Informationen zur Externenprüfung

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Informationen zur Externenprüfung
Die Externenprüfung
Nach § 45 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und § 37 der Handwerksordnung (HWO) haben
Personen, die keine Berufsausbildung (weder im dualen, noch im rein schulischen System)
durchlaufen haben, das Recht zur Prüfung zugelassen zu werden.
Die Externenprüfung ist nichts anderes als die Abschlussprüfung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit dem Unterschied, dass die Teilnehmer der Prüfung keine Berufsausbildung
absolviert haben und somit als „Externe“ gelten. Sie richtet sich nach den Bestimmungen der
jeweilig zuständigen Stelle (z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer,...) und wird
auch dort abgelegt. Durch diese Prüfung haben auch An- und Ungelernte ohne
Berufsausbildung die Möglichkeit, die formale Facharbeiterqualifikation zu erwerben und ihre
berufliche Perspektive zu verbessern.
Im Gesundheits- und Pflegebereich ist keine Externenprüfung möglich. Hier können Sie sich
vorangegangene Ausbildungszeiten (z. B. Pflegehelfer) auf die neue Ausbildung (z. B. Altenpfleger)
anrechnen lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt des Landes
Sachsen Anhalt/Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe unter:
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=11227
Die Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Externenprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens
das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig waren, in dem Sie
die Prüfung ablegen wollen. Bei einer regulären Ausbildungszeit von 3 Jahren wären das 4,5 Jahre
und bei 3,5 Jahren wären dies 5 Jahre und 3 Monate. Sie müssen in Ihrem Job Tätigkeiten verrichtet
haben, die ebenso von einer Fachkraft ausgeübt werden.
Wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft belegen können, dass Sie
die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung
rechtfertigen, können Sie früher oder auch sofort zugelassen werden.
Der Weg
Folgende Unterlagen müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen, damit Sie eine Zulassung zur
Prüfung erfolgreich beantragen können:
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Formloser Brief oder Antragsformular mit Angabe des gewünschten
Ausbildungsberufes sowie ggf. Fachrichtung, Einsatzgebiet bzw. Schwerpunkt
Tabellarischer Lebenslauf
Schulabschlusszeugnis
Tätigkeitsnachweise und/oder Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers, die einen möglichst
detaillierten Überblick über das Aufgabengebiet der Berufstätigkeit geben
Ggf. Nachweise spezieller Seminare, Lehrgänge oder Ausbildungsbausteine, die den
Ausbildungsinhalten des gewünschten Ausbildungsberufes entsprechen
Die Abschlussprüfungen der IHK und HWK finden in der Regel jeweils im Sommer und Winter
statt. Die Unterlagen zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollten spätestens vier
Wochen vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung eingereicht werden.
Im Bereich Gartenbau, Land- und Tierwirtschaft (grüne Berufe) wird nur im Sommer eine Prüfung
angeboten.
Genauere Informationen bekommen Sie bei den Ansprechpartnern:
Berufsfelder
Handwerk
(Bau, Holz, Metall,
Elektro, Bekleidung,
Nahrung, Gas, Papier)
Zuständige Stelle in
Sachsen Anhalt
Handwerkskammer
Halle (Saale)
Handwerkskammer
Magdeburg
Landwirtschaft,
Tierwirtschaft, Gartenbau
Landesanstalt für
Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau
Industrie und Handel
(Tourismus, Verkehr,
Dienstleistung, Informatik,
Kommunikation, Bau,
Holz, Metall, Elektro)
Industrie- und
Handelskammer
Halle-Dessau
Industrie- und
Handelskammer
Magdeburg
Adresse
Graefestraße. 24
06110 Halle (Saale)
Tel.: 0345 2999 0
Fax: 0345 2999 200
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.hwkhalle.de
Humboldtstraße 16
39112 Magdeburg
Tel.: 0391 6268 0
Fax: 0391 6268 110
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.hwk-magdeburg.de
Strenzfelder Allee 22
06406 Bernburg
Tel.: 03471 334 0
E-Mail: [email protected]
Franckestraße 5
06110 Halle
Tel.: 0345 2126 0
Fax: 0345 2029 649
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.halle.ihk.de
Alter Markt 8
39104 Magdeburg
Tel.: 0391 5693 0
Fax: 0391 5693 193
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.magdeburg.ihk.de
Die Kosten
IHK in Abhängigkeit vom Beruf
HWK in Abhängigkeit vom Beruf
70-260 € zzgl. Materialkosten
ca. 200 € zzgl. Materialkosten
Die Vorbereitung
Für die schriftlichen Prüfungsbereiche werden umfangreiche theoretische Kenntnisse benötigt,
die man sich auch im Selbststudium aneignen kann. Netzwerk Pro Beruf Halle und seine
Netzwerkpartner können Ihnen im gewählten Beruf Literaturlisten sowie Tipps und Empfehlungen
zu Vorbereitungskursen geben.
Die Dauer der Kurse unterscheidet sich je nach Anbieter und Umfang. Die meisten finden
berufsbegleitend, ein bis zweimal die Woche oder am Wochenende statt.
Wenn Sie Interesse an einem Vorbereitungskurs haben, erkundigen Sie sich bei dem jeweiligen
Kursanbieter nach den Einzelheiten. Fragen Sie auch, ob das Kursangebot AZWV-zertifiziert ist
(Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung), damit eventuell eine Förderung durch
die Agentur für Arbeit oder die Job-Center/ARGE möglich ist. Beachten Sie, dass die meisten
Kurse nur durchgeführt werden, wenn sich eine Mindestanzahl Teilnehmer/-innen angemeldet hat.
Weitere Informationen über Vorbereitungsangebote finden Sie unter:
www.kursnet.arbeitsagentur.de/kurs/index.html