Wir wünschen Ihnen eine schöne Reise in die

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Wir wünschen Ihnen eine schöne Reise in die
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Toskana
Strand-Bungalows Gineprino
Postanschrift
Camping Il Gineprino
Via dei Platani, 56/A
I-57020 Marina di Bibbona (LI)
GPS Koordinaten Dezimal: 43.233166,10.534783
Reiseveranstalter:
HORIZONTE gemeinnützige Schul- und Gruppenfahrten GmbH, Münster
www.horizonte-reisen.de
www.facebook.com/horizontereisen
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Inhalt
Anfahrtsbeschreibung „Il Gineprino” in Marina di Bibbona.......................................... 3
Einreisebestimmungen Italien..................................................................................... 5
Medizinische Hinweise ............................................................................................... 5
Jugendschutzgesetze in Italien ................................................................................... 6
Verkehrsregeln Italien ................................................................................................. 7
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Anfahrtsbeschreibung „Il Gineprino” in Marina di Bibbona
Von Norden kommend:
 Autobahn A12 Ausgang “Rosignano Marittimo”
 Schnellstrasse S.S.1 (Livorno-Grosseto), Ausgang „La California – Cecina Sud”
 S.P. 39 Richtung Süd
 den Schildern nach “Marina di Bibbona” und anschließend den Schildern des
Campingplatzes / der Bungalowanlage „Il Gineprino“ folgen
 kurz nach dem Ortseingang nach links in die „Via die Platani“ einbiegen
 Bungalows Il Gineprino: Bitte parken Sie bei der Campingplatz Rezeption und
melden Sie sich dort an.
Adresse:
Camping Il Gineprino
Via dei Platani, 56/A
I-57020 Marina di Bibbona (LI)
GPS-Koordinaten Dezimal:
43.236626 / 10.535109
Bitte rufen Sie den jeweiligen Ansprechpartner vor Ort ca. 2 Stunden vor Ankunft an.
Um einen Empfang und die Vorstellung der Unterkunft zu gewährleisten, teilen Sie ihm bitte
Ihre ungefähre Ankunftszeit mit. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, den Campingplatz zu
finden, steht Ihnen unser Reiseleiter natürlich gerne zur Verfügung.
Telefon Rezeption Il Gineprino (BUNGALOWS):
0039 0586 600550
HORiZONTE Notruf in Münster:
0049 172 53 14 800
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Einreisebestimmungen Italien
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für Personen ab 16 Jahren genügt der Reisepass oder Personalausweis.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für Kinder unter 16 Jahren wird der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass oder
Personalausweis anerkannt.
Bei der Mitnahme von Kindern und Jugendlichen durch Verwandte oder Bekannte werden
neben den vorgeschriebenen Reisedokumenten unter Umständen Vollmachten der
Erziehungsberechtigten verlangt. Die Mitnahme einer formlosen (auf Englisch verfassten)
Vollmacht ist ratsam.
Führerschein
Der nationale Führerschein ist mitzuführen.
Fahrzeugpapiere
Der nationale Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist mitzuführen.
Die Mitnahme der internationalen grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als
Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.
Zollbestimmungen Schweiz
Die Anreise nach Italien erfolgt in den meisten Fällen durch die Schweiz. Da die Schweiz
Nicht-EU-Land ist gelten gesonderte Zollbedingungen. Informationen gibt es hier
http://www.ezv.admin.ch
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung entspricht in Italien dem West-Europäischen Standard.
Zwischen Deutschland und Italien besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Bei Vorlage
der European Health Insurance Card (EHIC) haben Deutsche Anspruch auf kostenlose
Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern.
Wer nach Italien reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung
abschließen. Da Ausländer dort zumeist in Privatkliniken behandelt werden, können die
Kosten deutlich über denen in Deutschland liegen. Eine Erstattung durch deutsche
Krankenkassen erfolgt allenfalls nach hier geltenden Sätzen. Kosten für einen notwendigen
Krankenrücktransport erstatten Krankenkassen nicht.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr
Quelle: ADAC/AvD Stand 01/13
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Jugendschutzgesetze in Italien
Definition
- Personen bis 18 Jahre gelten als minderjährig
Alkohol
- der Verkauf ist an unter 16 Jährige generell verboten
- der Konsum ist für unter 16 Jährige in der Öffentlichkeit, in
öffentlich zugänglichen Lokalen sowie in Beherbergungen
(Campingplätze, Hotels, Gruppenhäuser etc.) verboten
Rauchen
- der Verkauf und die Weitergabe von Tabakprodukten an unter
14 Jährige ist verboten
- Rauchverbot für unter 16Jährige in der Öffentlichkeit
- generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden
Allgemeiner Ausgang
- nichts bekannt
Besuch von Gaststätten,
- je nach Örtlichkeit
Kneipen und Discos
Mitführen von Waffen
- nichts bekannt
oder
Waffenähnlichen
Gegenständen
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Für deutsche Jugendliche gilt bei
Auslandsaufenthalten generell das jeweils strengere Gesetz.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz Stand 01/13
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Verkehrsregeln Italien
Innerorts:
50 km/h
Außerorts:
90 km/h
Schnellstraße: 110 km/h (a)
Autobahn:
130 km/h (b)
Geschwindigkeiten
Promillegrenze
Kraftstoffe und
Tankstellen
Parkverbot
Lichtpflicht
Kreisverkehr
Sonstiges
Innerstädtische
Verbotszonen
(a) - bei Regen oder Schnee 90 km/h.
- Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h.
(b) - bei Regen oder Schnee 110 km/h.
- Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h.
- 0,5
- Für unter 21-Jährige und Fahranfänger (Führerschein unter 3
Jahre alt) beträgt die Promillegrenze 0,0
-Kraftstoffpreise (Durchschnitt)
Diesel
1,69 €
Bleifrei Super (95 Oktan)
1,75 €
Bleifrei Super Plus (98 Oktan) 1,88 €
Parkverbot besteht
-an schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie an
-gelb gekennzeichneten Parkflächen, die z.B. für Taxis und
Busse reserviert sind
Es besteht eine Lichtpflicht für alle Kraftfahrtzeuge
- auf Außerortsstraßen und
- in Tunneln
Sofern der Kreisverkehr nicht ausdrücklich durch
Vorfahrtsschilder ("Vorfahrt achten" an der Einmündung)
geregelt ist, gilt "rechts vor links".
Das heißt, die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge
haben Vorfahrt vor den Fahrzeugen im Kreisverkehr.
- Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten
- In Notfallsituationen (Unfälle oder Pannen) außerhalb von
geschlossenen Ortschaften ist beim Verlassen des Fahrzeuges
das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste vorgeschrieben.
Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern
sollte sie stets griffbereit sein.
- Winterreifen sind im Sommer nur bedingt erlaubt
Bei diesem Verkehrsschild ist die Einfahrt ohne Genehmigung
verboten. Es ist sehr oft in den Touristenstädten zu finden. Die
Überwachung findet mit Kameras statt, die Bußgeldbescheide
werden nach ca. 4-10 Monaten nach Deutschland überstellt und
kosten zw. 80,00 und 150,00 €.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr
Quelle: ADAC/AvD Stand 01/13
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