Vorlesung 10: Haftungsrecht und Coase Theorem

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Vorlesung 10: Haftungsrecht und Coase Theorem
Haftungsrecht und Coase Theorem
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Coase Theorem
Haftungsrecht
Gefährungshaftung
Verschuldenshaftung
Schadensdiskontierung
Haftungsobergrenzen
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Coase Theorem: Grundmodell
Es gibt 1 Schädiger und 1 Geschädigten.
Der Staat schafft klare und veräusserbare Besitzrechte:
der Schädiger hat das Recht zu schädigen
(Laissez-Faire-Regel),
oder der Geschädigte hat das Recht auf Schadensfreiheit
(Verursacherregel).
Verhandlungen zwischen dem Schädiger und dem
Geschädigten sind kostenlos, es gibt keine
Einkommenseffekte.
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Coase Theorem
Invarianzthese: Bei der Verhandlungslösung im Grundmodell
stellt sich, unabhängig von der Verteilung der
Besitzrechte, immer der gleiche Zustand ein.
Effizienzthese: Das sich einstellende Verhandlungsergebnis ist
volkswirtschaftlich effizient.
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Grenzen der Verhandlungslösung
Grosse Zahl Geschädigter oder Schädiger
(Nachweisproblem, Trittbrettfahrerproblem).
Einkommenseffekte
Transaktionskosten
In der Praxis ist die Verhandlungslösung nur selten ein
sinnvolles Instrument der Umweltpolitik. In diesen (seltenen)
Fällen ist sie aber den meisten anderen Instrumenten
(insbesondere hinsichtlich dem Informationsbedarf) überlegen.
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Haftungsrecht: Grundmodell
Die Produktion eines Gutes verursacht Emissionen,
welche Schäden hervorrufen.
Der Produzent kann die Emissionen verringern.
Die Schadensverursachung ist unilateral, d.h. die
Geschädigten können keine Massnahmen zur
Schadensminderung ergreifen.
Der Schaden ist monokausal.
Alle Akteure verfügen über vollständige Information bzgl.
Emissionen, eingetretenen Schäden und deren
Verursacher.
Der Staat legt fest, wann der Schädiger im Fall des
Schadenseintritts zu haften hat:
immer (Gefährdungshaftung)
nur bei der Überschreitung eines staatlich festgelegten
Emissionsstandards (Verschuldenshaftung)
Zusätzlich können Haftungsobergrenzen gesetzt werden.
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Haftungsrecht: Ergebnisse
Verschuldens- und Gefährdungshaftung sind beides
potentiell effiziente Instrumente der Umweltpolitik:
die Verschuldenshaftung ist effizient, wenn der Staat einen
effizienten Emissionsstandard setzt,
die Gefährdungshaftung ist effizient, wenn es keine
Schadensdiskontierung gibt.
Die Verschuldenshaftung ist robuster gegenüber der
Schadensdiskontierung als die Gefährdungshaftung.
Bei der Gefährdungshaftung werden die Geschädigten
kompensiert, bei der Verschuldenshaftung i.d.R. nicht.
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