Plan mit Begründung

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Plan mit Begründung
16.ÄndFNPverfverm
Stadt Rosenheim
Flächennutzungsplan
Inhalt des 16. Änderungsverfahrens
„Verlagerung der Sportflächen des
SV Westerndorf St. Peter“
M 1 : 5000
Planfassung mit Begründung vom Juli 2009
Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan
16. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Verlegung der Sportflächen des SV Westerndorf St. Peter“
• Begründung
I. Planungsbericht
II. Umweltbericht
I. Planungsbericht
Wohl der Allgemeinheit
Die geplante Sportanlage dient insbesondere dem Wohle der Allgemeinheit, wie dieses im
Baugesetzbuch seinen Ausdruck findet:
• so sind bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen u.a. insbesondere zu berücksichtigen die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung sowie
die Belange des Bildungswesen und von Sport, Freizeit und Erholung (§ 1 Abs. 6 Nr. 3
BauGB),
• nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 kann im Flächennutzungsplan dargestellt werden die Ausstattung
des Gemeindegebietes mit sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen, sowie die Flächen für Sport- und Spielanlagen; nach
Nr. 5 können dargestellt werden die Flächen für Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe.
Planungsanlass und Erfordernis
Anlass für die Einleitung des vorliegenden Verfahrens waren im November 2001 die unbefriedigenden Platz- und Vertragsverhältnisse, die die Sportanlagen des SV Westerndorf St.
Peter belasteten. Zwischenzeitliche Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern führten zu Ergebnissen, die eine Lösung ohne den Neubau von Sportanlagen erhoffen ließen. Das Flächennutzungsplanverfahren wurde daher nicht fortgeführt.
Mit dem Auslaufen des Pachtvertrages für den Trainingsplatz ist der Verein seit Anfang 2007
ohne eigenen Trainingsplatz, während der Pachtvertrag für den Hauptplatz voraussichtlich
2014 ausläuft. Der SV Westerndorf St. Peter wollte daher seine leicht veränderten Planungen wieder aufnehmen und abschnittsweise realisieren. Im Rahmen des fortzuführenden
Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan ist das Vorhaben auf seine Verträglichkeit
mit anderen Belangen und Nutzungen zu prüfen.
Bedeutung des SV Westerndorf für den Rosenheimer Norden
Der SV Westerndorf St. Peter ist der einzige größere selbstständig geführte Sportverein im
Rosenheimer Norden mit Stadtteilbezug, der seit vielen Jahren die Funktion übernimmt,
Kinder, Jugendliche und Erwachsene an den Sport heranzuführen und vielfältigste Sportangebote für die Bürger vorzuhalten. Die Vereinsaktivitäten leben vom Engagement vieler
ehrenamtlich tätiger Bürger, die Zeit und Engagement in diese Tätigkeit investieren.
Eine weitere Öffnung des Vereins, eine Erweiterung seines Angebotes und das Ziel, auch
Menschen, die nicht grundsätzlich einem Verein beitreten würden, Möglichkeiten für Sport,
Spiel und Bewegung zu ermöglichen, wird aus Sicht einer sozialraumorientierten Jugend- und
Sozialarbeit das Gemeinwesen stärken und die Lebensqualität im Stadtteil verbessern.
Das Angebot an wohnortnahen offenen Sportanlagen im Rosenheimer Norden mit
Ortsteilen Westerndorf St. Peter, Langenpfunzen, Wernhardsberg und Egarten ist begrenzt
und verschiedenen Einschränkungen unterworfen. Es gibt derzeit folgende Sportflächen, die
für Kinder und Jugendliche öffentlich zugänglich sind
(vgl. hierzu auch Anlage 1 zum Planungsbericht):
Aktueller Bestand
Perspektive
1. 1
Sportplatz Marienberger Straße, wird
derzeit genutzt als FußballTrainingsplatz von Rosenheimer Vereinen und der Hochschule Rosenheim,
steht daneben eingeschränkt für offene
Nutzung zur Verfügung;
2.
Bolzplatz Rechenauerstraße, steht
ausschließlich als Bolzplatz für offene
Nutzung zur Verfügung;
3.
Hartplatz am Jugendtreff, Jump (an
der Grundschule Prinzregentenstraße)
steht ausschließlich als Bolzplatz für
offene Nutzung zur Verfügung;
Spielwiese Mitterfeld; steht ausschließlich für offene Nutzung für Kinder und Jugendliche zur Verfügung
4 Sportplätze und 1 Bolzplatz in der
Innflutmulde, Sportplätze werden ausschließlich für den Breitensport genutzt,
Bolzplatz steht ausschließlich für offene
Nutzung zur Verfügung;
Sportanlagen an der Pürstlingstraße;
werden ausschließlich für den Breiten/Vereinssport genutzt
weiterer Bestand unsicher, Pachtvertrag endet am 31.12.2009, das Liegenschaftsamt bemüht sich um Vertragsverlängerung.
Es besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan mit der Festsetzung „Gemeinbedarfsflächen für schulische
Zwecke“;
weiterer Bestand unsicher, Pachtvertrag endet am 30.6.2010 mit dreimonatiger Verlängerungsoption;
eine Bebaubarkeit nach § 34 ist anzunehmen;
weiterer Bestand gesichert, wird rege
genutzt;
4.
5.
6.
7.
Hartplatz der Volksschule Westerndorf St. Peter; steht eingeschränkt für
Kinder und Jugendliche zur Verfügung;
Bestand gesichert
für eine offene Nutzung durch Kinder
und Jugendliche relativ abgelegen
(räumlicher Bezug fehlt);
temporäre Überflutungsgefahr
die Bahnlinie Rosenheim-München bildet eine Barriere für Kinder und Jugendliche im Rahmen der offenen Nutzung
Bestand gesichert
Eine Betrachtung der bestehenden öffentlich zugänglichen Sport- und Freiflächen im Rosenheimer Norden und ihre Perspektiven macht die mangelnde wohnortnahe Versorgung mit
entsprechenden Angeboten für die hier wohnenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen
deutlich.
Daher war die Suche nach einem zeitlich und wohnortnahen Ersatzsportplatz für den SV
Westerndorf St. Peter besonders dringlich und schloss die Untersuchung einer Reihe von
Alternativstandorten ein.
Untersuchte Alternativstandorte für einen wohnortnahen Sportplatz im Rosenheimer
Norden
Die Möglichkeiten im Rosenheimer Norden für die Neuanlage einer wohnortnahen Sportfläche für den SV Westerndorf St. Peter fallen allerdings begrenzt aus.
1. Natürliche Beschränkungen liegen im Norden Rosenheims durch die charakteristischen
Terrassenstufen des eiszeitlichen Gletscherbeckens vor, die im Bereich östlich des
Mühldorfer Gleises (1 a, vgl. Anlage 2 zum Planungsbericht) und im Bereich der Langenpfunzener Niederterrasse mit Landschaftsschutzgebiet Innauen Nord (1 b) in bewegtem Geländer deutlich sichtbar sind und die die Anlage eines ausgedehnten Sportareals
nur mit größeren Erdbewegungen möglich würden.
2. Eine weitere Einschränkung liegt durch die Überschwemmungsbereiche am Angerbach
(2) vor.
3. Der nördlich von Langenpfunzen gelegene Bereich wird durch die favorisierte Trasse der
geplanten Nordspange mit 3. Innbrücke (3) durchschnitten, für die 2001 eine landesplanerische Beurteilung zu dem Ergebnis kam, dass die Nordspange erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Neubaustrecken Panorama-Schwaig und Westangente Rosenheim auf der Grundlage einer fortgeschriebenen bzw. neuen Verkehrsuntersuchung
verwirklicht werden soll.
4. Mögliche Sportlärmbelästigungen in zu großer Wohnsiedlungsnähe (4) scheidet Flächen
um Egarten, Westerndorf St. Peter, Mitterfeld und Langenpfunzen für die Anlage einer
Sportanlage aus.
Im Ergebnis aller untersuchten Bereiche im Rosenheimer Norden ist ein Standort in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bislang genutzten Flächen an der Römerstraße am geeignetsten. Dem Verein und den Sporttreibenden bietet sich hier eine topographisch geeignete Lage
im Gelände an, auf der in räumlicher Nähe zur Grund- und Hauptschule Westerndorf St. Peter
die Entwicklung einer großzügigen Sportanlage ermöglicht.
Neben dem Vorteil, dass hier gerade Kinder und Jugendliche bereits sozial „verortet“ sind, ist
besonders die Möglichkeit zur Nutzung der Infrastruktureinrichtungen, die die örtliche Schule
mit ihren Sportanlagen bietet, in unmittelbarer Nachbarschaft das Argument für den gewählten Standort.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „Verlegung der Sportflächen des SV Westerndorf St. Peter“ liegt am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Westerndorf St. Peter nördlich der Römerstraße.
Er umfasst den bestehenden Schulsportplatz
• mit den nördlich daran angrenzenden Flächen, die früher als Trainingsplatz des SV
Westerndorf zur Verfügung standen sowie
• die Flächen für die neu geplanten Sportplätze des SV Westerndorf.
Bisherige Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan vom 12.12.1995 war der Schulsportplatz mit den nördlich daran angrenzenden Flächen als Grünfläche für einen Sportplatz dargestellt.
Der Bereich östlich des Schulsportplatzes war als landwirtschaftliche Nutzfläche vorgetragen.
Geplante Darstellungen im Flächennutzungsplan
Der Schulsportplatz bleibt als Grünfläche für einen Sportplatz dargestellt; die nördlich daran
anschließenden Flächen bleiben ebenso im Bestand als Grünflächen für einen Sportplatz
vorgetragen.
Die Flächen östlich des Schulsportplatzes sollen grundsätzlich als Grünflächen für einen
Sportplatz neu dargestellt werden. Innerhalb dieser Flächen wird differenziert in
• „Teilfläche A, Trainingsplatz, Vereinshütte, Stellplätze“ im südlichen Teilbereich, der als
Ersatzfläche für den früheren Trainingsplatz des SV Westerndorf dienen soll;
• „Teilfläche B, Vorrangfläche Fußball-Rasenspielplatz“ – die in Vorbereitung auf das Auslaufen des Pachtvertrages 2014 für das bestehende Spielfeld als Ersatzfläche vorzuhalten –.
Die Sportflächen sind mit geeigneten Pflanzungen in die Landschaft einzubinden.
Reduzierung des ursprünglichen Geltungsbereiches
Das Rasenspielfeld südlich der Römerstraße war im ursprünglichen Geltungsbereich für das
vorliegende Änderungsverfahren enthalten. Da der Pachtvertrag für das Rasenspielfeld noch
bis 2014 läuft, ist der Sportbetrieb des Vereins auf dieser Fläche noch für einen Zeitraum von
7 Jahren gesichert. Eine Flächennutzungsplanänderung in diesem Teilbereich kann daher
zunächst zurückgestellt und der Geltungsbereich des vorliegenden Verfahrens entsprechend
reduziert werden. Eine evtl. später erforderliche Änderung für diesen Teilbereich kann zu
gegebener Zeit neu eingeleitet oder aber im Rahmen einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Dann können auch – soweit erforderlich – die angrenzenden Gärtnereiflächen in ein Gesamtkonzept einfließen.
Einbindung in die Landschaft
Die bestehenden Sportflächen bilden bereits jetzt einen Übergang vom Siedlungsgebiet
Westerndorf in die freie Landschaft. Das Dorf Langenpfunzen ist noch deutlich abgesetzt
vom Dorf Westerndorf. Mit der geplanten Sportanlage wird diese Distanz um ca. 100 Meter
vermindert – der intensiv genutzte Bereich um ca. 100 Meter in die freie Landschaft vorgeschoben. Die Ortsteile wachsen visuell mehr zusammen.
Andererseits wird durch die Rückführung bisheriger hinterliegender sportgenutzter Grundstücksbereiche – bisher Trainingsfeld – zu landwirtschaftlicher Nutzung eine Fläche dem
Landschaftsraum zurückgegeben.
Der geringfügig vorhandene Hecken-, Busch- und Baumbestand soll auch mit der vorliegenden Planung erhalten werden. Durch Ergänzungen und Vernetzungen soll eine zusammenfassende Ortsrandeingrünung erreicht werden, die auch im Flächennutzungsplan dargestellt
ist. Damit können die Anlagen und Einzäunungen in die Landschaft eingepasst werden.
Verkehrserschließung
Das Plangebiet für die geplanten Sportanlagen des SV Westerndorf wird über die Römerstraße erschlossen.
Unabhängig von allen zukünftigen Nutzungsüberlegungen für alle Flächen ist der Nachweis
notwendiger Erschließung und Stellplätze durch den jeweiligen Betreiber erforderlich.
Ver- und Entsorgung
Anschlussmöglichkeiten zur technischen Ver- und Entsorgung sind in der Römerstraße gegeben.
Wasser
Der Bereich liegt nicht im Überschwemmungsgefährdeten Gebiet. Grundwassergefährdung
liegt nicht vor; Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung ist gesichert.
Immissionsschutz
Für den Bereich der Flächennutzungsplanänderung wurde durch die Fa. Müller-BBM GmbH,
16 eine Schalltechnische Untersuchung, vom 25. März 2009, Bericht Nr. M 72 084/1 durchgeführt. Eine Zusammenfassung der Untersuchung ist im Umweltbericht enthalten.
Besondere Anforderungen an den Immissionsschutz sind durch die geplanten Sportanlagen
des SV Westerndorf St. Peter durch den räumlichen Abstand zur Wohnbebauung, die konzeptionelle Ausgestaltung und die vom Verein vorgegebenen Nutzungszeiten im Flächennutzungsplan nach heutigen Erkenntnissen nicht gestellt.
Schulsport auf eigenständigen Schulsportanlagen ist ausser Betracht zu lassen
(18. BimSchV § 5 Abs. 3).
Denkmalschutz
Im Bereich der Flächennutzungsplanänderung liegen nach Angaben des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege – Abt. Bodendenkmalpflege – „Gräber der Hallstatt- und Urnenfelderzeit“ (Bodendenkmäler Nr. 8138/29 und 8138/30). Diese Bodendenkmäler sind im Rahmen
der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Nr. 11, nachrichtlich in den Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan aufgenommen worden.
Die Bodendenkmäler in den Flurstücken Nr. 78 und 2441 wurden bis in die 70er Jahre weitestgehend ausgekiest und wieder verfüllt.
In den ausgekiesten Bereichen sind die Bodendenkmäler zerstört. Es ist jedoch anzunehmen, dass sich die Gräber, vielleicht nur vereinzelt, in das noch ungestörte Flurstück Nr.
2440 erstrecken.
Die Bodendenkmäler sind in die Flächennutzungsplanänderung nachrichtlich aufgenommen
und im Plan entsprechend dargestellt.
Kostenträger für möglicherweise notwendige fachkundige Grabungen und zur Sicherung von
Bodendenkmälern ist der Planveranlasser SV Westerndorf ST. Peter.
Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege:
Art. 7 Abs. 1 BDSchG:
Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck
Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den
Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals
erforderlich ist.
Art. 8 Abs. 1 BDSchG:
Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet
sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und
der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten
befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder
den Leiter der Arbeiten befreit.
Art. 8 Abs. 2 BDSchG:
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche
nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde
die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
Im Genehmigungsverfahren werden voraussichtlich die üblicherweise verwandten Auflagen
festgesetzt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Die Erdarbeiten sind unter Anwesenheit und Aufsicht einer archäologischen Fachkraft
durchzuführen.
Sollten Bodendenkmäler vorhanden sein, hat der Antragsteller gegebenenfalls eine
sachgerechte archäologische Ausgrabung zur Sicherung und Dokumentation aller von
der geplanten Maßnahme betroffenen Bodendenkmäler durchzuführen nach den Grabungsrichtlinien und dem Leistungsverzeichnis des BLfD.
Der Antragsteller hat die Kosten des bauarchäologischen Gutachtens, der Sondierungen
und der Ausgrabung zu tragen.
Die Untere Denkmalschutzbehörde behält sich ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen
nachträglich aufzunehmen, zu ändern oder zu ergänzen sowie den Bescheid jederzeit
zu widerrufen.
Für die Erdarbeiten ist ein Hydraulikbagger mit ungezähnter Böschungsschaufel zu verwenden.
Der Termin der Arbeiten sowie Name und Anschrift der beauftragten archäologischen
Fachkraft sind der Unteren Denkmalschutzbehörde spätestens 5 Werktage vor Beginn
der Maßnahme mitzuteilen.
Hinweis des Bayerischen Bauernverbandes
Die zukünftigen Sportflächen liegen eingebettet in landwirtschaftlichen Nutzflächen, so dass
es hier zu Lärm- und Geruchsbelästigungen durch die ordnungsgemäße Landwirtschaft kommen kann. Dies ist durch die Sportplatzbetreiber bzw. –nutzer zu dulden, gegebenenfalls ist
bei größeren Veranstaltungen mit den anliegenden Nachbarn Kontakt aufzunehmen.
Altlasten - Hinweis des Umweltamt
Auf dem künftigen Sportplatzgelände müssen keine Altlastenuntersuchungen durchgeführt
werden. Bei der Herstellung der Spielflächen sind Abgrabungen und Aufschüttungen bis ca.
0,50 m kein Problem.
Sollte trotzdem schadstoffhaltiges Material freigelegt werden, ist das Umweltamt der Stadt
Rosenheim unverzüglich zu benachrichtigen und die Arbeiten einzustellen.
Soziale Stadt
Quartier „Lessingstraße/Pfaffenhofener Straße“
Antrag auf Aufnahme der Sportanlage des SV Westerndorf St. Peter an der Römerstraße in das Quartier
Bereits in den vorbereitenden Untersuchungen der Sozialen Stadt von 2001 wurde festgestellt, dass es im Stadtteil Lessingstraße/Pfaffenhofener Straße kaum Spiel- und Freizeitflächen für Kinder, Jugendliche und Familien gibt. Das Stadtplanungsamt hat diesen Sachverhalt zusätzlich nochmals mit einer aktuellen Stellungnahme nachgewiesen.
Aufgrund der fehlenden Freiflächen im Stadtteil kam es insbesondere bei Jugendlichen immer wieder zu massiven Auseinandersetzungen und Ruhestörungen der Anwohner. Deshalb
wurde in den letzten Jahren kontinuierlich eine Zusammenarbeit der Sozialen Stadt, der sozialräumlichen Jugendhilfe und dem Sportverein SV Westerndorf aufgebaut. Bisher konnten
6 offene Sportprojekte mit dem Verein durchgeführt werden und der Verein selbst für eine
offene Nutzung seiner Anlage durch die Kinder, Jugendlichen und Familien des Stadtteils
gewonnen werden.
Daher wurde über den Sanierungsträger GRWS bei der Regierung von Oberbayern im Juli
2009 beantragt, die anstehenden Baumaßnahmen des SV Westerndorf ohne formale Erweiterung des Quartiers zu fördern gemäß den Vorgaben der Obersten Baubehörde: „Es können auch Maßnahmen außerhalb des eigentlichen Sanierungsgebietes gefördert werden,
wenn ein Bezug zum Sanierungsgebiet und den Sanierungszielen dargestellt werden kann“
(Arbeitsblatt 3 der Obersten Baubehörde, Seite 29).
Eine Rückantwort der Regierung ist – Stand 14. Juli 2009 - noch nicht erfolgt; es wurde aber
eine positive Verbescheidung in Aussicht gestellt.
Stadtplanungsamt Rosenheim
Alois Gartner
Anlagen
- Übersicht über Sport- und Freiflächen im Rosenheimer Norden, die für Kinder und Jugendliche öffentlich zugänglich sind
- 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Untersuchung Standortalternativen
II. Umweltbericht
1. Kurzdarstellung
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Westerndorf St. Peter mit bestehenden
Schulsportflächen und schließt im Süden an die Römerstraße.
Mittig wird das Plangebiet durch einen in nordsüdlicher Richtung verlaufenden landwirtschaftlichen Erschließungsweg gegliedert.
Am Ortsrand zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen stellt das Gebiet die „Übergangszone“ zwischen Innenbereich und Außenbereich am Ortsteil Westerndorf St. Peter dar.
Nutzungsart
Im Bestand ist im Südwesten eine Schulsportfläche, an diese grenzt nördlich eine bestehende Spielwiese. Östlich dieser Flächen bzw. dem landwirtschaftlichen Erschließungsweg werden die Flächen ackerbaulich genutzt.
2. Fachziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung
Nutzungsintensität
Die geplante Nutzung als Freisportfläche (Rasenspielfeld) bei den östlichen Erweiterungsfläche, lässt eine maximale Versiegelung der Flächen von wesentlich unter < 35 % (0,35 GRZ)
erwarten; in dem westlichen Plangebiet ändert sich durch das Verfahren in der bestehenden
Nutzung nichts an der Dichte.
Verkehrsbelastung
Das Plangebiet wird im Bestand kommend von der B 15 / Westerndorfer Straße von Westen
über die Römerstraße verkehrlich erschlossen. Hierbei besteht Ziel- und Quellverkehr zu den
vorhandenen Wohnbebauungen und zum Teil auch sogenannter „Schleichverkehr“.
Emissionen / Immissionen
Als Emissionen ist „Lärm“ zu erwarten, der durch die bau- und verkehrliche Nutzungen der
Sportflächen hervorgerufen wird.
Die vorhandene Schulsportfläche am Römerweg wird mit der jetzigen Nutzungsintensität
weiter betrieben werden, so dass keine Veränderungen zu erwarten sind.
Raumstruktur
Die Siedlungsentwicklung der Stadt Rosenheim vollzieht sich grundsätzlich nach der Vorgabe im Flächennutzungsplan, dieser wird durch das vorliegende 16. Änderungsverfahren angeglichen.
3. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile / Bestandsaufnahme
Anhand der landschaftsökologischen und – gestalterischen Funktionen wird die aktuelle Bedeutung des Gebietes abgeschätzt und seine Empfindlichkeit gegenüber evtl. nachteiligen
Nutzungsänderungen bewertet. Das Ergebnis der Bewertung ist in nachfolgender Tabelle
zusammengefasst.
Tabelle 1: Bestandsaufnahme
Schutzgut
1 Mensch
Erholungsraum
Situation
Empfindlichkeit
Bewertung
Landwirtschaftliche Nutzung; Be- gering
deutung als ortsnaher Erholungsraum
geringe Erholungsfunktion
Vorhandene Sportfläche für Ver- hoch
eins- Freizeitsport und Schulsport
hohe Erholungsfunktion
Lärmschutz
keine Auswirkung
mittel
angrenzende
Schuleinrichtung
Luftreinhaltung
keine Auswirkung
gering
kein Schutzbedarf
keine Auswirkung
gering
kein Schutzbedarf
Die Grünstrukturen an der Übergangszone zwischen Schulsportanlage und bestehenden landwirtschaftlichen Flächen
gering
geringe Biotopfunktion, da bereits eine
Vorbelastung durch
angrenzende Nutzung besteht (Lebensraumverlust)
keine Auswirkung
gering
kein Schutzbedarf
Schutz vor elektrischen Feldern (z.B.
Hochspannungsleitung)
2 Pflanzen und Tiere
Lebensraum
(Biotop)
Biotopvernetzung
3 Boden
Filterfunktion /
Biotopfunktion /
Nutzungsfunktion
Im Plangebiet zeigen sich stark
mittel
anthropogen veränderte Bodenverhältnisse nivellierte landwirtschaftliche Nutzflächen.
Nach vorgenommenen Recherchen wurden die Flurstücke Nr.
78 und 2441, mit einer Ausnahme
im Nordwesten, bis in die 70er
Jahre ausgekiest und wieder verfüllt.
4 Wasser
Oberflächengewässer nicht vorhanden
kein Überschwemmungsgebiet
Grundwasser
Nutzungsfunktion
Grundwasser, ökologische Funktion
5 Luft
6 Klima
7 Landschafts- und
Siedlungsplanung
Die ökologische
Funktion des Bodens ist insgesamt
als gering einzustufen
gering
kein Schutzbedarf
in den Grundwasserhorizont wird
nach derzeitigem Kenntnisstand
nicht eingegriffen
gering
kein Schutzbedarf
keine Auswirkung
Vorhandene Grünstrukturen
gering
mittel
keine Auswirkung
gering
kein Schutzbedarf
Bestand ist im Bebauungsplan zu
sichern
kein Schutzbedarf
8 Kulturgüter
Im Bereich der Flächennutzungs- hoch
planänderung liegen nach aktuellem Kenntnisstand des Bayer.
Landesamtes für Denkmalpflege
– Abt. Bodendenkmalpflege –
„Gräber der Hallstatt- und Urnenfelderzeit“ (Bodendenkmäler Nr.
8138/29 und 8138/30).
In den ausgekiesten Bereichen
sind die Bodendenkmäler zerstört.
Es ist jedoch anzunehmen, dass
sich die Gräber, vielleicht nur
vereinzelt, in das noch ungestörte
Flurstück Nr. 2440 erstrecken.
nicht vorhanden
9 Sachgüter
Im Bebauungsplan
sind die Verdachtsflächen darzustellen
gegebenenfalls weitere Auflagen zu
treffen.
kein Schutzbedarf
Zusammenfassende Bewertung
Das Plangebiet besitzt teilweise aufgrund der bisherigen Nutzung nur geringe Wertigkeit für
die meisten Schutzgüter. Von Bedeutung sind gegebenenfalls vorhandene Bodendenkmäler.
Immissionsschutzmaßnahmen sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht erforderlich.
Die vorhandenen Grünstrukturen, insbesondere der vorhandene Baum- und Heckenbestand,
sind zu sichern und zu fördern.
4. Beschreibung der umweltrelevanten Maßnahmen
Zu erwartende erheblich nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens
Tabelle 2: Auswirkungen
Schutzgut
1
Mensch
Erholungsraum
Lärmschutz
Mögliche Wirkfaktoren Zu erwartende erheblich nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens
Verlust von Wohnortnahen Freiflächen; wird
durch Vereinssportflächen kompensiert
gering
Vom Gebiet geht keine
relevante Lärmbelästigung aus
Schalltechnische Untersuchung
Während der Rückstellungsphase wurde eine
schalltechnische Untersuchung durchgeführt
(Müller-bbm, Schalltechnische Untersuchung
Bericht Nr. M72 084/1 zur 16. Änderung des FNP
„Verlagerung der Sportflächen des SV Westerndorf St. Peter“ vom 25. März 2009, Seiten 3 und
4), die zu folgendem Ergebnis kam:
Zusammenfassung
Der SV Westerndorf St. Peter e.V. beabsichtigt,
die beiden gepachteten Fußballplätze aufzugeben und statt-dessen unmittelbar östlich der
bisherigen Plätze eine vereinseigene Sportanla-
ge zu errichten.
Geplant ist ein Kunstrasenfeld (Platz A), ein Rasenfeld (Platz B), eine Sommerstockanlage mit 3
Bahnen, die alternativ für Streethockey genutzt
werden kann, eine Vereinshütte und ein Parkplatz parallel zur Römerstraße mit 35 Stellplätzen. Den Konzeptplan zeigt Anhang A, Seite 2.
In einer schalltechnischen Untersuchung sollen
die Schallimmissionen rechnerisch ermittelt werden, die durch den künftigen Betrieb des SV
Westerndorf e.V. auf der neuen Sportanlage hervorgerufen werden. Es soll dabei insbesondere
geprüft werden, ob in der Nachbarschaft die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV „Sportanlagenlärmschutzverordnung“ um 6 dB(A) unter-schritten werden.
Die weiteren im Umfeld bestehenden Sportanlagen (Schulsport und die bisherigen durch den
Sportverein gepachteten Fußballplätze) sollen in
die schalltechnische Untersuchung als Vorbelastung nicht einbezogen werden.
Die schalltechnische Untersuchung der Fa. Müller-bbmhat folgendes ergeben:
Die Immissionsrichtwerte der 18 BImSchV für
WA-Gebiete bzw. für MD-/MI-Gebiete werden an
allen untersuchten Tagen deutlich unterschritten.
An den Freitagen und Samstagen werden die
Immissionsrichtwerte mindestens um 9 dB(A)
unterschritten.
An Sonntagen mit den zugrunde gelegten intensiven Nutzungen – aber ohne Nutzungen in der
Ruhezeit von 13 – 15 Uhr (Beurteilungszeit: 9
Std.) - werden die Immissionsrichtwerte mindestens um 8 dB(A) unter-schritten. Bei geringer
sonntäglicher Nutzung (weniger als 4 Stunden)
sind Unterschreitungen um mindestens 7 dB(A)
zu verzeichnen.
Somit kann festgestellt werden, dass in der Tageszeit die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung durch den Sportverein
an allen Immis-sionsorten um mindestens 6
dB(A) unterschritten werden.
Aufgrund der überwiegend komfortablen Unterschreitungen sind weitere bzw. intensivere
Sportnutzungen möglich (vgl. Kap. 5.1).
In der Nachtzeit werden die Immissionsrichtwerte
der 18. BImSchV i. d. R. eben-falls deutlich unterschritten. Der Zielwert wird nachts nur am IO 9
um weniger als um 6 dB(A) unterschritten – und
zwar um 5 dB(A).
Der Immissionsort IO 9 wurde für eine mögliche
künftige Wohnnutzung aufgenommen und sicherheitshalber als WA-Gebiet eingestuft. Wir
empfehlen mit dem Umweltamt der Stadt Rosenheim abzuklären, ob im vorlie-genden Fall die
Unterschreitung um 5 dB(A) bei dem ggf. künftigen Immissionsort IO 9 hingenommen werden
kann bzw. ob IO 9 als Dorf- oder Mischgebiet
einzustufen ist (vgl. Kap. 5.1).
Die zulässigen kurzzeitigen Geräuschspitzen
werden an allen Immissionsorten in der Tagesund Nachtzeit eingehalten.
Hinweis:
Bei Erreichen des Zielwertes (Immissionsrichtwert – 6 dB(A)) und gleichzeitiger vollständiger
Ausschöpfung des Immissionsrichtwertes durch
die weiteren im Umfeld bestehenden Sportanlagen, wird der Immissionsrichtwert der Sportanlagenlärmschutzverordnung um 1 dB(A) überschritten.“
Luftreinhaltung
2
Schutz vor
entfällt
elektrischen
Feldern
Pflanzen
und Tiere
Lebensraum Flächenverlust
Biotopvernetzung
3
entfällt
Boden
Filterfunktion/
Biotopfunktion/
Nutzungsfunktion
Beeinträchtigung von
Lebensraum- VerbundFunktionen
entfällt
entfällt
gering
Beeinträchtigung von Verbundfunktionen ist als
nicht erheblich einzustufen (geringer Konflikt)
insoweit der vorhandene Baumbestand erhalten
bleibt bzw. gefördert werden soll.
Bodenversiegelung
gering
Bei den Flurstücken Nr.
78 und 2441 muss für
die Aushubarbeiten,
soweit erforderlich, im
Bereich der ehemaligen
Kiesgrube, ein in Altlastenfragen kompetentes
Ingenieurbüro die Baumaßnahmen begleiten.
Ein entsprechender Hinweis ist in den Satzungstext aufzunehmen.
Sollten schadstoffbelastete Böden angetroffen
werden, sind diese nach
Vorgabe des Ingenieurbüros zu behandeln.
4
5
6
7
8
9
Wasser
Oberflächengewässer/
Grundwasser,
Nutzungsfunktion/
Grundwasser, ökologische Funktion
Luft
Klima
Landschaftsund Siedlungsbild
Kulturgüter
Denkmalschutz
Sachgüter
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Visuelle zusammenwachsen von Ortsteilen
durch die Bebauung
entfällt
entfällt
Konflikt der Ablesbarkeit der einzelnen Ortsteile,
initiiert weitere zusätzliche Bauentwicklung am
östlichen Ortsrand
Verlust vorhandener
Bodendenkmäler
Die Bodendenkmalverdachtsflächen sind im Bebauungsplan planzeichnerisch darzustellen und
im Satzungstext entsprechende Auflagen zu formulieren:
Im Genehmigungsverfahren werden voraussichtlich die üblicherweise verwandten Auflagen festgesetzt:
entfällt
Die Erdarbeiten sind unter Anwesenheit und
Aufsicht einer archäologischen Fachkraft durchzuführen.
Sollten Bodendenkmäler vorhanden sein, hat der
Antragsteller gegebenenfalls eine sachgerechte
archäologische Ausgrabung zur Sicherung und
Dokumentation aller von der geplanten Maßnahme betroffenen Bodendenkmäler durchzuführen nach den Grabungsrichtlinien und dem Leistungsverzeichnis des BLfD.
Der Antragsteller hat die Kosten des bauarchäologischen Gutachtens, der Sondierungen und der
Ausgrabung zu tragen.
Die Untere Denkmalschutzbehörde behält sich
ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen nachträglich aufzunehmen, zu ändern oder zu ergänzen sowie den Bescheid jederzeit zu widerrufen.
Für die Erdarbeiten ist ein Hydraulikbagger mit
ungezähnter Böschungsschaufel zu verwenden.
entfällt
Zusammenfassende Bewertung
Prognose der Umweltwirkung bei Planungsdurchführung und Nullvariante und deren
Bewertung
Durch die Flächennutzungsplanänderung ergeben sich folgende wesentliche unmittelbaren
Umweltauswirkungen auf das Gebiet des Planungsbereiches bzw. direkt angrenzenden Flächen:
Die wesentliche Beeinträchtigung liegt im Flächenverbrauch bzw. der Tatsache, dass die
Zäsur zwischen den Ortteilen von Westerndorf St Peter und Langenpfunzen ablesbar bleiben.
5. Vermeidungsmaßnahmen
Für die Gemeinbedarfsflächen wurden keine alternativ Standorte untersucht, da die Erweiterungsflächen für die Vereinssportanlagen in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Schulsportanlagen liegen sollen.
6. Verminderungs- und Schutzmaßnahmen
Mit der Standortwahl (Planung der Bebauung auf einem Gebiet mit geringer Bedeutung für
den Naturhaushalt und Landschaft) wurden erhebliche oder nachteilige Beeinträchtigungen
bereits im Vorfeld vermieden.
Einer weiteren Optimierung der Planung unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten bzw.
unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung und Minderung im Sinne der Eingriffsregelung
dienen folgende Maßnahmen:
Schutzgut Pflanzen und Tiere
In den Bebauungsplanverfahren ist darauf zu achten, dass der vorhandene Gehölzbestand
ausreichend gesichert wird.
Schutzgut Wasser
Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens
Schutzgut Boden
Sollte sich im Zuge notwendiger Aushubarbeiten ein größerer Schaden herausstellen, der
eine Grundwassergefährdung besorgen lässt, sind die beteiligten Behörden unmittelbar zu
benachrichtigen, in diesem Fall ist ebenfalls ein fachlich geeignetes Ingenieurbüro oder ein
Gutachter hinzuzuziehen.
Grünordnerische Maßnahmen
Baumüberstellung und Eingrünung der Stellplätze
Naturnahe Gestaltung der Grünfläche
Gestufte Ortsrandeingrünung in einer Tiefe von mindestens 5 Meter (erforderlicher
Grunderwerb!)
(Auflagen B-Plan; Freiflächenplan)
7. Prüfung alternativer Planungsvarianten (innerhalb dem Plangebiet)
Alternative Erschließungsvarianten und Nutzungsvarianten wurden an diesem Standort nicht
geprüft, die bestehende Erschließung ist auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen ausgelegt.
8. Vorgehensweise bei der Durchführung der Umweltprüfung
Allgemeine Datengrundlagen
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan
Stadtbiotopkartierung 1982, 2004
Gebietsbezogene Grundlagen
-Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)
-
Abnahme der Freiflächengestaltung nach Bauende
Zusammenfassung Umweltbericht
Das Plangebiet zwischen den Ortsteilen von Westerndorf St. Peter und Langenpfunzen ist
bereits durch urbane Nutzung stak geprägt. Das zusätzliche Baurecht lässt unwesentliche
Auswirkungen auf die vorhandenen Schutzgüter erwarten.
Ausgleichsflächen
Die Eingriffsfläche im Plangebiet umfasst insgesamt 26.371 m² Fläche.
Grundlage
Zur Festlegung für den Kompensationsfaktor wurde die landwirtschaftliche Fläche in die Kategorie I (untere Wert) Gebiet mit geringer Bedeutung eingestuft.
Die GRZ liegt bei < 0,35, so dass hier ein Ausgleich nach Typ B I mit dem Faktor 0,3 anzusetzen ist.
Folgende Vermeidungsmaßnahmen von Beeinträchtigungen sind in der Planung berücksichtigt:
keine
Rechnerisch ermittelte Ausgleichsflächenbedarf
Ausgleichsbedarf Sportflächen
7.911,00 m²
Gesamtausgleichsflächenbedarf
7.911,00 m²
Anrechenbare – Ausgleichsflächen / Bilanzierung
keine
Ausgleichsfläche
Die Ausgleichsfläche liegt im Naturschutzgebiet Kalten und ist in Teilbereichen als Fichtenmonokultur aufgeforstet worden. Das Grundstück wird gerodet und soll als extensive Streuwiese umgenutzt werden. Mittelfristig sollen durch zusammenhängende großflächige extensive Streuwiesen im NSG Kalten bzw. im Life Projekt „Rosenheimer Stammbeckenmoore“
die Wiesenbrüter gefördert werden.
i. A.
Markus König
Anlagen
- Kostenaufstellung
- Plan Ausgleichsfläche

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