Schriftliche Anfrage Antwort
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Schriftliche Anfrage Antwort
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/14861 08.01.2013 Schriftliche Anfrage Antwort des Abgeordneten Eike Hallitzky BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.10.2012 des Staatsministeriums des Innern vom 19.11.2012 Fördermaßnahmen der BayernLabo Nachdem der Freistaat Bayern über die BayernLabo im Bay erischen Wohnungsbauprogramm unter anderem zins- und tilgungsfreie Darlehen gewährt, frage ich die Staatsregie rung: 1. Wie setzt sich das Portfolio der BayernLabo im Bereich Förderprodukte zusammen? a)Welche Arten von zins- und tilgungsfreien Darlehen gibt es? b)Wer sind die Empfängergruppen von zins- und til gungsfreien Darlehen, die die Labo im Rahmen ihrer Sonderprogramme gewährt? 2. Welche exakten Konditionen gelten für diese zins- und tilgungsfreien Darlehen? 3. Wie viele dieser Darlehen wurden in den Jahren 2009 bis 2012 vergeben? 4. Wie hoch ist die Summe der vergebenen Darlehen in den Jahren 2009 bis 2012 (aufgeschlüsselt nach Emp fängergruppen)? 5. Mit welchem Wert sind diese Darlehen in den jewei ligen Jahren in der Bilanz berücksichtigt? a)Werden diese Darlehen über die Laufzeit hinweg über Pauschalwert- oder Einzelwertberichtigung abgeschrie ben, sodass am Ende ein symbolischer Wert von einem Euro erscheint? b)Wenn ja, in welchem Umfang? 6. Wie viele Mitarbeiterkapazitäten sind mit der Bearbei tung dieser Darlehen jährlich beschäftigt? 7. Weshalb wird diese Förderung nicht in Form von regu lären Zuschüssen im Haushalt gewährt? Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen beantwortet: Zu 1.: Das Portfolio der BayernLabo setzt sich im Bereich Förder produkte wie folgt zusammen: Treuhandgeschäft: Neubau von Mietwohnraum, Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum, Schaffung von Wohnplät zen in Studentenwohnheimen und Heimen für Menschen mit Behinderung. Eigengeschäft: Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum, Modernisierung von Mietwohnraum und stationären Alten pflegeeinrichtungen. Kommunalgeschäft: kommunale Infrastruktureinrich tungen, energetische Sanierung aller (Nichtwohn-)Gebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die vor dem 01.01.1995 errichtet wurden. Sonderprogramme: Sportstättenförderprogramm, Förderung baulicher Maßnahmen an privaten Förderschulen, Hochwassergeschädigtenprogramm, Förderung von Ersatz neubauten für stationäre Alteneinrichtungen. Zu 1. a): Zins- und tilgungsfreie Darlehen werden in nur drei Förder programmen im Treuhandgeschäft ausgereicht: (1) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Men schen mit Behinderung 2009 mit 2011: Anpassung von Miet- und Eigenwohn raum Ab 2012: Anpassung von bestehendem Miet- und Ei genwohnraum (2) Förderung von Wohnraum für Studierende (3) Heime für Menschen mit Behinderung (zzgl. Zuschuss) Zu 1. b): In den Sonderprogrammen (siehe Antwort zu 1.) werden kei ne zins- und tilgungsfreien Darlehen gewährt. Empfänger der zins- und tilgungsfreien Darlehen in den zu 1. a) genannten Förderprogrammen sind: (1) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Men schen mit Behinderung Der Eigentümer der Wohnung. Begünstigte Person ist der behinderte Mensch, für den die bauliche Maßnahme durchgeführt werden soll. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · (2) Bei der Förderung von Wohnraum für Studierende Der Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerber. (3) Bei der Förderung von Heimen für Menschen mit Behinderung Juristische Personen oder Privatpersonen, die die Heimplätze anbieten. 16. Wahlperiode Drucksache 16/14861 (2) Förderung von Wohnraum für Studierende Jahr 2009 2010 2011 2012*) Darlehensfälle insge Anzahl der geförderten samt Wohnplätze 7 889 8 1.228 7 698 9 417 *)Stand: 31.10.2012 Zu 2.: Die exakten Konditionen für die zu 1. a) genannten Förder programme sind: (1) Bei der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung Zins und tilgungsfreies Darlehen bis zu 10.000 € je Wohnung; einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H., der bei der Auszahlung einbehalten wird; Erlass der Darlehensschuld nach Erfüllung der fünfjährigen Belegungsbindung. (2) Bei der Förderung von Wohnraum für Studierende Darlehen bis zu 26.500 € je Wohnplatz (Erhöhungs möglichkeit bei ElternKindAppartements und außer gewöhnlichen technischen Anlagen o. ä.); Zinssatz von 7 v. H. p. a. wird für die Zeit der bestimmungsgemäßen Verwendung des Wohnraums auf 0 v. H. ermäßigt, die Tilgung ausgesetzt; für jedes volle Kalenderjahr der be stimmungsgemäßen Verwendung des Wohnraums wird ein der jeweiligen Bindungsdauer (15, 30 oder 45 Jah re) entsprechender Kapitalnachlass gewährt. (3) Bei der Förderung von Heimen für Menschen mit Be hinderung – Darlehen bis zu 70 v. H. der förderfähigen Kosten; bei vertragsgemäßem Verhalten zins und tilgungs frei; Erlass der Darlehensschuld nach Erfüllung der dreißigjährigen Belegungsbindung. – einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H. des Darlehensbetrags, der bei der Auszahlung einbehal ten wird; Erlass nach Erfüllung der dreißigjährigen Belegungsbindung. – nachrichtlich: Neben der Förderung reicht die Bay ernLabo auch Tilgungsdarlehen aus. Die BayernLabo veröffentlicht jährlich Berichte über das vorangegangene Geschäftsjahr mit einer anschau lichen Darstellung der Fördertätigkeit und Geschäfts ergebnisse. Den Mitgliedern des Bayerischen Landtags wird dieser Bericht jeweils automatisch zugeleitet. Zu 3.: Die Zahl der in den Jahren 2009 mit 2012 vergebenen Dar lehen für die zu 1 a) genannten Förderprogramme ergibt sich aus nachfolgenden tabellarischen Übersichten: (3) Förderung von Heimen für behinderte Menschen Jahr 2009 2010 2011 2012*) Darlehensfälle Anzahl der geförderten insgesamt Wohnplätze 24 485 25 344 19 291 8 116 *)Stand: 31.10.2012 Zu 4.: Die Summe der in den Jahren 2009 mit 2012 vergebenen Darlehen für die zu 1. a) genannten Förderprogramme ohne eine (weitere) Aufgliederung nach Empfängergruppen (siehe Antwort zu 1 b) ergibt sich aus nachfolgenden tabellarischen Übersichten: (1) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Men schen mit Behinderung Jahr 2009 2010 2011 2012*) Darlehen in Mio. Euro 8,1 8,7 9,9 8,8 *)Stand: 31.10.2012 (2) Förderung von Wohnraum für Studierende Jahr 2009 2010 2011 2012*) Darlehen in Mio. Euro 21,3 34,3 17,0 12,3 *)Stand: 31.10.2012 (3) Förderung von Heimen für behinderte Menschen Jahr 2009 2010 2011 2012*) Darlehen in Mio. Euro 41,7 23,3 19,5 8,6 nachrichtlich: davon Tilgungsdarlehen in Mio. Euro 2,0 0,9 1,5 0,9 *)Stand: 31.10.2012 (1) Anpassung von Wohnraum an die Belange von Men schen mit Behinderung Jahr 2009 2010 2011 2012*) *)Stand: 31.10.2012 Insgesamt 1.015 1.107 1.222 1.074 Davon für Mietwohnungen selbst genutzte Wohnungen 173 842 102 1.005 117 1.105 83 991 Zu 5.: Die Darlehen für die zu 1. a) genannten Förderprogramme sind in den jeweiligen Jahren mit dem Nominalwert als Treu handforderung in der Bilanz der BayernLabo berücksichtigt. Zu 5. a) und b): Die beiden Fragen werden wegen Sachzusammenhangs ge meinsam beantwortet: Drucksache 16/14861 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Keine der unter 1. a) genannten zins- und tilgungsfreien Darlehen werden über die Laufzeit hinweg über Pauschal wert- oder Einzelwertberichtigungen abgeschrieben, sodass am Ende ein symbolischer Wert von einem Euro erschiene. Bei den Darlehen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung und den Darlehen zur Förderung von Heimen für behinderte Menschen wer den die Darlehen nach Beendigung der Belegungsbindung als Erlass zulasten des Treuhandvermögens ausgebucht. Bei den Darlehen zur Förderung von Wohnraum für Studieren de werden die jährlichen Kapitalnachlässe jeweils als Erlass ausgebucht. Zu 6.: Mit der Bearbeitung der unter 1. a) genannten zins- und til gungsfreien Darlehen sind 2,82 Mitarbeiterkapazitäten (be rücksichtigt ist nur die bankmäßige Bearbeitung in der Bay ernLabo) jährlich beschäftigt. Zu 7.: Die Förderung für die zu 1. a) genannten Förderprogramme wird in Form von regulären Zuschüssen aus dem Haushalt Seite 3 gewährt. Der Staatshaushalt sieht in der Zweckbestimmung jeweils ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass die Mittel auch für Zuschüsse verwendet werden können. Das Verfah ren wurde gewählt, damit bei Verstößen gegen die Aufla gen im Bewilligungsbescheid (insb. bzgl. der Belegungs bindungen) die Förderdarlehen gekündigt und so zügig die Förderung zurückgefordert werden kann. Eine eigenständige Ausreichung der Zuschüsse über andere Einrichtungen, z. B. Bewilligungsstellen, würde das Sanktionsverfahren wesent lich erschweren und verlängern. Das gewählte Vorgehen ist aus den genannten Gründen haushaltsrechtlich nicht zu beanstanden und dient in erster Linie der Verwaltungsver einfachung. Die BayernLabo bleibt im Verfahren bzgl. der bankspezifischen Aufgaben einheitlicher Ansprechpartner für die Förderempfänger.