Fachtagung Cyber-Mobbing und Happy
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Fachtagung Cyber-Mobbing und Happy
Fachtagung „Cyber-Mobbing und Happy-Slapping als Realität in der Mediengesellschaft - Möglichkeiten der pädagogischen Intervention und Prävention“ am 6. November 2009 an der Technischen Universität Berlin 4 Foren unter gleichen Leitfragen: Forum 4: „Aus Perspektive und Verantwortung der Polizei – Präventionsmaßnahmen und Vorgehen der Polizei. Handygewalt – Ein Kurzfilm zur Gewaltprävention (mit Unterstützung des Informationszentrums Mobilfunk e.V.) Moderation: Martina Linke, Kriminalhauptkommissarin, LKA Berlin, LKA Präv 2 Dokumentation: Barbara Keller, Projektleiterin, Schulprojekt Mobilfunk, Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF) Welche pädagogische Strategie gibt es gegen Cyber-Mobbing und HappySlapping? Eltern, Lehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sollten sich über die aktuellen technischen Entwicklungen/Möglichkeiten bei Mobiltelefonen informieren. Das Thema rechtzeitig und offen in der Schule ansprechen (möglichst schon in der Grundschule). Jugendliche können als Experten fungieren, um technische Details zu erklären. Gefahren und Gegenmaßnahmen sollten konkret benannt werden, ohne Neugier auf das Verbotene zu wecken. In der Hausordnung der Schule klare Regeln für Gebrauch und Konsequenzen bei Missbrauch von Handys formulieren. Eltern sollten dieser Hausordnung zustimmen. Empathieübungen mit Schülern (Verbesserung der Fähigkeit, Gefühle anderer wahrzunehmen, sie zu verstehen und angemessen zu beantworten) Über den Einsatz von Bildern, den Zugang zu Kindern und Jugendlichen bekommen (z. B. Bilder von YouTube, Social Communities, Internet etc.), denn viele problematische Inhalte stammen aus dem Internet. Nach Möglichkeit kann der Lehrer das Vertrauen der Schüler erwerben, sodass Schüler Missstände der Lehrkraft melden. Kinder und Jugendliche sollten sich bewusst sein, dass Lehrer und Eltern zu ihrem Schutz da sind. Was tun, wenn Fälle von Cyber-Mobbing und Happy-Slapping in der Schule, im Elternhaus oder in der Freizeit bekannt werden? In der Schule: • Geräte können zeitweise einbehalten werden, die Eltern müssen die Geräte anschließend in der Schule abholen. • Die Schule kann ein Mediationsgespräch zwischen Eltern und Schülern anbieten, der Lehrer fungiert als Mediator. Es kann ein gemeinsamer „Vertrag“ geschlossen werden, wodurch zukünftiger Missbrach verhindert werden soll. • Wenn der Verdacht für eine Straftat besteht, muss die Polizei gerufen werden (weitere rechtliche Schritte s. u.). Der betreffende Schüler sollte über das weitere Vorgehen informiert werden, das Handy kann dann der Polizei übergeben werden. Die Erziehungsberechtigten sollten ebenfalls Kenntnis erhalten. • Ein akuter Fall kann in der Klasse thematisiert werden. • Sind Opfer bekannt, sollten diese betreut werden. Wenn Lehrer unerlaubter Weise gefilmt und im Internet bloß gestellt werden: • Es liegt eine Straftat vor Æ Polizei.^ Fachtagung „Cyber-Mobbing und Happy-Slapping als Realität in der Mediengesellschaft - Möglichkeiten der pädagogischen Intervention und Prävention“ am 6. November 2009 an der Technischen Universität Berlin • Der Lehrer sollte sich nichts anmerken lassen und den Fall nach Außen möglichst ignorieren. • Der Lehrer kann den Täter in der Öffentlichkeit der Klasse bloßstellen und das Thema ansprechen. Was sind notwendige pädagogische Maßnahmen im Vorfeld? • Den Kurzfilm „Handygewalt“ einsetzen (Dauer 5:23 Min). • Potentielle Opfer bekommen Hinweise, wie sie Hilfe von anderen einfordern können. Schüler werden dazu animiert, anderen zu helfen. Rechtliche und schulische Konsequenzen, im Fall des Missbrauchs, können thematisiert werden. • Der Film „Handygewalt“ ist Teil des Medienpakets Abseits?! und wurde von der Polizeilichen Kriminalprävention an Schulen in ganz Deutschland verteilt. • Solange der Vorrat reicht, kann das Paket kostenlos bestellt werden: • http://www.schulprojekt-mobilfunk.de/material_gewaltpraevention.php • http://polizei-beratung.de/mediathek/medienpakete/abseits/ • Mit den Schülern gemeinsam eine Nutzungsordnung formulieren (z. B. für Klassenraum oder Klassenfahrt). Die Akzeptanz einer gemeinsamen Ordnung ist in der Regel sehr hoch. • Konfliktlotsen schulen und einsetzen. • Projekttage zum Thema Medienkompetenz veranstalten und externe Partner hinzuziehen (z.B. Präventionsbeamte der Polizei, Kontaktdaten s. u.) Welche rechtlichen Schritte sind gegen Cyber-Mobbing und Happy-Slapping einzuleiten? • Liegt eine Straftat vor, ist die Lehrkraft angehalten, die Polizei zu informieren. Näheres regelt der Erlass „Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft“ v. 30.09.2003. • Aufgrund des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes) darf die Lehrkraft - selbst bei einem begründeten Verdacht den Speicher des Mobilgerätes nicht kontrollieren, sondern muss das Handy der Polizei ausliefern. • Eine Einsichtnahme in den Bildspeicher mit Einverständnis des Schülers ist möglich. • Eine polizeiliche Durchsuchung eines Schülers und die Sicherstellung eines Beweismittels (z.B. Handy) sind bei Tatverdacht und bei „Gefahr im Verzuge“ grundsätzlich ohne richterlichen Beschluss möglich. • Die Schule ist verpflichtet, den Zugang zu strafbaren Inhalten, beispielsweise an schuleigenen Computern, aktiv zu verhindern (z. B. durch einen InternetSchutzfilter). Fachtagung „Cyber-Mobbing und Happy-Slapping als Realität in der Mediengesellschaft - Möglichkeiten der pädagogischen Intervention und Prävention“ am 6. November 2009 an der Technischen Universität Berlin • Wenn trotz aller Vorsicht verbotene Angebote wahrgenommen werden, dürfen diese keinesfalls heruntergeladen werden. Bereits der Besitz verbotener Inhalte kann strafbar sein. Quellen: http://www.lka.niedersachsen.de/praevention/gewalt/gewalt_pornovideo_handy/index.php www.stiftung-spi.de/download/sozraum/infoblatt_43.pdf Sozialpädagogisches Institut Berlin, Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei, Infoblatt 43: www.stiftung-spi.de/download/sozraum/infoblatt_43.pdf Weitere Hinweise der Polizei und rechtliche Aspekte: http://www.lka.niedersachsen.de/praevention/gewalt/gewalt_pornovideo_handy/index. php Merkblatt „Gewaltvideos auf Schülerhandys“: http://www.polizeiberatung.de/file_service/documents/Merkblatt_Gewaltvideos_060705.pdf Broschüre „Im Netz der neuen Medien“: http://polizeiberatung.de/mediathek/kommunikationsmittel/broschueren/index/content_socket/brosc hueren/display/206/ Illegale Inhalte auf mobilen Digitalgeräten von Schülern – Beispielfälle und rechtliche Hintergründe: http://www.lehrer-online.de/digitalgeraete.php Wer sind die Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner? Die Berliner Polizei verfügt über ein umfassendes Präventionsprogramm und zahlreiche Präventionsbeauftragte. • Ansprechpartner in Berlin: http://www.berlin.de/polizei/praevention/index.html • Ansprechpartner in Brandenburg: http://www.internetwache.brandenburg.de/sixcms/list.php?page=page_start_them en&sv[thema]=Prävention&sv[highlight]=off • Das Schulprojekt Mobilfunk stellt kostenlose Unterrichtsmaterialien für Lehrer bereit, die bestellt werden können. Gleichzeitig werden deutschlandweit kostenlose Lehrerfortbildungen angeboten, auf Wunsch kommen Referenten auch zu einem Fachtag an die Schule http://www.schulprojekt-mobilfunk.de/ • Aktion Kinder und Jugendschutz in Brandenburg http://www.jugendschutz-brandenburg.de/cms/front_content.php • Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Berlin e.V. http://www.jeder-ist-anders-berlin.de/home.php.