Anordnung einer Verkehrsbeschränkung – Nr. 14/2011
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Anordnung einer Verkehrsbeschränkung – Nr. 14/2011
ABDRUCK Straßenverkehrsbehörde/Straßenbaubehörde Ort, Datum Stadt Marktredwitz Amt für öffentliche Ordnung Sachbearbeiter(in) Marktredwitz, 31.03.2011 Zimmer-Nr. Frau Kropp 15 Telefon Durchwahl Telefax -148 -175 09231 501-0 Nr./AZ (bitte stets angeben) 320-140/18 Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Wunsiedel i. F. Industrieallee 2 95615 Marktredwitz Anordnung einer Verkehrsbeschränkung – Nr. 14/2011 gem. § 45 Abs. 1 StVO, gem. § 45 Abs. 2, § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO Satz 1 u. 2. StVO Sondernutzungserlaubnis Zum Antrag vom 21.03.2011 Verantwortlicher Bauleiter Telefon Herr Ulbrich 9626 Die oben genannte Behörde erlässt folgende Anordnung: Verkehrsbeschränkung(en) Verkehrssicherung(en) halbseitige Sperrung d. Verkehrs Sperrung d. Fußgängerverkehrs im Gehwegbereich Sicherungsmaßnahmen entlang der Straße Gesamtsperrung des Verkehrs Sperrung für den Fahrradverkehr Sicherungsmaßnahmen entlang des Gehwegs Bezeichnung der Straße Ort Auf der / Entlang der (Bundes-/Landes-/Staats-/Kreis-/Gemeindestraße) Dauer vom – bis zur Beendigung der Baustellen – am Grund Art der Bauarbeiten Die Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht nach Der Verkehr wird umgeleitet Anliegerverkehr Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs Ludwig-Thoma-Straße von km – bis km von Haus-Nr. – bis Haus-Nr. bis Einmündung Luisenstraße längstens 07.05.2011 7:00 bis 19:00 Uhr Rotkreuztag Neueröffnung „Henry Dunant“ Sozialkaufhaus Ludwig-Thoma-Str. 33 x Beschilderungsplan x Umleitungsplan - außerorts - Regelplan-Nr. - innerorts - Regelplan-Nr. Verkehrssicherungseinrichtung(en) Datum: 01.04.2011 Datum: Datum: Datum: Dieser ist/Diese sind Bestandteil dieser Anordnung. über Breslauer Straße / Luisenstraße / Marienstraße frei bis (Ortsangabe) - - Die Beschilderung hat nach beiliegendem Beschilderungsplan, der auf die Örtlichkeit anzupassen ist, zu erfolgen. Am 04.05.2011 (spätestens gegen Mittag) ist beidseitig die Beschilderung mit Zeichen 283-10 (Halteverbot Anfang) bzw. 283-20 StVO (Halteverbot Ende) mit dem Hinweis „am 07.05.2011“ anzubringen (s. Plan). Die Beschilderung ist unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung zu entfernen. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Die Straßenbaubehörde behält sich die Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen selbst vor. Die zusätzlichen Anordnungen und Auflagen auf Blatt 2 sind, soweit diese zutreffen, zu beachten. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieser Anordnung. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr Gebühren€ festsetzung € Auslagen € Verteiler: - Antragsteller - Polizei - BRK I.A. gez. Dietl, Verw.Amtsrat Sondernutzungsgebühren Unterschrift Gesamtbetrag € Verteiler: - ILS per E-Mail - VGF per E-Mail - Fleck per E-Mail - z. Akt