Stadt Oberkochen z.Hd. Frau Ina Wamsler Eugen-Bolz

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Stadt Oberkochen z.Hd. Frau Ina Wamsler Eugen-Bolz
VisualÖkologie, Richard-Hirschmann-Str. 31, 73728 Esslingen
Landschaftsplanung und Naturschutz
Dipl.-Biol. Hans-Georg Widmann
Stadt Oberkochen
Richard-Hirschmann-Str. 31
73728 Esslingen
z.Hd. Frau Ina Wamsler
Tel. 0711-9315913
Eugen-Bolz-Platz 1
Fax 0711-9315915
73447 Oberkochen
E-Mail: [email protected]
http://www.visualoekologie.de
Esslingen, den 03.09.2015
Betr.:
Oberkochen B-Plan Weingarten
Hier:
Beurteilung der Eignung weiterer potenzieller Ausgleichsflächen
Für den Verlust von FFH-Mähwiesen im Bereich des Bebauungsplanes Weingarten sind
mindestens 0,8 ha Mähwiesen an andere Stelle zu entwickeln. Die Stadt Oberkochen hat
hierzu mehrere Grundstücke vorgeschlagen, die im Rahmen dieser Übersicht beurteilt
werden sollen.
Flächen im Wolfertstal, Nr. 2635, 2606, 2604
3 Flurstücke sind im Wolfertstal als Entwicklungsflächen für FFH-Mähwiesen vorgeschlagen worden. Alle Flurstücke sind dem Waldrand nördlich vorgelagert, sind jedoch immer
im Bereich des Waldrandes auf etwa 2 m Breite abgemagert, sodass vor allem von diesem Streifen aus eine Entwicklung der Mähwiesen ausgehen kann. Teilweise sind Böschungen vorhanden, die die nördliche Grenze der Flurstücke eindeutig kennzeichnen.
Nur beim Flurstück 2604 ist dies nicht der Fall.
Alle Flurstücke werden intensiv genutzt, was am Vorkommen von Breitblättrigem Ampfer
oder auf den Böschungen der Brennnessel eindeutig zu erkennen ist. Es ist daher Erfolg
versprechend, wenn auf diesen Flächen auf eine Düngung verzichtet wird und stattdessen
ein dem Pflegeziel angepasstes Pflegemanagement durchgeführt wird. Dort wo Böschungen die Flurstücke eindeutig begrenzen, dürfte auch der Eintrag von Dünger aus den angrenzenden Grünflächen zu vermeiden sein. Beim Flurstück 2604, welches in das umgebende Grünland nach Norden hin vorspringt, ist ein solcher Eintrag nicht zu vermeiden.
Ggf. wäre durch Auspflocken der Fläche eine gewisse Kontrolle möglich.
Es ist aber nicht nur der Eintrag von Nährstoffen, sondern die Art und Weise der Pflege
für die Entwicklung der FFH-Mähwiese ausschlaggebend. In der Regel ist eine dreimalige
Mahd auf solchen noch relativ nährstoffreichen Wiesenstandorten zumindest in den ersten Jahren erforderlich. Wenn sich eine Entwicklung zur Mähwiese abzeichnet, kann auch
versuchsweise auf eine zweimalige Mahd zurückgefahren werden. Die Randbedingungen
für die Entwicklung einer FFH-Mähwiese an dieser Stelle sind als günstig einzustufen.
Flurstück 2001 zur Anpflanzung von Obstbäumen
Die Fläche ist geeignet, Obstbäume anzupflanzen. Um die Zufahrt zur Bewirtschaftung
des Grünlandes zu gewährleisten, ist es erforderlich, einen gewissen Abstand zwischen
den Bäumen einzuhalten. Die Bäume, wie sie aktuell auf der Gegenseite des Hanges gepflanzt sind, sind eindeutig zu eng aneinandergesetzt, ein Abstand von mindestens 10 12 m sollte zwischen den Gehölzen eingehalten werden. Die Einfahrt zur landwirtschaftlich genutzten Hallenkonstruktion berücksichtigend, ist die Pflanzung von 15 - 18 Bäumen auf der zur Verfügung stehenden Fläche möglich.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Umgebung dieser Hallenkonstruktion vermüllt ist.
Flurstück 2362
Das Flurstück grenzt an die bereits schon untersuchten Flurstücke im Bereich des BPlanes Weingarten an. Für die Teilfläche südlich des Kapellenwegs gilt das für das Flurstück 2356 Gesagte, das durch die Bewirtschaftung der angrenzenden Wälder hier die
Grasnarbe teilweise zerstört ist, teilweise erhebliche Bodenverdichtungen vorhanden sind,
aufgrund der Lage jedoch eine Entwicklung zur FFH-Mähwiese möglich ist. Der nördliche
Teil des Flurstücks 2362 kann aber nicht mehr entwickelt werden, da er bereits schon
eine weitgehend optimale Vegetation aufweist.
Zusammenfassung
In der Zusammenschau ist festzustellen, dass sich alle Grundstücke für das jeweilige
Entwicklungsziel grundsätzlich eignen. Ggf. ist nun auch ein Überhang an Flächen, die
sich zur Entwicklung von FFH-Mähwiesen eignen, vorhanden. Statt einer Obstbaumreihe
weit entfernt vom eigentlichen Eingriffsort zu pflanzen, wäre es daher evtl. besser, die
Flurstücke 2356 und 2362 für die Anpflanzung von Obstbäumen vorzuhalten, und die
FFH-Mähwiese auf den 3 Flurstücken im Wolfertstal zu entwickeln. Zusammen mit der
bereits schon bestehenden Ausgleichsfläche Flurstück 2458/1 dürfte ausreichend Fläche
vorhanden sein, um den Ausgleich sowohl über Ökopunkte wie auch den 1:1 Ausgleich
der FFH-Mähwiese zu gewährleisten.
Für die Stadt Oberkochen erstellt, Esslingen, den 3.9.2015
Büro VisualÖkologie, Dipl.-Biol. Hans-Georg Widmann
Richard-Hirschmann-Str. 31, 73728 Esslingen
Tel. 0711-9315913