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Institut Architektur und Entwerfen Abteilung Hochbau und Entwerfen Karlsplatz 13/ 253/ 4 1040 Wien www.h1arch.tuwien.ac.at <e
Tel: +43 1 58801 27011 Fax: +43 1 58801 27091 [email protected] bau
1 Abgabe: Æ Für die ordnungsgemäße Abgabe der Grundkurs‐Arbeiten sind folgende Punkte strikt einzuhalten. 1.1 Abgabe‐Ort: Æ Die Arbeiten sind an der Abteilung Hochbau und Entwerfen – Adresse: TU Wien, Karlsplatz 13, Stiege 4, 4.Stock, rote Tür – zu den angegebenen Terminen abzugeben. 1.2 Abgabe‐Termine: Æ Es stehen zwei Termine für die Abgabe der Grundkurs‐Arbeiten den Studierenden zur Auswahl. 1. Termin: Dienstag, 23. Juni 2009 von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr 2. Termin: Donnerstag, 25. Juni 2009 von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Bitte nutzen Sie beide Termine und warten Sie nicht bis zur letzten Minute. 1.3 Abgabe‐Formalitäten: Æ Die Arbeiten werden bei der Abgabe mit einem Eingangsstempel versehen. Die Abgabe wird von den Student/inn/en mittels Unterschrift bestätigt. 1.4 Abgabe‐Paneel: Æ Die Arbeiten sind im Hochformat mit der Breite: 100 cm und der Höhe: 140 cm als Paneel in der Stärke: 5 mm abzugeben. 1.5 Abgabe CD‐Rom: Æ Die Arbeiten sind auf CD‐Rom als PDF‐Datei abzugeben. Inhalt der PDF‐Datei ist der Plandruck PLOT des Abgabe‐Paneels. 2 Formale Anforderungen: Æ Die Leistungserfordernis stellt die intelligente Umsetzung und übungsmäßige Darstellung des Stoffgebiets des Hochbaus aus der Vorlesung Hochbau Einführung für Architekten dar. Das in der Vorlesung „Erlernte“ soll in der Übung Grundkurs Hochbau und Konstruktion in Kleingruppen „angewandt“ geübt werden. 2.1 Abgabe‐Paneel: Æ Das Abgabe‐Paneel beinhaltet die gesamte Grundkurs‐Arbeit. Diese ist als Plandruck PLOT auf 5 mm Kapaline (Trägermaterial besteht aus kartoniertem Leichtschaumplatten) auf zu kaschieren. Æ Angebot: Mit der Firma Schiessling (Plot‐Service, Operngasse 20 b, 1040 Wien) wurde ein Sondertarif für die Lehrveranstaltung Grundkurs ausverhandelt (€ 47,‐ all 1
inklusive). Selbstverständlich steht es den Student/inn/en frei Ihre Arbeit bei anderen Anbietern drucken und aufkaschieren zu lassen! Æ Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum bzw. bedenken Sie etwaige Plotter‐
Kapazitätsprobleme an den Abgabe‐Tagen. 2.2 Abgabe CD‐Rom: Æ Die gemeinsam mit dem Paneel abzugebende CD‐Rom muss zumindest die Arbeit (das Abgabe‐Paneel) in Druckqualität als PDF‐Datei enthalten. Die CD‐Rom soll folgend lesbar beschriftet werden: Vorname Nachname Matrikelnummer, Handy‐
Nummer, Grundkurs Hochbau S09, Gruppenbezeichnung (z.B. A1 oder G26). Æ Die Beschriftung erfolgt am besten mit CD‐Rom geeignetem Aufkleber. Die interne CD‐Rom‐Struktur hat die Matrikelnummer als Hauptverzeichnis zu enthalten. Darunter sind Verzeichnisse PDF, DWG, DOC anzulegen. Æ Die CD‐Rom soll in keiner Kassette, sondern in einer dünnen flexiblen Hülle aus durchsichtigem Kunststoff abgegeben werden. 2.3 Paneel‐Layout: Æ Das Layout des Paneels hat nach Vorgabe zu erfolgen. Die Layoutvorgabe ist im TUWIS unter der Lehrveranstaltung (270.016 Grundkurs Architektur und Konstruktion – Hochbau) als Download verfügbar. Unter Planungsgrundlagen (>>hier klicken) sind die Layoutvorgabe GKH 2009_100x140cm als PDF (Akrobat‐Datei) und INDD als InDesign‐Datei vorhanden. Die Beschriftung (obere Zeile 1 cm Höhe, untere 5 mm Höhe) ist einzuhalten. Als Schriftart soll ARIAL Bold verwendet werden. Æ Links oben ist nach Layoutvorgabe in der ersten Zeile: hochbau und entwerfen, in der zweiten Zeile: tu_wien e253|4 … sowie die Gruppenbezeichnung (z.B. A1 oder G26) anzuführen (siehe Layoutvorgabe.indd.pdf). Æ Rechts oben sind in der ersten Zeile: projekttitel (eigen gewählter Titel, welcher das Projekt am besten charakterisiert) vorname nachname matrikelnummer (z.B. max musterfrau 0812345), in der zweiten Zeile: 270.016 grundkurs architektur und konstruktion – sommersemester 2009 anzuführen (siehe Layoutvorgabe.indd.pdf). 2.4 Paneel‐Inhalt: Æ Das Projekt soll in Lageplan, Grundrissen, Schnitten, Ansichten, räumlichen Darstellungen (Modellfotos, Renderings) präsentiert werden. Æ Die Summe der Darstellungen/Pläne ergibt sich aus der Konzeption des Gebäudes um dieses durchgängig verstehen/begreifen zu können. Æ Als Grundrisse sind Erd‐ bzw. Eingangsgeschoss, Ober‐bzw. Untergeschoss, Terrassen‐ bzw. Dachgeschoss zu erfassen. Æ Die Schnitte sollten zumindest Quer‐ und Längsschnitt enthalten (Anmerkung: Die Schnittführung soll insbesondere die Stiegen/Treppen, sowie Innen‐Höfe mit einbeziehen). Æ Die räumlichen Darstellungen sollen die architektonische Qualität des Projektes widerspiegeln. (Anmerkung: Da es sich um eine Hofhaus‐Bebauung handelt, ist der Hof in Vogelschau als auch in Augenhöhe des Betrachters/Bewohners logischer Weise darzustellen. Innenraumdarstellungen sollten den Außenraum mit einbeziehen e vice versa). Æ Die Darstellungen/Pläne müssen eindeutig lesbar sein. Dafür ist der angeführte Standard bezüglich Plandarstellung, ‐maßstab und ‐beschriftung gefordert. 2
2.5 Plan‐Beschriftung: Æ Die Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Modellfotos, Renderings, Perspektiven etc. müssen als solche bezeichnet und beschriftet werden. Æ In den Plänen müssen Raumbezeichnung, Raummaße, Flächenausmaße (Quadratmeter) und Höhen (relative Höhenkoten) ersichtlich sein. Æ Bemaßungen (Kotierungen) haben das Gesamtausmaß, den (lichten) Raum, sowie Konstruktion (Achsen) zu erfassen. Æ Die Stiegen/Treppen sollen Anzahl der Stufen und das Steigungsverhältnis (Stufen‐
Auftritts‐Breite und Stufenhöhe) anführen. Æ Öffnungen (Türen/Fenster) sollen in den Achsen die Tür‐ bzw. Fensterbreite, sowie die Tür‐ und Fensterhöhe enthalten (Anmerkung: beim Fenster endet der Achslinie beim Parapet(h). Æ Im Lageplan sind Nordpfeil, Parzellen‐ und Haus‐Eingänge, Höhenkoten (als absolute Höhen) einzutragen. Æ Die Bemaßungen, Kotierungen, Raumbezeichnungen haben eine Beschriftungs‐Text‐
Höhe von 2 mm bis 2,5 mm einzuhalten. Æ Die Unter‐ bzw. Überschriften, wie Bezeichnung Grundriss, Schnitt, Ansicht etc. sind in der Text‐Höhe zwischen 3 mm bis 5 mm zu wählen. Æ Zier‐, Werbe‐ und barocke Schriftstile sind zu vermeiden. 2.6 Plan‐Darstellung: Æ Wand‐ und Deckenstärken, sowie das Tragsystem sind eindeutig lesbar darzustellen. (Anmerkung: Wanddarstellung als schwarze Linie charakterisiert Massivbau). Der geforderte Skelettbau hat differenziert die Stützen/Steher und die Hülle/Außenwand (mehrschichtiger Wandkonstruktion/‐aufbau) zu enthalten. Æ Opake Wände, Decken, Dächer bestehen aus zumindest 3 Linien ‐ differenziert in Tragende Struktur und Aufbauten, Verkleidungen. Æ Transparente Wandkonstruktionen (Glaswände, Terrassentüren etc.) bestehen aus zumindest 2 Linien. Æ Die Grundrisse sind als gedachte Schnittführung in 1 m Höhe über dem Fußboden darzustellen. Alle darunterliegenden Gebäudeelemente/‐teile sind in der Ansicht, darüber befindliche Gebäudeteile/‐elemente strichliert darzustellen (u.a. sind im darüber liegenden Geschoss strichliert die: Deckenöffnungen, Führung von Stiegen/Treppen, Dachvorsprünge etc. zu veranschaulichen). Æ Im den Schnitten sind der Lichteinfall (minimal 45°/ideal 20°) und der Nachweis der Wahrung der Privatheit (Nicht Einsicht‐/Einblickbarkeit) des Innenhofs als punktierte Linien zu illustrieren. Æ Die Schnitte sollen ebenso die (optionale) benachbarte Bebauung (hellgrau mind. 1 m Breite), sowie den Geländeverlauf klarlegen. Æ Wärmedämmung und Isolierung sind entsprechend darzustellen. Æ Zusätzlich sollen eine Grundmöblierung, insbesondere Küchen‐ und Sanitärelemente eingetragen sein. Die Symbolisierung der Installationsführungen umfasst lediglich Abfallrohre und den Kanal. Æ Die Außenraumgestaltung umfasst die Darstellung der Wegen, Stiegen, Rampen, Bäumen und Bepflanzungen, optional: Parkieren, Beleuchtung etc. Die Außenanlagen sind im Erdgeschoss‐Grundriss (detailliert) und im Lageplan (abstrahiert) darzustellen. 3
Æ Die Nachbarbebauung ist in den Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Perspektiven darzustellen. (Anmerkung: Das Hofhaus steht nicht für sich alleine, sondern ist als „geschlossene Bauweise“ anzusehen. Die Darstellung der Nachbarbebauung kann auf 1 m Streifen schraffiert bzw. als graue Fläche etc. abstrahiert wiedergegeben werden.) Æ Wenn im Lageplan, Renderings Schatten eingezeichnet werden, ist auf den Sonnenverlauf Rücksicht zu nehmen. Æ Das Planlayout hat nach Angabe (Download im TUWIS als PDF und INDD‐Format) zu erfolgen. 2.7 Plan‐Maßstäbe: Æ Lageplan entweder im Maßstab 1:1000 als Gesamtgrundstück, oder im Maßstab 1:500 als signifikanter Ausschnitt abzubilden. Æ Grundrisse, Schnitte, Ansichten sind im Maßstab 1:100 darzustellen. Æ Modellfotos, Renderings sind generell maßstabslos. Die Darstellungsgröße soll die räumliche Charakteristik und architektonische Qualität verkörpern/artikulieren. 3 Beurteilung: Æ Die Beurteilung der Arbeiten erfolgt an dem darauffolgenden Tag der Abgabe. Nicht oder zu spät abgegebene Arbeiten können nicht positiv beurteilt werden. (Anmerkung: sie werden mit „5O ‐ ohne Erfolg“ benotet) 3.1 Beurteilungsverfahren: Æ Die Beurteilung erfolgt im Rahmen der Jury, die aus der Summe aller Betreuer/inn/en besteht, nach den angeführten Kriterien. 3.2 Beurteilungskriterien: Æ Entwurfsidee, Konzeption (Eigenständiger Entwurfsgedanke, Innovation, architektonisches Gespür) Æ Konstruktive Durchbildung (Dimensionierung, Ablesbarkeit und Verständlichkeit des Bausystems) Æ Materielle Ausformung (logische Anwendung von Materialien, haptische Qualität, Wärmedämmung) Æ Funktionalität (Benutzbarkeit und Sinnhaftigkeit des Grundrisses, Variabilität, Flexibilität) Æ Räumliche Differenzierung (Dreidimensionale Erlebbarkeit des Raumes, räumliche Orientierung) Æ Landschaftliche und topografische Antwort (Bezüge zur Umgebung, Geländesituation, Hangneigung) Æ Ressourcenvernünftige Planung (Reaktion auf klimatische Verhältnisse, Ökologie, Energieeffizienz) Æ Formale Ausarbeitung (Zweck, Anordnung und Bewandtnis von Darstellungen, Layout und Präsentation) 4