Waffen und Munition richtig aufbewahren

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Waffen und Munition richtig aufbewahren
Das jüngste Beispiel aus Memmingen hat die Diskussion um den Besitz und die Aufbewahrung von
Waffen wieder einmal angeheizt. Prompt hat die SPD
reagiert und schärfere Regeln und Kontrollen gefordert. Das ist die eine Seite, die andere, dass man nie
oft genug auf die gesetzlichen Vorschriften zur
Waffenaufbewahrung hinweisen kann. Was darf man,
was darf man nicht – Lothar Sagerer, Vorsitzender des
BJV-Ausschusses „Waffenrecht und Bereich Sicherheitsbeauftragte“ beantwortet die wichtigsten
Fragen.
Praxistipp
Waffen und Munition
richtig aufbewahren
Gilt das auch für das Jagdwochenende
oder den Jagdurlaub im Hotel?
• Wenn Sie im Hotel wohnen, handelt
es sich in der Regel um einen vorübergehenden Aufenthalt. In diesem Fall ist es
möglich, dass Sie Waffen und Munition
in einem verschlossenen und nicht einsehbaren Behältnis (Schrank oder Waffenkoffer) aufbewahren. Das gilt auch
für das kurzfristige Verlassen des Hotelzimmers (WaffVwV §36 WaffG 36.2.15).
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Kann ich meine Waffen auch in einem
Tresor mit Glaseinsatz (Vitrine) aufbewahren?
• Waffenschränke mit Glaseinsatz, die
in Widerstandsgrad 0 nach EN11431 (Euronorm) geprüft und zertifiziert
sind, können für die Waffenaufbewahrung entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben verwendet werden.
Was heißt eigentlich EN 1143-1?
• EN 1143-1 ist die europäische Normierung von Wertschutzbehältnissen.
Diese sind eingeteilt in Widerstandsgrade von 0 bis X und stehen für den Einbruch- und Aufbruchschutz von Wertbehältnissen. Alle Wertschutzschränke
unter 1.000 Kilogramm sind zur zusätzlichen Bodenverankerung vorbereitet.
Reicht auch ein Schrank in Sicherheitsklasse S1 oder S2 nach EN 14450?
• Nein, Waffenschränke, die ausschließlich nach der EN 14450 gefertigt wurden, sind im Waffengesetz nicht aufgeführt und daher in Bayern nicht zulässig.
Fotos: M. Breuer, L. Sagerer
Kann ich meine Waffen dauerhaft im
Jagdhaus aufbewahren?
• Ja, in einem nicht dauernd bewohnten
Gebäude dürfen bis zu drei Langwaffen
ständig aufbewahrt werden. Allerdings
nur in einem Wertschutzbehältnis in
Widerstandsgrad 1.
Draufsicht
Wo kann ich den Schlüssel meines
Tresors waffenrechtskonform aufbewahren?
• Das Aufbewahrungsbehältnis für
den Schlüssel muss der gleichen oder
einer höherwertigen Sicherheitsstufe
(VDMA) oder dem selben oder einem
höheren Widerstandsgrad (Euronorm)
entsprechen, wie der Tresor, in dem die
Waffen gelagert werden.
Ich besitze einen Waffenschrank mit
Schlüsselschloss und möchte ein Zahlenschloss, was kann ich tun?
• Sie können ein elektronisches oder
mechanisches Zahlenschloss von einer
Fachfirma anstatt des Schlüsselschlos-
ses einbauen lassen, soweit das technisch möglich ist.
• Sie können ein zweites Behältnis mit
der gleichen oder einer höherwertigen
Sicherheitseinstufung (VDMA, Euronorm) mit Zahlenschloss anschaffen
und dort den/die Schlüssel ihres Waffenschrankes entsprechend den rechtlichen Vorgaben sicher aufbewahren.
Muss ich einen Möbel-Einsatztresor in
ein Möbelstück einbauen?
• Ja, diese Möbel-Einsatztresore weisen
geringere Wandstärken – in der Regel
30 Millimeter – auf. Doch diese Einsatztresore müssen dann auch nach
den Vorgaben des VDMA Einheitsblat-
Mauerwerk
Verankerung
Möbelstück
z. B.
Schrank
MöbelEinsatztresor
Fachgerechter Einbau
eines Möbel-Einsatztresors
tes 24992, Stand Mai 1995, in einem
Möbelstück oder hinter einer Wandverkleidung eingebaut werden, sonst
verlieren sie die Sicherheitseinstufung.
Informationen finden Sie in der Schrift „Aufbewahrung von Waffen und Munition in Bayern“ im Internet unter
www.polizei.bayern.de, Menüpunkt Schützen und Vorbeugen, Beratung, Technische Beratung.
Aufbewahrung auf einen Blick:
Munition
• im Stahlschrank ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss
oder gleichwertigem Verschluss
bis 10 Langwaffen
• im Stahlschrank Sicherheitsstufe A (VDMA 24992, Stand Mai 1995)
bis 10 Langwaffen
und bis 5 Kurzwaffen
und Munition
• im Stahlschrank Sicherheitsstufe A mit Innentresor, Sicherheitsstufe B (VDMA
24992, Stand Mai 1995 )
• Die Langwaffen sind im Waffenteil, die Kurzwaffen und die Munition für
Lang- und Kurzwaffen sind im Innentresor aufzubewahren.
• im Stahlschrank Sicherheitsstufe B (VDMA 24992, Stand Mai 1995)
unbegrenzte Zahl an Langwaffen
und bis 10 Kurzwaffen
und Munition
• Die Zahl der zulässigen Kurzwaffen verringert sich auf fünf, wenn der Tresor
keine 200 kg Mindestgewicht aufweist oder nicht entsprechend verankert ist.
• Die Lang- und Kurzwaffen sind im Waffenteil, die Munition dafür ist im
abschließbaren Innenfach aufzubewahren. Munition und Waffen müssen
getrennt aufbewahrt werden.
unbegrenzte Zahl an Langwaffen
und bis 10 Kurzwaffen
und Munition
• im Wertschutzbehältnis Widerstandsgrad in 0 nach EN 1143-1 (Euronorm)
unbegrenzte Zahl an Langwaffen
und mehr als 10 Kurzwaffen
und Munition unbegrenzt
• im Wertschutzbehältnis in Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1 (Euronorm)
• Munition und Waffen ohne räumliche Trennung aufbewahren ist zulässig.
• Munition und Waffen ohne räumliche Trennung aufbewahren ist zulässig.
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