Flughafen-Entgelte 2015

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Flughafen-Entgelte 2015
Entgeltordnung
Flughafen Nürnberg GmbH
I
Aviation .............................................................................................................. 2
I A Genehmigungspflichtige Entgelte i. S. v. §19b LuftVG................................... 2
1
Lande- und Startentgelte ..............................................................................................2
2
Passagierentgelte ..........................................................................................................5
3
Abstellentgelte...............................................................................................................6
4
Sicherheitsentgelte .......................................................................................................6
5
Allgemeine Bedingungen..............................................................................................7
I B Nicht genehmigungspflichtige Entgelte........................................................... 8
6
PRM Entgelt ...................................................................................................................8
7
CUTE Entgelt .................................................................................................................8
8
Allgemeine Bestimmungen ...........................................................................................9
II
Bodenabfertigungsdienste Geschäftsbedingungen der Flughafen
Nürnberg GmbH ...............................................................................................10
1
Geschäftsbedingungen für Bodenabfertigung der Flughafen Nürnberg GmbH .....10
2
Leistungsverzeichnis für Verwaltung und Betrieb der ZI-Einrichtungen ................13
3
Entgeltverzeichnis für ZI-Leistungen: Passagierverkehr .........................................15
4
Entgeltverzeichnis für ZI-Leistungen: Frachtverkehr ...............................................18
III
Sonderleistungen der Flughafen Nürnberg GmbH ........................................19
1
Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Leistungen und Lieferungen
(Sonderleistungen) durch die Flughafen Nürnberg GmbH .......................................19
2
Entgeltverzeichnis für Sonderleistungen der Flughafen Nürnberg GmbH..............21
gültig ab 01.01.2015
1
I
Aviation
I A Genehmigungspflichtige Entgelte i. S. v. §19b LuftVG
Lande-, Start-, Passagier-, Abstell- und Sicherheitsentgelte
gültig ab 01.01.2015
1
Lande- und Startentgelte
Für jede Landung und jeden Start eines Luftfahrzeuges auf dem Flughafen Nürnberg ist
jeweils ein Lande- und Startentgelt mit den nachfolgenden Komponenten an den Flughafenunternehmer zu entrichten.
1.1 Gewichtsabhängige Lande- und Startentgelte
Das gewichtsabhängige Lande- und Startentgelt bemisst sich unabhängig von den jeweiligen Einsatzkriterien nach der höchsten, in den Zulassungsunterlagen verzeichneten
Abflugmasse des Luftfahrzeuges (MTOM). Die MTOM ist nachzuweisen durch Lärmzeugnis bzw. das Airplane Flight Manual (AFM) - Basic Manual - Section for Weight Limitations. Bis zur Vorlage dieser Unterlagen wird die höchste bekannte MTOM dieses
Flugzeugtyps zugrunde gelegt. Eine Änderung der MTOM gemäß Lärmzeugnis bzw.
AFM wird nur anerkannt, wenn die Änderung mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt worden ist. Rückwirkende Erstattungen erfolgen nicht.
a)
b)
Der nach der Höchstabflugmasse des Luftfahrzeuges bemessene Teil des Landeund Startentgeltes beträgt bei Motorluftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmasse
-
bis 1.200 kg (pro Landung und Start)
4,03 €
-
über 1.200 kg - 2.000 kg (pro Landung und Start)
8,06 €
-
über 2.000 kg (pro angefangene Tonne MTOM bei Landung und Start)
4,03 €
Die in Abs. a) genannten Entgelte ermäßigen sich bei Schul- und Einweisungsflügen
mit Luftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmasse
bis 3.000 kg um 40 %
über 3.000 kg um 55 %.
Schulflüge im Sinne von Abs. b) sind Flüge, bei denen ein ziviler Flugschüler im
Rahmen seiner Ausbildung bei einem genehmigten Ausbildungsbetrieb (Luftfahrerschule) Bedingungen erfliegt, die zur Erlangung eines zivilen Luftfahrerscheins oder
einer Berechtigung im Sinne der Verordnung für Luftfahrtpersonal oder JAR-FCL
notwendig sind.
Einweisungsflüge im Sinne von Abs. b) sind Flüge, die zur fliegerischen und technischen Einweisung von zivilen Luftfahrern dienen; die einzuweisenden Luftfahrer
müssen im Besitz des für das benutzte Luftfahrzeugmuster vorgeschriebenen Luftfahrerscheines sein; der Einweisende muss sich an Bord des benutzten Luftfahrzeuges befinden.
gültig ab 01.01.2015
2
c)
Der nach der Höchstabflugmasse des Luftfahrzeuges bemessene Teil des Lande
und Startentgeltes ist auch bei einer Bodenberührung mit unmittelbar anschließendem Beschleunigen und Starten des Luftfahrzeuges zu entrichten.
d)
Bei Notlandungen wegen technischer Störungen am Luftfahrzeug oder wegen ausgeübter oder angedrohter Gewaltanwendung ist - sofern der Flughafen nicht ohnehin planmäßiger Zielflughafen ist - kein Landeentgelt zu entrichten. Ausweichlandungen sind keine Notlandungen.
e)
Die in Abs. a) genannten Entgelte ermäßigen sich bei Ambulanzflügen mit Luftfahrzeugen um 10 %.
Ambulanzflüge sind Flüge, die auf direktem Weg zum Krankenhaus oder vom Krankenhaus stattfinden, sowie die dazu nötigen Bereitstellungsflüge mit Ambulanzflugzeugen. Ambulanzflugzeuge sind Flugzeuge die eine spezielle medizinische / intensivmedizinische Ausstattung haben.
Ambulanzflüge sind im Vorfeld anzumelden. Rückwirkende Meldungen werden nicht
berücksichtigt.
1.2 Lärmabhängige Lande- und Startentgelte
Für jede Landung und jeden Start eines Luftfahrzeuges auf dem Flughafen Nürnberg ist
zusätzlich jeweils ein lärmabhängiges Lande- und Startentgelt an den Flughafenunternehmer zu entrichten.
a)
Mit Zulassung nach ICAO, Annex 16
Das jeweilige lärmabhängige Lande- und Startentgelt bemisst sich nach der nachfolgenden Unterteilung in Lärmkategorien und wird jeweils pro Lande- und Startvorgang fällig. Die Zuordnung in die jeweilige Kategorie erfolgt nach dem Mittelwert aus
den drei zertifizierten Lärmwerten (Take-off, Sideline, Approach), gemäß Lärmzeugnis. Bis zur Vorlage dieser Unterlagen wird der höchste bekannte Mittelwert dieses
Flugzeugtyps zugrunde gelegt. Rückwirkende Erstattungen erfolgen nicht. Eine Änderung des Mittelwertes gemäß AFM wird nur anerkannt, wenn die Änderung mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt worden ist.
Kategorie
Kategorie 0
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 3
Kategorie 4
Kategorie 5
Kategorie 6
Kategorie 7
Kategorie 8
gültig ab 01.01.2015
*Effectively Perceived Noise dB (Mittelwert aus den 3 zertifizierten Lärmwerten im Lärmzeugnis)
bis 1.200 kg
von 1.201 kg bis 10t. MTOM
über 10to. und bis 79 EPNdB*
von 79,1 bis 83 EPNdB*
von 83,1 bis 86 EPNdB*
von 86,1 bis 90 EPNdB*
von 90,1 bis 95 EPNdB*
von 95,1 bis 102 EPNdB*
ab 102,1 EPNdB*
Entgelt jeweils
pro Landung
und pro Start
1,02 €
3,23 €
11,84 €
16,88 €
19,03 €
21,54 €
28,00 €
31,60 €
71,81 €
3
b)
Ohne Zulassung nach ICAO, Annex 16
Das jeweilige lärmabhängige Lande- und Startentgelt bemisst sich nach der Antriebsart (Strahlturbinen und anderer Antriebsart) und dem gültigen MTOM. Eine
Änderung der Zuordnung und des MTOM wird nur anerkannt, wenn entsprechende
Unterlagen (Lärmzeugnis) mindestens einen Monat im Voraus übermittelt worden
sind. Rückwirkende Erstattungen erfolgen nicht.
Kategorie Antriebsart
10
11
c)
für Strahlturbinen-Luftfahrzeuge
für Luftfahrzeuge mit anderer Antriebsart
Entgelt pro angefangene
Tonne MTOM jeweils pro
Landung und pro Start
22,83 €
13,15 €
Zusätzlich werden bei Landungen und Starts in der Zeit von 22:00 Uhr und 05:59
Uhr lokal jeweils Nachtzuschläge auf das nach Abs. a) und b) ermittelten lärmabhängige Lande- und Startentgelt erhoben. Die Nachtzuschläge werden in vier Zeitzonen unterteilt:
Kategorie I
von 22:00 Uhr bis 22:59 Uhr lokal
20% Zuschlag
Kategorie II
von 23:00 Uhr bis 23:59 Uhr lokal
100% Zuschlag
Kategorie III
von 00:00 Uhr bis 04:59 Uhr lokal
450% Zuschlag
Kategorie IV
von 05:00 Uhr bis 05:59 Uhr lokal
100% Zuschlag
gültig ab 01.01.2015
4
2
Passagierentgelte
Zusätzlich zu dem Lande- und Startentgelt ist ein Passagierentgelt an den Flughafenunternehmer zu entrichten.
Das Passagierentgelt bemisst sich im gewerblichen Luftverkehr, zivile Truppencharter
und Militärverkehr und nach der Zahl der bei Start an Bord des Luftfahrzeuges befindlichen Fluggäste.
Das Passagierentgelt beträgt
Sofern das koordinierte Endziel des Luftfahrzeuges auf einem Flugplatz
in der Bundesrepublik Deutschland oder auf einem außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland gelegenen Flugplatz innerhalb der
europäischen Union oder innerhalb der Länder Island, Norwegen
und der Schweiz erfolgt
9,61 €
Sofern des koordinierte Endziel des Luftfahrzeuges auf einem Flugplatz
außerhalb der Europäischen Union und außerhalb der Länder Island,
Norwegen oder der Schweiz erfolgt
10,53 €
je Fluggast.
In die Zahl der bei Start des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Fluggäste werden nicht
einbezogen:
Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz.
Bei Notlandungen wegen technischer Störungen am Luftfahrzeug oder wegen ausgeübter oder angedrohter Gewaltanwendung ist - sofern der Flughafen nicht ohnehin planmäßiger Zielflughafen ist - kein Passagierentgelt zu entrichten. Ausweichlandungen sind
keine Notlandungen.
gültig ab 01.01.2015
5
3
Abstellentgelte
Für jede Abstellung eines Luftfahrzeuges auf dem Flughafen Nürnberg ist ein Mietzins
(Abstellentgelt) an den Flughafenunternehmer zu entrichten.
Die Höhe des Abstellentgeltes wird nach der nach der höchsten, in den Zulassungsunterlagen verzeichneten Abflugmasse des Luftfahrzeuges (MTOM) bemessen.
Das Abstellentgelt beträgt je angefangene 24 Stunden und je angefangene 1.000 kg der
Höchstabflugmasse gemäß nachfolgender Liste der Kategorie Positionsgruppe:
Kategorie Positionsgruppe
Beginn der Berechnung nach OnBlock Zeit
1
Brückenposition Hauptvorfeld
90 Minuten
N1
2
Positionen GAT-Vorfelder S1
4 Stunden
und S2 und GAT Flugarten
auf Kategorie 3 Positionen
3
Außenposition Hauptvorfelder
4 Stunden
N1 und N2
Es beträgt mindestens 4,41 € je angefangene 24 Stunden.
Entgelt pro angefangenen 1.000kg
MTOM und pro 24
Stunden
5,18 €
3,88 €
2,59 €
Für die Abstellung von Luftfahrzeugen, die voraussichtlich eine Dauer von mehr als 30
aufeinanderfolgenden Tagen umfasst, kann zwischen den Luftfahrzeughaltern und dem
Flughafenunternehmer vor Beginn der Abstellung ein Mietvertrag geschlossen werden.
4
Sicherheitsentgelte
Zusätzlich zu den o.g. Entgelten sind Sicherheitsentgelte an den Flughafenunternehmer
zu entrichten.
Die Sicherheitsentgelte betragen bei
Passagierflügen
Fracht-/Postflügen und Flügen im General
Aviation Terminal (gewerbliche und nichtgewerbliche GAT Flugarten)
1,29 € je Passagier
(Passagiere ist die Zahl der bei Start an Bord
des Luftfahrzeuges befindlichen Fluggäste.)
1,48 € pro angefangene Tonne MTOM
In die Zahl der bei Start des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Fluggäste werden nicht
einbezogen:
Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz.
gültig ab 01.01.2015
6
5
Allgemeine Bedingungen
5.1 Schuldner der Lande-, Start-, Passagier- und Abstellentgelte sowie der Sicherheitsentgelte sind als Gesamtschuldner
a) die Luftverkehrsgesellschaft, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige Flug
durchgeführt wird,
b) die Luftverkehrsgesellschaften als Gesamtschuldner, unter deren Airline-Code/ Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird (Code sharing),
c) der Luftfahrzeughalter,
d) die natürliche oder juristische Person, die das Luftfahrzeug in Gebrauch hat, ohne
Halter oder Eigentümer zu sein, wie etwa Mieter oder Leasingnehmer.
5.2 Die Lande-, Start-, Passagier- und Abstellentgelte sowie die Sicherheitsentgelte zuzüglich der etwa anfallenden Umsatzsteuer sind jeweils vor dem Start in Euro zu entrichten.
5.3 Von einer Bezahlung kann nur abgesehen werden, wenn der Entgeltschuldner entweder
eine Vorauszahlung geleistet oder der Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) eine Sicherheitsleistung in Form eines Depositums bzw. einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall erfolgt die Rechnungsstellung am Anfang eines jeden Kalendermonats für den vorangegangenen Monat. Die Rechnungen
sind sofort nach Erhalt kosten- und spesenfrei in Euro auf eines der Konten der FNG
zahlbar.
5.4 Die FNG behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und künftig Barzahlung
zu verlangen.
5.5 Die Lande-, Start-, Passagier- und Abstellentgelte sowie die Sicherheitsentgelte sind
Entgelte im Sinne §10 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Der Entgeltschuldner hat
daher die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten.
gültig ab 01.01.2015
7
I B Nicht genehmigungspflichtige Entgelte
6
PRM Entgelt
Zusätzlich zu den unter 1A aufgeführten Entgelten sind gemäß EU-Verordnung
1107/2006 vom 5 Juli 2006 zur Finanzierung der Hilfeleistungen am Flughafen für "Behinderte Flugreisende" oder "Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität" passagierbezogene PRM Entgelte zu entrichten.
Die passagierbezogenen PRM-Entgelte betragen ab 01.01.2015
bei Passagierflügen
0,49 € pro Passagier (Passagiere ist
die Zahl der bei Start an Bord des Luftfahrzeuges befindlichen Fluggäste)
In die Zahl der bei Start des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Fluggäste werden nicht
einbezogen:
Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz.
7
CUTE Entgelt
Zusätzlich zu den Landeentgelten und/oder den Passagierentgelten ist das CUTE Entgelt zur Finanzierung der CUTE und CUSS Systeme zu entrichten.
Das passagierbezogene CUTE Entgelt beträgt ab 01.01.2013
bei Passagierflügen
0,52 € pro Passagier (Passagiere ist
die Zahl der bei Start an Bord des Luftfahrzeuges befindlichen Fluggäste)
In die Zahl der bei Start des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Fluggäste werden nicht
einbezogen:
Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz.
gültig ab 01.01.2015
8
8
Allgemeine Bestimmungen
8.1 Schuldner der Entgelte sind als Gesamtschuldner
a) die Luftverkehrsgesellschaft, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige Flug
durchgeführt wird,
b) die Luftverkehrsgesellschaften als Gesamtschuldner, unter deren Airline-Code/ Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird (Code sharing),
c) der Luftfahrzeughalter,
d) die natürliche oder juristische Person, die das Luftfahrzeug in Gebrauch hat, ohne
Halter oder Eigentümer zu sein, wie etwa Mieter oder Leasingnehmer.
8.2 Die Entgelte zuzüglich der etwa anfallenden Umsatzsteuer sind jeweils vor dem
Start in Euro zu entrichten.
8.3 Von einer Bezahlung kann nur abgesehen werden, wenn der Entgeltschuldner
entweder eine Vorauszahlung geleistet oder der Flughafen Nürnberg GmbH (FNG)
eine Sicherheitsleistung in Form eines Depositums bzw. einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zur Verfügung gestellt hat.
In diesem Fall erfolgt die Rechnungsstellung am Anfang eines jeden Kalendermonats für
den vorangegangenen Monat. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt kosten- und spesenfrei in Euro auf eines der Konten der FNG zahlbar.
Die FNG behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 2 % über dem jeweilig
geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und künftig Barzahlung zu verlangen.
8.4 Die Entgelte sind Entgelte im Sinne §10 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Der
Entgeltschuldner hat daher die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten.
gültig ab 01.01.2015
9
II Bodenabfertigungsdienste Geschäftsbedingungen der
Flughafen Nürnberg GmbH
1
Geschäftsbedingungen für Bodenabfertigung der Flughafen Nürnberg
GmbH
gültig ab 01.01.2000
1.1 Abfertigungsleistungen und Abfertigungsstandard
Die Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) führt auf Anforderung der Luftverkehrsgesellschaft (LVG) die Bodenabfertigungsdienste, soweit sie in der Anlage 1 zu diesen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, im Rahmen ihrer technischen und personellen
Möglichkeiten durch.
Die Bodenabfertigungsdienste werden nach den bei der FNG üblichen Verfahren auf der
Grundlage der DIN EN ISO 9001 und internationalem Standard erbracht.
Die FNG wird die von ihr übernommenen Leistungen mit geschultem Personal durchführen. Auf Wunsch der LVG und/oder der FNG werden sich beide Parteien bei der Einsatzplanung des Personals gegenseitig beraten und unterstützen.
Für zusätzliche Dienste, die nicht in der Anlage 1 enthalten sind, aber von der LVG in
Anspruch genommen worden sind, wird ein Entgelt gemäß Ziffer 3 (Sonderleistungsverzeichnis) entrichtet.
Die FNG behält sich eine jederzeitige Änderung der Leistungen nach Anlage 1 vor; sie
wird die LVG mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich unterrichten.
Sämtliche Dienstleistungen werden nur auf Weisung der LVG erbracht. Die Einholung
von behördlichen Genehmigungen usw. ist Angelegenheit der LVG.
1.2 Flugpläne / Abfertigungsfolge
Damit die FNG die Leistungen nach diesen Geschäftsbedingungen erfüllen kann, wird
die LVG bei einer über einen bestimmten Zeitraum zu regelmäßigen Zeiten geplanten
Anzahl von Flügen der FNG ihre Flugpläne unter Angabe eventueller Besonderheiten
spätestens 3 Monate vor Inkrafttreten bekannt geben.
Die Abfertigung von Einzelflügen ist nur möglich, wenn diese mindestens 24 Stunden vor
der beabsichtigten Landung bei der FNG angemeldet werden.
Verspätet sich ein Flugzeug der LVG und ergibt sich daraus eine Überschneidung der zu
leistenden Dienste gegenüber Dritten, so behält sich die FNG die Einteilung der zeitlichen Reihenfolge der Dienstleistungen vor. Dies gilt auch für Ausweichlandungen, die
die FNG im Rahmen ihrer Möglichkeiten abfertigen wird und für Flüge, die innerhalb eines kürzeren Zeitraumes als 24 Stunden vor beabsichtigter Landung angemeldet wurden.
gültig ab 01.01.2000
10
1.3 Notlandungen und Unfälle
In jedem Notfall wird die FNG unverzüglich und ohne vorherige Anweisung der LVG abzuwarten alle ihr möglichen und zweckentsprechenden Maßnahmen zur Unterstützung
von Passagieren und Besatzung sowie zur Sicherstellung des Eigentums der LVG und
zur Wahrung auch ihrer eigenen Interessen treffen.
1.4 Entgelte
Die LVG entrichtet, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme im Einzelfall, an
die FNG für die aufgeführten Leistungen (Art. 1) Entgelte gemäß Anlage 2.
Schuldner der Entgelte sind als Gesamtschuldner
a)
die LVG, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird,
b)
die LVG als Gesamtschuldner, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige
Flug durchgeführt wird (Code sharing),
c)
der Luftfahrzeughalter,
d)
die natürliche oder juristische Person, die das Luftfahrzeug in Gebrauch hat, ohne
Halter oder Eigentümer zu sein, wie etwa Mieter oder Leasingnehmer.
1.5 Anpassung der Entgelte
Die FNG kann die Abfertigungsentgelte entsprechend der Kostenentwicklung anpassen.
Solche Änderungen werden der LVG mindestens 60 Tage vorher von der FNG mitgeteilt.
1.6 Zahlungsmodalitäten
Die Entgelte sind vor dem Abflug des Luftfahrzeuges bar in Euro zu entrichten.
Von einer Barzahlung kann nur abgesehen werden, wenn die LVG entweder eine Vorauszahlung geleistet oder der FNG eine Sicherheitsleistung in Form eines Depositums
bzw. einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zur Verfügung gestellt hat. In diesen
Fällen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt kosten- und spesenfrei in Euro auf eines der
Konten der FNG zahlbar.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit Zustimmung der FNG gestattet.
Die FNG behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 2 % über dem jeweilig
geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und künftig Barzahlung zu verlangen.
1.7 Haftung
Die FNG haftet nicht für Schäden, die die LVG erleidet, oder für gegen die LVG erhobene Schadensersatzforderungen, die im Zusammenhang mit den von der FNG zu erbringenden Leistungen entstehen, es sei denn, dass diese Schäden oder die erhobenen
Schadenersatzforderungen durch schuldhaftes Verhalten der FNG, ihres Personals oder
ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder begründet sind.
Für Beschädigungen und das Abhandenkommen von Reisegepäck, Luftfracht, Luftpost
und lebenden Tieren haftet die FNG nach Maßgabe des von ihr abgeschlossenen Versicherungsvertrages höchstens bis zum Betrag von 2.556.459,00 Euro je Schadenereignis.
Unbeschadet von Absatz 1 und 2 geht im Einzelfall die Haftung der FNG nicht weiter als
die der LVG gegenüber Dritten.
gültig ab 01.01.2000
11
1.8 Sonstiges
-
Nutzung von Check-in Schalter:
Die Disposition der Check-in Schalter wird von der Flughafen Nürnberg GmbH vorgenommen.
-
Nutzung von Cute in den Terminals:
Für die Nutzung von Cute in den Terminals in den Bereichen Check-in und Gate wird
unabhängig von der Tatsache, ob die Abfertigung über Cute oder manuell durchgeführt wird, pro abfliegenden Passagier ein Entgelt berechnet (siehe III. Entgeltverzeichnis für Sonderleistungen).
Auf diese Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. In Zweifelsfällen ist
die deutsche Fassung rechtsverbindlich.
Erfüllungsort ist der Flughafen Nürnberg. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Die Flughafenbenutzungsordnung ist in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser
Geschäftsbedingungen.
Die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Festlegungen nicht.
gültig ab 01.01.2000
12
2
Leistungsverzeichnis für Verwaltung und Betrieb der ZI-Einrichtungen
2.1 Abfertigungspositionen einschließlich der Einrichtungen zum Lotsen / Andocken
der Luftfahrzeuge
Die Abfertigungspositionen auf dem Vorfeld dienen der Verkehrsabfertigung von Luftfahrzeugen. Eine andere Nutzung – z.B. zum Abstellen von Luftfahrzeugen, zu größeren
Wartungsarbeiten, zu Stand- und Probeläufen – ist nur mit Einwilligung des Flughafenunternehmens zulässig.
Im Bereich des Vorfeldes wird das Luftfahrzeug vom Flughafenbetreiber oder einer von
ihm beauftragten Stelle geführt bzw. gelotst.
Abfertigungsplätze werden vom Flughafenunternehmer verwaltet und zugewiesen. Die
Luftfahrzeuge werden vom Personal des Abfertigers eingewunken, sofern die Abfertigungsposition nicht mit einem automatischen Andocksystem ausgestattet ist.
2.2 Fluggastbrücken mit integrierter stationärer Bodenstromversorgung
Die Fluggastbrücken bestehen aus dem „Übergangsbauwerk“, dem Treppenhaus und
dem beweglichen Finger mit integrierter 400 Hz Bodenstromversorgung.
Die Fluggastbrücken werden vom Flughafenunternehmer verwaltet und betrieben.
2.3 Entsorgungssystem für Fäkalien
Das Entsorgungssystem für Fäkalien besteht aus
a) der Fäkalienentsorgungsstation. Diese befindet sich im Betriebsgebäude. Sie verfügt
über Einrichtungen zur Befüllung der Fahrzeuge mit Wasser und Desinfektionsmittel
sowie zum Entleeren der Fäkalien in einen Unterflurtank, der an das Abwassersystem angeschlossen ist. Die Station dient zugleich dazu, die Fahrzeuge bei kaltem
Wetter beheizt unterzustellen.
b) den Fäkalienentsorgungsfahrzeugen.
Das gesamte Entsorgungssystem wird vom Flughafenbetreiber verwaltet und betrieben.
2.4 Versorgungssystem für Frischwasser
Das Versorgungssystem für Frischwasser besteht aus
a) der Frischwasser-Station. Diese befindet sich im Betriebsgebäude und verfügt über
Einrichtung zur Befüllung und Desinfektion der Fahrzeuge. Ein 380 V Stromanschluss zum Betrieb der in den Fahrzeugen eingebauten Umwälzpumpen ist vorhanden. Die Station dient zugleich als beheizte Abstellmöglichkeit für die Frischwasser-Fahrzeuge.
b) den Frischwasser-Versorgungsfahrzeugen.
Das gesamte Versorgungssystem wird vom Flughafenbetreiber verwaltet und betrieben.
2.5 Abfall-Sammelanlage
Die Abfall-Sammeleinrichtung für die Aufnahme des Abfalls aus der Flugzeugabfertigung
(außer Catering) besteht aus getrennten Behältern für einzelne Abfall-/Wertstoff-Arten.
Der Abfall ist vom jeweiligen Abfertiger aus den LFZ zur entsprechend gekennzeichneten Sammeleinrichtung zu transportieren und sortiert und getrennt in die jeweils korrekten Behälter einzubringen.
gültig ab 01.01.2000
13
2.6 Gepäckfördersysteme (GFS)
Die Gepäckfördersysteme umfassen
a) die Gepäcksortiereinrichtungen und den Gepäcktransport für abgehendes Gepäck
von der Gepäckaufgabe bis zum Luftfahrzeug.
b) die Gepäckausgabeeinrichtungen und den Gepäcktransport für ankommendes Gepäck vom Luftfahrzeug bis zur Gepäckausgabe.
Sämtliche Gepäckfördersysteme werden vom Flughafenbetreiber verwaltet und betrieben.
gültig ab 01.01.2000
14
3
Entgeltverzeichnis für ZI-Leistungen: Passagierverkehr
gültig ab 01.01.2015
Flugzeugtyp
bis 5t MTOM
Antonov AN - 28
Beechcraft 1900
Dornier DO 228
Twin Otter DHC - 6
Embraer 110 Bandeirante
BAe Jetstream 31
LET L - 410
Fairchild Metro 3 / 4
Embraer EMB 120 Brasilia
BAe Jetstream 41
Short 330
Dornier DO - 328
Dornier DO - 328 Jet
De Havilland DHC 8 - 100 /
200
Embraer ERJ 135
Fairchild Dornier 328 Jet
Saab SF - 340
Short 360
Yakowlew YAK - 40
Aerospatiale-Alenia ATR 42
Embraer ERJ 140
Antonov AN - 24
Canadair Regional Jet 100 /
200
De Havilland DHC 8 - 300
De Havilland DHC 7
Embraer ERJ 145
Fokker F 27
Fokker F 50
BAe Hawker Siddeley HS748
Iljushin IL - 114
Saab 2000
Aerospatiale-Alenia ATR 72
BAe ATP
Canadair Regional Jet 700
De Havilland DHC 8 - 400
Fairchild 728
BAe 146 - 100 / RJ 70
Fokker F 28 - 1.000
gültig ab 01.01.2015
Code
A28
BE1
D28
DHT
EMB
J31
L4T
SWM
EM2
J41
SH3
D38
D3J
Parkposition: Jetway
Tarifnr. Entgelt
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DH1
ER3
FRJ
SF3
SH6
YK4
AT4
E40
AN4
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./.
CR1
DH3
DH7
ER4
F27
F50
HS7
I14
S20
AT7
BAT
CR7
DH4
FA7
141
F21
./.
./.
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7000
7000
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./.
339,70 €
339,70 €
Parkposition: Remote
Tarifnr.
Entgelt
8000
55,70 €
8010
65,90 €
8010
65,90 €
8010
65,90 €
8010
65,90 €
8010
65,90 €
8010
65,90 €
8010
65,90 €
8010
65,90 €
8020
109,00 €
8020
109,00 €
8020
109,00 €
8030
144,90 €
8030
144,90 €
8030
8030
8030
8030
8030
8030
8040
8050
8050
144,90 €
144,90 €
144,90 €
144,90 €
144,90 €
144,90 €
197,50 €
197,50 €
197,50 €
8050
8050
8050
8050
8050
8050
8050
8050
8050
8055
8055
8055
8055
8055
8060
8060
197,50 €
197,50 €
197,50 €
197,50 €
197,50 €
197,50 €
197,50 €
197,50 €
197,50 €
251,30 €
251,30 €
251,30 €
251,30 €
251,30 €
269,30 €
269,30 €
15
Flugzeugtyp
Fokker F 28 - 3.000
Fokker 70
Embraer 170
BAe 146 - 200 / RJ 85
Canadair Regional Jet 900
Avro RJ 85
Fokker 100
BAe 146 - 300 / RJ 100 / 115
McDonnell Douglas DC 9 - 30
Embraer 190 / 195
Avro RJ 100
Airbus A 318
Yakowlew YAK - 42
Boeing 737 - 200
Boeing 737 - 500
Boeing 737 - 600
Airbus A 319
Boeing 737 - 300
Boeing 737 - 700
McDonnell Douglas DC 9 - 50
McDonnell Douglas MD - 87
McDonnell Douglas MD - 81
McDonnell Douglas MD - 82
McDonnell Douglas MD - 83
McDonnell Douglas MD - 88
McDonnell Douglas MD 90 - 30
Tupolew TU 154
Boeing 737 - 400
Boeing 727 - 200
Boeing 737 - 800
Boeing 737 - 900
Airbus A 320 - 100 / 200
Airbus A 321
Boeing 757 - 200
Iljushin IL 62
Boeing 757 - 300
Airbus A 310 - 200
Airbus A 310 - 300
Boeing 767 - 200
Airbus A 330 - 200
Boeing 767 - 300
Airbus A 300 B2 / B4
Airbus A 300 - 600
Lockheed TriStar L 1011 - 500
gültig ab 01.01.2015
Code
F23
F70
E70
142
CR9
AR8
100
143
D93
E90 /
95
AR1
318
YK2
732
735
736
319
733
73G
D95
M87
M81
M82
M83
M88
M90
TU5
734
722
738
739
320
321
752
IL6
753
312
313
762
332
763
AB4
AB6
L15
Parkposition: Jetway
Tarifnr. Entgelt
7000
339,70 €
7000
339,70 €
7000
339,70 €
7010
380,40 €
7010
380,40 €
7010
380,40 €
7020
446,40 €
7020
446,40 €
7020
446,40 €
7020
7020
7030
7030
7040
7040
7040
7050
7050
7050
7050
7050
7060
7060
7060
7060
7060
7060
7070
7080
7080
7080
7090
7100
7110
7110
7120
7130
7130
7130
7140
7140
7140
7140
7140
446,40 €
446,40 €
492,30 €
492,30 €
514,60 €
514,60 €
514,60 €
581,70 €
581,70 €
581,70 €
581,70 €
581,70 €
736,10 €
736,10 €
736,10 €
736,10 €
736,10 €
736,10 €
758,50 €
783,10 €
783,10 €
783,10 €
803,30 €
892,70 €
1.071,70 €
1.071,70 €
1.115,50 €
1.249,60 €
1.249,60 €
1.249,60 €
1.516,00 €
1.516,00 €
1.516,00 €
1.516,00 €
1.516,00 €
Parkposition: Remote
Tarifnr.
Entgelt
8060
269,30 €
8060
269,30 €
8060
269,30 €
8070
305,40 €
8070
305,40 €
8070
305,40 €
8080
358,00 €
8080
358,00 €
8080
358,00 €
8080
8080
8090
8090
8100
8100
8100
8110
8110
8110
8110
8110
8120
8120
8120
8120
8120
8120
8130
8140
8140
8140
8150
8160
8170
8170
8180
8190
8190
8190
8200
8200
8200
8200
8200
358,00 €
358,00 €
393,80 €
393,80 €
410,70 €
410,70 €
410,70 €
464,50 €
464,50 €
464,50 €
464,50 €
464,50 €
589,00 €
589,00 €
589,00 €
589,00 €
589,00 €
589,00 €
608,10 €
626,10 €
626,10 €
626,10 €
644,00 €
714,60 €
857,20 €
857,20 €
893,10 €
999,50 €
999,50 €
999,50 €
1.213,80 €
1.213,80 €
1.213,80 €
1.213,80 €
1.213,80 €
16
Flugzeugtyp
Airbus A 330 - 300
Airbus A 340 - 300
Boeing 777 - 200
McDonnell Douglas DC 10 - 30
Lockheed TriStar L 1011 - 1 / 2
McDonnell Douglas MD 11
Boeing 747 - 400
gültig ab 01.01.2015
Code
333
343
772
D1C
L11
M11
744
Parkposition: Jetway
Tarifnr. Entgelt
7150
1.648,90 €
7150
1.648,90 €
7150
1.648,90 €
7150
1.648,90 €
7150
1.648,90 €
7150
1.648,90 €
7160
2.140,20 €
Parkposition: Remote
Tarifnr.
Entgelt
8210
1.321,50 €
8210
1.321,50 €
8210
1.321,50 €
8210
1.321,50 €
8210
1.321,50 €
8210
1.321,50 €
8220
1.713,00 €
17
4
Entgeltverzeichnis für ZI-Leistungen: Frachtverkehr
gültig ab 01.01.2015
Flugzeugtypen
bis 10t MTOM
BAe HS.125
Antonov AN - 26
Canadair Cl - 600 / 601
Aerospatiale-Alenia ATR 72
BAe 146 - 200 QT / AVRO QT
Lockheed Electra L - 188
BAe 146 - 300 QT / AVRO QT
Boeing 737 - 300/-400
Antonov AN - 12
Boeing 727 - 200
Lockheed Hercules L - 100 - 20 / 30 /
C130
Boeing 757 - 200 PF
Tupolew 204
Airbus A 310 - 200 / -300
Iljushin IL - 76
Airbus A 300 B4 / C4 / 600
Boeing 767 - 300 / -200
Airbus A330-300 / MDC DC-10-30
Boeing MD Globemaster
Boeing 770-200 / MDC MD11
Boeing 747 - 100 / 200
Boeing 747 - 400
Boeing 747 - 400
gültig ab 01.01.2015
Code
HS25
AN6
CL60
AT7
14F/14Y
LOF
14G/14Z
73Q/73P
ANF
72F
LOH/C130
75F
T2F
31F/313
IL7
ABF/ABX
76F/76X
333/D1C
C17
772/M1F
74X
74Y
74N
Tarifnummer Entgelt
9000
16,30 €
9010
17,40 €
9020
27,60 €
9020
27,60 €
9030
31,30 €
9040
59,30 €
9040
59,30 €
9050
70,70 €
9060
84,50 €
9070
94,00 €
9080
121,00 €
9080
9090
9090
9100
9100
9110
9110
9115
9120
9130
9140
9150
9155
121,00 €
195,30 €
195,30 €
220,30 €
220,30 €
233,50 €
233,50 €
302,90 €
372,30 €
417,80 €
490,80 €
524,40 €
587,10 €
18
III Sonderleistungen der Flughafen Nürnberg GmbH
1
Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Leistungen und Lieferungen (Sonderleistungen) durch die Flughafen Nürnberg GmbH
gültig ab 01.04.2006
1.1 Auftragserteilung und -annahme
Einzelleistungen und Lieferungen werden erst nach Erteilung eines rechtsverbindlich unterschriebenen Auftrags erbracht. Die Auftragserteilung begründet keinen Anspruch auf
die Ausführung der angeforderten Einzelleistungen und Lieferungen; die Auftragsannahme kann nur unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit der zu erbringenden Einzelleistungen und Lieferungen erfolgen.
1.2 Auftragsausführung
Die ordnungsgemäße Ausführung der Einzelleistungen oder Lieferungen ist vom Leistungsempfänger auf dem Auftragsformular zu bestätigen.
Kann die Bestätigung nicht erfolgen, übernimmt der Auftraggeber die bereits entstandenen Kosten auch für den Fall, dass er mit dem Leistungsempfänger nicht identisch ist.
1.3 Berechnungsverfahren
Bei Leistungen, für die ein Stundensatz festgelegt ist, beträgt die kleinste Berechnungseinheit, sofern im Entgeltverzeichnis nicht anders angegeben, eine halbe Stunde.
Die aufgezeigten Entgelte für die Gestellung von Geräten und Fahrzeugen verstehen
sich in der Regel, sofern nicht vermerkt, ohne Kostenanteile für Bedienungspersonal und
Fahrer; die Entgelte für den geleisteten Personaleinsatz sind zusätzlich zu entrichten.
1.4 Zahlungsverfahren
Die Bezahlung aller Entgelte erfolgt grundsätzlich bar in Euro zuzüglich der anfallenden
Umsatzsteuer. Von einer Barzahlung kann nur abgesehen werden, wenn der Auftraggeber entweder eine Vorauszahlung geleistet oder der FNG eine Sicherheitsleistung in
Form eines Depositums bzw. einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zur Verfügung
gestellt hat. In diesen Fällen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Die Rechnungen
sind sofort nach Erhalt kosten- und spesenfrei in Euro auf eines der Konten der FNG
zahlbar.
Die FNG behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 2 % über dem jeweilig
geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und künftig Barzahlung zu verlangen.
gültig ab 01.04.2006
19
1.5 Haftung
Der Auftraggeber stellt die FNG von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit
der Ausführung des Auftrages von Dritten gegen die FNG erhoben werden.
Der Auftraggeber haftet der FNG für alle Schäden an Personen oder Sachen, die durch
sein oder durch das Verhalten seiner Mitarbeiter bei der Ausführung des Auftrages verursacht werden.
Die FNG haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die bei oder in Verbindung
mit der Ausführung der geforderten Dienste oder bei Überlassung von Geräten, Werkzeugen und Einrichtungen entstehen, auch wenn sie im Zusammenhang mit der Auftragsausführung die Obhut übernimmt, es sei denn, diese Schäden werden von ihr oder
ihren Bediensteten schuldhaft herbeigeführt.
Für Beschädigungen und das Abhandenkommen von Reisegepäck, Luftfracht, Luftpost
und lebenden Tieren haftet die Flughafen Nürnberg GmbH nach Maßgabe des von ihr
abgeschlossenen Versicherungsvertrages höchstens bis zum Betrag von 2.556.459,00
Euro je Schadenereignis.
1.6 Sonstiges
In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung rechtsverbindlich.
Erfüllungsort ist der Flughafen Nürnberg. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Die Flughafenbenutzungsordnung ist in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Entgeltliste.
gültig ab 01.04.2006
20
2
Entgeltverzeichnis für Sonderleistungen der Flughafen Nürnberg GmbH
gültig ab 01.01.2015
Tarif
Betreff
31000
31100
31101
31102
31103
31104
31105
31200
31201
31202
31203
31204
31205
31300
Feuerwehr
Personalstundensätze
Leiter Feuerwehr (LdF / EvD)
Haupt-/ Oberbrandmeister (Schichtleiter)
Feuerwehrmann
Sicherheitswache nach Bedarf
Sicherheitswache (inkl. 2 Mann und Löschfahrzeug)
Fahrzeuge
Flughafenlöschfahrzeug (FLF)
Löschfahrzeuge (HTLF,Tro,TLF,TLF,WLF,GW,Kran,RTF)
Einsatzleitfahrzeugwagen (ELW 1,MTW,Kdow)
Gerätewagen Umwelt (GW-U,GW-Bel,RTW)
Allrad-Teleskoplader
Dienstleistungen
Sicherstellung von Brandschutz beim Betanken von
Flugzeugen
Sicherheitswache, je nach Aufwand
Durchführung einer Messung (Gas, radioaktiv)
Training Brandplatz Ost
Prüfgebühr Feuerlöscher
Chemikalienschutzanzug reinigen + prüfen
A-Maske reinigen + prüfen
PA reinigen + prüfen
Flasche füllen
Schlauch reinigen + prüfen
Kühlen von Fahrwerksbremsen
Evakuierungshelferschulung
Prüfung von PSA gegen Absturz
AED Ausbildung
AED Grundkurs
AED Refresher
Ersthelfer Grundkurs
Ersthelfer Refresher
Brandschutzunterweisung Grundkurs
Brandschutzunterweisung Refresher
Bergung für Lfz bis 5 to MTOW
Bergung für Lfz 5 to bis 30 to MTOW
Bergung für Lfz über 30 to MTOW
Prüfung Auffanggurt EN 361
Prüfung Haltegurt EN 358
Prüfung PSA-Anschlag-/Verbindungsmittel
Prüfung Auffangsystem
Prüfung Gerätesatz(Auf-und Abseilgerät) DIN 14800-16
Prüfung Gerätesatz(Absturzsicherung) DIN 14800-17
31301
31302
31303
31306
31310
31311
31312
31313
31314
31315
31316
31317
31318
31319
31320
31321
31322
31323
31324
31325
31326
31327
31328
31329
31330
31331
31332
31333
31334
gültig ab 01.01.2015
Einheit
HH pro Stunde
HH pro Stunde
HH pro Stunde
HS pro 30 Minuten
HS pro 30 Minuten
Betrag
154,50 €
123,60 €
103,00 €
auf Anfrage
226,60 €
HH pro Stunde
HH pro Stunde
HH pro Stunde
HH pro Stunde
HH pro Stunde
302,80 €
122,70 €
76,10 €
85,20 €
113,60 €
VG pro Vorgang
136,30 €
HH pro Stunde
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
ST pro Stück
ST pro Stück
ST pro Stück
ST pro Stück
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
PP pro Person
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
PP pro Person
PP pro Person
PP pro Person
PP pro Person
PP pro Person
PP pro Person
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
62,50 €
38,90 €
auf Anfrage
28,40 €
80,00 €
10,30 €
26,20 €
9,10 €
13,60 €
122,70 €
113,60 €
39,80 €
681,30 €
74,70 €
53,00 €
53,00 €
31,40 €
86,50 €
70,30 €
2.703,80 €
5.407,50 €
10.815,00 €
16,30 €
7,60 €
7,60 €
37,90 €
81,20 €
81,20 €
21
Tarif
Betreff
Einheit
31335
31336
31337
31338
31339
31340
31341
31342
31343
31344
31345
31346
31347
31348
31349
31350
31351
31352
31353
31354
31355
31356
31400
31401
31402
31403
31404
31406
31407
31409
31410
31411
31412
31414
31418
31421
31500
31501
31502
31503
31504
Prüfung Schleifkorbtrage
Prüfung Abseilspinne
Prüfung Lufthebersatzes LH 30 DIN 14152-1
Prüfung Hebekissensatzes (8/10 bar)
Prüfung Hebe-oder Dichtkissen (einzeln)
Prüfung Mehrzweckzuges (16/32kN)
Prüfung hydraul. Rettungssatzes LUKAS
Prüfung Lastaufnahme- und Anschlagmittel
Rumpfaufnahme ARTS 3/10 100 kN
Begedolly ARTS 4/20 200 kN
AB Stahlstraße, Tank, Schaummittel, versetzte Schwelle
Messgerät reinigen und prüfen
Erste-Hilfe-Ausbildung
Erste-Hilfe-Fortbildung
Erstmalige Inbetriebnahme des Hautpmelders
Abnahme der BMA-Anlage
Brandmelder-Fehlalarm beim Ausrücken der Feuerwehr
Training Flugzeugbrandbekämpfung
Reinigungspauschale
Treibstoffaufnahme bei KfZ
Entfernen von Kraftstoff oder Öl aus Lfz
Böswillige Alarmierung Werksfeuerwehr
Geräte
1 Feuerlöscher
Feuerlöschübungsgerät incl. Gas
Mobiler Großventilator (MGV)
Atemschutzmaske/Fluchthaube (ohne Material)
Plattform-Abschleppanhänger
Hebekissen, Kompressor und Controller
Stromaggregat, Motorkettensäge, Druckbelüfter
E-Sauger
Tauchpumpe klein
Pressluftatmer
Tauchpumpe groß
Abrollbehälter
Drehleiter (DLAK-42)
Material
Ölbindemittel
Schaummittel AFFF
Löschpulver
Universalbindemittel
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
HS pro 30 Minuten
HS pro 30 Minuten
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
MM pro Monat
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
31505 Wasserkost.-Versorg.-Rada
31506
31507
31508
31510
31511
Ölvließtücher
Ölschlengel
Ölbindemittel Gewässer
Kohlendioxid CO2
Atemfilter
gültig ab 01.01.2015
Betrag
32,40 €
21,60 €
81,20 €
81,20 €
41,10 €
81,20 €
194,70 €
62,50 €
80,50 €
55,20 €
55,20 €
38,90 €
27,90 €
18,50 €
1.112,90 €
346,10 €
436,90 €
auf Anfrage
auf Anfrage
69,90 €
auf Anfrage
906,40 €
TA pro angef 24 Std
VG pro Vorgang
HH pro Stunde
ST pro Stück
HH pro Stunde
HS pro 30 Minuten
HH pro Stunde
HH pro Stunde
HH pro Stunde
ST pro Stück
HH pro Stunde
HH pro Stunde
HH pro Stunde
10,80 €
56,80 €
33,60 €
19,50 €
48,70 €
51,10 €
20,40 €
51,20 €
25,00 €
30,60 €
25,50 €
34,10 €
173,80 €
SK pro Sack
LT pro Liter
KG pro Kilogramm
EH pro Einheit
CBM pro Kubikmeter
ST pro Stück
ST pro Stück
SK pro Sack
KG pro Kilogramm
ST pro Stück
80,60 €
8,70 €
7,60 €
102,20 €
5,80 €
16,30 €
105,00 €
98,50 €
0,42 €
16,30 €
22
Tarif
Betreff
Einheit
Betrag
31512
31513
31514
31515
31516
40000
41100
41101
41200
41201
41202
41203
41204
41205
41206
41207
41208
41218
Gummihandschuhe
Weithals-Spannringfass klein 60 Ltr.
Weithals-Spannringfass groß 200 Ltr.
Chemikalienschutzanzug
Einmalschutzanzug
Verkehrsbereich
Personalstundensätze
Begleitung Sonderausweis (SmB)
Ausweise
1.Zuverlässigkeitsüberprüf.
Wiederholung Zuverl.prüfung
Ausweiserstellung
Bearbeitungsgebühr Anträge
Ausweisverlust/Erstausst.
Ausweisverlust/Zweitausst.
Nichtrückgabe Ausweis
Auswertg./Listen
Tagesausweis
Verwaltungsaufwand, bestellte aber nicht abgeholte Ausweise
Gebühr Zulassung Sicherheitspersonal
Ausweiszubehör
Ausweiskartenhalter
Ausweismetallclip
Ausweisumhängeband
Zufahrtsberechtigungen / Lotsungen
Tageszufahrtsberechtigung
Monats Zufahrtsberechtigung
Vierteljahres Zufahrtsberecht.
Halbjahres Zufahrtsberecht.
Jahres Zufahrtsberechtigung
Lotsung ab Tor 1
Zufahrtsberechtigungen - nicht fristgerechte Rückgabe
Sonderzufahrt Vorfeld, inklusive Personal-/Kfz-Kontrolle
und Lotsung, 1. Fahrzeug
Sonderzufahrt Vorfeld (nur in Verbindung mit 41531), jedes weitere Fahrzeug
Schließungen
Schließzyl. m. 3 Schlüssel
Schlüssel 1 Stück
Arbeitszeit Schlüsselverwaltung
Türoffnung durch Schlüsselverwaltung
Schulungen Sicherheit
iLearn / Avsec 24
LHO (Live Human Organ)
Handling LHO ankommend
Handling LHO abgehend
ST pro Stück
ST pro Stück
ST pro Stück
ST pro Stück
ST pro Stück
5,50 €
44,40 €
103,80 €
110,30 €
43,30 €
41219
41220
41300
41301
41302
41303
41500
41501
41502
41503
41504
41505
41510
41520
41531
41532
41600
41601
41602
41603
41604
41700
41701
41900
41901
41902
gültig ab 01.01.2015
HH pro Stunde
85,00 €
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
ST pro Stück
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
TA pro angef. 24Std
37,00 €
37,00 €
14,50 €
25,00 €
38,00 €
81,00 €
216,00 €
23,00 €
9,50 €
VG pro Vorgang
25,00 €
PP pro Person
20,00 €
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
2,10 €
1,10 €
3,10 €
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
7,50 €
46,00 €
105,00 €
173,00 €
314,00 €
33,00 €
31,00 €
VG pro Vorgang
258,00 €
VG pro Vorgang
31,00 €
ST pro Stück
ST pro Stück
HH pro Stunde
VG pro Vorgang
165,00 €
29,50 €
55,10 €
27,30 €
VG pro Vorgang
15,50 €
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
34,00 €
68,00 €
23
Tarif
Betreff
42000
42202
42203
42204
42205
42206
42207
42208
42209
43000
43101
43102
43103
43104
43105
43107
43108
45200
45201
45202
45600
45601
46000
46100
46101
46102
46103
46104
46105
46106
46107
46108
46200
46201
46202
46300
46301
46302
46303
51200
Passagierdienst
Hinterlegungen
Fundsachen bis 20,00 €
Fundsachen von 20,01 € bis 100,00 €
Fundsachen über 100,00 €
Arbeitszeit Terminaldienst
Einlagerung gefährlicher Güter bis 20,00€
Einlagerung gefährlicher Güter bis 100,00€
Einlagerung gefährlicher Güter über 100,00€
Schulung
Fahrereinweisung
Gefahrgutschulung
Unterweisung Security
Frontalschulung
Frontalschulung ab 10 Personen
Vermietung Schulungsraum
Schulung Sicherheitspersonal
Fahrzeuge
Fäkalienwagen
Wasserwagen
Gepäck
Gepäckaufbew. aus Late Night
Winterdienst
Geräte
Räum-/Kehrgerät
Schneefräse / Schneeschleuder
Balkensprüher
Kombistreuer / Sandstreuer
Unimog mit Vorsatzgerät
Radlager
Muldenkipper zur Schneeabfuhr
Räumgerät (klein)
Personal
Mitarbeiter Winterdienst
Winterdienstleiter
Material
Enteisungsmittel flüssig
Enteisungsmittel fest
Streusand feuergetrocknet
Vermietungen
Benutzung Check-in-Counter bis 500.000 eingecheckte
51201
Passagiere pro Jahr
Benutzung Check-in-Counter von 500.001 bis 1.000.000
51202
eingecheckte Passagiere pro Jahr
Benutzung Check-in-Counter von 1.000.001 bis 1.500.000
51203
eingecheckte Passagiere pro Jahr
gültig ab 01.01.2015
Einheit
Betrag
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
HH pro Stunde
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
4,50 €
0,90 €
4,55 €
9,00 €
92,70 €
1,15 €
5,40 €
10,80 €
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
59,50 €
97,30 €
12,50 €
57,90 €
46,60 €
auf Anfrage
378,50 €
HH pro Stunde
HH pro Stunde
75,70 €
75,70 €
VG pro Vorgang
1,65 €
HH pro Stunde
HH pro Stunde
HH pro Stunde
HH pro Stunde
HH pro Stunde
HH pro Stunde
HH pro Stunde
HH pro Stunde
288,40 €
288,40 €
154,50 €
154,50 €
123,60 €
123,60 €
154,50 €
123,60 €
HH pro Stunde
HH pro Stunde
93,20 €
123,60 €
KG pro Kilogramm
KG pro Kilogramm
pro Tonne
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
HH pro Stunde
7,00 €
HH pro Stunde
6,50 €
HH pro Stunde
6,00 €
24
Tarif
Betreff
Einheit
Betrag
Benutzung Check-in-Counter von 1.500.001 bis 2.000.000
51204
HH pro Stunde
eingecheckte Passagiere pro Jahr
Benutzung Check-in-Counter über 2.000.000 eingecheck51205
HH pro Stunde
te Passagiere pro Jahr
5,50 €
5,00 €
Ab 300.000 abfliegenden Passagieren pro Jahr ist eine Festanmietung
von Check-In Schaltern möglich.
51250
58100
58101
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Logo Einspielung in FIDS
Presseabteilung
Motivbesichtigungen
Betr.Foto-/Filmaufnahmen
Fotoaufnahmen Grundentg.
Fotoaufnahmen jede weitere angef. Stunde
Spiel-Doku-Werbefilm,Grundp.
Film- jede weit. angef. Std.
Betreuung pro Person
Pauschale Koordination im APT Bereich
Referenz durch APT Nürnberg
gültig ab 01.01.2015
VG pro Vorgang
120,10 €
HS pro 30 Minuten
HS pro 30 Minuten
HH pro Stunde
HH pro Stunde
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
HS pro 30 Minuten
VG pro Vorgang
VG pro Vorgang
26,00 €
26,00 €
77,00 €
32,00 €
165,00 €
82,00 €
26,00 €
102,00 €
194,00 €
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