Schriftliche Anfrage Antwort

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Schriftliche Anfrage Antwort
Bayerischer Landtag
16. Wahlperiode
Drucksache
16/14861
08.01.2013
Schriftliche Anfrage
Antwort
des Abgeordneten Eike Hallitzky
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 11.10.2012
des Staatsministeriums des Innern
vom 19.11.2012
Fördermaßnahmen der BayernLabo
Nachdem der Freistaat Bayern über die BayernLabo im Bay­
erischen Wohnungsbauprogramm unter anderem zins- und
tilgungsfreie Darlehen gewährt, frage ich die Staatsregie­
rung:
1.
Wie setzt sich das Portfolio der BayernLabo im Bereich
Förderprodukte zusammen?
a)Welche Arten von zins- und tilgungsfreien Darlehen
gibt es?
b)Wer sind die Empfängergruppen von zins- und til­
gungsfreien Darlehen, die die Labo im Rahmen ihrer
Sonderprogramme gewährt?
2. Welche exakten Konditionen gelten für diese zins- und
tilgungsfreien Darlehen?
3. Wie viele dieser Darlehen wurden in den Jahren 2009
bis 2012 vergeben?
4. Wie hoch ist die Summe der vergebenen Darlehen in
den Jahren 2009 bis 2012 (aufgeschlüsselt nach Emp­
fängergruppen)?
5. Mit welchem Wert sind diese Darlehen in den jewei­
ligen Jahren in der Bilanz berücksichtigt?
a)Werden diese Darlehen über die Laufzeit hinweg über
Pauschalwert- oder Einzelwertberichtigung abgeschrie­
ben, sodass am Ende ein symbolischer Wert von einem
Euro erscheint?
b)Wenn ja, in welchem Umfang?
6. Wie viele Mitarbeiterkapazitäten sind mit der Bearbei­
tung dieser Darlehen jährlich beschäftigt?
7. Weshalb wird diese Förderung nicht in Form von regu­
lären Zuschüssen im Haushalt gewährt?
Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem
Staatsministerium der Finanzen beantwortet:
Zu 1.:
Das Portfolio der BayernLabo setzt sich im Bereich Förder­
produkte wie folgt zusammen:
Treuhandgeschäft: Neubau von Mietwohnraum, Neubau
und Erwerb von Eigenwohnraum, Schaffung von Wohnplät­
zen in Studentenwohnheimen und Heimen für Menschen mit
Behinderung.
Eigengeschäft: Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum,
Modernisierung von Mietwohnraum und stationären Alten­
pflegeeinrichtungen.
Kommunalgeschäft: kommunale Infrastruktureinrich­
tungen, energetische Sanierung aller (Nichtwohn-)Gebäude
der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die vor dem
01.01.1995 errichtet wurden.
Sonderprogramme: Sportstättenförderprogramm, Förderung baulicher Maßnahmen an privaten Förderschulen,
Hochwassergeschädigtenprogramm, Förderung von Ersatz­
neubauten für stationäre Alteneinrichtungen.
Zu 1. a):
Zins- und tilgungsfreie Darlehen werden in nur drei Förder­
programmen im Treuhandgeschäft ausgereicht:
(1) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Men­
schen mit Behinderung
2009 mit 2011: Anpassung von Miet- und Eigenwohn­
raum
Ab 2012: Anpassung von bestehendem Miet- und Ei­
genwohnraum
(2) Förderung von Wohnraum für Studierende
(3) Heime für Menschen mit Behinderung (zzgl. Zuschuss)
Zu 1. b):
In den Sonderprogrammen (siehe Antwort zu 1.) werden kei­
ne zins- und tilgungsfreien Darlehen gewährt.
Empfänger der zins- und tilgungsfreien Darlehen in den zu
1. a) genannten Förderprogrammen sind:
(1) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Men­
schen mit Behinderung
Der Eigentümer der Wohnung. Begünstigte Person ist
der behinderte Mensch, für den die bauliche Maßnahme
durchgeführt werden soll.
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –
Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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Bayerischer Landtag
·
(2) Bei der Förderung von Wohnraum für Studierende
Der Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder
Erwerber.
(3) Bei der Förderung von Heimen für Menschen mit
Behinderung
Juristische Personen oder Privatpersonen, die die
Heimplätze anbieten.
16. Wahlperiode
Drucksache 16/14861
(2) Förderung von Wohnraum für Studierende
Jahr
2009
2010
2011
2012*)
Darlehensfälle insge­ Anzahl der geförderten
samt
Wohnplätze
7
889
8
1.228
7
698
9
417
*)Stand: 31.10.2012
Zu 2.:
Die exakten Konditionen für die zu 1. a) genannten Förder­
programme sind:
(1) Bei der Anpassung von Wohnraum an die Belange von
Menschen mit Behinderung
Zins­ und tilgungsfreies Darlehen bis zu 10.000 € je
Wohnung; einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1
v. H., der bei der Auszahlung einbehalten wird; Erlass
der Darlehensschuld nach Erfüllung der fünfjährigen
Belegungsbindung.
(2) Bei der Förderung von Wohnraum für Studierende
Darlehen bis zu 26.500 € je Wohnplatz (Erhöhungs­
möglichkeit bei Eltern­Kind­Appartements und außer­
gewöhnlichen technischen Anlagen o. ä.); Zinssatz von
7 v. H. p. a. wird für die Zeit der bestimmungsgemäßen
Verwendung des Wohnraums auf 0 v. H. ermäßigt, die
Tilgung ausgesetzt; für jedes volle Kalenderjahr der be­
stimmungsgemäßen Verwendung des Wohnraums wird
ein der jeweiligen Bindungsdauer (15, 30 oder 45 Jah­
re) entsprechender Kapitalnachlass gewährt.
(3) Bei der Förderung von Heimen für Menschen mit Be­
hinderung
– Darlehen bis zu 70 v. H. der förderfähigen Kosten;
bei vertragsgemäßem Verhalten zins­ und tilgungs­
frei; Erlass der Darlehensschuld nach Erfüllung der
dreißigjährigen Belegungsbindung.
– einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H. des
Darlehensbetrags, der bei der Auszahlung einbehal­
ten wird; Erlass nach Erfüllung der dreißigjährigen
Belegungsbindung.
– nachrichtlich: Neben der Förderung reicht die Bay­
ernLabo auch Tilgungsdarlehen aus.
Die BayernLabo veröffentlicht jährlich Berichte über
das vorangegangene Geschäftsjahr mit einer anschau­
lichen Darstellung der Fördertätigkeit und Geschäfts­
ergebnisse. Den Mitgliedern des Bayerischen Landtags
wird dieser Bericht jeweils automatisch zugeleitet.
Zu 3.:
Die Zahl der in den Jahren 2009 mit 2012 vergebenen Dar­
lehen für die zu 1 a) genannten Förderprogramme ergibt sich
aus nachfolgenden tabellarischen Übersichten:
(3) Förderung von Heimen für behinderte Menschen
Jahr
2009
2010
2011
2012*)
Darlehensfälle Anzahl der geförderten
insgesamt
Wohnplätze
24
485
25
344
19
291
8
116
*)Stand: 31.10.2012
Zu 4.:
Die Summe der in den Jahren 2009 mit 2012 vergebenen
Darlehen für die zu 1. a) genannten Förderprogramme ohne
eine (weitere) Aufgliederung nach Empfängergruppen (siehe
Antwort zu 1 b) ergibt sich aus nachfolgenden tabellarischen
Übersichten:
(1) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Men­
schen mit Behinderung
Jahr
2009
2010
2011
2012*)
Darlehen in Mio. Euro
8,1
8,7
9,9
8,8
*)Stand: 31.10.2012
(2) Förderung von Wohnraum für Studierende
Jahr
2009
2010
2011
2012*)
Darlehen in Mio. Euro
21,3
34,3
17,0
12,3
*)Stand: 31.10.2012
(3) Förderung von Heimen für behinderte Menschen
Jahr
2009
2010
2011
2012*)
Darlehen in Mio. Euro
41,7
23,3
19,5
8,6
nachrichtlich: davon
Tilgungsdarlehen in
Mio. Euro
2,0
0,9
1,5
0,9
*)Stand: 31.10.2012
(1) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Men­
schen mit Behinderung
Jahr
2009
2010
2011
2012*)
*)Stand: 31.10.2012
Insgesamt
1.015
1.107
1.222
1.074
Davon für
Mietwohnungen
selbst genutzte
Wohnungen
173
842
102
1.005
117
1.105
83
991
Zu 5.:
Die Darlehen für die zu 1. a) genannten Förderprogramme
sind in den jeweiligen Jahren mit dem Nominalwert als Treu­
handforderung in der Bilanz der BayernLabo berücksichtigt.
Zu 5. a) und b):
Die beiden Fragen werden wegen Sachzusammenhangs ge­
meinsam beantwortet:
Drucksache 16/14861
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Keine der unter 1. a) genannten zins- und tilgungsfreien
Darlehen werden über die Laufzeit hinweg über Pauschal­
wert- oder Einzelwertberichtigungen abgeschrieben, sodass
am Ende ein symbolischer Wert von einem Euro erschiene.
Bei den Darlehen zur Anpassung von Wohnraum an die
Belange von Menschen mit Behinderung und den Darlehen
zur Förderung von Heimen für behinderte Menschen wer­
den die Darlehen nach Beendigung der Belegungsbindung
als Erlass zulasten des Treuhandvermögens ausgebucht. Bei
den Darlehen zur Förderung von Wohnraum für Studieren­
de werden die jährlichen Kapitalnachlässe jeweils als Erlass
ausgebucht.
Zu 6.:
Mit der Bearbeitung der unter 1. a) genannten zins- und til­
gungsfreien Darlehen sind 2,82 Mitarbeiterkapazitäten (be­
rücksichtigt ist nur die bankmäßige Bearbeitung in der Bay­
ernLabo) jährlich beschäftigt.
Zu 7.:
Die Förderung für die zu 1. a) genannten Förderprogramme
wird in Form von regulären Zuschüssen aus dem Haushalt
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gewährt. Der Staatshaushalt sieht in der Zweckbestimmung
jeweils ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass die Mittel
auch für Zuschüsse verwendet werden können. Das Verfah­
ren wurde gewählt, damit bei Verstößen gegen die Aufla­
gen im Bewilligungsbescheid (insb. bzgl. der Belegungs­
bindungen) die Förderdarlehen gekündigt und so zügig die
Förderung zurückgefordert werden kann. Eine eigenständige
Ausreichung der Zuschüsse über andere Einrichtungen, z. B.
Bewilligungsstellen, würde das Sanktionsverfahren wesent­
lich erschweren und verlängern. Das gewählte Vorgehen
ist aus den genannten Gründen haushaltsrechtlich nicht zu
beanstanden und dient in erster Linie der Verwaltungsver­
einfachung. Die BayernLabo bleibt im Verfahren bzgl. der
bankspezifischen Aufgaben einheitlicher Ansprechpartner
für die Förderempfänger.

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