Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der
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Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der
Praxisratgeber Vergaberecht VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte Thomas Ferber [email protected] http://www.fachverlag-ferber.de http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 2 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 3 Direktkauf § 3 Abs. 6 VOL/A: „Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500,-- Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktkauf).“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 4 VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 500 Euro 500 Euro § 3 Abs. 6 VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A http://www.fachverlag-ferber.de Direktkauf Fachverlag Thomas Ferber Seite 5 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 6 Öffentliche Ausschreibung Bei einer öffentliche Ausschreibung handelt es sich um ein Verfahren für die Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Bei der öffentlichen Ausschreibung wird somit der Bewerberkreises nicht vorab eingeengt. Jeder Bewerber, der sich in der Lage sieht ein Angebot zu erstellen, darf ein Angebot abgeben. Die öffentliche Ausschreibung ist somit ein einstufiges Verfahren, bei dem kein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb existiert. Die Bieter geben den Teilnahmeantrag und das Angebot gleichzeitig ab. Die Einzelheiten für die öffentlichen Ausschreibungen werden in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A), Abschnitt 1 sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), Abschnitt 1 beschrieben. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 7 Öffentliche Ausschreibung § 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen sind Verfahren, in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 8 Wertung Öffentliche Ausschreibung Angebotsfrist Angebotsfrist Vergabebekanntmachung Vergabebekanntmachung Abgabetermin Abgabetermin Angebote Angebote Auswahlentscheidung Auswahlentscheidung Zuschlagserteilung Zuschlagserteilung http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 9 Öffentliche Ausschreibung Die öffentliche Ausschreibung startet mit der Bekanntmachung der Ausschreibung. Die Einzelheiten zur Bekanntmachung der Ausschreibungen finden sich in § 12 VOL/A. § 12 Abs. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internetportalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 10 Öffentliche Ausschreibung Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig. § 3 Abs. 2 VOL/A: „Die Vergabe von Aufträgen erfolgt in Öffentlicher Ausschreibung. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe zulässig.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 11 Verhandlungsverbot Bei der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung gibt es ein Verbot von Verhandlungen über Preise oder Änderung der Angebotsinhalte. § 15 VOL/A: „Bei Ausschreibungen dürfen die Auftraggeber von den Bietern nur Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen sind unzulässig.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 12 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 13 Beschränkte Ausschreibung Bei beschränkten Ausschreibungen werden im Gegensatz zu öffentlichen Ausschreibungen nur eine begrenzte Anzahl von Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der beschränkten Auschreibung unterscheidet man zwischen ● beschränkter Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb ● beschränkter Ausschreibung ohne öffentlichem Teilnahmewettbwerb Bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 14 Beschränkte Ausschreibung § 3 Abs. 1 S. 2 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen wird in der Regel öffentlich zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb), aus dem Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 15 Angebotsfrist Angebotsfrist Wertung Teilnahmewettbewerb Teilnahmewettbewerb Wertung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Vergabebekanntmachung Vergabebekanntmachung Abgabetermin Abgabetermin Teilnahmewettbewerb Teilnahmewettbewerb Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter Abgabetermin Abgabetermin Angebote Angebote Auswahlentscheidung Auswahlentscheidung Zuschlagserteilung Zuschlagserteilung http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 16 Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb §3 Abs. 3 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn a) die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt wenn kann, besonders wenn außergewöhnliche Eignung (§ 2 Abs. 1 Satz 1) erforderlich ist, b) eine Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen (z.B. Dringlichkeit, Geheimhaltung) unzweckmäßig ist.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 17 Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb 1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb In der ersten Stufe werden durch die Veröffentlichung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs Unternehmen zur Teilnahme aufgefordert. Jedes Unternehmen, dass sich in der Lage sieht, die Anforderungen zu erfüllen, darf und kann am Teilnahmewettbewerb teilnehmen. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 18 Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb 1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb Die Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs muss gemäß § 12 VOL/A erfolgen. § 12 Abs 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internetportalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können. „ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 19 Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb 1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb Die an der Ausschreibung interessierten Unternehmen reichen im Teilnahmewettbewerb ihre Teilnahmeanträge ein. Die Teilnahmeanträge werden vom Auftraggeber nur auf die Eignung der Bieter überprüft. 2. Stufe: Aufforderung zur Angebotsabgabe Der Auftraggeber fordert dann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auf. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 20 Teilnahmewettbewerb Teilnahmewettbewerb Wertung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Vergabebekanntmachung Vergabebekanntmachung Abgabetermin Abgabetermin Teilnahmewettbewerb Teilnahmewettbewerb Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 21 Beschränkte Ausschreibung Mindestanzahl der Bieter § 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 22 Beschränkte Ausschreibung Mindestanzahl der Bieter Unter Umständen müssen aber auch strengere Regeln beachtet werden. Z. B. § 3 Abs 7 Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013: „Bei Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind grundsätzlich mindestens sechs geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Das Unterschreiten der Mindestzahl bedarf einer ausdrücklichen, nachvollziehbaren und zu dokumentierenden Begründung.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 23 Angebotsfrist Angebotsfrist Wertung Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter Abgabetermin Abgabetermin Angebote Angebote Auswahlentscheidung Auswahlentscheidung Zuschlagserteilung Zuschlagserteilung http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 24 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb §3 Abs. 4 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn a) eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat, b) die Öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 25 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 26 Freihändige Vergabe Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden. Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen. Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist nicht zwingend notwendig. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten werden. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 27 Freihändige Vergabe § 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A: „Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 28 Beschränkte Ausschreibung Mindestanzahl der Bieter § 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 29 Freihändige Vergabe http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 30 Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 31 Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 lit a) VOL/A: „nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 32 Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 lit b) VOL/A: „im Anschluss an Entwicklungsleistungen Aufträge in angemessenem Umfang und für angemessene Zeit an Unternehmen, die an der Entwicklung beteiligt waren, vergeben werden müssen,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 33 Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit c) VOL/A: „es sich um die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und Untersuchung handelt, die nicht der Aufrechterhaltung des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur einer Dienststelle des Auftraggebers dienen,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 34 Eine Freihändige Vergabe ist zulässig §3 Abs. 5 lit d) VOL/A: „bei geringfügigen Nachbestellungen im Anschluss an einen bestehenden Vertrag kein höherer Preis als für die ursprüngliche Leistung erwartet wird, und die Nachbestellungen insgesamt 20 vom Hundert des Wertes der ursprünglichen Leistung nicht über-schreiten,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 35 Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit e) VOL/A: „Ersatzteile oder Zubehörstücke zu Maschinen und Geräten vom Lieferanten der ursprünglichen Leistung beschafft werden sollen und diese Stücke in brauchbarer Ausführung von anderen Unternehmen nicht oder nicht unter wirtschaftlichen Bedingungen bezogen werden können,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 36 Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn § 3 Abs. 5 lit f ) VOL/A: „es aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 37 Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit g) VOL/A: „die Leistung aufgrund von Umständen, die die Auftraggeber nicht voraussehen konnten, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten der Auftraggeber zuzuschreiben sind,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 38 Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit h) VOL/A „die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 39 Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit i) VOL/A: „sie durch Ausführungsbestimmungen von einem Bundesminister – gegebenenfalls Landesminister - bis zu einem bestimmten Höchstwert zugelassen ist.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 40 Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit j) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden sollen,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 41 Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit k) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an Justizvollzugsanstalten vergeben werden sollen,“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 42 Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn §3 Abs. 5 lit l) VOL/A: „für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 43 Wertgrenzen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung für Ausschreibungen gemäß VOL/A http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 44 VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 45 Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Abhängig von Bundesländerregelung Abhängig von Bundesländerregelung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Abhängig von Bundesländerregelung Abhängig von Bundesländerregelung freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 46 Baden-Württemberg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Baden-Württemberg = 40.000 Euro*) *) Baden-Württemberg = des 40.000 Euro (Behörden und 1Betriebe Landes) VOL/A Abschnitt (Behörden und Betriebe des Landes) beschränkte Ausschreibung Baden-Württemberg = 10.000 Euro*) *) Baden-Württemberg = des 10.000 Euro (Behörden und Betriebe Landes) (Behörden und Betriebe des Landes) freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Beschaffungsordnung vom 17.12.2007 (Az.: 1-0230.0/135) http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 47 Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro *) *) Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 48 Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*) *) Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro *) *) Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 49 Berlin - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Berlin = 25.000 Euro*) *) Berlin 1= 25.000 Euro VOL/A Abschnitt beschränkte Ausschreibung Berlin = 7.500 Euro*) *) Berlin = 7.500 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Vergabe-und Vertragswesen Sowie § 55 Landeshaushaltsordnung mit Ausführungsvorschriften, Stand 2012 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 50 Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Brandenburg = 20.000 Euro*) *) Brandenburg Euro VOL/A(Beschaffungsstellen Abschnitt 1 = 20.000 des Landes) (Beschaffungsstellen des Landes) Brandenburg = 20.00 Euro *) *) Brandenburg = 20.00 Euro (Beschaffungsstellen des Landes) (Beschaffungsstellen des Landes) beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 51 Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Brandenburg = 100.000 Euro*) *) Brandenburg VOL/A Abschnitt 1 = 100.000 Euro (Kommunen) (Kommunen) Brandenburg = 100.000 Euro*) *) Brandenburg = 100.000 Euro (Kommunen) (Kommunen) beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung- KomHKV, vom 14. Februar 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2010 § 25 a GemHVO, Änderung vom 28.06.2010 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 52 Bremen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Bremen = 40.000 Euro*) *) Bremen1 = 40.000 Euro VOL/A Abschnitt beschränkte Ausschreibung Bremen = 10.000 Euro*) *) Bremen = 10.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz) vom 24. November 2009 i. V. m. der Ergänzung vom 12.04.2011 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 53 Hamburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Hamburg = 100.000 Euro*) *) Hamburg1 = 100.000 Euro VOL/A Abschnitt beschränkte Ausschreibung Hamburg = 50.000 Euro*) *) Hamburg = 50.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 54 Hessen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Hessen = 200.000 Euro*) *) Hessen1= 200.000 Euro VOL/A Abschnitt beschränkte Ausschreibung Hessen = 100.000 Euro*) *) Hessen = 100.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Hessisches Vergabegesetz vom 25. März 2013 bzw. gemeinsamer Runderlass Öffentliches Auftragswesen (StAnz. Nr. 51/2013 S. 1561) Gemäß § 4 Abs. 5 HVgG ist vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren ab einem geschätzten Auftragswert bei Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag und bei und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag durchzuführen. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 55 Mecklenburg-Vorpommern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro *) *) Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro *) *) Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 21. Januar 2013 – V140-611-00020-2012/051-005 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 56 Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Niedersachsen = 100.000 Euro*) *) Niedersachsen VOL/A Abschnitt 1 = 100.000 Euro beschränkte Ausschreibung Niedersachsen = 50.000 Euro *) *) Niedersachsen = 50.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Wertgrenzenerlass des MW vom 25.11.2011, Gültigkeit bis zum 31.12.2013. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 57 Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Niedersachsen = 50.000 Euro *) *) Niedersachsen VOL/A Abschnitt 1 = 50.000 Euro beschränkte Ausschreibung Niedersachsen = 25.000 Euro *) *) Niedersachsen = 25.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Nds. Wertgrenzenverordnung (NwertVO) – Entwurf vom 4.12.2013. Noch nicht in Kraft getreten. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 58 NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen NRW (Auftraggeber des Landes) = NRW des Landes) = *) 50.000 Euro(Auftraggeber (ohne Teilnahmewettbewerb) *) 50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb) *) VOL/A Abschnitt 1 100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb) *) 100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb) öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro *) *) NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Wertgrenzenerlass vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2012 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 59 NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) *) (Kommunen) = 100.000 Euro VOL/ANRW Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) *) NRW (Kommunen) = 100.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 60 Rheinland-Pfalz - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*) *) Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 13.12.2011 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 61 Saarland - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Saarland = 25.000 Euro*) *) Saarland VOL/A Abschnitt 1 = 25.000 Euro beschränkte Ausschreibung Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro *) *) Saarland (IuK-Bereich) 15.000 *) Euro Saarland = 10.000=Euro *) Saarland = 10.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Beschaffungsrichtlinien vom 16. September.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 2008 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 62 Sachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Sachsen = 25.000 Euro*) *) Sachsen = 25.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: § 4 Abs. 1 Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergabeG vom 14. Februar 2013 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 63 Sachsen-Anhalt - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro *) *) Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro *) *) Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8.12.2010 – 42-32570-20 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 64 Schleswig-Holstein - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren VOL/A Abschnitt 2 Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) *) = 100.000 Euro VOL/A Schleswig-Holstein Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) *) Schleswig-Holstein = 100.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) vom 28.11.2013 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 65 Thüringen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung Thüringen = 50.000 Euro*) *) Thüringen VOL/A Abschnitt 1 = 50.000 Euro beschränkte Ausschreibung Thüringen = 20.000 Euro*) *) Thüringen = 20.000 Euro freihändige Vergabe 500 Euro 5006 Euro § 3 Abs. VOL/A § 3 Abs. 6 VOL/A Direktkauf *) Quelle: Vergabe-Mittelstandsrichtlinie Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2011 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 66 Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 67 ISBN 978-3-942766-03-6 Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013 742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen Hardcover 69,- Euro (inkl. MwSt.) http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 68 Fristen im Vergabeverfahren http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 69 Seminare Praxisratgeber Vergaberecht http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 70 Seminar – Einführung in das Vergaberecht www.fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 71 Seminar - Bieterstrategien www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 72 Seminar - IT-Vergabe www.fachverlag-ferber.de/seminar-it-vergabe.html Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 73 Seminar – Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 74 Seminar – IT-Intensivseminar (2-tägig) www.fachverlag-ferber.de/intensivseminar.html Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 75 Web-Seminare zum Vergaberecht www.fachverlag-ferber.de/webseminare.html Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 76 Seminare zum Thema Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 77 11.09.2014 Behördenspiegel in Bonn Schwellenwerte, Wertgrenzen und Schätzung des Auftragswertes http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=4478 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 78 08.10.2014 Kommunales Bildungswerk in Berlin Vergaberecht – Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswerts www.kbw.de Seminarcode: 1008BFA250 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 79 Seminare zum Preisrecht und Preisprüfung http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 80 Preisrecht + Preisprüfung www.singer-preispruefung.de http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 81 Vielen Dank! http://www.fachverlag-ferber.de http://vergaberecht-schulung.de Thomas Ferber [email protected] http://www.fachverlag-ferber.de Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. 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