- Rumpf Rechtsanwälte

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- Rumpf Rechtsanwälte
Instruktionsblatt türkische Vollmacht
Die Bevollmächtigung türkischer Rechtsanwälte folgt besonderen Regeln!
Das türkische Recht verlangt die Bevollmächtigung von türkischen Rechtsanwälten mit notariell
beurkundeter Vollmacht. Möglich ist die Beurkundung eines deutschen Vollmachtstextes, der
allerdings den türkischen Vorgaben entsprechen muss. Texte in türkischer Sprache werden von
deutschen Notaren nur beglaubigt, was aber in der Praxis ausreicht. Alternativ kommt die
Beurkundung durch ein türkisches Generalkonsulat in Frage, was in der Regel weniger Kosten
verursacht.
Die Bevollmächtigung eines türkischen Anwalts wird von uns dadurch vorbereitet, dass ein auf
das betreffende Anwaltsbüro lautendes Formular in deutscher und türkischer Sprache zur
Verfügung gestellt wird.
Der für das deutsche Verständnis ungewöhnliche Ausführlichkeit des Textes liegt das Erfordernis
der „Bestimmtheit“ zu Grunde. Mit der Vollmacht wird der türkische Rechtsanwalt zur Tätigkeit
berechtigt und, wenn er die Vollmacht (auch formlos, d.h. durch einfache Aufnahme der
Tätigkeit) annimmt, auch verpflichtet. Sie ist Beweis für einen „Geschäftsbesorgungsvertrag“.
Dabei sollte dem türkischen Anwalt von vorneherein schriftlich der Umfang seines Auftrages
mitgeteilt werden. Das Formular selbst sollte vom Mandanten nicht geändert werden, da
andernfalls die Gefahr von Lücken entsteht.
Für die Scheidung/Anerkennung von Scheidungsurteilen ist eine gesonderte Vollmacht mit
Foto nötig!
Mit der Vollmachtserteilung entsteht ein türkischer Mandatsvertrag!
Rechtlich entsteht ein Mandatsvertrag, der den Anwalt und den Mandanten bindet. Er gilt
unabhängig von dem mit Rumpf Rechtsanwälte abgeschlossenen Mandatsvertrag. Einen Einfluss
auf die mit Rumpf Rechtsanwälte getroffenen Vergütungsregelungen hat dies vor allem in
zweierlei Hinsicht:
(1) Bei Obsiegen im Prozess verbleiben die durch die Gegenseite zu erstattenden Gebühren
beim türkischen Kollegen.
(2) Bei vorzeitiger Beendigung des Mandats von Rumpf Rechtsanwälte behalten wir uns vor,
die gesetzlichen Mindestgebührenansprüche des türkischen Rechtsanwalts gegenüber
dem Mandanten geltend zu machen.
Eine Vollmacht kann nur unter erschwerten Bedingungen zurückgenommen werden!
Die Rücknahme der Vollmacht bedarf derselben Form wie die Erteilung, es sei denn, der Anwalt
gibt auf einfachschriftliche Kündigung dem Gericht freiwillig seine Entpflichtung kund.
Gebührenansprüche des türkischen Anwalts bleiben davon aber unberührt, d.h., der Anwalt kann
bei vorzeitiger Kündigung ohne wichtigen Grund sogar gar nicht entstandene
Gebührenansprüche als Schadensersatz beanspruchen.
Kanzleianschrift:
Lenzhalde 68 - D-70192 Stuttgart
Fon +49(0)711 997 977-0
Fax +49(0)711 997 977-20
[email protected]
In Kooperation mit:
RUMPF CONSULTING Hizmetleri Ltd. Sti.
Ömer Avni Mah. Meclis-i Mebusan Cad. Molla Bayırı Sok.
Karun Çıkmazı No.1 D.10
TR-34427 Kabataş-Beyoğlu/Istanbul
Fon +90/212/243 76 30 - Fax +90/212/243 76 35
RUMPF RECHTSANWÄLTE
Instruktionsblatt türkische Vollmacht –Seite - 2 -
Es empfiehlt sich regelmäßig, die Korrespondenz und Einzelaufträge über unsere Kanzlei an die
türkischen Anwälte zu richten oder diese mit uns abzusprechen, um Schwierigkeiten bei der
Mandatsabwicklung mit türkischen Anwälten zu vermeiden.
Und so funktioniert es!

Bevollmächtigung der türkischen Anwälte über einen deutschen Notar:
1.
Formular vollständig ausfüllen
2. Beurkundung durch den Notar (türkischen Texte werden nur beglaubigt, was
aber in der Praxis ausreicht)
3. Apostille durch den Landgerichtspräsidenten am Sitzort des Notars
4. Übersendung an das in der Fußzeile des Vollmachtsformulars angegebene
Anwaltsbüro per Einschreiben oder Kurier
5. Anzeige der Erledigung gegenüber unserer Kanzlei

Die Bevollmächtigung über das türkische Generalkonsulat:
1.
Abstimmung unseres türkischen Textes mit dem bei Generalkonsulat
vorliegenden Textbaustein
2. Beurkundung durch Notar am Generalkonsulat
3. Übersendung an das in der Fußzeile des Vollmachtsformulars angegebene
Anwaltsbüro per Einschreiben oder Kurier
4. Anzeige der Erledigung gegenüber unserer Kanzlei

Bevollmächtigung unserer Kanzlei (indirektes Verfahren)
Auch die Erteilung einer einfachen Vollmacht an uns ist möglich, wir übernehmen
dann zu unseren Mandatsbedingungen die ordnungsgemäße Bevollmächtigung
türkischer Anwälte für den Mandanten (gilt nicht für Sondervollmachten).