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Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Zu Schadensersatz
verurteilt
Aus dem Norden Deutschlands kommt ein positives Signal für geschädigte Anleger der Accessio
Wertpapierhandelshaus AG (vormals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG). Das
Landgericht Itzehoe hat das Wertpapierhandelshaus gegenüber einem Anleger bzw. dessen
Ehefrau zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt.
Das dem Urteil zu Grunde liegende Geschehen dürfte vielen Accessio-Anlegern durchaus bekannt
vorkommen: Der Kunde hatte zunächst bei Driver & Bengsch ein reguläres Tagesgeldkonto
eröffnet. Später wurde ihm die Umstellung auf ein so genanntes „Zins-Kombi-Konto“ empfohlen,
eine Kombination aus Festgeldanlage und festverzinslichem Wertpapier. Später kam es noch zu
einem Folgegeschäft. Die empfohlenen Produkte waren mit erheblichen Risiken behaftet, obwohl
der Kunde wegen eines geplanten Immobilienerwerbs auf sein Sicherheitsbedürfnis hingewiesen
hatte.
Das LG Itzehoe stellte deutlich fest, dass eine fehlerhafte Anlageberatung vorlag und Accessio
deshalb Schadensersatz leisten muss. Zum einen hätte dem Berater klar sein müssen, dass die
empfohlene Anlage in Bezug auf die Risikoeigenschaften nicht den Vorstellungen und
Anlagezielen des Kunden entsprach. Dem stünde auch nicht entgegen, dass sich der Kunde als
„Anlegertyp 3“ eingeordnet hat.
Weiterhin stellte der Richter aus Itzehoe fest, dass die bloße Übersendung von
Informationsmaterial oder ein Risikoanalysebogen eine individuelle Beratung nicht ersetzen
können. Auch die Tatsache, dass das Wertpapierhandelshaus Rückvergütungen für die
Vermittlung der Wertpapiere erhielt, führte nach Ansicht des Gerichts zur Schadensersatzpflicht.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Das Urteil des LG Itzehoe macht Mut für viele Accessio-Anleger, gerade weil die Umstände des
Wertpapiererwerbs häufig vergleichbar gewesen sein dürften. Erfreulich ist auch, dass das
Landgericht den Versuchen von Accessio, sich auf Infomaterial, Risikoanalysebögen und
Hinweisblätter zurückzuziehen, eine Absage erteilt hat. Letztlich stellte das Gericht auf den Inhalt
der einzelnen Beratungsgespräche und die darin geäußerten Wünsche des Kunden ab. Die
Tendenz ist zu begrüßen. Sollten Sie ebenfalls von fehlerhafter Anlageberatung durch Accessio
betroffen sein, die KANZLEI GÖDDECKE steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
gerne zur Seite.
Quelle: LG Itzehoe, Teilurteil vom 10. März 2009 – 7 O 102/09
25. Februar 2010 (Rechtsanwalt Sebastian Hofauer)
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