Einkommensnachweis für Kindergärten
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Einkommensnachweis für Kindergärten
Bevern Golmbach Kindergarten wird von der Samtgemeinde ausgefüllt!!! An die Samtgemeinde Bevern z.Hd. Herrn Beyer Rathaus – Zimmer 3 Angerstr. 13 a Eingangsdatum: Die Prüfung der Einkünfte ergab folgende Einstufung: Stufe: __ / __ Geschwister Änderung auf 37639 Bevern Stufe: __ / __ Geschwister nachgewiesen ab Monat _______ 20 ___ Meldung an KKA-HOL (Fr. Knoch) erledigt am: Nz.: Erklärung zum Elterneinkommen (Selbsterklärung) Zur Festsetzung der Kindergartengebühren für mein/unser Kind ... Name: Vorname: Ort: Straße: geb.: untergebracht ab dem _______________ im oben gekennzeichneten Kindergarten gebe(n) ich/wir folgende Erklärung ab: 1. ) Angaben der/des Erklärenden ... Mutter Vater Name: Name: Vorname: Vorname: Straße: Straße: Wohnort: Wohnort: Telefon: Sorgerecht: [ ] gemeinsames Sorgerecht [ ] alleiniges Sorgerecht als Mutter [ ] alleiniges Sorgerecht als Vater Telefon: 2. ) Angaben zu den positiven Einkünften gem. § 2 EStG Erläuterungen: Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 1 u. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ist die Summe der positiven Einkünfte des Personensorgeberechtigten. Ein Ausgleich mit Verlusten in anderen Einkommensarten und mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Maßgebend ist das Einkommen zum Zeitpunkt des Kindergartenbesuches. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit Bruttoarbeitslohn abzgl. Werbungskosten / -pauschale (z.Zt. min. 1044 €) = anrechenbares Einkommen. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit positive Einkünfte (gem. § 2 EStG) abzgl. Betriebsausgaben (ohne AfA, Neuinvestitionen, Rückstellungen usw.) = anrechenbares Einkommen. Dem Einkommen gem. § 2 Abs. 2 EStG sind steuerfreie Einkünfte (z.B. Einkommen auf 400 € Basis), Unterhaltsleistungen und sonstige öffentliche Leistungen – wie z.B. Kindergeld – hinzuzurechnen. Meine/Unsere positiven Einkünfte des Kalenderjahres 20 ___ erkläre(n) erkläre(n) ich/wir wie folgt ... Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 bis einschl. 12.000,00 Euro bis einschl. 18.000,00 Euro bis einschl. 24.000,00 Euro bis einschl. 30.000,00 Euro bis einschl. 36.000,00 Euro bis einschl. 42.000,00 Euro mehr als 42.000,00 Euro wird von der ausgefüllt!!! Samtgemeinde ausgefüllt !!! bitte ankreuzen Belege haben vorgelegen. Das Einkommen wurde mit ________________ nachgewiesen. € 3. ) Bei der Festsetzung der Gebühren sind ausschließlich folgende Kinder berücksichtigungsfähig, die in me meiinem/unserem Haushalt lebt/l lebt/leben eben und für die/das ich/wir z.Zt. Kindergeld beziehen ... Name: Vorname: geb.: Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass eine Überprüfung der von mir/uns gemachten Einkommensverhältnisse durch die Vorlage des letzten Einkommensteuerbescheides Einkommensteuerbescheides,, Lohn Lohn--/Gehaltsabrechnung, Hartz Hartz--IV IV--Bescheid usw usw.. seitens der Samtgemeinde Bevern erfolgt. Die Angaben werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Änderungen meiner/unserer Einkommensverhältnisse sowie der zu berücksichtigenden Kinder (z.B. Geburt von Geschwisterkindern, Wegfall des Kindergeldes usw.) werden der Samtgemeinde Bevern unverzüglich mitgeteilt. Die Berichtigung der entsprechenden Gebühren erfolgt jeweils zum 1. des nachfolgenden Monats, in dem die Veränderung eintritt. (Datum) (Unterschrift der Mutter) (Unterschrift des Vaters) Anmerkung: Rückgabe der Selbsterklärung Selbsterklärung bitte umgehend an die Samtgemeinde Bevern. Sofern bis zum Zeitpunkt des Kindergartenbesuchs die Erklärung nicht vorliegt erfolgt eine Veranlagung in der höchsten Einkommensstufe. Bei verspäteter Abgabe der Selbsterklärung wird die Gebühr nur für die Zukunft angepasst. Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde Bevern (Herr Beyer – Tel.: 05531-994421 – Zimmer 3).