Stadt Oberkochen z.Hd. Frau Ina Wamsler Eugen-Bolz
Transcrição
Stadt Oberkochen z.Hd. Frau Ina Wamsler Eugen-Bolz
VisualÖkologie, Richard-Hirschmann-Str. 31, 73728 Esslingen Landschaftsplanung und Naturschutz Dipl.-Biol. Hans-Georg Widmann Stadt Oberkochen Richard-Hirschmann-Str. 31 73728 Esslingen z.Hd. Frau Ina Wamsler Tel. 0711-9315913 Eugen-Bolz-Platz 1 Fax 0711-9315915 73447 Oberkochen E-Mail: [email protected] http://www.visualoekologie.de Esslingen, den 03.09.2015 Betr.: Oberkochen B-Plan Weingarten Hier: Beurteilung der Eignung weiterer potenzieller Ausgleichsflächen Für den Verlust von FFH-Mähwiesen im Bereich des Bebauungsplanes Weingarten sind mindestens 0,8 ha Mähwiesen an andere Stelle zu entwickeln. Die Stadt Oberkochen hat hierzu mehrere Grundstücke vorgeschlagen, die im Rahmen dieser Übersicht beurteilt werden sollen. Flächen im Wolfertstal, Nr. 2635, 2606, 2604 3 Flurstücke sind im Wolfertstal als Entwicklungsflächen für FFH-Mähwiesen vorgeschlagen worden. Alle Flurstücke sind dem Waldrand nördlich vorgelagert, sind jedoch immer im Bereich des Waldrandes auf etwa 2 m Breite abgemagert, sodass vor allem von diesem Streifen aus eine Entwicklung der Mähwiesen ausgehen kann. Teilweise sind Böschungen vorhanden, die die nördliche Grenze der Flurstücke eindeutig kennzeichnen. Nur beim Flurstück 2604 ist dies nicht der Fall. Alle Flurstücke werden intensiv genutzt, was am Vorkommen von Breitblättrigem Ampfer oder auf den Böschungen der Brennnessel eindeutig zu erkennen ist. Es ist daher Erfolg versprechend, wenn auf diesen Flächen auf eine Düngung verzichtet wird und stattdessen ein dem Pflegeziel angepasstes Pflegemanagement durchgeführt wird. Dort wo Böschungen die Flurstücke eindeutig begrenzen, dürfte auch der Eintrag von Dünger aus den angrenzenden Grünflächen zu vermeiden sein. Beim Flurstück 2604, welches in das umgebende Grünland nach Norden hin vorspringt, ist ein solcher Eintrag nicht zu vermeiden. Ggf. wäre durch Auspflocken der Fläche eine gewisse Kontrolle möglich. Es ist aber nicht nur der Eintrag von Nährstoffen, sondern die Art und Weise der Pflege für die Entwicklung der FFH-Mähwiese ausschlaggebend. In der Regel ist eine dreimalige Mahd auf solchen noch relativ nährstoffreichen Wiesenstandorten zumindest in den ersten Jahren erforderlich. Wenn sich eine Entwicklung zur Mähwiese abzeichnet, kann auch versuchsweise auf eine zweimalige Mahd zurückgefahren werden. Die Randbedingungen für die Entwicklung einer FFH-Mähwiese an dieser Stelle sind als günstig einzustufen. Flurstück 2001 zur Anpflanzung von Obstbäumen Die Fläche ist geeignet, Obstbäume anzupflanzen. Um die Zufahrt zur Bewirtschaftung des Grünlandes zu gewährleisten, ist es erforderlich, einen gewissen Abstand zwischen den Bäumen einzuhalten. Die Bäume, wie sie aktuell auf der Gegenseite des Hanges gepflanzt sind, sind eindeutig zu eng aneinandergesetzt, ein Abstand von mindestens 10 12 m sollte zwischen den Gehölzen eingehalten werden. Die Einfahrt zur landwirtschaftlich genutzten Hallenkonstruktion berücksichtigend, ist die Pflanzung von 15 - 18 Bäumen auf der zur Verfügung stehenden Fläche möglich. Es sei darauf hingewiesen, dass die Umgebung dieser Hallenkonstruktion vermüllt ist. Flurstück 2362 Das Flurstück grenzt an die bereits schon untersuchten Flurstücke im Bereich des BPlanes Weingarten an. Für die Teilfläche südlich des Kapellenwegs gilt das für das Flurstück 2356 Gesagte, das durch die Bewirtschaftung der angrenzenden Wälder hier die Grasnarbe teilweise zerstört ist, teilweise erhebliche Bodenverdichtungen vorhanden sind, aufgrund der Lage jedoch eine Entwicklung zur FFH-Mähwiese möglich ist. Der nördliche Teil des Flurstücks 2362 kann aber nicht mehr entwickelt werden, da er bereits schon eine weitgehend optimale Vegetation aufweist. Zusammenfassung In der Zusammenschau ist festzustellen, dass sich alle Grundstücke für das jeweilige Entwicklungsziel grundsätzlich eignen. Ggf. ist nun auch ein Überhang an Flächen, die sich zur Entwicklung von FFH-Mähwiesen eignen, vorhanden. Statt einer Obstbaumreihe weit entfernt vom eigentlichen Eingriffsort zu pflanzen, wäre es daher evtl. besser, die Flurstücke 2356 und 2362 für die Anpflanzung von Obstbäumen vorzuhalten, und die FFH-Mähwiese auf den 3 Flurstücken im Wolfertstal zu entwickeln. Zusammen mit der bereits schon bestehenden Ausgleichsfläche Flurstück 2458/1 dürfte ausreichend Fläche vorhanden sein, um den Ausgleich sowohl über Ökopunkte wie auch den 1:1 Ausgleich der FFH-Mähwiese zu gewährleisten. Für die Stadt Oberkochen erstellt, Esslingen, den 3.9.2015 Büro VisualÖkologie, Dipl.-Biol. Hans-Georg Widmann Richard-Hirschmann-Str. 31, 73728 Esslingen Tel. 0711-9315913