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Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Zu Schadensersatz verurteilt Aus dem Norden Deutschlands kommt ein positives Signal für geschädigte Anleger der Accessio Wertpapierhandelshaus AG (vormals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG). Das Landgericht Itzehoe hat das Wertpapierhandelshaus gegenüber einem Anleger bzw. dessen Ehefrau zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt. Das dem Urteil zu Grunde liegende Geschehen dürfte vielen Accessio-Anlegern durchaus bekannt vorkommen: Der Kunde hatte zunächst bei Driver & Bengsch ein reguläres Tagesgeldkonto eröffnet. Später wurde ihm die Umstellung auf ein so genanntes „Zins-Kombi-Konto“ empfohlen, eine Kombination aus Festgeldanlage und festverzinslichem Wertpapier. Später kam es noch zu einem Folgegeschäft. Die empfohlenen Produkte waren mit erheblichen Risiken behaftet, obwohl der Kunde wegen eines geplanten Immobilienerwerbs auf sein Sicherheitsbedürfnis hingewiesen hatte. Das LG Itzehoe stellte deutlich fest, dass eine fehlerhafte Anlageberatung vorlag und Accessio deshalb Schadensersatz leisten muss. Zum einen hätte dem Berater klar sein müssen, dass die empfohlene Anlage in Bezug auf die Risikoeigenschaften nicht den Vorstellungen und Anlagezielen des Kunden entsprach. Dem stünde auch nicht entgegen, dass sich der Kunde als „Anlegertyp 3“ eingeordnet hat. Weiterhin stellte der Richter aus Itzehoe fest, dass die bloße Übersendung von Informationsmaterial oder ein Risikoanalysebogen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Auch die Tatsache, dass das Wertpapierhandelshaus Rückvergütungen für die Vermittlung der Wertpapiere erhielt, führte nach Ansicht des Gerichts zur Schadensersatzpflicht. STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE Das Urteil des LG Itzehoe macht Mut für viele Accessio-Anleger, gerade weil die Umstände des Wertpapiererwerbs häufig vergleichbar gewesen sein dürften. Erfreulich ist auch, dass das Landgericht den Versuchen von Accessio, sich auf Infomaterial, Risikoanalysebögen und Hinweisblätter zurückzuziehen, eine Absage erteilt hat. Letztlich stellte das Gericht auf den Inhalt der einzelnen Beratungsgespräche und die darin geäußerten Wünsche des Kunden ab. Die Tendenz ist zu begrüßen. Sollten Sie ebenfalls von fehlerhafter Anlageberatung durch Accessio betroffen sein, die KANZLEI GÖDDECKE steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Seite. Quelle: LG Itzehoe, Teilurteil vom 10. März 2009 – 7 O 102/09 25. Februar 2010 (Rechtsanwalt Sebastian Hofauer) Der Inhalt der Internetsite kapital-rechtinfo.de und dieses Ausdrucks dient ausschließlich der allgemeinen Information für den persönlichen Interessenbereich des Benutzers, wobei dieser für jegliche Art der (Nicht-)Nutzung der Informationen selbst verantwortlich ist. Die Information ist lediglich zur Kenntnisnahme für Nutzer innerhalb de r Bundesrepublik Deutschland bestimmt und ausdrücklich nicht für Nutzer anderer Staaten vorgesehen. Die Kanzlei Göddecke übernimmt keine Haftung für die Auswahl, Vollständigkeit, Aktualität oder Exaktheit der bereitgestellten Informationen als auch für die aus der Verwendung der Informationen durch den Benutzer resultierenden Ergebnisse. Insbesondere werden keine rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen oder andere Empfehlungen gegeben oder Mandatsbeziehungen begründet; dieses gilt sowohl für Regelungen etc., die für die Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden als auch bzgl. anderer Rechtssysteme. Alle Informationen sind jedoch mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erhoben worden. Die bereitgestellten Informationen sind nicht auf besondere Bedürfnisse einzelner Personen, Personenmehrheiten oder Einrichtu ngen abgestimmt, weshalb die unabhängige Untersuchung, fachliche Beurteilung und individuelle Beratung durch fachlich versierte Berater (Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), die auch die Einhaltung von Fristen prüfen, nicht ersetzt werden soll. Gesetze und Vorschriften ändern sich ständig und können nur auf konkrete Situationen angewandt werden. Die dargestellte Information gibt den Stand zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder, sie wird nicht aktualisiert und kann bis zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme durch den Nutzer inhaltlich überholt sein. Verwenden Sie daher die hier bereitgestellten Informationen niemals als alleinige Quelle für rechtsbezogene Entscheidungen.