Informationen zur Externenprüfung
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Informationen zur Externenprüfung
Die Externenprüfung Nach § 45 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und § 37 der Handwerksordnung (HWO) haben Personen, die keine Berufsausbildung (weder im dualen, noch im rein schulischen System) durchlaufen haben, das Recht zur Prüfung zugelassen zu werden. Die Externenprüfung ist nichts anderes als die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit dem Unterschied, dass die Teilnehmer der Prüfung keine Berufsausbildung absolviert haben und somit als „Externe“ gelten. Sie richtet sich nach den Bestimmungen der jeweilig zuständigen Stelle (z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer,...) und wird auch dort abgelegt. Durch diese Prüfung haben auch An- und Ungelernte ohne Berufsausbildung die Möglichkeit, die formale Facharbeiterqualifikation zu erwerben und ihre berufliche Perspektive zu verbessern. Im Gesundheits- und Pflegebereich ist keine Externenprüfung möglich. Hier können Sie sich vorangegangene Ausbildungszeiten (z. B. Pflegehelfer) auf die neue Ausbildung (z. B. Altenpfleger) anrechnen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen Anhalt/Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe unter: www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=11227 Die Zulassungsvoraussetzungen Um zur Externenprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig waren, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen. Bei einer regulären Ausbildungszeit von 3 Jahren wären das 4,5 Jahre und bei 3,5 Jahren wären dies 5 Jahre und 3 Monate. Sie müssen in Ihrem Job Tätigkeiten verrichtet haben, die ebenso von einer Fachkraft ausgeübt werden. Wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft belegen können, dass Sie die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, können Sie früher oder auch sofort zugelassen werden. Der Weg Folgende Unterlagen müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen, damit Sie eine Zulassung zur Prüfung erfolgreich beantragen können: • • • • • Formloser Brief oder Antragsformular mit Angabe des gewünschten Ausbildungsberufes sowie ggf. Fachrichtung, Einsatzgebiet bzw. Schwerpunkt Tabellarischer Lebenslauf Schulabschlusszeugnis Tätigkeitsnachweise und/oder Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers, die einen möglichst detaillierten Überblick über das Aufgabengebiet der Berufstätigkeit geben Ggf. Nachweise spezieller Seminare, Lehrgänge oder Ausbildungsbausteine, die den Ausbildungsinhalten des gewünschten Ausbildungsberufes entsprechen Die Abschlussprüfungen der IHK und HWK finden in der Regel jeweils im Sommer und Winter statt. Die Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollten spätestens vier Wochen vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung eingereicht werden. Im Bereich Gartenbau, Land- und Tierwirtschaft (grüne Berufe) wird nur im Sommer eine Prüfung angeboten. Genauere Informationen bekommen Sie bei den Ansprechpartnern: Berufsfelder Handwerk (Bau, Holz, Metall, Elektro, Bekleidung, Nahrung, Gas, Papier) Zuständige Stelle in Sachsen Anhalt Handwerkskammer Halle (Saale) Handwerkskammer Magdeburg Landwirtschaft, Tierwirtschaft, Gartenbau Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Industrie und Handel (Tourismus, Verkehr, Dienstleistung, Informatik, Kommunikation, Bau, Holz, Metall, Elektro) Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Industrie- und Handelskammer Magdeburg Adresse Graefestraße. 24 06110 Halle (Saale) Tel.: 0345 2999 0 Fax: 0345 2999 200 E-Mail: [email protected] Homepage: www.hwkhalle.de Humboldtstraße 16 39112 Magdeburg Tel.: 0391 6268 0 Fax: 0391 6268 110 E-Mail: [email protected] Homepage: www.hwk-magdeburg.de Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Tel.: 03471 334 0 E-Mail: [email protected] Franckestraße 5 06110 Halle Tel.: 0345 2126 0 Fax: 0345 2029 649 E-Mail: [email protected] Homepage: www.halle.ihk.de Alter Markt 8 39104 Magdeburg Tel.: 0391 5693 0 Fax: 0391 5693 193 E-Mail: [email protected] Homepage: www.magdeburg.ihk.de Die Kosten IHK in Abhängigkeit vom Beruf HWK in Abhängigkeit vom Beruf 70-260 € zzgl. Materialkosten ca. 200 € zzgl. Materialkosten Die Vorbereitung Für die schriftlichen Prüfungsbereiche werden umfangreiche theoretische Kenntnisse benötigt, die man sich auch im Selbststudium aneignen kann. Netzwerk Pro Beruf Halle und seine Netzwerkpartner können Ihnen im gewählten Beruf Literaturlisten sowie Tipps und Empfehlungen zu Vorbereitungskursen geben. Die Dauer der Kurse unterscheidet sich je nach Anbieter und Umfang. Die meisten finden berufsbegleitend, ein bis zweimal die Woche oder am Wochenende statt. Wenn Sie Interesse an einem Vorbereitungskurs haben, erkundigen Sie sich bei dem jeweiligen Kursanbieter nach den Einzelheiten. Fragen Sie auch, ob das Kursangebot AZWV-zertifiziert ist (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung), damit eventuell eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder die Job-Center/ARGE möglich ist. Beachten Sie, dass die meisten Kurse nur durchgeführt werden, wenn sich eine Mindestanzahl Teilnehmer/-innen angemeldet hat. Weitere Informationen über Vorbereitungsangebote finden Sie unter: www.kursnet.arbeitsagentur.de/kurs/index.html