Teilhabe am Umweltschutz

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Teilhabe am Umweltschutz
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen
11017 Berlin
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Teilhabe am Umweltschutz
Behinderte Menschen bekommen 330 Euro Rabatt beim Einbau eines Rußpartikelfilters - Beauftragte
der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen begrüßt Rabattregelung - "Teilhabe
bedeutet auch Teilnahme am Umweltschutz."
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer (SPD),
begrüßt die Rabattregelung zu Gunsten behinderter Menschen, die der Bundesverband für Körper- und
Mehrfachbehinderte e. V. und A.T.U Auto-Teile-Unger heute in Berlin präsentiert haben. Behinderte
Menschen bekommen danach für den Filtereinbau eine Ermäßigung der Kosten von bis zu 330 €.
Für die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter wurden steuerliche Anreize von bis zu 330 €
geschaffen. Ziel ist die Reduzierung der Umweltbelastungen und Gesundheitsschädigungen durch
Partikelemissionen aus Dieselfahrzeugen. Menschen mit Behinderungen und ihre Fahrdienste können davon
jedoch in vielen Fällen nicht oder nur in geringem Umfang profitieren, das sie von der Kraftfahrzeugsteuer
befreit sind. Sie wurden daher von der Einbaupflicht grundsätzlich befreit, die aktive Teilnahme am
Umweltschutz bleibt ihnen damit jedoch verwehrt.
Karin Evers-Meyer: "Gesellschaftliche Teilhabe bedeutet auch, sich aktiv am Schutz der Umwelt beteiligen zu
können. Moderne Behindertenpolitik befasst sich eben längst nicht mehr nur mit Fragen der Fürsorge oder
dem Ausgleich von Nachteilen. Moderne Behindertenpolitik will Gleichstellung, Teilhabe und
Selbstbestimmung ermöglichen. Mit dem Rabatt erhalten behinderte Menschen die gleichen Anreize wie nicht
behinderte Menschen, am Umweltschutz teilzunehmen. Sie erhalten eine Ermäßigung für den Filtereinbau von
bis zu 330 €, was den steuerlichen Vorteilen entspricht."
Und so soll es funktionieren: Der Kunde/die Kundin wendet sich an eine A.T.U-Werkstatt und bittet um die
Nachrüstung des Fahrzeuges mit einem Rußpartikelfilter. Gleichzeitig wird der aktuelle Kfz-Steuerbescheid
eingereicht, anhand dessen die Steuerbefreiung deutlich wird. Bei einer 100%igen Befreiung wird von der
Werkstatt ein Nachlass von 330 € auf die anfallenden Kosten gewährt, bei 50%iger Befreiung ein Nachlass in
Höhe von 165 €. Der Rabatt wird direkt von der Rechnung abgezogen. Die verbleibenden Kosten bis zum
Höchstbetrag von 330 € können über die Kraftfahrzeugsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Regelungen betreffen alle behinderten Menschen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit
den Merkzeichen "aG", "H", "Bl", "G", "Gl" sind und denen eine (teilweise) Befreiung von der Kfz-Steuer
gewährt wurde.