Anordnung einer Verkehrsbeschränkung – Nr. 14/2011

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Anordnung einer Verkehrsbeschränkung – Nr. 14/2011
ABDRUCK
Straßenverkehrsbehörde/Straßenbaubehörde
Ort, Datum
Stadt Marktredwitz
Amt für öffentliche Ordnung
Sachbearbeiter(in)
Marktredwitz, 31.03.2011
Zimmer-Nr.
Frau Kropp
15
Telefon
Durchwahl
Telefax
-148
-175
09231 501-0
Nr./AZ (bitte stets angeben)
320-140/18
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Wunsiedel i. F.
Industrieallee 2
95615 Marktredwitz
Anordnung einer
Verkehrsbeschränkung – Nr. 14/2011
gem. § 45 Abs. 1 StVO,
gem. § 45 Abs. 2,
§ 44 Abs. 1 Satz 1 StVO
Satz 1 u. 2. StVO
Sondernutzungserlaubnis
Zum Antrag vom
21.03.2011
Verantwortlicher Bauleiter
Telefon
Herr Ulbrich
9626
Die oben genannte Behörde erlässt folgende Anordnung:
Verkehrsbeschränkung(en)
Verkehrssicherung(en)
halbseitige Sperrung d. Verkehrs
Sperrung d. Fußgängerverkehrs im Gehwegbereich
Sicherungsmaßnahmen entlang der Straße
Gesamtsperrung des Verkehrs
Sperrung für den Fahrradverkehr
Sicherungsmaßnahmen entlang des Gehwegs
Bezeichnung der
Straße
Ort
Auf der / Entlang der (Bundes-/Landes-/Staats-/Kreis-/Gemeindestraße)
Dauer
vom – bis zur Beendigung der Baustellen – am
Grund
Art der Bauarbeiten
Die Kennzeichnung,
Verkehrsführung,
Verkehrsregelung
geschieht nach
Der Verkehr
wird umgeleitet
Anliegerverkehr
Weitere Maßnahmen
zur Sicherung des
Verkehrs
Ludwig-Thoma-Straße
von km – bis km
von Haus-Nr. – bis Haus-Nr.
bis Einmündung Luisenstraße
längstens
07.05.2011
7:00 bis 19:00 Uhr
Rotkreuztag Neueröffnung „Henry Dunant“ Sozialkaufhaus Ludwig-Thoma-Str. 33
x
Beschilderungsplan
x Umleitungsplan
- außerorts - Regelplan-Nr.
- innerorts - Regelplan-Nr.
Verkehrssicherungseinrichtung(en)
Datum: 01.04.2011
Datum:
Datum:
Datum:
Dieser ist/Diese
sind Bestandteil
dieser Anordnung.
über
Breslauer Straße / Luisenstraße / Marienstraße
frei bis (Ortsangabe)
-
-
Die Beschilderung hat nach beiliegendem Beschilderungsplan, der auf die Örtlichkeit anzupassen
ist, zu erfolgen.
Am 04.05.2011 (spätestens gegen Mittag) ist beidseitig die Beschilderung mit Zeichen 283-10
(Halteverbot Anfang) bzw. 283-20 StVO (Halteverbot Ende) mit dem Hinweis „am 07.05.2011“
anzubringen (s. Plan).
Die Beschilderung ist unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung zu entfernen.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren
Beseitigung.
Die Straßenbaubehörde behält sich die Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen selbst vor.
Die zusätzlichen Anordnungen und Auflagen auf Blatt 2 sind, soweit diese zutreffen, zu beachten.
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist Bestandteil dieser Anordnung.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr
Gebühren€
festsetzung
€
Auslagen
€
Verteiler:
- Antragsteller
- Polizei
- BRK
I.A.
gez.
Dietl, Verw.Amtsrat
Sondernutzungsgebühren
Unterschrift
Gesamtbetrag
€
Verteiler:
- ILS per E-Mail
- VGF per E-Mail
- Fleck per E-Mail
- z. Akt

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