Bauwesenversicherung

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Bauwesenversicherung
Bauwesenversicherung
Datum:
19.10.2015
Verfasst von: Natascha La Porta
Quellen:
Schulung Basler Versicherung; Vademecum; Vertragsbedingungen diverse Gesellschaften
1. Einleitung
Manchmal kommt es anders als man plant. Wo gebaut wird kann immer etwas passieren, oft mit unangenehmen Konsequenzen und mit hohen Schadenkosten.
Die Bauwesenversicherung, auch die „Kaskoversicherung“ für das Bauwerk genannt, nimmt den am Bau
Beteiligten die finanziellen Folgen aus unvorhergesehener und plötzlicher Beschädigung des Bauvorhabens ab.
2. Wer ist versichert:
Alle am Bau Beteiligten, d.h. Bauherr, Ingenieur, Architekt, Geologe, Unternehmer und Handwerker.
3. Was ist versichert:
Sachschäden am Bauwerk und Kosten die durch Bauunfälle entstehen.
In der Grunddeckung können neben dem Realisierungsgrad „schlüsselfertig“ auch der „Rohbau“ oder
lediglich die „Baumeisterarbeiten“ versichert werden.
Je nach Bedarf werden Zusatzversicherungen abgeschlossen, wobei eine dem Schadenpotential entsprechende Versicherungssumme festgelegt wird.
Die nachstehenden Zusatzdeckungen werden einzeln oder in Kombination abgeschlossen:
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Aufräumungskosten
Schadensuchkosten
Kosten für Abbruch und Wiederaufbau
Hilfsmaterial/Hilfsbauten (Gerüst-, Spriess-, Spund- und Schalungsmaterial)
Baugeräte, Werkzeuge und Baumaschinen
Maintenance-Deckung; versichert sind, die in der Police vereinbarte Dauer, Schäden an den versicherten Bauleistungen, die verursacht werden bei der Durchführung von Arbeiten zur Erfüllung der Wartungs- und Garantieverpflichtungen und die nachweisbar währen der Bauzeit verursacht und auf die
Bauarbeiten zurückzuführen sind.
Fahrhabe das in den versicherten Bauwerken untergebracht ist
Baugrund und Bodenmasse
Bestehende Bauten
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend
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4. Wieviel ist versichert:
Alle Bauleistungen, welche durch die Bausumme nach Baukostenplan 1 bis Baukostenplan 4 gebildet werden.
Darunter fallen die folgenden Punkte: Vorbereitungsarbeiten, Gebäude, Umgebung, Installationen, Aussenarbeiten inkl. Honorare.
Ausgeschlossen sind Kosten für Vorstudien, Grundstücke, Gebühren, Betriebseinrichtungen, Baunebenkosten, Reserve und Ausstattung.
Schadenbeispiele:
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Einsturz der Baugrube. Unvorhergesehene und plötzliche Beschädigung der Baugrube (Grunddeckung)
Deckeneinsturz wegen Berechnungsfehler vom Ingenieur. Beschädigung als Folge von Planungs- und
Berechnungsfehler (Grunddeckung)
Wasserschaden durch eine falsch angeschlossene Wasserleitung. Bei einem Schadenfall mit mehreren
involvierten Parteien kann die Abklärung der Verantwortlichen viel Zeit kosten und eventuell sogar
einen Baustopp zur Folge haben. Der Versicherer entschädigt den Schaden über die Bauwesenversicherung und nimmt allenfalls Regress auf den Haftpflicht-Versicherer des noch unbekannten Verursachers. Die Bauwesenversicherung ermöglicht die Bevorschussung der Entschädigung und die Fortführung der Arbeiten
Maintenance deckt Schäden, die während der versicherten Bauzeit verursacht wurden, erst aber
während der Maintenance-Dauer eintreten
Beschädigung von Bauleistungen durch Unbekannte (Vandalismus)
Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit von am Bau beteiligten Personen
Beschädigung des Bauwerks durch Gerüste, Kran und andere Bauhilfsmittel
5. Fazit
Trotz einer sorgfältigen Planung können während der Bauzeit schnell zusätzliche Kosten entstehen. Die
Bauwesenversicherung schützt vor unvorhersehbaren Schäden, die während der Bauzeit eintreten können. Durch eine Bauwesenversicherung werden diese Kosten übernommen und Sie sind vor negativen finanziellen Folgen geschützt.
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