Die funktionale Gewährleistung bei Industrieböden
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Die funktionale Gewährleistung bei Industrieböden
Die funktionale Gewährleistung bei Industrieböden Asendorf, Knut Asendorf Bauchemie Consult GmbH Wiesbaden Deutschland [email protected] Zusammenfassung The commitment of the building’s owner or the user to clean and maintain the industrial flooring is not seldom “misunderstood”. To keep the whole building in good shape by maintaining the industrial floors should be a normal idea. The “Functional Warranty” which is documented in the WTA-recommendation 5-7-99/D “Testing and maintaining of concrete structures” which can be transformed to industrial flooring systems. The contractor has to give warranty for the function of the intended use for the duration of the inspection period. A frequent inspection including the necessary repairworks has to be planned by a consulting engineer who has to report the complete life of the industrial floor. 1. Allgemeines Die Wartung und Instandhaltung von Betonbauwerken erhält durch die für diese Bauwerke geltenden Regelwerke zunehmende Bedeutung. So wird in DIN 1045; DIN EN 206-1 [1] davon ausgegangen, dass bei Einhaltung aller Anforderungen und Sicherstellung aller dort genannten Eigenschaften das Bauwerk mindestens über 50 Jahre nutzbar ist, sofern eine übliche Wartung und Instandsetzung stattfindet. Von diesen für die geplanten 50 Jahre Nutzungsdauer notwendigen Anforderungen und Eigenschaften kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn eine entsprechende Wartungsintensität sichergestellt ist. So bietet sich durch die Regelungen, die im DAfStb-Heft 525 [2] für Parkhäuser und im Bereich der Expositionsklasse XD3 die Möglichkeit, bei Beschichtung des Parkdecks mit einem dafür geeigneten Oberflächenschutzsystem die Betondeckung und die Anforderungen an die Betonzusammensetzung zu reduzieren, wenn eine Wartung zweimal jährlich vor und nach der Frostperiode sichergestellt ist und damit Beschädigungen an der Beschichtung dahingehend instand gesetzt werden, dass eine Beeinträchtigung des Bauwerks nicht zu erwarten ist. Es ist ein projektbezogener Wartungsplan zu erstellen. 1.1 Sinngemäße Übertragung auf den Industrieboden Die vielfältigen Funktionen des Industriebodens beinhalten auch die Schutzfunktion für das Bauwerk. Das bedeutet, dass diese Funktion unmittelbar auch in die Lebensdauer des Bauwerks einwirkt. Ein objektbezogener Wartungsplan soll erarbeitet werden, die Aufgabenverteilung ist zu klären und damit die Verantwortlichkeiten. Es ist eine Vertragliche Regelung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber zu treffen. Die Rolle des sachverständigen Planers ist zu klären. Dieses Zusammenspiel stellt die Funktion, d. h. die beabsichtigte Nutzung für die planmäßige Lebensdauer des Bauwerks sicher. Planer Bauherr Unternehmer Fig 1 Das Verhältnis der am Bau beteiligten 2 Erforderliche Vertragsverhältnisse Im WTA Merkblatt 5-7-99/D [3] ist die Vorgehensweise und die jeweilige Verpflichtung der Beteiligten als Beitrag zur funktionalen Gewährleistung geregelt. Mit dem zugehörigen Musterwartungsvertrag Merkblatt 5-1-99/D [4] liegt ein Vorschlag auf dem Tisch der das Verhältnis und die Verpflichtung zwischen Auftraggeber und Ausführendem behandelt. Es hat sich gezeigt, dass es im Verständnis allgemein nicht ausreichend ist. Der vertragsmäßige Einsatz des Planers ist nicht ausreichend klar. Es wird in der Regel nicht verstanden, dass auch ein sinngemäßer Überwachungsvertrag mit dem Planer abzuschließen ist. Die nachstehende Grafik soll diese Funktion verdeutlichen. Bauherr (Betreiber) RILI SIB Industrieboden DIN 18195 RILI 804.6102 Überwachungsvertrag Wartungsvertrag Planer Untersuchen Prüfen Planen Überwachen Unternehmer Technische Oberbauleitung Pflegen Warten Instandsetzen Abnahme Dokumentation Fig 2 Funktiona Funktionale Gewährlei Gewährleiswährleistung Verträge und Verpflichtungen Die Unterscheidung zwischen der Gewährleistung, die sich aus den Verpflichtungen nach VOB / BGB ergeben und der Funktionalen Gewährleistung werden auch in den Fristen deutlich. Während die Verpflichtung zur Beseitigung von Mängeln sich aus dem Bauvertrag bei der Erstellung des Industriebodens ergeben und auf die vereinbarte Laufzeit begrenzt ist, ergibt die Funktionale Gewährleistung bei entsprechender Wartung eine Garantie für die beabsichtigte Nutzung auf eine praktisch unbegrenzte Dauer. Mängel werden nur beseitigt, wenn sie die Nutzung und die Schutzwirkung für das Bauwerk beeinträchtigen. [5] So werden beispielsweise Farbtonveränderungen nicht berücksichtigt, wenn sie die Nutzung nicht beeinträchtigen. Handelt es sich jedoch bei dem Objekt um eine anspruchsvolle Ausstellungshalle, so kann diese Farbtonveränderung durchaus Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung werden. Auf jeden Fall ist ein solcher Punkt im Vertrag mit dem Planer vorab zu regeln. Ein weiterer wesentlicher Unterschied ergibt sich daraus, dass ein Wartungsvertrag mit der Konsequenz einer Funktionalen Gewährleistung auch für einen bereits bestehenden Industriefußboden abgeschlossen werden kann, wogegen die VOB / BGB Gewährleistung sich immer auf die Neuerstellung eines Objektes bezieht. C:\Dokumente und Einstellungen\Golar\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK33\Skript.doc 1 Gewährleistung VOB /BGB 1. Inspektion 2. Inspektion Fortsetzung nach geplanter Lebensdauer Art Mangelfreiheit Sicherstellung der Funktion Sicherstellung der Funktion Funktion auf Lebensdauer Dauer Max 5 Jahre Max 2 Jahre Max 2 Jahre Funktionale Gewährleistung (unabhängig von einer Neuerstellung des Industriebodens) Fig. 3 Laufzeiten 3 Die Aufgaben der Beteiligten Eine dauerhafte Funktion der aufgezeigten Vertragsverhältnisse ist nur möglich, wenn jedem klar ist, was seine Aufgaben in diesem Zusammenspiel sind. Ausfälle in der Vergangenheit entstanden oft aufgrund dieser Ursache. 3.1 Der Bauherr Er schießt die Verträge mit Planer (Überwachungsvertrag) und Unternehmer (Wartungsvertrag) ab. Gleichzeitig ist er zur Pflege und nutzungsbedingter Handhabung des Industriebodens verpflichtet. Die Pflege muss auch eine Berichterstattung über Schäden oder Auffälligkeiten an den Planer beinhalten. Es darf nicht vorkommen, dass z. B. beginnende Fugenschäden nicht beachtet werden. Gewaltschäden können zu ernsthaften Bauwerksschäden führen, wenn gleichzeitig eine Nassbelastung einhergeht. Über jede Änderung der Nutzung ist der Planer zu informieren, damit er gegebenenfalls das Wartungskonzept entsprechend anpassen kann oder den Bauherrn über mögliche Zusatzmaßnahmen beraten kann. 3.2 Der sachkundige Planer Er stellt das individuelle Wartungskonzept für den entsprechenden Lastfall auf. Dafür hat er nicht nur das angewendete Industriebodensystem in Bezug auf die beabsichtigte Nutzung zu prüfen, sondern auch den Lastfall der durch die Nutzung entsteht um daraus sinnvolle Wartungsintervalle entwickeln zu können. Schadensmeldungen hat er zu bewerten und erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen zu konzipieren. Nach Abstimmung mit dem Bauherrn führt er die Instandsetzungsplanung durch. Im Rahmen seines Überwachungsvertrages plant er und führt die periodischen Prüfungen nach WTAMerkblatt 5-7-99/D durch. Bei kritischen Schadensmeldungen führt er Prüfungen aus besonderen Anlass nach WTA-Merkblatt 5-7-99/D durch und berät den Bauherrn. Während der Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen überwacht er den Unternehmer im Sinne einer technischen Oberbauleitung als Vertreter des Bauherrn. Er stellt die Dokumentation, die eine Art Lebenslaufakte des Industriebodens darstellt zusammen und aktualisiert sie. 3.3 Der Unternehmer Er führt die vereinbarte, regelmäßige Wartungsinspektion durch. Hierbei hat er auch die Erfahrungen und Hinweise des Nutzers sowie eventuelle Angaben des Planers zu beachten. Kleinere Schäden, deren Umfang im Wartungsvertrag definiert sein müssen sind unaufgefordert während der Inspektion mit zu beseitigen. Er erstellt einen Wartungsbericht der sowohl dem Nutzer als auch dem Planer zugänglich ist. Während der Inspektion führte er auf Anordnung des Planers zusätzliche Instandsetzungen aus. Der Unternehmer gibt eine Gewährleistung für die geplante Nutzung des gewarteten Industriebodens für die Dauer des Wartungsintervalls. Eine Gewährleistungsformulierung sollte in etwa folgende Formulierung beinhalten: “Auf der Grundlage des WTA – Merkblattes 5-7-99/D wird eine Wartung mit Intervallen von max. 2 Jahren, beginnend mit dem Tag der Abnahme (oder Inbetriebnahme) abgeschlossen. Der Unternehmer gewährleistet die Funktion für die geplante Nutzung der instandgesetzten Bauteile für die Dauer des jeweiligen Wartungsintervalls“. 4 Wirtschaftlichkeit Was für ein Kraftfahrzeug oder eine Maschine selbstverständlich ist, setzt sich erst langsam im Baugewerbe und ganz besonders beim Industrieboden durch. Dies ist umso unverständlicher als es sich im Regelfalle beim Industrieboden um ein wesentlich höheres Wirtschaftsgut handelt als bei einem Kraftfahrzeug. Auch die Anforderungen an die Belastbarkeit kann um ein vielfaches höher liegen. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass die Wartungskosten im Sinne des WTAMerkblattes über einen 10 – Jahreszeitraum wesentlich geringer sind als die Neuverlegung eines belasteten Industriebodens der nicht gewartet wurde und nach diesem Zeitraum zu erneuern ist. Dabei sind Nutzungsausfälle oder Produktionseinschränkungen die bei der Erneuerung des Industriebodens entstehen noch nicht berücksichtigt. Fazit: Die funktionale Gewährleistung auf der Basis eines Wartungsvertrages ist die wirtschaftlichste Lösung. C:\Dokumente und Einstellungen\Golar\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK33\Skript.doc 2 5 Dokumentation Um auch in weiterer Zukunft die optimale Instandhaltung des Industriebodens sicher stellen zu können, hat der Planer die Aufgabe alle relevanten Ergebnisse der Untersuchungen und Inspektionen zu dokumentieren. • • • • • • • Untersuchungsergebnisse und Messungen die im Laufe der Zeit angefertigt worden sind . Alle technischen Merkblätter der eingesetzten Stoffe und möglichst auch der Stoffe, die im Zuge der Nutzung mit dem Boden in Berührung kommen. Alle von ihm erstellten Konzepte und Leistungsverzeichnisse. Jede Korrespondenz die mit Genehmigungsbehörden und Zulassungsstellen geführt wurden. Eine Dokumentation der besonderen Vorkommnisse wie Prüfungen aus besonderem Anlass. Berichte über Nutzungsänderungen und deren Konsequenzen im Hinblick auf den Industrieboden. Fotodokumentation Die Dokumentation ist in 2-facher Ausfertigung zu erstellen wobei ein Exemplar beim Bauherrn und eines beim Planer geführt werden soll. References [1] DIN 1045; DIN EN 206-1 Beuth Vertrieb GmbH Berlin [2] Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Heft 525 [3] WTA-Merkblatt 5-7-99/D „Prüfen und Warten von Betonbauwerken“ Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. [4] WTA-Merkblatt 5-1-99/D „Wartung von Betonbauwerken Musterwartungsvertrag“ Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. [5] K. Asendorf „Die Wartung instandgesetzter Bauwerke zur Erhaltung der Bausubstanz mit Hilfe von Wartungsverträgen“ Internationale Zeitschrift für Bauinstandsetze, 2.Jg. Heft 4, 1996 C:\Dokumente und Einstellungen\Golar\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK33\Skript.doc 3