Schützenwesen - Historisches Lexikon der Schweiz

Transcrição

Schützenwesen - Historisches Lexikon der Schweiz
1/3
09/03/2015 |
Schützenwesen
Unter S. versteht man die Gesamtheit der Schiessaktivitäten, ihrer
Organisation und gesellschaftl. Einbettung. Seine hist. Gestalt ist
geprägt durch die Entwicklung der Waffentechnik (Waffen),
unterschiedl. Organisationsformen und die sich wandelnde Einbindung
in Militär (Militärwesen, Armee) und Sport (Feste).
Dieser Artikel wurde
für die Buchausgabe des HLS mit Bildern
illustriert. Bestellen Sie das HLS bei
unserem Verlag.
1 - Spätmittelalter und frühe Neuzeit
Ein S. wird im schweiz. Raum erst im SpätMA fassbar. Zunächst handelte es sich um private Veranstaltungen
von Jagdgesellschaften adliger Herkunft oder um Schiessübungen städt. Gruppen mit Bogen und Armbrust.
Bis um 1400 dürften die städt. Schiessveranstaltungen noch weitgehend in der Hand von korporativ
organisierten Schützen gelegen haben, die sich auch wechselseitig besuchten. Als im 15. Jh. die Feuerwaffen
aufkamen, wurden sie zunehmend zu Anlässen städt.-bürgerl. Repräsentation, über deren Planung und
Durchführung die Obrigkeit entschied. Diese gestaltete durch die Auswahl ihrer Gäste die Bündnispolitik oder
leitete eine Versöhnung ein, wie z.B. beim Zürcher Freischiessen von 1504 mit den schwäb. Städten nach
dem Schwabenkrieg. Durch reiche Bewirtung und wertvolle Preise demonstrierte sie die wirtschaftl. Macht der
Stadt und zeigte durch das Grossaufgebot an Armbrust- und Büchsenschützen sowie militär. Paraden ihre
militär. Stärke. Mitunter gaben die Feste aber auch Anlass zu Zwist und Krieg wie etwa das Konstanzer
Schützenfest von 1458, das zum Plappartkrieg führte.
Mit der waffentechn. Entwicklung und der zunehmenden kriegstechn. Bedeutung der Feuerwaffen im 16. und
17. Jh. begannen die Obrigkeiten mit dem Aufbau einer Milizorganisation mit geregelten Ausbildungszyklen
(Militärische Ausbildung). Die Einführung von geregelten Milizorganisationen erfolgte nach oran. Vorbild. Zur
Ausbildung der Schützen an der Waffe trugen auch die korporativ organisierten Schützengesellschaften bei.
Diese genossen gewisse Privilegien und besassen eigene Plätze (Schützenmatten) und Schützenhäuser.
Geschossen wurde zunächst mit Luntenschlossbüchsen. Dann folgten Rad- und Steinschlossgewehre. Im
Schoss der Schützengesellschaften entstanden auch Artilleriegesellschaften wie das Zürcher
Artilleriekollegium. Auch die Jugend wurde einbezogen. Das noch heute bestehende Knabenschiessen in
Zürich, das seinen Ursprung im 16. Jh. hat, bildete noch im 18. Jh. den Abschluss der militär. Übungen
Jugendlicher während der Hundstage. Die militär. Einbindung des S.s führte zu einer Disziplinierung der
Schützenfeste. Aufgrund der konfessionellen Spannungen verschwand auch der Brauch der Einladung fremder
Gäste mehr und mehr. In den ref. Orten fiel der Volksfestcharakter der Schützenfeste z.T. den Sittenmandaten
zum Opfer, doch wurde etwa am Papageienschiessen der Waadtländer Abteien durchaus ausgelassen
gefeiert. In den kath. Orten entstanden Schützenbruderschaften, deren Mitglieder die Pflicht hatten, an
Jahrzeiten, Prozessionen und Leichengeleiten teilzunehmen.
Autorin/Autor: Redaktion
2 - 19. und 20. Jahrhundert
Eine Unterbrechung erfuhr das organisierte S. nach dem Untergang der alten Eidgenossenschaft. In der
Mediation und v.a. mit dem ersten Eidg. Schützenfest und der Gründung des Eidg. Schützenvereins 1824 in
Aarau nahm es einen erneuten Aufschwung. Die nach 1824 jährlich, ab 1830 im Zwei- bis Dreijahresturnus
stattfindenden eidg. Schützenfeste entwickelten sich insbesondere in der Regenerationszeit zu Foren der
liberalen Erneuerungsbewegung und führten vornehmlich in den liberalen Kantonen zur Gründung zahlreicher
Schützenvereine, die nach 1831 meist auch staatlich unterstützt wurden. Sie hatten zugleich eine
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8701.php
© 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
2/3
nationalpolit. und eine paramilitär. Funktion. Ihre Mitglieder griffen z.T. mit der Waffe in der Hand in die polit.
Auseinandersetzungen vor 1848 ein, so etwa bei der liberalen Revolution von 1839 und der gescheiterten
konservativen Gegenrevolution von 1841 im Tessin. In der dt. Schweiz nahmen ganze Schützengesellschaften
an den Freischarenzügen von 1844 bis 1845 teil. In den 1840er Jahren waren die Schützenfeste, literarisch
dargestellt in Jeremias Gotthelfs Romanfragment "Der Herr Esau" (postum 1922) und Gottfried Kellers Novelle
"Das Fähnlein der sieben Aufrechten" (1861), Orte heftiger Auseinandersetzungen zwischen radikalliberalen
und konservativen Kräften. Sie wurden denn auch von den kath.-konservativen Kantonen zunächst
boykottiert. Die Etablierung in den ehem. Sonderbundskantonen gelang erst, nachdem im Zeichen einer
nationalen Versöhnungspolitik 1861 in Stans unter dem Patronat des Bundesrats, aber gegen den Widerstand
der Nidwaldner Kantonsregierung und des lokalen Klerus das 20. eidg. Schützenfest durchgeführt worden war.
Nach der Einführung der allg. Wehrpflicht 1848 wurde in der Militärorganisation von 1874 auch die
ausserdienstl. Schiesspflicht durchgesetzt und die Schützenvereine mit der Durchführung der Schiessübungen
betraut. Nun entstanden nach und nach in fast allen Orten der Schweiz Schützenstände. Seit dem eidg.
Schützenfest 1872 in Zürich wurde die Distanz einheitlich auf 300 m festgelegt. Geschossen wurde mit
Hinterladern wie dem Vetterligewehr und dem Martinistutzer. 1911 bzw. 1931 wurden die Karabiner (Modell
11 bzw. 31) als Einheitswaffe eingeführt, 1957 bzw. 1990 die Sturmgewehre der Schweiz. IndustrieGesellschaft zur Ordonnanzwaffe erklärt. Die neue Militärorganisation von 1907 brachte die jährl.
Schiessübungen für alle Wehrpflichtigen. Mit einem Kreisschreiben des Militärdepartements von 1908 wurde
den Schützenvereinen die Organisation des obligator. Schiessens übertragen und die Aktivmitgliedschaft der
Wehrpflichtigen in einem Schützenverein verfügt. Die Schützenvereine übernahmen auch die Durchführung
der vom Militärdepartement 1909 initierten Jungschützenkurse. Damit war die Verbindung von ziviler
staatsbürgerl. und militär. Schützenkultur hergestellt, die auch aufgrund der äusseren Bedrohung in den zwei
Weltkriegen und der fakt. Zwangsmitgliedschaft in den Schützenvereinen für fast ein Jahrhundert Bestand
hatte. Ab den 1970er Jahren fand diese männlich bestimmte Vorstellung einer Einheit von Bürger und Soldat
immer weniger Widerhall. Nachdem der Bundesrat die Pflichtmitgliedschaft in einem Schützenverein 1996
aufgehoben hatte, gingen auch die Mitgliederzahlen im Schweiz. Schützenverein, die bis 1986 (588'401
Mitglieder) laufend zugenommen hatten, rapide zurück (1997 229'371 Mitglieder, 2009 149'977 Mitglieder).
Die 1885 anlässlich des Eidg. Schützenfests gegr. Schützenstube in Bern entwickelte sich zum Schweiz.
Schützenmuseum (1914), welches das nationale Schiesswesen seit dem 19. Jh. dokumentiert.
Obwohl der Wettkampf im S. seit dem MA eine Rolle spielt, löste er sich erst mit dem Aufkommen der
Sportbewegung vom militärisch geprägten S. ab. In der Schweiz war dieser Prozess durch die internat.
Entwicklung mitbestimmt, etwa die Erhebung des Schiessens zur olymp. Disziplin 1896 in Athen, die
Einführung des internat. Matches 1897 und die Gründung der Internat. Schützenunion 1907 (seit 1998
International Shooting Sport Federation). Im 20. Jh. schlug sich dies in einer allmähl. Trennung von militärisch
geprägten Schiessanlässen wie dem Obligatorischen und dem Eidg. Feldschiessen und sportl.
Schiesswettkämpfen, vielen neu gegr. Schiesssportvereinen und einer waffentechn. Differenzierung nieder.
Nach versch. Fusionen erfolgte die Umbenennung des Eidg. Schützenvereins 1996 in Schweiz.
Schützenverband und 2002 in Schweizer Schiesssportverband. Ganz dem Sport verpflichtet war Anfang des
21. Jh. das Armbrust- und Bogenschiessen.
Quellen und Literatur
Literatur
– G.J. Peter, Zur Gesch. des zürcher. Wehrwesens im XVII. Jh., 1907
– J. Steinemann, Reformen im bern. Kriegswesen zwischen 1560 und 1653, 1920
– Gedenkschrift zum 100jährigen Jubiläum des Schweiz. Schützenvereins, 1824-1924, 1924
– B. Henzirohs, Die eidg. Schützenfeste 1824-1849, 1976
– H.R. Kurz, «Oran. Heeresreform wies den Weg», in Bull. der Schweiz. Ges. für hist. Waffen- und
Rüstungskunde 13, 1978, 1-16
– F. Walter, Niederländ. Einflüsse auf das eidg. Staatsdenken im späten 16. und frühen 17. Jh., 1979
– W. Meyer, «Wettkampf, Spiel und Waffenübung in der spätma. Eidgenossenschaft», in Schweiz. Beitr. zur
Sportgesch. 1, 1982, 9-18
– Centenario del Tiro federale, Lugano, 1883-1983, 1983
– T. Michel, Schützenbräuche in der Schweiz, 1983
– P. Schmid, 1824-1999: 175 Jahre Schweiz. Schützenverband, 1999
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8701.php
© 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)
3/3
Autorin/Autor: Redaktion
URL: http://www.hls-dhs-dss.chD8701.php
© 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle
elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)