Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung Frau Manner / Herrn Tubes

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Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung Frau Manner / Herrn Tubes
DEKRA Automobil GmbH
Oldentruper Straße 131
33605 Bielefeld
Stadt Soest
Abt. Stadtentwicklung
Frau Manner / Herrn Tubes
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Datum
05.02.2014/BO/MÖ
Schalltechnische Ergänzung zur Änderung des B-Plans Nr. 171 "Wohnen am Ardey I" im
Hinblick auf die Geräuschimmissionen durch das Freizeitbad Aqua Fun und die angrenzende Sportanlage; unsere Auftrags-Nr. 553004029-S01
Sehr geehrte Frau Manner,
sehr geehrter Herr Tubes,
die Lärmsituation im Hinblick auf die Geräuschimmissionen durch das Freizeitbad Aqua Fun
und die angrenzende Sportanlage im Bereich des B-Plangebietes Nr. 171 unter Berücksichtigung der konkret vorgesehenen Bebauung möchten wir Ihnen im Folgenden zusammenfassend
aufzeigen.
Hierbei wird von folgenden Voraussetzungen ausgegangen:
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Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen gemäß der früheren schalltechnischen Untersuchung zum Freizeitbad Soest, Auftrags Nr. 02-042-G01 des ehemaligen Ingenieurbüros Prof. Dr.-Ing. K. Beckenbauer vom 21.05.2003.
Wohnbebauung am Ardeyweg mit Ausbau bis zum 2. OG (DG) unter Berücksichtigung
einer max. Sockelhöhe von 0,5 m. Dies bedeutet eine Höhe Mitte Fenster im 2. OG von
ca. 8,1 m.
Berücksichtigung der in Anl. I hell beige angelegten Baukörper als Wohnbebauung. Die
Überprüfung der Lärmsituation erfolgt an den einzelnen Fassadenseiten der so dargestellten Gebäude.
Einstufung der genannten Wohnbebauung als Allgemeines Wohngebiet (WA).
Auf Grundlage der früheren schalltechnischen Untersuchung ergibt sich damit unter Berücksichtigung der dargestellten konkreten Bebauungsvorschläge folgende Immissionssituation:
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In Höhe der EG können die Immissionsrichtwerte eines Allgemeinen Wohngebietes eingehalten werden.
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Handwerkstraße 15
D-70565 Stuttgart
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Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Stefan Kölbl
Geschäftsführer:
Clemens Klinke (Vorsitzender)
Guido Kutschera
Wolfgang Linsenmaier
Dr. Gerd Neumann
553004029-S0
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In Höhe der 1. OG ist in den rot gekennzeichneten Fassadenbereichen mit einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet zu rechnen.
In Höhe der 2. OG ist in den blau gekennzeichneten Fassadenbereichen mit einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet zu rechnen.
Für die Bebauung ergeben sich damit unter Berücksichtigung des in Anl. I dargestellten konkreten Bebauungsvorschlages folgende Konsequenzen:
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In den Fassaden-Bereichen, in denen mit einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte
zu rechnen ist, dürfen keine Fenster zu schützbedürftigen Räumen angeordnet werden
(Wohn-, Schlaf-, Ess-, Kinder-, Gästezimmer u.ä.). Es sind nur Fenster untergeordneter
Räumlichkeiten (Flure, Bäder, WC, Abstellplätze, etc.) zulässig.
In den übrigen, nicht gekennzeichneten Fassadenbereichen und im gesamten EG ergeben sich aus schalltechnischer Sicht keinerlei Einschränkungen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der o. g. Telefonnummer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. rer. nat. Lutz Boberg
Sachverständiger
Erarbeitet:
Bearbeiter:
DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld
Dr. rer. nat. Lutz Boberg, Tel. +49.521.92795-84
553004029-S01, Anlage I
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