Flughafen-Entgelte 2015
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Flughafen-Entgelte 2015
Entgeltordnung Flughafen Nürnberg GmbH I Aviation .............................................................................................................. 2 I A Genehmigungspflichtige Entgelte i. S. v. §19b LuftVG................................... 2 1 Lande- und Startentgelte ..............................................................................................2 2 Passagierentgelte ..........................................................................................................5 3 Abstellentgelte...............................................................................................................6 4 Sicherheitsentgelte .......................................................................................................6 5 Allgemeine Bedingungen..............................................................................................7 I B Nicht genehmigungspflichtige Entgelte........................................................... 8 6 PRM Entgelt ...................................................................................................................8 7 CUTE Entgelt .................................................................................................................8 8 Allgemeine Bestimmungen ...........................................................................................9 II Bodenabfertigungsdienste Geschäftsbedingungen der Flughafen Nürnberg GmbH ...............................................................................................10 1 Geschäftsbedingungen für Bodenabfertigung der Flughafen Nürnberg GmbH .....10 2 Leistungsverzeichnis für Verwaltung und Betrieb der ZI-Einrichtungen ................13 3 Entgeltverzeichnis für ZI-Leistungen: Passagierverkehr .........................................15 4 Entgeltverzeichnis für ZI-Leistungen: Frachtverkehr ...............................................18 III Sonderleistungen der Flughafen Nürnberg GmbH ........................................19 1 Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Leistungen und Lieferungen (Sonderleistungen) durch die Flughafen Nürnberg GmbH .......................................19 2 Entgeltverzeichnis für Sonderleistungen der Flughafen Nürnberg GmbH..............21 gültig ab 01.01.2015 1 I Aviation I A Genehmigungspflichtige Entgelte i. S. v. §19b LuftVG Lande-, Start-, Passagier-, Abstell- und Sicherheitsentgelte gültig ab 01.01.2015 1 Lande- und Startentgelte Für jede Landung und jeden Start eines Luftfahrzeuges auf dem Flughafen Nürnberg ist jeweils ein Lande- und Startentgelt mit den nachfolgenden Komponenten an den Flughafenunternehmer zu entrichten. 1.1 Gewichtsabhängige Lande- und Startentgelte Das gewichtsabhängige Lande- und Startentgelt bemisst sich unabhängig von den jeweiligen Einsatzkriterien nach der höchsten, in den Zulassungsunterlagen verzeichneten Abflugmasse des Luftfahrzeuges (MTOM). Die MTOM ist nachzuweisen durch Lärmzeugnis bzw. das Airplane Flight Manual (AFM) - Basic Manual - Section for Weight Limitations. Bis zur Vorlage dieser Unterlagen wird die höchste bekannte MTOM dieses Flugzeugtyps zugrunde gelegt. Eine Änderung der MTOM gemäß Lärmzeugnis bzw. AFM wird nur anerkannt, wenn die Änderung mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt worden ist. Rückwirkende Erstattungen erfolgen nicht. a) b) Der nach der Höchstabflugmasse des Luftfahrzeuges bemessene Teil des Landeund Startentgeltes beträgt bei Motorluftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmasse - bis 1.200 kg (pro Landung und Start) 4,03 € - über 1.200 kg - 2.000 kg (pro Landung und Start) 8,06 € - über 2.000 kg (pro angefangene Tonne MTOM bei Landung und Start) 4,03 € Die in Abs. a) genannten Entgelte ermäßigen sich bei Schul- und Einweisungsflügen mit Luftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmasse bis 3.000 kg um 40 % über 3.000 kg um 55 %. Schulflüge im Sinne von Abs. b) sind Flüge, bei denen ein ziviler Flugschüler im Rahmen seiner Ausbildung bei einem genehmigten Ausbildungsbetrieb (Luftfahrerschule) Bedingungen erfliegt, die zur Erlangung eines zivilen Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung im Sinne der Verordnung für Luftfahrtpersonal oder JAR-FCL notwendig sind. Einweisungsflüge im Sinne von Abs. b) sind Flüge, die zur fliegerischen und technischen Einweisung von zivilen Luftfahrern dienen; die einzuweisenden Luftfahrer müssen im Besitz des für das benutzte Luftfahrzeugmuster vorgeschriebenen Luftfahrerscheines sein; der Einweisende muss sich an Bord des benutzten Luftfahrzeuges befinden. gültig ab 01.01.2015 2 c) Der nach der Höchstabflugmasse des Luftfahrzeuges bemessene Teil des Lande und Startentgeltes ist auch bei einer Bodenberührung mit unmittelbar anschließendem Beschleunigen und Starten des Luftfahrzeuges zu entrichten. d) Bei Notlandungen wegen technischer Störungen am Luftfahrzeug oder wegen ausgeübter oder angedrohter Gewaltanwendung ist - sofern der Flughafen nicht ohnehin planmäßiger Zielflughafen ist - kein Landeentgelt zu entrichten. Ausweichlandungen sind keine Notlandungen. e) Die in Abs. a) genannten Entgelte ermäßigen sich bei Ambulanzflügen mit Luftfahrzeugen um 10 %. Ambulanzflüge sind Flüge, die auf direktem Weg zum Krankenhaus oder vom Krankenhaus stattfinden, sowie die dazu nötigen Bereitstellungsflüge mit Ambulanzflugzeugen. Ambulanzflugzeuge sind Flugzeuge die eine spezielle medizinische / intensivmedizinische Ausstattung haben. Ambulanzflüge sind im Vorfeld anzumelden. Rückwirkende Meldungen werden nicht berücksichtigt. 1.2 Lärmabhängige Lande- und Startentgelte Für jede Landung und jeden Start eines Luftfahrzeuges auf dem Flughafen Nürnberg ist zusätzlich jeweils ein lärmabhängiges Lande- und Startentgelt an den Flughafenunternehmer zu entrichten. a) Mit Zulassung nach ICAO, Annex 16 Das jeweilige lärmabhängige Lande- und Startentgelt bemisst sich nach der nachfolgenden Unterteilung in Lärmkategorien und wird jeweils pro Lande- und Startvorgang fällig. Die Zuordnung in die jeweilige Kategorie erfolgt nach dem Mittelwert aus den drei zertifizierten Lärmwerten (Take-off, Sideline, Approach), gemäß Lärmzeugnis. Bis zur Vorlage dieser Unterlagen wird der höchste bekannte Mittelwert dieses Flugzeugtyps zugrunde gelegt. Rückwirkende Erstattungen erfolgen nicht. Eine Änderung des Mittelwertes gemäß AFM wird nur anerkannt, wenn die Änderung mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt worden ist. Kategorie Kategorie 0 Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Kategorie 6 Kategorie 7 Kategorie 8 gültig ab 01.01.2015 *Effectively Perceived Noise dB (Mittelwert aus den 3 zertifizierten Lärmwerten im Lärmzeugnis) bis 1.200 kg von 1.201 kg bis 10t. MTOM über 10to. und bis 79 EPNdB* von 79,1 bis 83 EPNdB* von 83,1 bis 86 EPNdB* von 86,1 bis 90 EPNdB* von 90,1 bis 95 EPNdB* von 95,1 bis 102 EPNdB* ab 102,1 EPNdB* Entgelt jeweils pro Landung und pro Start 1,02 € 3,23 € 11,84 € 16,88 € 19,03 € 21,54 € 28,00 € 31,60 € 71,81 € 3 b) Ohne Zulassung nach ICAO, Annex 16 Das jeweilige lärmabhängige Lande- und Startentgelt bemisst sich nach der Antriebsart (Strahlturbinen und anderer Antriebsart) und dem gültigen MTOM. Eine Änderung der Zuordnung und des MTOM wird nur anerkannt, wenn entsprechende Unterlagen (Lärmzeugnis) mindestens einen Monat im Voraus übermittelt worden sind. Rückwirkende Erstattungen erfolgen nicht. Kategorie Antriebsart 10 11 c) für Strahlturbinen-Luftfahrzeuge für Luftfahrzeuge mit anderer Antriebsart Entgelt pro angefangene Tonne MTOM jeweils pro Landung und pro Start 22,83 € 13,15 € Zusätzlich werden bei Landungen und Starts in der Zeit von 22:00 Uhr und 05:59 Uhr lokal jeweils Nachtzuschläge auf das nach Abs. a) und b) ermittelten lärmabhängige Lande- und Startentgelt erhoben. Die Nachtzuschläge werden in vier Zeitzonen unterteilt: Kategorie I von 22:00 Uhr bis 22:59 Uhr lokal 20% Zuschlag Kategorie II von 23:00 Uhr bis 23:59 Uhr lokal 100% Zuschlag Kategorie III von 00:00 Uhr bis 04:59 Uhr lokal 450% Zuschlag Kategorie IV von 05:00 Uhr bis 05:59 Uhr lokal 100% Zuschlag gültig ab 01.01.2015 4 2 Passagierentgelte Zusätzlich zu dem Lande- und Startentgelt ist ein Passagierentgelt an den Flughafenunternehmer zu entrichten. Das Passagierentgelt bemisst sich im gewerblichen Luftverkehr, zivile Truppencharter und Militärverkehr und nach der Zahl der bei Start an Bord des Luftfahrzeuges befindlichen Fluggäste. Das Passagierentgelt beträgt Sofern das koordinierte Endziel des Luftfahrzeuges auf einem Flugplatz in der Bundesrepublik Deutschland oder auf einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Flugplatz innerhalb der europäischen Union oder innerhalb der Länder Island, Norwegen und der Schweiz erfolgt 9,61 € Sofern des koordinierte Endziel des Luftfahrzeuges auf einem Flugplatz außerhalb der Europäischen Union und außerhalb der Länder Island, Norwegen oder der Schweiz erfolgt 10,53 € je Fluggast. In die Zahl der bei Start des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Fluggäste werden nicht einbezogen: Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz. Bei Notlandungen wegen technischer Störungen am Luftfahrzeug oder wegen ausgeübter oder angedrohter Gewaltanwendung ist - sofern der Flughafen nicht ohnehin planmäßiger Zielflughafen ist - kein Passagierentgelt zu entrichten. Ausweichlandungen sind keine Notlandungen. gültig ab 01.01.2015 5 3 Abstellentgelte Für jede Abstellung eines Luftfahrzeuges auf dem Flughafen Nürnberg ist ein Mietzins (Abstellentgelt) an den Flughafenunternehmer zu entrichten. Die Höhe des Abstellentgeltes wird nach der nach der höchsten, in den Zulassungsunterlagen verzeichneten Abflugmasse des Luftfahrzeuges (MTOM) bemessen. Das Abstellentgelt beträgt je angefangene 24 Stunden und je angefangene 1.000 kg der Höchstabflugmasse gemäß nachfolgender Liste der Kategorie Positionsgruppe: Kategorie Positionsgruppe Beginn der Berechnung nach OnBlock Zeit 1 Brückenposition Hauptvorfeld 90 Minuten N1 2 Positionen GAT-Vorfelder S1 4 Stunden und S2 und GAT Flugarten auf Kategorie 3 Positionen 3 Außenposition Hauptvorfelder 4 Stunden N1 und N2 Es beträgt mindestens 4,41 € je angefangene 24 Stunden. Entgelt pro angefangenen 1.000kg MTOM und pro 24 Stunden 5,18 € 3,88 € 2,59 € Für die Abstellung von Luftfahrzeugen, die voraussichtlich eine Dauer von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen umfasst, kann zwischen den Luftfahrzeughaltern und dem Flughafenunternehmer vor Beginn der Abstellung ein Mietvertrag geschlossen werden. 4 Sicherheitsentgelte Zusätzlich zu den o.g. Entgelten sind Sicherheitsentgelte an den Flughafenunternehmer zu entrichten. Die Sicherheitsentgelte betragen bei Passagierflügen Fracht-/Postflügen und Flügen im General Aviation Terminal (gewerbliche und nichtgewerbliche GAT Flugarten) 1,29 € je Passagier (Passagiere ist die Zahl der bei Start an Bord des Luftfahrzeuges befindlichen Fluggäste.) 1,48 € pro angefangene Tonne MTOM In die Zahl der bei Start des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Fluggäste werden nicht einbezogen: Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz. gültig ab 01.01.2015 6 5 Allgemeine Bedingungen 5.1 Schuldner der Lande-, Start-, Passagier- und Abstellentgelte sowie der Sicherheitsentgelte sind als Gesamtschuldner a) die Luftverkehrsgesellschaft, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird, b) die Luftverkehrsgesellschaften als Gesamtschuldner, unter deren Airline-Code/ Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird (Code sharing), c) der Luftfahrzeughalter, d) die natürliche oder juristische Person, die das Luftfahrzeug in Gebrauch hat, ohne Halter oder Eigentümer zu sein, wie etwa Mieter oder Leasingnehmer. 5.2 Die Lande-, Start-, Passagier- und Abstellentgelte sowie die Sicherheitsentgelte zuzüglich der etwa anfallenden Umsatzsteuer sind jeweils vor dem Start in Euro zu entrichten. 5.3 Von einer Bezahlung kann nur abgesehen werden, wenn der Entgeltschuldner entweder eine Vorauszahlung geleistet oder der Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) eine Sicherheitsleistung in Form eines Depositums bzw. einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall erfolgt die Rechnungsstellung am Anfang eines jeden Kalendermonats für den vorangegangenen Monat. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt kosten- und spesenfrei in Euro auf eines der Konten der FNG zahlbar. 5.4 Die FNG behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und künftig Barzahlung zu verlangen. 5.5 Die Lande-, Start-, Passagier- und Abstellentgelte sowie die Sicherheitsentgelte sind Entgelte im Sinne §10 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Der Entgeltschuldner hat daher die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten. gültig ab 01.01.2015 7 I B Nicht genehmigungspflichtige Entgelte 6 PRM Entgelt Zusätzlich zu den unter 1A aufgeführten Entgelten sind gemäß EU-Verordnung 1107/2006 vom 5 Juli 2006 zur Finanzierung der Hilfeleistungen am Flughafen für "Behinderte Flugreisende" oder "Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität" passagierbezogene PRM Entgelte zu entrichten. Die passagierbezogenen PRM-Entgelte betragen ab 01.01.2015 bei Passagierflügen 0,49 € pro Passagier (Passagiere ist die Zahl der bei Start an Bord des Luftfahrzeuges befindlichen Fluggäste) In die Zahl der bei Start des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Fluggäste werden nicht einbezogen: Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz. 7 CUTE Entgelt Zusätzlich zu den Landeentgelten und/oder den Passagierentgelten ist das CUTE Entgelt zur Finanzierung der CUTE und CUSS Systeme zu entrichten. Das passagierbezogene CUTE Entgelt beträgt ab 01.01.2013 bei Passagierflügen 0,52 € pro Passagier (Passagiere ist die Zahl der bei Start an Bord des Luftfahrzeuges befindlichen Fluggäste) In die Zahl der bei Start des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Fluggäste werden nicht einbezogen: Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz. gültig ab 01.01.2015 8 8 Allgemeine Bestimmungen 8.1 Schuldner der Entgelte sind als Gesamtschuldner a) die Luftverkehrsgesellschaft, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird, b) die Luftverkehrsgesellschaften als Gesamtschuldner, unter deren Airline-Code/ Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird (Code sharing), c) der Luftfahrzeughalter, d) die natürliche oder juristische Person, die das Luftfahrzeug in Gebrauch hat, ohne Halter oder Eigentümer zu sein, wie etwa Mieter oder Leasingnehmer. 8.2 Die Entgelte zuzüglich der etwa anfallenden Umsatzsteuer sind jeweils vor dem Start in Euro zu entrichten. 8.3 Von einer Bezahlung kann nur abgesehen werden, wenn der Entgeltschuldner entweder eine Vorauszahlung geleistet oder der Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) eine Sicherheitsleistung in Form eines Depositums bzw. einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall erfolgt die Rechnungsstellung am Anfang eines jeden Kalendermonats für den vorangegangenen Monat. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt kosten- und spesenfrei in Euro auf eines der Konten der FNG zahlbar. Die FNG behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 2 % über dem jeweilig geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und künftig Barzahlung zu verlangen. 8.4 Die Entgelte sind Entgelte im Sinne §10 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Der Entgeltschuldner hat daher die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten. gültig ab 01.01.2015 9 II Bodenabfertigungsdienste Geschäftsbedingungen der Flughafen Nürnberg GmbH 1 Geschäftsbedingungen für Bodenabfertigung der Flughafen Nürnberg GmbH gültig ab 01.01.2000 1.1 Abfertigungsleistungen und Abfertigungsstandard Die Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) führt auf Anforderung der Luftverkehrsgesellschaft (LVG) die Bodenabfertigungsdienste, soweit sie in der Anlage 1 zu diesen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, im Rahmen ihrer technischen und personellen Möglichkeiten durch. Die Bodenabfertigungsdienste werden nach den bei der FNG üblichen Verfahren auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 und internationalem Standard erbracht. Die FNG wird die von ihr übernommenen Leistungen mit geschultem Personal durchführen. Auf Wunsch der LVG und/oder der FNG werden sich beide Parteien bei der Einsatzplanung des Personals gegenseitig beraten und unterstützen. Für zusätzliche Dienste, die nicht in der Anlage 1 enthalten sind, aber von der LVG in Anspruch genommen worden sind, wird ein Entgelt gemäß Ziffer 3 (Sonderleistungsverzeichnis) entrichtet. Die FNG behält sich eine jederzeitige Änderung der Leistungen nach Anlage 1 vor; sie wird die LVG mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich unterrichten. Sämtliche Dienstleistungen werden nur auf Weisung der LVG erbracht. Die Einholung von behördlichen Genehmigungen usw. ist Angelegenheit der LVG. 1.2 Flugpläne / Abfertigungsfolge Damit die FNG die Leistungen nach diesen Geschäftsbedingungen erfüllen kann, wird die LVG bei einer über einen bestimmten Zeitraum zu regelmäßigen Zeiten geplanten Anzahl von Flügen der FNG ihre Flugpläne unter Angabe eventueller Besonderheiten spätestens 3 Monate vor Inkrafttreten bekannt geben. Die Abfertigung von Einzelflügen ist nur möglich, wenn diese mindestens 24 Stunden vor der beabsichtigten Landung bei der FNG angemeldet werden. Verspätet sich ein Flugzeug der LVG und ergibt sich daraus eine Überschneidung der zu leistenden Dienste gegenüber Dritten, so behält sich die FNG die Einteilung der zeitlichen Reihenfolge der Dienstleistungen vor. Dies gilt auch für Ausweichlandungen, die die FNG im Rahmen ihrer Möglichkeiten abfertigen wird und für Flüge, die innerhalb eines kürzeren Zeitraumes als 24 Stunden vor beabsichtigter Landung angemeldet wurden. gültig ab 01.01.2000 10 1.3 Notlandungen und Unfälle In jedem Notfall wird die FNG unverzüglich und ohne vorherige Anweisung der LVG abzuwarten alle ihr möglichen und zweckentsprechenden Maßnahmen zur Unterstützung von Passagieren und Besatzung sowie zur Sicherstellung des Eigentums der LVG und zur Wahrung auch ihrer eigenen Interessen treffen. 1.4 Entgelte Die LVG entrichtet, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme im Einzelfall, an die FNG für die aufgeführten Leistungen (Art. 1) Entgelte gemäß Anlage 2. Schuldner der Entgelte sind als Gesamtschuldner a) die LVG, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird, b) die LVG als Gesamtschuldner, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird (Code sharing), c) der Luftfahrzeughalter, d) die natürliche oder juristische Person, die das Luftfahrzeug in Gebrauch hat, ohne Halter oder Eigentümer zu sein, wie etwa Mieter oder Leasingnehmer. 1.5 Anpassung der Entgelte Die FNG kann die Abfertigungsentgelte entsprechend der Kostenentwicklung anpassen. Solche Änderungen werden der LVG mindestens 60 Tage vorher von der FNG mitgeteilt. 1.6 Zahlungsmodalitäten Die Entgelte sind vor dem Abflug des Luftfahrzeuges bar in Euro zu entrichten. Von einer Barzahlung kann nur abgesehen werden, wenn die LVG entweder eine Vorauszahlung geleistet oder der FNG eine Sicherheitsleistung in Form eines Depositums bzw. einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zur Verfügung gestellt hat. In diesen Fällen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt kosten- und spesenfrei in Euro auf eines der Konten der FNG zahlbar. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit Zustimmung der FNG gestattet. Die FNG behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 2 % über dem jeweilig geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und künftig Barzahlung zu verlangen. 1.7 Haftung Die FNG haftet nicht für Schäden, die die LVG erleidet, oder für gegen die LVG erhobene Schadensersatzforderungen, die im Zusammenhang mit den von der FNG zu erbringenden Leistungen entstehen, es sei denn, dass diese Schäden oder die erhobenen Schadenersatzforderungen durch schuldhaftes Verhalten der FNG, ihres Personals oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder begründet sind. Für Beschädigungen und das Abhandenkommen von Reisegepäck, Luftfracht, Luftpost und lebenden Tieren haftet die FNG nach Maßgabe des von ihr abgeschlossenen Versicherungsvertrages höchstens bis zum Betrag von 2.556.459,00 Euro je Schadenereignis. Unbeschadet von Absatz 1 und 2 geht im Einzelfall die Haftung der FNG nicht weiter als die der LVG gegenüber Dritten. gültig ab 01.01.2000 11 1.8 Sonstiges - Nutzung von Check-in Schalter: Die Disposition der Check-in Schalter wird von der Flughafen Nürnberg GmbH vorgenommen. - Nutzung von Cute in den Terminals: Für die Nutzung von Cute in den Terminals in den Bereichen Check-in und Gate wird unabhängig von der Tatsache, ob die Abfertigung über Cute oder manuell durchgeführt wird, pro abfliegenden Passagier ein Entgelt berechnet (siehe III. Entgeltverzeichnis für Sonderleistungen). Auf diese Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung rechtsverbindlich. Erfüllungsort ist der Flughafen Nürnberg. Gerichtsstand ist Nürnberg. Die Flughafenbenutzungsordnung ist in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Festlegungen nicht. gültig ab 01.01.2000 12 2 Leistungsverzeichnis für Verwaltung und Betrieb der ZI-Einrichtungen 2.1 Abfertigungspositionen einschließlich der Einrichtungen zum Lotsen / Andocken der Luftfahrzeuge Die Abfertigungspositionen auf dem Vorfeld dienen der Verkehrsabfertigung von Luftfahrzeugen. Eine andere Nutzung – z.B. zum Abstellen von Luftfahrzeugen, zu größeren Wartungsarbeiten, zu Stand- und Probeläufen – ist nur mit Einwilligung des Flughafenunternehmens zulässig. Im Bereich des Vorfeldes wird das Luftfahrzeug vom Flughafenbetreiber oder einer von ihm beauftragten Stelle geführt bzw. gelotst. Abfertigungsplätze werden vom Flughafenunternehmer verwaltet und zugewiesen. Die Luftfahrzeuge werden vom Personal des Abfertigers eingewunken, sofern die Abfertigungsposition nicht mit einem automatischen Andocksystem ausgestattet ist. 2.2 Fluggastbrücken mit integrierter stationärer Bodenstromversorgung Die Fluggastbrücken bestehen aus dem „Übergangsbauwerk“, dem Treppenhaus und dem beweglichen Finger mit integrierter 400 Hz Bodenstromversorgung. Die Fluggastbrücken werden vom Flughafenunternehmer verwaltet und betrieben. 2.3 Entsorgungssystem für Fäkalien Das Entsorgungssystem für Fäkalien besteht aus a) der Fäkalienentsorgungsstation. Diese befindet sich im Betriebsgebäude. Sie verfügt über Einrichtungen zur Befüllung der Fahrzeuge mit Wasser und Desinfektionsmittel sowie zum Entleeren der Fäkalien in einen Unterflurtank, der an das Abwassersystem angeschlossen ist. Die Station dient zugleich dazu, die Fahrzeuge bei kaltem Wetter beheizt unterzustellen. b) den Fäkalienentsorgungsfahrzeugen. Das gesamte Entsorgungssystem wird vom Flughafenbetreiber verwaltet und betrieben. 2.4 Versorgungssystem für Frischwasser Das Versorgungssystem für Frischwasser besteht aus a) der Frischwasser-Station. Diese befindet sich im Betriebsgebäude und verfügt über Einrichtung zur Befüllung und Desinfektion der Fahrzeuge. Ein 380 V Stromanschluss zum Betrieb der in den Fahrzeugen eingebauten Umwälzpumpen ist vorhanden. Die Station dient zugleich als beheizte Abstellmöglichkeit für die Frischwasser-Fahrzeuge. b) den Frischwasser-Versorgungsfahrzeugen. Das gesamte Versorgungssystem wird vom Flughafenbetreiber verwaltet und betrieben. 2.5 Abfall-Sammelanlage Die Abfall-Sammeleinrichtung für die Aufnahme des Abfalls aus der Flugzeugabfertigung (außer Catering) besteht aus getrennten Behältern für einzelne Abfall-/Wertstoff-Arten. Der Abfall ist vom jeweiligen Abfertiger aus den LFZ zur entsprechend gekennzeichneten Sammeleinrichtung zu transportieren und sortiert und getrennt in die jeweils korrekten Behälter einzubringen. gültig ab 01.01.2000 13 2.6 Gepäckfördersysteme (GFS) Die Gepäckfördersysteme umfassen a) die Gepäcksortiereinrichtungen und den Gepäcktransport für abgehendes Gepäck von der Gepäckaufgabe bis zum Luftfahrzeug. b) die Gepäckausgabeeinrichtungen und den Gepäcktransport für ankommendes Gepäck vom Luftfahrzeug bis zur Gepäckausgabe. Sämtliche Gepäckfördersysteme werden vom Flughafenbetreiber verwaltet und betrieben. gültig ab 01.01.2000 14 3 Entgeltverzeichnis für ZI-Leistungen: Passagierverkehr gültig ab 01.01.2015 Flugzeugtyp bis 5t MTOM Antonov AN - 28 Beechcraft 1900 Dornier DO 228 Twin Otter DHC - 6 Embraer 110 Bandeirante BAe Jetstream 31 LET L - 410 Fairchild Metro 3 / 4 Embraer EMB 120 Brasilia BAe Jetstream 41 Short 330 Dornier DO - 328 Dornier DO - 328 Jet De Havilland DHC 8 - 100 / 200 Embraer ERJ 135 Fairchild Dornier 328 Jet Saab SF - 340 Short 360 Yakowlew YAK - 40 Aerospatiale-Alenia ATR 42 Embraer ERJ 140 Antonov AN - 24 Canadair Regional Jet 100 / 200 De Havilland DHC 8 - 300 De Havilland DHC 7 Embraer ERJ 145 Fokker F 27 Fokker F 50 BAe Hawker Siddeley HS748 Iljushin IL - 114 Saab 2000 Aerospatiale-Alenia ATR 72 BAe ATP Canadair Regional Jet 700 De Havilland DHC 8 - 400 Fairchild 728 BAe 146 - 100 / RJ 70 Fokker F 28 - 1.000 gültig ab 01.01.2015 Code A28 BE1 D28 DHT EMB J31 L4T SWM EM2 J41 SH3 D38 D3J Parkposition: Jetway Tarifnr. Entgelt ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. DH1 ER3 FRJ SF3 SH6 YK4 AT4 E40 AN4 ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. CR1 DH3 DH7 ER4 F27 F50 HS7 I14 S20 AT7 BAT CR7 DH4 FA7 141 F21 ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. 7000 7000 ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. 339,70 € 339,70 € Parkposition: Remote Tarifnr. Entgelt 8000 55,70 € 8010 65,90 € 8010 65,90 € 8010 65,90 € 8010 65,90 € 8010 65,90 € 8010 65,90 € 8010 65,90 € 8010 65,90 € 8020 109,00 € 8020 109,00 € 8020 109,00 € 8030 144,90 € 8030 144,90 € 8030 8030 8030 8030 8030 8030 8040 8050 8050 144,90 € 144,90 € 144,90 € 144,90 € 144,90 € 144,90 € 197,50 € 197,50 € 197,50 € 8050 8050 8050 8050 8050 8050 8050 8050 8050 8055 8055 8055 8055 8055 8060 8060 197,50 € 197,50 € 197,50 € 197,50 € 197,50 € 197,50 € 197,50 € 197,50 € 197,50 € 251,30 € 251,30 € 251,30 € 251,30 € 251,30 € 269,30 € 269,30 € 15 Flugzeugtyp Fokker F 28 - 3.000 Fokker 70 Embraer 170 BAe 146 - 200 / RJ 85 Canadair Regional Jet 900 Avro RJ 85 Fokker 100 BAe 146 - 300 / RJ 100 / 115 McDonnell Douglas DC 9 - 30 Embraer 190 / 195 Avro RJ 100 Airbus A 318 Yakowlew YAK - 42 Boeing 737 - 200 Boeing 737 - 500 Boeing 737 - 600 Airbus A 319 Boeing 737 - 300 Boeing 737 - 700 McDonnell Douglas DC 9 - 50 McDonnell Douglas MD - 87 McDonnell Douglas MD - 81 McDonnell Douglas MD - 82 McDonnell Douglas MD - 83 McDonnell Douglas MD - 88 McDonnell Douglas MD 90 - 30 Tupolew TU 154 Boeing 737 - 400 Boeing 727 - 200 Boeing 737 - 800 Boeing 737 - 900 Airbus A 320 - 100 / 200 Airbus A 321 Boeing 757 - 200 Iljushin IL 62 Boeing 757 - 300 Airbus A 310 - 200 Airbus A 310 - 300 Boeing 767 - 200 Airbus A 330 - 200 Boeing 767 - 300 Airbus A 300 B2 / B4 Airbus A 300 - 600 Lockheed TriStar L 1011 - 500 gültig ab 01.01.2015 Code F23 F70 E70 142 CR9 AR8 100 143 D93 E90 / 95 AR1 318 YK2 732 735 736 319 733 73G D95 M87 M81 M82 M83 M88 M90 TU5 734 722 738 739 320 321 752 IL6 753 312 313 762 332 763 AB4 AB6 L15 Parkposition: Jetway Tarifnr. Entgelt 7000 339,70 € 7000 339,70 € 7000 339,70 € 7010 380,40 € 7010 380,40 € 7010 380,40 € 7020 446,40 € 7020 446,40 € 7020 446,40 € 7020 7020 7030 7030 7040 7040 7040 7050 7050 7050 7050 7050 7060 7060 7060 7060 7060 7060 7070 7080 7080 7080 7090 7100 7110 7110 7120 7130 7130 7130 7140 7140 7140 7140 7140 446,40 € 446,40 € 492,30 € 492,30 € 514,60 € 514,60 € 514,60 € 581,70 € 581,70 € 581,70 € 581,70 € 581,70 € 736,10 € 736,10 € 736,10 € 736,10 € 736,10 € 736,10 € 758,50 € 783,10 € 783,10 € 783,10 € 803,30 € 892,70 € 1.071,70 € 1.071,70 € 1.115,50 € 1.249,60 € 1.249,60 € 1.249,60 € 1.516,00 € 1.516,00 € 1.516,00 € 1.516,00 € 1.516,00 € Parkposition: Remote Tarifnr. Entgelt 8060 269,30 € 8060 269,30 € 8060 269,30 € 8070 305,40 € 8070 305,40 € 8070 305,40 € 8080 358,00 € 8080 358,00 € 8080 358,00 € 8080 8080 8090 8090 8100 8100 8100 8110 8110 8110 8110 8110 8120 8120 8120 8120 8120 8120 8130 8140 8140 8140 8150 8160 8170 8170 8180 8190 8190 8190 8200 8200 8200 8200 8200 358,00 € 358,00 € 393,80 € 393,80 € 410,70 € 410,70 € 410,70 € 464,50 € 464,50 € 464,50 € 464,50 € 464,50 € 589,00 € 589,00 € 589,00 € 589,00 € 589,00 € 589,00 € 608,10 € 626,10 € 626,10 € 626,10 € 644,00 € 714,60 € 857,20 € 857,20 € 893,10 € 999,50 € 999,50 € 999,50 € 1.213,80 € 1.213,80 € 1.213,80 € 1.213,80 € 1.213,80 € 16 Flugzeugtyp Airbus A 330 - 300 Airbus A 340 - 300 Boeing 777 - 200 McDonnell Douglas DC 10 - 30 Lockheed TriStar L 1011 - 1 / 2 McDonnell Douglas MD 11 Boeing 747 - 400 gültig ab 01.01.2015 Code 333 343 772 D1C L11 M11 744 Parkposition: Jetway Tarifnr. Entgelt 7150 1.648,90 € 7150 1.648,90 € 7150 1.648,90 € 7150 1.648,90 € 7150 1.648,90 € 7150 1.648,90 € 7160 2.140,20 € Parkposition: Remote Tarifnr. Entgelt 8210 1.321,50 € 8210 1.321,50 € 8210 1.321,50 € 8210 1.321,50 € 8210 1.321,50 € 8210 1.321,50 € 8220 1.713,00 € 17 4 Entgeltverzeichnis für ZI-Leistungen: Frachtverkehr gültig ab 01.01.2015 Flugzeugtypen bis 10t MTOM BAe HS.125 Antonov AN - 26 Canadair Cl - 600 / 601 Aerospatiale-Alenia ATR 72 BAe 146 - 200 QT / AVRO QT Lockheed Electra L - 188 BAe 146 - 300 QT / AVRO QT Boeing 737 - 300/-400 Antonov AN - 12 Boeing 727 - 200 Lockheed Hercules L - 100 - 20 / 30 / C130 Boeing 757 - 200 PF Tupolew 204 Airbus A 310 - 200 / -300 Iljushin IL - 76 Airbus A 300 B4 / C4 / 600 Boeing 767 - 300 / -200 Airbus A330-300 / MDC DC-10-30 Boeing MD Globemaster Boeing 770-200 / MDC MD11 Boeing 747 - 100 / 200 Boeing 747 - 400 Boeing 747 - 400 gültig ab 01.01.2015 Code HS25 AN6 CL60 AT7 14F/14Y LOF 14G/14Z 73Q/73P ANF 72F LOH/C130 75F T2F 31F/313 IL7 ABF/ABX 76F/76X 333/D1C C17 772/M1F 74X 74Y 74N Tarifnummer Entgelt 9000 16,30 € 9010 17,40 € 9020 27,60 € 9020 27,60 € 9030 31,30 € 9040 59,30 € 9040 59,30 € 9050 70,70 € 9060 84,50 € 9070 94,00 € 9080 121,00 € 9080 9090 9090 9100 9100 9110 9110 9115 9120 9130 9140 9150 9155 121,00 € 195,30 € 195,30 € 220,30 € 220,30 € 233,50 € 233,50 € 302,90 € 372,30 € 417,80 € 490,80 € 524,40 € 587,10 € 18 III Sonderleistungen der Flughafen Nürnberg GmbH 1 Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Leistungen und Lieferungen (Sonderleistungen) durch die Flughafen Nürnberg GmbH gültig ab 01.04.2006 1.1 Auftragserteilung und -annahme Einzelleistungen und Lieferungen werden erst nach Erteilung eines rechtsverbindlich unterschriebenen Auftrags erbracht. Die Auftragserteilung begründet keinen Anspruch auf die Ausführung der angeforderten Einzelleistungen und Lieferungen; die Auftragsannahme kann nur unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit der zu erbringenden Einzelleistungen und Lieferungen erfolgen. 1.2 Auftragsausführung Die ordnungsgemäße Ausführung der Einzelleistungen oder Lieferungen ist vom Leistungsempfänger auf dem Auftragsformular zu bestätigen. Kann die Bestätigung nicht erfolgen, übernimmt der Auftraggeber die bereits entstandenen Kosten auch für den Fall, dass er mit dem Leistungsempfänger nicht identisch ist. 1.3 Berechnungsverfahren Bei Leistungen, für die ein Stundensatz festgelegt ist, beträgt die kleinste Berechnungseinheit, sofern im Entgeltverzeichnis nicht anders angegeben, eine halbe Stunde. Die aufgezeigten Entgelte für die Gestellung von Geräten und Fahrzeugen verstehen sich in der Regel, sofern nicht vermerkt, ohne Kostenanteile für Bedienungspersonal und Fahrer; die Entgelte für den geleisteten Personaleinsatz sind zusätzlich zu entrichten. 1.4 Zahlungsverfahren Die Bezahlung aller Entgelte erfolgt grundsätzlich bar in Euro zuzüglich der anfallenden Umsatzsteuer. Von einer Barzahlung kann nur abgesehen werden, wenn der Auftraggeber entweder eine Vorauszahlung geleistet oder der FNG eine Sicherheitsleistung in Form eines Depositums bzw. einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zur Verfügung gestellt hat. In diesen Fällen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt kosten- und spesenfrei in Euro auf eines der Konten der FNG zahlbar. Die FNG behält sich vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 2 % über dem jeweilig geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und künftig Barzahlung zu verlangen. gültig ab 01.04.2006 19 1.5 Haftung Der Auftraggeber stellt die FNG von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Dritten gegen die FNG erhoben werden. Der Auftraggeber haftet der FNG für alle Schäden an Personen oder Sachen, die durch sein oder durch das Verhalten seiner Mitarbeiter bei der Ausführung des Auftrages verursacht werden. Die FNG haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die bei oder in Verbindung mit der Ausführung der geforderten Dienste oder bei Überlassung von Geräten, Werkzeugen und Einrichtungen entstehen, auch wenn sie im Zusammenhang mit der Auftragsausführung die Obhut übernimmt, es sei denn, diese Schäden werden von ihr oder ihren Bediensteten schuldhaft herbeigeführt. Für Beschädigungen und das Abhandenkommen von Reisegepäck, Luftfracht, Luftpost und lebenden Tieren haftet die Flughafen Nürnberg GmbH nach Maßgabe des von ihr abgeschlossenen Versicherungsvertrages höchstens bis zum Betrag von 2.556.459,00 Euro je Schadenereignis. 1.6 Sonstiges In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung rechtsverbindlich. Erfüllungsort ist der Flughafen Nürnberg. Gerichtsstand ist Nürnberg. Die Flughafenbenutzungsordnung ist in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieser Entgeltliste. gültig ab 01.04.2006 20 2 Entgeltverzeichnis für Sonderleistungen der Flughafen Nürnberg GmbH gültig ab 01.01.2015 Tarif Betreff 31000 31100 31101 31102 31103 31104 31105 31200 31201 31202 31203 31204 31205 31300 Feuerwehr Personalstundensätze Leiter Feuerwehr (LdF / EvD) Haupt-/ Oberbrandmeister (Schichtleiter) Feuerwehrmann Sicherheitswache nach Bedarf Sicherheitswache (inkl. 2 Mann und Löschfahrzeug) Fahrzeuge Flughafenlöschfahrzeug (FLF) Löschfahrzeuge (HTLF,Tro,TLF,TLF,WLF,GW,Kran,RTF) Einsatzleitfahrzeugwagen (ELW 1,MTW,Kdow) Gerätewagen Umwelt (GW-U,GW-Bel,RTW) Allrad-Teleskoplader Dienstleistungen Sicherstellung von Brandschutz beim Betanken von Flugzeugen Sicherheitswache, je nach Aufwand Durchführung einer Messung (Gas, radioaktiv) Training Brandplatz Ost Prüfgebühr Feuerlöscher Chemikalienschutzanzug reinigen + prüfen A-Maske reinigen + prüfen PA reinigen + prüfen Flasche füllen Schlauch reinigen + prüfen Kühlen von Fahrwerksbremsen Evakuierungshelferschulung Prüfung von PSA gegen Absturz AED Ausbildung AED Grundkurs AED Refresher Ersthelfer Grundkurs Ersthelfer Refresher Brandschutzunterweisung Grundkurs Brandschutzunterweisung Refresher Bergung für Lfz bis 5 to MTOW Bergung für Lfz 5 to bis 30 to MTOW Bergung für Lfz über 30 to MTOW Prüfung Auffanggurt EN 361 Prüfung Haltegurt EN 358 Prüfung PSA-Anschlag-/Verbindungsmittel Prüfung Auffangsystem Prüfung Gerätesatz(Auf-und Abseilgerät) DIN 14800-16 Prüfung Gerätesatz(Absturzsicherung) DIN 14800-17 31301 31302 31303 31306 31310 31311 31312 31313 31314 31315 31316 31317 31318 31319 31320 31321 31322 31323 31324 31325 31326 31327 31328 31329 31330 31331 31332 31333 31334 gültig ab 01.01.2015 Einheit HH pro Stunde HH pro Stunde HH pro Stunde HS pro 30 Minuten HS pro 30 Minuten Betrag 154,50 € 123,60 € 103,00 € auf Anfrage 226,60 € HH pro Stunde HH pro Stunde HH pro Stunde HH pro Stunde HH pro Stunde 302,80 € 122,70 € 76,10 € 85,20 € 113,60 € VG pro Vorgang 136,30 € HH pro Stunde VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang ST pro Stück ST pro Stück ST pro Stück ST pro Stück VG pro Vorgang VG pro Vorgang PP pro Person VG pro Vorgang VG pro Vorgang PP pro Person PP pro Person PP pro Person PP pro Person PP pro Person PP pro Person VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang 62,50 € 38,90 € auf Anfrage 28,40 € 80,00 € 10,30 € 26,20 € 9,10 € 13,60 € 122,70 € 113,60 € 39,80 € 681,30 € 74,70 € 53,00 € 53,00 € 31,40 € 86,50 € 70,30 € 2.703,80 € 5.407,50 € 10.815,00 € 16,30 € 7,60 € 7,60 € 37,90 € 81,20 € 81,20 € 21 Tarif Betreff Einheit 31335 31336 31337 31338 31339 31340 31341 31342 31343 31344 31345 31346 31347 31348 31349 31350 31351 31352 31353 31354 31355 31356 31400 31401 31402 31403 31404 31406 31407 31409 31410 31411 31412 31414 31418 31421 31500 31501 31502 31503 31504 Prüfung Schleifkorbtrage Prüfung Abseilspinne Prüfung Lufthebersatzes LH 30 DIN 14152-1 Prüfung Hebekissensatzes (8/10 bar) Prüfung Hebe-oder Dichtkissen (einzeln) Prüfung Mehrzweckzuges (16/32kN) Prüfung hydraul. Rettungssatzes LUKAS Prüfung Lastaufnahme- und Anschlagmittel Rumpfaufnahme ARTS 3/10 100 kN Begedolly ARTS 4/20 200 kN AB Stahlstraße, Tank, Schaummittel, versetzte Schwelle Messgerät reinigen und prüfen Erste-Hilfe-Ausbildung Erste-Hilfe-Fortbildung Erstmalige Inbetriebnahme des Hautpmelders Abnahme der BMA-Anlage Brandmelder-Fehlalarm beim Ausrücken der Feuerwehr Training Flugzeugbrandbekämpfung Reinigungspauschale Treibstoffaufnahme bei KfZ Entfernen von Kraftstoff oder Öl aus Lfz Böswillige Alarmierung Werksfeuerwehr Geräte 1 Feuerlöscher Feuerlöschübungsgerät incl. Gas Mobiler Großventilator (MGV) Atemschutzmaske/Fluchthaube (ohne Material) Plattform-Abschleppanhänger Hebekissen, Kompressor und Controller Stromaggregat, Motorkettensäge, Druckbelüfter E-Sauger Tauchpumpe klein Pressluftatmer Tauchpumpe groß Abrollbehälter Drehleiter (DLAK-42) Material Ölbindemittel Schaummittel AFFF Löschpulver Universalbindemittel VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang HS pro 30 Minuten HS pro 30 Minuten VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang MM pro Monat VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang 31505 Wasserkost.-Versorg.-Rada 31506 31507 31508 31510 31511 Ölvließtücher Ölschlengel Ölbindemittel Gewässer Kohlendioxid CO2 Atemfilter gültig ab 01.01.2015 Betrag 32,40 € 21,60 € 81,20 € 81,20 € 41,10 € 81,20 € 194,70 € 62,50 € 80,50 € 55,20 € 55,20 € 38,90 € 27,90 € 18,50 € 1.112,90 € 346,10 € 436,90 € auf Anfrage auf Anfrage 69,90 € auf Anfrage 906,40 € TA pro angef 24 Std VG pro Vorgang HH pro Stunde ST pro Stück HH pro Stunde HS pro 30 Minuten HH pro Stunde HH pro Stunde HH pro Stunde ST pro Stück HH pro Stunde HH pro Stunde HH pro Stunde 10,80 € 56,80 € 33,60 € 19,50 € 48,70 € 51,10 € 20,40 € 51,20 € 25,00 € 30,60 € 25,50 € 34,10 € 173,80 € SK pro Sack LT pro Liter KG pro Kilogramm EH pro Einheit CBM pro Kubikmeter ST pro Stück ST pro Stück SK pro Sack KG pro Kilogramm ST pro Stück 80,60 € 8,70 € 7,60 € 102,20 € 5,80 € 16,30 € 105,00 € 98,50 € 0,42 € 16,30 € 22 Tarif Betreff Einheit Betrag 31512 31513 31514 31515 31516 40000 41100 41101 41200 41201 41202 41203 41204 41205 41206 41207 41208 41218 Gummihandschuhe Weithals-Spannringfass klein 60 Ltr. Weithals-Spannringfass groß 200 Ltr. Chemikalienschutzanzug Einmalschutzanzug Verkehrsbereich Personalstundensätze Begleitung Sonderausweis (SmB) Ausweise 1.Zuverlässigkeitsüberprüf. Wiederholung Zuverl.prüfung Ausweiserstellung Bearbeitungsgebühr Anträge Ausweisverlust/Erstausst. Ausweisverlust/Zweitausst. Nichtrückgabe Ausweis Auswertg./Listen Tagesausweis Verwaltungsaufwand, bestellte aber nicht abgeholte Ausweise Gebühr Zulassung Sicherheitspersonal Ausweiszubehör Ausweiskartenhalter Ausweismetallclip Ausweisumhängeband Zufahrtsberechtigungen / Lotsungen Tageszufahrtsberechtigung Monats Zufahrtsberechtigung Vierteljahres Zufahrtsberecht. Halbjahres Zufahrtsberecht. Jahres Zufahrtsberechtigung Lotsung ab Tor 1 Zufahrtsberechtigungen - nicht fristgerechte Rückgabe Sonderzufahrt Vorfeld, inklusive Personal-/Kfz-Kontrolle und Lotsung, 1. Fahrzeug Sonderzufahrt Vorfeld (nur in Verbindung mit 41531), jedes weitere Fahrzeug Schließungen Schließzyl. m. 3 Schlüssel Schlüssel 1 Stück Arbeitszeit Schlüsselverwaltung Türoffnung durch Schlüsselverwaltung Schulungen Sicherheit iLearn / Avsec 24 LHO (Live Human Organ) Handling LHO ankommend Handling LHO abgehend ST pro Stück ST pro Stück ST pro Stück ST pro Stück ST pro Stück 5,50 € 44,40 € 103,80 € 110,30 € 43,30 € 41219 41220 41300 41301 41302 41303 41500 41501 41502 41503 41504 41505 41510 41520 41531 41532 41600 41601 41602 41603 41604 41700 41701 41900 41901 41902 gültig ab 01.01.2015 HH pro Stunde 85,00 € VG pro Vorgang VG pro Vorgang ST pro Stück VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang TA pro angef. 24Std 37,00 € 37,00 € 14,50 € 25,00 € 38,00 € 81,00 € 216,00 € 23,00 € 9,50 € VG pro Vorgang 25,00 € PP pro Person 20,00 € VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang 2,10 € 1,10 € 3,10 € VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang 7,50 € 46,00 € 105,00 € 173,00 € 314,00 € 33,00 € 31,00 € VG pro Vorgang 258,00 € VG pro Vorgang 31,00 € ST pro Stück ST pro Stück HH pro Stunde VG pro Vorgang 165,00 € 29,50 € 55,10 € 27,30 € VG pro Vorgang 15,50 € VG pro Vorgang VG pro Vorgang 34,00 € 68,00 € 23 Tarif Betreff 42000 42202 42203 42204 42205 42206 42207 42208 42209 43000 43101 43102 43103 43104 43105 43107 43108 45200 45201 45202 45600 45601 46000 46100 46101 46102 46103 46104 46105 46106 46107 46108 46200 46201 46202 46300 46301 46302 46303 51200 Passagierdienst Hinterlegungen Fundsachen bis 20,00 € Fundsachen von 20,01 € bis 100,00 € Fundsachen über 100,00 € Arbeitszeit Terminaldienst Einlagerung gefährlicher Güter bis 20,00€ Einlagerung gefährlicher Güter bis 100,00€ Einlagerung gefährlicher Güter über 100,00€ Schulung Fahrereinweisung Gefahrgutschulung Unterweisung Security Frontalschulung Frontalschulung ab 10 Personen Vermietung Schulungsraum Schulung Sicherheitspersonal Fahrzeuge Fäkalienwagen Wasserwagen Gepäck Gepäckaufbew. aus Late Night Winterdienst Geräte Räum-/Kehrgerät Schneefräse / Schneeschleuder Balkensprüher Kombistreuer / Sandstreuer Unimog mit Vorsatzgerät Radlager Muldenkipper zur Schneeabfuhr Räumgerät (klein) Personal Mitarbeiter Winterdienst Winterdienstleiter Material Enteisungsmittel flüssig Enteisungsmittel fest Streusand feuergetrocknet Vermietungen Benutzung Check-in-Counter bis 500.000 eingecheckte 51201 Passagiere pro Jahr Benutzung Check-in-Counter von 500.001 bis 1.000.000 51202 eingecheckte Passagiere pro Jahr Benutzung Check-in-Counter von 1.000.001 bis 1.500.000 51203 eingecheckte Passagiere pro Jahr gültig ab 01.01.2015 Einheit Betrag VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang HH pro Stunde VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang 4,50 € 0,90 € 4,55 € 9,00 € 92,70 € 1,15 € 5,40 € 10,80 € VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang VG pro Vorgang 59,50 € 97,30 € 12,50 € 57,90 € 46,60 € auf Anfrage 378,50 € HH pro Stunde HH pro Stunde 75,70 € 75,70 € VG pro Vorgang 1,65 € HH pro Stunde HH pro Stunde HH pro Stunde HH pro Stunde HH pro Stunde HH pro Stunde HH pro Stunde HH pro Stunde 288,40 € 288,40 € 154,50 € 154,50 € 123,60 € 123,60 € 154,50 € 123,60 € HH pro Stunde HH pro Stunde 93,20 € 123,60 € KG pro Kilogramm KG pro Kilogramm pro Tonne auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage HH pro Stunde 7,00 € HH pro Stunde 6,50 € HH pro Stunde 6,00 € 24 Tarif Betreff Einheit Betrag Benutzung Check-in-Counter von 1.500.001 bis 2.000.000 51204 HH pro Stunde eingecheckte Passagiere pro Jahr Benutzung Check-in-Counter über 2.000.000 eingecheck51205 HH pro Stunde te Passagiere pro Jahr 5,50 € 5,00 € Ab 300.000 abfliegenden Passagieren pro Jahr ist eine Festanmietung von Check-In Schaltern möglich. 51250 58100 58101 58102 58103 58104 58105 58106 58107 58108 58109 Logo Einspielung in FIDS Presseabteilung Motivbesichtigungen Betr.Foto-/Filmaufnahmen Fotoaufnahmen Grundentg. Fotoaufnahmen jede weitere angef. Stunde Spiel-Doku-Werbefilm,Grundp. Film- jede weit. angef. Std. Betreuung pro Person Pauschale Koordination im APT Bereich Referenz durch APT Nürnberg gültig ab 01.01.2015 VG pro Vorgang 120,10 € HS pro 30 Minuten HS pro 30 Minuten HH pro Stunde HH pro Stunde VG pro Vorgang VG pro Vorgang HS pro 30 Minuten VG pro Vorgang VG pro Vorgang 26,00 € 26,00 € 77,00 € 32,00 € 165,00 € 82,00 € 26,00 € 102,00 € 194,00 € 25