Vergabe: Eignungs- und Zuschlagskriterien

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Vergabe: Eignungs- und Zuschlagskriterien
Vergabe: Eignungs- und Zuschlagskriterien
von Walter Oertel
Ein Modethema im Vergaberecht war in der letzten Zeit immer wieder das Gebot der Trennung von
Eignungs- und Zuschlagskriterien. Nach den Vergabeordnungen soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste oder dasjenige Angebot erteilt werden, das die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Kriterien,
die die Bietereignung betreffen, sollen auf einer früheren als der vierten Wertungsstufe abschließend
geprüft werden (EuGH, Urteil vom 12.01.2009 Aktenzeichen C - 199/07). Von den Bietern erwartet
man inzwischen eine objektive Rechtskenntnis dieser Trennung, aus der ggf. eine Pflicht zur unverzüglichen Rüge eines Vergaberechtsverstoßes erwächst, § 107 Abs. 3 GWB.
Vergabestellen versuchen immer wieder, dieses Trennungsgebot aufzulösen. Teilweise finden sie hierbei
Unterstützung in der Rechtsprechung. So hat das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 28.05.2013 Aktenzeichen 11 Verg 6/13 im Rahmen der Ausschreibung für ein landesweites Solarkataster die Meinung
vertreten, die Vergabestelle dürfe Eignungsmerkmale als Zuschlagskriterium bewerten, die einen spezifischen Bezug zur Ausführung des betreffenden Auftrags aufweisen. Bei näherem Hinsehen zeigt sich
allerdings, dass das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung Merkmale angesprochen hat, die eben keine
Eignungsmerkmale sind. Vielmehr hatte die Vergabestelle bewertet, welche Mitarbeiter eines Bieters in
bestimmten Zeiträumen für Einzelinhalte des abzuwickelnden Auftrags eingesetzt werden sollten. Die
Eignung des Bieters, die aufgrund der stark personenbezogenen Leistungsqualifikationen zuvor bejaht
worden war, hielt hiervon nicht ab. Die Vergabestelle bewertete das "Wie" der beabsichtigten Auftragsabwicklung und nicht das "Ob" der generellen Eignung. Das OLG Frankfurt stellte ergänzend klar,
dass die Berücksichtigung solcher Unterkriterien für die Bieter klar aus der Angebotsabfrage erkennbar
sein muss.
Demgegenüber hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 12.06.2013 Aktenzeichen Verg 7/13 noch
einmal deutlich klargestellt, dass auch bei VOF-Ausschreibungen das Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien zwingend zu beachten und durchzuhalten ist. Das OLG hält mit der Formulierung des Leitsatzes allerdings alle Beteiligten an, die Rechtsprechung kritisch zeitnah zu beobachten, indem es das Trennungsgebot als "derzeit noch" geltend bezeichnet. Den Vergabestellen ist daher
dringend zu empfehlen, dass Trennungsgebot in der Gestaltung der Bekanntmachung und der Angebotsaufforderung weiter zu beachten. Die Bieter sind gehalten, frühzeitig nach Erkennbarkeit eines
Verstoßes gegen das Verbot der Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien zu rügen.
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