Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Wipperfürth _2
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Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Wipperfürth _2
Öffentliche Bekanntmachung der Hansestadt Wipperfürth Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Hansestadt Wipperfürth und der Schloss-Stadt Hückeswagen über die Einrichtung eines zentralen Zahlungs- und Forderungsmanagements Die Räte der Hansestadt Wipperfürth und der Schloss-Stadt Hückeswagen haben die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung eines zentralen Zahlungs- und Forderungsmanagements bei der Hansestadt Wipperfürth beschlossen. Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird durch den Landrat des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde am 23.08.2013 entsprechend § 22 Abs. 1 der Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises durch Veröffentlichung in den folgenden Zeitungen öffentlich bekannt gemacht: • • • • Oberbergischer Anzeiger Oberbergische Volkszeitung und Bergische Landeszeitung (Ausgabe Bergische Rundschau) Remscheider Generalanzeiger (Ausgabe Hückeswagen und Ausgabe Radevormwald) Bergische Morgenpost (Ausgabe Hückeswagen und Ausgabe Radevormwald) Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen. Der Text der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der Bekanntmachung können auch im Internet unter www.wipperfuerth.de eingesehen werden. Wipperfürth, ____________ Michael von Rekowski Bürgermeister