Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Wipperfürth _2

Transcrição

Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Wipperfürth _2
Öffentliche Bekanntmachung der Hansestadt Wipperfürth
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
der Hansestadt Wipperfürth und der Schloss-Stadt Hückeswagen
über die Einrichtung eines
zentralen Zahlungs- und Forderungsmanagements
Die Räte der Hansestadt Wipperfürth und der Schloss-Stadt Hückeswagen haben die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung eines zentralen Zahlungs- und
Forderungsmanagements bei der Hansestadt Wipperfürth beschlossen.
Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird durch den Landrat des Oberbergischen Kreises
als untere staatliche Verwaltungsbehörde am 23.08.2013 entsprechend § 22 Abs. 1 der
Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises durch Veröffentlichung in den folgenden
Zeitungen öffentlich bekannt gemacht:
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Oberbergischer Anzeiger
Oberbergische Volkszeitung und Bergische Landeszeitung (Ausgabe Bergische
Rundschau)
Remscheider
Generalanzeiger
(Ausgabe
Hückeswagen
und
Ausgabe
Radevormwald)
Bergische Morgenpost (Ausgabe Hückeswagen und Ausgabe Radevormwald)
Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.
Der Text der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der Bekanntmachung können auch im
Internet unter www.wipperfuerth.de eingesehen werden.
Wipperfürth, ____________
Michael von Rekowski
Bürgermeister