Verhaltenskodex - Cooper Standard
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Verhaltenskodex - Cooper Standard
Verhaltenskodex Cooper-Standard Holdings Inc. Cooper-Standard Automotive Inc. Mitteilung von Jeff Edwards Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer Geschätztes Mitglied des Cooper Standard-Teams, ich freue mich, Ihnen den auf den aktuellen Stand gebrachten Verhaltenskodex von Cooper Standard vorstellen zu dürfen. Unser Kodex wurde mit zusätzlichen, spezifischen Informationen aktualisiert, doch bleiben die zentralen Werte dieselben – und zwar, dass wir mit Integrität vorgehen, die richtigen Entscheidungen treffen und die korrekten Schritte ergreifen. Der Kodex stellt einen Wegweiser dazu dar, wie wir auf richtige Weise unsere Geschäfte ausführen und zugleich unser Engagement für ein nachhaltiges Wachstum beibehalten. Darüber hinaus stellt er uns Leitlinien bereit, um dafür zu sorgen, dass unsere Tätigkeiten auf ethische und rechtmäßige Weise ausgeführt werden. Der Kodex beinhaltet zur Beantwortung sämtlicher Fragen in Hinsicht des angemessenen Verhaltens am Arbeitsplatz Ressourcen, er ist dazu gedacht, uns dabei zu unterstützen, uns am Arbeitsplatz wie auch am Markt selbst gegenseitig zu achten. Sollten Sie irgendwelche Fragen bezüglich dieses Verhaltenskodex haben und Kenntnis von irgendeinem Verstoß dagegen erlangen, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Vorgesetzten, einem Mitglied des Managements an Ihrem Standort, der Personalabteilung, einem Mitglied des für die Unternehmensverantwortung zuständigen Teams (Corporate Responsibility Team) oder der für die Meldung von ethischen Fragen zuständigen Hotline in Verbindung. Sie können sicher sein, dass für das Stellen von Fragen noch für die Äußerung von Bedenken über diesen Kodex oder die Meldung von mutmaßlichen Verstößen weder Rache noch Vergeltung ausgeübt wird. Ich ersuche Sie darum, unseren Kodex zu lesen und sich je nach Bedarf als Leitfaden darauf zu beziehen. Unser hervorragender Ruf beruht darauf, wie jeder von uns sich als Einzelperson und als Bestandteil des Unternehmens verhält. Ich bitte darum, dass wir weiterhin daran arbeiten, den ausgezeichneten Ruf von Cooper Standard zu pflegen, indem wir die Grundsätze unseres Verhaltenskodex aufgreifen. Mit besten Grüßen Jeffrey S. Edwards Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer Die Werte von Cooper Standard Sicherheit – Wir werden dafür sorgen, dass überall eine Kultur der absoluten Sicherheit herrscht Mitarbeiter – Unsere Mitarbeiter sind die Antriebskraft unserer Leidenschaft für Leistung Umwelt – Wir werden unsere natürlichen Ressourcen schützen und erhalten Kontinuierliche Besserung – Wir werden uns bemühen, in allen Bereichen ein höheres Leistungsniveau zu erreichen Qualität – Wir streben danach, erstklassige Produkte, Prozesse und Dienstleistungen laufend zu verbessern und zu liefern Integrität – Wir gehen bei allem, was wir tun, mit Integrität vor Kunden – Wir werden tiefe Einblicke in die Bedürfnisse unserer Kunden gewinnen und ihre Erwartungen erfüllen Aktionärswert – Wir werden, wie am Aktionärswert gemessen, als führendes Unternehmen anerkannt werden Gesellschaftliches Engagement – Wir engagieren uns für das Wohl der Gemeinden, in denen wir leben und arbeiten Vielfalt – Unsere Mitarbeiter spiegeln die Märkte, die wir bedienen, wider EINLEITUNG Cooper Standard strebt danach, führend in jeder Hinsicht seines Geschäfts zu sein. Unsere Selbstverpflichtung zur Spitzenleistung umfasst eine Bindung an einen hohen Ethikstandard im Zuge der Ausführung unserer Geschäfte. Wir haben diesen Verhaltensund Ethikkodex verabschiedet, um Richtlinien bei der Wahrnehmung und Behandlung von ethischen Problematiken bereitzustellen und Unterstützung bei der Beibehaltung einer Kultur von Integrität und Verantwortung zu bieten. Dieser Kodex gilt auf allen Unternehmensebenen an jedem unserer Standorte. Bezugnahmen in diesem Kodex auf „Mitarbeiter“ und „Einzelpersonen“ umfassen Direktoren, leitende Angestellte und alle Mitarbeiter weltweit – einschließlich Teilzeitbeschäftigter, vorübergehender Beschäftigter und Fremdpersonal. Die in diesem Verhaltenskodex dargelegten Standards und Verfahren sind dazu gedacht, Fehlverhalten zu verhindern und Folgendes zu fördern und zu unterstützen: (i) Verhaltensweisen, die ehrlich und ethisch einwandfrei sind, auch hinsichtlich des Umgangs mit tatsächlichen oder offenbar vorhandenen Konflikten zwischen persönlichen und geschäftlichen Interessen, (ii) vollständige, faire, genaue, rechtzeitige und verständliche Offenlegung von Fakten und Zusammenhängen in Berichten und Dokumenten, die das Unternehmen an Behörden gibt oder veröffentlicht, (iii) die Einhaltung geltender Gesetze, Regeln und Bestimmungen, (iv) sofortige interne Meldung bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex, und (v) Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Verhaltenskodex. Einhaltung der Gesetze Die Geschäfte unseres Unternehmens sind von allen Mitarbeitern unter strenger Einhaltung aller geltenden Gesetze, Regeln und Bestimmungen auszuführen. Dieser Verhaltenskodex bezieht sich an manchen Stellen auf ganz bestimmte Gesetze, jedoch wird von uns allen eine Einhaltung aller Gesetze, die unsere Verhaltensweisen regeln, erwartet und dass wir uns an die Rechtsabteilung oder Personalabteilung des jeweiligen Standorts wenden, wenn es Zweifel gibt, ob Handlungen, die das Unternehmen betreffen, dem Gesetz entsprechen. Frage: Ich bin mir nicht sicher, ob meine Handlung dem Gesetz entspricht. Mit wem kann ich dies besprechen? Antwort: Wenden Sie sich an die Rechtsabteilung oder den Leiter der örtlichen Personalabteilung Einhaltung des Kodex Den Kodex verstehen Es liegt in der Verantwortung von uns allen, diesen Kodex sorgfältig zu lesen und zu verstehen. Falls Sie Bedenken über einen die Ethik betreffenden Sachverhalt haben oder sich nicht sicher sind, ob eine bestimmte Verhaltensweise den Verhaltensnormen des Unternehmens entspricht, dann sind Sie dafür verantwortlich, Ihren Vorgesetzten, Vertretern der Personalabteilung oder sonstigen entsprechenden Unternehmens-vertretern sämtliche Fragen, die Sie als notwendig zum Verständnis der Unternehmenserwartung erachten, zu stellen. Verstoß gegen den Kodex Diejenigen, die diesen Kodex nicht einhalten, einschließlich Vorgesetzte, die Fehlverhalten nicht melden, können einem Disziplinarverfahren unterzogen werden, welches unter anderem möglicherweise zu einer Beendigung des Anstellungsverhältnisses führt. Beispielsweise kann folgendes Verhalten zu einem Disziplinarverfahren führen: Handlungen, die gegen den Kodex verstoßen; Andere dazu auffordern, gegen den Kodex zu verstoßen; Versäumnis, einen bekannten oder mutmaßlichen Verstoß gegen den Kodex unverzüglich zu melden; Versäumnis, bei Untersuchungen von möglichen Verstößen gegen den Kodex zu kooperieren; Vergeltungsmaßnahmen gegen andere Mitarbeiter, falls diese einen möglichen Verstoß gegen den Kodex melden. Meldung von Verstößen; Vertraulichkeit Folgende Vorgangsweisen für die Meldung eines Verstoßes gegen den Kodex oder für die Einholung von Unterstützung im Zusammenhang mit einem möglichen Problem wurden von Cooper Standard erstellt. Falls Sie meinen, Sie hätten gegen den Kodex verstoßen, oder falls Sie im guten Glauben annehmen oder beweisen können, dass ein anderer Mitarbeiter einen derartigen Verstoß begangen hat, so müssen Sie dies unverzüglich an Ihren Vorgesetzten oder an einen Vertreter unserer Personalabteilung melden. Vorgesetzte, die von einem Mitarbeiter eine solche Meldung erhalten haben, müssen unverzüglich die Angelegenheit an die Personalabteilung weiterleiten. Alternativ haben wir eine gebührenfreie, von einem Drittanbieter betriebene Hotline eingerichtet, über die Sie mutmaßliche Verstöße gegen den Kodex oder geltende Gesetze oder Richtlinien melden können. Die Informationen bezüglich der Hotline und deren Nutzung werden fortlaufend im Anhang zu diesem Kodex zur Verfügung gestellt. Ebenso haben wir ein Kernteam aus leitenden Unternehmensangestellten und Vertretern zusammengestellt, die zusammen den für die Unternehmens-verantwortung zuständigen Ausschuss (Corporate Responsibility Committee) bilden. Die leitenden für die Unternehmensverantwortung zuständigen Mitarbeiter stellen eine andere Möglichkeit für Sie dar, mögliche Verstöße gegen den Kodex zu melden oder zu besprechen. Die jeweils aktuellen Mitglieder des für die Unternehmensverantwortung zuständigen Ausschusses wie auch deren Kontaktangaben werden fortlaufend im Anhang zu diesem Kodex angeführt. Im gesamten Kodex werden die jeweiligen Ansprechpartner, wo zutreffend, für besondere Fragestellungen angegeben. Sollte für ein spezielles Problem kein Ansprechpartner zugewiesen sein, dann befolgen Sie bitte das oben beschriebene Verfahren zur Meldung oder Diskussion von möglichen Fragen Ihrerseits. Sämtliche Meldungen und Anfragen werden in dem Ausmaß, wie es die jeweiligen Umstände erlauben, vertraulich behandelt. Mitarbeiter können sich ebenso für eine Wahrung ihrer Anonymität entscheiden, allerdings könnte dies in manchen Fällen eine Weiterverfolgung und Klärung ihrer Anfrage erschweren. Wie bereits zuvor erwähnt, unterliegt kein Mitarbeiter Vergeltungsmaßnahmen oder einer Bestrafung, wenn er im guten Glauben eine laut diesem Kodex mutmaßliche unethische oder illegale Verhaltensweise eines anderen Mitarbeiters meldet oder uns auf fragwürdige Situationen hinweist. VERGELTUNGSMASSNAHMEN Cooper Standard toleriert keine Vergeltungsmaßnahmen gegen irgendeine Person, die in gutem Glauben Bedenken äußert, Fehlverhalten meldet oder an einer Untersuchung teilnimmt. Cooper Standard untersagt die Ergreifung von Sanktionen gegen einen Kollegen oder Partner im Zuge einer Meldung einer möglichen Abweichung von dieser Richtlinie oder einer Zusammenarbeit bei einer Untersuchung. Mitarbeiter oder Partner, die sich bei einem anderen Mitarbeiter oder Partner für eine Meldung einer möglichen Abweichung von dieser Richtlinie oder eine Zusammenarbeit bei einer Untersuchung rächen, unterliegen einem Disziplinarverfahren, das bis hin zur Kündigung führen kann. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit dem Ausschuss in Verbindung. Denken Sie daran, selbst Verhaltensweisen, von denen Sie meinen, dass sie zu keinem Nachteil für das Unternehmen führen, könnten einen Verstoß gegen den Kodex darstellen. Der Kodex dient dazu, Cooper Standard vor unangemessenen Verhaltensweisen – und auch vor Verhaltensweisen, die den Eindruck von Ungebühr vermitteln – zu schützen. GESCHÄFTLICHE VERHALTENSWEISEN UND GESCHÄFTSPRAKTIKEN Finanz- und Geschäftsunterlagen Diejenigen Mitarbeiter von uns, die an der Erstellung von Finanzunterlagen von Cooper Standard mitwirken, haben dies gemäß den geltenden Buchführungs-richtlinien und Standards auszuführen, damit die Finanzberichte wesentlich, ordnungsgemäß und vollständig das Geschäftsgebaren und die finanzielle Lage des Unternehmens wiedergeben. Die Unternehmensrichtlinien untersagen jedem Mitarbeiter, wissentlich irreführende, unvollständige oder falsche Angaben im Rahmen einer Rechnungsprüfung oder jedweder Einreichung bei einer Regierungs- oder Regulierungsstelle (z. B. die Securities and Exchange Commission) zu machen oder andere hierzu zu verleiten. Unsere Richtlinien verbieten es auch jedem Mitarbeiter, Unternehmens-unterlagen oder dokumente zu fälschen oder zu verfälschen oder andere dazu zu verleiten. Darüber hinaus ist es Mitarbeitern untersagt, wesentliche Informationen unberücksichtigt zu lassen, die notwendig sind, damit Angaben, die im Zusammenhang mit einer Rechnungsprüfung, Einreichung oder Überprüfung der Finanzberichte des Unternehmens gemacht werden, nicht irreführend sind, oder andere dazu zu verleiten. Mitarbeitern ist es auch verboten, Firmenkonten, Mittel oder Vermögenswerte verdeckt oder undokumentiert zu unterhalten, an derartigen Handlungen teilzuhaben oder an entsprechenden Vorkehrungen, insbesondere Positionen oder Zusammenstellungen, die nicht in der Bilanz auftauchen und welche der Irreführung dienen sollen. Eine Vernichtung oder Fälschung von Dokumenten, die für die Aufdeckung von Gesetzesverstößen oder für eine behördliche Untersuchung relevant sein könnten, kann eine strafrechtliche Verfolgung wegen Behinderung der Justiz nach sich ziehen. Wenn daher ein Mitarbeiter Grund hat zu glauben, dass ein Gesetzesverstoß vorliegt oder dass eine staatliche Untersuchung wegen eines möglichen Gesetzes- oder Regelverstoßes eingeleitet wird, muss er alle Unterlagen (einschließlich der auf dem Computer gespeicherten Dateien), die für die Untersuchung der Angelegenheit von Bedeutung sind oder sein könnten, aufbewahren, unabhängig davon, ob die Untersuchung vom Unternehmen selbst oder von einer Behörde durchgeführt wird. Bestehen in diesem Zusammenhang Fragen hinsichtlich der Vernichtung oder Aufbewahrung von Unterlagen, sind diese an die Rechtsabteilung von Cooper Standard zu richten. Unternehmenseigentum Alle Mitarbeiter werden dazu angehalten, die Vermögenswerte von Cooper Standard zu schützen und für ihren effizienten Einsatz zu sorgen. Niemand von uns darf sich Wirtschaftsgüter von Cooper Standard einschließlich unternehmenseigener oder vertraulicher Informationen des Unternehmens zum eigenen Gebrauch, zum Gebrauch anderer oder für einen missbräuchlichen oder illegalen Zweck aneignen, entleihen oder wissentlich veruntreuen. Uns ist es untersagt, Werte oder Wertgegenstände, die Cooper Standard gehören, ohne Zustimmung durch das Unternehmen zu beseitigen, zu zerstören oder zu veräußern. Betrug und Diebstahl Die Richtlinien von Cooper Standard verbieten betrügerische Tätigkeiten und sehen einzuhaltende Verfahren vor, die sicherstellen, dass Betrug und Diebstahl, die uns betreffen, unverzüglich untersucht, gemeldet und, sofern angebracht, strafrechtlich verfolgt werden. Zu betrügerischen Tätigkeiten zählen auch Handlungen, die von einem Mitarbeiter ausgeführt werden und dazu führen, dass Lieferanten und Kunden geschädigt werden, sowie Handlungen, die Cooper Standard oder einem unserer Mitarbeiter einen Schaden zufügen. Mitarbeiter, die den Verdacht haben, dass betrügerische Tätigkeiten oder Diebstahl vorgekommen sein könnten, die Cooper Standard betreffen, müssen solche Bedenken gemäß dieser Richtlinie, wie im Abschnitt „Meldung von Verstößen; Vertraulichkeit“ beschrieben, sofort melden. Mitarbeitern oder Vertretern ist es untersagt, im Namen des Unternehmens Strafanzeige ohne schriftliche Zustimmung seitens der Rechtsabteilung zu erstatten. Vertrauliche Informationen Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeiter, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen von Cooper Standard zu schützen, einschließlich Informationen in Bezug auf seine Strategien oder Pläne, die finanzielle Lage, Technologie, Verfahren, Systeme, Produkte, Mitarbeiter, die dem Datenschutz unterliegenden Informationen, Kunden, Lieferanten, Mitbewerber, Marketing- oder Verkaufsaktivitäten, Preisgestaltung, voraussichtliche Akquisitionen oder Veräußerungen oder Informationen oder sonstige Aspekte seiner Geschäftsstrategien oder -pläne („Vertrauliche Informationen“). Mitarbeiter dürfen vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben und innerhalb des Unternehmens nur für den vorgesehenen Zweck verwenden, für den sie diese vertraulichen Informationen kennen müssen. Wenn ein Mitarbeiter meint, dass es angemessen oder gesetzlich erforderlich ist, vertrauliche Informationen außerhalb des Unternehmens offenzulegen oder zu verwenden, muss er sich vor einer solchen Offenlegung oder Verwendung von vertraulichen Informationen an die Rechtsabteilung oder die örtliche Personalabteilung wenden, damit entsprechende Schutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden können. Falls das Unternehmen ein Geheimhaltungsabkommen mit einer dritten Partei zu vertraulichen Informationen abgeschlossen hat, die von der dritten Partei gegenüber dem Unternehmen offengelegt werden sollen, müssen alle Mitarbeiter, die Kenntnis von diesen vertraulichen Informationen erhalten, die Bestimmungen dieses Abkommens einhalten. Diese Verpflichtungen bestehen für alle Mitarbeiter während ihrer gesamten Beschäftigungszeit beim Unternehmen und gelten auch darüber hinaus unbefristet weiter. Datenschutz Cooper Standard verpflichtet sich zum Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Informationen seiner Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und sonstiger Personen, mit denen das Unternehmen in einer Geschäftsbeziehung steht. Persönliche Daten sind Informationen oder Daten in sämtlichen Formaten, wie zum Beispiel in mündlicher Weise, in Worten, auf Papier oder in elektronischem Format, über eine bekannte oder identifizierbare Einzelperson. Cooper Standard erfüllt die vom US-amerikanischen Handelsministerium im Rahmen des Safe-HarborAbkommens zwischen den USA und der EU und des Safe-Harbor-Abkommens zwischen den USA und der Schweiz erstellten Auflagen zur Erhebung, Verwendung und Speicherung von personenbezogenen Daten aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweiz. Cooper Standard hat bescheinigt, dass es die Safe-Harbor-Bestimmungen hinsichtlich Benachrichtigungen, Auswahlmöglichkeiten, Weiterleitung, Sicherheit, Datenintegrität, Zugriffsrechten und Durchsetzung befolgt. Zu weiteren Informationen bezüglich des Safe-Harbor-Programms und um unsere Bescheinigung zu sehen, besuchen Sie bitte: http://www.export.gov/safeharbor/. Eine Kopie unserer Cooper Standard Safe-Harbor-Richtlinie ist über das Cooper StandardMitarbeiterportal erhältlich. INTERESSENKONFLIKTE Allgemeine Richtlinien Ein „Interessenkonflikt“ liegt dann vor, wenn die privaten Interessen einer Einzelperson auf irgendeine Weise mit den Interessen von Cooper Standard im Widerspruch stehen oder es den Anschein hat, dass sie im Widerspruch stehen. Eine Konfliktsituation kann dann entstehen, wenn ein Mitarbeiter Handlungen ergreift oder Interessen verfolgt, die es ihm erschweren, seine Arbeit objektiv und effektiv für Cooper Standard auszuführen. Interessenkonflikte ergeben sich auch dann, wenn ein Mitarbeiter oder ein Mitglied seiner Familie in Folge seiner Position im Unternehmen ungerechtfertigte persönliche Vorteile erhält. Geschäftliche Entscheidungen und Handlungen müssen im besten Interesse von Cooper Standard erfolgen. Verwandtschaftsbeziehungen eines Mitarbeiters oder seiner Familienmitglieder mit möglichen oder bestehenden Lieferanten, Kunden, Wettbewerbern oder sonstigen Personen, mit denen Cooper Standard Geschäfte tätigt, dürfen sich nicht auf das unabhängige und verlässliche Urteilsvermögen des betreffenden Mitarbeiters auswirken. Mitarbeiter sollten außerhalb des Unternehmens weder direkt noch indirekt Interessen verfolgen, die tatsächlich oder anscheinend mit den Interessen von Cooper Standard in Konflikt stehen, es sei denn, das Unternehmen wurde zuvor darüber informiert und hat dem zugestimmt. Falls ein Direktor oder der Chief Executive Officer davon betroffen ist, sollten solche Offenlegungen gegenüber dem Governance-Ausschuss des Aufsichtsrats erfolgen. Sonstige Mitarbeiter sollten derartige Sachverhalte dem für die Unternehmensverantwortung zuständigen Ausschuss (Corporate Responsibility Committee) gegenüber offenlegen. Kredite und Bürgschaften Direktoren, leitende Angestellte und andere Mitarbeiter dürfen weder Kredite noch Bürgschaften des Unternehmens für sich selbst oder ihre Familien-mitglieder beantragen oder annehmen. Darüber hinaus dürfen Mitarbeiter keine Kredite oder Bürgschaften (mit Ausnahme von Banken) für sich selbst oder ihre Familienmitglieder beantragen, oder annehmen, wenn diese von Einzelpersonen, Organisationen oder Wirtschaftseinheiten stammen, die mit Cooper Standard Geschäfte tätigen (oder das anstreben). Mitarbeiter müssen ihren Vorgesetzten unverzüglich über sämtliche Angebote der oben genannten Art in Kenntnis setzen, selbst wenn solche Angebote abgelehnt wurden. Besitz an anderen Firmen Mitarbeiter dürfen weder direkt noch indirekt eine bedeutende finanzielle Beteiligung an Wirtschaftseinheiten halten, die in geschäftlicher Beziehung mit Cooper Standard stehen bzw. eine solche anstreben oder die in Konkurrenz zu Cooper Standard stehen, es sei denn, der für die Unternehmens-verantwortung zuständige Ausschuss (Corporate Responsibility Committee) hat zuvor ausdrücklich eine schriftliche Erlaubnis dazu erteilt. Als Richtlinie wird „eine bedeutende finanzielle Beteiligung“ als eine solche definiert, bei der ein Mitarbeiter und/oder ein Familienmitglied mehr als 1 % des ausgegebenen Eigenkapitals einer Wirtschaftseinheit innehält oder wenn dieser Besitz über 5 % der gesamten Vermögenswerte des Mitarbeiters und/oder seiner Familienangehörigen darstellt. Gelegenheiten im Unternehmen Mitarbeitern ist es weder gestattet, selbst von Geschäftsgelegenheiten zu profitieren, die sich ihnen durch die Nutzung von Eigentum oder Informationen des Unternehmens oder aufgrund ihrer Position im Unternehmen eröffnen, noch dürfen sie sich dadurch persönlich bereichern. Darüber hinaus sollten Mitarbeiter nicht im Wettbewerb mit dem Unternehmen stehen, es sei denn, eine solche Konkurrenz ist dem für die Unternehmensverantwortung zuständigen Ausschuss (Corporate Responsibility Committee) gegenüber offengelegt. Externe Beschäftigungsverhältnisse, Zugehörigkeiten und Aktivitäten Die sich aus dem Beschäftigungs-verhältnis ergebenden, primären Pflichten eines Mitarbeiters bestehen gegenüber Cooper Standard. Alle nicht auf das Unternehmen bezogenen, externen Aktivitäten, wie ein Zweit-Job oder eine freiberufliche Tätigkeit, müssen von den beruflichen Tätigkeiten bei Cooper Standard getrennt bleiben. Mitarbeiter dürfen bei ihren Aktivitäten außerhalb des Unternehmens keinen Gebrauch von den Kunden von Cooper Standard, dessen Lieferanten, Zeit, Name, Einfluss, Vermögenswerten, Einrichtungen, Materialien oder von Diensten anderer Mitarbeiter – auch in Verbindung mit Aktivitäten für gemeinnützige Organisationen oder ehrenamtliche Arbeiten – machen, es sei denn, es liegt die ausdrückliche Genehmigung des Unternehmens dazu vor. einem Vorgesetzten melden und uns dann übergeben. Cooper Standard kann im Rahmen seiner gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung Geld- oder Produktspenden an würdige Zwecke einschließlich Spendenaktionen, die von Kunden durchgeführt werden, vornehmen. Damit die Spende als angebracht gilt, sollte die Zuwendung nicht im Zusammenhang mit spezifischen Kundenkäufen oder Kaufzusagen stehen. Bei Zweifel setzen Sie sich bitte mit der Rechtsabteilung in Verbindung. Geschenke, Gratifikationen und Bewirtungen Mitarbeiter und ihre Familienmitglieder sollten entsprechend allgemein ethisch akzeptierter Geschäftspraktiken keine Geschenke, Gratifikationen oder Bewirtungen – ausgenommen von geringem Wert – von Personen, Firmen oder Körperschaften entgegennehmen, mit denen Cooper Standard Geschäfte tätigt oder tätigen könnte. Es gehört auch zu unserer Politik, entsprechend allgemein ethisch akzeptierter Geschäftspraktiken Personen, Firmen oder Körperschaften, mit denen wir Geschäfte tätigen oder tätigen könnten, keine Geschenke, Gratifikationen oder Bewirtungen – ausgenommen von geringem Wert – anzubieten. Es gibt Fälle, in denen die Ablehnung eines Geschenks von Wert den Geschenkgeber beleidigen könnte. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Mitarbeiter Gäste in einem anderen Land sind und das Geschenk im Zuge eines öffentlichen Anlasses angeboten wird. In diesen Fällen kann der Mitarbeiter, dem das Geschenk angeboten wurde, es im Namen von Cooper Standard annehmen, es Feststellung eines Interessenkonflikts Fragen Sie sich in jeder möglichen Interessenkonfliktsituation: Könnten meine eigenen Interessen zu denen von Cooper Standard im Widerspruch stehen? Könnte ein solcher Eindruck bei anderen, entweder innerhalb oder außerhalb von Cooper Standard, erweckt werden? Falls Sie sich unsicher sind, dann suchen Sie Rat bei dem Leiter Ihrer Personalabteilung vor Ort oder bei der Rechtsabteilung. Beziehungen zu Lieferanten oder Dienstleistungsanbietern Cooper Standard fördert gesunde Lieferantenbeziehungen. Jedoch dürfen Sie persönlich – weder direkt noch indirekt – aus dem Einkauf von Gütern oder Dienstleistungen durch oder von Cooper Standard Nutzen ziehen. Mitarbeiter, zu deren Verantwortungs-bereich der Einkauf steht oder die über Kontakte zu Lieferanten oder Dienstleistungsanbietern verfügen, dürfen ihre Position nicht zum persönlichen Vorteil missbrauchen. Unter keinen Umständen ist es Mitarbeitern gestattet, Bargeld oder Äquivalente von einem Lieferanten, gleich ob direkt oder indirekt, entgegenzunehmen. Zu weiteren Informationen dazu ist eine Kopie der Anti-Korruptionsrichtlinie von Cooper Standard über das Cooper StandardMitarbeiterportal oder über den Leiter Ihrer Personalabteilung erhältlich. INSIDERHANDEL Insiderhandel ist sowohl illegal wie auch sittenwidrig. Bundesstaatliche und Bundeswertpapiergesetze sowie die Richtlinien von Cooper Standard untersagen einen Wertpapierkauf oder -verkauf aufgrund der Kenntnis von wesentlichen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen. Keiner unserer Mitarbeiter, egal auf welcher Unternehmensebene, dem wesentliche, nicht öffentlich zugängliche Informationen bezüglich Cooper Standard oder sonstige Unternehmen bekannt sind, darf diese wesentlichen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen dazu verwenden, Wertpapiere von Cooper Standard zu kaufen oder zu verkaufen. Es ist uns allen verboten, Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, wenn wir Kenntnis von wesentlichen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen besitzen, und wir dürfen keine anderen Personen beauftragen, solche Wertpapiere für uns zu kaufen oder zu verkaufen. Wesentliche, nicht öffentliche Informationen dürfen keiner Person außerhalb von Cooper Standard (einschließlich Verwandte, Freunde oder Geschäftspartner, unabhängig vom Zweck, zu dem eine solche Offenlegung geschieht) preisgegeben werden, bis bevollmächtigte Verantwortliche von Cooper Standard diese Informationen der Öffentlichkeit gegenüber entsprechend offengelegt haben. Bei Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung. Bei „Wesentlichen Informationen“ handelt es sich um Informationen, die ein vernünftig handelnder Anleger bei seiner Entscheidung, Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten, als wichtig betrachten würde. Zu solchen Informationen zählen unter anderem Informationen über Akquisitionen, Veräußerungen, Joint Ventures, einen Wechsel in Schlüsselmanagementpositionen, große Verträge, wesentliche Vertragskündigungen, neue Produkte oder über Verfahren, Ertragszahlen oder Trends sowie wichtige Informationen über Rechtsstreitigkeiten. Bei Fragen über die Relevanz bestimmter Informationen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung. Es wird von jedem Mitarbeiter eine Einhaltung der geltenden Wertpapiergesetze erwartet. Die Unkenntnis des Gesetzes gilt nicht als Verteidigung. Eine Kopie der Wertpapierhandelsrichtlinie von Cooper Standard ist über das Cooper Standard-Mitarbeiterportal oder über den Leiter Ihrer Personalabteilung erhältlich. KARTELLRECHT UND UNLAUTERER WETTBEWERB Kartellrecht Es entspricht den Richtlinien von Cooper Standard, die Kartellgesetze, die für unsere nationalen und weltweiten Unternehmungen gelten, vollständig zu erfüllen. Die Kartell- und Wettbewerbsgesetzgebung ist sehr komplex und von Land zu Land unterschiedlich. Die nachfolgend angeführten allgemeinen Grundsätze sollen dazu dienen, Mitarbeitern zu helfen, Situationen zu erkennen, die zu möglichen kartell- und wettbewerbsrechtlichen Problemen führen, sodass die Mitarbeiter sich entsprechend an die Rechtsabteilung wenden können. Im Allgemeinen darf Cooper Standard keine Absprachen mit Konkurrenten zu folgenden Punkten treffen: über Preise, die das Unternehmen und der Konkurrent von einem oder mehreren Kunden verlangen, sowie über sonstige Konditionen (z. B. Kredit) oder andere Verkaufsbedingungen; über Marktaufteilung, Produktlinien, Kunden oder Gebiete (z. B. eine Übereinkunft, wer in bestimmten Gebieten oder an welche Kunden verkaufen darf); oder über eine Verweigerung, mit einem bestimmten Anbieter oder Kunden Geschäfte zu betreiben. Unlauterer Wettbewerb Die bundesstaatlichen und Bundesgesetze verbieten unfaire Methoden des Wettbewerbs sowie unlautere oder täuschende Handlungen und Praktiken. Diese Gesetze dienen dazu, genauso wie das Kartellrecht, Konkurrenten und Kunden zu schützen. Zwar ist es nicht möglich, sämtliche verbotenen Verhaltensweisen aufzuführen, doch seien hier einige Beispiele genannt: Bestechungen oder Schmiergeldzahlungen, um Verträge oder deren Verletzung durch andere herbeizuführen; Beschaffung von Betriebsgeheimnissen eines Konkurrenten durch Bestechung oder Diebstahl; Falsche, täuschende oder verunglimpfende Behauptungen oder Vergleiche in Bezug auf Mitbewerber oder deren Produkte; und Behauptungen bezüglich der eigenen Produkte, für die es keine angemessenen Gründe gibt. Alle öffentlichen Bekanntmachungen im Namen von Cooper Standard, einschließlich solcher in Verbindung mit Werbung, Werbematerial, Verkaufsvorführungen, Zusicherungen und Garantien, sollten immer der Wahrheit entsprechen sowie auf Grundlage von Fakten nachvollziehbar und in keiner Weise irreführend sein. Mitarbeiter sollten nicht an Gesprächen oder Treffen mit Konkurrenten teilnehmen, deren Gegenstand die oben genannten Themen bilden, und sie sollten sich an die Personalabteilung oder die Rechtsabteilung wenden, wenn sie zu einer Teilnahme angesprochen werden. Unsere Unternehmensrichtlinien besagen, dass alle Kunden und Lieferanten fair zu behandeln sind und dass es keine Diskriminierungen geben darf. Es bedarf keiner schriftlichen Absprache, um gegen die Kartellrechte zu verstoßen! Bei Zweifel wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung INTERNATIONALE GESCHÄFTE TÄTIGEN Allgemeines Cooper Standard ist verpflichtet, die auf dem globalen Markt üblichen Geschäftsgepflogenheiten und Marktpraktiken anzunehmen, zugleich müssen alle Mitarbeiter weltweit die geltenden Gesetze der USA und diese Standards einhalten. Die Mitarbeiter in unseren international tätigen Betrieben müssen sich auch nach den Gesetzen, kulturellen Gepflogenheiten und Gebräuchen der Länder richten, in denen wir tätig sind. Der Foreign Corrupt Practices Act der USA Cooper Standard sowie dessen Mitarbeiter und Vertreter müssen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) der USA einhalten. Der FCPA bezieht sich auf das Verhalten und Gebaren außerhalb der Hoheitsgrenzen der USA. Er gilt für Inlands- und Auslandsniederlassungen des Unternehmens und sowohl für Staatsbürger der USA als auch für Personen, die nicht Bürger der USA sind. Nach diesem Gesetz gilt Folgendes: Dem Unternehmen und seinen Aktionären, Direktoren, Vertretern, leitenden Angestellten und Mitarbeitern ist es untersagt, Geld oder Wertsachen direkt oder indirekt an Regierungsvertreter anderer Staaten als der USA, an politische Parteien oder an Kandidaten für ein politisches Amt außerhalb der USA zu zahlen oder eine Zahlung zu genehmigen, um ein Geschäft zu gewinnen oder zu behalten oder um Entscheidungen solcher offiziellen Regierungsvertreter zu beeinflussen. Alle Geschäftsbücher, Aufzeichnungen und Konten sowohl im In- wie auch im Ausland müssen präzise und ordnungsgemäß Aufschluss über die geschäftlichen Transaktionen und die jeweiligen Dispositionen aller Vermögenswerte des Unternehmens zulassen. Es muss ein System zur Kontrolle interner Abrechnungen gepflegt werden, das eine entsprechende Überwachung aller Vorgänge im Rechnungs- und Berichtswesen auf allen Unternehmensebenen gestattet. Bestimmte Zahlungen und Geschenke an Mitarbeiter außerhalb der USA, deren Pflichten sich im Wesentlichen auf administrative oder Büro-bezogene Aufgaben beziehen, sind unter Umständen zulässig. Oft ist es schwierig, die Legitimität solcher Zahlungen an einem bestimmten Ort unter den dort geltenden Gesetzen zu bestimmen. Vor Leistung oder Genehmigung einer solchen Zahlung müssen Sie den Leiter Ihrer örtlichen Personalabteilung oder die Rechtsabteilung zu Rate ziehen. Gesetze zur Ein- und Ausfuhrkontrolle Alle Mitarbeiter und Vertreter von Cooper Standard und dessen Auslandsniederlassungen müssen die Gesetze zur Ein- und Ausfuhrkontrolle der USA und des jeweils betreffenden anderen Landes erfüllen, in dem wir eine Geschäftstätigkeit ausüben. Gesetze zur Ausfuhrkontrolle umfassen Beschränkungen hinsichtlich der Länder, Personen und Unternehmen, mit denen das Unternehmen Geschäfte betreiben darf, und es kann erforderlich sein, dass bei den zuständigen Behörden vor der Lieferung Lizenzen erworben werden müssen. Ausfuhren können auch aufgrund der Klassifizierung der betreffenden Güter oder aufgrund der Klassifizierung der Endbenutzer oder des Verwendungszwecks der betroffenen Güter einer Kontrolle unterliegen. Lieferungen an sonst zulässige Unternehmen sind untersagt, wenn bekannt ist oder bekannt sein sollte, dass ein solches Unternehmen beabsichtigt, die Güter von Cooper Standard an verbotene Empfängerländer oder an verbotene Endbenutzer oder für verbotene Verwendungszwecke wieder auszuführen. Gesetze zur Einfuhrkontrolle umfassen Anforderungen bezüglich der Aufzeichnungen und Dokumentation und können Verbote oder Beschränkungen der Einfuhr aus bestimmten Ländern enthalten. Alle an Behörden über importierte oder exportierte Güter übermittelten Informationen müssen wahrheitsgetreu und zutreffend sein. Die mit der Einfuhr und Ausfuhr betrauten Mitarbeiter müssen die geltende Rechtslage sowie die Verordnungen kennen und sich daran halten, und sie sollten sich an die Rechtsabteilung zwecks Unterstützung wenden. INTERNATIONALE BOYKOTTMASSNAHMEN Die Antiboykott-Gesetze der USA verbieten uns und Auslandsfirmen unter der Kontrolle des Unternehmens, sich an nicht sanktionierten Boykottmaßnahmen in Bezug auf Produkte oder Dienstleitungen zu beteiligen. Zwar sind die Gesetze zu diesem Thema sehr komplex, jedoch verbieten sie im Allgemeinen dem Unternehmen, sich an Boykottmaßnahmen eines ausländischen Staates, die von den USA nicht anerkannt sind, zu beteiligen. Es könnten in Verträgen, Kaufaufträgen oder Warenbegleitpapieren, die von Cooper Standard unterzeichnet werden sollen, Formulierungen enthalten sein, die den Antiboykott-Gesetzen widersprechen. Mitarbeiter sollten auf das Vorhandensein solcher Formulierungen achten. Jede Aufforderung (durch derartige vertragliche Formulierungen oder auf anderem Wege) an Cooper Standard, einen nicht sanktionierten Boykott zu unterstützen, muss der Regierung der USA gemeldet werden und sollte deshalb sofort an die Rechtsabteilung oder die Personalabteilung weitergeleitet werden. BERUFLICHE CHANCENGLEICHHEIT Cooper Standard setzt sich für Chancengleichheit in allen Aspekten der Beschäftigung und für ein Arbeitsumfeld ohne ungesetzliche Diskriminierung, Belästigung oder Schikanierung jeglicher Art ein. Die Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, dass sie die Unternehmensrichtlinien zu Chancengleichheit und ungesetzlicher Diskriminierung verstehen und befolgen. Kopien dieser Richtlinien sind in der Personalabteilung des Unternehmens erhältlich. UMWELTSCHUTZ UND ARBEITSSCHUTZ Cooper Standard verpflichtet sich, die geltenden Gesetze einzuhalten und sich verantwortlich und wirkungsvoll für den Umwelt- und Arbeitsschutz einzusetzen. Die Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, dass sie die Unternehmensrichtlinien zum Umweltschutz und zum Arbeitsschutz verstehen und einhalten. Kopien dieser Richtlinien sind in unserer Abteilung für Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz erhältlich. SOZIALE MEDIEN Cooper Standard hat Verständnis dafür, dass soziale Medien Spaß machen und auf dankbare Weise ein Teilen des Lebens im Familien-, Freundes- und Kollegenkreis rund um die Welt ermöglichen. Jedoch bringt die Verwendung von sozialen Medien gewisse Gefahren wie auch entsprechende Verantwortlichkeiten mit sich. Wir haben besondere Leitlinien bezüglich der angemessenen Verwendung von sozialen Medien erstellt. Diese Leitlinien gelten für alle Personen, die bei Cooper Standard arbeiten. Soziale Medien umfassen sämtliche Kommunikationsmittel oder ein Einstellen von Informationen oder Inhalten jeder Art im Internet, einschließlich auf einer Webseite, einem Blog, einer Zeitschrift oder einem Tagebuch, einer persönlichen Website, einer Website eines sozialen Netzwerks oder Affinitätswebsite, einer Internetanschlagtafel, einem Chatroom oder einer sonstigen elektronischen Kommunikationsform, gleich ob diese Ihnen oder einem Dritten gehören und unabhängig davon, ob diese mit Cooper Standard verbunden sind oder nicht. Da Sie allein dafür verantwortlich sind, was Sie online einstellen, bedenken Sie vor Erstellung des Inhalts die damit verbundenen Gefahren und Anerkennungen. Denken Sie daran, dass jede Verhaltensweise, die sich nachteilig auf Ihre Arbeitsleitung, die Leistung von Kollegen, auf Mitarbeiter von Cooper Standard oder Kunden und Lieferanten auswirkt, zu einem Disziplinarverfahren bis hin zur Kündigung führen kann. Eine Kopie der Richtlinien über soziale Medien von Cooper Standard kann über das Cooper Standard-Mitarbeiterportal oder den Leiter Ihrer Personalabteilung bezogen werden. VERZICHTSERKLÄRUNGEN/MODIFIKATIONEN In bestimmten außerordentlichen Situationen kann Cooper Standard darauf verzichten, gegenüber Mitarbeitern, Direktoren oder leitenden Angestellten den Verhaltenskodex anzuwenden. Bei leitenden Angestellten und Direktoren bedarf solch ein Verzicht der ausdrücklichen Zustimmung durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Bei allen anderen Mitarbeitern bedarf solch ein Verzicht der ausdrücklichen Zustimmung durch den für die Unternehmensverantwortung zuständigen Ausschuss (Corporate Responsibility Committee). ANHANG A HOTLINE ZUR MELDUNG VON ETHIKVERSTÖSSEN ANRUFINFORMATIONEN INTERNATIONAL Australien 800-339276 Kanada 1-866-384-4277 Belgien 0800-77004 Korea 00798-14-800-6599 Brasilien 0800-8911667 Mexiko 001-800-840-7907 China (Nord) 10-800-712-1239 Niederlande 0800-0226174 China (Süd) 10-800-120-1239 Polen 0-0-800-1211571 Deutschland 0800-1016582 Rumänien 0808-03-4288 (nach der Eingabeaufforderung wählen Sie bitte 866-384-4277) Frankreich 0800-902500 Schweden 020-79-8729 Großbritannien 08-000328483 Serbien 704-414-5967 Indien 000-800-100-1071 Spanien 900-991498 Italien 800-786907 Tschechische Republik 800-142-550 Japan 0066-33-112505 USA 1-866-384-4277 ANHANG B MITGLIEDER DES FÜR DIE UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG ZUSTÄNDIGEN AUSSCHUSSES (CORPORATE RESPONSBILITY COMMITTEE) Die Namen und Kontaktangaben der aktuellen Ausschussmitglieder sind über das Cooper Standard-Mitarbeiterportal oder über den Leiter Ihrer örtlichen Personalabteilung erhältlich.