Einkommensnachweis für Kindergärten

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Einkommensnachweis für Kindergärten
Bevern
Golmbach
Kindergarten
wird von der Samtgemeinde ausgefüllt!!!
An die
Samtgemeinde Bevern
z.Hd. Herrn Beyer
Rathaus – Zimmer 3
Angerstr. 13 a
Eingangsdatum:
Die Prüfung der Einkünfte ergab
folgende Einstufung:
Stufe: __ / __ Geschwister
Änderung auf
37639 Bevern
Stufe: __ / __ Geschwister
nachgewiesen ab Monat _______ 20 ___
Meldung an KKA-HOL
(Fr. Knoch) erledigt am:
Nz.:
Erklärung zum Elterneinkommen (Selbsterklärung)
Zur Festsetzung der Kindergartengebühren für mein/unser Kind ...
Name:
Vorname:
Ort:
Straße:
geb.:
untergebracht ab dem _______________ im oben gekennzeichneten Kindergarten gebe(n) ich/wir folgende
Erklärung ab:
1. ) Angaben der/des Erklärenden ...
Mutter
Vater
Name:
Name:
Vorname:
Vorname:
Straße:
Straße:
Wohnort:
Wohnort:
Telefon:
Sorgerecht: [ ] gemeinsames Sorgerecht
[ ] alleiniges Sorgerecht als Mutter
[ ] alleiniges Sorgerecht als Vater
Telefon:
2. ) Angaben zu den positiven Einkünften gem. § 2 EStG
Erläuterungen:
Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 1 u. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ist die Summe der positiven Einkünfte des Personensorgeberechtigten. Ein Ausgleich mit Verlusten in anderen Einkommensarten und mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Maßgebend ist das Einkommen zum Zeitpunkt des Kindergartenbesuches.
Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
Bruttoarbeitslohn abzgl. Werbungskosten / -pauschale (z.Zt. min. 1044 €) = anrechenbares Einkommen.
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
positive Einkünfte (gem. § 2 EStG) abzgl. Betriebsausgaben (ohne AfA, Neuinvestitionen, Rückstellungen usw.) = anrechenbares Einkommen.
Dem Einkommen gem. § 2 Abs. 2 EStG sind steuerfreie Einkünfte (z.B. Einkommen auf 400 € Basis), Unterhaltsleistungen
und sonstige öffentliche Leistungen – wie z.B. Kindergeld – hinzuzurechnen.
Meine/Unsere positiven Einkünfte des Kalenderjahres 20 ___ erkläre(n)
erkläre(n) ich/wir wie folgt ...
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
bis einschl. 12.000,00 Euro
bis einschl. 18.000,00 Euro
bis einschl. 24.000,00 Euro
bis einschl. 30.000,00 Euro
bis einschl. 36.000,00 Euro
bis einschl. 42.000,00 Euro
mehr als 42.000,00 Euro
wird von der
ausgefüllt!!!
Samtgemeinde ausgefüllt
!!!
bitte ankreuzen
Belege haben vorgelegen.
Das Einkommen wurde
mit
________________
nachgewiesen.
€
3. ) Bei der Festsetzung der Gebühren sind ausschließlich folgende Kinder berücksichtigungsfähig,
die in me
meiinem/unserem Haushalt lebt/l
lebt/leben
eben und für die/das ich/wir z.Zt. Kindergeld beziehen ...
Name:
Vorname:
geb.:
Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass eine Überprüfung der von mir/uns gemachten Einkommensverhältnisse
durch die Vorlage des letzten Einkommensteuerbescheides
Einkommensteuerbescheides,, Lohn
Lohn--/Gehaltsabrechnung, Hartz
Hartz--IV
IV--Bescheid usw
usw.. seitens
der Samtgemeinde Bevern erfolgt. Die Angaben werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt.
Änderungen meiner/unserer Einkommensverhältnisse sowie der zu berücksichtigenden Kinder (z.B. Geburt von Geschwisterkindern, Wegfall des Kindergeldes usw.) werden der Samtgemeinde Bevern unverzüglich mitgeteilt. Die Berichtigung der entsprechenden Gebühren erfolgt jeweils zum 1. des nachfolgenden Monats, in dem die Veränderung eintritt.
(Datum)
(Unterschrift der Mutter)
(Unterschrift des Vaters)
Anmerkung:
Rückgabe der Selbsterklärung
Selbsterklärung bitte umgehend an die Samtgemeinde Bevern.
Sofern bis zum Zeitpunkt des Kindergartenbesuchs die Erklärung nicht vorliegt erfolgt eine Veranlagung in der höchsten
Einkommensstufe. Bei verspäteter Abgabe der Selbsterklärung wird die Gebühr nur für die Zukunft angepasst. Bei evtl.
Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeinde Bevern (Herr Beyer – Tel.: 05531-994421 – Zimmer 3).