REISERECHT

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REISERECHT
Petra Haselwallner
REISERECHT
Reiseveranstalter: Kombiniert eigene Leistungen und Leistungen Dritter zu touristenfreundlichen
Pauschalangeboten und sorgt gleichzeitig für die Vermarktung. Dies geschieht in eigenem Namen,
auf eigene Rechnung und eigenes Risiko! (Pauschalreisen)
Pauschalreise: Beförderung, Unterkunft oder andere touristische Leistungen (mind. 2 der angegeben Punkte)
Reisevermittler: Vermittelt Reiseverträge zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Er
berät die Kunden und leitet die Buchungen ordnungsgemäß an den Veranstalter weiter.
1. ARB -Allgemeine Reisebedingungen 1992:
Die ARB stellen jenen Vertragstext dar, zu dem üblicherweise Reiseunternehmen mit Ihren
Kunden/Reisenden Verträge abschließen.
Die Reisebedingungen müssen in jedem Reisebüro, in dem Kunden betreut werden, gut sichtbar
vorgelegt werden. Da sie nicht verpflichtend sind, also eher eine Empfehlung vom Fachverband –
müssen eventuelle Abweichungen des einzelnen Reisebüros gut ersichtlich gegenübergestellt
werden.
http://www.reisebueros.at/ARB.pdf
Rücktrittserklärung
Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:
Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde,
mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies
- mittels eingeschriebenem Briefes oder
- persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung
zu tun.
Reiserücktritt OHNE Stornogebühr:
·
·
Ein Rücktritt ohne Stornogebühr ist zum Beispiel möglich, wenn wesentliche
Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt (+ 10%), erheblich
geändert werden.
Gefahr im Reisegebiet (Terror, offizielle Reisewarnung)
Reiserücktritt MIT Stornogebühr
Immer wieder kommt es vor, dass Reisende eine gebuchte Reise aus persönlichen Gründen doch
nicht antreten können und daher eine Stornierung der gebuchten Reise erforderlich ist.
Die Stornosätze sind in den ARB 1992 oder in den jeweiligen besonderen Reisebedingungen der
VeranstalterInnen geregelt und in den Reisekatalogen angegeben.
Die Höhe der Stornokosten ist abhängig von dem Reisepreis, der Reiseart und vom Zeitpunkt der
Stornierung.
Bspl: Pauschalreise à 3 Tage vor Reiseantritt: 45%
Sonderflug à 3 Tage vor Reiseantritt: 85%
Falls man eine Reiseversicherung hat, übernimmt diese in bestimmten Fällen die Stornokosten.
Petra Haselwallner
No-show
No-Show (Nichterscheinen) liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt bzw. nicht anreist,
weil es ihm am Reisewillen mangelt, oder, wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen
Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt.
Stornogebühr: sh. 3 Tage vor Reiseantritt
In Einzelfällen ist sogar der ein Reiserücktritt vor der Reise durch den Veranstalter möglich
(z.B. Mindestgruppenanzahl nicht erreicht) oder ein Reiserücktritt nach Antritt der Reise durch
den Veranstalter (schwer unangemessenes Verhalten des Kunden in einer Gruppenreise trotz
Ermahnung)
2. FRANKFURTER TABELLE zur Reisepreisminderung:
Die Frankfurter Tabelle wurde vom Landesgericht Frankfurt entwickelt. Die Grundsätze der Tabelle
sind unter sorgfältiger Prüfung der Gegebenheiten auch nach der österreichischen Rechtssprechung
anwendbar.
Sie dient als Vereinheitlichung von Entscheidungen über Preisminderungssätze bei Reisemängeln.
Das heißt, in ihr finden wir beschrieben, welchen prozentualen Preisnachlass wir bei eventuellen
Mängeln während unserer Reise erhalten könnten.
WICHTIG: Die Frankfurter Tabelle ist nur eine grobe Orientierungshilfe, da jede Reklamation eine
individuelle Beurteilung erfordert!
Typische Mängel werden in den folgenden Bereichen aufgezeigt:
Unterkunft
Beispiele:
Abweichende Art der Zimmer: Dreibett- statt Doppelzimmer: 20-25%
Mängel der Ausstattung der Zimmer: Schäden wie Risse oder Feuchtigkeit 10-50%
Verpflegung
Beispiel:
Inhaltliche Mängel: Verdorbene Speisen: 20-30%, eintöniger Speisenzettel: 5%
Nebenleistungen
Beispiel:
Verschmutzter Strand: 10-20%
Beförderung/Transport
Beispiel:
Ausstattungsmängel: Erheblich Abweichung vom normalen Standard: 5-10%
Sonstige Informationen:
- Die angegebenen Prozentsätze beziehen sich auf den gesamten Reisepreis inklusive der
Transportkosten aber ohne Versicherungsprämien.
- Sollten mehrere Mängel den Urlaub trüben, können die Prozentsätze auch addiert werden.
Außerdem können auch Mängel, welchen nicht auf der Liste stehen, angeführt werden.
http://media.arbeiterkammer.at/PDF/Frankfurter_Tabelle.pdf
2. WIENER LISTE
Als Vertreter der Frankfurter Tabelle wurde die Wiener Liste von einem Wiener Rechtsanwalt als
Auswertung der österreichischen Rechtsprechung zum Reiserecht veröffentlicht.
Am Wichtigsten ist jedoch:
Der Urlaub soll der Entspannung dienen! Verbringen wir also unsere Zeit nicht damit, nach Mängeln zu suchen!