Die funktionale Gewährleistung bei Industrieböden

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Die funktionale Gewährleistung bei Industrieböden
Die funktionale Gewährleistung bei Industrieböden
Asendorf, Knut
Asendorf Bauchemie Consult GmbH
Wiesbaden Deutschland
[email protected]
Zusammenfassung
The commitment of the building’s owner or the user to clean and maintain the industrial flooring is not seldom
“misunderstood”. To keep the whole building in good shape by maintaining the industrial floors should be a normal
idea. The “Functional Warranty” which is documented in the WTA-recommendation 5-7-99/D “Testing and maintaining
of concrete structures” which can be transformed to industrial flooring systems.
The contractor has to give warranty for the function of the intended use for the duration of the inspection period.
A frequent inspection including the necessary repairworks has to be planned by a consulting engineer who has to report
the complete life of the industrial floor.
1. Allgemeines
Die Wartung und Instandhaltung von Betonbauwerken
erhält durch die für diese Bauwerke geltenden Regelwerke zunehmende Bedeutung. So wird in DIN 1045;
DIN EN 206-1 [1] davon ausgegangen, dass bei Einhaltung aller Anforderungen und Sicherstellung aller dort
genannten Eigenschaften das Bauwerk mindestens über
50 Jahre nutzbar ist, sofern eine übliche Wartung und
Instandsetzung stattfindet.
Von diesen für die geplanten 50 Jahre Nutzungsdauer
notwendigen Anforderungen und Eigenschaften kann
im Einzelfall abgewichen werden, wenn eine entsprechende Wartungsintensität sichergestellt ist. So bietet
sich durch die Regelungen, die im DAfStb-Heft 525 [2]
für Parkhäuser und im Bereich der Expositionsklasse
XD3 die Möglichkeit, bei Beschichtung des Parkdecks
mit einem dafür geeigneten Oberflächenschutzsystem
die Betondeckung und die Anforderungen an die Betonzusammensetzung zu reduzieren, wenn eine Wartung zweimal jährlich vor und nach der Frostperiode
sichergestellt ist und damit Beschädigungen an der
Beschichtung dahingehend instand gesetzt werden, dass
eine Beeinträchtigung des Bauwerks nicht zu erwarten
ist. Es ist ein projektbezogener Wartungsplan zu erstellen.
1.1 Sinngemäße Übertragung auf den Industrieboden
Die vielfältigen Funktionen des Industriebodens beinhalten auch die Schutzfunktion für das Bauwerk. Das
bedeutet, dass diese Funktion unmittelbar auch in die
Lebensdauer des Bauwerks einwirkt. Ein objektbezogener Wartungsplan soll erarbeitet werden, die Aufgabenverteilung ist zu klären und damit die Verantwortlichkeiten. Es ist eine Vertragliche Regelung zwischen
dem Auftragnehmer und Auftraggeber zu treffen. Die
Rolle des sachverständigen Planers ist zu klären. Dieses
Zusammenspiel stellt die Funktion, d. h. die beabsichtigte Nutzung für die planmäßige Lebensdauer des
Bauwerks sicher.
Planer
Bauherr
Unternehmer
Fig 1
Das Verhältnis der am Bau beteiligten
2 Erforderliche Vertragsverhältnisse
Im WTA Merkblatt 5-7-99/D [3] ist die Vorgehensweise und die jeweilige Verpflichtung der Beteiligten
als Beitrag zur funktionalen Gewährleistung geregelt.
Mit dem zugehörigen Musterwartungsvertrag Merkblatt
5-1-99/D [4] liegt ein Vorschlag auf dem Tisch der das
Verhältnis und die Verpflichtung zwischen Auftraggeber und Ausführendem behandelt. Es hat sich gezeigt,
dass es im Verständnis allgemein nicht ausreichend ist.
Der vertragsmäßige Einsatz des Planers ist nicht ausreichend klar. Es wird in der Regel nicht verstanden, dass
auch ein sinngemäßer Überwachungsvertrag mit dem
Planer abzuschließen ist. Die nachstehende Grafik soll
diese Funktion verdeutlichen.
Bauherr
(Betreiber)
RILI
SIB
Industrieboden
DIN
18195
RILI
804.6102
Überwachungsvertrag
Wartungsvertrag
Planer
Untersuchen
Prüfen
Planen
Überwachen
Unternehmer
Technische
Oberbauleitung
Pflegen
Warten
Instandsetzen
Abnahme
Dokumentation
Fig 2
Funktiona
Funktionale
Gewährlei
Gewährleiswährleistung
Verträge und Verpflichtungen
Die Unterscheidung zwischen der Gewährleistung, die
sich aus den Verpflichtungen nach VOB / BGB ergeben und der Funktionalen Gewährleistung werden auch
in den Fristen deutlich. Während die Verpflichtung zur
Beseitigung von Mängeln sich aus dem Bauvertrag bei
der Erstellung des Industriebodens ergeben und auf die
vereinbarte Laufzeit begrenzt ist, ergibt die Funktionale
Gewährleistung bei entsprechender Wartung eine Garantie für die beabsichtigte Nutzung auf eine praktisch
unbegrenzte Dauer. Mängel werden nur beseitigt, wenn
sie die Nutzung und die Schutzwirkung für das Bauwerk beeinträchtigen. [5]
So werden beispielsweise Farbtonveränderungen nicht
berücksichtigt, wenn sie die Nutzung nicht beeinträchtigen. Handelt es sich jedoch bei dem Objekt um eine
anspruchsvolle Ausstellungshalle, so kann diese Farbtonveränderung durchaus Gegenstand der vertraglichen
Vereinbarung werden. Auf jeden Fall ist ein solcher
Punkt im Vertrag mit dem Planer vorab zu regeln.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied ergibt sich daraus, dass ein Wartungsvertrag mit der Konsequenz
einer Funktionalen Gewährleistung auch für einen bereits bestehenden Industriefußboden abgeschlossen
werden kann, wogegen die VOB / BGB Gewährleistung sich immer auf die Neuerstellung eines Objektes
bezieht.
C:\Dokumente und Einstellungen\Golar\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK33\Skript.doc
1
Gewährleistung
VOB /BGB
1. Inspektion
2. Inspektion
Fortsetzung nach
geplanter Lebensdauer
Art
Mangelfreiheit
Sicherstellung
der Funktion
Sicherstellung
der Funktion
Funktion auf
Lebensdauer
Dauer
Max 5 Jahre
Max 2 Jahre
Max 2 Jahre
Funktionale Gewährleistung
(unabhängig von einer Neuerstellung des Industriebodens)
Fig. 3 Laufzeiten
3
Die Aufgaben der Beteiligten
Eine dauerhafte Funktion der aufgezeigten Vertragsverhältnisse ist nur möglich, wenn jedem klar ist, was
seine Aufgaben in diesem Zusammenspiel sind.
Ausfälle in der Vergangenheit entstanden oft aufgrund
dieser Ursache.
3.1
Der Bauherr
Er schießt die Verträge mit Planer (Überwachungsvertrag) und Unternehmer (Wartungsvertrag) ab.
Gleichzeitig ist er zur Pflege und nutzungsbedingter
Handhabung des Industriebodens verpflichtet. Die
Pflege muss auch eine Berichterstattung über Schäden
oder Auffälligkeiten an den Planer beinhalten. Es darf
nicht vorkommen, dass z. B. beginnende Fugenschäden
nicht beachtet werden. Gewaltschäden können zu ernsthaften Bauwerksschäden führen, wenn gleichzeitig eine
Nassbelastung einhergeht.
Über jede Änderung der Nutzung ist der Planer zu
informieren, damit er gegebenenfalls das Wartungskonzept entsprechend anpassen kann oder den Bauherrn
über mögliche Zusatzmaßnahmen beraten kann.
3.2
Der sachkundige Planer
Er stellt das individuelle Wartungskonzept für den
entsprechenden Lastfall auf. Dafür hat er nicht nur das
angewendete Industriebodensystem in Bezug auf die
beabsichtigte Nutzung zu prüfen, sondern auch den
Lastfall der durch die Nutzung entsteht um daraus sinnvolle Wartungsintervalle entwickeln zu können.
Schadensmeldungen hat er zu bewerten und erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen zu konzipieren.
Nach Abstimmung mit dem Bauherrn führt er die Instandsetzungsplanung durch.
Im Rahmen seines Überwachungsvertrages plant er und
führt die periodischen Prüfungen nach WTAMerkblatt 5-7-99/D durch.
Bei kritischen Schadensmeldungen führt er Prüfungen
aus besonderen Anlass nach WTA-Merkblatt 5-7-99/D
durch und berät den Bauherrn.
Während der Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen überwacht er den Unternehmer im Sinne einer
technischen Oberbauleitung als Vertreter des Bauherrn.
Er stellt die Dokumentation, die eine Art Lebenslaufakte des Industriebodens darstellt zusammen und aktualisiert sie.
3.3
Der Unternehmer
Er führt die vereinbarte, regelmäßige Wartungsinspektion durch. Hierbei hat er auch die Erfahrungen
und Hinweise des Nutzers sowie eventuelle Angaben
des Planers zu beachten.
Kleinere Schäden, deren Umfang im Wartungsvertrag
definiert sein müssen sind unaufgefordert während der
Inspektion mit zu beseitigen.
Er erstellt einen Wartungsbericht der sowohl dem
Nutzer als auch dem Planer zugänglich ist.
Während der Inspektion führte er auf Anordnung des
Planers zusätzliche Instandsetzungen aus.
Der Unternehmer gibt eine Gewährleistung für die
geplante Nutzung des gewarteten Industriebodens für
die Dauer des Wartungsintervalls. Eine Gewährleistungsformulierung sollte in etwa folgende Formulierung beinhalten:
“Auf der Grundlage des WTA – Merkblattes 5-7-99/D
wird eine Wartung mit Intervallen von max. 2 Jahren,
beginnend mit dem Tag der Abnahme (oder Inbetriebnahme) abgeschlossen. Der Unternehmer gewährleistet
die Funktion für die geplante Nutzung der instandgesetzten Bauteile für die Dauer des jeweiligen Wartungsintervalls“.
4
Wirtschaftlichkeit
Was für ein Kraftfahrzeug oder eine Maschine selbstverständlich ist, setzt sich erst langsam im Baugewerbe
und ganz besonders beim Industrieboden durch. Dies
ist umso unverständlicher als es sich im Regelfalle
beim Industrieboden um ein wesentlich höheres Wirtschaftsgut handelt als bei einem Kraftfahrzeug. Auch
die Anforderungen an die Belastbarkeit kann um ein
vielfaches höher liegen.
Die Erfahrungen der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass die Wartungskosten im Sinne des WTAMerkblattes über einen 10 – Jahreszeitraum wesentlich
geringer sind als die Neuverlegung eines belasteten
Industriebodens der nicht gewartet wurde und nach
diesem Zeitraum zu erneuern ist. Dabei sind Nutzungsausfälle oder Produktionseinschränkungen die bei der
Erneuerung des Industriebodens entstehen noch nicht
berücksichtigt.
Fazit: Die funktionale Gewährleistung auf der Basis
eines Wartungsvertrages ist die wirtschaftlichste Lösung.
C:\Dokumente und Einstellungen\Golar\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK33\Skript.doc
2
5
Dokumentation
Um auch in weiterer Zukunft die optimale Instandhaltung des Industriebodens sicher stellen zu können, hat
der Planer die Aufgabe alle relevanten Ergebnisse der
Untersuchungen und Inspektionen zu dokumentieren.
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Untersuchungsergebnisse und Messungen die
im Laufe der Zeit angefertigt worden sind .
Alle technischen Merkblätter der eingesetzten
Stoffe und möglichst auch der Stoffe, die im
Zuge der Nutzung mit dem Boden in Berührung kommen.
Alle von ihm erstellten Konzepte und Leistungsverzeichnisse.
Jede Korrespondenz die mit Genehmigungsbehörden und Zulassungsstellen geführt wurden.
Eine Dokumentation der besonderen Vorkommnisse wie Prüfungen aus besonderem
Anlass.
Berichte über Nutzungsänderungen und deren
Konsequenzen im Hinblick auf den Industrieboden.
Fotodokumentation
Die Dokumentation ist in 2-facher Ausfertigung zu
erstellen wobei ein Exemplar beim Bauherrn und eines
beim Planer geführt werden soll.
References
[1]
DIN 1045; DIN EN 206-1
Beuth Vertrieb GmbH Berlin
[2]
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Heft 525
[3]
WTA-Merkblatt 5-7-99/D „Prüfen und Warten von Betonbauwerken“
Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für
Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.
[4]
WTA-Merkblatt 5-1-99/D „Wartung von
Betonbauwerken Musterwartungsvertrag“
Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für
Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.
[5]
K. Asendorf „Die Wartung instandgesetzter
Bauwerke zur Erhaltung der Bausubstanz mit Hilfe von
Wartungsverträgen“
Internationale Zeitschrift für Bauinstandsetze, 2.Jg.
Heft 4, 1996
C:\Dokumente und Einstellungen\Golar\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK33\Skript.doc
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