Vorlesung 10: Haftungsrecht und Coase Theorem
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Vorlesung 10: Haftungsrecht und Coase Theorem
Haftungsrecht und Coase Theorem 1 2 Coase Theorem Haftungsrecht Gefährungshaftung Verschuldenshaftung Schadensdiskontierung Haftungsobergrenzen Vorlesung 10: Haftungsrecht und Coase Theorem 1/6 Coase Theorem: Grundmodell Es gibt 1 Schädiger und 1 Geschädigten. Der Staat schafft klare und veräusserbare Besitzrechte: der Schädiger hat das Recht zu schädigen (Laissez-Faire-Regel), oder der Geschädigte hat das Recht auf Schadensfreiheit (Verursacherregel). Verhandlungen zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten sind kostenlos, es gibt keine Einkommenseffekte. Vorlesung 10: Haftungsrecht und Coase Theorem 2/6 Coase Theorem Invarianzthese: Bei der Verhandlungslösung im Grundmodell stellt sich, unabhängig von der Verteilung der Besitzrechte, immer der gleiche Zustand ein. Effizienzthese: Das sich einstellende Verhandlungsergebnis ist volkswirtschaftlich effizient. Vorlesung 10: Haftungsrecht und Coase Theorem 3/6 Grenzen der Verhandlungslösung Grosse Zahl Geschädigter oder Schädiger (Nachweisproblem, Trittbrettfahrerproblem). Einkommenseffekte Transaktionskosten In der Praxis ist die Verhandlungslösung nur selten ein sinnvolles Instrument der Umweltpolitik. In diesen (seltenen) Fällen ist sie aber den meisten anderen Instrumenten (insbesondere hinsichtlich dem Informationsbedarf) überlegen. Vorlesung 10: Haftungsrecht und Coase Theorem 4/6 Haftungsrecht: Grundmodell Die Produktion eines Gutes verursacht Emissionen, welche Schäden hervorrufen. Der Produzent kann die Emissionen verringern. Die Schadensverursachung ist unilateral, d.h. die Geschädigten können keine Massnahmen zur Schadensminderung ergreifen. Der Schaden ist monokausal. Alle Akteure verfügen über vollständige Information bzgl. Emissionen, eingetretenen Schäden und deren Verursacher. Der Staat legt fest, wann der Schädiger im Fall des Schadenseintritts zu haften hat: immer (Gefährdungshaftung) nur bei der Überschreitung eines staatlich festgelegten Emissionsstandards (Verschuldenshaftung) Zusätzlich können Haftungsobergrenzen gesetzt werden. Vorlesung 10: Haftungsrecht und Coase Theorem 5/6 Haftungsrecht: Ergebnisse Verschuldens- und Gefährdungshaftung sind beides potentiell effiziente Instrumente der Umweltpolitik: die Verschuldenshaftung ist effizient, wenn der Staat einen effizienten Emissionsstandard setzt, die Gefährdungshaftung ist effizient, wenn es keine Schadensdiskontierung gibt. Die Verschuldenshaftung ist robuster gegenüber der Schadensdiskontierung als die Gefährdungshaftung. Bei der Gefährdungshaftung werden die Geschädigten kompensiert, bei der Verschuldenshaftung i.d.R. nicht. Vorlesung 10: Haftungsrecht und Coase Theorem 6/6