Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung Frau Manner / Herrn Tubes
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Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung Frau Manner / Herrn Tubes
DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Stadt Soest Abt. Stadtentwicklung Frau Manner / Herrn Tubes Rathaus 2 Windmühlenweg 27 59404 Soest E-Mail: [email protected] [email protected] DEKRA Automobil GmbH Industrie, Bau und Immobilien Außenstelle Bielefeld Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Telefon +49.521.92795-80 Telefax +49.521.92795-88 Kontakt: Dr. rer. nat. Lutz Boberg Tel.: direkt +49.521.92795-84 Mobil: +49.152.22938183 E-Mail [email protected] Datum 05.02.2014/BO/MÖ Schalltechnische Ergänzung zur Änderung des B-Plans Nr. 171 "Wohnen am Ardey I" im Hinblick auf die Geräuschimmissionen durch das Freizeitbad Aqua Fun und die angrenzende Sportanlage; unsere Auftrags-Nr. 553004029-S01 Sehr geehrte Frau Manner, sehr geehrter Herr Tubes, die Lärmsituation im Hinblick auf die Geräuschimmissionen durch das Freizeitbad Aqua Fun und die angrenzende Sportanlage im Bereich des B-Plangebietes Nr. 171 unter Berücksichtigung der konkret vorgesehenen Bebauung möchten wir Ihnen im Folgenden zusammenfassend aufzeigen. Hierbei wird von folgenden Voraussetzungen ausgegangen: - - - - Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen gemäß der früheren schalltechnischen Untersuchung zum Freizeitbad Soest, Auftrags Nr. 02-042-G01 des ehemaligen Ingenieurbüros Prof. Dr.-Ing. K. Beckenbauer vom 21.05.2003. Wohnbebauung am Ardeyweg mit Ausbau bis zum 2. OG (DG) unter Berücksichtigung einer max. Sockelhöhe von 0,5 m. Dies bedeutet eine Höhe Mitte Fenster im 2. OG von ca. 8,1 m. Berücksichtigung der in Anl. I hell beige angelegten Baukörper als Wohnbebauung. Die Überprüfung der Lärmsituation erfolgt an den einzelnen Fassadenseiten der so dargestellten Gebäude. Einstufung der genannten Wohnbebauung als Allgemeines Wohngebiet (WA). Auf Grundlage der früheren schalltechnischen Untersuchung ergibt sich damit unter Berücksichtigung der dargestellten konkreten Bebauungsvorschläge folgende Immissionssituation: - In Höhe der EG können die Immissionsrichtwerte eines Allgemeinen Wohngebietes eingehalten werden. DEKRA Automobil GmbH Handwerkstraße 15 D-70565 Stuttgart Telefon (0711) 78 61 – 0 Telefax (0711) 78 61 – 22 40 www.dekra.com Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart HRB-Nr. 21039 Bankverbindung: Commerzbank AG (BLZ 600 800 00) Kto.-Nr. 9 010 051 00 Landesbank Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01) Kto.-Nr. 2 019 525 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Stefan Kölbl Geschäftsführer: Clemens Klinke (Vorsitzender) Guido Kutschera Wolfgang Linsenmaier Dr. Gerd Neumann 553004029-S0 - Seite 2 von 2 In Höhe der 1. OG ist in den rot gekennzeichneten Fassadenbereichen mit einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet zu rechnen. In Höhe der 2. OG ist in den blau gekennzeichneten Fassadenbereichen mit einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet zu rechnen. Für die Bebauung ergeben sich damit unter Berücksichtigung des in Anl. I dargestellten konkreten Bebauungsvorschlages folgende Konsequenzen: - - In den Fassaden-Bereichen, in denen mit einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte zu rechnen ist, dürfen keine Fenster zu schützbedürftigen Räumen angeordnet werden (Wohn-, Schlaf-, Ess-, Kinder-, Gästezimmer u.ä.). Es sind nur Fenster untergeordneter Räumlichkeiten (Flure, Bäder, WC, Abstellplätze, etc.) zulässig. In den übrigen, nicht gekennzeichneten Fassadenbereichen und im gesamten EG ergeben sich aus schalltechnischer Sicht keinerlei Einschränkungen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der o. g. Telefonnummer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. rer. nat. Lutz Boberg Sachverständiger Erarbeitet: Bearbeiter: DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Dr. rer. nat. Lutz Boberg, Tel. +49.521.92795-84 553004029-S01, Anlage I Seite 1 von 1