alles wissenswerte rund um zuzahlungen
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alles wissenswerte rund um zuzahlungen
ANGEBOTE DER BAHN-BKK Kennen Sie schon die umfangreichen Zusatzleistungen der BAHN-BKK? Dazu gehören mehrere Bonusprogramme genau so wie günstige Krankenzusatzversicherungen oder eine Gesundheitshotline, die Sie rund um die Uhr erreichen. Alle Zusatzleistungen der BAHN-BKK im Überblick finden Sie im Internet unter www.bahn-bkk.de/zusatzleistungen. Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Und das kostenfrei. 0800-BAHN-BKK 0800 [email protected] www.bahn-bkk.de 2246 - 255 Herausgeber: BAHN-BKK, Frankfurt/Main · Gestaltung: www.dreistmedia.de, Hamburg · Druck und Vertrieb: DB Kommunikationstechnik GmbH · Medienund Kommunikationsdienste, Karlsruhe · Stand. Januar 2010, BKK211010 RT – ARANTIE SERVICE G ENDE! N E WOCH AUCH AM ALLES WISSENSWERTE RUND UM ZUZAHLUNGEN WICHTIG ZU WISSEN Versicherte müssen sich an den Kosten für bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen. Diese Kosten sind vom Gesetzgeber festgelegt. Wir stellen Ihnen auf den folgenden Seiten die Regelungen im Detail vor. Grundsätzlich ist für jede Leistung eine Zuzahlung zu leisten. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Die genauen Zuzahlungen entnehmen Sie bitte der Tabelle auf den Seiten 4 und 5. Die Zuzahlungen, die Sie leisten, sollten Sie sich in jedem Fall quittieren lassen. Bei der BAHN-BKK gibt es speziell dafür ein Quittungsheft, das Sie bei jedem Arzt- und Apothekenbesuch bei sich haben sollten. Dort wird der entsprechende Betrag eingetragen und abgestempelt. Übrigens darf der Arzt oder Apotheker dafür keine Gebühr verlangen. Dieses Quittungsheft ist deshalb so wichtig, weil Sie damit belegen, wie viele Ausgaben Sie im laufenden Jahr hatten und somit unter Umständen Geld zurückbekommen. Wie diese Regelung genau aussieht, können Sie ab Seite 7 nachlesen. Wenn Sie einmal das Quittungsheft nicht dabei haben, können Sie sich auch eine Quittung ausstellen lassen. Diese muss beinhalten: a Vor- und Zuname des Versicherten a Bezeichnung der Leistung a Zuzahlungsbetrag a Datum a Stempel der abgebenden Stelle (zum Beispiel Arzt oder Apotheke) 2 3 ZUZAHLUNGEN UND EIGENBETEILIGUNGEN Leistung Zuzahlung Arzneimittel 10 % mind. 5 € max. 10 € je Medikament Besonders günstige Arzneimittel sind zuzahlungsfrei. Mehr dazu erfahren Sie unter www.bahn-bkk.de/arzneimittelliste. Arztbesuch 10 € Notfallbehandlung 10 € je erstmaligem Arztbesuch pro Quartal im organisierten Notdienst keine Zuzahlung - bei Behandlung auf Überweisung aus demselben Quartal - Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen (auch bei Schwangerschaft) - bei Schutzimpfungen je Kalendertag der Leistung zusätzlich 10 € pro Verordnung, Zuzahlung für höchstens 28 Kalendertage im Kalenderjahr Häusliche Krankenpflege 10 % Haushaltshilfe 10 % Heilmittel 10 % Hilfsmittel (bis zum Festbetrag) 10 % mind. 5 € max. 10 € mind. 5 € max. 10 € je Kalendertag der Leistung je einzelner Leistung zusätzlich 10 € für die gesamte Verordnung je einzelner Leistung Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (zum Beispiel Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 € pro Monat Krankenhausbehandlung 10 € je Kalendertag Zuzahlung für höchstens 28 Kalendertage im Kalenderjahr Psychotherapeutische Behandlung 10 € je erstmaligem Besuch je Quartal entfällt bei Überweisung durch den Hausarzt mind. 5 € max. 10 € je Kalendertag der Leistung Soziotherapie 10 % Stationäre Vorsorge 10 € je Kalendertag Stationäre Rehabilitation 10 € je Kalendertag bei Anschlussheilbehandlung begrenzt auf 28 Kalendertag/Jahr Ambulante Rehabilitation 10 % 10 € je Behandlungstag Fahrkosten zur ambulanten* und stationären Behandlung 10 % mind. 5 € max. 10 € je einzelne Fahrt nicht mehr als die Fahrkosten selbst keine Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Verbandmittel 10 % mind. 5 € max. 10 € je Mittel Zuzahlung nicht höher als der Preis des Mittels 10 € je erstmaligem Zahnarztbesuch je Quartal keine Zuzahlung bei Leistungen zur Verhütung von Zahnkrankheiten Zahnarztbesuch * in Ausnahmefällen 4 Bemerkung 5 ZUZAHLUNGEN – DIE REGELUNG Die jährlichen Zuzahlungen sind in Höhe von maximal 2 % Ihres gesamten Jahresbruttoeinkommens zu leisten. Bei diesem Betrag liegt die Belastungsgrenze. Bei Personen, die wegen derselben schwerwiegenden chronischen Erkrankung dauerhaft in ärztlicher Behandlung sind, liegt die Belastungsgrenze bei nur 1%. BEFREIUNGEN Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von fast allen Zuzahlungen befreit. Ausnahmen sind kieferorthopädische Behandlung, Fahrkosten und Zahnersatz. Außerdem müssen Sie für folgende Leistungen keine Zuzahlungen zahlen: Arznei-, Verband- und Heilmittel, die im Zusammenhang mit Schwangerschaftsbeschwerden verordnet werden, Schwangerschaftsgymnastik, in besonderen Fällen eine Haushaltshilfe, häusliche Pflege und Arztbesuche sind zuzahlungsfrei – ebenso der Krankenhausaufenthalt zur Entbindung. 6 Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal einen Arzt wegen derselben Erkrankung aufsucht und auf wen mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: a Pflegestufe 2 oder 3 a Behinderungsgrad von mindestens 60 Prozent, der durch die chronische Erkrankung verursacht wurde a Notwendigkeit einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung, ohne die nach Einschätzung des Arztes eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist. a Teilnahme an BAHN-BKK MedPlus Bei Familien gilt als Grundlage zur Berechnung der Belastungsgrenze das Familien-Bruttoeinkommen. Das bedeutet: Zu den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten sind auch die Einnahmen des Ehe- oder Lebenspartners, der Kinder bis 18 Jahre und der familienversicherten Kinder über 18 Jahre hinzuzurechnen. Voraussetzung: Diese Kinder leben mit dem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt. Dazu zählen neben dem Arbeitseinkommen Miet- und Pachteinnahmen, Abfindungen, Betriebsrenten und Zinseinnahmen. Die jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen werden dann für den Ehegatten/Lebenspartner um einen Freibetrag von 4.559 € (2010) vermindert, für jedes berücksichtigungsfähige Kind um weitere 6.024 €. 7 Tipp: Ihre persönliche Belastungsgrenze können Sie auch mit dem Belastungsrechner im Internet unter www.bahn-bkk.de/belastungsgrenze errechnen. EIN RECHENBEISPIEL: Familie mit einem Kind Arbeitseinkommen (Brutto) Mann pro Jahr + Arbeitseinkommen (Brutto) Frau pro Jahr 20.000,00 € 5.000,00 € = Familien-Bruttoeinnahmen pro Jahr 25.000,00 € - Kinderfreibetrag - Freibetrag: hier für die Ehefrau 6.024,00 € 4.559,00 € = 14.417,00 € davon 2 % 288,34 € D. h., die Familie muss pro Jahr eine Zuzahlung in Höhe von 288,34 € leisten. Für einige Personengruppen, zum Beispiel Empfänger von Sozialhilfe oder Bezieher von Kriegsopferfürsorge, gelten besondere Regelungen zur Bestimmung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Die BAHN-BKK informiert Sie dazu gern ausführlich. NACHWEIS DER ZUZAHLUNGEN Um Ihre geleisteten Zuzahlungen nachzuweisen, benutzen Sie bitte das Quittungsheft der BAHN-BKK. Wenn Sie dieses nicht bereits haben, schicken wir Ihnen gern Ihr persönliches Exemplar zu. Dieses schicken Sie dann am Ende des Jahres mit dem ausgefüllten Antrag an die BAHN-BKK. 8 Wenn Sie Zuzahlungen über die Belastungsgrenze hinaus geleistet haben, bekommen Sie diese dann von uns erstattet. Wer bereits im laufenden Jahr seine Belastungsgrenze erreicht, kann das Quittungsheft zusammen mit dem Antrag auch früher bei der BAHN-BKK einreichen. Die BAHN-BKK stellt Ihnen dann einen Ausweis aus, damit Sie für das restliche Jahr keine Zuzahlungen mehr leisten müssen. Ausnahme: Die Kosten für den Zahnersatz fallen nicht unter diese Regelung. Hier gilt wie bisher die Härtefallregelung. Die BAHN-BKK informiert Sie gern ausführlich. Nicht als Zuzahlungen gelten Mehrkosten, die Sie selbst tragen müssen, zum Beispiel bei Arzneimitteln, deren Kosten über dem Festbetrag liegen, Kosten für verordnungsfreie Medikamente oder Verordnungen auf Privatrezept. VORAUSZAHLUNG MÖGLICH Fallen bei Ihnen viele Zuzahlungen an? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Betrag in Höhe der Belastungsgrenze als Vorauszahlung zu leisten. So können wir Sie schnell mit Befreiungsausweisen versorgen und Sie sparen sich das Sammeln und Einreichen von Quittungen. Informieren Sie sich kostenfrei unter 0800 22 46 255. HIER NOCH NÜTZLICHE INFORMATIONEN ZU FAHRKOSTEN Damit müssen Sie bei einem Transport rechnen Versicherte müssen sich generell auch an den Kosten für Krankenfahrten, Krankentransporten und der Inanspruchnahme von Rettungsdiensten beteiligen. In welchem Fall und in welchem Umfang Sie diese Eigenbeteiligung leisten müssen, möchten wir Ihnen kurz darstellen. 9 Wie auch bei den anderen Zuzahlungen beträgt Ihr Eigenanteil hier 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 €. Das bedeutet: Die BAHN-BKK übernimmt alle medizinisch notwendigen Fahrkosten zur stationären Behandlung, soweit sie 10 € pro Fahrt übersteigen. Folgende Fahrkosten werden von der BAHN-BKK grundsätzlich übernommen: a Fahrten zu und von stationären Behandlungen, also zum Beispiel • zur Krankenhausbehandlung, • zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie • zur Entbindung. a Transport im Rettungsfahrzeug. a Transport im Krankenwagen zu oder von stationärer Behandlung, Fahrten zur ambulanten Operation (im Krankenhaus oder in der Praxis), wenn während des Transports medizinisches Begleitpersonal erforderlich ist. Sonderfall: ambulante Behandlung Für Krankentransporte zur ambulanten Behandlung kann die BAHN-BKK die Kosten übernehmen, wenn Notwendigkeit für eine medizinische Begleitperson vorliegt. In Ausnahmefällen übernimmt die BAHN-BKK die Kosten für Fahrten mit Taxi, PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln soweit diese medizinisch notwendig sind und nach vorheriger Genehmigung. Zu diesen Ausnahmefällen zählt, wenn ein Patient a einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) besitzt. a Pflegestufe 2 oder 3 erhalten hat. a an einer Grunderkrankung leidet, die eine langfristige Therapie erfordert und eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. a eine ambulante Dialyse, onkologische Strahlentherapie bzw. onkologische Chemotherapie benötigt. 10 Wenn die BAHN-BKK die Kosten für die Fahrt zur ambulanten Behandlung übernimmt, beträgt auch hier Ihre Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 €. BITTE BEACHTEN SIE: HIER FALLEN DIE VOLLEN KOSTEN AN. Rücktransport aus dem Ausland Die Fahrkosten für den Rücktransport wegen Erkrankungen während eines Auslandsaufenthalts dürfen von der BAHN-BKK nicht übernommen werden. Die gesetzlichen Vorschriften schließen dies aus. Die BAHN-BKK vermittelt deshalb eine günstige Krankenzusatzversicherung der DEVK zum Auslandskrankenschutz (zum Beispiel im Rahmen der Tarife BAHN-BKK PUR oder BAHN-BKK PLUS). Wir schicken Ihnen dazu gern ausführliche Informationen. Auch im Internet unter www.bahn-bkk.de/ krankenzusatzversicherung finden Sie Informationen über dieses Zusatzangebot. Weitertransport und Verlegungsfahrten Fahr- und Transportkosten dürfen von uns nur bis zu einem der nächsterreichbaren Ärzte oder Krankenhäuser bezuschusst werden. Ausnahme: Es liegen medizinische Gründe für die Behandlung in einer weiter gelegenen Einrichtung vor. Hinweis: Die BAHN-BKK fördert alternative Heilmethoden (Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin). Wir übernehmen die Fahrtkosten bis 300 km in das entsprechende nächstgelegene Krankenhaus. 11