften über die Abgabe, Verwertung oder
Ablagerung einzuhalten. Die Abfälle sind auf der Baustelle gemäss Art. 9 Abs. 1 TVA
zu trennen. Die Abfälle müssen umweltverträglich entsorgt werden (Art. 30 Abs. 3
Umweltschutzgesetz [USG] vom 7. Oktober 1983). Eine Ablagerung ist nur auf
Deponien statthaft (Art. 30e Abs. 1 USG). Asbestzement gilt als Bauabfall der auf
einer Inertstoffdeponie abgelagert werden darf (Anhang 1 Ziff. 12 Abs.1 lit. d TVA).
Handelt es sich bei den Abfällen um solche mit freien oder sich frei setzenden
Asbestfasern (schwachgebundene asbesthaltige Abfälle) gelten diese als Sonderabfall
gem. Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) vom 22. Juni 2005. Bei
Bau- und Rückbauarbeiten dürfen Sonderabfälle nicht mit den übrigen Abfällen
vermischt werden (Art. 9 Abs. 1 TVA). Der Abgeber muss Begleitscheine verwenden.
Wer Sonderabfälle entgegen nehmen will, benötigt eine Bewilligung des StandortKantons; diese wird erteilt, wenn er nachweist, dass er in der Lage ist, die Abfälle
9
umweltgerecht zu entsorgen. Wer Asbest-Sonderabfälle zur Entsorgung ausführen
möchte, benötigt eine Bewilligung des BAFU.
In der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen vom 18. Oktober
2005 (814.610.1) sind die asbesthaltigen Abfälle unter folgenden Codes aufgeführt.
Code
06 07
06 07 01
06 13
06 13 04
10 13
Abfallbeschreibung
Herstellung, Zubereitung, … von Halogenen, Halogenchemie
S
Asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
Abfälle aus anorg. chem. Prozessen anderswo nicht genannt
S
Abfälle aus der Asbestverarbeitung
Abfälle aus der Herstellung von Zement, … und Erzeugnissen
aus diesen
10 13 09
S
Asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
10 13 10
(übrige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement)
15 01
Verpackungen …
15 01 11
S
Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse
Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschliesslich geleerter
Druckbehältnisse
16 01
Altfahrzeuge, Abfälle aus der Demontage, …
16 01 11
S
Asbesthaltige Bremsbeläge
16 02
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten
16 02 12
S
Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
17 06
Dämmmaterial und asbesthaltige Bauabfälle
17 06 01
S
Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 06 05
S
Bauabfälle mit freien oder sich freisetzenden Asbestfasern
17 06 98
Asbesthaltige Bauabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter
17 06 05 fallen (z. B. Asbestzement)
Legende: S: Sonderabfälle
Luftreinhalterecht
Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 nennt Asbest in der
Tabelle der krebserzeugenden Stoffe (Anh. 1 Ziff. 83). Es besteht ein
Emissionsgrenzwert für stationäre Anlagen. Zudem gilt das Minimierungsgebot
(Emissionen sind soweit zu begrenzen als technisch möglich und wirtschaftlich
tragbar). Im Rahmen von Umbau-, Erweiterungs- oder Sanierungsmassnahmen sind
die luftreinhalterechtlichen Anforderungen einzuhalten. Ebenso bei der Aufarbeitung
von Bauabfällen.
10
Arbeitsrecht
Gemäss Art. 3 der Bauarbeitenverordnung (BauAV) vom 29. Juni 2005 muss der
Arbeitgeber, wenn Verdacht besteht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe
wie Asbest auftreten können, die Gefahren eingehend ermitteln, die Risiken bewerten
und die erforderlichen Massnahmen planen. Art. 60 regelt das Vorgehen bei Rückbauoder Abbrucharbeiten, insbes. die Meldepflicht von Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Baumaterialien, er legt fest, welche Arbeiten nur durch anerkannte Asbestsanierungsunternehmen ausgeführt werden dürfen und welche Kenntnisse die Spezialisten für Asbestsanierungen nachweisen müssen.
Unfallversicherungsrecht
Gemäss Art. 82 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) ist der
Arbeitgeber verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten
alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der
Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
In der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
werden folgende wichtigsten Sicherheitsanforderungen genannt [20]:
4.2
•
Schutzmassnahmen beim Auftreten gesundheitsgefährdender Stoffe (Art. 44)
•
Lüftungstechnische Massnahmen (Art. 33)
•
Persönliche Schutzausrüstungen (Art. 5)
•
Arbeitsmedizinische Vorsorge (Art. 70-81)
Richtlinien
Die EKAS Richtlinie Nr. 6503 [8] zeigt, wie die rechtlich vorgegebenen Schutzziele
erreicht werden können. Sie äussert sich unter anderem zur Gefahrenermittlung und
Planung, zu speziellen Massnahmen für das Entfernen von schwach gebundenem
Asbest und festgebundenen Asbestprodukten. Betreffend Entsorgung wird
festgehalten:
•
•
•
asbesthaltige Materialien sind gemäss den Vorschriften der VeVA und der
TVA zu entsorgen.
asbesthaltige Materialien, die der Entsorgung zugeführt werden, sind gemäss
Anhang 1.6 ChemRRV zu kennzeichnen.
der Vollzug obliegt den Kantonen. Fragen betreffend Entsorgung von
asbesthaltigen Materialien sind daher an die kantonalen Behörden zu richten.
Ein Merkblatt, welches die Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle einigermassen
umfassend beschreibt, fehlt derzeit.
11
4.3
Grenz- und Richtwerte
Asbest: Chrysotil, Krokydolith, Amosit, Anthophyllit, Aktinolith, Tremolit
Asbest Bemerkungen
3
[LAF/m ] [mg/m3]
LRV
0.1
Massenstrom > 0.5 g/h
Emissionsgrenzwert
Feinstaub
für stationäre
Minimierungsgebot beachten
Anlagen
MAK-Wert
Länge >5 µm
10′000
Durchmesser < 3 µm
Verhältnis Länge : Durchmesser >3 : 1
Vorsorgewert
Zielwert Asbestsanierungen
1′000
- max. Konzentration an Arbeitsplätzen,
an denen nicht mit Asbest gearbeitet
werden muss (Minimierungsgebot gilt
als eingehalten)
- Grenzwert für Abluft bei Sanierungsarbeiten
Wohnräume
<300
< Nachweisgrenze VDI 3492
(kein offizieller Richtwert)
Legende
LAF: Lungengängige Asbest-Fasern
Die Hintergrundbelastung in der Umwelt beträgt heute 100 - 150 LAF/m3 [5].
12
5
Asbest-Anwendungen Schweiz
5.1
Verteilung der Asbest-Anwendungen auf Erzeugnisgruppen
Die Verwendung asbesthaltiger Produkte im Hochbau umfasst die Zeitspanne von
1904 – 1991, mit einem Boom zwischen 1950 und 1970 [4]. Im Zeitraum 1973 bis
1980 wurden jährlich ca. 20′000 t Asbest in die Schweiz importiert. Im Zeitraum 1980
bis 1984 sank die importierte Asbestmenge auf ca. 5′000 t/a ab. In der Folge des
Asbestverbots (1.3.1989) erfolgte ein weiterer Rückgang bis 1994 auf weniger als
200 t/a. [2]. Zum Import von Asbest in Produkten sind derzeit keine Zahlen verfügbar.
Gemäss einer groben Schätzung dürften in der Schweiz insgesamt ca. 300′000 t bis
500′000 t Asbest eingesetzt worden sein.
Produkte
Asbestzement
Isoliermaterial (Wärme, Elektrizität)
Brandschutzmaterial
Brems-, Reib- und Kupplungsbeläge
Fussbodenbeläge
Technische Textilien
Bautechnische Erzeugnisse (Putze, Farben, …)
Sonstige Einsatzgebiete
5.2
Asbest-Einsatz [%]
Schweiz [2]
Deutschland [7]
80-90
73
10-20
5
8
4
6
4
Asbest-Gehalte verschiedener Produkte
Produkt
Asbestgehalt
[%]
Bemerkung
Asbestzement
10-15
Fasern fest eingebunden
Leichtbauplatten
15-60
Fasern schwach gebunden
Spritzasbest
60-99
Fasern schwach gebunden
Beispiele für Produkte mit festgebundenem Asbest:
Asbestzementprodukte (Wellplatten, Dachschiefer, Fassadenplatten, Blumenkisten,
Rohre), einschichtige Bodenbeläge, Fensterkitte, Brems- und Kupplungsbeläge
weitere Beispiele für Produkte mit schwachgebundenem Asbest:
Asbestschnüre, Isolationsbänder, Asbestkissen, Asbesttücher, Asbestpappe, mehrschichtige Boden- und Wandbeläge, Rohrisolationen, Dichtungsringe, …
13
6
Asbest-Entsorgung
6.1
Behandlung
Die nachfolgend aufgeführten Behandlungs-Verfahren werden in der Literatur ( [13]
etc.) diskutiert:
•
Mechanische Verfahren: Zerstörung der Faserstruktur (mahlen auf Ø <1 µm)
•
•
Chemische Verfahren: Behandlung mit Flusssäure
Einbindungsverfahren: Einbinden in Zement oder andere Bindemittel
•
Thermische Verfahren: diese werden als besonders erfolgsversprechend beurteilt
6.1.1 Thermische Verfahren
Gemäss Bericht [1] wird Chrysotil-Asbest bei erhöhten Temperaturen durch
Dehydroxylation in unproblematische Mineralien (Forsterit, Olivin) umgewandelt. Bei
Temperaturen >800 °C ist (bei genügender Reaktionszeit) eine vollständige Dehydroxylation möglich; bei tieferen Temperaturen erfolgt auch bei langen Reaktionszeiten (>12 h) keine vollständige Umsetzung.
Bei asbesthaltigen Abfällen sind höhere Temperaturen notwendig. Dies gilt
insbesondere für Asbestzement (z.B. Eternit). Eine Behandlung bei 1200 °C während
2 Stunden (Sonderabfallverbrennungsanlage) genügte nicht um das Chrysotil
(vollständig) umzuwandeln. Als Gründe für die schlechte Umsetzungsrate werden die
geringe Wärmeleitfähigkeit des Materials und die Behinderung der Wasserdiffusion
genannt. Die thermische Zerstörung von Asbest-Zement wird aufgrund der notwendigen hohen Temperaturen und der erforderlichen langen Behandlungszeiten als wenig
erfolgsversprechend eingeschätzt. Für anorganische Produkte mit festgebundenen
Asbestfasern stehen jedoch vertretbare Entsorgungswege zur Verfügung (vgl. 6.2).
Bei Behandlung von asbesthaltigen Abfällen in KVA ist aufgrund der heterogenen
Prozessbedingungen (Temperatur, Verweilzeiten) nicht mit einer vollständigen
Zerstörung der eingetragenen Asbestfasern zu rechnen. Es muss von einem Transfer in
die verschiedenen Rückstände (Schlacke, Elektrofilterasche, Rückstände der weitergehenden Rauchgasreinigung) gerechnet werden.
Asbestfachleute haben desweiteren darauf hingwiesen, dass in Frankreich reine
Asbestfraktionen bei 1400 °C verglast werden, Produkt: asbestfreies Glasgranulat.
6.2
Deponierung
Die Deponierung asbesthaltiger Abfälle ist in der Schweiz Stand der Technik, vgl. 6.3
14
6.3
Asbest-Entsorgung Schweiz
Schwachgebundene asbesthaltige Materialien (Spritzasbest, Asbestgewebe, asbesthaltige Gipse, Putze, Asbestleichtbauplatten, asbesthaltige PVC-Beläge etc.) gelten als
Sonderabfälle. Sie sind geeignet zu verpacken (z. B. doppelte BigBags) und in
Absprache mit den für den Vollzug zuständigen kantonalen Behörden in geeigneten
Anlagen (Deponien, Hochtemperaturanlagen) zu entsorgen. [3] In der Regel werden
die schwachgebundenen asbesthaltigen Materialien auf Reaktordeponien abgelagert.
Produkte mit festgebundenem Asbest müssen nicht als Sonderabfall behandelt werden.
Asbestzement kann – nach Voranmeldung – auf Inertstoffdeponien abgelagert werden.
Eine Staubentwicklung muss durch geeignete Massnahmen (idR: umgehendes
Überschütten mit asbestfreiem Inertmaterial) verhindert werden. [3]
Die Verwertung von Asbestzement (Eternit) [10] und anderen asbesthaltigen Abfällen
ist verboten, sie wird als zu risikoreich beurteilt (vgl. auch Kap. 4.1, ChemRRV).
6.4
Asbest-Entsorgung Kanton Zürich
Zwecks Erhalt eines ersten Überblicks wurde eine Auswertung der VeVA-Daten
betreffend asbesthaltige Abfälle 2001 bis 2006 vorgenommen. Die Situation
präsentiert sich wie folgt:
Wichtige Empfänger
Code
Asbesthaltige
Mittl. Wichtige
Abfälle
Fracht Abgeber
[t/a]
06 13
Abfälle aus anorg. chem. Prozessen anderswo nicht genannt
06 13 04 S Asbestverarbeitung
0.9
10 13
Abfälle aus der Herstellung von Zement, … und entspr. Erzeugnissen
10 13 09 S Herstellung
von
0.2
Asbestzement
15 01
Verpackungen …
15 01 11 S Verpackungen mit
3.0
gefährlicher fester
poröser Matrix
16 01
Abfälle aus Altfahrzeugen
16 01 11 S Bremsbeläge
4.3 Flughafen
Deponien / Entsorger
16 02
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten
16 02 12 S Gebr. Geräte, die
0.73
freies Asbest enth.
15
Code
17 06
17 06 01
17 06 05
Mittl. Wichtige
Fracht Abgeber
[t/a]
Dämmmaterial und asbesthaltige Bauabfälle
Dämmmaterial
81
div. Sanierer
Bauabfälle
mit 1175
Diverse
freien oder sich
freisetzenden
Asbestfasern
Asbesthaltige
Abfälle
S
S
Wichtige Empfänger
Deponien
Achermann Revital AG
Deponien
Wie zu erwarten war, stammen die relevanten Asbest-Frachten aus dem (Rück-)
Baubereich. Der Code 17 06 98 (asbesthaltige Bauabfälle mit Ausnahme der unter
Code 17 06 05 erfassten) sollte unseres Erachtens heraufgestuft werden (ak), damit die
Mengenflüsse (Hauptfraktion Asbestzement) erfasst werden können. Zwischenzeitlich
kann allenfalls eine Auswertung der Deponiestatistiken erste Daten liefern.
7
Entsorgung asbesthaltiger Abfälle via KVA
7.1
Art der Abfälle
Herkunft
Rückbau
Fahrzeuge
Sonstige Einsatzgebiete
7.2
Art der Abfälle
Boden- und Wandbeläge
Isolationsmaterial
Holzzement
Leichtbauplatten
Brandschutzvorrichtungen
Heizungs- und Elektroinstallationen
Flansche, Dichtungen
Fensterrahmen mit Kittresten
Asbestpappe, etc.
Brems- und Kupplungsbeläge
Blumenkisten
Frachten
Aus Zahlen von Deutschland [7] lässt sich der Anfall asbesthaltiger Bauabfälle für die
Schweiz auf ca. 40′000 t/a abschätzen. Bei einem angenommenen/geschätzten Anteil,
welcher über KVA entsorgt wird, von max. 5 %, wären dies max. 2′000 t/a, mittlerer
Asbest-Gehalt der Abfälle 15 %, Asbest-Menge: max. 300 t.
16
7.3
Kritische Prozesse im Bereich der KVA
Ein Teil des angelieferten Materials wird über einen Shredder dem Kehrichtbunker
zugeführt. Der Kehricht wird in den Rostofen überführt und bei ca. 850 °C verbrannt.
(60 - 90 min: 100 – 1200 °C; 15 min. > 800 °C). Ca. 20 % des Inputs fällt als Schlacke
an. Diese wird aufbereitet, mit dem Ziel, Eisen- und Nichteisenmetalle zurückzugewinnen und in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.
7.3.1 Eingangsshredder
Ein Teil des angelieferten Materials – insbesondere der Bauabfälle – wird dem
Kehrichtbunker über einen Shredder zugeführt. Sowohl der Aufgabe- (Schütt-)
Bereich als auch der Shredder sind dem Kehrichtbunker vorgelagert; zeitweise
resultieren erhebliche Staubemissionen.
7.3.2 KVA mit Schlacke-Nassaustrag
Bei den Zürcher KVA mit Schlacke-Nassaustrag erfolgt die Aufarbeitung der
Schlacke heute in der Regel auf der Deponie (vorgängig der Einlagerung). Im Kanton
Zürich wurde 2013 eine erste professionelle Schlackesortieranlage in Betrieb genommen. Die übrigen (semistationären) Anlagen sind hinsichtlich Staubminderung
stark verbesserungsfähig (sie entsprechen nicht dem Stand der Technik).
7.3.3 KVA mit Schlacke-Trockenaustrag
In einer Zürcher KVA wird die Schlacke trocken ausgetragen. Dies hat Vorteile im
Hinblick auf die Abtrennung der Metalle. Die Anlage zur Aufarbeitung der
Feinschlacke ist mit aufwändigen Vorrichtungen zur Staubrückhaltung ausgerüstet.
Potentiell relevant sind die Prozesse Handling Grobschlacke und Aufarbeitung
Feinschlacke.
17
8
Asbest-Messmethodik
8.1
Methoden generell
Für den Nachweis von Asbest können verschiedene Methoden eingesetzt werden,
unter anderm werden genannt:
8.2
•
Lichtmikroskopie / Phasenkontrastmikroskopie / Polarisationsmikroskopie
•
•
Infrarotspektroskopie
Röntgenbeugungsanalyse (XRD)
•
Rasterelektronenmikroskopie (REM) mit Röntgenmikroanalyse (EDX)
•
Transmissionselektronenmikroskopie
Raumluft (in Anlehnung an VDI 34921)
Anlässlich der 1. Messkampagne wurde folgende Methode angewandt (Vorgehen
Carbotech AG, Basel):
Die Raumluft wird während mehreren (falls möglich 8) Stunden über einen mit Gold
bedampften Kernporenfilter mit 0.8 µm Porenweite gesogen. Im Labor werden die
Filter mit Hilfe eines speziellen Plasmaverfahrens weitgehend von organischem
Material befreit. Anschliessend werden die Einzelfasern unter dem Rasterelektronenmikroskop auf zufällig ausgewählten, definierten Teilflächen des Filters gezählt und
nach Fasergrössen und Faserarten klassifiziert. Zur Identifikation der Faserarten wird
die energiedispersive Röntgenanalyse (EDXA) eingesetzt.
8.3
Messmethode Feststoff
In der Schweiz besteht keine Norm für die Messung der Asbest-Gehalte von
Feststoffen. Grundlage für die Bestimmung des Asbest-Gehalts der Staubniederschläge (Messkampagne 1) war die: „Method for the determination of asbestos in bulk
building materials“ (US-EPA, 1993), die anschliessende Identifizierung der Asbestfasern erfolgte mittels Polarisationsmikroskopie.
1
Verein Deutscher Ingenieure (VDI): Richtlinie 3492: Messen von Innenraumluftverunreinigungen
resp. Immissionen, Anorganische faserförmige Partikel, Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren
18
9
Asbest-Messkampagnen
9.1
Messkampagnen auf KVA
9.1.1 Messkampagne 1 (Normalbetrieb)
Probenahme: Carbotech AG, Basel; Analytik: Geopro AG, Roche, VD
Art der Untersuchung: Asbest im deponierten Staub resp. in der Luft
Im November/Dezember 2011 wurden auf einer KVA mit Schlacketrockenaustrag
Asbest-Messungen bei den nachfolgend aufgeführten, staubemittierenden Prozessen
durchgeführt:
• Eingangsshredder (Zerkleinerung Muldengut, Bauabfälle)
•
Schlacketrockenaustrag (Abwurf auf Transportband)
•
Grobschlacke-Umschlag (neben Förderband)
•
Feinschlackeaufbereitung (Innenraum, Anlage geschlossen)
Untersucht wurden insgesamt 11 Proben der über Monate (auf Stahlträgern etc.)
abgelagerten, mehrere Millimeter dicken Staubniederschläge. In einem zweiten
Arbeitsschritt wurden stationäre Asbest-Messungen (Bestimmung des Gehalts an
lungengängigen Asbestfasern in der Raumluft) ausgeführt. Gemäss Vorgaben des
AWEL war eine maximale Nachweisgrenze von 1000 lungengängigen Asbestfasern
pro Kubikmeter Luft (LAF/m3) anzustreben.
Resultate
Im deponierten Staub konnte kein Asbest nachgewiesen werden (Nachweisgrenze
0.1 %). Die Asbestkonzentration in der Raumluft im Nahbereich der obgenannten
Prozesse lag unter der Nachweisgrenze (<800 LAF/ m3). [9]
9.1.2
Messkampagne 2 (Altfensterversuch)
Probenahme und Analytik: SUVA, Luzern
Art der Untersuchung: Luftmessungen: verschiedene Staubfraktionen, Asbest
Am 10. und 11. April 2013 wurden auf einer KVA mit Schlackenassaustrag AsbestMessungen im Normalbetrieb sowie bei dosierter Zugabe asbesthaltiger Abfälle (Altfenster) bei den nachfolgend aufgeführten, staubemittierenden Prozessen durchgeführt:
•
Eingangsshredder (Anlieferung/Abkippen, Steuerkabine, Shreddergutabwurf)
•
„Trichterboden“ (Übergabe der im Bunker gelagerten Abfälle in die Zufuhrtrichter zum Ofen, Abwurf ab Krangreifer)
•
Schlacke-Umschlag (Förderband vor Überfall in Schlackebunker)
19
Resultate
Im Bereich der inputseitigen mechanischen Prozesse der KVA (insbesondere in den
Bereichen Abkippen, Shredder und Trichterboden) ist sowohl im Normalbetrieb (bei
Verarbeitung der brennbaren Fraktion aus Bausperrgut etc.) als auch bei Verarbeitung
von Altfensterchargen mit temporär erhöhten Asbestkonzentrationen zu rechnen
(keine signifikanten Unterschiede zwischen Nullmessungen und Altfensterversuch).
Im Bereich Schlackeaufbereitung wurde kein Asbest angetroffen.
Im Bereich der obgenannten Prozesse werden auch hohe Konzentrationen an einatembarem Staub angetroffen, mit deutlichen ereignisspezifischen Spitzen. Dies gilt
insbesondere auch für die Shredder-Steuerkabine.
9.2
Messkampagnen auf Schlackeaufbereitungsanlagen
9.2.1 Asbestgehalt von KVA-Schlacke
Herkunft der Schlacke:
Probenahme:
Analytik:
Resultate:
div. Zürcher KVA
Eberhard Recycling AG, Kloten (2010)
Eurofins Umwelt Ost GmbH, Freiburg (D)
Asbest-Gehalte <0.1 %
Probenahme:
Analytik:
Resultate:
Deponie Teuftal (2010)
Aatest Romer GmbH, Lenzburg
Asbest-Gehalt <0.1 %
9.2.2 Messkampagne SUVA
Im Rahmen der Asbest-Standortbestimmung auf Bauabfallbehandlungsanlagen
wurden auch Messungen auf Anlagen durchgeführt, welche Schlacke zur Entsorgung
entgegen nehmen. Im Umfeld dieser Anlagen konnte kein Asbest nachgewiesen
werden (bei hoher Nachweisgrenze infolge starker Staubbelastung) vgl. auch Kap. 9.3.
9.2.3 Aufarbeitung der Schlacke aus dem Altfensterversuch
KVA-Schlacke aus dem Normalbetrieb (24 t) sowie aus dem Altfensterversuch (12 t)
wurde auf einer Pilotanlage ohne Staubminderungsmassnahmen nach Korngrösse
getrennt. Die Schlacke wurde mittels Pneulader auf ein Rüttelsieb (Maschenweite
40 mm) aufgegeben. Der Feinanteil (<40 mm) gelangte auf ein Förderband und wurde
im freien Fall zu einem Haufwerk geschüttet. Staub- resp. Aerosol-Emissionen
resultierten v. a. bei der Materialaufgabe, im Bereich Rüttelsieb sowie beim Überfall
ab Förderband. Asbest wurde im Umfeld der Pilotanlage nicht angetroffen.
20
9.3
SUVA: Messkampagne auf Bauabfall- und KVA-SchlackeAufbereitungsanlagen
Die Verwendung von Asbest hat 30-40 Jahre nach der Exposition zu einer hohen Zahl
berufsbedingter Erkrankungen mit Mesotheliom (bösartigen Tumoren des Brustbezw. Bauchfells) geführt. Heute sind Asbest-exponierte Arbeitsplätze vor allem in
den Bereichen Umbau, Rückbau sowie Entsorgung (Behandlung, Aufarbeitung) von
Bauabfällen zu erwarten. Die SUVA wollte sich einen Überblick verschaffen. Auch
vier Betriebe im Kanton Zürich wurden in die Untersuchungen einbezogen.
Die gesamte Messkampagne ergab zusammengefasst folgende Resultate [16]:
Prozess
Anzahl
Messwerte [LAF/m3]
Asbest
Messungen
Messgn.
angetroffen
>MAK
höchster
tiefster
[%]
[%]
Bausperrgutsortierung
Annahme
48
19
2
11′700
1′800
Handsortierung
18
33
0
<9′900
1′900
Mischabbruch-Aufbereitung
Annahme
26
770
27
0
<8′300
Brechen
11
9
0
<6′500
1′800
KVA-Schlacke-Aufbereitung
Brechen
13
0
0
<8′000
<3′200
Altholz-Recycling
Shreddern
36
59
6
12′000
1′100
Schlussfolgerungen der SUVA (Auszug)
Die Gesamtstaubbelastung auf den untersuchten Anlagen ist hoch, wirksame
Massnahmen zur Reduktion sind notwendig. Gemäss Beurteilung der SUVA besteht
jedoch für die Mitarbeiter der oben genannten Anlagen keine erhöhte AsbestGefährdung. Bei der Aufarbeitung von KVA-Schlacke wurde kein Asbest angetroffen.
Beim Altholz-Recycling werden ergänzende Asbest-Messungen empfohlen.
Ergänzende Anmerkungen:
Die hohen Nachweisgrenzen (Werte <x) sind eine Folge der hohen Gesamtstaubbelastungen. Messungen im Nahbereich mechanischer Prozesse (brechen, shreddern,
…) sind mit den zur Verfügung stehenden Verfahren nicht möglich. Weitere Messkampagnen sind u. E. notwendig (Massnahmen aus Sicht AWEL vgl. Kap. 12).
21
10
Diskussion der Resultate
In der Schweiz fallen pro Jahr ca. 750′000 t KVA-Schlacke zur Entsorgung an.
Gemäss ersten Abschätzungen werden ca. 300 t Asbest via KVA entsorgt (Annahmen
vgl. Kap. 0). Der maximale mittlere Asbestgehalt der KVA-Schlacke beträgt
demzufolge ca. 0.02 % (Annahme: Transferfaktor 50 %, der Rest wird im thermischen
Prozess in andere Mineralien umgewandelt, resp. gelangt in die Rauchgasreinigungsrückstände). Demzufolge ist es nicht erstaunlich, dass Untersuchungen von
KVA-Schlacke Asbestgehalte <0.1 % ergeben. KVA-Schlacke ist (gemäss der in der
EU üblichen Beurteilung) bezüglich Asbestgehalt kein Gefahrgut.
Die Erhebung repräsentativer Schlackeproben ist sehr aufwändig. Die Untersuchung
einzelner Stichproben ist wenig aussagekräftig.
In der vorliegenden Untersuchung wurden deshalb Staubniederschläge und die
Umgebungsluft im Bereich kritischer Prozesse auf der KVA untersucht. Die mehrere
Millimeter dicken, über Monate abgelagerten Staubniederschläge, im Bereich stark
staubender Prozesse (Eingangsshredder, Schlackehandling), zeigten einen Asbestgehalt von <0.1%. Da Stäube aus mechanischen Prozessen in der Regel eine ähnliche
Zusammensetzung zeigen wie die Ausgangsmaterialien, wird bestätigt, dass davon
auszugehen ist, dass sowohl das über den Shredder zugeführte Material (brennbare
Bauabfälle, Muldengut) als auch die Schlacke im Mittel <0.1 % Asbest enthalten.
Für die Beurteilung der Arbeitshygiene bezüglich Asbest sind Luftmessungen
durchzuführen. Die bisher durchgeführten Messkampagnen zeigen, dass im Bereich
der inputseitigen Prozesse der KVA (Abkippen, Shredder) mit hohen Konzentrationen
an einatembarem Staub und zeitweise erhöhten Asbestkonzentrationen gerechnet
werden muss. Bei der Schlackeaufbereitung resultierten deutlich tiefere Staub- und
Asbest-Konzentrationen, obwohl mit einer Pilot-Anlage ohne Staubminderungsmassnahmen gearbeitet wurde.
Die Verarbeitung einer Altfenstercharge ergab Schadstoffkonzentrationen in der
gleichen Grössenordnung wie die Verarbeitung von Bausperrgut (Normalbetrieb).
22
11
Schwachstellenanalyse
KVA
•
Im Bereich der inputseitigen mechanischen Prozesse werden hohe Konzentrationen an einatembarem Staub und deutlich erhöhte Asbestkonzentrationen
angetroffen. Betroffen sind auch Arbeitsplätze (Shreddersteuerkabine).
•
Die Datenbasis bezüglich der Luftbelastung im Bereich kritischer Prozesse ist
relativ dünn. Kontrollmessungen wurden unseres Wissens bisher nicht durchgeführt.
•
Eine teilweise Umwandlung des Asbests im Verbrennungsprozess ist anzunehmen.
Die Leistungsfähigkeit der KVA bezüglich Elimination von Asbest ist unklar.
Vollzug
•
Die Angaben über die im Kanton Zürich anfallenden asbesthaltigen Abfälle und
deren Entsorgung sind lückenhaft.
•
Eine zunehmende Zahl von Firmen führt Asbest-Checks bei rückzubauenden
Gebäuden durch. Asbesthaltige Materialien werden vermehrt separiert. Eine
Übersicht über die Entsorgung der anfallenden Abfälle besteht nicht. Die für den
Vollzug zuständigen Amtsstellen sind nur am Rand involviert. Nicht gesetzeskonformes / vorschriftswidriges Verhalten wird nicht oder erst spät erkannt.
•
Das AWEL ist zuständig für die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei der
Entsorgung asbesthaltiger Abfälle. Bezüglich Entsorgung wird in sämtlichen
Publikationen auf die kantonalen Fachstellen verwiesen. Der aktuelle Vollzug
deckt nur Teilbereiche ab. Ein Merkblatt „Asbest-Entsorgung“ für den Kanton
Zürich fehlt. Gutachter, Asbestsanierer und übriges mit Asbest konfrontiertes
Gewerbe sind gezwungen selber zu entscheiden und zu handeln. Die Suche nach
ökologisch und ökonomisch vertretbaren Entsorgungswegen gestaltet sich
teilweise schwierig.
Allgemein
•
Trotz zunehmender Separierung dürfte nach wie vor ein beachtlicher Teil der
asbesthaltigen Abfälle auf Bauabfallbehandlungsanlagen (Bausperrgutsortieranlagen, Anlagen zur Aufarbeitung von Bauschutt, insbesondere Mischabbruch,
Altholz-Aufbereitungsanlagen, KVA) gelangen. Im Bereich der mechanischen
Prozesse (brechen, shreddern, windsichten, schütten, …) ist mit hohen Staub- und
erhöhten Asbest-Emissionen zu rechnen.
•
Die Asbest-Untersuchungsmethodik, ist nur bedingt für stark staubende Prozesse
im Aussenbereich geeignet (Probleme: Witterung, Gesamtstaubbelastung, …). Es
resultieren hohe Nachweisgrenzen.
23
12
Massnahmenvorschläge
KVA
• Überarbeitung der Betriebsreglemente und Betriebsbewilligungen (umgesetzt)
•
Sanierung der als kritisch erkannten Arbeitsplätze (Shredder, …)
•
Bestimmung der „Toleranzschwelle“ bezüglich der Behandlung asbesthaltiger
Abfälle mit hohem organischem Anteil (z. B. Altfenster, Holzzement, einschichtige PVC-Beläge: zulässige resp. problematische Chargen, kritische
Mengenanteile) durch Messung der Asbestbelastung im Umfeld der kritischen
Prozesse bei entsprechenden Versuchskampagnen.
•
Ergänzung/Anpassung der Annahme- / Sperrlisten
Vollzug
• Einführung der Pflicht für Schadstoffabklärungen und die Erstellung von
Entsorgungskonzepten bei Rück- und Umbauarbeiten in potentiell kritischen
Liegenschaften (Verankerung in der TVA)
• Erstellung eines Merkblatts „Asbest-Entsorgung“ (Grundsätze, Fraktionen, geeignete/beste Entsorgungswege, …)
•
Erfassung der Güterflüsse
•
Verpflichtung der Betreiber der potentiell kritischen Anlagen (Altholzverwertung,
Bausperrgutsortierung, Bauschutt-Aufbereitung [Mischabbruch], KVA, Anlagen
zur Aufbereitung von KVA-Schlacke) zur Durchführung periodischer Staubmessungen und Asbestanalysen im Bereich der kritischen Prozesse resp. der
exponierten Arbeitsplätze
•
Initiierung der Entwicklung einer Asbest-Messmethode für stark staubbelastete
Bereiche
Ergänzende Anmerkungen
• Die Mitarbeiter von Entsorgungsanlagen sind generell hohen Staubbelastungen
ausgesetzt, welche (nicht in erster Linie aufgrund der Asbestspuren) auf Dauer
gesundheitsgefährdend sind. Daher sind bei diesen Anlagen – im Interesse der
Arbeitshygiene – verstärkt staubmindernde Massnahmen durchzusetzen und eine
aussagekräftige Erfolgskontrolle mittels realistischer Messungen der Luftbelastung
aufzubauen.
•
In die gleiche Richtung zielen alle Massnahmen, welche die rechtzeitige
Identifizierung von Asbestmaterialien vor Um- und Rückbauten erlauben
(Schulung, Gebäude-Checks bei kritischen Liegenschaften, Erstellung von
Entsorgungskonzepten, Kontrolle). Sie vermindern die Risiken sowohl für die
Arbeiter vor Ort (welche sich zum Teil massiv gefährden), als auch für diejenigen
auf den nachgeschalteten Entsorgungsanlagen.
24
Literaturverzeichnis
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Aeberhard M.: Thermal annealing studies of pure chrysotile and chrysotile
containing waste, Masterwork, University of Fribourg (2008)
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BAFU: Heimtückischer Asbest, Fokus, Unterlagen zum Medienseminar
(2005)
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BAG: Asbest im Haus (11/2005)
[5]
Bayrisches Landesamt für Umwelt: Asbest (2010)
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Bentlage H. (BUWAL): Medienseminar Asbest, Gesetzliche Rahmenbedingungen, Zürich (2005)
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Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Gefahrstoff
Asbest, Bonn (2/2010)
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EKAS Richtlinie Nr. 6503, Asbest (2008)
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Oberland (KEZO), Wildbachstrasse 2, 8340 Hinwil, Untersuchung zur
Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen; Basel (4.1.2012)
[10]
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KVU Ost / GEO Partner AG, Zürich: Faktenblatt BAU 9: Spezielle Abfälle
(PCB-haltige und asbesthaltige Bauabfälle) (30.5.2007)
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KVU-Ost / OST Abfall & Ressourcen: Merkblatt „Verwertungsmöglichkeiten für PVC-Bauabfälle“ (9/2011)
[13]
LAGA (Länder Arbeits-Gemeinschaft Abfall): Entsorgung asbesthaltiger
Abfälle, Merkblatt (2001)
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Suva: Messbericht 13.0064/1.21L: Asbestfasermessungen während der
Verwertung von Altfenstern in der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) und
während der Schlackeaufbereitung auf der Deponie, Luzern (5/2013)
[15]
Suva: Schutzmassnahmen bei der Entsorgung von Abfall mit
schwachgebundenem / festgebundenem Asbest auf der Deponie, Factsheets
(4/2013)
[16]
Suva: Asbest-Standortbestimmung für Bauschutt- Sperrgut- und Holzrecycling, Luzern (2012)
[17]
Suva: Asbesthaltige Wand- und Bodenbeläge, Factsheets 1-3 (10/2012)
[18]
Suva: Asbesthaltiger Fensterkitt, Factsheets 1, 2, 3, 5 (4/2012)
25
[19]
Suva: Asbest – Daten und Fakten, 2960.d (11/2011)
[20]
Suva: Asbest und andere faserförmige Arbeitsstoffe, Gesundheitsgefährdung
und Schutzmassnahmen, 66080.d (1/1998)
[21]
Wikipedia: Asbest (2011)

Documentos relacionados