LBB-PrivatDepot 4 - FONDS professionell
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LBB-PrivatDepot 4 - FONDS professionell
LBB-PrivatDepot 4 Jahresbericht vom 1. April 2012 bis 31. März 2013 Fondsverwaltung: Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin April 2013 Der Kauf und Verkauf von Investmentanteilen erfolgt auf der Basis des zurzeit gültigen Verkaufsprospektes und der Allgemeinen Vertragsbedingungen in Verbindung mit den Besonderen Vertragsbedingungen, ergänzt durch den letzten Jahresbericht. Wenn der Stichtag des Jahresberichts länger als acht Monate zurückliegt, ist dem Erwerber auch der Halbjahresbericht vor Vertragsschluss anzubieten. Es ist nicht gestattet, von dem Prospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht im Prospekt enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Informationen über Änderungen der Vertragsbedingungen werden im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft (www.lbb-invest.de) veröffentlicht. Wesentliche Änderungen der Anlagepolitik im Rahmen der geltenden Vertragsbedingungen werden von der Kapitalanlagegesellschaft auf ihrer vorgenannten Homepage erläutert. Dem Vertragsverhältnis zwischen Kapitalanlagegesellschaft und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Gemäß den jeweiligen Allgemeinen Vertragsbedingungen ist der Sitz der Kapitalanlagegesellschaft Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Laut § 123 Absatz 1 InvG sind sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Kapitalanlagegesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Investmentgesetzes können Verbraucher die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Kontaktdaten lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Unter den Linden 42 10117 Berlin Telefon: (030) 6449046-0 Telefax: (030) 6449046-29 E-Mail: [email protected] www.ombudsstelle-investmentfonds.de Eine ladungsfähige Anschrift der Landesbank Berlin Investment GmbH, die Namen der gesetzlichen Vertreter, das Handelsregister, bei dem die Landesbank Berlin Investment GmbH eingetragen ist, und die Handelsregister-Nummer finden Sie am Ende dieses Verkaufsprospektes. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, Tel.: (069) 2388-1907 oder -1906, Fax: (069) 2388-1919, [email protected], wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Stand: April 2013 Wichtiger Hinweis Änderung der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen: Anpassung der Vertragsbedingungen an das neue Investmentgesetz in der Fassung des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes sowie Errichtung von unterschiedlichen Anteilklassen und Namensänderung Die Landesbank Berlin Investment GmbH hat mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Vertragsbedingungen des Sondervermögens mit Wirkung zum 1. November 2012 geändert. Die Änderung beinhaltet die Anpassung der Vertragsbedingungen an das Investmentgesetz in seiner derzeit gültigen Fassung. Des Weiteren wurde eine Namensänderung in LBB-PrivatDepot 4 vorgenommen und das Sondervermögen besteht seitdem aus zwei Anteilklassen. Diese werden durch den Zusatz (A) bzw. (B) gekennzeichnet. Bis zum 31. Oktober 2012 ausgegebene Anteile wurden zur Anteilklasse (A). Die Änderungen sind ebenfalls den Bekanntmachungen im Bundesanzeiger und auf unserer Homepage vom Oktober 2012 zu entnehmen. Geänderte gesetzliche Verkaufsunterlagen sind bei der LBB-INVEST seit 1. November 2012 erhältlich. Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen: Anpassung der Kostenregelung in den Besonderen Vertragsbedingungen an die Muster der Finanzaufsicht Die Landesbank Berlin Investment GmbH ändert mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Besonderen Vertragsbedingungen. Neben einigen redaktionellen Änderungen wird die Kostenregelung in den Besonderen Vertragsbedingungen an die Musterregelungen der BaFin angepasst. Damit wird eine Vorgabe des Gesetzgebers umgesetzt. Diese Anpassungen – inhaltlich für den Anleger nachteilige Änderungen sind damit nicht verbunden – treten am 1. Juli 2013 in Kraft. Die Änderungen sind den individuellen Bekanntmachungen der jeweiligen Fonds im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) und auf unserer Homepage zu entnehmen. Geänderte gesetzliche Verkaufsunterlagen werden bei der LBB-INVEST ab 1. Juli 2013 erhältlich sein. 1 Jahresbericht des LBB-PrivatDepot 4 (ehemals Stratego Chance) für das Geschäftsjahr vom 1. April 2012 bis 31. März 2013 Der Fonds Stratego Wachstum hat am 1. November 2012 seinen Namen geändert. Damit einher ging eine Aufteilung des Fonds in zwei Anteilklassen (A und B) sowie eine Änderung der Anlagepolitik im Rahmen der Vertragsbedingungen. Bei dem LBB-PrivatDepot 4 handelt es sich um einen gemischten Investmentfonds. Der Fonds investiert bis zu 50 % seines Wertes in Rentenpapieren und Rentenfonds. Maximal 75 % (zurzeit 60 %) werden in Aktien, Aktienfonds und Rohstofffonds investiert. Für bis zu 15 % (zurzeit 10 %) können Immobilien- und REITS-Sondervermögen und Immobilienaktien erworben werden. Daneben können bis zu 100 % in Geldmarktinstrumenten und bis zu 49 % in Bankguthaben investiert werden, sodass der Fonds bis zu 100 % in Rentenpapieren, Rentenfonds, Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben investiert. Im Rahmen dieser Anlagepolitik wird die Gewichtung der Assetklassen je nach Markteinschätzung innerhalb der in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Anlagegrenzen für die Gewichtung der einzelnen Vermögensgegenstände flexibel gesteuert und kann an die jeweilige Marktsituation schnell angepasst werden. Zielsetzung der Investmentstrategie ist die mittel- und langfristige Erreichung einer angemessenen Wertentwicklung in Euro durch eine weltweite Aktien- und Rentenanlage mit Schwerpunkt Europa und die Beimischung von aussichtsreichen Immobilien- und Rohstofffonds. Per Ende März 2013 waren 6,70 % des Fondsvermögens direkt in Aktien, 16,62 % in Aktienfonds und 3,31 % in Rohstofffonds investiert. Dabei waren Finanzunternehmen sowohl absolut gesehen als auch gemessen an der Marktkapitalisierung gering vertreten. Vielversprechender erschienen dagegen ausgewählte Titel aus den Branchen Energie, Pharma und Konsumgüter, bei denen ein vergleichsweise starkes Umsatz- und Ertragswachstum erwartet wurde und die dementsprechend im Fonds überrepräsentiert waren. Regional betrachtet konzentrierten sich die Aktienanlagen auf den europäischen Markt. Im Rohstoffbereich wurde ein Schwerpunkt auf den Ölsektor gesetzt. Anfänglich kam es zu einem Rückschlag auf den weltweiten Aktienund Rohstoffmärkten, da die Euro-Schuldenkrise und Hinweise auf eine Abschwächung der Konjunktur in Europa die Anlegerstimmung belasteten. Später kam es zu einem Trendwechsel, da die politischen Ansätze zur Lösung der Krise wie der europäische Fiskalpakt zur Konsolidierung der Staatsfinanzen und die Rettungsinstrumente EFSF und ESM insgesamt zu einer Beruhigung der Finanzmärkte beitrugen. Unabhängig von der Qualität der einzelnen Ergebnisse honorierten die Anleger, dass nach einer gewissen Stagnationsphase wieder konstruktive Impulse vom Krisenmanagement der Euro-Staaten ausgingen. Die Entscheidung der Europäischen Zentralbank EZB im September, im Notfall Staatsanleihen der Euro-Krisenländer aufzukaufen, verstärkte diese positiven Impulse. Per Saldo entwickelten sich die europäischen Aktienmärkte im Berichtszeitraum positiv. Die Entwicklung an den internationalen Rohstoffmärkten war hingegen rückläufig, da die Wachstumsschwäche der Weltwirtschaft auf den Notierungen lastete. Die Bestände des Fonds LBB-PrivatDepot 4 in europäischen Aktien und europäischen Aktienfonds profitierten von der positiven Aktienmarktentwicklung. Bei den im Portfolio vertretenen US-Aktien konnten ebenfalls Gewinne erzielt werden, da die US-Aktienmärkte aufgrund stabilen Wirtschaftswachstums und weiterhin wachsender Unternehmensgewinne zulegen konnten. Die Bestände in Rohstofffonds konnten sich der negativen Entwicklung an den Rohstoffmärkten nicht entziehen und verzeichneten Kursverluste. Nach einem systematischen Investmentansatz zur Aktienauswahl wurden regelmäßig Umschichtungen in Einzeltiteln vorgenommen. Ausgehend von fundamentalen Analystenempfehlungen zu Sektorund Titeleinstufungen sowie den Erkenntnissen aus der technischen Analyse werden investierbare Aktienuniversen definiert. Die Portfoliogestaltung beinhaltet die intelligente Zusammenführung aller verfügbaren Informationen in einem strukturierten Investment- und Optimierungsprozess zur Bestimmung der Einzeltitelgewichte. Das Fremdwährungsrisiko des Aktienbestandes wurde im Berichtszeitraum nicht währungsgesichert. Jedoch können durch eine negative Kursentwicklung einzelner Aktien sowie der Aktien- und Kapitalmärkte insgesamt die im Fonds vorhandenen Vermögensgegenstände negativ beeinflusst und der Wert der Vermögensgegenstände reduziert werden. Im Anleihesegment wurde ein Schwerpunkt auf Wertpapiere von Emittenten hoher Bonität aus dem Euroraum wie erstklassige Pfandbriefe, europäische Covered-Bonds (besicherte Anleihen) und Unternehmensanleihen gelegt. Diese grundsätzliche Ausrichtung erwies sich als vorteilhaft, weil hochwertige Anleihen der europäischen Kernländer im Umfeld der Euro-Staatsschuldenkrise vergleichsweise stark nachgefragt wurden. Ihre Renditen gingen vor allem in der ersten Jahreshälfte 2012 zurück, ihre Kurse legten entsprechend zu. Gleichzeitig stiegen die Renditen von Staatsanleihen der europäischen Peripherie (Italien, Irland, Spanien, Portugal, Griechenland, Zypern) aufgrund hoher öffentlicher Defizite deutlich an, was dort rückläufige Kurse zur Folge hatte. Die allgemein erhöhte Risikoscheu an den Kapitalmärkten im ersten Halbjahr 2012 belastete auch Anleihen osteuropäischer Emittenten, die im Fonds mit 13,71 % vertreten waren. Im weiteren Jahresverlauf setzte sich aber die Hoffnung bei den Anlegern durch, dass die von der Politik und der Europäischen Zentralbank ergriffenen bzw. angekündigten Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu einer konjunkturellen Stabilisierung und einer Bewältigung der Euro-Schuldenkrise beitragen würden. Die Risikowahrnehmung der Investoren ging infolgedessen deutlich zurück, die Nachfrage nach Euro-Peripherie-Anleihen und osteuropäischen Anleihen stieg stark an. Die entsprechenden Anleihen im Bestand des Fonds LBB-PrivatDepot 4 konnten von diesem positiven Marktumfeld profitieren. Zudem erhöhte das Fondsmanagement sukzessive die Quote dieser Anleihen im Fonds, um die stetigen Mittelzuflüsse in den Fonds anzulegen. Per Saldo entwickelte sich der Anleihebestand des Portfolios im Berichtszeitraum stabil und konnte ein positives Ergebnis erzielen. Die effektive Anleihenquote im Fonds wurde über Derivate auf geeignete Marktindizes gesteuert. Der Fonds LBB-PrivatDepot 4 war per 31.03.2013 mit 21,58 % des Fondsvermögens in Rentenpapieren, mit 17,35 % in Geldmarktpapieren und mit 26,70% in Rentenfonds investiert. Die durchschnittliche Restlaufzeit des Portfolios lag zum Stichtag per 31.03.2013 bei 2,09 Jahren. Die effektive Restlaufzeit (inkl. Kasse, Zinsansprüchen und Derivate) lag bei 2,12 Jahren. Die durchschnittliche Kuponhöhe der Fondsbestände beträgt zum 31.03.2013 3,78 %, die durchschnittliche Rendite 3,26 % (Angaben jeweils ohne Liquidität und Derivate). Im Immobiliensegment gestaltete sich das Marktumfeld bei den offenen Immobilienfonds weiterhin schwierig. Gründe waren zum einen vereinzelte Wertberichtigungen, die Fonds in ihren Immobilienbeständen vornehmen mussten. Zum anderen blieben die Anteilscheinrück- 2 nahmen zahlreicher offener Immobilienfonds ausgesetzt, was die Handelbarkeit dieser Anlageform stark einschränkte. Vor diesem Hintergrund blieb im Berichtszeitraum die Positionierung im Immobiliensegment des Portfolios unverändert. Das Segment erzielte aufgrund der genannten Herausforderungen einen negativen Ergebnisbeitrag zur Wertentwicklung des Gesamtportfolios. Der Fonds LBB-PrivatDepot 4 war per 31.03.2013 mit 4 % in offenen Immobilienfonds investiert, 3,39 % der Immobilienfonds im Fondsvermögen haben die Anteilscheinrücknahme ausgesetzt. Die Immobilienanlagen der Zielfonds sind mehrheitlich auf Europa konzentriert. Hierbei sind wiederum Deutschland und Frankreich die größten Positionen. Der Schwerpunkt bei den Nutzungsarten liegt bei Gewerbeimmobilien wie Büros, Einkaufszentren oder auch Logistikimmobilien. Da der Fonds in andere Fonds und offene Immobilienfonds (Zielfonds) investiert, besteht die Gefahr, dass die Zielfondsgesellschaft die Rücknahme der Anteile des Zielfonds aussetzt, sofern z. B. die liquiden Mittel des Zielfonds zur Zahlung des Rücknahmepreises nicht mehr aus- reichen. Dies kann dazu führen, dass der Fonds selber seine Rücknahme aussetzen muss. Im Berichtszeitraum erwirtschaftete die Anteilklasse A eine Performance von 4,54 % und die Anteilklasse B (1. November 2012 bis 31. März 2013) 1,38 % (BVI-Methode). LBB-PrivatDepot 4 (A) Das Veräußerungsergebnis von Euro 219.414,13 resultiert aus Geschäften in Wertpapieren i. H. v. Euro 153.910,00, aus Bezugsrechten i. H. v. Euro 30,96, aus Geschäften mit Derivaten i. H. v. Euro -6.519,28 sowie aus Devisenkursveränderungen i. H. v. Euro 71.992,45. LBB-PrivatDepot 4 (B) Das Veräußerungsergebnis von Euro 36.839,66 resultiert aus Geschäften in Wertpapieren i. H. v. Euro 27.214,16, aus Geschäften mit Derivaten i. H. v. Euro 260,14, Bezugsrechten (4,92 EUR) sowie aus Devisenkursveränderungen i. H. v. Euro 9.360,44. 3 LBB-PrivatDepot 4 - Depotstruktur per 31.03.2013 Stratego Chance - Depotstruktur per 31.03.2012 Renten Renten Renten Euro 38,09 % Isländische Kronen 0,84 % Investmentanteile Renten Euroland 23,47 % Renten Sonstige 1,59 % Investmentanteile Rentenfonds Unternehmensanleihen 11,65 % Rentenfonds Emerging Markets 6,06 % Rentenfonds Osteuropa Konvergenz 5,75 % Rentenfonds Osteuropa Konvergenz 4,19 % Rentenfonds Emerging Markets 3,77 % Rentenfonds Sonstige 2,46 % Rentenfonds Sonstige 3,24 % Aktien Aktien Aktien Euroland 6,24 % Aktien Europa 0,46 % Aktien Europa 12,65 % Aktien Euroland 10,10 % Aktien Nordamerika 8,84 % Investmentanteile Aktienfonds Welt 10,07 % Aktienfonds Nordamerika 4,43 % Rohstofffonds 3,31 % Aktienfonds Sonstige 2,13 % Gemischte Fonds Welt 3,55 % Immobilienfonds Immobilienfonds Europa 2,64 % Immobilienfonds Welt 1,36 % Derivate -0,01 % Liquidität 0,19 % Investmentanteile Rohstofffonds 7,39 % Aktienfonds Sonstige 5,14 % Aktienfonds Welt 3,92 % Aktienfonds Asien /Pazifik 3,54 % Aktienfonds Emerging Markets 3,15 % Immobilienfonds Immobilienfonds Europa 4,14 % Immobilienfonds Welt 2,14 % Liquidität 3,51 % 4 Anteilklassen im Überblick Für das Sondervermögen LBB-PrivatDepot 4 können Anteilklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme, des Ausgabeaufschlags, der Ertragsverwendung, der Währung des Anteilwertes einschließlich des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften oder einer Kombination dieser Merkmale von den bestehenden Anteilklassen unterscheiden. Es sind Anteile von zwei Anteilklassen erhältlich, die sich hinsichtlich der Höhe des Ausgabeaufschlages und der Verwaltungsvergütung unterscheiden. Die Anteilklassen tragen die Bezeichnung LBB-PrivatDepot 4 (A) und LBB-PrivatDepot 4 (B). Die verschiedenen Ausgestaltungsmerkmale der beiden Anteilklassen sind im Verkaufsprospekt in den Abschnitten 6. „Ausgabe von Anteilen – Ausgabeaufschlag“, 11. „Ausgabe- und Rücknahmepreise“ und 15. „Verwaltungs- und sonstige Kosten“ beschrieben. Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur einheitlich für das ganze Sondervermögen und nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen von Anteilklassen zulässig. Die Bildung neuer Anteilklassen liegt im Ermessen der Gesellschaft. Es ist weder notwendig, dass Anteile einer Anteilklasse im Umlauf sind, noch dass Anteile einer neu gebildeten Anteilklasse umgehend auszugeben sind. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilklasse ist deren Wert auf der Grundlage des für das gesamte Sondervermögen nach § 36 Absatz 1 Satz 1 des InvG ermittelten Wertes zu berechnen. Anteilklasse LBB-PrivatDepot 4 (A) Anteilklasse LBB-PrivatDepot 4 (B) DE000A0DNG24 / A0DNG2 DE000A1JSHH9 / A1JSHH 01.04.2005 01.11.2012 Ausgabeaufschlag derzeit 5,0 Prozent derzeit 0,0 Prozent Verwaltungsvergütung p. a. derzeit 1,45 Prozent derzeit 1,62 Prozent ISIN / WKN Tag der Erstausgabe Geschäftsjahr 01.04.-31.03. Pauschalgebühr p. a. derzeit 0,18 Prozent Depotbankvergütung p. a. derzeit 0,10 Prozent Ertragsverwendung Ausschüttung jährlich Mitte Juni Datum Jahresbericht 31. März Datum Halbjahresbericht 30. September 5 Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum 31.03.2013 Renten Anteil am Fondsvermögen in % Renten Euro 38,09 Renten Isländische Kronen 0,84 Investmentanteile Rentenfonds Unternehmensanleihen 11,65 Rentenfonds Emerging Markets 6,06 Rentenfonds Osteuropa Konvergenz 5,75 Rentenfonds Sonstige 3,24 Aktienfonds Welt 10,07 Aktienfonds Nordamerika 4,43 Aktienfonds Welt 2,13 Rohstofffonds 3,31 Gemischte Fonds Welt 3,55 Aktien Aktien Euroland 6,24 Aktien Europa 0,46 Investmentanteile Immobilienfonds Europa 2,64 Immobilienfonds Welt 1,36 Derivate -0,01 Liquidität Liquide Mittel 0,19 100,00 Vermögensaufstellung des LBB-PrivatDepot 4 zum 31.03.2013 Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand 31.03.13 Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Börsengehandelte Wertpapiere Kurs EUR Kurswert in EUR % des Fondsvermögens 2.437.301,31 37,24 Aktien Ahold N.V., Kon. Aandelen aan toonder EO -,30 NL0006033250 STK 815 0 585 EUR 11,930000 9.722,95 0,15 AXA S.A. Actions Port. EO 2,29 FR0000120628 STK 2.008 1.100 1.442 EUR 13,425000 26.957,40 0,41 Banco Santander S.A. Acciones Nom. EO 0,50 ES0113900J37 STK 1.180 210 828 EUR 5,226000 6.166,68 0,09 BASF SE Namens-Aktien o.N. DE000BASF111 STK 291 0 209 EUR 68,689000 19.988,50 0,31 Bayer AG Namens-Aktien o.N. DE000BAY0017 STK 303 250 387 EUR 80,840000 24.494,52 0,37 BNP Paribas S.A. Actions Port. EO 2 FR0000131104 STK 698 400 502 EUR 40,515000 28.279,47 0,43 Christian Dior S.A. Actions Port. EO 2 FR0000130403 STK 58 0 42 EUR 129,050000 7.484,90 0,11 Cie Génle Éts Michelin SCpA Actions Nom. EO 2 FR0000121261 STK 134 0 96 EUR 65,620000 8.793,08 0,13 Daimler AG Namens-Aktien o.N. DE0007100000 STK 291 500 209 EUR 42,790000 12.451,89 0,19 Deutsche Bank AG Namens-Aktien o.N. DE0005140008 STK 436 400 314 EUR 30,960000 13.498,56 0,21 Deutsche Telekom AG Namens-Aktien o.N. DE0005557508 STK 815 0 585 EUR 8,274000 6.743,31 0,10 E.ON SE Namens-Aktien o.N. DE000ENAG999 STK 727 0 523 EUR 13,575000 9.869,03 0,15 ENI S.p.A. Azioni nom. o.N. IT0003132476 STK 931 0 669 EUR 17,750000 16.525,25 0,25 France Télécom Actions Port. EO 4 FR0000133308 STK 524 0 376 EUR 7,950000 4.165,80 0,06 Fresenius SE & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0005785604 STK 145 250 105 EUR 97,290000 14.107,05 0,22 GdF Suez S.A. Actions Port. EO 1 STK 291 500 209 EUR 15,045000 4.378,10 0,07 FR0010208488 6 Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand 31.03.13 Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Kurswert in EUR % des Fondsvermögens Heineken N.V. Aandelen aan toonder EO 1,60 NL0000009165 STK 116 0 84 EUR 59,370000 6.886,92 ING Groep N.V. Cert.v.Aandelen EO 0,24 NL0000303600 STK 2.400 2.400 0 EUR 5,667000 13.600,80 0,11 0,21 Koninklijke DSM N.V. Aandelen op naam EO 1,50 NL0000009827 STK 204 0 146 EUR 45,070000 9.194,28 0,14 Mapfre S.A. Acciones Nom. EO -,10 ES0124244E34 STK 2.000 0 5.000 EUR 2,459000 4.918,00 0,08 Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.Namens-Aktien o.N. DE0008430026 STK 151 0 109 EUR 146,550000 22.129,05 0,34 Repsol S.A. Acciones Port. EO 1 ES0173516115 STK 814 82 568 EUR 15,950000 12.983,30 0,20 Royal Dutch Shell Reg. Shares Class A EO -,07 GB00B03MLX29 STK 1.190 0 800 EUR 25,305000 30.112,95 0,46 RWE AG Inhaber-Stammaktien o.N. DE0007037129 STK 110 0 79 EUR 29,020000 3.192,20 0,05 Sanofi S.A. Actions Port. EO 2 FR0000120578 STK 291 0 409 EUR 78,890000 22.956,99 0,35 SAP AG Inhaber-Aktien o.N. DE0007164600 STK 233 0 167 EUR 62,160000 14.483,28 0,22 Schneider Electric S.A. Actions Port. EO 4 FR0000121972 STK 175 0 125 EUR 56,840000 9.947,00 0,15 Siemens AG Namens-Aktien o.N. DE0007236101 STK 192 0 358 EUR 84,240000 16.174,08 0,25 Telefónica S.A. Acciones Port. EO 1 ES0178430E18 STK 2.067 1.552 1.485 EUR 10,510000 21.724,17 0,33 Total S.A. Actions au Porteur EO 2,50 FR0000120271 STK 495 0 705 EUR 37,360000 18.493,20 0,28 Unilever N.V. Cert.v.Aandelen EO-,16 NL0000009355 STK 300 300 550 EUR 32,185000 9.655,50 0,15 Vivendi S.A. Actions Port. EO 5,5 FR0000127771 STK 511 28 367 EUR 16,270000 8.313,97 0,13 0,3810 % FHB Mortgage Bank Co. PLC EO-FLR MTN 2008(14) XS0381118503 EUR 50 0 0 % 88,269488 44.134,74 0,67 0,7500 % Bundesrep.Deutschland Inflationsindex. Obl.v.11(18) DE0001030534 EUR 50 0 0 % 114,847079 57.423,54 0,88 1,5000 % Siemens Finan.maatschappij NV EO-MTN 2012(20) DE000A1G85B4 EUR 50 50 0 % 100,395943 50.197,97 0,77 1,7500 % Bundesländer Ländersch.Nr.40 v.2012(2022) DE000A1PGZ58 EUR 100 100 0 % 100,908490 100.908,49 1,54 1,7500 % Bundesrep.Deutschland Inflationsindex. Anl.v.09(20) DE0001030526 EUR 50 0 0 % 128,783823 64.391,91 0,98 2,1250 % Deutsche Bank AG MTN-HPF v.2012(2019) DE000DB5DCM7 EUR 50 0 0 % 106,178180 53.089,09 0,81 3,0000 % SID Banka d.d. EO-Bonds 2010(15) XS0504013912 EUR 100 0 0 % 96,750000 96.750,00 1,48 3,1250 % Permanent TSB PLC EO-MTN 2010(13) XS0504108118 EUR 200 200 0 % 100,096958 200.193,92 3,06 3,1320 % Cais. Ctr. du Crd. Imm. France EO-FLR MTN 2012(13) XS0743577768 EUR 100 100 0 % 100,800491 100.800,49 1,54 3,2320 % OTP Jelzálogbk.Részvénytárs. EO-FLR Cov.MTN 2011(14) XS0659366156 EUR 50 50 0 % 99,935310 49.967,66 0,76 3,3750 % ING Bank N.V. EO-Cov.Med.Term Notes 2010(17) XS0497141142 EUR 50 0 0 % 109,983750 54.991,88 0,84 3,3750 % Luxemburg, Großherzogtum EO-Bonds 2010(20) XS0506445963 EUR 50 0 0 % 114,630047 57.315,02 0,88 3,5000 % PARPÚBLICA S.G.P.S. S.A. EO-MTN 2009(13) PTPETQOM0006 EUR 100 100 0 % 99,771290 99.771,29 1,52 3,7330 % PKO Finance AB EO-M.-T.Ln Par.Nts10(15)PKO Bk XS0545031642 EUR 50 0 0 % 105,465178 52.732,59 0,81 3,8750 % MOL Magyar Olaj-és Gázipa.Nyrt EO-Notes 2005(15) XS0231264275 EUR 100 50 0 % 101,006800 101.006,80 1,54 4,0000 % Rede Ferroviária Nacional EO-Bonds 2005(15) XS0214446188 EUR 50 50 0 % 95,280125 47.640,06 0,73 4,2000 % Comunidad Autónoma de Madrid EO-Obl. 2004(14) ES0000101230 EUR 50 50 0 % 101,736672 50.868,34 0,78 4,3750 % HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTL AG EO-MTN 2007(17) XS0281875483 EUR 50 50 0 % 108,166850 54.083,43 0,83 Verzinsliche Wertpapiere 4,7500 % Eksportfinans, AS EO-MTN 2008(13) XS0369494223 EUR 50 0 0 % 100,615901 50.307,95 0,77 4,8750 % Telekom Slovenije d.d. EO-Bonds 2009(16) XS0473928371 EUR 100 100 0 % 99,800000 99.800,00 1,52 5,3750 % Dexia Crédit Local S.A. EO-MTN 2009(14) XS0440007176 EUR 50 50 0 % 102,167987 51.083,99 0,78 7 Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand 31.03.13 Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum 5,3750 % Generalitat de Catalunya EO-Obl. 2011(13) ES00000950L4 EUR 200 200 0 % 100,006823 200.013,65 3,06 5,5000 % Generalitat Valenciana EO-MTN 2011(13) XS0619202772 EUR 100 100 0 % 100,016118 100.016,12 1,53 5,8750 % Kroatien, Republik EO-Notes 2011(18) XS0645940288 EUR 150 150 0 % 107,613469 161.420,20 2,47 205.308,03 3,14 An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Kurs EUR Kurswert in EUR % des Fondsvermögens Verzinsliche Wertpapiere 0,2760 % SNS bank N.V. EO-FLR MTN 2008(14) XS0371519983 EUR 50 50 0 % 96,241808 48.120,90 0,74 5,8750 % Bank of Ireland (The Gov.&Co.) EO-MTN 2010(13) XS0555679728 EUR 50 0 0 % 100,400158 50.200,08 0,77 6,1500 % Comun. Autónoma de Aragón EO-Obl. 2000(15) ES0000107070 EUR 50 50 0 % 103,426091 51.713,05 0,79 4,7500 % Island, Republik IK-Bonds 2012(14) IS0000021244 ISK 8.720 8.720 0 % 100,507470 55.274,00 0,84 292.500,00 4,47 292.500,00 4,47 51.330,34 0,78 51.330,34 0,78 3.284.238,76 50,18 Neuemissionen EUR Zulassung oder Einbeziehung in organisierte Märkte vorgesehen Verzinsliche Wertpapiere 3,5370 % SID Banka d.d. EO-FLR Notes 2013(16) AT0000A0ZZD8 EUR 300 300 0 Nichtnotierte Wertpapiere % 97,500000 EUR Verzinsliche Wertpapiere 4,5000 % Rumänien EO-Bonds 2011(14) RO1114DBE010 EUR 50 0 0 Investmentanteile % 102,660689 EUR KAG-eigene Investmentanteile GO EAST-INVEST Inhaber-Anteile DE0009770172 ANT 250 300 1.050 EUR 78,460000 19.615,00 0,30 Keppler-Emerging Markets-LBB-INVEST Inhaber-Anteile DE000A0ERYQ0 ANT 600 700 2.200 EUR 37,340000 22.404,00 0,34 LINGOHR-ASIEN-SYSTEMATIC-LBB-INVEST DE0008479387 Inhaber-Anteile ANT 220 500 1.680 EUR 85,040000 18.708,80 0,29 Multizins-INVEST Inhaber-Anteile DE0009786061 ANT 10.445 3.845 400 EUR 36,050000 376.542,25 5,75 Private Banking Struktur Inhaber-Anteile DE000A0DNG73 ANT 5.200 3.600 0 EUR 42,370000 220.324,00 3,37 WachstumGlobal-INVEST Inhaber-Anteile DE0009799064 ANT 4.100 1.000 0 EUR 23,530000 96.473,00 1,47 Weltzins-INVEST Inhaber-Anteile DE000A1CXYM9 ANT 11.391 5.141 0 EUR 32,680000 372.257,88 5,69 ACMBernstein-Sh.Dur.H.Yld Ptf Actions Nom. I2 EUR hdgd o.N. LU0654561173 ANT 5.000 5.000 0 EUR 16,840000 84.200,00 1,29 Amundi ETF EO Corp.Fins iBoxx Actions au Porteur o.N. FR0011020957 ANT 550 550 0 EUR 118,840000 65.362,00 1,00 BayernInv.Bd Global Select-Fds Inhaber-Anteile BGS EUR DE000A0YF280 ANT 200 0 0 EUR 122,670000 24.534,00 0,37 ComStage ETF-Com.Co.ex-Agri.EW Inhaber-Anteile I o.N. LU0419741177 ANT 834 2.570 2.416 EUR 113,520000 94.675,68 1,45 Gruppenfremde Investmentanteile 8 Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand 31.03.13 Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Kurswert in EUR % des Fondsvermögens Custom Mkts-CS Gl.Carry Sel.II Reg.Shares E EUR o.N. IE00B8D6HC16 ANT 2.000 2.000 0 EUR 98,510000 197.020,00 3,01 db x-t.II-iBoxx Euro L.C.U.ETF Inhaber-Anteile 1C o.N. LU0478205379 ANT 480 480 0 EUR 137,800000 66.144,00 1,01 DWS Invest - Convertibles Inhaber-Anteile FC o.N. LU0179220412 ANT 240 0 0 EUR 149,430000 35.863,20 0,55 Fr.Temp.Inv.Fds-T.Fron.Mkts Fd Namens-Ant. I (acc.) EUR o.N. LU0390137205 ANT 625 0 2.625 EUR 19,620000 12.262,50 0,19 iShares DAX (DE) Inhaber-Anteile DE0005933931 ANT 930 930 0 EUR 70,929000 65.963,97 1,01 iShares PLC - S&P 500 Index Fd Bearer Shares (Dt. Zert.) o.N. DE0002643889 ANT 23.800 23.800 0 EUR 12,171000 289.669,80 4,43 iShares-Mar.iB.EO Corporate Bd Registered Shares o.N. IE0032523478 ANT 510 2.400 1.890 EUR 128,062500 65.311,88 1,00 iShsIII-iShs Ba.EO C.Bd ex-Fi. Bearer Shares (Dt. Zert.) o.N. DE000A0YEEX4 ANT 500 500 0 EUR 111,780000 55.890,00 0,85 LBBW Rohstoffe 1 Inhaber-Anteile I DE000A0MU8J9 ANT 1.260 360 0 EUR 96,640000 121.766,40 1,86 Pictet-Glob.Megatrend Select. Namens-Anteile I EUR o.N. LU0386875149 ANT 56 0 394 EUR 139,920000 7.835,52 0,12 Robeco High Yield Bonds Act. Nom. Class 0DH EUR o.N. LU0545439217 ANT 3.480 3.280 0 EUR 119,870000 417.147,60 6,37 SAXO Inv.-GL Ev.Fro.Mkts(Sub1) Namens-Anteile R o.N. LU0501220429 ANT 200 0 0 EUR 121,610000 24.322,00 0,37 SSK Düsseld.-Abs.-Return INKA Inhaber-Anteile DE000A0D8QM5 ANT 300 0 0 EUR 118,680000 35.604,00 0,54 Threadn.Inv.Fds-Eur.Hgh Yld Bd Thesaurierungsant. I G.(EUR) o.N. GB00B1XK5G42 ANT 16.500 16.500 0 EUR 2,254400 37.197,60 0,57 XAIA Cr. - XAIA Cr. Basis II Inhaber-Anteile I EUR o.N. 1) LU0462885301 ANT 20 0 0 EUR 1.024,070000 20.481,40 0,31 XAIA Cr. - XAIA Cr. Debt. Cap. Inhaber-Anteile I EUR o.N. 2) LU0644384843 ANT 50 50 0 EUR 1.032,520000 51.626,00 0,79 PFIS ETFs-Sh.-T.Hi.Yi.C.B.I.S. Registered Inc.Shares USD o.N. IE00B7N3YW49 ANT 620 620 0 USD 105,280000 50.971,51 0,78 Source M.-JP M.Ma.Hed.US TR S. Registered Shares Class A o.N. IE00B3P1F038 ANT 40 40 0 USD 10.695,000000 334.064,77 5,10 EUR 261.485,38 4,00 0,21 Anteile an Immobilien-Sondervermögen Gruppenfremde Immobilien-Investmentanteile AXA Immoselect Inhaber-Anteile DE0009846451 ANT 300 0 0 EUR 45,660000 13.698,00 CS EUROREAL Inhaber-Anteile DE0009805002 ANT 250 0 0 EUR 46,960000 11.740,00 0,18 DEGI EUROPA Inhaber-Anteile DE0009807800 ANT 200 0 0 EUR 27,160000 5.432,00 0,08 DEGI GERMAN BUSINESS Inhaber-Anteile DE000A0J3TP7 ANT 300 0 0 EUR 79,840000 23.952,00 0,37 DEGI International Inhaber-Anteile DE0008007998 ANT 550 0 0 EUR 34,860000 19.173,00 0,29 Focus Nordic Cities Inhaber-Anteile A DE000A0MY559 ANT 1.500 0 1.500 EUR 10,400000 15.600,00 0,24 KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile DE0006791809 ANT 450 0 0 EUR 46,680000 21.006,00 0,32 Morgan Stanley P2 Value Inhaber-Anteile DE000A0F6G89 ANT 500 0 0 EUR 12,670000 6.335,00 0,10 SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P DE0009802306 ANT 250 0 0 EUR 39,590000 9.897,50 0,15 SemperReal Estate Inhaber-Anteile A o.N. AT0000622980 ANT 270 0 0 EUR 126,670000 34.200,90 0,52 TMW Immobilien Weltfonds Inhaber-Anteile P DE000A0DJ328 ANT 1.000 0 0 EUR 30,750000 30.750,00 0,47 UBS (D) 3 Sect.Real Est.Europe Inhaber-Anteile DE0009772681 ANT 3.499 0 0 EUR 9,320000 32.610,68 0,50 UBS (D) Euroinvest Immobilien Inhaber-Anteile DE0009772616 ANT 1.000 0 0 EUR 14,580000 14.580,00 0,22 1) 2) Namensänderung von A.C.-Assenagon Credit Basis II Inhaber-Anteile I EUR in XAIA Cr. - XAIA Cr. Basis II Inhaber-Anteile I EUR Namensänderung von Assenagon Cred.-A.Credit Basis Inhaber-Anteile I EUR in XAIA Cred. - XAIA Credit Basis Inhaber-Anteile I EUR 9 Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand 31.03.13 Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Kurswert in EUR % des Fondsvermögens Warb.-Hend. Multinational Plus Inhaber-Anteile DE000A0LFBX4 ANT 240 0 10 EUR 86,830000 20.839,20 0,32 KanAM US-grundinvest Fonds Inhaber-Anteile DE0006791817 ANT 400 0 0 USD 5,350000 1.671,10 0,03 Summe Wertpapiervermögen EUR 6.532.163,82 99,81 Derivate EUR -373,50 -0,01 EUR -373,50 -0,01 (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen) Aktienindex-Derivate Forderungen/Verbindlichkeiten Optionsrechte Optionsrechte auf Aktienindices CALL DAX Performance-Index 04.13 8150.00 EUREX Anzahl -5 EUR 11,800000 -295,00 -0,00 CALL DAX Performance-Index 04.13 8400.00 EUREX Anzahl -3 EUR 1,900000 -28,50 -0,00 CALL ESTX 50 Index (Price) (EUR) 04.13 2825.00 EUREX Anzahl -5 EUR 1,000000 -50,00 -0,00 Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR -37.003,60 -0,57 Bankguthaben EUR -37.003,60 -0,57 Depotbank EUR -39.698,33 % 100,000000 -39.698,33 -0,61 Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen ISK 427.277,00 % 100,000000 2.694,73 0,04 60.541,00 0,93 Sonstige Vermögensgegenstände EUR Zinsansprüche EUR 55.058,58 55.058,58 0,84 Dividendenansprüche EUR 339,64 339,64 0,01 ausländische Quellensteueransprüche EUR 4.940,66 4.940,66 0,08 Ansprüche auf Ausschüttung EUR 202,12 202,12 0,00 EUR -10.959,42 -10.959,42 -0,17 6.544.368,30 100,00 Sonstige Verbindlichkeiten *) Fondsvermögen EUR LBB-PrivatDepot 4 (A) Anteilwert EUR 28,76 Umlaufende Anteile STK 180.789 LBB-PrivatDepot 4 (B) Anteilwert EUR 28,74 Umlaufende Anteile STK 46.820 Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 99,81 Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) -0,01 *) **) Rückstellungen für Verwaltungsvergütung, Depotbankvergütung, Pauschalkosten Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden sein. **) 10 Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens mit relativem VaR mit folgenden Parametern ermittelt: Haltedauer: 10 Tage Konfidenzniveau: Dies bedeutet für die einzelnen Vermögensgegenstände Folgendes: Bei Aktien und Exchange Traded Funds (ETF) wird grundsätzlich der letzte börsengehandelte Kurs zugrunde gelegt. Börsenkurse oder notierte Preise an anderen organisierten Märkten werden dabei grundsätzlich als handelbare Kurse eingestuft. 99 % effektiver historischer Beobachtungszeitraum: ein Jahr Das Risikomodell basiert auf der Varianz-Kovarianz-Analyse auf Basis einer Historie von 250 Tagen. Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 28b Abs. 2 Satz 1 und 2 Derivate-VO LBB-PrivatDepot 2(A) kleinster potenzieller Risikobetrag EUR -67.001,55 größter potenzieller Risikobetrag EUR -171.472,43 durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag EUR -118.193,80 Für Renten wird ebenfalls grundsätzlich der letzte börsengehandelte Kurs zugrunde gelegt. Ist dieser älter als 15 Minuten, wird dieser auf Basis eines internen Bewertungsmodells der Depotbank an die aktuellen Marktgegebenheiten angepasst. Bei offenen Zielfonds erfolgt die Bewertung grundsätzlich zu dem letzten von der jeweiligen KAG veröffentlichten Anteilwert. Liegen im Falle der Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine Tatsachen vor, die es als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass nach der Wiederaufnahme der Rücknahme ein wesentlich abweichender Kurs zur Anwendung kommt, erfolgt die Bewertung im Interesse der Anleger zu diesem Kurs, sofern ein solcher Kurs von der Zielfonds-KAG oder der Zielfonds-Depotbank kommuniziert wird. LBB-PrivatDepot 2(B) kleinster potenzieller Risikobetrag EUR -20,50 größter potenzieller Risikobetrag EUR -18.377,71 durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag EUR -7.356,80 Bei OTC-Instrumenten, d. h. OTC-Derivaten, Devisentermingeschäften, Schuldscheindarlehen und sonstigen, nicht an Börsen oder organisierten Märkten gehandelten Instrumenten erfolgt die Bewertung grundsätzlich auf Basis eines entsprechenden Bewertungsmodells. Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 28b Abs. 3 Derivate-VO) 22,50 % iboxx EUR Liquid Corporates TR; 11,00 % iBoxx EurLiq HiYield30 Ex-Fin TRI; 11,00 % iBoxx Euro Inflation-Linked; 9,50 % iboxx EUR Liquid Sov, 5,5-10,5 TR; 6,50 % MSCI Emerging Market; 6,00 % iboxx EUR Liquid Sov, 1,5-2,5 TR; 5,50 % iboxx EUR Liquid Sov, 2,5-5,5 TR; 5,50 % Comba Commodity ex-Agri EW Idx TR; 5,50 % DJ EURO STOXX50 (Return); 5,50 % S&P 500 Net TR; 4,50 % DAX-30 Perfomance; 3,50 % CitiRafiSovEmaLocCurBndIdxLiqEur; 3,50 % JPM Ema Bond Idx EMBI Global Core Im Geschäftsjahr erreichte Hebelwirkung durch Derivategeschäfte LBB-PrivatDepot 2(A) Die Bewertung von Derivaten, die an einer Börse gehandelt oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs. LBB-PrivatDepot 2(B) kleinste Hebelwirkung 1,00 % 1,00 % größte Hebelwirkung 1,32 % 1,07 % durchschnittliche Hebelwirkung 1,09 % 1,03 % Bankguthaben und bestimmte sonstige Vermögensgegenstände (z. B. Dividenden- und Zinsforderungen) werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Festgelder werden zum Renditekurs bewertet, sofern das Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzahlung bei der Kündigung zum Renditekurs erfolgt. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden zu dem unter Zugrundelegung des Mittags-Fixings von der Reuters AG um 13:30 Uhr ermittelten Devisenkurs der Währung in Euro taggleich umgerechnet. Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Angaben zur Bewertung von Vermögensgegenständen gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 InvRBV Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Depotbank. Grundlage der Bewertung ist § 36 InvG sowie die InvestmentRechnungslegungs- und Bewertungsverordnung - InvRBV. Alle Vermögenswerte Grundsätzlich wird für die Bewertung von Vermögensgegenständen der letzte an einer Börse oder einem anderen organisierten Markt verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt, der zum Zeitpunkt der Anteilwertermittlung eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Liegt ein verlässlicher handelbarer Kurs zum Zeitpunkt der Anteilwertermittlung nicht vor, so wird der betreffende Vermögensgegenstand mit dem Verkehrswert bewertet, der auf Basis eines geeigneten Bewertungsmodells unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ermittelt wurde. Die verwendeten Bewertungsmodelle beruhen auf allgemein anerkannten und regelmäßig überprüften DiscountedCash-Flow-Methoden, die die aktuellen Marktgegebenheiten weitestgehend abbilden. Isländische Kronen (ISK) 158,5601010 = 1 Euro (EUR) Slowakische Kronen (SKK) 30,1260000 = 1 Euro (EUR) US-Dollar (USD) 1,2805900 = 1 Euro (EUR) per 28.03.2013 oder letztbekannte Kurse Devisenkurse (in Mengennotiz) per 28.03.2013 Marktschlüssel Terminbörsen EUREX European Exchange Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 41,37 Prozent. Der Transaktionsumfang belief sich hierbei auf insgesamt 4.122.806,40 Euro. Die Angabe bezieht sich auf Aktien, Renten und Fondsanteile. 11 Verwaltungsvergütungssätze für die im Geschäftsjahr im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen: ACMBernstein-Sh.Dur.H.Yld Ptf Actions Nom. I2 EUR hdgd o.N. 0,55 % p.a. LBBW Rohstoffe 2 LS Inhaber-Anteile I 0,80 % p.a. Amundi ETF EO Corp.Fins iBoxx Actions au Porteur o.N. 0,16 % p.a. LINGOHR-ASIEN-SYSTEMATIC-LBB-INVEST Inhaber-Anteile 1,65 % p.a. AXA Immoselect Inhaber-Anteile 0,60 % p.a. LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-LBB-INVEST Inhaber-Anteile 1,65 % p.a. BayernInv.Bd Global Select-Fds Inhaber-Anteile BGS EUR 2,52 % p.a. Morgan Stanley P2 Value Inhaber-Anteile 0,80 % p.a. BNPP L1 - World Commodity Inhaber-Ant. I (thes.) o.N. 0,60 % p.a. Multizins-INVEST Inhaber-Anteile 1,00 % p.a. Bouwfonds European Residential Inhaber-Anteile 0,60 % p.a. PFIS ETFs-Sh.-T.Hi.Yi.C.B.I.S. Registered Inc.Shares USD o.N. 0,55 % p.a. ComStage ETF-Com.Co.ex-Agri.EW Inhaber-Anteile I o.N. 0,30 % p.a. Pictet-Glob.Megatrend Select. Namens-Anteile I EUR o.N. 0,80 % p.a. CS EUROREAL Inhaber-Anteile 0,75 % p.a. Pioneer Fds-Commodity Alpha Reg. Units I (Euro)(cap.) o.N. 0,50 % p.a. Cust.Mkts-Credit Suisse Gains Registered Shares M USD o.N. 1,00 % p.a. Private Banking Struktur Inhaber-Anteile 0,75 % p.a. Custom Mkts-CS Gl.Carry Sel.II Reg.Shares E EUR o.N. 1,10 % p.a. Robeco High Yield Bonds Act. Nom. Class 0DH EUR o.N. 1,00 % p.a. DB Platinum IV-Croci Japan Inhaber-Anteile I1C o.N. 0,50 % p.a. SAXO Inv.-GL Ev.Fro.Mkts(Sub1) Namens-Anteile R o.N. 1,50 % p.a. db x-t.II-iBoxx Euro L.C.U.ETF Inhaber-Anteile 1C o.N. 0,20 % p.a. Schroder ISF US Sm.&Mid-Cap EQ Namensanteile C Acc o.N. 1,00 % p.a. DEGI EUROPA Inhaber-Anteile 0,65 % p.a. SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P 0,65 % p.a. DEGI GERMAN BUSINESS Inhaber-Anteile 0,70 % p.a. SemperReal Estate Inhaber-Anteile A o.N. 0,80 % p.a. DEGI International Inhaber-Anteile 1,00 % p.a. Source M.-JP M.Ma.Hed.US TR S. Registered Shares Class A o.N. 0,25 % p.a. Dexia Index Arbitrage Act.au Port.Class.(3 Déc.) o.N. 0,80 % p.a. SSK Düsseld.-Abs.-Return INKA Inhaber-Anteile 0,90 % p.a. DWS Invest - Convertibles Inhaber-Anteile FC o.N. 0,65 % p.a. Strategic Commodity Fund (R) Inhaber-Anteile I VT A o.N. 0,60 % p.a. Focus HealthCare Inhaber-Anteile 0,60 % p.a. Threadn.Inv.Fds-Eur.Hgh Yld Bd Thesaurierungsant. I G.(EUR) o.N. 0,83 % p.a. Focus Nordic Cities Inhaber-Anteile A 0,60 % p.a. Tib.X-L.-Com.Ti.L.0-100 Idx Fd Namens-Ant.I EUR5(aussch.) o.N. 1,00 % p.a. Fr.Temp.Inv.Fds -T.Gl.Bd Fd Namens-Ant.I(acc.)EUR-H1 o.N. 0,55 % p.a. TMW Immobilien Weltfonds Inhaber-Anteile P 0,75 % p.a. Fr.Temp.Inv.Fds-T.Fron.Mkts Fd Namens-Ant. I (acc.) EUR o.N. 1,10 % p.a. Torrus Fds-MLCX Comm.Enha.Beta Act. Nom. USD I o.N. 0,75 % p.a. Führ-Corporate Bond-LBB-INVEST Inhaber-Anteile 1,00 % p.a. UBS (D) 3 Sect.Real Est.Europe Inhaber-Anteile 0,75 % p.a. GLG Invts VI-MAN Commod.Fund Reg. Shares IM Acc. USD o.N. 0,30 % p.a. UBS (D) Euroinvest Immobilien Inhaber-Anteile 0,50 % p.a. GO EAST-INVEST Inhaber-Anteile 1,80 % p.a. Vontobel Fd.-Belvista Commodi. Act. Nom. I USD Acc. o.N. 0,83 % p.a. grundbesitz europa Inhaber-Anteile RC 1,00 % p.a. WachstumGlobal-INVEST Inhaber-Anteile 1,50 % p.a. grundbesitz-global Inhaber-Anteile RC 1,00 % p.a. Warb.-Hend. Multinational Plus Inhaber-Anteile 0,06 % p.a. HANSAimmobilia Inhaber-Anteile 0,13 % p.a. Warburg Value Fund Inhaber-Anteile B o.N. 1,25 % p.a. Inv.Sydinv.Intl-ISI BRIC Equ. Inhaber-Anteile o.N. 1,19 % p.a. Weltzins-INVEST Inhaber-Anteile 1,00 % p.a. iShares DAX (DE) Inhaber-Anteile 0,15 % p.a. XAIA Cr. - XAIA Cr. Basis II Inhaber-Anteile I EUR o.N. 0,80 % p.a. iShares PLC - S&P 500 Index Fd Bearer Shares (Dt. Zert.) o.N. 0,20 % p.a. XAIA Cr. - XAIA Cr. Debt. Cap. Inhaber-Anteile I EUR o.N. 0,50 % p.a. iShares-Mar.iB.EO Corporate Bd Registered Shares o.N. 0,20 % p.a. iShsIII-iShs Ba.EO C.Bd ex-Fi. Bearer Shares (Dt. Zert.) o.N. 0,20 % p.a. KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile 0,83 % p.a. KanAM US-grundinvest Fonds Inhaber-Anteile 0,83 % p.a. Keppler-Emerging Markets-LBB-INVEST Inhaber-Anteile 1,65 % p.a. LBBW Rohstoffe 1 Inhaber-Anteile I 0,80 % p.a. Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge für die im Geschäftsjahr im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen: Für die im Geschäftsjahr erworbenen bzw. veräußerten Sondervermögen wurden keine Ausgabeaufschläge bzw. Rücknahmeabschläge gezahlt. 12 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge Abbott Laboratories Registered Shares o.N. US0028241000 STK 0 AbbVie Inc. Registered Shares DL -,01 US00287Y1091 STK 262 262 ACE Ltd. Registered Shares SF 28,89 CH0044328745 STK 0 300 Aetna Inc. Registered Shares DL -,01 US00817Y1082 STK 0 350 Altria Group Inc. Registered Shares DL -,333 US02209S1033 STK 0 900 Amgen Inc. Registered Shares DL -,0001 US0311621009 STK 400 400 Anglo American PLC Registered Shares DL -,54945 GB00B1XZS820 STK 0 500 Börsengehandelte Wertpapiere Aktien 450 Archer-Daniels-Midland Co. Registered Shares o.N. US0394831020 STK 0 850 Aryzta AG Namens-Aktien SF -,02 CH0043238366 STK 0 500 Associated British Foods PLC Registered Shares LS -,0568 GB0006731235 STK 0 700 Astrazeneca PLC Registered Shares DL -,25 GB0009895292 STK 0 400 AT & T Inc. Registered Shares DL 1 US00206R1023 STK 0 1.100 Barclays PLC Registered Shares LS 0,25 GB0031348658 STK 5.600 16.600 Best Buy Co. Inc. Registered Shares DL -,10 US0865161014 STK 0 1.300 BHP Billiton PLC Registered Shares DL -,50 GB0000566504 STK 0 1.816 BP PLC Registered Shares DL -,25 GB0007980591 STK 0 8.500 British American Tobacco PLC Registered Shares LS -,25 GB0002875804 STK 0 1.150 Comcast Corp. New Registered Shares Class A DL1 US20030N1019 STK 0 1.100 ConocoPhillips Registered Shares DL -,01 US20825C1045 STK 0 420 CVS Caremark Corp. Registered Shares DL-,01 US1266501006 STK 600 600 Entergy Corp. Registered Shares DL -,01 US29364G1031 STK 0 350 Exxon Mobil Corp. Registered Shares o.N. US30231G1022 STK 0 330 GlaxoSmithKline PLC Registered Shares LS -,25 GB0009252882 STK 0 3.000 Hewlett-Packard Co. Registered Shares DL -,01 US4282361033 STK 0 700 HSBC Holdings PLC Registered Shares DL -,50 GB0005405286 STK 0 7.722 Humana Inc. Registered Shares DL -,166 US4448591028 STK 0 200 Imperial Tobacco Group PLC Registered Shares LS -,10 GB0004544929 STK 500 1.150 Intel Corp. Registered Shares DL -,001 US4581401001 STK 0 1.000 Intl Business Machines Corp. Registered Shares DL -,20 US4592001014 STK 0 140 Johnson & Johnson Registered Shares DL 1 US4781601046 STK 0 400 Marathon Oil Corp. Registered Shares DL 1 US5658491064 STK 0 650 Marathon Petroleum Corp. Registered Shares DL -,01 US56585A1025 STK 0 325 McKesson Corp. Registered Shares DL -,01 US58155Q1031 STK 0 400 Microsoft Corp. Registered Shares DL-,00000625 US5949181045 STK 0 850 National Grid PLC Reg. Shares New LS -,11395 GB00B08SNH34 STK 2.000 2.000 1.500 Nestlé S.A. Namens-Aktien SF -,10 CH0038863350 STK 0 Norfolk Southern Corp. Registered Shares DL 1 US6558441084 STK 0 500 Novartis AG Namens-Aktien SF 0,50 CH0012005267 STK 0 1.500 Occidental Petroleum Corp. Registered Shares DL -,20 US6745991058 STK 0 350 Parker-Hannifin Corp. Registered Shares DL-,50 US7010941042 STK 0 250 Phillips 66 Registered Shares DL -,01 US7185461040 STK 210 210 Reckitt Benckiser Group Registered Shares LS -,10 GB00B24CGK77 STK 400 400 Renault S.A. Actions Port. EO 3,81 FR0000131906 STK 0 300 1.100 Rio Tinto PLC Registered Shares LS -,10 GB0007188757 STK 0 Roche Holding AG Inhaber-Genußscheine o.N. CH0012032048 STK 0 400 Tate & Lyle PLC Registered Shares LS -,25 GB0008754136 STK 0 1.700 Tesco PLC Registered Shares LS -,05 GB0008847096 STK 0 3.000 Travelers Companies Inc.,The Registered Shares o.N. US89417E1091 STK 0 550 United Technologies Corp. Registered Shares DL 1 US9130171096 STK 0 350 Vodafone Group PLC Registered Shares DL-,11428571 GB00B16GWD56 STK 0 27.000 Walgreen Co. Registered Shares DL 0,078125 US9314221097 STK 0 800 13 Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge 1,0910 % Raiffeisen Bank Intl AG EO-FLR MTN 11(13) XS0597215937 EUR 0 1,5000 % Bundesrep.Deutschland Inflationsindex. Anl.v.06(16) DE0001030500 EUR 0 50 3,1250 % Landesbank Baden-Württemberg MTN-Pf.S.734 v.11(17) DE000LB0HFM2 EUR 0 50 3,3750 % UniCredit S.p.A. EO-Covered MTN 2010(17) IT0004648603 EUR 0 50 4,0000 % Polen, Republik EO-MTN 2010(21) XS0543882095 EUR 0 100 4,5000 % Norddeutsche Landesbank -GZ- MTN-Inh.Schv.v.04(14) XS0195569990 EUR 0 50 4,7500 % Commerzbank AG MTN-IHS S.702 v.09(15) DE000CZ29UU3 EUR 0 50 4,8750 % Berlin, Land Landessch.v.2007(2017)Ausg.230 DE000A0NKUD2 EUR 0 50 5,7500 % Kroatische Entwicklungsbank EO-MTN 02(08-12) XS0158715804 EUR 0 50 4,5000 % Kroatien, Republik KK-Notes 2006(13) HRRHMFO137A8 HRK 0 300 Banco Santander S.A. Anrechte (13.04.2012) ES06139009A3 STK 1.798 1.798 Banco Santander S.A. Anrechte (13.07.2012) ES06139009B1 STK 1.872 1.872 Banco Santander S.A. Anrechte (17.10.2012) ES06139009C9 STK 1.930 1.930 Banco Santander S.A. Anrechte (15.01.2013) ES06139009D7 STK 1.152 1.152 Repsol S.A. Anrechte (21.06.2012) ES0673516904 STK 1.300 1.300 Repsol S.A. Anrechte (25.12.2012) ES0673516912 STK 791 791 Telefónica S.A. Anrechte ES0678430911 STK 2.000 2.000 100 Verzinsliche Wertpapiere 100 Andere Wertpapiere An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere 3,4200 % SID Banka d.d. EO-Notes 2012(13) XS0835495309 EUR 100 4,0000 % Bank of Ireland (The Gov.&Co.) EO-MTN 2010(15) XS0482810958 EUR 0 100 4,0000 % Irish Bank Resolution i.L. EO-MTN 2010(15) XS0502258790 EUR 100 100 4,5000 % Ungarn EO-Bonds 2003(13) XS0161667315 EUR 0 50 4,2500 % Island, Republik IK-Notes 2010(12) IS0000020204 ISK 0 8.650 ES0113902110 STK 58 58 FR0011240910 STK 850 850 Führ-Corporate Bond-LBB-INVEST Inhaber-Anteile DE000A0M6J90 ANT 6.510 6.510 LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-LBB-INVEST Inhaber-Anteile DE0005320097 ANT 0 2.400 BNPP L1 - World Commodity Inhaber-Ant. I (thes.)o.N. LU0225185692 ANT 0 750 Bouwfonds European Residential Inhaber-Anteile DE000A0M98N2 ANT 0 1.000 Nichtnotierte Wertpapiere Aktien Banco Santander S.A. Acciones Nom.Em.07/2012 EO-,50 Andere Wertpapiere Vivendi S.A. Anrechte Investmentanteile KAG - eigene Investmentanteile Gruppenfremde Investmentanteile Cust.Mkts-Credit Suisse Gains Registered Shares M USD o.N. IE00B4WYHD95 ANT 300 300 DB Platinum IV-Croci Japan Inhaber-Anteile I1C o.N. LU0194164538 ANT 0 1.000 Dexia Index Arbitrage Act.au Port.Class.(3 Déc.)o.N. FR0010016477 ANT 0 15 14 Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge Focus HealthCare Inhaber-Anteile DE000A0N9J04 ANT 0 500 Fr.Temp.Inv.Fds -T.Gl.Bd Fd Namens-Ant.I(acc.)EUR-H1 o.N. LU0316492775 ANT 0 2.650 1.000 GLG Invts VI-MAN Commod.Fund Reg. Shares IM Acc. USD o.N. IE00B738VD98 ANT 1.000 grundbesitz europa Inhaber-Anteile RC DE0009807008 ANT 0 250 grundbesitz-global Inhaber-Anteile RC DE0009807057 ANT 0 110 HANSAimmobilia Inhaber-Anteile DE0009817700 ANT 0 200 Inv.Sydinv.Intl-ISI BRIC Equ. Inhaber-Anteile o.N. DK0016284888 ANT 0 1.860 600 LBBW Rohstoffe 2 LS Inhaber-Anteile I DE000A0X97E0 ANT 0 Pioneer Fds-Commodity Alpha Reg. Units I (Euro)(cap.) o.N. LU0313644188 ANT 0 25 Schroder ISF US Sm.&Mid-Cap EQ Namensanteile C Acc o.N. LU0205193807 ANT 0 400 Strategic Commodity Fund (R) Inhaber-Anteile I VT A o.N. AT0000A0LVQ9 ANT 0 3 Tib.X-L.-Com.Ti.L.0-100 Idx Fd Namens-Ant.I EUR5(aussch.)o.N LU0654196020 ANT 230 230 Torrus Fds-MLCX Comm.Enha.Beta Act. Nom. USD I o.N. LU0363510982 ANT 0 300 Vontobel Fd.-Belvista Commodi. Act. Nom. I USD Acc. o.N. LU0415415800 ANT 0 600 Warburg Value Fund Inhaber-Anteile B o.N. LU0208289271 ANT 0 200 Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.) Gattungsbezeichnung Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge Volumen in 1.000 Optionsrechte Optionsrechte auf Aktienindex-Derivate Optionsrechte auf Aktienindices Gekaufte Kaufoptionen (Call): (Basiswert: Dow Jones Euro Stoxx 50) EUR 2 Verkaufte Kaufoptionen (Call): (Basiswerte: DAX, Dow Jones Euro Stoxx 50) EUR 19 Gekaufte Verkaufoptionen (Put): (Basiswert: DAX) EUR 7 15 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.04.2012 bis 31.03.2013 für LBB-PrivatDepot 4 (A) I. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller EUR 6.676,07 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 35.393,36 3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 6.077,55 4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 45.186,77 5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 46,90 6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 0,00 7. Erträge aus Investmentanteilen EUR 55.291,78 8. Erträge aus Wertpapier- Darlehen- und Pensionsgeschäften EUR 0,00 9. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -4.202,81 EUR 7.194,60 EUR 151.664,22 10. Sonstige Erträge *) Summe der Erträge II. Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -48,97 2. Verwaltungsvergütung EUR -67.931,81 3. Depotbankvergütung EUR -6.060,81 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -2,38 5. Sonstige Aufwendungen **) EUR -9.302,25 Summe der Aufwendungen EUR -83.346,22 III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 68.318,00 davon erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung EUR 0,00 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne EUR 434.641,14 2. Realisierte Verluste EUR -215.227,01 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 219.414,13 V. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 287.732,13 Gesamtkostenquote Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. erfolgsunabhängige Aufwendungen: erfolgsabhängige Aufwendungen: 1,9250036 % 0,0000000 % Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt EUR 6.795,05 Die KAG erhält keine Rückvergütungen aus den vom Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen. Die KAG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung. *) **) Im Wesentlichen Bestandsprovision, Quellensteuererstattungen Die sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die jährliche Pauschalgebühr. Daneben können Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen, Kosten für die Prüfung, die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung entstehende Steuern, Verwaltungsgebühren und Kostenersatz staatlicher Stellen sowie Kosten der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungs- und Informationspflichten / -arten dem Sondervermögen belastet und unter sonstigen Aufwendungen ausgewiesen werden. 16 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.11.2012 bis 31.03.2013 für LBB-PrivatDepot 4 (B) I. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller EUR 132,51 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 908,50 3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 396,41 4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 6.129,95 5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 3,29 6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 0,00 7. Erträge aus Investmentanteilen EUR 4.746,75 8. Erträge aus Wertpapier- Darlehen- und Pensionsgeschäften EUR 0,00 9. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -170,92 EUR 581,18 EUR 12.727,67 10. Sonstige Erträge *) Summe der Erträge II. Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -1,94 2. Verwaltungsvergütung EUR -8.935,85 3. Depotbankvergütung EUR -648,64 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -0,62 5. Sonstige Aufwendungen **) EUR -991,57 Summe der Aufwendungen EUR -10.578,62 III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 2.149,05 davon erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung EUR 0,00 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne EUR 73.404,68 2. Realisierte Verluste EUR -36.565,02 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 36.839,66 V. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 38.988,71 Gesamtkostenquote ***) Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. erfolgsunabhängige Aufwendungen: erfolgsabhängige Aufwendungen: 1,1839352 % 0,0000000 % Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt EUR 1.758,85 Die KAG erhält keine Rückvergütungen aus den vom Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen. Die KAG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung. *) **) ***) Im Wesentlichen Bestandsprovision Die sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die jährliche Pauschalgebühr. Daneben können Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen, Kosten für die Prüfung, die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung entstehende Steuern, Verwaltungsgebühren und Kostenersatz staatlicher Stellen sowie Kosten der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungs- und Informationspflichten / -arten dem Sondervermögen belastet und unter sonstigen Aufwendungen ausgewiesen werden. Die Angabe der Gesamtkostenquote für LBB-PrivatDepot 4 (B) erfolgt für den Rumpfzeitraum vom 01.11.2012 bis 31.03.2013. 17 Entwicklung des Sondervermögens LBB-PrivatDepot 4 (A) I. 2012 / 2013 Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 5.708.668,13 1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -83.663,58 2. Zwischenausschüttungen EUR 0,00 3. Mittelzufluss / -abfluss (netto) EUR -670.227,63 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen: EUR 399.000,00 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen: EUR -1.069.227,63 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich EUR 16.937,07 5. Ordentlicher Nettoertrag EUR 68.318,00 6. Realisierte Gewinne EUR 434.641,14 7. Realisierte Verluste EUR -215.227,01 8. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste EUR -60.831,29 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 5.198.614,83 Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 0,00 1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr EUR 0,00 2. Zwischenausschüttungen EUR 0,00 3. Mittelzufluss / -abfluss (netto) EUR 1.338.258,81 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich EUR -29.447,12 5. Ordentlicher Nettoertrag EUR 2.149,05 6. Realisierte Gewinne EUR 73.404,68 7. Realisierte Verluste EUR -36.565,02 8. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste EUR -2.046,93 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 1.345.753,47 Entwicklung des Sondervermögens LBB-PrivatDepot 4 (B) I. a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen: EUR 1.349.403,48 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen: EUR -11.144,67 18 Berechnung der Ausschüttung insgesamt und je Anteil LBB-PrivatDepot 4 (A) insgesamt je Anteil 1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 675.817,63 3,74 2. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 287.732,13 1,59 3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00 Zur Ausschüttung verfügbar EUR 963.549,76 5,33 1. Der Wiederanlage zugeführt *) EUR -200.000,00 -1,11 2. Vortrag auf neue Rechnung EUR -696.657,83 -3,85 EUR 66.891,93 0,37 I. II. Gesamtausschüttung 1. Zwischenausschüttung EUR 0,00 0,00 2. Endausschüttung **) EUR 66.891,93 0,37 insgesamt je Anteil Berechnung der Ausschüttung insgesamt und je Anteil LBB-PrivatDepot 4 (B) 1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 0,00 0,00 2. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 38.988,71 0,83 3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00 Zur Ausschüttung verfügbar EUR 38.988,71 0,83 1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00 2. Vortrag auf neue Rechnung EUR -31.965,71 -0,68 EUR 7.023,00 0,15 I. II. Gesamtausschüttung 1. Zwischenausschüttung EUR 0,00 0,00 2. Endausschüttung **) EUR 7.023,00 0,15 Für die Ermittlung der investmentrechtlichen Besteuerungsgrundlagen liegt eine Bescheinigung nach § 5 InvStG vor. *) **) Wiederangelegte Ergebnisse aus Veräußerungsgewinnen. Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gem. § 7 Abs. 3, 3a und 3c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete. 19 Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich LBB-PrivatDepot 4 (A) Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert 2013 EUR 5.198.614,83 EUR 28,76 2012 EUR 5.708.668,13 EUR 27,94 2011 EUR 6.087.438,00 EUR 28,28 Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich LBB-PrivatDepot 4 (B) Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert 2013 EUR 1.345.753,47 EUR 28,74 2012 EUR 0,00 EUR 0,00 2011 EUR 0,00 EUR 0,00 Berlin, den 02.04.2013 Landesbank Berlin Investment GmbH Bauer Heß Vieten 20 An die Landesbank Berlin Investment GmbH Die Landesbank Berlin Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß § 44 Abs. 5 des Investmentgesetzes (InvG) den Jahresbericht des Sondervermögens LBB-PrivatDepot 4 für das Geschäftsjahr vom 1. April 2012 bis 31. März 2013 zu prüfen. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des InvG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach § 44 Abs. 5 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht den gesetzlichen Vorschriften. Berlin, den 28. Juni 2013 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Peter Kleinschmidt Wirtschaftsprüfer ppa. Ursel von Randow Wirtschaftsprüferin 21 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem in diesem Jahresbericht beschriebenen Sondervermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem Heimatland individuell zu klären. Das Sondervermögen ist als Zweckvermögen von der Körperschaftund Gewerbesteuer befreit. Die steuerpflichtigen Erträge des Sondervermögens werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801,- Euro (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 1.602,- Euro (für zusammen veranlagte Ehegatten) übersteigen. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die vom Sondervermögen ausgeschütteten Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge, der Zwischengewinn sowie der Gewinn aus dem An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese nach dem 31.12.2008 erworben wurden bzw. werden. 1) Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (so genannte Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und ausländische Quellensteuern angerechnet. Der Steuerabzug hat u. a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 Prozent. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (so genannte Günstigerprüfung). Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z. B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 Prozent oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz. Trotz Steuerabzug und höherem persönlichen Steuersatz können Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen erforderlich sein, wenn im Rahmen der Einkommensteuererklärung außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben (z. B. Spenden) geltend gemacht werden. Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst. Die steuerliche Gesetzgebung erfordert zur Ermittlung der steuerpflichtigen bzw. der kapitalertragsteuerpflichtigen Erträge eine differenzierte Betrachtung der Ertragsbestandteile. 1) Gewinne aus dem Verkauf von vor dem 01.01.2009 erworbenen Fondsanteilen sind beim Privatanleger steuerfrei. Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) Zinsen, zinsähnliche Erträge sowie ausländische Dividenden Ausgeschüttete oder thesaurierte Zinsen, zinsähnliche Erträge sowie ausländische Dividenden unterliegen bei Inlandsverwahrung dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801,- Euro bei Einzelveranlagung bzw. 1.602,- Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen. Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung und bei ausländischen Anlegern bei Nachweis der steuerlichen Ausländereigenschaft. Verwahrt der inländische Anleger die Anteile eines steuerrechtlich ausschüttenden Sondervermögens in einem inländischen Depot bei der Kapitalanlagegesellschaft oder einem Kreditinstitut (Depotfall), so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben. Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes Sondervermögen, so wird bei Thesaurierungen vor dem 01.01.2012 der Steuerabzug auf die thesaurierten, dem Steuerabzug unterliegenden Erträge des Sondervermögens in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) durch die Kapitalanlagegesellschaft selbst abgeführt. Der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Fondsanteile ermäßigt sich insoweit um den Steuerabzug zum Ablauf des Geschäftsjahres. Da die Anleger der Kapitalanlagegesellschaft regelmäßig nicht bekannt sind, kann in diesem Fall kein Kirchensteuereinbehalt erfolgen, so dass kirchensteuerpflichtige Anleger insoweit Angaben in der Einkommensteuererklärung zu machen haben. Für nach dem 31.12.2011 erfolgende Thesaurierungen stellt das Sondervermögen den depotführenden Stellen die Kapitalertragsteuer nebst den maximal anfallenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zur Verfügung. Die depotführenden Stellen nehmen den Steuerabzug wie im Ausschüttungsfall unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Anleger vor, so dass insbesondere ggf. die Kirchensteuer abgeführt werden kann. Soweit das Sondervermögen den depotführenden Stellen Beträge zur Verfügung gestellt hat, die nicht abgeführt werden müssen, erfolgt eine Erstattung. Befinden sich die Anteile im Depot bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft, so erhält der Anleger, der seiner depotführenden Stelle einen in ausreichender Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vor Ablauf des Geschäftsjahres des Sondervermögens vorlegt, den abgeführten Steuerabzug (bzw. ab 2012 den den depotführenden Stel- 22 len zur Verfügung gestellten Betrag) auf seinem Konto gutgeschrieben. Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen: a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben, Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt wird, erhält der Anleger auf Antrag von der depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung über den einbehaltenen und abgeführten Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der Anleger hat dann die Möglichkeit, den Steuerabzug im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen zu lassen. b) „normale“ Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem Kupon sowie Down-Rating-Anleihen, Floater und Reverse-Floater, c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden, Werden Anteile ausschüttender Sondervermögen nicht in einem Depot verwahrt und Ertragsscheine einem inländischen Kreditinstitut vorgelegt (Eigenverwahrung), wird der Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags vorgenommen. d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen, Dividenden von ausländischen Kapitalgesellschaften als so genannte Schachteldividenden können nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht steuerfrei sein. f) Gewinne aus dem Verkauf inländischer und ausländischer Immobilien nach Ablauf von 10 Jahren seit der Anschaffung Gewinne aus dem Verkauf inländischer und ausländischer Immobilien außerhalb der 10-Jahresfrist, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, sind beim Anleger stets steuerfrei. Ausländische Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Immobilien innerhalb von 10 Jahren seit der Anschaffung Steuerfrei bleiben ausländische Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Immobilien, auf deren Besteuerung Deutschland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (Freistellungsmethode) verzichtet hat (Regelfall). Die steuerfreien Erträge wirken sich auch nicht auf den anzuwendenden Steuersatz aus (kein Progressionsvorbehalt). Sofern im betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen ausnahmsweise die Anrechnungs-Methode vereinbart oder kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, gelten die Aussagen zur Behandlung von Gewinnen aus dem Verkauf inländischer Immobilien innerhalb von 10 Jahren seit Anschaffung analog. Die in den Herkunftsländern gezahlten Steuern können ggf. auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden, sofern die gezahlten Steuern nicht bereits auf der Ebene des Sondervermögens als Werbungskosten berücksichtigt wurden. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen Genussrechten und Investmentanteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der in § 1 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden. e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte und „cum“-erworbene Optionsanleihen. Werden Gewinne aus der Veräußerung der o. g. Wertpapiere / Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen bei Verwahrung der Anteile im Inland dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch steuerfrei, wenn die Wertpapiere auf Ebene des Sondervermögens vor dem 01.01.2009 erworben bzw. die Termingeschäfte vor dem 01.01.2009 eingegangen wurden. Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der o. g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (s. o.). Inländische Mieten und Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf inländischer Immobilien innerhalb von 10 Jahren seit Anschaffung Inländische Mieten und Dividenden der Kapitalgesellschaften sowie Gewinne aus dem Verkauf inländischer Immobilien innerhalb von 10 Jahren seit Anschaffung, die vom Sondervermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig. Bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen, die vor dem 01.01.2012 vorgenommen werden, wird ein Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) von der depotführenden Stelle bzw. der Kapitalanlagegesellschaft vorgenommen. Die depotführende Stelle berücksichtigt bei Ausschüttungen zudem einen ggf. vorliegenden Antrag auf Kirchensteuereinbehalt. Der Anleger erhält den Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) in voller Höhe sofort erstattet, sofern die Anteile bei der Kapitalanlagegesellschaft oder einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden und dort ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe oder eine NV-Bescheinigung vorliegt. Anderenfalls kann er den Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) unter Beifügung der steuerlichen Bescheinigung der depotführenden Stelle auf seine persönliche Einkommensteuerschuld anrechnen. Für nach dem 31.12.2011 erfolgende Ausschüttungen und Thesaurierungen stellt das Sondervermögen den depotführenden Stellen die Kapitalertragsteuer nebst den maximal anfallenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zur Verfügung. Die depotführenden Stellen nehmen den Steuerabzug unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Anleger vor, so dass insbesondere ggf. die Kirchensteuer abgeführt werden kann. Soweit das Sondervermö- 23 gen den depotführenden Stellen Beträge zur Verfügung gestellt hat, die nicht abgeführt werden müssen, erfolgt eine Erstattung. Kapitalanlagegesellschaft den Immobiliengewinn börsentäglich errechnet und veröffentlicht. Negative steuerliche Erträge Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese auf Ebene des Sondervermögens steuerlich vorgetragen. Diese können auf Ebene des Sondervermögens mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anleger einkommensteuerlich erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Sondervermögens endet bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Sondervermögens erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des Sondervermögens verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer des Anlegers ist nicht möglich. Inländische Mieterträge und Zinsen sowie zinsähnliche Erträge Substanzauskehrungen Substanzauskehrungen (z. B. in Form von Bauzinsen) sind nicht steuerbar. Substanzauskehrungen, die der Anleger während seiner Besitzzeit erhalten hat, sind allerdings dem steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der Fondsanteile hinzuzurechnen, d. h., sie erhöhen den steuerlichen Gewinn. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene Werden Anteile an einem Sondervermögen, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, von einem Privatanleger veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 Prozent. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug vor. Der Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Bei einer Veräußerung von vor dem 01.01.2009 erworbenen Anteilen ist der Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind die Anschaffungskosten um den Zwischengewinn zum Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerungspreis um den Zwischengewinn zum Zeitpunkt der Veräußerung zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkommensteuerlichen Erfassung von Zwischengewinnen (siehe unten) kommen kann. Zudem ist der Veräußerungspreis um die thesaurierten Erträge zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert hat, damit es auch insoweit nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem 31.12.2008 erworbener Fondsanteile ist insoweit steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anlegerebene erfassten, nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) steuerfreien Erträge zurückzuführen ist (so genannter besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn). Für Veräußerungsgewinne von Anteilen im Privatvermögen, die dem Anleger nach dem 19.05.2010 zufließen, gilt dies nur, sofern die Inländische Mieterträge, Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig 1). Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. Eine Abstandnahme vom Steuerabzug bzw. eine Vergütung des Steuerabzugs ist nur durch Vorlage einer entsprechenden NV-Bescheinigung möglich. Ansonsten erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung über die Vornahme des Steuerabzugs. Ausländische Mieterträge Bei Mieterträgen aus ausländischen Immobilien verzichtet Deutschland in der Regel auf die Besteuerung (Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens). Bei Anlegern, die nicht Kapitalgesellschaften sind, ist jedoch der Progressionsvorbehalt teilweise zu beachten. Sofern im betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen ausnahmsweise die Anrechnungsmethode vereinbart oder kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, können die in den Herkunftsländern gezahlten Ertragsteuern ggf. auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet werden, sofern die gezahlten Steuern nicht bereits auf der Ebene des Sondervermögens als Werbungskosten berücksichtigt wurden. Gewinne aus dem Verkauf inländischer und ausländischer Immobilien Thesaurierte Gewinne aus der Veräußerung inländischer und ausländischer Immobilien sind beim Anleger steuerlich unbeachtlich, soweit sie nach Ablauf von 10 Jahren seit der Anschaffung der Immobilie auf Fondsebene erzielt werden. Die Gewinne werden erst bei ihrer Ausschüttung steuerpflichtig, wobei Deutschland in der Regel auf die Besteuerung ausländischer Gewinne (Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens) verzichtet. Gewinne aus der Veräußerung inländischer und ausländischer Immobilien innerhalb der 10-Jahresfrist sind bei Thesaurierung bzw. Ausschüttung steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen. Dabei sind die Gewinne aus dem Verkauf inländischer Immobilien in vollem Umfang steuerpflichtig. Bei Gewinnen aus dem Verkauf ausländischer Immobilien verzichtet Deutschland in der Regel auf die Besteuerung (Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens). Bei Anlegern, die nicht Kapitalgesellschaften sind, ist jedoch der Progressionsvorbehalt zu beachten. Sofern im betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen ausnahmsweise die Anrechnungsmethode vereinbart oder kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, können die in den Herkunftsländern gezahlten Ertragsteuern ggf. auf die deutsche Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer angerechnet werden, sofern die gezahlten 1) Die zu versteuernden Zinsen sind gemäß § 2 Absatz 2a InvStG im Rahmen der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG zu berücksichtigen. 24 Steuern nicht bereits auf der Ebene des Sondervermögens als Werbungskosten berücksichtigt wurden. Eine Abstandnahme vom Steuerabzug bzw. eine Vergütung des Steuerabzugs ist nur durch Vorlage einer entsprechenden NV-Bescheinigung möglich. Ansonsten erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung über die Vornahme des Steuerabzugs. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen Genussrechten und Investmentfondsanteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der in § 1 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden. Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen: a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben, b) „normale“ Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem Kupon sowie Down-Rating-Anleihen, Floater und Reverse-Floater, c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen, e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte und f) „cum“-erworbene Optionsanleihen. Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen. Dabei sind Veräußerungsgewinne aus Aktien ganz 1) (bei Anlegern, die Körperschaften sind) oder zu 40 Prozent (bei sonstigen betrieblichen Anlegern, z. B. Einzelunternehmern) steuerfrei (Teileinkünfteverfahren). Veräußerungsgewinne aus Renten / Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe steuerpflichtig. Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der o. g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (s. o.). Jeweils ausgeschüttete Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne sowie Erträge aus Stillhalterprämien unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Dies gilt nicht für jeweilige Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapieren und für Gewinne aus vor dem 01.01.2009 eingegangenen Termingeschäften. Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder diese Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt wird. 1) 5 Prozent der Veräußerungsgewinne aus Aktien gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und sind somit steuerpflichtig. In- und ausländische Dividenden Vor dem 01.03.2013 dem Sondervermögen zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer Kapitalgesellschaften, die auf Anteile im Betriebsvermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind mit Ausnahme von Dividenden nach dem REITG bei Körperschaften grundsätzlich steuerfrei 2). Aufgrund der Neuregelung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden sind nach dem 28.02.2013 dem Sondervermögen aus der Direktanlage zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer Aktiengesellschaften bei Körperschaften steuerpflichtig. Von Einzelunternehmern sind Dividenden – mit Ausnahme der Dividenden nach dem REITG – zu 60 Prozent zu versteuern (Teileinkünfteverfahren). Für Erträge, die dem Anleger nach dem 19.05.2010 zufließen oder als zugeflossen gelten, gilt dies nur, sofern die Kapitalanlagegesellschaft den Aktiengewinn börsentäglich errechnet und veröffentlicht. Inländische Dividenden unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Eine Abstandnahme vom Steuerabzug bzw. eine Vergütung des Steuerabzugs ist nur durch Vorlage einer entsprechenden NV-Bescheinigung möglich. Ansonsten erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung über die Vornahme des Steuerabzugs. Ausländische Dividenden unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist (wobei von Körperschaften i. S. d. § 1 Absatz 1 Nr. 4 und 5 KStG der auszahlenden Stelle eine Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes vorliegen muss) oder die ausländischen Dividenden Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt wird. Bei gewerbesteuerpflichtigen Anlegern sind die ggf. zum Teil einkommensteuerfreien bzw. körperschaftsteuerfreien Dividendenerträge für Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags wieder hinzuzurechnen, nicht aber wieder zu kürzen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung können Dividenden von ausländischen Kapitalgesellschaften als so genannte Schachteldividenden in vollem Umfang nur dann steuerfrei sein, wenn der Anleger eine (Kapital-) Gesellschaft i. S. d. entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens ist und auf ihn durchgerechnet eine genügend hohe (Schachtel-) Beteiligung entfällt. Negative steuerliche Erträge Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese steuerlich auf Ebene des Sondervermögens vorgetragen. Diese können auf Ebene des Sondervermögens mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Sondervermögens endet bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Sondervermögens erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des Sondervermögens verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer des Anlegers ist nicht möglich. 2) 5 Prozent der Dividenden gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und sind somit letztlich doch steuerpflichtig. 25 Substanzauskehrungen Substanzauskehrungen (z. B. in Form von Bauzinsen) sind nicht steuerbar. Dies bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass die Substanzauskehrungen in der Handelsbilanz ertragswirksam zu vereinnahmen sind, in der Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Ausgleichsposten zu bilden ist und damit technisch die historischen Anschaffungskosten steuerneutral gemindert werden. Alternativ können die fortgeführten Anschaffungskosten um den anteiligen Betrag der Substanzausschüttung vermindert werden. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene Die Kapitalanlagegesellschaft kann gemäß § 5 Absatz 2 InvStG entscheiden, ob sie den so genannten Aktiengewinn (d. h. die Gewinne aus noch nicht zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen geltenden Dividenden und aus realisierten und nicht realisierten Gewinnen des Sondervermögens aus in- und ausländischen Aktien, soweit diese Dividenden und Gewinne bei Zurechnung an den Anleger steuerfrei sind) und den Immobiliengewinn (d. h. die noch nicht auf Anlegerebene erfassten, nach DBA steuerfreien Erträge) ermittelt oder hiervon absieht. An die bei der Auflegung des Sondervermögens getroffene Entscheidung ist die Kapitalanlagegesellschaft gebunden. Soweit die Kapitalanlagegesellschaft den Aktiengewinn (ab 01.03.2013 aufgrund der unter dem Punkt „In- und ausländische Dividenden“ erwähnten Gesetzesänderung zwei Aktiengewinne getrennt für Körperschaften und Einzelunternehmer – ggf. erfolgt die getrennte Veröffentlichung erst nachträglich) und den Immobiliengewinn errechnet, veröffentlicht sie diese börsentäglich jeweils als Prozentsatz des Wertes des Investmentanteils. Die steuerliche Behandlung ist dann wie folgt: Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Betriebsvermögen sind für Körperschaften zudem in Höhe des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns steuerfrei, 1) soweit die Gewinne aus noch nicht zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen geltenden Dividenden und aus realisierten und nicht realisierten Gewinnen des Sondervermögens aus inund ausländischen Kapitalgesellschaften herrühren (so genannten Aktiengewinn). Von Einzelunternehmen sind diese Veräußerungsgewinne zu 60 Prozent zu versteuern. Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Betriebsvermögen sind für betriebliche Anleger steuerfrei, soweit es sich um noch nicht zugeflossene oder noch nicht als zugeflossen geltende ausländische Mieten und realisierte und nicht realisierte Gewinne des Sondervermögens aus ausländischen Immobilien handelt, sofern Deutschland auf die Besteuerung verzichtet hat (so genannter Immobiliengewinn). Für Veräußerungsgewinne von Anteilen im Betriebsvermögen, die dem Anleger nach dem 19.05.2010 zufließen, gilt dies nur, sofern die Kapitalanlagegesellschaft den Aktiengewinn und Immobiliengewinn börsentäglich errechnet und veröffentlicht. Steuerausländer Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an ausschüttenden Sondervermögen im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle (Depotfall), wird vom Steuerabzug auf Zinsen, zinsähnliche Erträge, Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne und ausländische Dividenden Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft 1) 5 Prozent des steuerfreien Veräußerungsgewinns gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe und sind somit steuerpflichtig. der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs gemäß § 37 Absatz 2 AO zu beantragen. Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt der depotführenden Stelle. Hat ein ausländischer Anleger Anteile thesaurierender Sondervermögen im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird ihm bei vor dem 01.01.2012 erfolgenden Thesaurierungen und Nachweis seiner steuerlichen Ausländereigenschaft der Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, soweit dieser nicht auf inländische Dividenden entfällt, erstattet. Erfolgt der Antrag auf Erstattung verspätet, kann – wie bei verspätetem Nachweis der Ausländereigenschaft bei ausschüttenden Fonds – eine Erstattung gemäß § 37 Absatz 2 AO auch nach dem Thesaurierungszeitpunkt beantragt werden. Erfolgt die Thesaurierung in diesem Fall nach dem 31.12.2011, wird keine Steuer einbehalten, soweit es sich nicht um inländische Dividenden oder inländische Mieten handelt. Für inländische Dividenden und inländische Mieten erfolgt hingegen ein Steuerabzug. Inwieweit eine Anrechnung oder Erstattung dieses Steuerabzugs für den ausländischen Anleger möglich ist, hängt von dem zwischen dem Sitzstaat des Anlegers und der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab. Eine DBA-Erstattung der Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden und inländische Mieten erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn. Solidaritätszuschlag Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung vor dem 01.01.2012 die Vergütung des Steuerabzugs – beispielsweise bei ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer NV-Bescheinigung oder Nachweis der Steuerausländereigenschaft –, ist kein Solidaritätszuschlag abzuführen bzw. wird dieser bei einer Thesaurierung vergütet. Kirchensteuer Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck hat der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religionsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapitalerträgen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt. 26 Ausländische Quellensteuer Auf die ausländischen Erträge des Sondervermögens wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare Quellensteuer auf der Ebene des Sondervermögens wie Werbungskosten abziehen. In diesem Fall ist die ausländische Quellensteuer auf Anlegerebene weder anrechenbar noch abzugsfähig. Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt. Ertragsausgleich Auf Erträge entfallende Teile des Ausgabepreises für ausgegebene Anteile, die zur Ausschüttung herangezogen werden können (Ertragsausgleichsverfahren), sind steuerlich so zu behandeln wie die Erträge, auf die diese Teile des Ausgabepreises entfallen. Gesonderte Feststellung, Außenprüfung Die Besteuerungsgrundlagen, die auf Ebene des Sondervermögens ermittelt werden, sind gesondert festzustellen. Hierzu hat die Investmentgesellschaft beim zuständigen Finanzamt eine Feststellungserklärung abzugeben. Änderungen der Feststellungserklärungen, z. B. anlässlich einer Außenprüfung (§ 11 Absatz 3 InvStG) der Finanzverwaltung, werden für das Geschäftsjahr wirksam, in dem die geänderte Feststellung unanfechtbar geworden ist. Die steuerliche Zurechnung dieser geänderten Feststellung beim Anleger erfolgt dann zum Ende dieses Geschäftsjahres bzw. am Ausschüttungstag bei der Ausschüttung für dieses Geschäftsjahr. Damit treffen die Bereinigungen von Fehlern wirtschaftlich die Anleger, die zum Zeitpunkt der Fehlerbereinigung an dem Sondervermögen beteiligt sind. Die steuerlichen Auswirkungen können entweder positiv oder negativ sein. betrieblichen Anlegern ist der gezahlte Zwischengewinn unselbständiger Teil der Anschaffungskosten, die nicht zu korrigieren sind. Bei Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils bildet der erhaltene Zwischengewinn einen unselbständigen Teil des Veräußerungserlöses. Eine Korrektur ist nicht vorzunehmen. Die Zwischengewinne können regelmäßig auch den Abrechnungen sowie den Erträgnisaufstellungen der Banken entnommen werden. Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen In den Fällen der Verschmelzung eines inländischen Sondervermögens in ein anderes inländisches Sondervermögen kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d. h., dieser Vorgang ist steuerneutral. Das Gleiche gilt für die Übertragung aller Vermögensgegenstände eines inländischen Sondervermögens auf eine inländische Investmentaktiengesellschaft oder ein Teilgesellschaftsvermögen einer inländischen Investmentaktiengesellschaft. Erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine Barzahlung im Sinne des § 40 InvG, ist diese wie eine Ausschüttung eines sonstigen Ertrags zu behandeln. Vom übertragenden Sondervermögen erwirtschaftete und noch nicht ausgeschüttete Erträge werden den Anlegern zum Übertragungsstichtag als sog. ausschüttungsgleiche Erträge steuerlich zugewiesen. Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze (so genannte transparente Besteuerung) gelten nur, wenn sämtliche Besteuerungsgrundlagen im Sinne des § 5 Absatz 1 InvStG bekannt gemacht werden (so genannte steuerliche Bekanntmachungspflicht). Dies gilt auch insoweit, als das Sondervermögen Anteile an anderen inländischen Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften, EU-Investmentanteile und ausländische Investmentanteile, die keine EU-Investmentanteile sind, erworben hat (Zielfonds i. S. d. § 10 InvStG) und diese ihren steuerlichen Bekanntmachungspflichten nachkommen. Die Kapitalanlagegesellschaft ist bestrebt, sämtliche Besteuerungsgrundlagen, die ihr zugänglich sind, bekannt zu machen. Zwischengewinnbesteuerung Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder Rückgabepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen sowie Gewinne aus der Veräußerung von nicht in § 1 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen, die vom Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und infolgedessen beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden (etwa Stückzinsen aus festverzinslichen Wertpapieren vergleichbar). Der vom Sondervermögen erwirtschaftete Zwischengewinn ist bei Rückgabe oder Verkauf der Anteile durch Steuerinländer einkommensteuerpflichtig. Der Steuerabzug auf den Zwischengewinn beträgt 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischengewinn kann im Jahr der Zahlung einkommensteuerlich als negative Einnahme abgesetzt werden, wenn ein Ertragsausgleichsverfahren durchgeführt wird und sowohl bei der Veröffentlichung des Zwischengewinns als auch im Rahmen der von den Berufsträgern zu bescheinigenden Steuerdaten hierauf hingewiesen wird. Er wird bereits beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Wird der Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich 6 Prozent des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils als Zwischengewinn anzusetzen. Bei Die erforderliche Bekanntmachung kann jedoch nicht garantiert werden, insbesondere soweit das Sondervermögen Zielfonds erworben hat und diese ihren steuerlichen Bekanntmachungspflichten nicht nachkommen. In diesem Fall werden die Ausschüttungen und der Zwischengewinn des jeweiligen Zielfonds sowie 70 Prozent der Wertsteigerung im letzten Kalenderjahr des jeweiligen Zielfonds (mindestens jedoch 6 Prozent des Rücknahmepreises) als steuerpflichtiger Ertrag auf der Ebene des Sondervermögens angesetzt. Die Kapitalanlagegesellschaft ist zudem bestrebt, Besteuerungsgrundlagen außerhalb des § 5 Absatz 1 InvStG (wie insbesondere den Aktiengewinn, den Immobiliengewinn und den Zwischengewinn) bekannt zu machen. EU-Zinsrichtlinie / Zinsinformationsverordnung Die Zinsinformationsverordnung (kurz ZIV), mit der die Richtlinie 2003 48/EG des Rates vom 3. Juni 2003, ABL. EU Nr. L 157 S. 38 umgesetzt wird, soll grenzüberschreitend die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet der EU sicherstellen. Mit einigen Drittstaaten (insbesondere mit der Schweiz, Liechtenstein, 27 Channel Islands, Monaco und Andorra) hat die EU Abkommen abgeschlossen, die der EU-Zinsrichtlinie weitgehend entsprechen. Informationen zu den Rechtssachen „Manninen“ und „Meilicke“ Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine im europäischen Ausland oder bestimmten Drittstaaten ansässige natürliche Person von einem deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle handelt) gutgeschrieben erhält, von dem deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentralamt für Steuern und von dort aus letztlich an die ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Direktanlage in Aktien in der Rechtssache „Manninen“ für einen finnisch-schwedischen Sachverhalt entschieden, dass die Versagung der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern auf ausländische Dividenden nach finnischem Recht europarechtswidrig ist. Entsprechend werden grundsätzlich Zinserträge, die eine natürliche Person in Deutschland von einem ausländischen Kreditinstitut im europäischen Ausland oder in bestimmten Drittstaaten erhält, von dem ausländischen Kreditinstitut letztlich an das deutsche Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Alternativ behalten einige ausländische Staaten Quellensteuern ein, die in Deutschland anrechenbar sind. Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der Europäischen Union bzw. in den beigetretenen Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die grenzüberschreitend in einem anderen EU-Land ihr Depot oder Konto führen und Zinserträge erwirtschaften. U. a. Luxemburg und die Schweiz haben sich verpflichtet, von den Zinserträgen eine Quellensteuer i. H. v. 20 Prozent (ab 01.07.2011: 35 Prozent) einzubehalten. Der Anleger erhält im Rahmen der steuerlichen Dokumentation eine Bescheinigung, mit der er sich die abgezogenen Quellensteuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung anrechnen lassen kann. Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu lassen, indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber dem ausländischen Kreditinstitut abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorgegebenen Finanzbehörden zu melden. Nach der ZIV ist von der Kapitalanlagegesellschaft für jeden in- und ausländischen Fonds anzugeben, ob er der ZIV unterliegt (in scope) oder nicht (out of scope). Für diese Beurteilung enthält die ZIV zwei wesentliche Anlagegrenzen: Wenn das Vermögen eines Fonds aus höchstens 15 Prozent Forderungen im Sinne der ZIV besteht, haben die Zahlstellen, die letztendlich auf die von der Kapitalanlagegesellschaft gemeldeten Daten zurückgreifen, keine Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu versenden. Ansonsten löst die Überschreitung der 15 Prozent-Grenze eine Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszentralamt für Steuern über den in der Ausschüttung enthaltenen Zinsanteil aus. Bei Überschreiten der 25 Prozent-Grenze ist der in der Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile enthaltene Zinsanteil zu melden. Handelt es sich um einen ausschüttenden Fonds, so ist zusätzlich im Falle der Ausschüttung der darin enthaltene Zinsanteil an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds, erfolgt eine Meldung konsequenterweise nur im Falle der Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils. Grunderwerbsteuer Der Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen löst keine Grunderwerbsteuer aus. Auch in Deutschland konnte unter Geltung des sog. Anrechnungsverfahrens (in der Regel bis Ende des Veranlagungszeitraumes 2000) nur die auf inländische Dividenden entfallende Körperschaftsteuer, nicht aber die ausländische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers angerechnet werden. Diese steuerliche Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Dividenden hat der EuGH in seinem Urteil vom 06.03.2007 (Rechtssache „Meilicke“) beanstandet und hierbei die zeitliche Wirkung des Urteils nicht beschränkt. Die verfahrensrechtliche Rechtslage nach nationalen Vorschriften ist derzeit insbesondere für die Fondsanlage noch unklar. Zur Wahrung möglicher Rechte kann es sinnvoll sein, insbesondere im Hinblick auf die Offenhaltung von Steuerbescheiden, sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die dargestellten steuerlichen Auswirkungen nachteilig beeinflussen. Die steuerlichen Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Anlegern wird grundsätzlich empfohlen, sich von einem Steuerberater über die steuerlichen Auswirkungen aus dem Erwerb, Halten bzw. Verkauf von Fondsanteilen beraten zu lassen. 28 Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerrechtlichen Angaben An die Investmentgesellschaft Landesbank Berlin Investment GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft). Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG zu prüfen, ob die vorgenannten von der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG zu veröffentlichenden Angaben für das Investmentvermögen LBB-PrivatDepot 4 (A) nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Bei der Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben wurde auf die Buchführung bzw. die Aufzeichnungen und den Jahresbericht für den betreffenden Zeitraum zurückgegriffen. Bestandteile der Ermittlung sind Überleitungsrechnungen nach steuerrechtlichen Vorschriften sowie die Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerrechtlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Ziel-Investmentvermögen) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Ziel-Investmentvermögen vorliegenden steuerrechtlichen Angaben. In die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Unsere Aufgabe war es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes bekannt zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Grundlage für unsere Prüfung waren der von einem Abschlussprüfer geprüfte Jahresbericht, die diesem zugrunde liegende Buchführung und sonstige Aufzeichnungen der Gesellschaft. Gegenstand unserer Beurteilung waren die darauf beruhenden Überleitungsrechnungen und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung umfasste insbesondere die steuerrechtliche Qualifikation von Kapitalanlagen, Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerrechtlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Ziel-Investmentvermögen investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Ziel-Investmentvermögen von anderen zur Verfügung gestellten steuerrechtlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerrechtlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerrechtlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Frankfurt am Main, 17. Juni 2013 Nicht Gegenstand unseres Auftrages war es, die uns vorgelegten Unterlagen und Angaben analog einer handelsrechtlichen Abschlussprüfung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen; insoweit haben wir uns ohne weitere Prüfungshandlungen auf den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers gestützt. Auch darüber hinaus sind wir von der Vollständigkeit und Richtigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und Angaben der Gesellschaft ausgegangen. PwC FS Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Ralf Lindauer Steuerberater Marcel Tatter 29 Nachweis der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz (InvStG) LBB-PrivatDepot 4 (A) Endausschüttung ISIN: WKN: DE000A0DNG24 A0DNG2 Geschäftsjahresbeginn: 01.04.2012 Geschäftsjahresende: 31.03.2013 Privatvermögen 1) Betriebsvermögen Betriebsvermögen EStG 2) KStG 3) Zahltag: Ex-Tag: 14.06.2013 14.06.2013 Beschlusstag: pro Anteil EUR pro Anteil EUR 24.05.2013 pro Anteil EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,3919932 0,3919932 0,3919932 nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener Kapitalertragsteuer 0,3700000 0,3700000 0,3700000 aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000 bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,3919932 0,3919932 0,3919932 0,0984543 0,0984543 0,0984543 bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG 5) – 0,0000000 0,0000000 dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 – – ee) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG sind 0,0000000 – – ff) 0,0000000 – – aa) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG in Verbindung mit § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG 5) – 0,0819785 0,0000000 cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG 6) – 0,3467205 0,3467205 gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000 hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000000 0,0000000 0,0000000 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung In den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 7) 0,0662025 0,0662025 0,0662025 jj) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) 10) – 0,0535501 0,0000000 kk) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 7) 0,0021956 0,0021956 0,0021956 ll) – 0,0000092 0,0000000 – – 0,0804924 in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) 11) mm) Erträge im Sinne des § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG d) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge aa) im Sinne des § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,4741650 0,4741650 0,4741650 bb) im Sinne des § 7 Abs. 3 InvStG 0,0162825 0,0162825 0,0162825 cc) im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 5 InvStG in der Fassung bis zum Inkrafttreten des OGAW-IV-UmsG (danach Satz 4), 0,0712809 soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,0712809 0,0712809 – – – aa) nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) 0,0160017 0,0356136 0,0356136 bb) in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 8) 12) – 0,0337725 0,0000000 cc) nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000 dd) in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 8) 13) – 0,0000000 0,0000000 ee) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8) 9) 0,0005489 0,0017823 0,0017823 ff) – 0,0000142 0,0000000 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0312196 0,0312196 0,0312196 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0219932 0,0219932 0,0219932 i) Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten 0,0437589 0,0437589 0,0437589 e) (weggefallen) f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 8) 14) 30 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) Privatvermögen: Investmentanteile, die von Anteilinhabern steuerrechtlich im Privatvermögen gehalten werden. Betriebsvermögen EStG: Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Einkommensteuergesetz besteuert werden, im Betriebsvermögen gehalten werden. Betriebsvermögen KStG: Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert werden, im Betriebsvermögen gehalten werden. Ausschüttung gemäß Randziffer 12 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009. Die Erträge und Gewinne sind zu 100 % ausgewiesen. Die Erträge sind netto ausgewiesen. Die Einkünfte sind zu 100 % ausgewiesen. Die Quellensteuern sind im Betriebsvermögen zu 100 % ausgewiesen. Nicht in Buchstabe f) aa) enthalten. Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist: 0,0521267 EUR pro Anteil. Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist: 0,0000092 EUR pro Anteil. Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist: 0,0331277 EUR pro Anteil. Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist: 0,0000000 EUR pro Anteil. Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist: 0,0000142 EUR pro Anteil. 31 Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerrechtlichen Angaben An die Investmentgesellschaft Landesbank Berlin Investment GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft). Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG zu prüfen, ob die vorgenannten von der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG zu veröffentlichenden Angaben für das Investmentvermögen LBB-PrivatDepot 4 (B) nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Bei der Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben wurde auf die Buchführung bzw. die Aufzeichnungen und den Jahresbericht für den betreffenden Zeitraum zurückgegriffen. Bestandteile der Ermittlung sind Überleitungsrechnungen nach steuerrechtlichen Vorschriften sowie die Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerrechtlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Ziel-Investmentvermögen) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Ziel-Investmentvermögen vorliegenden steuerrechtlichen Angaben. In die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Unsere Aufgabe war es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes bekannt zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Grundlage für unsere Prüfung waren der von einem Abschlussprüfer geprüfte Jahresbericht, die diesem zugrunde liegende Buchführung und sonstige Aufzeichnungen der Gesellschaft. Gegenstand unserer Beurteilung waren die darauf beruhenden Überleitungsrechnungen und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung umfasste insbesondere die steuerrechtliche Qualifikation von Kapitalanlagen, Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerrechtlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Ziel-Investmentvermögen investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Ziel-Investmentvermögen von anderen zur Verfügung gestellten steuerrechtlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerrechtlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerrechtlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Frankfurt am Main, 17. Juni 2013 Nicht Gegenstand unseres Auftrages war es, die uns vorgelegten Unterlagen und Angaben analog einer handelsrechtlichen Abschlussprüfung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen; insoweit haben wir uns ohne weitere Prüfungshandlungen auf den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers gestützt. Auch darüber hinaus sind wir von der Vollständigkeit und Richtigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und Angaben der Gesellschaft ausgegangen. PwC FS Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Ralf Lindauer Steuerberater Marcel Tatter 32 Nachweis der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz (InvStG) LBB-PrivatDepot 4 (B) Endausschüttung ISIN: WKN: DE000A1JSHH9 A1JSHH Geschäftsjahresbeginn: 01.11.2012 Geschäftsjahresende: 31.03.2013 Privatvermögen 1) Betriebsvermögen Betriebsvermögen EStG 2) KStG 3) Zahltag: Ex-Tag: 14.06.2013 14.06.2013 Beschlusstag: pro Anteil EUR pro Anteil EUR 03.06.2013 pro Anteil EUR § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,1500000 0,1500000 0,1500000 nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener Kapitalertragsteuer 0,1500000 0,1500000 0,1500000 aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000 bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000000 0,0000000 0,0000000 0,1500000 0,1500000 0,1500000 0,0092367 0,0092367 0,0092367 bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG 5) – 0,0000000 0,0000000 dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0,0369462 – – ee) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG sind 0,0000000 – – ff) 0,0000000 – – aa) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG in Verbindung mit § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG 5) – 0,0000000 0,0000000 cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG 6) – 0,1216358 0,1216358 gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000 hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000000 0,0000000 0,0000000 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung In den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 7) 0,0048407 0,0048407 0,0048407 jj) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) 10) – 0,0000000 0,0000000 kk) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 7) 0,0043390 0,0043390 0,0043390 ll) – 0,0000000 0,0000000 – – 0,0000000 in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) 11) mm) Erträge im Sinne des § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG d) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge aa) im Sinne des § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,1217516 0,1217516 0,1217516 bb) im Sinne des § 7 Abs. 3 InvStG 0,0005389 0,0005389 0,0005389 cc) im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 5 InvStG in der Fassung bis zum Inkrafttreten des OGAW-IV-UmsG (danach Satz 4), 0,0001158 soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0,0001158 0,0001158 – – – aa) nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) 0,0001254 0,0022255 0,0022255 bb) in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 8) 12) – 0,0021961 0,0000000 cc) nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 0,0000000 0,0000000 0,0000000 dd) in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 8) 13) – 0,0000000 0,0000000 ee) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8) 9) 0,0010848 0,0011074 0,0011074 ff) – 0,0000000 0,0000000 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0075987 0,0075987 0,0075987 h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0036506 0,0036506 0,0036506 i) Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten 0,0092367 0,0092367 0,0092367 e) (weggefallen) f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 8) 14) 33 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) Privatvermögen: Investmentanteile, die von Anteilinhabern steuerrechtlich im Privatvermögen gehalten werden. Betriebsvermögen EStG: Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Einkommensteuergesetz besteuert werden, im Betriebsvermögen gehalten werden. Betriebsvermögen KStG: Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert werden, im Betriebsvermögen gehalten werden. Ausschüttung gemäß Randziffer 12 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009. Die Erträge und Gewinne sind zu 100 % ausgewiesen. Die Erträge sind netto ausgewiesen. Die Einkünfte sind zu 100 % ausgewiesen. Die Quellensteuern sind im Betriebsvermögen zu 100 % ausgewiesen. Nicht in Buchstabe f) aa) enthalten. Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist: 0,0000000 EUR pro Anteil. Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist: 0,0000000 EUR pro Anteil. Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist: 0,0021243 EUR pro Anteil. Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist: 0,0000000 EUR pro Anteil. Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist: 0,0000000 EUR pro Anteil. 34 Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin Landesbank Berlin Investment GmbH Kapitalanlagegesellschaft Kurfürstendamm 201 10719 Berlin Postfach 11 08 09 10838 Berlin Aufsichtsrat Telefon: 0 30 / 2 45-6 45 00 Telefax: 0 30 / 2 45-6 46 50 Dr. Johannes Evers Vorsitzender der Vorstände, Landesbank Berlin AG, Berlin Landesbank Berlin Holding AG, Berlin - Stellvertretender Vorsitzender - Internet: www.lbb-invest.de E-Mail: [email protected] Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Handelsregister-Nummer: HRB 29 288 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EUR 10,2 Mio. Haftendes Eigenkapital: EUR 9,7 Mio. (Stand: 31.12.2012) Gesellschafter Landesbank Berlin Holding AG, Berlin Depotbank Landesbank Berlin AG Alexanderplatz 2 10178 Berlin Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EUR 1.200,0 Mio. Haftendes Eigenkapital: EUR 3.603,5 Mio. (Stand: 31.12.2012) Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin Serge Demolière Mitglied des Vorstandes, Landesbank Berlin AG, Berlin - Vorsitzender - Dr. Michael Endres Ehem. Mitglied des Vorstandes, Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main Vorsitzender des Kuratoriums, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Frankfurt/Main Frank Gilly Vorsitzender der Geschäftsleitung, Berliner Bank, NL der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Berlin Hans Jürgen Kulartz Mitglied des Vorstandes, Landesbank Berlin AG, Berlin Patrick Tessmann Mitglied des Vorstandes, Landesbank Berlin AG, Berlin Geschäftsführung Andrea Daniela Bauer, Berlin (Sprecherin) Andreas Heß, Berlin Dyrk Vieten, Berlin 35 Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin Von der LBB-INVEST werden zzt. folgende Publikumsfonds verwaltet: 1. Richtlinienkonforme Sondervermögen a) Aktienfonds Deutschland-INVEST WKN 847928 / ISIN DE0008479288 (aufgelegt am 12.11.1990 bis 30.06.2006 als BB-Deutschland-INVEST) Europa-INVEST WKN 847924 / ISIN DE0008479247 (aufgelegt am 31.10.1989 bis 30.06.2006 als BB-Europa-INVEST) GO EAST-INVEST WKN 977017 / ISIN DE0009770172 (aufgelegt am 01.12.1995 als BB-Tschechien-INVEST und vom 01.04.2004 bis 30.06.2006 weitergeführt als BB-GO EAST-INVEST) Keppler-Emerging Markets-LBB-INVEST WKN A0ERYQ / ISIN DE000A0ERYQ0 (aufgelegt am 30.08.2006) Keppler-Global Value-LBB-INVEST WKN A0JKNP / ISIN DE000A0JKNP9 (aufgelegt am 02.07.2007) LINGOHR-ALPHA-SYSTEMATIC-LBB-INVEST 1) WKN A0ERYR / ISIN DE000A0ERYR8 (aufgelegt am 15.08.2006) LINGOHR-AMERIKA-SYSTEMATIC-LBB-INVEST WKN 847943 / ISIN DE0008479437 (aufgelegt am 29.12.1993 bis 30.06.2006 als BB-Amerika-INVEST) LINGOHR-ASIEN-SYSTEMATIC-LBB-INVEST WKN 847938 / ISIN DE0008479387 (aufgelegt am 21.04.1992 als BB-Asien-INVEST und vom 01.04.2004 bis 30.06.2006 weitergeführt als LINGOHR-ASIEN-SYSTEMATIC-BB-INVEST) LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-LBB-INVEST WKN 532009 / ISIN DE0005320097 (aufgelegt am 01.10.2003 bis 30.06.2006 als LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-BB-INVEST) LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST WKN 977479 / ISIN DE0009774794 (aufgelegt am 01.10.1996 bis 30.06.2006 als LINGOHR-SYSTEMATIC-BB-INVEST) TopPortfolio-INVEST WKN 977494 / ISIN DE0009774943 (aufgelegt am 02.03.1998 bis 30.06.2006 als BB-TopPortfolio-INVEST) 1) Anteilscheinausgabe eingestellt; Verwaltung gekündigt zum 31.05.2013. WachstumGlobal-INVEST WKN 979906 / ISIN DE0009799064 (aufgelegt am 01.11.1999 als BB-Millennium-INVEST und vom 01.07.2006 bis 31.10.2008 weitergeführt als Millennium-INVEST) b) Rentenfonds EuroRent-INVEST WKN 847925 / ISIN DE0008479254 (aufgelegt am 27.12.1989 als BB-DMrent-INVEST und vom 01.10.2000 bis 30.06.2006 weitergeführt als BB-EuroRent-INVEST) Führ-Corporate Bond-LBB-INVEST WKN A0M6J9 / ISIN DE000A0M6J90 (aufgelegt am 01.04.2009) LBB-BasisRentenfonds WKN A1CXYW / ISIN DE000A1CXYW8 (aufgelegt am 02.01.2013) Multirent-INVEST WKN 847921 / ISIN DE0008479213 (aufgelegt am 31.01.1989 bis 30.06.2006 als BB-Multirent-INVEST) Multizins-INVEST WKN 978606 / ISIN DE0009786061 (aufgelegt am 01.02.1999 bis 30.06.2006 als BB-Multizins-INVEST) Weltzins-INVEST WKN A1CXYM / ISIN DE000A1CXYM9 (aufgelegt am 01.07.2010) c) Mischfonds EuroK-INVEST WKN 977008 / ISIN DE0009770081 (aufgelegt am 31.10.1994 als BB-DMGeldmarkt-INVEST, vom 01.04.2001 bis 30.06.2006 weitergeführt als BB-EuroGeldmarkt-INVEST und vom 01.07.2006 bis 30.06.2011 als EuroGeldmarkt-INVEST) Europa-80 Save-INVEST WKN A1CXYP / ISIN DE000A1CXYP2 (aufgelegt am 30.09.2010) PMIM-MultiAsset-LBB-INVEST WKN A1CXYQ / ISIN DE000A1CXYQ0 (aufgelegt am 16.01.2012) Private Banking Premium Chance WKN 532002 / ISIN DE0005320022 (aufgelegt am 01.04.2003 bis 31.12.2009 als Private Banking Premium Aktiendachfonds) 36 Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin Private Banking Struktur WKN A0DNG7 / ISIN DE000A0DNG73 (aufgelegt am 01.06.2005) LBB-PrivatDepot 4 (A) WKN A0DNG2 / ISIN DE000A0DNG24 (aufgelegt am 01.04.2005 bis 31.10.2012 als Stratego Chance) UC Multimanager Global - LBB-INVEST WKN 979915 / ISIN DE0009799155 (aufgelegt am 22.09.2004 bis 30.06.2006 als UC Multimanager Global - BB-INVEST) LBB-PrivatDepot 4 (B) WKN A1JSHH / ISIN DE000A1JSHH9 (aufgelegt am 01.11.2012) WeltKap-INVEST WKN 977483 / ISIN DE0009774836 (aufgelegt am 02.01.1997 bis 30.06.2006 als BB-WeltKap-INVEST) d) Dachfonds Best-INVEST 100 WKN 531982 / ISIN DE0005319826 (aufgelegt am 18.09.2000) Best-INVEST Bond Satellite WKN 531990 / ISIN DE0005319909 (aufgelegt am 01.12.2003) Private Banking Premium Ertrag WKN 532003 / ISIN DE0005320030 (aufgelegt am 01.04.2003 bis 31.12.2009 als Private Banking Premium Rentendachfonds) Stratego Grund WKN A0ERSF / ISIN DE000A0ERSF5 (aufgelegt am 01.09.2005) VermögensStruktur Konservativ WKN A0M6J4 / ISIN DE000A0M6J41 (aufgelegt am 02.01.2008) VermögensStruktur Wachstum WKN A0M6J5 / ISIN DE000A0M6J58 (aufgelegt am 02.01.2008) 2. Gemischte Sondervermögen a) Dachfonds Best-INVEST 30 WKN 531980 / ISIN DE0005319800 (aufgelegt am 18.09.2000) Des Weiteren werden noch 31 Spezial-Sondervermögen (Stand: 01.04.2013) verwaltet. Best-INVEST 50 WKN 531981 / ISIN DE0005319818 (aufgelegt am 18.09.2000) Hinweise: b) Mischfonds LBB-PrivatDepot 1 (A) WKN A0DNG5 / ISIN DE000A0DNG57 (aufgelegt am 01.04.2005 bis 31.10.2012 als Stratego Ertrag) Die Gesellschaft hat die nachfolgenden Aufgaben ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) auf vertraglicher Basis zur Wahrnehmung durch das Auslagerungsunternehmen delegiert und der Bankaufsichtsbehörde gemäß § 16 Absatz 5 des Investmentgesetzes angezeigt: 1. an die Landesbank Berlin AG, Berlin: LBB-PrivatDepot 1 (B) WKN A1JSHE / ISIN DE000A1JSHE6 (aufgelegt am 01.11.2012) - Aufgaben, die sich aus dem Wertpapierhandelsgesetz ergeben, sowie die Prüfung der Marktgerechtigkeit der Handelsgeschäfte und damit zusammenhängende Nebendienstleistungen LBB-PrivatDepot 2 (A) WKN 531992 / ISIN DE0005319925 (aufgelegt am 01.04.2005 bis 31.10.2012 als Stratego Konservativ) - Aufgaben hinsichtlich der Risikomessung, die sich aufgrund der gemäß § 51 Absatz 3 InvG erlassenen Derivateverordnung ergeben - Aufgaben der Revision der Gesellschaft - Aufgaben der Informationsverarbeitung und kaufmännische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Archivsystem LBB-PrivatDepot 2 (B) WKN A1JSHF / ISIN DE000A1JSHF3 (aufgelegt am 01.11.2012) LBB-PrivatDepot 3 (A) WKN A0DNG1 / ISIN DE000A0DNG16 (aufgelegt am 01.04.2005 bis 31.10.2012 als Stratego Wachstum) LBB-PrivatDepot 3 (B) WKN A1JSHG / ISIN DE000A1JSHG1 (aufgelegt am 01.11.2012) 2. an die T-Systems International GmbH, Frankfurt/Main: - Aufbau und Vorhaltung einer Kontoevidenzzentrale, die gemäß § 24c KWG dem automatisierten Kontoabruf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dient Die Gesellschaft erteilt Aufträge nur an sorgfältig ausgewählte Gegenparteien. Mit der Abwicklung von Transaktionen für Rechnung des Sondervermögens können überwiegend Unternehmen beauftragt wer- 37 Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin den, mit denen die Gesellschaft über eine wesentliche Beteiligung verbunden ist oder mit denen sie im Konzernverbund steht. Die Gesellschaft kann geldwerte Vorteile wie z. B. Broker-Research, Finanzanalysen oder sonstige geldwerte Vorteile, die ihr im Zusammenhang mit Transaktionen für das Sondervermögen von Gegenparteien angeboten werden, vereinnahmen. Die vorgenannten geldwerten Vorteile wird die Gesellschaft bei ihren Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber verwenden. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Anteile von Investmentfonds der LBB-INVEST werden i. d. R. unter Einschaltung Dritter, d. h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die LBB-INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die LBB-INVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d. h. aus ihrem eigenen Vermögen. Stand: April 2013