Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der

Transcrição

Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der
Praxisratgeber Vergaberecht
VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Thomas Ferber
[email protected]
http://www.fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 2
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 3
Direktkauf
§ 3 Abs. 6 VOL/A: „Leistungen bis zu einem voraussichtlichen
Auftragswert von 500,-- Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter
Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden
(Direktkauf).“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 4
VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
500 Euro
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
http://www.fachverlag-ferber.de
Direktkauf
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 5
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 6
Öffentliche Ausschreibung
Bei einer öffentliche Ausschreibung handelt es sich um ein
Verfahren für die Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte
bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich
zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Bei der öffentlichen Ausschreibung wird somit der Bewerberkreises
nicht vorab eingeengt. Jeder Bewerber, der sich in der Lage sieht ein
Angebot zu erstellen, darf ein Angebot abgeben. Die öffentliche
Ausschreibung ist somit ein einstufiges Verfahren, bei dem kein
vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb existiert. Die Bieter geben
den Teilnahmeantrag und das Angebot gleichzeitig ab.
Die Einzelheiten für die öffentlichen Ausschreibungen werden in
der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A
(VOB/A), Abschnitt 1 sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen, Teil A (VOL/A), Abschnitt 1 beschrieben.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 7
Öffentliche Ausschreibung
§ 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen sind Verfahren,
in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur
Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 8
Wertung
Öffentliche Ausschreibung
Angebotsfrist
Angebotsfrist
Vergabebekanntmachung
Vergabebekanntmachung
Abgabetermin
Abgabetermin Angebote
Angebote
Auswahlentscheidung
Auswahlentscheidung
Zuschlagserteilung
Zuschlagserteilung
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 9
Öffentliche Ausschreibung
Die öffentliche Ausschreibung startet mit der Bekanntmachung
der Ausschreibung. Die Einzelheiten zur Bekanntmachung der
Ausschreibungen finden sich in § 12 VOL/A.
§ 12 Abs. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte
Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige
Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internetportalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals
www.bund.de ermittelt werden können.“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 10
Öffentliche Ausschreibung
Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten
Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in
begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte
Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig.
§ 3 Abs. 2 VOL/A: „Die Vergabe von Aufträgen erfolgt in Öffentlicher
Ausschreibung. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beschränkte
Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe zulässig.“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 11
Verhandlungsverbot
Bei der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten
Ausschreibung gibt es ein Verbot von Verhandlungen über Preise
oder Änderung der Angebotsinhalte.
§ 15 VOL/A: „Bei Ausschreibungen dürfen die Auftraggeber von den
Bietern nur Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung
verlangen. Verhandlungen sind unzulässig.“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 12
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 13
Beschränkte Ausschreibung
Bei beschränkten Ausschreibungen werden im Gegensatz zu
öffentlichen Ausschreibungen nur eine begrenzte Anzahl von
Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der beschränkten
Auschreibung unterscheidet man zwischen
●
beschränkter Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
●
beschränkter Ausschreibung ohne öffentlichem Teilnahmewettbwerb
Bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 14
Beschränkte Ausschreibung
§ 3 Abs. 1 S. 2 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen wird in der
Regel öffentlich zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb), aus dem
Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen
zur Angebotsabgabe aufgefordert.“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 15
Angebotsfrist
Angebotsfrist
Wertung
Teilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
Wertung
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Vergabebekanntmachung
Vergabebekanntmachung
Abgabetermin
Abgabetermin
Teilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
Angebotsaufforderung an
ausgewählte Bieter
Abgabetermin
Abgabetermin
Angebote
Angebote
Auswahlentscheidung
Auswahlentscheidung
Zuschlagserteilung
Zuschlagserteilung
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 16
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
§3 Abs. 3 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn
a) die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem
beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise
ausgeführt wenn kann, besonders wenn außergewöhnliche
Eignung (§ 2 Abs. 1 Satz 1) erforderlich ist,
b) eine Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen (z.B.
Dringlichkeit, Geheimhaltung) unzweckmäßig ist.“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 17
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
In der ersten Stufe werden durch die Veröffentlichung eines
öffentlichen Teilnahmewettbewerbs Unternehmen zur
Teilnahme aufgefordert. Jedes Unternehmen, dass sich in der
Lage sieht, die Anforderungen zu erfüllen, darf und kann am
Teilnahmewettbewerb teilnehmen.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 18
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Die Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs muss
gemäß § 12 VOL/A erfolgen.
§ 12 Abs 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte
Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige
Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen,
amtlichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder
Internetportalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in
Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des
Internetportals www.bund.de ermittelt werden können. „
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 19
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Die an der Ausschreibung interessierten Unternehmen
reichen im Teilnahmewettbewerb ihre Teilnahmeanträge ein.
Die Teilnahmeanträge werden vom Auftraggeber nur auf die
Eignung der Bieter überprüft.
2. Stufe: Aufforderung zur Angebotsabgabe
Der Auftraggeber fordert dann eine beschränkte Anzahl von
Unternehmen zur Angebotsabgabe auf.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 20
Teilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
Wertung
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Vergabebekanntmachung
Vergabebekanntmachung
Abgabetermin
Abgabetermin
Teilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
Angebotsaufforderung an
ausgewählte Bieter
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 21
Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen
und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich
mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden.“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 22
Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
Unter Umständen müssen aber auch strengere Regeln
beachtet werden. Z. B.
§ 3 Abs 7 Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt
Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013: „Bei
Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind
grundsätzlich mindestens sechs geeignete Unternehmen zur
Abgabe eines Angebots aufzufordern. Das Unterschreiten der
Mindestzahl bedarf einer ausdrücklichen, nachvollziehbaren
und zu dokumentierenden Begründung.“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 23
Angebotsfrist
Angebotsfrist
Wertung
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Angebotsaufforderung an
ausgewählte Bieter
Abgabetermin
Abgabetermin
Angebote
Angebote
Auswahlentscheidung
Auswahlentscheidung
Zuschlagserteilung
Zuschlagserteilung
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 24
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
§3 Abs. 4 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung ohne
Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn
a) eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches
Ergebnis gehabt hat,
b) die Öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die
Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem
erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde.“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 25
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 26
Freihändige Vergabe
Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten
eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden. Auf der anderen Seite bietet die
freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei
der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die
Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu
führen.
Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist nicht zwingend
notwendig. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen
Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber
eingehalten werden.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 27
Freihändige Vergabe
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A: „Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei
denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen
wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 28
Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen
und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich
mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden.“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 29
Freihändige Vergabe
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 30
Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 31
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit a) VOL/A: „nach Aufhebung einer
Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine
Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 32
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit b) VOL/A: „im Anschluss an
Entwicklungsleistungen Aufträge in angemessenem
Umfang und für angemessene Zeit an Unternehmen,
die an der Entwicklung beteiligt waren, vergeben
werden müssen,“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 33
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit c) VOL/A: „es sich um die Lieferung von
Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zur
Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben
auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und
Untersuchung handelt, die nicht der Aufrechterhaltung
des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur
einer Dienststelle des Auftraggebers dienen,“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 34
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit d) VOL/A: „bei geringfügigen
Nachbestellungen im Anschluss an einen bestehenden
Vertrag kein höherer Preis als für die ursprüngliche
Leistung erwartet wird, und die Nachbestellungen
insgesamt 20 vom Hundert des Wertes der
ursprünglichen Leistung nicht über-schreiten,“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 35
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit e) VOL/A: „Ersatzteile oder Zubehörstücke
zu Maschinen und Geräten vom Lieferanten der
ursprünglichen Leistung beschafft werden sollen und
diese Stücke in brauchbarer Ausführung von anderen
Unternehmen nicht oder nicht unter wirtschaftlichen
Bedingungen bezogen werden können,“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 36
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§ 3 Abs. 5 lit f ) VOL/A: „es aus Gründen der
Geheimhaltung erforderlich ist,“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 37
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit g) VOL/A: „die Leistung aufgrund von
Umständen, die die Auftraggeber nicht voraussehen
konnten, besonders dringlich ist und die Gründe für die
besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten der
Auftraggeber zuzuschreiben sind,“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 38
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit h) VOL/A „die Leistung nach Art und
Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und
erschöpfend beschrieben werden kann, dass
hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden
können,“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 39
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit i) VOL/A: „sie durch Ausführungsbestimmungen von einem Bundesminister –
gegebenenfalls Landesminister - bis zu einem
bestimmten Höchstwert zugelassen ist.“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 40
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit j) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an
Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden
sollen,“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 41
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit k) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an
Justizvollzugsanstalten vergeben werden sollen,“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 42
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit l) VOL/A: „für die Leistung aus besonderen
Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt.“
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 43
Wertgrenzen für freihändige Vergabe und
beschränkte Ausschreibung für
Ausschreibungen gemäß VOL/A
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 44
VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 45
Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Abhängig von Bundesländerregelung
Abhängig von Bundesländerregelung
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Abhängig von Bundesländerregelung
Abhängig von Bundesländerregelung
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 46
Baden-Württemberg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Baden-Württemberg = 40.000 Euro*) *)
Baden-Württemberg
= des
40.000
Euro
(Behörden
und 1Betriebe
Landes)
VOL/A
Abschnitt
(Behörden und Betriebe des Landes)
beschränkte Ausschreibung
Baden-Württemberg = 10.000 Euro*) *)
Baden-Württemberg
= des
10.000
Euro
(Behörden
und Betriebe
Landes)
(Behörden und Betriebe des Landes)
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Beschaffungsordnung vom 17.12.2007 (Az.: 1-0230.0/135)
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 47
Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
VOL/A Abschnitt 1
Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro *) *)
Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 48
Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*) *)
Bayern
(Kommunen)
= 100.000 Euro
VOL/A
Abschnitt
1
beschränkte Ausschreibung
Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro *) *)
Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 49
Berlin - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Berlin = 25.000 Euro*) *)
Berlin 1= 25.000 Euro
VOL/A Abschnitt
beschränkte Ausschreibung
Berlin = 7.500 Euro*) *)
Berlin = 7.500 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Vergabe-und Vertragswesen
Sowie § 55 Landeshaushaltsordnung mit Ausführungsvorschriften, Stand 2012
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 50
Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Brandenburg = 20.000 Euro*) *)
Brandenburg
Euro
VOL/A(Beschaffungsstellen
Abschnitt
1 = 20.000
des Landes)
(Beschaffungsstellen des Landes)
Brandenburg = 20.00 Euro *) *)
Brandenburg = 20.00
Euro
(Beschaffungsstellen
des Landes)
(Beschaffungsstellen des Landes)
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 51
Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Brandenburg = 100.000 Euro*) *)
Brandenburg
VOL/A Abschnitt
1 = 100.000 Euro
(Kommunen)
(Kommunen)
Brandenburg = 100.000 Euro*) *)
Brandenburg
= 100.000 Euro
(Kommunen)
(Kommunen)
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung- KomHKV, vom 14. Februar 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2010
§ 25 a GemHVO, Änderung vom 28.06.2010
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 52
Bremen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Bremen = 40.000 Euro*) *)
Bremen1 = 40.000 Euro
VOL/A Abschnitt
beschränkte Ausschreibung
Bremen = 10.000 Euro*) *)
Bremen = 10.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
vom 24. November 2009 i. V. m. der Ergänzung vom 12.04.2011
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 53
Hamburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Hamburg = 100.000 Euro*) *)
Hamburg1 = 100.000 Euro
VOL/A Abschnitt
beschränkte Ausschreibung
Hamburg = 50.000 Euro*) *)
Hamburg = 50.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 54
Hessen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Hessen = 200.000 Euro*) *)
Hessen1= 200.000 Euro
VOL/A Abschnitt
beschränkte Ausschreibung
Hessen = 100.000 Euro*) *)
Hessen = 100.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Hessisches Vergabegesetz vom 25. März 2013 bzw. gemeinsamer Runderlass Öffentliches Auftragswesen (StAnz. Nr. 51/2013 S. 1561)
Gemäß § 4 Abs. 5 HVgG ist vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren ab einem geschätzten
Auftragswert bei Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag und bei und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag durchzuführen.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 55
Mecklenburg-Vorpommern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro *) *)
Mecklenburg-Vorpommern
= 100.000 Euro
VOL/A
Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro *) *)
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und
Tourismus vom 21. Januar 2013 – V140-611-00020-2012/051-005
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 56
Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Niedersachsen = 100.000 Euro*) *)
Niedersachsen
VOL/A Abschnitt
1 = 100.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Niedersachsen = 50.000 Euro *) *)
Niedersachsen = 50.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Wertgrenzenerlass des MW vom 25.11.2011, Gültigkeit bis zum 31.12.2013.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 57
Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Niedersachsen = 50.000 Euro *) *)
Niedersachsen
VOL/A Abschnitt
1 = 50.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Niedersachsen = 25.000 Euro *) *)
Niedersachsen = 25.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Nds. Wertgrenzenverordnung (NwertVO) – Entwurf vom 4.12.2013. Noch nicht in Kraft getreten.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 58
NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
NRW (Auftraggeber des Landes) =
NRW
des Landes) = *)
50.000
Euro(Auftraggeber
(ohne Teilnahmewettbewerb)
*)
50.000
Euro
(ohne
Teilnahmewettbewerb)
*)
VOL/A
Abschnitt
1
100.000
Euro (mit Teilnahmewettbewerb)
*)
100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro *) *)
NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Wertgrenzenerlass vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2012
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 59
NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) *)
(Kommunen)
= 100.000 Euro
VOL/ANRW
Abschnitt
1
beschränkte Ausschreibung
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) *)
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 60
Rheinland-Pfalz - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*) *)
Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 13.12.2011
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 61
Saarland - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Saarland = 25.000 Euro*) *)
Saarland
VOL/A Abschnitt
1 = 25.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro *) *)
Saarland
(IuK-Bereich)
15.000
*)
Euro
Saarland
= 10.000=Euro
*)
Saarland = 10.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Beschaffungsrichtlinien vom 16. September.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 2008
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 62
Sachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Sachsen = 25.000 Euro*) *)
Sachsen = 25.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: § 4 Abs. 1 Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergabeG vom 14. Februar 2013
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 63
Sachsen-Anhalt - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro *) *)
Sachsen-Anhalt
= 50.000 Euro
VOL/A Abschnitt
1
beschränkte Ausschreibung
Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro *) *)
Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8.12.2010 – 42-32570-20
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 64
Schleswig-Holstein - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) *)
= 100.000 Euro
VOL/A Schleswig-Holstein
Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) *)
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) vom 28.11.2013
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 65
Thüringen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Thüringen = 50.000 Euro*) *)
Thüringen
VOL/A Abschnitt
1 = 50.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Thüringen = 20.000 Euro*) *)
Thüringen = 20.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
5006 Euro
§ 3 Abs.
VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Vergabe-Mittelstandsrichtlinie Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2011
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 66
Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 67
ISBN 978-3-942766-03-6
Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen
Hardcover
69,- Euro (inkl. MwSt.)
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 68
Fristen im Vergabeverfahren
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 69
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 70
Seminar – Einführung in das Vergaberecht
www.fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 71
Seminar - Bieterstrategien
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 72
Seminar - IT-Vergabe
www.fachverlag-ferber.de/seminar-it-vergabe.html
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 73
Seminar – Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 74
Seminar – IT-Intensivseminar (2-tägig)
www.fachverlag-ferber.de/intensivseminar.html
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 75
Web-Seminare zum Vergaberecht
www.fachverlag-ferber.de/webseminare.html
Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 76
Seminare zum Thema Schwellenwerte
und Schätzung des Auftragswertes
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 77
11.09.2014 Behördenspiegel in Bonn
Schwellenwerte, Wertgrenzen und Schätzung des Auftragswertes
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=4478
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 78
08.10.2014 Kommunales Bildungswerk in Berlin
Vergaberecht – Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswerts
www.kbw.de Seminarcode: 1008BFA250
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 79
Seminare zum
Preisrecht und Preisprüfung
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 80
Preisrecht + Preisprüfung
www.singer-preispruefung.de
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 81
Vielen Dank!
http://www.fachverlag-ferber.de
http://vergaberecht-schulung.de
Thomas Ferber
[email protected]
http://www.fachverlag-ferber.de
Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen
werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder
drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung
zu prüfen.
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Vortrag berechtigt nicht zu
der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene
Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Documentos relacionados