Bauwesenversicherung
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Bauwesenversicherung
Bauwesenversicherung Datum: 19.10.2015 Verfasst von: Natascha La Porta Quellen: Schulung Basler Versicherung; Vademecum; Vertragsbedingungen diverse Gesellschaften 1. Einleitung Manchmal kommt es anders als man plant. Wo gebaut wird kann immer etwas passieren, oft mit unangenehmen Konsequenzen und mit hohen Schadenkosten. Die Bauwesenversicherung, auch die „Kaskoversicherung“ für das Bauwerk genannt, nimmt den am Bau Beteiligten die finanziellen Folgen aus unvorhergesehener und plötzlicher Beschädigung des Bauvorhabens ab. 2. Wer ist versichert: Alle am Bau Beteiligten, d.h. Bauherr, Ingenieur, Architekt, Geologe, Unternehmer und Handwerker. 3. Was ist versichert: Sachschäden am Bauwerk und Kosten die durch Bauunfälle entstehen. In der Grunddeckung können neben dem Realisierungsgrad „schlüsselfertig“ auch der „Rohbau“ oder lediglich die „Baumeisterarbeiten“ versichert werden. Je nach Bedarf werden Zusatzversicherungen abgeschlossen, wobei eine dem Schadenpotential entsprechende Versicherungssumme festgelegt wird. Die nachstehenden Zusatzdeckungen werden einzeln oder in Kombination abgeschlossen: Aufräumungskosten Schadensuchkosten Kosten für Abbruch und Wiederaufbau Hilfsmaterial/Hilfsbauten (Gerüst-, Spriess-, Spund- und Schalungsmaterial) Baugeräte, Werkzeuge und Baumaschinen Maintenance-Deckung; versichert sind, die in der Police vereinbarte Dauer, Schäden an den versicherten Bauleistungen, die verursacht werden bei der Durchführung von Arbeiten zur Erfüllung der Wartungs- und Garantieverpflichtungen und die nachweisbar währen der Bauzeit verursacht und auf die Bauarbeiten zurückzuführen sind. Fahrhabe das in den versicherten Bauwerken untergebracht ist Baugrund und Bodenmasse Bestehende Bauten Diese Aufzählung ist nicht abschliessend Seite 1 4. Wieviel ist versichert: Alle Bauleistungen, welche durch die Bausumme nach Baukostenplan 1 bis Baukostenplan 4 gebildet werden. Darunter fallen die folgenden Punkte: Vorbereitungsarbeiten, Gebäude, Umgebung, Installationen, Aussenarbeiten inkl. Honorare. Ausgeschlossen sind Kosten für Vorstudien, Grundstücke, Gebühren, Betriebseinrichtungen, Baunebenkosten, Reserve und Ausstattung. Schadenbeispiele: Einsturz der Baugrube. Unvorhergesehene und plötzliche Beschädigung der Baugrube (Grunddeckung) Deckeneinsturz wegen Berechnungsfehler vom Ingenieur. Beschädigung als Folge von Planungs- und Berechnungsfehler (Grunddeckung) Wasserschaden durch eine falsch angeschlossene Wasserleitung. Bei einem Schadenfall mit mehreren involvierten Parteien kann die Abklärung der Verantwortlichen viel Zeit kosten und eventuell sogar einen Baustopp zur Folge haben. Der Versicherer entschädigt den Schaden über die Bauwesenversicherung und nimmt allenfalls Regress auf den Haftpflicht-Versicherer des noch unbekannten Verursachers. Die Bauwesenversicherung ermöglicht die Bevorschussung der Entschädigung und die Fortführung der Arbeiten Maintenance deckt Schäden, die während der versicherten Bauzeit verursacht wurden, erst aber während der Maintenance-Dauer eintreten Beschädigung von Bauleistungen durch Unbekannte (Vandalismus) Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit von am Bau beteiligten Personen Beschädigung des Bauwerks durch Gerüste, Kran und andere Bauhilfsmittel 5. Fazit Trotz einer sorgfältigen Planung können während der Bauzeit schnell zusätzliche Kosten entstehen. Die Bauwesenversicherung schützt vor unvorhersehbaren Schäden, die während der Bauzeit eintreten können. Durch eine Bauwesenversicherung werden diese Kosten übernommen und Sie sind vor negativen finanziellen Folgen geschützt. Seite 2