Der Fall [ kostenlos ]
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Juristische Lehrgänge Verlagsges.mbH & Co. KG Alter Fischmarkt 8 48143 MÜNSTER Seit einiger Zeit bieten wir den Kunden des Klausurenkurses mit Korrektur die Möglichkeit, die eigenen Ausarbeitungen auch per E-Mail in eingescannter Form als PDF-Datei zur Korrektur einzusenden. Als weitere Neuerung führen wir nun sukzessive die digitale Korrektur derjenigen Ausarbeitungen ein, die uns per Mail eingeschickt werden. Damit auch Ihre Ausarbeitung digital korrigiert werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: • der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein: Ihr Nachname – Ihre Kundennummer – Klausurnummer Beispiel: Mustermann – 123456 – D45 • der Name der PDF-Datei Ihrer Ausarbeitung muss ebenfalls den gleichen Aufbau haben Ihr Nachname – Ihre Kundennummer – Klausurnummer Beispiel: Mustermann – 123456 – D45.pdf • pro E-Mail bitte nur eine Ausarbeitung einsenden • Ihre Ausarbeitung senden Sie bitte an die E-Mailadresse [email protected] Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der Einführungsphase nicht garantieren können, dass Ihre Ausarbeitung digital korrigiert wird, auch wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllt. Wir behalten uns vor, Ihre Einreichung auszudrucken, sie auf herkömmlichem Weg korrigieren zu lassen und Ihnen per Post zurückzusenden. Mittelfristig streben wir aber die digitale Korrektur sämtlicher digitaler Klausureinreichungen an. Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Ausarbeitung per Post an uns einzusenden. Diese wird dann auf herkömmlichen Weg korrigiert und an Sie zurückgeschickt. Klausuren für das 2. Examen A 110 Aktenauszug Effektiv Leasing GmbH ./. Automobile Günther KG bzw. Julius Franken Rohrreinigung GmbH 30.05.2016 Vors. RiLG a.D., RA Christoph Brede Dr. Fritz Rohler Rechtsanwalt Köln, den 30.05.2016 Tel.: 0221/934568 Fax: 0221/934570 Turmgasse 34, 50933 Köln Vermerk: Es erscheint Herr Manter als Geschäftsführer der Effektiv Leasing GmbH in Velbert und erklärt Folgendes: Meine Firma befasst sich mit dem Leasing von Anlagegütern und Fahrzeugen. Die Firma Julius Franzen Rohrreinigung GmbH, die in Köln ansässig ist, wollte einen neuen Kleintransporter anschaffen. Aus Kostengründen hatte sie sich für ein Modell eines polnischen Herstellers entschieden und zwar für einen Polaris Cityhopper 1.8 Diesel. Aufgrund früherer geschäftlicher Kontakte hat meine Firma sich bereit erklärt, den Transporter bei der deutschen Vertretung des Herstellers in Frankfurt/Main, der Firma Automobile Günther KG, für 25.000 € zu bestellen und mit Vertrag vom 30.03.2015 an die Firma Julius Franzen Rohrreinigung GmbH zu verleasen. Die Verträge und unsere allgemeinen Leasingbedingungen habe ich mitgebracht. Die Abwicklung des Leasingvertrages gestaltete sich zunächst problemlos. Der Transporter ist am 24.04.2015 unmittelbar an die Leasingnehmerin ausgeliefert worden. Die Leasingnehmerin hat die vereinbarten Raten ordnungsgemäß entrichtet. Am 24.05.2016 ist uns zu unserer Überraschung eine Streitverkündungsschrift der Leasingnehmerin vom 02.05.2016 zugestellt worden. In den beigefügten Unterlagen (Klageschrift und -erwiderung, Terminsladung) heißt es, der Transporter weise schwerwiegende Mängel auf. Bei einer Fahrt zu einem Kunden am 18.12.2015 sei das Fahrzeug plötzlich außer Kontrolle und seitlich gegen eine Mauer geraten. Dabei sei es schwer beschädigt worden. Eine Spurstange habe sich gelöst, sodass der Wagen nicht mehr lenkbar gewesen sei. Die Leasingnehmerin sei aufgrund der in den allgemeinen Leasingbedingungen enthaltenen Abtretung der Gewährleistungsansprüche nach Fristsetzung vom Vertrag zurückgetreten und habe die Verkäuferin vor dem Landgericht Köln auf Rückabwicklung des Kaufvertrages in Anspruch genommen. Wegen einer Auslandsreise kann ich erst heute vorbeikommen. Am 25.05.2016 hat uns noch ein Schreiben erreicht. Der Anwalt der Leasingnehmerin teilt uns darin unter dem 23.05.2016 mit, seine Mandantin sei wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten. Ein gerichtlicher Vergleich vom 03.05.2016 sei nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist am 18.05.2016 wirksam geworden. Seine Mandantin werde –2– A 110 keine Raten mehr an uns zahlen, fordere die gezahlten 8 Raten in Höhe von 3.200 € zurück und verlange eine Beteiligung an den Prozesskosten. So geht es aber meiner Meinung nach nicht. Wir sind nicht damit einverstanden, dass wir statt des Kaufpreises von 25.000 € aufgrund des Vergleichs nur 20.000 € erhalten und die gezahlten Raten voll erstatten sollen. Deshalb möchte ich wissen, ob wir uns mit dem Vergleich abfinden müssen und ob die Leasingnehmerin sich richtig verhalten hat. Schließlich sind wir Eigentümer des Transporters. Außerdem muss ich auf Folgendes hinweisen: Nach der Firma Julius Franzen Rohrreinigung GmbH haben sich auch andere Firmen für den Transporter des polnischen Herstellers Polaris interessiert und solche Fahrzeuge über uns geleast. Diese Fahrzeuge haben wir aber aus Preisgründen über die Vertretung der Herstellerin in Hamburg bezogen. Im Fall der Firma Gebäudereinigung Augustin ist uns bekannt geworden, dass der auch von der Firma Julius Franzen Rohrreinigung GmbH geleaste Fahrzeugtyp einen Konstruktionsfehler an der Vorderachse aufweist, der zum Lösen der Spurstange und zum Versagen der Lenkung führen kann. Die Firma Gebäudereinigung Augustin hat nämlich vor dem Landgericht Hamburg ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen die DATRA im Januar 2016 ein Gutachten erstattet hat, das uns am 01.03.2016 zugegangen ist. Das Gutachten habe ich mitgebracht. Wenn die Firma Julius Franzen Rohrreinigung GmbH uns über den Schadensfall rechtzeitig unterrichtet hätte, hätten wir ihr das Gutachten zur Verfügung gestellt und der Rechtsstreit mit der Verkäuferin wäre mit Sicherheit nicht durch Vergleich auf unsere Kosten beendet worden. Besonders ärgert mich, dass die Leasingnehmerin obendrein Erstattung der Leasingraten und Übernahme von Prozesskosten fordert. Wir können doch überhaupt nichts dafür, dass das Fahrzeug zurückgegeben worden ist. Besteht eine Möglichkeit, den restlichen Kaufpreis erstattet zu bekommen und die Rückzahlung der Leasingraten zu vermeiden? Schließlich hat die Leasingnehmerin den Transporter ausgiebig genutzt und 16.000 km zurückgelegt. Das steht in der Klageschrift. Bei einer zu erwartenden Gesamtfahrleistung von 200.000 km halte ich eine Nutzungsentschädigung von 0,5 % des Kaufpreises pro 1000 km Fahrleistung für angemessen, bei einem Kaufpreis von 25.000 € also 2.000 €. Außerdem möchte ich gern wissen, wer uns für den entgangenen Gewinn aus dem Leasingvertrag in Höhe von 3.300 € (14.400 € Leasingraten zzgl. 15.000 € Restwert ./. 25.000 € Kaufpreis ./. Abzinsung 1.100 €) haftet. ––––– –3– A 110 Vom Mandanten überreichte Unterlagen: AUTOMOBILE GÜNTHER KG FRANZ-KAISERSTR. 15 65936 FRANKFURT/MAIN TEL.: 069 – 74352 Verbindliche Bestellung (Neufahrzeug) Verkäufer: Käufer: Firma Automobile Günther KG Firma Effektiv Leasing GmbH Franz-Kaiserstr. 15 Augustenring 5 65936 Frankfurt/Main 42551 Velbert Der Käufer bestellt bei dem Verkäufer folgendes Kraftfahrzeug: Modell Transporter Polaris Cityhopper 1.8 Diesel Farbe Blau Innenausstattung Kunstleder Sonderausstattung Radio CD Kaufpreis 25.000 € Lieferzeit 39. KW Der Käufer hält sich an seine Bestellung nach Maßgabe der umseitigen Bedingungen gebunden. Mit der Lieferung des Kraftfahrzeugs gilt der Kaufvertrag als zustande gekommen. Frankfurt/Main, den 30.03.2015 (Käufer) (Verkäufer) –4– A 110 EFFEKTIV L EASING GMBH ________________________Augustenring 5, 42551 Velbert, Tel. /Fax: 02051/347880________________________ Leasing-Vertrag Zwischen der Effektiv Leasing GmbH, Augustenring 5, 42551 Velbert, als Leasinggeberin und Firma Julius Franzen Rohrreinigung GmbH, Bonner Str. 421, 50999 Köln, als Leasingnehmerin wird bezüglich des im Folgenden näher beschriebenen Kraftfahrzeugs ein Leasingvertrag zu den umseitigen Leasingbedingungen geschlossen. Die Leasinggeberin wird das Fahrzeug für die Leasingnehmerin bei der nachfolgend aufgeführten Firma erwerben. Verkäufer Firma Automobile Günther KG Franz-Kaiserstr. 15 65936 Frankfurt/Main Leasinggegenstand Transporter Polaris Cityhopper 1.8 Diesel Farbe Blau Innenausstattung Kunstleder Sonderausstattung Radio CD Liefertermin 39. KW Jährliche Fahrleistung 25.000 km Vertragsdauer 36 Monate Verwendungszweck Gewerblich Leasingrate monatlich 400 € Restwert 15.000 € Die Leasingnehmerin ermächtigt die Leasinggeberin, die jeweils fälligen Monatsraten mittels Lastschrift von folgendem Konto einzuziehen: Kreissparkasse Düsseldorf, BLZ 30150200, Konto-Nr. 756367239 Velbert, den 30.03.2015 (Leasinggeberin) (Leasingnehmerin) A 110 –5– Leasing-Bedingungen: … II. 1) Die erste Leasingrate ist zum 3. des der Auslieferung folgenden Monats fällig. Die weiteren Raten sind jeweils zum 3. eines Monats im Voraus zu zahlen. 2) Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit wird der Restwert des Leasinggegenstandes nach Maßgabe des Händlereinkaufspreises durch einen vom Leasinggeber beauftragten Sachverständigen verbindlich ermittelt. Unterschreitet der festgestellte Wert den vertraglich vereinbarten Restwert, hat der Leasingnehmer den Differenzbetrag an den Leasinggeber zu zahlen. Überschreitet der festgestellte Wert den vereinbarten Restwert, steht dem Leasingnehmer die Wertdifferenz zu. Der Leasingnehmer kann verlangen, dass der Leasinggeber ihm den Leasinggegenstand zur Übernahme zu dem festgestellten Händlereinkaufspreis anbietet. 3) Der Leasingnehmer kann gegen Forderungen des Leasinggebers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. III. 1) Der Leasingnehmer ist verpflichtet, betreffend den Leasinggegenstand eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und eine Fahrzeugteilversicherung abzuschließen und den Leasinggegenstand auf seine Kosten instand zu halten. 2) Der Leasinggeber leistet Gewähr durch Abtretung sämtlicher Gewährleistungs- und Garantierechte und der daraus resultierenden Ansprüche aus dem Kaufvertrag betreffend den Leasinggegenstand einschließlich etwaiger Gewährleistungs- und Garantierechte und -ansprüche gegen den Hersteller oder Dritte wegen Mangelhaftigkeit des Leasinggegenstandes. Der Leasingnehmer nimmt die Abtretung an. 3) Der Leasingnehmer ist berechtigt und verpflichtet, die abgetretenen Ansprüche und Rechte im eigenen Namen geltend zu machen, mit der Maßgabe, dass im Falle des Rücktritts oder der Kaufpreisminderung Zahlungen des Lieferanten unmittelbar an den Leasinggeber zu leisten sind. 4) Eine Haftung des Leasinggebers für Mängel des Leasinggegenstandes wird ausgeschlossen. Ausgenommen sind alle Ansprüche wegen Körperschäden. Für sonstige Schäden haftet der Leasinggeber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. … ––––– –6– A 110 Jürgen Haser Rechtsanwalt Az.: 122/2016 Klosterstr. 43 50123 Köln Telefon 0221 – 27 34 62 Telefax 0221 – 27 36 63 Firma Effektiv Leasing GmbH Augustenring 5 42551 Velbert Köln, den 23.05.2016 Betr.: Leasingvertrag vom 30.03.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich die Vertretung der Firma Julius Franzen Rohrreinigung GmbH, Bonner Str. 421, 50999 Köln, übernommen habe. Meine Mandantin hat mit Vertrag vom 30.03.2015 bei Ihnen einen Transporter vom Typ Polaris Cityhopper 1.8 Diesel geleast. Das Fahrzeug ist bei einem Unfall vom 18.12.2015 erheblich beschädigt worden. Meine Mandantin führt den Unfall auf die mangelhafte Lenkung zurück. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf meine Streitverkündungsschrift vom 02.05.2016 nebst Anlagen, die Ihnen vorliegen wird. Mittlerweile ist die Wirksamkeit des Rücktritts meiner Mandantin vom Kaufvertrag durch gerichtlichen Vergleich vom 03.05.2016 festgestellt. Der Vergleich ist mit Ablauf des 18.05.2016 wirksam geworden. Einzelheiten entnehmen sie bitte dem Protokoll vom 03.05.2016, das ich in der Anlage beifüge. Durch den Rücktritt meiner Mandantin vom Vertrag ist auch der Leasingvertrag hinfällig geworden. Vorsorglich wird insoweit der Rücktritt erklärt. Die bislang gezahlten Leasingraten in Höhe von insgesamt 3.200 € bitte ich, bis spätestens zum 06.06.2016 auf das Konto meiner Mandantin zu erstatten. In dem Vergleich hat meine Mandantin 1/5 der Kosten des Rechtsstreits vor dem Landgericht Köln übernommen. Nach gerichtlicher Festsetzung werde ich Ihnen die Höhe der von Ihnen an meine Mandantin zu erstattenden Kosten angeben. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt ––––– –7– A 110 Landgericht Köln Öffentliche Sitzung 22. Zivilkammer Az.: 22 O 135/16 03.05.2016 Gegenwärtig: Richter am LG Meyers als Einzelrichter ohne Hinzuziehung eines Protokollführers In dem Rechtsstreit der Firma Julius Franzen Rohrreinigung GmbH, Bonner Str. 421, 50999 Köln, Klägerin, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Haser, Klosterstr. 43, 50123 Köln, g e g en die Firma Automobile Günther KG, Franz-Kaiserstr. 15, 65936 Frankfurt/Main, Beklagte, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Krause und Maltzahn, Bockenheimer Landstr. 354, 64832 Frankfurt/Main, erscheinen bei Aufruf der Sache: 1. für die Klägerin Herr Julius Franzen und Rechtsanwalt Haser 2. für die Beklagte deren Geschäftsführer Günther und Rechtsanwalt Maltzahn 3. als Zeugen: Herr Herrmann und Herr Kowalski Die Zeugen wurden zur Wahrheit ermahnt und darauf hingewiesen, dass sie in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen unter Umständen ihre Aussagen zu beeiden haben. Sie verließen den Sitzungssaal. Es wurde eine Güteverhandlung durchgeführt. Ansätze für eine gütliche Einigung ergaben sich nicht. Rechtsanwalt Haser stellte den Antrag aus der Klageschrift, Bl. 1. Rechtsanwalt Maltzahn stellte den Antrag aus der Klageerwiderung, Bl. 25. Die Anwälte verhandelten zur Sache. b.u.v. Die vorbereitend geladenen Zeugen sollen über die in ihr Wissen gestellten Tatsachen vernommen werden. Der Zeuge Hermann wurde hereingerufen. Er gab seine Personalien wie folgt an: Josef Hermann 43 Jahre alt wohnhaft in Köln Kraftfahrer von Beruf nicht verwandt oder verschwägert mit den Parteien oder deren Geschäftsführern. Zur Sache: Ich war als Fahrer des neuen blauen Transporters aus Polen eingeteilt. Das Auto lief nicht schlecht, bis es plötzlich am 18.12.2015 zu dem Unfall kam. Ich konnte den Transporter nicht mehr lenken und schrammte mit dem Fahrzeug gegen eine Mauer. Es stimmt nicht, dass ich unachtsam gefahren bin. Ich bin auch nicht mit zu hoher Geschwindigkeit über –8– A 110 Bordsteine oder andere Hindernisse gefahren. Mir ist der Schaden heute noch unerklärlich. Ich war heilfroh, dass ich noch einmal davongekommen bin. Auf Befragen: Gefahren habe nur ich den Transporter. Über Weihnachten hatten wir Betriebsferien. Sodann wurde der Zeuge Kowalski aufgerufen. Er gab seine Personalien wie folgt an: Joachim Kowalski 35 Jahre alt wohnhaft in Köln Arbeiter von Beruf nicht verwandt oder verschwägert mit den Parteien oder deren Geschäftsführern. Zur Sache: Am Unfalltag war ich mit dem Kollegen Hermann in dem blauen Transporter zu einer Baustelle in Köln unterwegs. Wie immer fuhr der Zeuge Hermann. Ich habe keinen Führerschein. Wir waren gerade auf der Dellbrücker Straße in Richtung Innenstadt unterwegs, als der Wagen plötzlich aus der Spur und gegen eine Mauer geriet. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Wir waren angeschnallt. Auf Befragen: Ich habe keine äußere Ursache für das plötzliche Ausbrechen des Transporters bemerkt. Der Zeuge Hermann ist nicht etwa anderen Fahrzeugen oder sonstigen Verkehrsteilnehmern ausgewichen. Für mich kam der Unfall völlig überraschend. Herr Hermann hatte sich sehr erschrocken und fluchte. Er konnte sich den Unfall auch nicht erklären. Vorgespielt und genehmigt; auf erneutes Vorspielen sowie auf Vereidigung der Zeugen wurde verzichtet. Die Sach- und Rechtslage wurde erneut erörtert. Das Gericht wies darauf hin, dass die Beklagte die Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweise dafür beantragt habe, dass der Schaden an dem Transporter durch Unaufmerksamkeit und unsachgemäße Bedienung verursacht worden sei. Hilfsweise habe auch die Klägerin Sachverständigenbeweis angetreten. Nunmehr schlossen die Parteien auf Vorschlag des Gerichts folgenden Vergleich: 1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der von der Klägerin mit Schreiben vom 20.01.2016 erklärte Rücktritt von dem Kaufvertrag vom 30.03.2015 zwischen der Beklagten und der Firma Effektiv Leasing GmbH, Augustenring 5, 42551 Velbert, betreffend den Transporter Polaris Cityhopper 1.8 Diesel wirksam ist. 2. Die Beklagte verpflichtet sich, an die Firma Effektiv Leasing GmbH, Augustenring 5, 42551 Velbert, 20.000 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des unfallbeschädigten Transporters Polaris Cityhopper 1.8 Diesel mit der Fg-Nr. 3G5AHZ8JLO416982. 3. Damit sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag vom 30.03.2016 erledigt. 4. Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen die Klägerin 1/5, die Beklagte 4/5. 5. Die Parteien behalten sich den Widerruf des Vergleichs durch schriftliche Anzeige zu den Gerichtsakten bis zum 17.05.2016 vor. v.u.g. ––––– –9– A 110 Jürgen Haser Rechtsanwalt Az.: 122/2016 Klosterstr. 43 50123 Köln Telefon 0221 – 27 34 62 Telefax 0221 – 27 36 63 An das Landgericht Luxemburger Str. 101 50939 Köln Köln, den 02.05.2016 Az.: 22 O 135/16 In dem Rechtsstreit der Firma Julius Franzen Rohrreinigung GmbH, Bonner Str. 421, 50999 Köln, Klägerin, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Haser, Klosterstr. 43, 50123 Köln, gegen die Firma Automobile Günther KG, Franz-Kaiserstr. 15, 65936 Frankfurt/Main, Beklagte, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Krause und Maltzahn, Bockenheimer Landstr. 354, 64832 Frankfurt/Main, verkünde ich namens der Klägerin der Firma Effektiv Leasing GmbH, Augustenring 5, 42551 Velbert, den Streit. Begründung: Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die Klägerin als Leasingnehmerin die Beklagte als Verkäuferin aus abgetretenem Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen Transporter Polaris Cityhopper 1.8 Diesel in Anspruch. Leasinggeberin ist die Streitverkündete. Für den Fall des Obsiegens der Klägerin kommen Rückgriffsansprüche gegen die Streitverkündete aus dem Leasingvertrag vom 30.03.2015 in Betracht. Der Sach- und Streitstand ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Rechtsanwalt Anlagen ––––– – 10 – DATRA Hamburg A 110 Frauenkamp 8, 22159 Hamburg Seite 8 des Gutachtens vom 20.01.2016 Zusammenfassung und Ergebnis: Die Untersuchung des Transporters Cityhopper 1.8 Diesel des polnischen Herstellers Polaris mit der Fahrgestell-Nr. 3G5AHZ8JLO416979 hat ergeben, dass die Vorderachse einen Konstruktionsfehler aufweist. Die Kugelgelenke zwischen Spurstange und Lenkhebel sind unzureichend dimensioniert. Im Falle eines Defekts kann die Verbindung sich lösen. Das Fahrzeug ist dann nicht mehr lenkbar. Der Schadensfall ist auf den Konstruktionsfehler und die gelöste Verbindung von Spurstange und Lenkhebel zurückzuführen. Durch Einbau ausreichend dimensionierter Kugelgelenke ist der Mangel des Fahrzeugs behebbar. Der Sachverständige Dipl.-Ing. ––––– Bearbeitervermerk: Vom weiteren Abdruck von Anlagen wurde abgesehen. Die Angelegenheit ist zu begutachten. Eine Sachverhaltsschilderung ist entbehrlich. Wenn Sie anwaltliche Schriftsätze oder Anträge an ein Gericht für zweckmäßig halten, sind diese zu entwerfen und zu begründen. Bearbeitungsstichtag ist der 30.05.2016. –––––