LBB-PrivatDepot 4 - FONDS professionell

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LBB-PrivatDepot 4 - FONDS professionell
LBB-PrivatDepot 4
Jahresbericht
vom 1. April 2012 bis 31. März 2013
Fondsverwaltung: Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin
April 2013
Der Kauf und Verkauf von Investmentanteilen erfolgt auf der Basis des
zurzeit gültigen Verkaufsprospektes und der Allgemeinen Vertragsbedingungen in Verbindung mit den Besonderen Vertragsbedingungen,
ergänzt durch den letzten Jahresbericht. Wenn der Stichtag des Jahresberichts länger als acht Monate zurückliegt, ist dem Erwerber auch
der Halbjahresbericht vor Vertragsschluss anzubieten. Es ist nicht
gestattet, von dem Prospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis
von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht im Prospekt enthalten
sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers.
Informationen über Änderungen der Vertragsbedingungen werden im
elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft (www.lbb-invest.de) veröffentlicht. Wesentliche
Änderungen der Anlagepolitik im Rahmen der geltenden Vertragsbedingungen werden von der Kapitalanlagegesellschaft auf ihrer vorgenannten Homepage erläutert.
Dem Vertragsverhältnis zwischen Kapitalanlagegesellschaft und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht
zugrunde gelegt. Gemäß den jeweiligen Allgemeinen Vertragsbedingungen ist der Sitz der Kapitalanlagegesellschaft Gerichtsstand für
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Anleger keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Laut § 123 Absatz 1 InvG sind
sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften in deutscher Sprache
abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die
Kapitalanlagegesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation mit
ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Investmentgesetzes können Verbraucher die Ombudsstelle für Investmentfonds
des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die
Kontaktdaten lauten:
Büro der Ombudsstelle des BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Telefon: (030) 6449046-0
Telefax: (030) 6449046-29
E-Mail: [email protected]
www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Eine ladungsfähige Anschrift der Landesbank Berlin Investment GmbH,
die Namen der gesetzlichen Vertreter, das Handelsregister, bei dem
die Landesbank Berlin Investment GmbH eingetragen ist, und die Handelsregister-Nummer finden Sie am Ende dieses Verkaufsprospektes.
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der
Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, Tel.:
(069) 2388-1907 oder -1906, Fax: (069) 2388-1919, [email protected], wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon
unberührt.
Stand: April 2013
Wichtiger Hinweis
Änderung der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen:
Anpassung der Vertragsbedingungen an das neue Investmentgesetz
in der Fassung des OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes sowie Errichtung
von unterschiedlichen Anteilklassen und Namensänderung
Die Landesbank Berlin Investment GmbH hat mit Genehmigung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Vertragsbedingungen des Sondervermögens mit Wirkung zum 1. November
2012 geändert. Die Änderung beinhaltet die Anpassung der Vertragsbedingungen an das Investmentgesetz in seiner derzeit gültigen Fassung.
Des Weiteren wurde eine Namensänderung in LBB-PrivatDepot 4 vorgenommen und das Sondervermögen besteht seitdem aus zwei Anteilklassen. Diese werden durch den Zusatz (A) bzw. (B) gekennzeichnet.
Bis zum 31. Oktober 2012 ausgegebene Anteile wurden zur Anteilklasse (A).
Die Änderungen sind ebenfalls den Bekanntmachungen im Bundesanzeiger und auf unserer Homepage vom Oktober 2012 zu entnehmen.
Geänderte gesetzliche Verkaufsunterlagen sind bei der LBB-INVEST
seit 1. November 2012 erhältlich.
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen: Anpassung der
Kostenregelung in den Besonderen Vertragsbedingungen an die
Muster der Finanzaufsicht
Die Landesbank Berlin Investment GmbH ändert mit Genehmigung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Besonderen
Vertragsbedingungen.
Neben einigen redaktionellen Änderungen wird die Kostenregelung
in den Besonderen Vertragsbedingungen an die Musterregelungen
der BaFin angepasst. Damit wird eine Vorgabe des Gesetzgebers
umgesetzt. Diese Anpassungen – inhaltlich für den Anleger nachteilige Änderungen sind damit nicht verbunden – treten am 1. Juli 2013 in
Kraft.
Die Änderungen sind den individuellen Bekanntmachungen der jeweiligen Fonds im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) und auf
unserer Homepage zu entnehmen. Geänderte gesetzliche Verkaufsunterlagen werden bei der LBB-INVEST ab 1. Juli 2013 erhältlich sein.
1
Jahresbericht des LBB-PrivatDepot 4 (ehemals Stratego Chance)
für das Geschäftsjahr vom 1. April 2012 bis 31. März 2013
Der Fonds Stratego Wachstum hat am 1. November 2012 seinen Namen
geändert. Damit einher ging eine Aufteilung des Fonds in zwei Anteilklassen (A und B) sowie eine Änderung der Anlagepolitik im Rahmen
der Vertragsbedingungen.
Bei dem LBB-PrivatDepot 4 handelt es sich um einen gemischten
Investmentfonds. Der Fonds investiert bis zu 50 % seines Wertes in
Rentenpapieren und Rentenfonds. Maximal 75 % (zurzeit 60 %) werden
in Aktien, Aktienfonds und Rohstofffonds investiert. Für bis zu 15 %
(zurzeit 10 %) können Immobilien- und REITS-Sondervermögen und
Immobilienaktien erworben werden. Daneben können bis zu 100 % in
Geldmarktinstrumenten und bis zu 49 % in Bankguthaben investiert
werden, sodass der Fonds bis zu 100 % in Rentenpapieren, Rentenfonds, Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben investiert.
Im Rahmen dieser Anlagepolitik wird die Gewichtung der Assetklassen
je nach Markteinschätzung innerhalb der in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Anlagegrenzen für die Gewichtung der einzelnen Vermögensgegenstände flexibel gesteuert und kann an die
jeweilige Marktsituation schnell angepasst werden.
Zielsetzung der Investmentstrategie ist die mittel- und langfristige
Erreichung einer angemessenen Wertentwicklung in Euro durch eine
weltweite Aktien- und Rentenanlage mit Schwerpunkt Europa und die
Beimischung von aussichtsreichen Immobilien- und Rohstofffonds.
Per Ende März 2013 waren 6,70 % des Fondsvermögens direkt in Aktien,
16,62 % in Aktienfonds und 3,31 % in Rohstofffonds investiert. Dabei
waren Finanzunternehmen sowohl absolut gesehen als auch gemessen an der Marktkapitalisierung gering vertreten. Vielversprechender
erschienen dagegen ausgewählte Titel aus den Branchen Energie,
Pharma und Konsumgüter, bei denen ein vergleichsweise starkes
Umsatz- und Ertragswachstum erwartet wurde und die dementsprechend im Fonds überrepräsentiert waren. Regional betrachtet konzentrierten sich die Aktienanlagen auf den europäischen Markt. Im
Rohstoffbereich wurde ein Schwerpunkt auf den Ölsektor gesetzt.
Anfänglich kam es zu einem Rückschlag auf den weltweiten Aktienund Rohstoffmärkten, da die Euro-Schuldenkrise und Hinweise auf
eine Abschwächung der Konjunktur in Europa die Anlegerstimmung
belasteten. Später kam es zu einem Trendwechsel, da die politischen
Ansätze zur Lösung der Krise wie der europäische Fiskalpakt zur Konsolidierung der Staatsfinanzen und die Rettungsinstrumente EFSF und
ESM insgesamt zu einer Beruhigung der Finanzmärkte beitrugen.
Unabhängig von der Qualität der einzelnen Ergebnisse honorierten die
Anleger, dass nach einer gewissen Stagnationsphase wieder konstruktive Impulse vom Krisenmanagement der Euro-Staaten ausgingen. Die Entscheidung der Europäischen Zentralbank EZB im September, im Notfall Staatsanleihen der Euro-Krisenländer aufzukaufen,
verstärkte diese positiven Impulse. Per Saldo entwickelten sich die
europäischen Aktienmärkte im Berichtszeitraum positiv. Die Entwicklung an den internationalen Rohstoffmärkten war hingegen rückläufig,
da die Wachstumsschwäche der Weltwirtschaft auf den Notierungen
lastete. Die Bestände des Fonds LBB-PrivatDepot 4 in europäischen
Aktien und europäischen Aktienfonds profitierten von der positiven
Aktienmarktentwicklung. Bei den im Portfolio vertretenen US-Aktien
konnten ebenfalls Gewinne erzielt werden, da die US-Aktienmärkte
aufgrund stabilen Wirtschaftswachstums und weiterhin wachsender
Unternehmensgewinne zulegen konnten. Die Bestände in Rohstofffonds konnten sich der negativen Entwicklung an den Rohstoffmärkten
nicht entziehen und verzeichneten Kursverluste.
Nach einem systematischen Investmentansatz zur Aktienauswahl
wurden regelmäßig Umschichtungen in Einzeltiteln vorgenommen.
Ausgehend von fundamentalen Analystenempfehlungen zu Sektorund Titeleinstufungen sowie den Erkenntnissen aus der technischen
Analyse werden investierbare Aktienuniversen definiert. Die Portfoliogestaltung beinhaltet die intelligente Zusammenführung aller verfügbaren Informationen in einem strukturierten Investment- und Optimierungsprozess zur Bestimmung der Einzeltitelgewichte.
Das Fremdwährungsrisiko des Aktienbestandes wurde im Berichtszeitraum nicht währungsgesichert. Jedoch können durch eine negative Kursentwicklung einzelner Aktien sowie der Aktien- und Kapitalmärkte insgesamt die im Fonds vorhandenen Vermögensgegenstände
negativ beeinflusst und der Wert der Vermögensgegenstände reduziert
werden.
Im Anleihesegment wurde ein Schwerpunkt auf Wertpapiere von
Emittenten hoher Bonität aus dem Euroraum wie erstklassige Pfandbriefe, europäische Covered-Bonds (besicherte Anleihen) und Unternehmensanleihen gelegt. Diese grundsätzliche Ausrichtung erwies
sich als vorteilhaft, weil hochwertige Anleihen der europäischen Kernländer im Umfeld der Euro-Staatsschuldenkrise vergleichsweise stark
nachgefragt wurden. Ihre Renditen gingen vor allem in der ersten Jahreshälfte 2012 zurück, ihre Kurse legten entsprechend zu.
Gleichzeitig stiegen die Renditen von Staatsanleihen der europäischen
Peripherie (Italien, Irland, Spanien, Portugal, Griechenland, Zypern)
aufgrund hoher öffentlicher Defizite deutlich an, was dort rückläufige
Kurse zur Folge hatte. Die allgemein erhöhte Risikoscheu an den Kapitalmärkten im ersten Halbjahr 2012 belastete auch Anleihen osteuropäischer Emittenten, die im Fonds mit 13,71 % vertreten waren. Im weiteren Jahresverlauf setzte sich aber die Hoffnung bei den Anlegern
durch, dass die von der Politik und der Europäischen Zentralbank
ergriffenen bzw. angekündigten Maßnahmen zur Krisenbewältigung
zu einer konjunkturellen Stabilisierung und einer Bewältigung der
Euro-Schuldenkrise beitragen würden. Die Risikowahrnehmung der
Investoren ging infolgedessen deutlich zurück, die Nachfrage nach
Euro-Peripherie-Anleihen und osteuropäischen Anleihen stieg stark
an. Die entsprechenden Anleihen im Bestand des Fonds LBB-PrivatDepot 4 konnten von diesem positiven Marktumfeld profitieren. Zudem
erhöhte das Fondsmanagement sukzessive die Quote dieser Anleihen
im Fonds, um die stetigen Mittelzuflüsse in den Fonds anzulegen.
Per Saldo entwickelte sich der Anleihebestand des Portfolios im
Berichtszeitraum stabil und konnte ein positives Ergebnis erzielen. Die
effektive Anleihenquote im Fonds wurde über Derivate auf geeignete
Marktindizes gesteuert.
Der Fonds LBB-PrivatDepot 4 war per 31.03.2013 mit 21,58 % des Fondsvermögens in Rentenpapieren, mit 17,35 % in Geldmarktpapieren und
mit 26,70% in Rentenfonds investiert. Die durchschnittliche Restlaufzeit
des Portfolios lag zum Stichtag per 31.03.2013 bei 2,09 Jahren. Die
effektive Restlaufzeit (inkl. Kasse, Zinsansprüchen und Derivate) lag
bei 2,12 Jahren. Die durchschnittliche Kuponhöhe der Fondsbestände
beträgt zum 31.03.2013 3,78 %, die durchschnittliche Rendite 3,26 %
(Angaben jeweils ohne Liquidität und Derivate).
Im Immobiliensegment gestaltete sich das Marktumfeld bei den offenen Immobilienfonds weiterhin schwierig. Gründe waren zum einen
vereinzelte Wertberichtigungen, die Fonds in ihren Immobilienbeständen vornehmen mussten. Zum anderen blieben die Anteilscheinrück-
2
nahmen zahlreicher offener Immobilienfonds ausgesetzt, was die Handelbarkeit dieser Anlageform stark einschränkte. Vor diesem Hintergrund blieb im Berichtszeitraum die Positionierung im Immobiliensegment des Portfolios unverändert. Das Segment erzielte aufgrund der
genannten Herausforderungen einen negativen Ergebnisbeitrag zur
Wertentwicklung des Gesamtportfolios.
Der Fonds LBB-PrivatDepot 4 war per 31.03.2013 mit 4 % in offenen
Immobilienfonds investiert, 3,39 % der Immobilienfonds im Fondsvermögen haben die Anteilscheinrücknahme ausgesetzt. Die Immobilienanlagen der Zielfonds sind mehrheitlich auf Europa konzentriert.
Hierbei sind wiederum Deutschland und Frankreich die größten Positionen. Der Schwerpunkt bei den Nutzungsarten liegt bei Gewerbeimmobilien wie Büros, Einkaufszentren oder auch Logistikimmobilien.
Da der Fonds in andere Fonds und offene Immobilienfonds (Zielfonds)
investiert, besteht die Gefahr, dass die Zielfondsgesellschaft die Rücknahme der Anteile des Zielfonds aussetzt, sofern z. B. die liquiden Mittel des Zielfonds zur Zahlung des Rücknahmepreises nicht mehr aus-
reichen. Dies kann dazu führen, dass der Fonds selber seine Rücknahme aussetzen muss.
Im Berichtszeitraum erwirtschaftete die Anteilklasse A eine Performance von 4,54 % und die Anteilklasse B (1. November 2012 bis
31. März 2013) 1,38 % (BVI-Methode).
LBB-PrivatDepot 4 (A)
Das Veräußerungsergebnis von Euro 219.414,13 resultiert aus Geschäften
in Wertpapieren i. H. v. Euro 153.910,00, aus Bezugsrechten i. H. v. Euro
30,96, aus Geschäften mit Derivaten i. H. v. Euro -6.519,28 sowie aus
Devisenkursveränderungen i. H. v. Euro 71.992,45.
LBB-PrivatDepot 4 (B)
Das Veräußerungsergebnis von Euro 36.839,66 resultiert aus Geschäften in Wertpapieren i. H. v. Euro 27.214,16, aus Geschäften mit Derivaten i. H. v. Euro 260,14, Bezugsrechten (4,92 EUR) sowie aus Devisenkursveränderungen i. H. v. Euro 9.360,44.
3
LBB-PrivatDepot 4 - Depotstruktur per 31.03.2013
Stratego Chance - Depotstruktur per 31.03.2012
Renten
Renten
Renten Euro 38,09 %
Isländische Kronen 0,84 %
Investmentanteile
Renten Euroland 23,47 %
Renten Sonstige 1,59 %
Investmentanteile
Rentenfonds Unternehmensanleihen 11,65 %
Rentenfonds Emerging Markets 6,06 %
Rentenfonds Osteuropa Konvergenz 5,75 %
Rentenfonds Osteuropa Konvergenz 4,19 %
Rentenfonds Emerging Markets 3,77 %
Rentenfonds Sonstige 2,46 %
Rentenfonds Sonstige 3,24 %
Aktien
Aktien
Aktien Euroland 6,24 %
Aktien Europa 0,46 %
Aktien Europa 12,65 %
Aktien Euroland 10,10 %
Aktien Nordamerika 8,84 %
Investmentanteile
Aktienfonds Welt 10,07 %
Aktienfonds Nordamerika 4,43 %
Rohstofffonds 3,31 %
Aktienfonds Sonstige 2,13 %
Gemischte Fonds Welt 3,55 %
Immobilienfonds
Immobilienfonds Europa 2,64 %
Immobilienfonds Welt 1,36 %
Derivate -0,01 %
Liquidität 0,19 %
Investmentanteile
Rohstofffonds 7,39 %
Aktienfonds Sonstige 5,14 %
Aktienfonds Welt 3,92 %
Aktienfonds Asien /Pazifik 3,54 %
Aktienfonds Emerging Markets 3,15 %
Immobilienfonds
Immobilienfonds Europa 4,14 %
Immobilienfonds Welt 2,14 %
Liquidität 3,51 %
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Anteilklassen im Überblick
Für das Sondervermögen LBB-PrivatDepot 4 können Anteilklassen
gebildet werden, die sich hinsichtlich der Verwaltungsvergütung, der
Mindestanlagesumme, des Ausgabeaufschlags, der Ertragsverwendung, der Währung des Anteilwertes einschließlich des Einsatzes von
Währungskurssicherungsgeschäften oder einer Kombination dieser
Merkmale von den bestehenden Anteilklassen unterscheiden. Es sind
Anteile von zwei Anteilklassen erhältlich, die sich hinsichtlich der Höhe
des Ausgabeaufschlages und der Verwaltungsvergütung unterscheiden. Die Anteilklassen tragen die Bezeichnung LBB-PrivatDepot 4 (A)
und LBB-PrivatDepot 4 (B).
Die verschiedenen Ausgestaltungsmerkmale der beiden Anteilklassen
sind im Verkaufsprospekt in den Abschnitten 6. „Ausgabe von Anteilen
– Ausgabeaufschlag“, 11. „Ausgabe- und Rücknahmepreise“ und
15. „Verwaltungs- und sonstige Kosten“ beschrieben.
Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur einheitlich für das
ganze Sondervermögen und nicht für eine einzelne Anteilklasse oder
Gruppen von Anteilklassen zulässig. Die Bildung neuer Anteilklassen
liegt im Ermessen der Gesellschaft. Es ist weder notwendig, dass
Anteile einer Anteilklasse im Umlauf sind, noch dass Anteile einer neu
gebildeten Anteilklasse umgehend auszugeben sind. Bei erstmaliger
Ausgabe von Anteilen einer Anteilklasse ist deren Wert auf der Grundlage des für das gesamte Sondervermögen nach § 36 Absatz 1 Satz 1
des InvG ermittelten Wertes zu berechnen.
Anteilklasse LBB-PrivatDepot 4 (A)
Anteilklasse LBB-PrivatDepot 4 (B)
DE000A0DNG24 / A0DNG2
DE000A1JSHH9 / A1JSHH
01.04.2005
01.11.2012
Ausgabeaufschlag
derzeit 5,0 Prozent
derzeit 0,0 Prozent
Verwaltungsvergütung p. a.
derzeit 1,45 Prozent
derzeit 1,62 Prozent
ISIN / WKN
Tag der Erstausgabe
Geschäftsjahr
01.04.-31.03.
Pauschalgebühr p. a.
derzeit 0,18 Prozent
Depotbankvergütung p. a.
derzeit 0,10 Prozent
Ertragsverwendung
Ausschüttung jährlich Mitte Juni
Datum Jahresbericht
31. März
Datum Halbjahresbericht
30. September
5
Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum 31.03.2013
Renten
Anteil am Fondsvermögen in %
Renten Euro
38,09
Renten Isländische Kronen
0,84
Investmentanteile
Rentenfonds Unternehmensanleihen
11,65
Rentenfonds Emerging Markets
6,06
Rentenfonds Osteuropa Konvergenz
5,75
Rentenfonds Sonstige
3,24
Aktienfonds Welt
10,07
Aktienfonds Nordamerika
4,43
Aktienfonds Welt
2,13
Rohstofffonds
3,31
Gemischte Fonds Welt
3,55
Aktien
Aktien Euroland
6,24
Aktien Europa
0,46
Investmentanteile
Immobilienfonds Europa
2,64
Immobilienfonds Welt
1,36
Derivate
-0,01
Liquidität
Liquide Mittel
0,19
100,00
Vermögensaufstellung des LBB-PrivatDepot 4 zum 31.03.2013
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
31.03.13
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere
Kurs
EUR
Kurswert
in EUR
%
des Fondsvermögens
2.437.301,31
37,24
Aktien
Ahold N.V., Kon.
Aandelen aan toonder EO -,30
NL0006033250
STK
815
0
585
EUR
11,930000
9.722,95
0,15
AXA S.A. Actions Port. EO 2,29
FR0000120628
STK
2.008
1.100
1.442
EUR
13,425000
26.957,40
0,41
Banco Santander S.A.
Acciones Nom. EO 0,50
ES0113900J37
STK
1.180
210
828
EUR
5,226000
6.166,68
0,09
BASF SE Namens-Aktien o.N.
DE000BASF111
STK
291
0
209
EUR
68,689000
19.988,50
0,31
Bayer AG Namens-Aktien o.N.
DE000BAY0017
STK
303
250
387
EUR
80,840000
24.494,52
0,37
BNP Paribas S.A. Actions Port. EO 2
FR0000131104
STK
698
400
502
EUR
40,515000
28.279,47
0,43
Christian Dior S.A. Actions Port. EO 2
FR0000130403
STK
58
0
42
EUR
129,050000
7.484,90
0,11
Cie Génle Éts Michelin SCpA
Actions Nom. EO 2
FR0000121261
STK
134
0
96
EUR
65,620000
8.793,08
0,13
Daimler AG Namens-Aktien o.N.
DE0007100000
STK
291
500
209
EUR
42,790000
12.451,89
0,19
Deutsche Bank AG Namens-Aktien o.N.
DE0005140008
STK
436
400
314
EUR
30,960000
13.498,56
0,21
Deutsche Telekom AG Namens-Aktien o.N.
DE0005557508
STK
815
0
585
EUR
8,274000
6.743,31
0,10
E.ON SE Namens-Aktien o.N.
DE000ENAG999
STK
727
0
523
EUR
13,575000
9.869,03
0,15
ENI S.p.A. Azioni nom. o.N.
IT0003132476
STK
931
0
669
EUR
17,750000
16.525,25
0,25
France Télécom Actions Port. EO 4
FR0000133308
STK
524
0
376
EUR
7,950000
4.165,80
0,06
Fresenius SE & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0005785604
STK
145
250
105
EUR
97,290000
14.107,05
0,22
GdF Suez S.A. Actions Port. EO 1
STK
291
500
209
EUR
15,045000
4.378,10
0,07
FR0010208488
6
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
31.03.13
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs
Kurswert
in EUR
%
des Fondsvermögens
Heineken N.V. Aandelen aan toonder EO 1,60 NL0000009165
STK
116
0
84
EUR
59,370000
6.886,92
ING Groep N.V. Cert.v.Aandelen EO 0,24
NL0000303600
STK
2.400
2.400
0
EUR
5,667000
13.600,80
0,11
0,21
Koninklijke DSM N.V.
Aandelen op naam EO 1,50
NL0000009827
STK
204
0
146
EUR
45,070000
9.194,28
0,14
Mapfre S.A. Acciones Nom. EO -,10
ES0124244E34
STK
2.000
0
5.000
EUR
2,459000
4.918,00
0,08
Münchener Rückvers.-Ges. AG
vink.Namens-Aktien o.N.
DE0008430026
STK
151
0
109
EUR
146,550000
22.129,05
0,34
Repsol S.A. Acciones Port. EO 1
ES0173516115
STK
814
82
568
EUR
15,950000
12.983,30
0,20
Royal Dutch Shell
Reg. Shares Class A EO -,07
GB00B03MLX29
STK
1.190
0
800
EUR
25,305000
30.112,95
0,46
RWE AG Inhaber-Stammaktien o.N.
DE0007037129
STK
110
0
79
EUR
29,020000
3.192,20
0,05
Sanofi S.A. Actions Port. EO 2
FR0000120578
STK
291
0
409
EUR
78,890000
22.956,99
0,35
SAP AG Inhaber-Aktien o.N.
DE0007164600
STK
233
0
167
EUR
62,160000
14.483,28
0,22
Schneider Electric S.A. Actions Port. EO 4
FR0000121972
STK
175
0
125
EUR
56,840000
9.947,00
0,15
Siemens AG Namens-Aktien o.N.
DE0007236101
STK
192
0
358
EUR
84,240000
16.174,08
0,25
Telefónica S.A. Acciones Port. EO 1
ES0178430E18
STK
2.067
1.552
1.485
EUR
10,510000
21.724,17
0,33
Total S.A. Actions au Porteur EO 2,50
FR0000120271
STK
495
0
705
EUR
37,360000
18.493,20
0,28
Unilever N.V. Cert.v.Aandelen EO-,16
NL0000009355
STK
300
300
550
EUR
32,185000
9.655,50
0,15
Vivendi S.A. Actions Port. EO 5,5
FR0000127771
STK
511
28
367
EUR
16,270000
8.313,97
0,13
0,3810 % FHB Mortgage Bank Co. PLC
EO-FLR MTN 2008(14)
XS0381118503
EUR
50
0
0
%
88,269488
44.134,74
0,67
0,7500 % Bundesrep.Deutschland
Inflationsindex. Obl.v.11(18)
DE0001030534
EUR
50
0
0
%
114,847079
57.423,54
0,88
1,5000 % Siemens Finan.maatschappij NV
EO-MTN 2012(20)
DE000A1G85B4
EUR
50
50
0
%
100,395943
50.197,97
0,77
1,7500 % Bundesländer
Ländersch.Nr.40 v.2012(2022)
DE000A1PGZ58
EUR
100
100
0
%
100,908490
100.908,49
1,54
1,7500 % Bundesrep.Deutschland
Inflationsindex. Anl.v.09(20)
DE0001030526
EUR
50
0
0
%
128,783823
64.391,91
0,98
2,1250 % Deutsche Bank AG
MTN-HPF v.2012(2019)
DE000DB5DCM7
EUR
50
0
0
%
106,178180
53.089,09
0,81
3,0000 % SID Banka d.d. EO-Bonds 2010(15)
XS0504013912
EUR
100
0
0
%
96,750000
96.750,00
1,48
3,1250 % Permanent TSB PLC
EO-MTN 2010(13)
XS0504108118
EUR
200
200
0
%
100,096958
200.193,92
3,06
3,1320 % Cais. Ctr. du Crd. Imm. France
EO-FLR MTN 2012(13)
XS0743577768
EUR
100
100
0
%
100,800491
100.800,49
1,54
3,2320 % OTP Jelzálogbk.Részvénytárs.
EO-FLR Cov.MTN 2011(14)
XS0659366156
EUR
50
50
0
%
99,935310
49.967,66
0,76
3,3750 % ING Bank N.V.
EO-Cov.Med.Term Notes 2010(17)
XS0497141142
EUR
50
0
0
%
109,983750
54.991,88
0,84
3,3750 % Luxemburg, Großherzogtum
EO-Bonds 2010(20)
XS0506445963
EUR
50
0
0
%
114,630047
57.315,02
0,88
3,5000 % PARPÚBLICA S.G.P.S. S.A.
EO-MTN 2009(13)
PTPETQOM0006
EUR
100
100
0
%
99,771290
99.771,29
1,52
3,7330 % PKO Finance AB
EO-M.-T.Ln Par.Nts10(15)PKO Bk
XS0545031642
EUR
50
0
0
%
105,465178
52.732,59
0,81
3,8750 % MOL Magyar Olaj-és Gázipa.Nyrt
EO-Notes 2005(15)
XS0231264275
EUR
100
50
0
%
101,006800
101.006,80
1,54
4,0000 % Rede Ferroviária Nacional
EO-Bonds 2005(15)
XS0214446188
EUR
50
50
0
%
95,280125
47.640,06
0,73
4,2000 % Comunidad Autónoma de Madrid
EO-Obl. 2004(14)
ES0000101230
EUR
50
50
0
%
101,736672
50.868,34
0,78
4,3750 % HYPO ALPE-ADRIA-BANK INTL AG
EO-MTN 2007(17)
XS0281875483
EUR
50
50
0
%
108,166850
54.083,43
0,83
Verzinsliche Wertpapiere
4,7500 % Eksportfinans, AS EO-MTN 2008(13) XS0369494223
EUR
50
0
0
%
100,615901
50.307,95
0,77
4,8750 % Telekom Slovenije d.d.
EO-Bonds 2009(16)
XS0473928371
EUR
100
100
0
%
99,800000
99.800,00
1,52
5,3750 % Dexia Crédit Local S.A.
EO-MTN 2009(14)
XS0440007176
EUR
50
50
0
%
102,167987
51.083,99
0,78
7
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
31.03.13
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
5,3750 % Generalitat de Catalunya
EO-Obl. 2011(13)
ES00000950L4
EUR
200
200
0
%
100,006823
200.013,65
3,06
5,5000 % Generalitat Valenciana
EO-MTN 2011(13)
XS0619202772
EUR
100
100
0
%
100,016118
100.016,12
1,53
5,8750 % Kroatien, Republik
EO-Notes 2011(18)
XS0645940288
EUR
150
150
0
%
107,613469
161.420,20
2,47
205.308,03
3,14
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Kurs
EUR
Kurswert
in EUR
%
des Fondsvermögens
Verzinsliche Wertpapiere
0,2760 % SNS bank N.V. EO-FLR MTN 2008(14) XS0371519983
EUR
50
50
0
%
96,241808
48.120,90
0,74
5,8750 % Bank of Ireland (The Gov.&Co.)
EO-MTN 2010(13)
XS0555679728
EUR
50
0
0
%
100,400158
50.200,08
0,77
6,1500 % Comun. Autónoma de Aragón
EO-Obl. 2000(15)
ES0000107070
EUR
50
50
0
%
103,426091
51.713,05
0,79
4,7500 % Island, Republik IK-Bonds 2012(14)
IS0000021244
ISK
8.720
8.720
0
%
100,507470
55.274,00
0,84
292.500,00
4,47
292.500,00
4,47
51.330,34
0,78
51.330,34
0,78
3.284.238,76
50,18
Neuemissionen
EUR
Zulassung oder Einbeziehung in organisierte Märkte vorgesehen
Verzinsliche Wertpapiere
3,5370 % SID Banka d.d.
EO-FLR Notes 2013(16)
AT0000A0ZZD8
EUR
300
300
0
Nichtnotierte Wertpapiere
%
97,500000
EUR
Verzinsliche Wertpapiere
4,5000 % Rumänien EO-Bonds 2011(14)
RO1114DBE010
EUR
50
0
0
Investmentanteile
%
102,660689
EUR
KAG-eigene Investmentanteile
GO EAST-INVEST Inhaber-Anteile
DE0009770172
ANT
250
300
1.050
EUR
78,460000
19.615,00
0,30
Keppler-Emerging Markets-LBB-INVEST
Inhaber-Anteile
DE000A0ERYQ0
ANT
600
700
2.200
EUR
37,340000
22.404,00
0,34
LINGOHR-ASIEN-SYSTEMATIC-LBB-INVEST DE0008479387
Inhaber-Anteile
ANT
220
500
1.680
EUR
85,040000
18.708,80
0,29
Multizins-INVEST Inhaber-Anteile
DE0009786061
ANT
10.445
3.845
400
EUR
36,050000
376.542,25
5,75
Private Banking Struktur Inhaber-Anteile
DE000A0DNG73
ANT
5.200
3.600
0
EUR
42,370000
220.324,00
3,37
WachstumGlobal-INVEST Inhaber-Anteile
DE0009799064
ANT
4.100
1.000
0
EUR
23,530000
96.473,00
1,47
Weltzins-INVEST Inhaber-Anteile
DE000A1CXYM9
ANT
11.391
5.141
0
EUR
32,680000
372.257,88
5,69
ACMBernstein-Sh.Dur.H.Yld Ptf
Actions Nom. I2 EUR hdgd o.N.
LU0654561173
ANT
5.000
5.000
0
EUR
16,840000
84.200,00
1,29
Amundi ETF EO Corp.Fins iBoxx
Actions au Porteur o.N.
FR0011020957
ANT
550
550
0
EUR
118,840000
65.362,00
1,00
BayernInv.Bd Global Select-Fds
Inhaber-Anteile BGS EUR
DE000A0YF280
ANT
200
0
0
EUR
122,670000
24.534,00
0,37
ComStage ETF-Com.Co.ex-Agri.EW
Inhaber-Anteile I o.N.
LU0419741177
ANT
834
2.570
2.416
EUR
113,520000
94.675,68
1,45
Gruppenfremde Investmentanteile
8
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
31.03.13
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs
Kurswert
in EUR
%
des Fondsvermögens
Custom Mkts-CS Gl.Carry Sel.II
Reg.Shares E EUR o.N.
IE00B8D6HC16
ANT
2.000
2.000
0
EUR
98,510000
197.020,00
3,01
db x-t.II-iBoxx Euro L.C.U.ETF
Inhaber-Anteile 1C o.N.
LU0478205379
ANT
480
480
0
EUR
137,800000
66.144,00
1,01
DWS Invest - Convertibles
Inhaber-Anteile FC o.N.
LU0179220412
ANT
240
0
0
EUR
149,430000
35.863,20
0,55
Fr.Temp.Inv.Fds-T.Fron.Mkts Fd
Namens-Ant. I (acc.) EUR o.N.
LU0390137205
ANT
625
0
2.625
EUR
19,620000
12.262,50
0,19
iShares DAX (DE) Inhaber-Anteile
DE0005933931
ANT
930
930
0
EUR
70,929000
65.963,97
1,01
iShares PLC - S&P 500 Index Fd
Bearer Shares (Dt. Zert.) o.N.
DE0002643889
ANT
23.800
23.800
0
EUR
12,171000
289.669,80
4,43
iShares-Mar.iB.EO Corporate Bd
Registered Shares o.N.
IE0032523478
ANT
510
2.400
1.890
EUR
128,062500
65.311,88
1,00
iShsIII-iShs Ba.EO C.Bd ex-Fi.
Bearer Shares (Dt. Zert.) o.N.
DE000A0YEEX4
ANT
500
500
0
EUR
111,780000
55.890,00
0,85
LBBW Rohstoffe 1 Inhaber-Anteile I
DE000A0MU8J9
ANT
1.260
360
0
EUR
96,640000
121.766,40
1,86
Pictet-Glob.Megatrend Select.
Namens-Anteile I EUR o.N.
LU0386875149
ANT
56
0
394
EUR
139,920000
7.835,52
0,12
Robeco High Yield Bonds
Act. Nom. Class 0DH EUR o.N.
LU0545439217
ANT
3.480
3.280
0
EUR
119,870000
417.147,60
6,37
SAXO Inv.-GL Ev.Fro.Mkts(Sub1)
Namens-Anteile R o.N.
LU0501220429
ANT
200
0
0
EUR
121,610000
24.322,00
0,37
SSK Düsseld.-Abs.-Return INKA
Inhaber-Anteile
DE000A0D8QM5
ANT
300
0
0
EUR
118,680000
35.604,00
0,54
Threadn.Inv.Fds-Eur.Hgh Yld Bd
Thesaurierungsant. I G.(EUR) o.N.
GB00B1XK5G42
ANT
16.500
16.500
0
EUR
2,254400
37.197,60
0,57
XAIA Cr. - XAIA Cr. Basis II
Inhaber-Anteile I EUR o.N. 1)
LU0462885301
ANT
20
0
0
EUR
1.024,070000
20.481,40
0,31
XAIA Cr. - XAIA Cr. Debt. Cap.
Inhaber-Anteile I EUR o.N. 2)
LU0644384843
ANT
50
50
0
EUR
1.032,520000
51.626,00
0,79
PFIS ETFs-Sh.-T.Hi.Yi.C.B.I.S.
Registered Inc.Shares USD o.N.
IE00B7N3YW49
ANT
620
620
0
USD
105,280000
50.971,51
0,78
Source M.-JP M.Ma.Hed.US TR S.
Registered Shares Class A o.N.
IE00B3P1F038
ANT
40
40
0
USD 10.695,000000
334.064,77
5,10
EUR
261.485,38
4,00
0,21
Anteile an Immobilien-Sondervermögen
Gruppenfremde Immobilien-Investmentanteile
AXA Immoselect Inhaber-Anteile
DE0009846451
ANT
300
0
0
EUR
45,660000
13.698,00
CS EUROREAL Inhaber-Anteile
DE0009805002
ANT
250
0
0
EUR
46,960000
11.740,00
0,18
DEGI EUROPA Inhaber-Anteile
DE0009807800
ANT
200
0
0
EUR
27,160000
5.432,00
0,08
DEGI GERMAN BUSINESS Inhaber-Anteile
DE000A0J3TP7
ANT
300
0
0
EUR
79,840000
23.952,00
0,37
DEGI International Inhaber-Anteile
DE0008007998
ANT
550
0
0
EUR
34,860000
19.173,00
0,29
Focus Nordic Cities Inhaber-Anteile A
DE000A0MY559
ANT
1.500
0
1.500
EUR
10,400000
15.600,00
0,24
KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile
DE0006791809
ANT
450
0
0
EUR
46,680000
21.006,00
0,32
Morgan Stanley P2 Value Inhaber-Anteile
DE000A0F6G89
ANT
500
0
0
EUR
12,670000
6.335,00
0,10
SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P
DE0009802306
ANT
250
0
0
EUR
39,590000
9.897,50
0,15
SemperReal Estate Inhaber-Anteile A o.N.
AT0000622980
ANT
270
0
0
EUR
126,670000
34.200,90
0,52
TMW Immobilien Weltfonds
Inhaber-Anteile P
DE000A0DJ328
ANT
1.000
0
0
EUR
30,750000
30.750,00
0,47
UBS (D) 3 Sect.Real Est.Europe
Inhaber-Anteile
DE0009772681
ANT
3.499
0
0
EUR
9,320000
32.610,68
0,50
UBS (D) Euroinvest Immobilien
Inhaber-Anteile
DE0009772616
ANT
1.000
0
0
EUR
14,580000
14.580,00
0,22
1)
2)
Namensänderung von A.C.-Assenagon Credit Basis II Inhaber-Anteile I EUR in
XAIA Cr. - XAIA Cr. Basis II Inhaber-Anteile I EUR
Namensänderung von Assenagon Cred.-A.Credit Basis Inhaber-Anteile I EUR in
XAIA Cred. - XAIA Credit Basis Inhaber-Anteile I EUR
9
Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
31.03.13
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs
Kurswert
in EUR
%
des Fondsvermögens
Warb.-Hend. Multinational Plus
Inhaber-Anteile
DE000A0LFBX4
ANT
240
0
10
EUR
86,830000
20.839,20
0,32
KanAM US-grundinvest Fonds
Inhaber-Anteile
DE0006791817
ANT
400
0
0
USD
5,350000
1.671,10
0,03
Summe Wertpapiervermögen
EUR
6.532.163,82
99,81
Derivate
EUR
-373,50
-0,01
EUR
-373,50
-0,01
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen)
Aktienindex-Derivate
Forderungen/Verbindlichkeiten
Optionsrechte
Optionsrechte auf Aktienindices
CALL DAX Performance-Index 04.13 8150.00
EUREX
Anzahl -5
EUR
11,800000
-295,00
-0,00
CALL DAX Performance-Index 04.13 8400.00
EUREX
Anzahl -3
EUR
1,900000
-28,50
-0,00
CALL ESTX 50 Index (Price) (EUR) 04.13 2825.00
EUREX
Anzahl -5
EUR
1,000000
-50,00
-0,00
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente
und Geldmarktfonds
EUR
-37.003,60
-0,57
Bankguthaben
EUR
-37.003,60
-0,57
Depotbank
EUR
-39.698,33
%
100,000000
-39.698,33
-0,61
Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen
ISK
427.277,00
%
100,000000
2.694,73
0,04
60.541,00
0,93
Sonstige Vermögensgegenstände
EUR
Zinsansprüche
EUR
55.058,58
55.058,58
0,84
Dividendenansprüche
EUR
339,64
339,64
0,01
ausländische Quellensteueransprüche
EUR
4.940,66
4.940,66
0,08
Ansprüche auf Ausschüttung
EUR
202,12
202,12
0,00
EUR
-10.959,42
-10.959,42
-0,17
6.544.368,30
100,00
Sonstige Verbindlichkeiten
*)
Fondsvermögen
EUR
LBB-PrivatDepot 4 (A)
Anteilwert
EUR
28,76
Umlaufende Anteile
STK
180.789
LBB-PrivatDepot 4 (B)
Anteilwert
EUR
28,74
Umlaufende Anteile
STK
46.820
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %)
99,81
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %)
-0,01
*)
**)
Rückstellungen für Verwaltungsvergütung, Depotbankvergütung, Pauschalkosten
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden
sein.
**)
10
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für
dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem
qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens mit relativem
VaR mit folgenden Parametern ermittelt:
Haltedauer:
10 Tage
Konfidenzniveau:
Dies bedeutet für die einzelnen Vermögensgegenstände Folgendes:
Bei Aktien und Exchange Traded Funds (ETF) wird grundsätzlich der
letzte börsengehandelte Kurs zugrunde gelegt. Börsenkurse oder
notierte Preise an anderen organisierten Märkten werden dabei
grundsätzlich als handelbare Kurse eingestuft.
99 %
effektiver historischer Beobachtungszeitraum:
ein Jahr
Das Risikomodell basiert auf der Varianz-Kovarianz-Analyse auf Basis einer Historie von
250 Tagen.
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 28b Abs. 2
Satz 1 und 2 Derivate-VO
LBB-PrivatDepot 2(A)
kleinster potenzieller Risikobetrag
EUR
-67.001,55
größter potenzieller Risikobetrag
EUR
-171.472,43
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag
EUR
-118.193,80
Für Renten wird ebenfalls grundsätzlich der letzte börsengehandelte
Kurs zugrunde gelegt. Ist dieser älter als 15 Minuten, wird dieser auf
Basis eines internen Bewertungsmodells der Depotbank an die aktuellen Marktgegebenheiten angepasst.
Bei offenen Zielfonds erfolgt die Bewertung grundsätzlich zu dem letzten von der jeweiligen KAG veröffentlichten Anteilwert. Liegen im Falle
der Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine Tatsachen vor, die
es als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass nach der
Wiederaufnahme der Rücknahme ein wesentlich abweichender Kurs
zur Anwendung kommt, erfolgt die Bewertung im Interesse der Anleger
zu diesem Kurs, sofern ein solcher Kurs von der Zielfonds-KAG oder
der Zielfonds-Depotbank kommuniziert wird.
LBB-PrivatDepot 2(B)
kleinster potenzieller Risikobetrag
EUR
-20,50
größter potenzieller Risikobetrag
EUR
-18.377,71
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag
EUR
-7.356,80
Bei OTC-Instrumenten, d. h. OTC-Derivaten, Devisentermingeschäften,
Schuldscheindarlehen und sonstigen, nicht an Börsen oder organisierten Märkten gehandelten Instrumenten erfolgt die Bewertung
grundsätzlich auf Basis eines entsprechenden Bewertungsmodells.
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
(§ 28b Abs. 3 Derivate-VO)
22,50 % iboxx EUR Liquid Corporates TR; 11,00 % iBoxx EurLiq HiYield30 Ex-Fin TRI;
11,00 % iBoxx Euro Inflation-Linked; 9,50 % iboxx EUR Liquid Sov, 5,5-10,5 TR; 6,50 % MSCI
Emerging Market; 6,00 % iboxx EUR Liquid Sov, 1,5-2,5 TR; 5,50 % iboxx EUR Liquid Sov,
2,5-5,5 TR; 5,50 % Comba Commodity ex-Agri EW Idx TR; 5,50 % DJ EURO STOXX50
(Return); 5,50 % S&P 500 Net TR; 4,50 % DAX-30 Perfomance; 3,50 % CitiRafiSovEmaLocCurBndIdxLiqEur; 3,50 % JPM Ema Bond Idx EMBI Global Core
Im Geschäftsjahr erreichte Hebelwirkung durch Derivategeschäfte
LBB-PrivatDepot 2(A)
Die Bewertung von Derivaten, die an einer Börse gehandelt oder in
einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs.
LBB-PrivatDepot 2(B)
kleinste Hebelwirkung
1,00 %
1,00 %
größte Hebelwirkung
1,32 %
1,07 %
durchschnittliche Hebelwirkung
1,09 %
1,03 %
Bankguthaben und bestimmte sonstige Vermögensgegenstände (z. B.
Dividenden- und Zinsforderungen) werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Festgelder werden zum Renditekurs bewertet, sofern
das Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzahlung bei der Kündigung zum Renditekurs erfolgt.
Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden
zu dem unter Zugrundelegung des Mittags-Fixings von der Reuters AG
um 13:30 Uhr ermittelten Devisenkurs der Währung in Euro taggleich
umgerechnet.
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Angaben zur Bewertung von Vermögensgegenständen gem. § 13
Abs. 2 Nr. 2 InvRBV
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Depotbank. Grundlage der Bewertung ist § 36 InvG sowie die InvestmentRechnungslegungs- und Bewertungsverordnung - InvRBV.
Alle Vermögenswerte
Grundsätzlich wird für die Bewertung von Vermögensgegenständen
der letzte an einer Börse oder einem anderen organisierten Markt verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt, der zum Zeitpunkt der
Anteilwertermittlung eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Liegt
ein verlässlicher handelbarer Kurs zum Zeitpunkt der Anteilwertermittlung nicht vor, so wird der betreffende Vermögensgegenstand mit
dem Verkehrswert bewertet, der auf Basis eines geeigneten Bewertungsmodells unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ermittelt wurde. Die verwendeten Bewertungsmodelle beruhen
auf allgemein anerkannten und regelmäßig überprüften DiscountedCash-Flow-Methoden, die die aktuellen Marktgegebenheiten weitestgehend abbilden.
Isländische Kronen
(ISK)
158,5601010 = 1 Euro (EUR)
Slowakische Kronen
(SKK)
30,1260000 = 1 Euro (EUR)
US-Dollar
(USD)
1,2805900 = 1 Euro (EUR)
per 28.03.2013 oder letztbekannte Kurse
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 28.03.2013
Marktschlüssel
Terminbörsen
EUREX
European Exchange
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens
über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind,
betrug 41,37 Prozent.
Der Transaktionsumfang belief sich hierbei auf insgesamt 4.122.806,40 Euro. Die Angabe
bezieht sich auf Aktien, Renten und Fondsanteile.
11
Verwaltungsvergütungssätze für die im Geschäftsjahr
im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen:
ACMBernstein-Sh.Dur.H.Yld Ptf Actions Nom. I2 EUR hdgd o.N.
0,55 % p.a.
LBBW Rohstoffe 2 LS Inhaber-Anteile I
0,80 % p.a.
Amundi ETF EO Corp.Fins iBoxx Actions au Porteur o.N.
0,16 % p.a.
LINGOHR-ASIEN-SYSTEMATIC-LBB-INVEST Inhaber-Anteile
1,65 % p.a.
AXA Immoselect Inhaber-Anteile
0,60 % p.a.
LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-LBB-INVEST Inhaber-Anteile
1,65 % p.a.
BayernInv.Bd Global Select-Fds Inhaber-Anteile BGS EUR
2,52 % p.a.
Morgan Stanley P2 Value Inhaber-Anteile
0,80 % p.a.
BNPP L1 - World Commodity Inhaber-Ant. I (thes.) o.N.
0,60 % p.a.
Multizins-INVEST Inhaber-Anteile
1,00 % p.a.
Bouwfonds European Residential Inhaber-Anteile
0,60 % p.a.
PFIS ETFs-Sh.-T.Hi.Yi.C.B.I.S. Registered Inc.Shares USD o.N.
0,55 % p.a.
ComStage ETF-Com.Co.ex-Agri.EW Inhaber-Anteile I o.N.
0,30 % p.a.
Pictet-Glob.Megatrend Select. Namens-Anteile I EUR o.N.
0,80 % p.a.
CS EUROREAL Inhaber-Anteile
0,75 % p.a.
Pioneer Fds-Commodity Alpha Reg. Units I (Euro)(cap.) o.N.
0,50 % p.a.
Cust.Mkts-Credit Suisse Gains Registered Shares M USD o.N.
1,00 % p.a.
Private Banking Struktur Inhaber-Anteile
0,75 % p.a.
Custom Mkts-CS Gl.Carry Sel.II Reg.Shares E EUR o.N.
1,10 % p.a.
Robeco High Yield Bonds Act. Nom. Class 0DH EUR o.N.
1,00 % p.a.
DB Platinum IV-Croci Japan Inhaber-Anteile I1C o.N.
0,50 % p.a.
SAXO Inv.-GL Ev.Fro.Mkts(Sub1) Namens-Anteile R o.N.
1,50 % p.a.
db x-t.II-iBoxx Euro L.C.U.ETF Inhaber-Anteile 1C o.N.
0,20 % p.a.
Schroder ISF US Sm.&Mid-Cap EQ Namensanteile C Acc o.N.
1,00 % p.a.
DEGI EUROPA Inhaber-Anteile
0,65 % p.a.
SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P
0,65 % p.a.
DEGI GERMAN BUSINESS Inhaber-Anteile
0,70 % p.a.
SemperReal Estate Inhaber-Anteile A o.N.
0,80 % p.a.
DEGI International Inhaber-Anteile
1,00 % p.a.
Source M.-JP M.Ma.Hed.US TR S. Registered Shares Class A o.N.
0,25 % p.a.
Dexia Index Arbitrage Act.au Port.Class.(3 Déc.) o.N.
0,80 % p.a.
SSK Düsseld.-Abs.-Return INKA Inhaber-Anteile
0,90 % p.a.
DWS Invest - Convertibles Inhaber-Anteile FC o.N.
0,65 % p.a.
Strategic Commodity Fund (R) Inhaber-Anteile I VT A o.N.
0,60 % p.a.
Focus HealthCare Inhaber-Anteile
0,60 % p.a.
Threadn.Inv.Fds-Eur.Hgh Yld Bd Thesaurierungsant. I G.(EUR) o.N.
0,83 % p.a.
Focus Nordic Cities Inhaber-Anteile A
0,60 % p.a.
Tib.X-L.-Com.Ti.L.0-100 Idx Fd Namens-Ant.I EUR5(aussch.) o.N.
1,00 % p.a.
Fr.Temp.Inv.Fds -T.Gl.Bd Fd Namens-Ant.I(acc.)EUR-H1 o.N.
0,55 % p.a.
TMW Immobilien Weltfonds Inhaber-Anteile P
0,75 % p.a.
Fr.Temp.Inv.Fds-T.Fron.Mkts Fd Namens-Ant. I (acc.) EUR o.N.
1,10 % p.a.
Torrus Fds-MLCX Comm.Enha.Beta Act. Nom. USD I o.N.
0,75 % p.a.
Führ-Corporate Bond-LBB-INVEST Inhaber-Anteile
1,00 % p.a.
UBS (D) 3 Sect.Real Est.Europe Inhaber-Anteile
0,75 % p.a.
GLG Invts VI-MAN Commod.Fund Reg. Shares IM Acc. USD o.N.
0,30 % p.a.
UBS (D) Euroinvest Immobilien Inhaber-Anteile
0,50 % p.a.
GO EAST-INVEST Inhaber-Anteile
1,80 % p.a.
Vontobel Fd.-Belvista Commodi. Act. Nom. I USD Acc. o.N.
0,83 % p.a.
grundbesitz europa Inhaber-Anteile RC
1,00 % p.a.
WachstumGlobal-INVEST Inhaber-Anteile
1,50 % p.a.
grundbesitz-global Inhaber-Anteile RC
1,00 % p.a.
Warb.-Hend. Multinational Plus Inhaber-Anteile
0,06 % p.a.
HANSAimmobilia Inhaber-Anteile
0,13 % p.a.
Warburg Value Fund Inhaber-Anteile B o.N.
1,25 % p.a.
Inv.Sydinv.Intl-ISI BRIC Equ. Inhaber-Anteile o.N.
1,19 % p.a.
Weltzins-INVEST Inhaber-Anteile
1,00 % p.a.
iShares DAX (DE) Inhaber-Anteile
0,15 % p.a.
XAIA Cr. - XAIA Cr. Basis II Inhaber-Anteile I EUR o.N.
0,80 % p.a.
iShares PLC - S&P 500 Index Fd Bearer Shares (Dt. Zert.) o.N.
0,20 % p.a.
XAIA Cr. - XAIA Cr. Debt. Cap. Inhaber-Anteile I EUR o.N.
0,50 % p.a.
iShares-Mar.iB.EO Corporate Bd Registered Shares o.N.
0,20 % p.a.
iShsIII-iShs Ba.EO C.Bd ex-Fi. Bearer Shares (Dt. Zert.) o.N.
0,20 % p.a.
KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile
0,83 % p.a.
KanAM US-grundinvest Fonds Inhaber-Anteile
0,83 % p.a.
Keppler-Emerging Markets-LBB-INVEST Inhaber-Anteile
1,65 % p.a.
LBBW Rohstoffe 1 Inhaber-Anteile I
0,80 % p.a.
Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge für die im Geschäftsjahr im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen:
Für die im Geschäftsjahr erworbenen bzw. veräußerten Sondervermögen wurden keine
Ausgabeaufschläge bzw. Rücknahmeabschläge gezahlt.
12
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Abbott Laboratories Registered Shares o.N.
US0028241000
STK
0
AbbVie Inc. Registered Shares DL -,01
US00287Y1091
STK
262
262
ACE Ltd. Registered Shares SF 28,89
CH0044328745
STK
0
300
Aetna Inc. Registered Shares DL -,01
US00817Y1082
STK
0
350
Altria Group Inc. Registered Shares DL -,333
US02209S1033
STK
0
900
Amgen Inc. Registered Shares DL -,0001
US0311621009
STK
400
400
Anglo American PLC Registered Shares DL -,54945
GB00B1XZS820
STK
0
500
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
450
Archer-Daniels-Midland Co. Registered Shares o.N.
US0394831020
STK
0
850
Aryzta AG Namens-Aktien SF -,02
CH0043238366
STK
0
500
Associated British Foods PLC Registered Shares LS -,0568
GB0006731235
STK
0
700
Astrazeneca PLC Registered Shares DL -,25
GB0009895292
STK
0
400
AT & T Inc. Registered Shares DL 1
US00206R1023
STK
0
1.100
Barclays PLC Registered Shares LS 0,25
GB0031348658
STK
5.600
16.600
Best Buy Co. Inc. Registered Shares DL -,10
US0865161014
STK
0
1.300
BHP Billiton PLC Registered Shares DL -,50
GB0000566504
STK
0
1.816
BP PLC Registered Shares DL -,25
GB0007980591
STK
0
8.500
British American Tobacco PLC Registered Shares LS -,25
GB0002875804
STK
0
1.150
Comcast Corp. New Registered Shares Class A DL1
US20030N1019
STK
0
1.100
ConocoPhillips Registered Shares DL -,01
US20825C1045
STK
0
420
CVS Caremark Corp. Registered Shares DL-,01
US1266501006
STK
600
600
Entergy Corp. Registered Shares DL -,01
US29364G1031
STK
0
350
Exxon Mobil Corp. Registered Shares o.N.
US30231G1022
STK
0
330
GlaxoSmithKline PLC Registered Shares LS -,25
GB0009252882
STK
0
3.000
Hewlett-Packard Co. Registered Shares DL -,01
US4282361033
STK
0
700
HSBC Holdings PLC Registered Shares DL -,50
GB0005405286
STK
0
7.722
Humana Inc. Registered Shares DL -,166
US4448591028
STK
0
200
Imperial Tobacco Group PLC Registered Shares LS -,10
GB0004544929
STK
500
1.150
Intel Corp. Registered Shares DL -,001
US4581401001
STK
0
1.000
Intl Business Machines Corp. Registered Shares DL -,20
US4592001014
STK
0
140
Johnson & Johnson Registered Shares DL 1
US4781601046
STK
0
400
Marathon Oil Corp. Registered Shares DL 1
US5658491064
STK
0
650
Marathon Petroleum Corp. Registered Shares DL -,01
US56585A1025
STK
0
325
McKesson Corp. Registered Shares DL -,01
US58155Q1031
STK
0
400
Microsoft Corp. Registered Shares DL-,00000625
US5949181045
STK
0
850
National Grid PLC Reg. Shares New LS -,11395
GB00B08SNH34
STK
2.000
2.000
1.500
Nestlé S.A. Namens-Aktien SF -,10
CH0038863350
STK
0
Norfolk Southern Corp. Registered Shares DL 1
US6558441084
STK
0
500
Novartis AG Namens-Aktien SF 0,50
CH0012005267
STK
0
1.500
Occidental Petroleum Corp. Registered Shares DL -,20
US6745991058
STK
0
350
Parker-Hannifin Corp. Registered Shares DL-,50
US7010941042
STK
0
250
Phillips 66 Registered Shares DL -,01
US7185461040
STK
210
210
Reckitt Benckiser Group Registered Shares LS -,10
GB00B24CGK77
STK
400
400
Renault S.A. Actions Port. EO 3,81
FR0000131906
STK
0
300
1.100
Rio Tinto PLC Registered Shares LS -,10
GB0007188757
STK
0
Roche Holding AG Inhaber-Genußscheine o.N.
CH0012032048
STK
0
400
Tate & Lyle PLC Registered Shares LS -,25
GB0008754136
STK
0
1.700
Tesco PLC Registered Shares LS -,05
GB0008847096
STK
0
3.000
Travelers Companies Inc.,The Registered Shares o.N.
US89417E1091
STK
0
550
United Technologies Corp. Registered Shares DL 1
US9130171096
STK
0
350
Vodafone Group PLC Registered Shares DL-,11428571
GB00B16GWD56
STK
0
27.000
Walgreen Co. Registered Shares DL 0,078125
US9314221097
STK
0
800
13
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
1,0910 % Raiffeisen Bank Intl AG EO-FLR MTN 11(13)
XS0597215937
EUR
0
1,5000 % Bundesrep.Deutschland Inflationsindex. Anl.v.06(16)
DE0001030500
EUR
0
50
3,1250 % Landesbank Baden-Württemberg MTN-Pf.S.734 v.11(17)
DE000LB0HFM2
EUR
0
50
3,3750 % UniCredit S.p.A. EO-Covered MTN 2010(17)
IT0004648603
EUR
0
50
4,0000 % Polen, Republik EO-MTN 2010(21)
XS0543882095
EUR
0
100
4,5000 % Norddeutsche Landesbank -GZ- MTN-Inh.Schv.v.04(14)
XS0195569990
EUR
0
50
4,7500 % Commerzbank AG MTN-IHS S.702 v.09(15)
DE000CZ29UU3
EUR
0
50
4,8750 % Berlin, Land Landessch.v.2007(2017)Ausg.230
DE000A0NKUD2
EUR
0
50
5,7500 % Kroatische Entwicklungsbank EO-MTN 02(08-12)
XS0158715804
EUR
0
50
4,5000 % Kroatien, Republik KK-Notes 2006(13)
HRRHMFO137A8
HRK
0
300
Banco Santander S.A. Anrechte (13.04.2012)
ES06139009A3
STK
1.798
1.798
Banco Santander S.A. Anrechte (13.07.2012)
ES06139009B1
STK
1.872
1.872
Banco Santander S.A. Anrechte (17.10.2012)
ES06139009C9
STK
1.930
1.930
Banco Santander S.A. Anrechte (15.01.2013)
ES06139009D7
STK
1.152
1.152
Repsol S.A. Anrechte (21.06.2012)
ES0673516904
STK
1.300
1.300
Repsol S.A. Anrechte (25.12.2012)
ES0673516912
STK
791
791
Telefónica S.A. Anrechte
ES0678430911
STK
2.000
2.000
100
Verzinsliche Wertpapiere
100
Andere Wertpapiere
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
3,4200 % SID Banka d.d. EO-Notes 2012(13)
XS0835495309
EUR
100
4,0000 % Bank of Ireland (The Gov.&Co.) EO-MTN 2010(15)
XS0482810958
EUR
0
100
4,0000 % Irish Bank Resolution i.L. EO-MTN 2010(15)
XS0502258790
EUR
100
100
4,5000 % Ungarn EO-Bonds 2003(13)
XS0161667315
EUR
0
50
4,2500 % Island, Republik IK-Notes 2010(12)
IS0000020204
ISK
0
8.650
ES0113902110
STK
58
58
FR0011240910
STK
850
850
Führ-Corporate Bond-LBB-INVEST Inhaber-Anteile
DE000A0M6J90
ANT
6.510
6.510
LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-LBB-INVEST Inhaber-Anteile
DE0005320097
ANT
0
2.400
BNPP L1 - World Commodity Inhaber-Ant. I (thes.)o.N.
LU0225185692
ANT
0
750
Bouwfonds European Residential Inhaber-Anteile
DE000A0M98N2
ANT
0
1.000
Nichtnotierte Wertpapiere
Aktien
Banco Santander S.A. Acciones Nom.Em.07/2012 EO-,50
Andere Wertpapiere
Vivendi S.A. Anrechte
Investmentanteile
KAG - eigene Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteile
Cust.Mkts-Credit Suisse Gains Registered Shares M USD o.N.
IE00B4WYHD95
ANT
300
300
DB Platinum IV-Croci Japan Inhaber-Anteile I1C o.N.
LU0194164538
ANT
0
1.000
Dexia Index Arbitrage Act.au Port.Class.(3 Déc.)o.N.
FR0010016477
ANT
0
15
14
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Focus HealthCare Inhaber-Anteile
DE000A0N9J04
ANT
0
500
Fr.Temp.Inv.Fds -T.Gl.Bd Fd Namens-Ant.I(acc.)EUR-H1 o.N.
LU0316492775
ANT
0
2.650
1.000
GLG Invts VI-MAN Commod.Fund Reg. Shares IM Acc. USD o.N.
IE00B738VD98
ANT
1.000
grundbesitz europa Inhaber-Anteile RC
DE0009807008
ANT
0
250
grundbesitz-global Inhaber-Anteile RC
DE0009807057
ANT
0
110
HANSAimmobilia Inhaber-Anteile
DE0009817700
ANT
0
200
Inv.Sydinv.Intl-ISI BRIC Equ. Inhaber-Anteile o.N.
DK0016284888
ANT
0
1.860
600
LBBW Rohstoffe 2 LS Inhaber-Anteile I
DE000A0X97E0
ANT
0
Pioneer Fds-Commodity Alpha Reg. Units I (Euro)(cap.) o.N.
LU0313644188
ANT
0
25
Schroder ISF US Sm.&Mid-Cap EQ Namensanteile C Acc o.N.
LU0205193807
ANT
0
400
Strategic Commodity Fund (R) Inhaber-Anteile I VT A o.N.
AT0000A0LVQ9
ANT
0
3
Tib.X-L.-Com.Ti.L.0-100 Idx Fd Namens-Ant.I EUR5(aussch.)o.N
LU0654196020
ANT
230
230
Torrus Fds-MLCX Comm.Enha.Beta Act. Nom. USD I o.N.
LU0363510982
ANT
0
300
Vontobel Fd.-Belvista Commodi. Act. Nom. I USD Acc. o.N.
LU0415415800
ANT
0
600
Warburg Value Fund Inhaber-Anteile B o.N.
LU0208289271
ANT
0
200
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)
Gattungsbezeichnung
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Volumen
in
1.000
Optionsrechte
Optionsrechte auf Aktienindex-Derivate
Optionsrechte auf Aktienindices
Gekaufte Kaufoptionen (Call):
(Basiswert: Dow Jones Euro Stoxx 50)
EUR
2
Verkaufte Kaufoptionen (Call):
(Basiswerte: DAX, Dow Jones Euro Stoxx 50)
EUR
19
Gekaufte Verkaufoptionen (Put):
(Basiswert: DAX)
EUR
7
15
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.04.2012 bis 31.03.2013
für LBB-PrivatDepot 4 (A)
I.
Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller
EUR
6.676,07
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer)
EUR
35.393,36
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren
EUR
6.077,55
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer)
EUR
45.186,77
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland
EUR
46,90
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer)
EUR
0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen
EUR
55.291,78
8. Erträge aus Wertpapier- Darlehen- und Pensionsgeschäften
EUR
0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer
EUR
-4.202,81
EUR
7.194,60
EUR
151.664,22
10. Sonstige Erträge
*)
Summe der Erträge
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen
EUR
-48,97
2. Verwaltungsvergütung
EUR
-67.931,81
3. Depotbankvergütung
EUR
-6.060,81
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten
EUR
-2,38
5. Sonstige Aufwendungen **)
EUR
-9.302,25
Summe der Aufwendungen
EUR
-83.346,22
III. Ordentlicher Nettoertrag
EUR
68.318,00
davon erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung
EUR
0,00
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne
EUR
434.641,14
2. Realisierte Verluste
EUR
-215.227,01
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften
EUR
219.414,13
V. Ergebnis des Geschäftsjahres
EUR
287.732,13
Gesamtkostenquote
Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen
Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.
erfolgsunabhängige Aufwendungen:
erfolgsabhängige Aufwendungen:
1,9250036 %
0,0000000 %
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)
im Geschäftsjahr gesamt
EUR
6.795,05
Die KAG erhält keine Rückvergütungen aus den vom Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und
Aufwandserstattungen.
Die KAG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
*)
**)
Im Wesentlichen Bestandsprovision, Quellensteuererstattungen
Die sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die jährliche Pauschalgebühr. Daneben können Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen, Kosten für die Prüfung, die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, im
Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung entstehende Steuern, Verwaltungsgebühren und Kostenersatz staatlicher Stellen
sowie Kosten der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungs- und Informationspflichten / -arten dem Sondervermögen belastet und
unter sonstigen Aufwendungen ausgewiesen werden.
16
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.11.2012 bis 31.03.2013
für LBB-PrivatDepot 4 (B)
I.
Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller
EUR
132,51
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer)
EUR
908,50
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren
EUR
396,41
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer)
EUR
6.129,95
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland
EUR
3,29
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer)
EUR
0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen
EUR
4.746,75
8. Erträge aus Wertpapier- Darlehen- und Pensionsgeschäften
EUR
0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer
EUR
-170,92
EUR
581,18
EUR
12.727,67
10. Sonstige Erträge
*)
Summe der Erträge
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen
EUR
-1,94
2. Verwaltungsvergütung
EUR
-8.935,85
3. Depotbankvergütung
EUR
-648,64
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten
EUR
-0,62
5. Sonstige Aufwendungen **)
EUR
-991,57
Summe der Aufwendungen
EUR
-10.578,62
III. Ordentlicher Nettoertrag
EUR
2.149,05
davon erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung
EUR
0,00
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne
EUR
73.404,68
2. Realisierte Verluste
EUR
-36.565,02
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften
EUR
36.839,66
V. Ergebnis des Geschäftsjahres
EUR
38.988,71
Gesamtkostenquote ***)
Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) als Prozentsatz des durchschnittlichen
Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.
erfolgsunabhängige Aufwendungen:
erfolgsabhängige Aufwendungen:
1,1839352 %
0,0000000 %
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)
im Geschäftsjahr gesamt
EUR
1.758,85
Die KAG erhält keine Rückvergütungen aus den vom Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und
Aufwandserstattungen.
Die KAG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
*)
**)
***)
Im Wesentlichen Bestandsprovision
Die sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die jährliche Pauschalgebühr. Daneben können Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen, Kosten für die Prüfung, die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, im
Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung entstehende Steuern, Verwaltungsgebühren und Kostenersatz staatlicher Stellen
sowie Kosten der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungs- und Informationspflichten / -arten dem Sondervermögen belastet und
unter sonstigen Aufwendungen ausgewiesen werden.
Die Angabe der Gesamtkostenquote für LBB-PrivatDepot 4 (B) erfolgt für den Rumpfzeitraum vom 01.11.2012 bis 31.03.2013.
17
Entwicklung des Sondervermögens LBB-PrivatDepot 4 (A)
I.
2012 / 2013
Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres
EUR
5.708.668,13
1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr
EUR
-83.663,58
2. Zwischenausschüttungen
EUR
0,00
3. Mittelzufluss / -abfluss (netto)
EUR
-670.227,63
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen:
EUR
399.000,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen:
EUR
-1.069.227,63
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich
EUR
16.937,07
5. Ordentlicher Nettoertrag
EUR
68.318,00
6. Realisierte Gewinne
EUR
434.641,14
7. Realisierte Verluste
EUR
-215.227,01
8. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste
EUR
-60.831,29
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres
EUR
5.198.614,83
Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres
EUR
0,00
1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr
EUR
0,00
2. Zwischenausschüttungen
EUR
0,00
3. Mittelzufluss / -abfluss (netto)
EUR
1.338.258,81
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich
EUR
-29.447,12
5. Ordentlicher Nettoertrag
EUR
2.149,05
6. Realisierte Gewinne
EUR
73.404,68
7. Realisierte Verluste
EUR
-36.565,02
8. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste
EUR
-2.046,93
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres
EUR
1.345.753,47
Entwicklung des Sondervermögens LBB-PrivatDepot 4 (B)
I.
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen:
EUR
1.349.403,48
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen:
EUR
-11.144,67
18
Berechnung der Ausschüttung insgesamt und je Anteil LBB-PrivatDepot 4 (A)
insgesamt
je Anteil
1. Vortrag aus dem Vorjahr
EUR
675.817,63
3,74
2. Ergebnis des Geschäftsjahres
EUR
287.732,13
1,59
3. Zuführung aus dem Sondervermögen
EUR
0,00
0,00
Zur Ausschüttung verfügbar
EUR
963.549,76
5,33
1. Der Wiederanlage zugeführt *)
EUR
-200.000,00
-1,11
2. Vortrag auf neue Rechnung
EUR
-696.657,83
-3,85
EUR
66.891,93
0,37
I.
II. Gesamtausschüttung
1. Zwischenausschüttung
EUR
0,00
0,00
2. Endausschüttung **)
EUR
66.891,93
0,37
insgesamt
je Anteil
Berechnung der Ausschüttung insgesamt und je Anteil LBB-PrivatDepot 4 (B)
1. Vortrag aus dem Vorjahr
EUR
0,00
0,00
2. Ergebnis des Geschäftsjahres
EUR
38.988,71
0,83
3. Zuführung aus dem Sondervermögen
EUR
0,00
0,00
Zur Ausschüttung verfügbar
EUR
38.988,71
0,83
1. Der Wiederanlage zugeführt
EUR
0,00
0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung
EUR
-31.965,71
-0,68
EUR
7.023,00
0,15
I.
II. Gesamtausschüttung
1. Zwischenausschüttung
EUR
0,00
0,00
2. Endausschüttung **)
EUR
7.023,00
0,15
Für die Ermittlung der investmentrechtlichen Besteuerungsgrundlagen liegt eine Bescheinigung nach § 5 InvStG vor.
*)
**)
Wiederangelegte Ergebnisse aus Veräußerungsgewinnen.
Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gem. § 7 Abs. 3, 3a und 3c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die
letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
19
Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich LBB-PrivatDepot 4 (A)
Geschäftsjahr
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert
2013
EUR
5.198.614,83
EUR
28,76
2012
EUR
5.708.668,13
EUR
27,94
2011
EUR
6.087.438,00
EUR
28,28
Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich LBB-PrivatDepot 4 (B)
Geschäftsjahr
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert
2013
EUR
1.345.753,47
EUR
28,74
2012
EUR
0,00
EUR
0,00
2011
EUR
0,00
EUR
0,00
Berlin, den 02.04.2013
Landesbank Berlin Investment GmbH
Bauer
Heß
Vieten
20
An die Landesbank Berlin Investment GmbH
Die Landesbank Berlin Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß
§ 44 Abs. 5 des Investmentgesetzes (InvG) den Jahresbericht des Sondervermögens LBB-PrivatDepot 4 für das Geschäftsjahr vom 1. April
2012 bis 31. März 2013 zu prüfen.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die
Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des InvG
liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung nach § 44 Abs. 5 InvG unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht den gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, den 28. Juni 2013
PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Peter Kleinschmidt
Wirtschaftsprüfer
ppa. Ursel von Randow
Wirtschaftsprüferin
21
Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften
Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger,
die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem in
diesem Jahresbericht beschriebenen Sondervermögen mit seinem
Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem Heimatland individuell zu
klären.
Das Sondervermögen ist als Zweckvermögen von der Körperschaftund Gewerbesteuer befreit. Die steuerpflichtigen Erträge des Sondervermögens werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von
jährlich 801,- Euro (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 1.602,- Euro (für zusammen veranlagte Ehegatten) übersteigen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch
die vom Sondervermögen ausgeschütteten Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge, der Zwischengewinn sowie der Gewinn aus
dem An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese nach dem
31.12.2008 erworben wurden bzw. werden. 1)
Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (so genannte Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus
Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung
anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch
die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen
vorgenommen und ausländische Quellensteuern angerechnet.
Der Steuerabzug hat u. a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn
der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von
25 Prozent. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen
in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt
setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet
auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug
an (so genannte Günstigerprüfung).
Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen
haben (weil z. B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen
in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von
25 Prozent oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Trotz Steuerabzug und höherem persönlichen Steuersatz können
Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen erforderlich sein,
wenn im Rahmen der Einkommensteuererklärung außergewöhnliche
Belastungen oder Sonderausgaben (z. B. Spenden) geltend gemacht
werden.
Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die
Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst. Die steuerliche
Gesetzgebung erfordert zur Ermittlung der steuerpflichtigen bzw. der
kapitalertragsteuerpflichtigen Erträge eine differenzierte Betrachtung
der Ertragsbestandteile.
1)
Gewinne aus dem Verkauf von vor dem 01.01.2009 erworbenen Fondsanteilen sind beim Privatanleger steuerfrei.
Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)
Zinsen, zinsähnliche Erträge sowie ausländische Dividenden
Ausgeschüttete oder thesaurierte Zinsen, zinsähnliche Erträge sowie
ausländische Dividenden unterliegen bei Inlandsverwahrung dem
Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.
Kirchensteuer).
Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger
Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die
steuerpflichtigen Ertragsteile 801,- Euro bei Einzelveranlagung bzw.
1.602,- Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.
Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung und
bei ausländischen Anlegern bei Nachweis der steuerlichen Ausländereigenschaft.
Verwahrt der inländische Anleger die Anteile eines steuerrechtlich
ausschüttenden Sondervermögens in einem inländischen Depot bei
der Kapitalanlagegesellschaft oder einem Kreditinstitut (Depotfall), so
nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug
Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in
ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die
Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem
Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.
Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes Sondervermögen, so wird bei Thesaurierungen vor dem 01.01.2012 der Steuerabzug auf die thesaurierten, dem Steuerabzug unterliegenden Erträge
des Sondervermögens in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) durch die Kapitalanlagegesellschaft selbst abgeführt. Der
Ausgabe- und Rücknahmepreis der Fondsanteile ermäßigt sich insoweit um den Steuerabzug zum Ablauf des Geschäftsjahres. Da die
Anleger der Kapitalanlagegesellschaft regelmäßig nicht bekannt sind,
kann in diesem Fall kein Kirchensteuereinbehalt erfolgen, so dass kirchensteuerpflichtige Anleger insoweit Angaben in der Einkommensteuererklärung zu machen haben.
Für nach dem 31.12.2011 erfolgende Thesaurierungen stellt das Sondervermögen den depotführenden Stellen die Kapitalertragsteuer
nebst den maximal anfallenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag
und Kirchensteuer) zur Verfügung. Die depotführenden Stellen nehmen
den Steuerabzug wie im Ausschüttungsfall unter Berücksichtigung
der persönlichen Verhältnisse der Anleger vor, so dass insbesondere
ggf. die Kirchensteuer abgeführt werden kann. Soweit das Sondervermögen den depotführenden Stellen Beträge zur Verfügung gestellt hat,
die nicht abgeführt werden müssen, erfolgt eine Erstattung.
Befinden sich die Anteile im Depot bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft, so erhält der
Anleger, der seiner depotführenden Stelle einen in ausreichender
Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung
vor Ablauf des Geschäftsjahres des Sondervermögens vorlegt, den
abgeführten Steuerabzug (bzw. ab 2012 den den depotführenden Stel-
22
len zur Verfügung gestellten Betrag) auf seinem Konto gutgeschrieben.
Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:
a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben,
Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung nicht bzw.
nicht rechtzeitig vorgelegt wird, erhält der Anleger auf Antrag von der
depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung über den einbehaltenen und abgeführten Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der
Anleger hat dann die Möglichkeit, den Steuerabzug im Rahmen seiner
Einkommensteuerveranlagung auf seine persönliche Steuerschuld
anrechnen zu lassen.
b) „normale“ Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem
Kupon sowie Down-Rating-Anleihen, Floater und Reverse-Floater,
c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden,
Werden Anteile ausschüttender Sondervermögen nicht in einem Depot
verwahrt und Ertragsscheine einem inländischen Kreditinstitut vorgelegt (Eigenverwahrung), wird der Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent
zuzüglich des Solidaritätszuschlags vorgenommen.
d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen,
Dividenden von ausländischen Kapitalgesellschaften als so genannte
Schachteldividenden können nach Auffassung der Finanzverwaltung
nicht steuerfrei sein.
f)
Gewinne aus dem Verkauf inländischer und ausländischer
Immobilien nach Ablauf von 10 Jahren seit der Anschaffung
Gewinne aus dem Verkauf inländischer und ausländischer Immobilien
außerhalb der 10-Jahresfrist, die auf der Ebene des Sondervermögens
erzielt werden, sind beim Anleger stets steuerfrei.
Ausländische Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Immobilien innerhalb von 10 Jahren seit der Anschaffung
Steuerfrei bleiben ausländische Mieterträge und Gewinne aus dem
Verkauf ausländischer Immobilien, auf deren Besteuerung Deutschland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (Freistellungsmethode) verzichtet hat (Regelfall). Die steuerfreien Erträge wirken
sich auch nicht auf den anzuwendenden Steuersatz aus (kein Progressionsvorbehalt).
Sofern im betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen ausnahmsweise die Anrechnungs-Methode vereinbart oder kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, gelten die Aussagen zur
Behandlung von Gewinnen aus dem Verkauf inländischer Immobilien
innerhalb von 10 Jahren seit Anschaffung analog. Die in den Herkunftsländern gezahlten Steuern können ggf. auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden, sofern die gezahlten Steuern nicht bereits
auf der Ebene des Sondervermögens als Werbungskosten berücksichtigt wurden.
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus
Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen
Genussrechten und Investmentanteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst,
solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne
aus der Veräußerung der in § 1 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis
f) InvStG genannten Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst,
wenn sie nicht ausgeschüttet werden.
e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte und
„cum“-erworbene Optionsanleihen.
Werden Gewinne aus der Veräußerung der o. g. Wertpapiere / Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig
und unterliegen bei Verwahrung der Anteile im Inland dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch steuerfrei,
wenn die Wertpapiere auf Ebene des Sondervermögens vor dem
01.01.2009 erworben bzw. die Termingeschäfte vor dem 01.01.2009 eingegangen wurden.
Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in
der o. g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (s. o.).
Inländische Mieten und Dividenden sowie Gewinne aus dem
Verkauf inländischer Immobilien innerhalb von 10 Jahren seit
Anschaffung
Inländische Mieten und Dividenden der Kapitalgesellschaften sowie
Gewinne aus dem Verkauf inländischer Immobilien innerhalb von
10 Jahren seit Anschaffung, die vom Sondervermögen ausgeschüttet
oder thesauriert werden, sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig.
Bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen, die vor dem 01.01.2012
vorgenommen werden, wird ein Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent
(zuzüglich Solidaritätszuschlag) von der depotführenden Stelle bzw.
der Kapitalanlagegesellschaft vorgenommen. Die depotführende
Stelle berücksichtigt bei Ausschüttungen zudem einen ggf. vorliegenden Antrag auf Kirchensteuereinbehalt. Der Anleger erhält den Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) in voller Höhe
sofort erstattet, sofern die Anteile bei der Kapitalanlagegesellschaft
oder einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden und dort ein
Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe oder eine NV-Bescheinigung vorliegt. Anderenfalls kann er den Steuerabzug von 25 Prozent
(zuzüglich Solidaritätszuschlag) unter Beifügung der steuerlichen
Bescheinigung der depotführenden Stelle auf seine persönliche Einkommensteuerschuld anrechnen.
Für nach dem 31.12.2011 erfolgende Ausschüttungen und Thesaurierungen stellt das Sondervermögen den depotführenden Stellen die
Kapitalertragsteuer nebst den maximal anfallenden Zuschlagsteuern
(Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zur Verfügung. Die depotführenden Stellen nehmen den Steuerabzug unter Berücksichtigung der
persönlichen Verhältnisse der Anleger vor, so dass insbesondere ggf.
die Kirchensteuer abgeführt werden kann. Soweit das Sondervermö-
23
gen den depotführenden Stellen Beträge zur Verfügung gestellt hat,
die nicht abgeführt werden müssen, erfolgt eine Erstattung.
Kapitalanlagegesellschaft den Immobiliengewinn börsentäglich errechnet und veröffentlicht.
Negative steuerliche Erträge
Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese auf
Ebene des Sondervermögens steuerlich vorgetragen. Diese können
auf Ebene des Sondervermögens mit künftigen gleichartigen positiven
steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine
direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim
Anleger einkommensteuerlich erst in dem Veranlagungszeitraum
(Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Sondervermögens
endet bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Sondervermögens erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des
Sondervermögens verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung
bei der Einkommensteuer des Anlegers ist nicht möglich.
Inländische Mieterträge und Zinsen sowie zinsähnliche Erträge
Substanzauskehrungen
Substanzauskehrungen (z. B. in Form von Bauzinsen) sind nicht steuerbar.
Substanzauskehrungen, die der Anleger während seiner Besitzzeit
erhalten hat, sind allerdings dem steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der Fondsanteile hinzuzurechnen, d. h., sie erhöhen den steuerlichen Gewinn.
Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
Werden Anteile an einem Sondervermögen, die nach dem 31.12.2008
erworben wurden, von einem Privatanleger veräußert, unterliegt der
Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 Prozent. Sofern die
Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die
depotführende Stelle den Steuerabzug vor. Der Steuerabzug von
25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)
kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags
bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden.
Bei einer Veräußerung von vor dem 01.01.2009 erworbenen Anteilen
ist der Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei.
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind die Anschaffungskosten um den Zwischengewinn zum Zeitpunkt der Anschaffung und
der Veräußerungspreis um den Zwischengewinn zum Zeitpunkt der
Veräußerung zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkommensteuerlichen Erfassung von Zwischengewinnen (siehe unten) kommen
kann. Zudem ist der Veräußerungspreis um die thesaurierten Erträge
zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert hat, damit es auch insoweit nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.
Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem 31.12.2008 erworbener
Fondsanteile ist insoweit steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anlegerebene erfassten, nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) steuerfreien Erträge
zurückzuführen ist (so genannter besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn). Für Veräußerungsgewinne von Anteilen im Privatvermögen, die
dem Anleger nach dem 19.05.2010 zufließen, gilt dies nur, sofern die
Inländische Mieterträge, Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim
Anleger grundsätzlich steuerpflichtig 1). Dies gilt unabhängig davon,
ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden.
Eine Abstandnahme vom Steuerabzug bzw. eine Vergütung des Steuerabzugs ist nur durch Vorlage einer entsprechenden NV-Bescheinigung möglich. Ansonsten erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung
über die Vornahme des Steuerabzugs.
Ausländische Mieterträge
Bei Mieterträgen aus ausländischen Immobilien verzichtet Deutschland in der Regel auf die Besteuerung (Freistellung aufgrund eines
Doppelbesteuerungsabkommens). Bei Anlegern, die nicht Kapitalgesellschaften sind, ist jedoch der Progressionsvorbehalt teilweise zu
beachten.
Sofern im betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen ausnahmsweise die Anrechnungsmethode vereinbart oder kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, können die in den Herkunftsländern gezahlten Ertragsteuern ggf. auf die deutsche Einkommen- oder
Körperschaftsteuer angerechnet werden, sofern die gezahlten Steuern nicht bereits auf der Ebene des Sondervermögens als Werbungskosten berücksichtigt wurden.
Gewinne aus dem Verkauf inländischer und ausländischer Immobilien
Thesaurierte Gewinne aus der Veräußerung inländischer und ausländischer Immobilien sind beim Anleger steuerlich unbeachtlich, soweit
sie nach Ablauf von 10 Jahren seit der Anschaffung der Immobilie auf
Fondsebene erzielt werden. Die Gewinne werden erst bei ihrer Ausschüttung steuerpflichtig, wobei Deutschland in der Regel auf die
Besteuerung ausländischer Gewinne (Freistellung aufgrund eines
Doppelbesteuerungsabkommens) verzichtet.
Gewinne aus der Veräußerung inländischer und ausländischer Immobilien innerhalb der 10-Jahresfrist sind bei Thesaurierung bzw. Ausschüttung steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen. Dabei sind
die Gewinne aus dem Verkauf inländischer Immobilien in vollem
Umfang steuerpflichtig.
Bei Gewinnen aus dem Verkauf ausländischer Immobilien verzichtet
Deutschland in der Regel auf die Besteuerung (Freistellung aufgrund
eines Doppelbesteuerungsabkommens). Bei Anlegern, die nicht Kapitalgesellschaften sind, ist jedoch der Progressionsvorbehalt zu beachten.
Sofern im betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen ausnahmsweise die Anrechnungsmethode vereinbart oder kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, können die in den Herkunftsländern gezahlten Ertragsteuern ggf. auf die deutsche Einkommensteuer
bzw. Körperschaftsteuer angerechnet werden, sofern die gezahlten
1)
Die zu versteuernden Zinsen sind gemäß § 2 Absatz 2a InvStG im Rahmen der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG zu berücksichtigen.
24
Steuern nicht bereits auf der Ebene des Sondervermögens als Werbungskosten berücksichtigt wurden.
Eine Abstandnahme vom Steuerabzug bzw. eine Vergütung des Steuerabzugs ist nur durch Vorlage einer entsprechenden NV-Bescheinigung möglich. Ansonsten erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung
über die Vornahme des Steuerabzugs.
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus
Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen
Genussrechten und Investmentfondsanteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des
Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst,
solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne
aus der Veräußerung der in § 1 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis
f) InvStG genannten Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst,
wenn sie nicht ausgeschüttet werden.
Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:
a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben,
b) „normale“ Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem
Kupon sowie Down-Rating-Anleihen, Floater und Reverse-Floater,
c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden
d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen,
e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte und
f)
„cum“-erworbene Optionsanleihen.
Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen. Dabei sind Veräußerungsgewinne aus
Aktien ganz 1) (bei Anlegern, die Körperschaften sind) oder zu 40 Prozent
(bei sonstigen betrieblichen Anlegern, z. B. Einzelunternehmern) steuerfrei (Teileinkünfteverfahren). Veräußerungsgewinne aus Renten /
Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus
Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe steuerpflichtig.
Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in
der o. g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu
behandeln (s. o.).
Jeweils ausgeschüttete Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne sowie Erträge aus Stillhalterprämien unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich
Solidaritätszuschlag). Dies gilt nicht für jeweilige Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapieren und für
Gewinne aus vor dem 01.01.2009 eingegangenen Termingeschäften. Die
auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug
vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft
ist oder diese Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen
Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt wird.
1)
5 Prozent der Veräußerungsgewinne aus Aktien gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige
Betriebsausgaben und sind somit steuerpflichtig.
In- und ausländische Dividenden
Vor dem 01.03.2013 dem Sondervermögen zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer Kapitalgesellschaften, die auf Anteile im Betriebsvermögen ausgeschüttet oder thesauriert
werden, sind mit Ausnahme von Dividenden nach dem REITG bei Körperschaften grundsätzlich steuerfrei 2). Aufgrund der Neuregelung zur
Besteuerung von Streubesitzdividenden sind nach dem 28.02.2013 dem
Sondervermögen aus der Direktanlage zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer Aktiengesellschaften
bei Körperschaften steuerpflichtig. Von Einzelunternehmern sind Dividenden – mit Ausnahme der Dividenden nach dem REITG – zu 60 Prozent
zu versteuern (Teileinkünfteverfahren). Für Erträge, die dem Anleger
nach dem 19.05.2010 zufließen oder als zugeflossen gelten, gilt dies nur,
sofern die Kapitalanlagegesellschaft den Aktiengewinn börsentäglich
errechnet und veröffentlicht.
Inländische Dividenden unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug
(Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag).
Eine Abstandnahme vom Steuerabzug bzw. eine Vergütung des Steuerabzugs ist nur durch Vorlage einer entsprechenden NV-Bescheinigung
möglich. Ansonsten erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung über
die Vornahme des Steuerabzugs.
Ausländische Dividenden unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug
(Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Die
auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist (wobei von Körperschaften i. S. d. § 1 Absatz 1 Nr. 4 und
5 KStG der auszahlenden Stelle eine Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes vorliegen muss) oder die ausländischen Dividenden
Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt wird.
Bei gewerbesteuerpflichtigen Anlegern sind die ggf. zum Teil einkommensteuerfreien bzw. körperschaftsteuerfreien Dividendenerträge für
Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags wieder hinzuzurechnen,
nicht aber wieder zu kürzen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung
können Dividenden von ausländischen Kapitalgesellschaften als so
genannte Schachteldividenden in vollem Umfang nur dann steuerfrei
sein, wenn der Anleger eine (Kapital-) Gesellschaft i. S. d. entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens ist und auf ihn durchgerechnet eine genügend hohe (Schachtel-) Beteiligung entfällt.
Negative steuerliche Erträge
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese
steuerlich auf Ebene des Sondervermögens vorgetragen. Diese können auf Ebene des Sondervermögens mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden.
Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den
Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge
beim Anleger bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer erst
in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Sondervermögens endet bzw. die Ausschüttung für das
Geschäftsjahr des Sondervermögens erfolgt, für das die negativen
steuerlichen Erträge auf Ebene des Sondervermögens verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer bzw.
Körperschaftsteuer des Anlegers ist nicht möglich.
2)
5 Prozent der Dividenden gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und
sind somit letztlich doch steuerpflichtig.
25
Substanzauskehrungen
Substanzauskehrungen (z. B. in Form von Bauzinsen) sind nicht steuerbar. Dies bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass die Substanzauskehrungen in der Handelsbilanz ertragswirksam zu vereinnahmen sind, in der Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver
Ausgleichsposten zu bilden ist und damit technisch die historischen
Anschaffungskosten steuerneutral gemindert werden. Alternativ können die fortgeführten Anschaffungskosten um den anteiligen Betrag
der Substanzausschüttung vermindert werden.
Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
Die Kapitalanlagegesellschaft kann gemäß § 5 Absatz 2 InvStG entscheiden, ob sie den so genannten Aktiengewinn (d. h. die Gewinne
aus noch nicht zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen geltenden Dividenden und aus realisierten und nicht realisierten Gewinnen
des Sondervermögens aus in- und ausländischen Aktien, soweit diese
Dividenden und Gewinne bei Zurechnung an den Anleger steuerfrei
sind) und den Immobiliengewinn (d. h. die noch nicht auf Anlegerebene
erfassten, nach DBA steuerfreien Erträge) ermittelt oder hiervon
absieht. An die bei der Auflegung des Sondervermögens getroffene
Entscheidung ist die Kapitalanlagegesellschaft gebunden. Soweit die
Kapitalanlagegesellschaft den Aktiengewinn (ab 01.03.2013 aufgrund
der unter dem Punkt „In- und ausländische Dividenden“ erwähnten
Gesetzesänderung zwei Aktiengewinne getrennt für Körperschaften
und Einzelunternehmer – ggf. erfolgt die getrennte Veröffentlichung
erst nachträglich) und den Immobiliengewinn errechnet, veröffentlicht
sie diese börsentäglich jeweils als Prozentsatz des Wertes des Investmentanteils. Die steuerliche Behandlung ist dann wie folgt:
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Betriebsvermögen sind
für Körperschaften zudem in Höhe des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns steuerfrei, 1) soweit die Gewinne aus noch nicht zugeflossenen
oder noch nicht als zugeflossen geltenden Dividenden und aus realisierten und nicht realisierten Gewinnen des Sondervermögens aus inund ausländischen Kapitalgesellschaften herrühren (so genannten
Aktiengewinn). Von Einzelunternehmen sind diese Veräußerungsgewinne zu 60 Prozent zu versteuern.
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Betriebsvermögen sind
für betriebliche Anleger steuerfrei, soweit es sich um noch nicht zugeflossene oder noch nicht als zugeflossen geltende ausländische
Mieten und realisierte und nicht realisierte Gewinne des Sondervermögens aus ausländischen Immobilien handelt, sofern Deutschland
auf die Besteuerung verzichtet hat (so genannter Immobiliengewinn).
Für Veräußerungsgewinne von Anteilen im Betriebsvermögen, die dem
Anleger nach dem 19.05.2010 zufließen, gilt dies nur, sofern die Kapitalanlagegesellschaft den Aktiengewinn und Immobiliengewinn börsentäglich errechnet und veröffentlicht.
Steuerausländer
Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an ausschüttenden Sondervermögen im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle
(Depotfall), wird vom Steuerabzug auf Zinsen, zinsähnliche Erträge,
Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne und ausländische Dividenden Abstand genommen, sofern er seine steuerliche
Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft
1)
5 Prozent des steuerfreien Veräußerungsgewinns gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige
Betriebsausgabe und sind somit steuerpflichtig.
der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs gemäß § 37 Absatz 2 AO zu beantragen. Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt der depotführenden Stelle.
Hat ein ausländischer Anleger Anteile thesaurierender Sondervermögen im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird ihm
bei vor dem 01.01.2012 erfolgenden Thesaurierungen und Nachweis
seiner steuerlichen Ausländereigenschaft der Steuerabzug in Höhe
von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, soweit dieser nicht auf
inländische Dividenden entfällt, erstattet. Erfolgt der Antrag auf Erstattung verspätet, kann – wie bei verspätetem Nachweis der Ausländereigenschaft bei ausschüttenden Fonds – eine Erstattung gemäß § 37
Absatz 2 AO auch nach dem Thesaurierungszeitpunkt beantragt werden. Erfolgt die Thesaurierung in diesem Fall nach dem 31.12.2011,
wird keine Steuer einbehalten, soweit es sich nicht um inländische
Dividenden oder inländische Mieten handelt.
Für inländische Dividenden und inländische Mieten erfolgt hingegen
ein Steuerabzug. Inwieweit eine Anrechnung oder Erstattung dieses
Steuerabzugs für den ausländischen Anleger möglich ist, hängt von
dem zwischen dem Sitzstaat des Anlegers und der Bundesrepublik
Deutschland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab. Eine
DBA-Erstattung der Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden
und inländische Mieten erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) in Bonn.
Solidaritätszuschlag
Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführenden
Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zu
erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer und
Körperschaftsteuer anrechenbar.
Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung vor dem
01.01.2012 die Vergütung des Steuerabzugs – beispielsweise bei ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer NV-Bescheinigung oder
Nachweis der Steuerausländereigenschaft –, ist kein Solidaritätszuschlag abzuführen bzw. wird dieser bei einer Thesaurierung vergütet.
Kirchensteuer
Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben
wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige
angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck
hat der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem
schriftlichen Antrag seine Religionsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis
der auf jeden Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den
gesamten Kapitalerträgen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und
abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegeben,
erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen.
Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits
beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
26
Ausländische Quellensteuer
Auf die ausländischen Erträge des Sondervermögens wird teilweise in
den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare Quellensteuer
auf der Ebene des Sondervermögens wie Werbungskosten abziehen.
In diesem Fall ist die ausländische Quellensteuer auf Anlegerebene
weder anrechenbar noch abzugsfähig.
Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf Fondsebene nicht aus, dann wird die
anrechenbare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug mindernd
berücksichtigt.
Ertragsausgleich
Auf Erträge entfallende Teile des Ausgabepreises für ausgegebene
Anteile, die zur Ausschüttung herangezogen werden können (Ertragsausgleichsverfahren), sind steuerlich so zu behandeln wie die Erträge,
auf die diese Teile des Ausgabepreises entfallen.
Gesonderte Feststellung, Außenprüfung
Die Besteuerungsgrundlagen, die auf Ebene des Sondervermögens
ermittelt werden, sind gesondert festzustellen. Hierzu hat die Investmentgesellschaft beim zuständigen Finanzamt eine Feststellungserklärung abzugeben. Änderungen der Feststellungserklärungen, z. B.
anlässlich einer Außenprüfung (§ 11 Absatz 3 InvStG) der Finanzverwaltung, werden für das Geschäftsjahr wirksam, in dem die geänderte
Feststellung unanfechtbar geworden ist. Die steuerliche Zurechnung
dieser geänderten Feststellung beim Anleger erfolgt dann zum Ende
dieses Geschäftsjahres bzw. am Ausschüttungstag bei der Ausschüttung für dieses Geschäftsjahr.
Damit treffen die Bereinigungen von Fehlern wirtschaftlich die Anleger,
die zum Zeitpunkt der Fehlerbereinigung an dem Sondervermögen
beteiligt sind. Die steuerlichen Auswirkungen können entweder positiv
oder negativ sein.
betrieblichen Anlegern ist der gezahlte Zwischengewinn unselbständiger Teil der Anschaffungskosten, die nicht zu korrigieren sind. Bei
Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils bildet der erhaltene Zwischengewinn einen unselbständigen Teil des Veräußerungserlöses. Eine Korrektur ist nicht vorzunehmen.
Die Zwischengewinne können regelmäßig auch den Abrechnungen
sowie den Erträgnisaufstellungen der Banken entnommen werden.
Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen
In den Fällen der Verschmelzung eines inländischen Sondervermögens
in ein anderes inländisches Sondervermögen kommt es weder auf der
Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d. h., dieser Vorgang ist
steuerneutral. Das Gleiche gilt für die Übertragung aller Vermögensgegenstände eines inländischen Sondervermögens auf eine inländische Investmentaktiengesellschaft oder ein Teilgesellschaftsvermögen einer inländischen Investmentaktiengesellschaft. Erhalten die
Anleger des übertragenden Sondervermögens eine Barzahlung im
Sinne des § 40 InvG, ist diese wie eine Ausschüttung eines sonstigen
Ertrags zu behandeln. Vom übertragenden Sondervermögen erwirtschaftete und noch nicht ausgeschüttete Erträge werden den Anlegern zum Übertragungsstichtag als sog. ausschüttungsgleiche Erträge
steuerlich zugewiesen.
Transparente, semitransparente und intransparente
Besteuerung
Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze (so genannte transparente Besteuerung) gelten nur, wenn sämtliche Besteuerungsgrundlagen im Sinne des § 5 Absatz 1 InvStG bekannt gemacht werden (so
genannte steuerliche Bekanntmachungspflicht). Dies gilt auch insoweit, als das Sondervermögen Anteile an anderen inländischen
Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften, EU-Investmentanteile und ausländische Investmentanteile, die keine EU-Investmentanteile sind, erworben hat (Zielfonds i. S. d. § 10 InvStG) und diese
ihren steuerlichen Bekanntmachungspflichten nachkommen.
Die Kapitalanlagegesellschaft ist bestrebt, sämtliche Besteuerungsgrundlagen, die ihr zugänglich sind, bekannt zu machen.
Zwischengewinnbesteuerung
Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder Rückgabepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen sowie
Gewinne aus der Veräußerung von nicht in § 1 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1
Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen, die vom
Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und infolgedessen
beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden (etwa Stückzinsen
aus festverzinslichen Wertpapieren vergleichbar). Der vom Sondervermögen erwirtschaftete Zwischengewinn ist bei Rückgabe oder Verkauf der Anteile durch Steuerinländer einkommensteuerpflichtig. Der
Steuerabzug auf den Zwischengewinn beträgt 25 Prozent (zuzüglich
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischengewinn kann im Jahr
der Zahlung einkommensteuerlich als negative Einnahme abgesetzt
werden, wenn ein Ertragsausgleichsverfahren durchgeführt wird und
sowohl bei der Veröffentlichung des Zwischengewinns als auch im
Rahmen der von den Berufsträgern zu bescheinigenden Steuerdaten
hierauf hingewiesen wird. Er wird bereits beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Wird der Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich 6 Prozent des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils als Zwischengewinn anzusetzen. Bei
Die erforderliche Bekanntmachung kann jedoch nicht garantiert werden, insbesondere soweit das Sondervermögen Zielfonds erworben
hat und diese ihren steuerlichen Bekanntmachungspflichten nicht
nachkommen. In diesem Fall werden die Ausschüttungen und der
Zwischengewinn des jeweiligen Zielfonds sowie 70 Prozent der Wertsteigerung im letzten Kalenderjahr des jeweiligen Zielfonds (mindestens jedoch 6 Prozent des Rücknahmepreises) als steuerpflichtiger
Ertrag auf der Ebene des Sondervermögens angesetzt.
Die Kapitalanlagegesellschaft ist zudem bestrebt, Besteuerungsgrundlagen außerhalb des § 5 Absatz 1 InvStG (wie insbesondere den
Aktiengewinn, den Immobiliengewinn und den Zwischengewinn)
bekannt zu machen.
EU-Zinsrichtlinie / Zinsinformationsverordnung
Die Zinsinformationsverordnung (kurz ZIV), mit der die Richtlinie 2003
48/EG des Rates vom 3. Juni 2003, ABL. EU Nr. L 157 S. 38 umgesetzt
wird, soll grenzüberschreitend die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet der EU sicherstellen. Mit
einigen Drittstaaten (insbesondere mit der Schweiz, Liechtenstein,
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Channel Islands, Monaco und Andorra) hat die EU Abkommen abgeschlossen, die der EU-Zinsrichtlinie weitgehend entsprechen.
Informationen zu den Rechtssachen „Manninen“
und „Meilicke“
Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine im europäischen Ausland oder bestimmten Drittstaaten ansässige natürliche Person von
einem deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle handelt)
gutgeschrieben erhält, von dem deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentralamt für Steuern und von dort aus letztlich an die ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Direktanlage in Aktien in
der Rechtssache „Manninen“ für einen finnisch-schwedischen Sachverhalt entschieden, dass die Versagung der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern auf ausländische Dividenden nach finnischem Recht europarechtswidrig ist.
Entsprechend werden grundsätzlich Zinserträge, die eine natürliche
Person in Deutschland von einem ausländischen Kreditinstitut im europäischen Ausland oder in bestimmten Drittstaaten erhält, von dem
ausländischen Kreditinstitut letztlich an das deutsche Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Alternativ behalten einige ausländische Staaten Quellensteuern ein, die in Deutschland anrechenbar sind.
Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der Europäischen Union
bzw. in den beigetretenen Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die
grenzüberschreitend in einem anderen EU-Land ihr Depot oder Konto
führen und Zinserträge erwirtschaften.
U. a. Luxemburg und die Schweiz haben sich verpflichtet, von den
Zinserträgen eine Quellensteuer i. H. v. 20 Prozent (ab 01.07.2011:
35 Prozent) einzubehalten. Der Anleger erhält im Rahmen der steuerlichen Dokumentation eine Bescheinigung, mit der er sich die abgezogenen Quellensteuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung
anrechnen lassen kann.
Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug
im Ausland befreien zu lassen, indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber dem ausländischen
Kreditinstitut abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug
zu verzichten und stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorgegebenen Finanzbehörden zu melden.
Nach der ZIV ist von der Kapitalanlagegesellschaft für jeden in- und
ausländischen Fonds anzugeben, ob er der ZIV unterliegt (in scope)
oder nicht (out of scope).
Für diese Beurteilung enthält die ZIV zwei wesentliche Anlagegrenzen:
Wenn das Vermögen eines Fonds aus höchstens 15 Prozent Forderungen im Sinne der ZIV besteht, haben die Zahlstellen, die letztendlich
auf die von der Kapitalanlagegesellschaft gemeldeten Daten zurückgreifen, keine Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu
versenden. Ansonsten löst die Überschreitung der 15 Prozent-Grenze
eine Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszentralamt für Steuern
über den in der Ausschüttung enthaltenen Zinsanteil aus.
Bei Überschreiten der 25 Prozent-Grenze ist der in der Rückgabe oder
Veräußerung der Fondsanteile enthaltene Zinsanteil zu melden. Handelt es sich um einen ausschüttenden Fonds, so ist zusätzlich im Falle
der Ausschüttung der darin enthaltene Zinsanteil an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds, erfolgt eine Meldung konsequenterweise nur im Falle der
Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils.
Grunderwerbsteuer
Der Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen löst keine Grunderwerbsteuer aus.
Auch in Deutschland konnte unter Geltung des sog. Anrechnungsverfahrens (in der Regel bis Ende des Veranlagungszeitraumes 2000) nur
die auf inländische Dividenden entfallende Körperschaftsteuer, nicht
aber die ausländische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers angerechnet werden. Diese steuerliche Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Dividenden hat der EuGH
in seinem Urteil vom 06.03.2007 (Rechtssache „Meilicke“) beanstandet
und hierbei die zeitliche Wirkung des Urteils nicht beschränkt. Die verfahrensrechtliche Rechtslage nach nationalen Vorschriften ist derzeit
insbesondere für die Fondsanlage noch unklar.
Zur Wahrung möglicher Rechte kann es sinnvoll sein, insbesondere im
Hinblick auf die Offenhaltung von Steuerbescheiden, sich mit Ihrem
Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Hinweis:
Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten
Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung,
Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.
Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die dargestellten steuerlichen Auswirkungen nachteilig beeinflussen.
Die steuerlichen Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Anlegern wird grundsätzlich empfohlen, sich von einem
Steuerberater über die steuerlichen Auswirkungen aus dem Erwerb,
Halten bzw. Verkauf von Fondsanteilen beraten zu lassen.
28
Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG)
über die Prüfung der steuerrechtlichen Angaben
An die Investmentgesellschaft Landesbank Berlin Investment GmbH
(nachfolgend: die Gesellschaft).
Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
InvStG zu prüfen, ob die vorgenannten von der Gesellschaft gemäß
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG zu veröffentlichenden Angaben für das
Investmentvermögen LBB-PrivatDepot 4 (A) nach den Regeln des
deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Bei der Ermittlung der steuerrechtlichen
Angaben wurde auf die Buchführung bzw. die Aufzeichnungen und
den Jahresbericht für den betreffenden Zeitraum zurückgegriffen.
Bestandteile der Ermittlung sind Überleitungsrechnungen nach steuerrechtlichen Vorschriften sowie die Zusammenstellung der zur
Bekanntmachung bestimmten steuerrechtlichen Angaben gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. Soweit die Gesellschaft Mittel in
Anteile an anderen Investmentvermögen (Ziel-Investmentvermögen)
investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Ziel-Investmentvermögen
vorliegenden steuerrechtlichen Angaben. In die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen.
Unsere Aufgabe war es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach
den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes bekannt zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt
wurden. Grundlage für unsere Prüfung waren der von einem Abschlussprüfer geprüfte Jahresbericht, die diesem zugrunde liegende
Buchführung und sonstige Aufzeichnungen der Gesellschaft. Gegenstand unserer Beurteilung waren die darauf beruhenden Überleitungsrechnungen und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben.
Unsere Prüfung umfasste insbesondere die steuerrechtliche Qualifikation von Kapitalanlagen, Erträgen und Aufwendungen einschließlich
deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerrechtlicher Aufzeichnungen.
Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Ziel-Investmentvermögen
investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Ziel-Investmentvermögen von anderen zur Verfügung gestellten steuerrechtlichen Angaben durch die Gesellschaft
nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden
steuerrechtlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.
Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender
Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben gemäß § 5 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die
Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die
Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerrechtlichen Angaben überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in
vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine
künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus
der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft
vertretenen Auslegung notwendig machen können.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Frankfurt am Main, 17. Juni 2013
Nicht Gegenstand unseres Auftrages war es, die uns vorgelegten
Unterlagen und Angaben analog einer handelsrechtlichen Abschlussprüfung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen; insoweit
haben wir uns ohne weitere Prüfungshandlungen auf den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers gestützt. Auch darüber hinaus
sind wir von der Vollständigkeit und Richtigkeit der uns vorgelegten
Unterlagen und Angaben der Gesellschaft ausgegangen.
PwC FS Tax GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Lindauer
Steuerberater
Marcel Tatter
29
Nachweis der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz (InvStG)
LBB-PrivatDepot 4 (A)
Endausschüttung
ISIN:
WKN:
DE000A0DNG24
A0DNG2
Geschäftsjahresbeginn: 01.04.2012
Geschäftsjahresende:
31.03.2013
Privatvermögen 1)
Betriebsvermögen Betriebsvermögen
EStG 2)
KStG 3)
Zahltag:
Ex-Tag:
14.06.2013
14.06.2013
Beschlusstag:
pro Anteil
EUR
pro Anteil
EUR
24.05.2013
pro Anteil
EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe:
a) Betrag der Ausschüttung 4)
0,3919932
0,3919932
0,3919932
nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener Kapitalertragsteuer
0,3700000
0,3700000
0,3700000
aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre
0,0000000
0,0000000
0,0000000
bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,3919932
0,3919932
0,3919932
0,0984543
0,0984543
0,0984543
bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG
oder § 3 Nr. 40 EStG 5)
–
0,0000000
0,0000000
dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008
anzuwendenden Fassung
0,0000000
–
–
ee) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung,
soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG sind
0,0000000
–
–
ff)
0,0000000
–
–
aa) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG in Verbindung mit § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG
in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG 5)
–
0,0819785
0,0000000
cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG 6)
–
0,3467205
0,3467205
gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1 InvStG
0,0000000
0,0000000
0,0000000
hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen
0,0000000
0,0000000
0,0000000
b) Betrag der ausgeschütteten Erträge
Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag)
c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene
steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 1. Januar 2009
anzuwendenden Fassung
In den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene
ii)
Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 7)
0,0662025
0,0662025
0,0662025
jj)
in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG
oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) 10)
–
0,0535501
0,0000000
kk) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die
Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 7)
0,0021956
0,0021956
0,0021956
ll)
–
0,0000092
0,0000000
–
–
0,0804924
in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG
oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) 11)
mm) Erträge im Sinne des § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG
d) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge
aa) im Sinne des § 7 Abs. 1 und 2 InvStG
0,4741650
0,4741650
0,4741650
bb) im Sinne des § 7 Abs. 3 InvStG
0,0162825
0,0162825
0,0162825
cc) im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 5 InvStG in der Fassung bis zum Inkrafttreten des OGAW-IV-UmsG (danach Satz 4), 0,0712809
soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten
0,0712809
0,0712809
–
–
–
aa) nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG
vorgenommen wurde 8)
0,0160017
0,0356136
0,0356136
bb) in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit
§ 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 8) 12)
–
0,0337725
0,0000000
cc) nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach
§ 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde
0,0000000
0,0000000
0,0000000
dd) in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit
§ 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 8) 13)
–
0,0000000
0,0000000
ee) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach
§ 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8) 9)
0,0005489
0,0017823
0,0017823
ff)
–
0,0000142
0,0000000
g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung
0,0312196
0,0312196
0,0312196
h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres
oder früherer Geschäftsjahre
0,0219932
0,0219932
0,0219932
i) Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten
0,0437589
0,0437589
0,0437589
e) (weggefallen)
f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen
enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und
in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung
mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 8) 14)
30
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
Privatvermögen: Investmentanteile, die von Anteilinhabern steuerrechtlich im Privatvermögen gehalten werden.
Betriebsvermögen EStG: Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Einkommensteuergesetz besteuert werden, im Betriebsvermögen gehalten werden.
Betriebsvermögen KStG: Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert werden, im Betriebsvermögen gehalten werden.
Ausschüttung gemäß Randziffer 12 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009.
Die Erträge und Gewinne sind zu 100 % ausgewiesen.
Die Erträge sind netto ausgewiesen.
Die Einkünfte sind zu 100 % ausgewiesen.
Die Quellensteuern sind im Betriebsvermögen zu 100 % ausgewiesen.
Nicht in Buchstabe f) aa) enthalten.
Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden
ist: 0,0521267 EUR pro Anteil.
Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden
ist: 0,0000092 EUR pro Anteil.
Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist: 0,0331277 EUR pro Anteil.
Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist: 0,0000000 EUR pro Anteil.
Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist: 0,0000142 EUR pro Anteil.
31
Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG)
über die Prüfung der steuerrechtlichen Angaben
An die Investmentgesellschaft Landesbank Berlin Investment GmbH
(nachfolgend: die Gesellschaft).
Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
InvStG zu prüfen, ob die vorgenannten von der Gesellschaft gemäß
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG zu veröffentlichenden Angaben für das
Investmentvermögen LBB-PrivatDepot 4 (B) nach den Regeln des
deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Bei der Ermittlung der steuerrechtlichen
Angaben wurde auf die Buchführung bzw. die Aufzeichnungen und
den Jahresbericht für den betreffenden Zeitraum zurückgegriffen.
Bestandteile der Ermittlung sind Überleitungsrechnungen nach steuerrechtlichen Vorschriften sowie die Zusammenstellung der zur
Bekanntmachung bestimmten steuerrechtlichen Angaben gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. Soweit die Gesellschaft Mittel in
Anteile an anderen Investmentvermögen (Ziel-Investmentvermögen)
investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Ziel-Investmentvermögen
vorliegenden steuerrechtlichen Angaben. In die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen.
Unsere Aufgabe war es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach
den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes bekannt zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt
wurden. Grundlage für unsere Prüfung waren der von einem Abschlussprüfer geprüfte Jahresbericht, die diesem zugrunde liegende
Buchführung und sonstige Aufzeichnungen der Gesellschaft. Gegenstand unserer Beurteilung waren die darauf beruhenden Überleitungsrechnungen und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben.
Unsere Prüfung umfasste insbesondere die steuerrechtliche Qualifikation von Kapitalanlagen, Erträgen und Aufwendungen einschließlich
deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerrechtlicher Aufzeichnungen.
Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Ziel-Investmentvermögen
investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Ziel-Investmentvermögen von anderen zur Verfügung gestellten steuerrechtlichen Angaben durch die Gesellschaft
nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden
steuerrechtlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.
Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender
Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben gemäß § 5 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die
Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die
Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerrechtlichen Angaben überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in
vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine
künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus
der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft
vertretenen Auslegung notwendig machen können.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Frankfurt am Main, 17. Juni 2013
Nicht Gegenstand unseres Auftrages war es, die uns vorgelegten
Unterlagen und Angaben analog einer handelsrechtlichen Abschlussprüfung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen; insoweit
haben wir uns ohne weitere Prüfungshandlungen auf den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers gestützt. Auch darüber hinaus
sind wir von der Vollständigkeit und Richtigkeit der uns vorgelegten
Unterlagen und Angaben der Gesellschaft ausgegangen.
PwC FS Tax GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Lindauer
Steuerberater
Marcel Tatter
32
Nachweis der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz (InvStG)
LBB-PrivatDepot 4 (B)
Endausschüttung
ISIN:
WKN:
DE000A1JSHH9
A1JSHH
Geschäftsjahresbeginn: 01.11.2012
Geschäftsjahresende:
31.03.2013
Privatvermögen 1)
Betriebsvermögen Betriebsvermögen
EStG 2)
KStG 3)
Zahltag:
Ex-Tag:
14.06.2013
14.06.2013
Beschlusstag:
pro Anteil
EUR
pro Anteil
EUR
03.06.2013
pro Anteil
EUR
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe:
a) Betrag der Ausschüttung 4)
0,1500000
0,1500000
0,1500000
nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener Kapitalertragsteuer
0,1500000
0,1500000
0,1500000
aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre
0,0000000
0,0000000
0,0000000
bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
0,0000000
0,0000000
0,0000000
0,1500000
0,1500000
0,1500000
0,0092367
0,0092367
0,0092367
bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG
oder § 3 Nr. 40 EStG 5)
–
0,0000000
0,0000000
dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008
anzuwendenden Fassung
0,0369462
–
–
ee) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung,
soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG sind
0,0000000
–
–
ff)
0,0000000
–
–
aa) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG in Verbindung mit § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG
in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG 5)
–
0,0000000
0,0000000
cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG 6)
–
0,1216358
0,1216358
gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1 InvStG
0,0000000
0,0000000
0,0000000
hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen
0,0000000
0,0000000
0,0000000
b) Betrag der ausgeschütteten Erträge
Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag)
c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene
steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 1. Januar 2009
anzuwendenden Fassung
In den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene
ii)
Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 7)
0,0048407
0,0048407
0,0048407
jj)
in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG
oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) 10)
–
0,0000000
0,0000000
kk) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die
Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 7)
0,0043390
0,0043390
0,0043390
ll)
–
0,0000000
0,0000000
–
–
0,0000000
in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG
oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) 11)
mm) Erträge im Sinne des § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG
d) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge
aa) im Sinne des § 7 Abs. 1 und 2 InvStG
0,1217516
0,1217516
0,1217516
bb) im Sinne des § 7 Abs. 3 InvStG
0,0005389
0,0005389
0,0005389
cc) im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 5 InvStG in der Fassung bis zum Inkrafttreten des OGAW-IV-UmsG (danach Satz 4), 0,0001158
soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten
0,0001158
0,0001158
–
–
–
aa) nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG
vorgenommen wurde 8)
0,0001254
0,0022255
0,0022255
bb) in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit
§ 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 8) 12)
–
0,0021961
0,0000000
cc) nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach
§ 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde
0,0000000
0,0000000
0,0000000
dd) in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit
§ 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 8) 13)
–
0,0000000
0,0000000
ee) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach
§ 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8) 9)
0,0010848
0,0011074
0,0011074
ff)
–
0,0000000
0,0000000
g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung
0,0075987
0,0075987
0,0075987
h) Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres
oder früherer Geschäftsjahre
0,0036506
0,0036506
0,0036506
i) Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten
0,0092367
0,0092367
0,0092367
e) (weggefallen)
f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen
enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und
in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung
mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist 8) 14)
33
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
Privatvermögen: Investmentanteile, die von Anteilinhabern steuerrechtlich im Privatvermögen gehalten werden.
Betriebsvermögen EStG: Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Einkommensteuergesetz besteuert werden, im Betriebsvermögen gehalten werden.
Betriebsvermögen KStG: Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert werden, im Betriebsvermögen gehalten werden.
Ausschüttung gemäß Randziffer 12 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009.
Die Erträge und Gewinne sind zu 100 % ausgewiesen.
Die Erträge sind netto ausgewiesen.
Die Einkünfte sind zu 100 % ausgewiesen.
Die Quellensteuern sind im Betriebsvermögen zu 100 % ausgewiesen.
Nicht in Buchstabe f) aa) enthalten.
Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden
ist: 0,0000000 EUR pro Anteil.
Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden
ist: 0,0000000 EUR pro Anteil.
Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist: 0,0021243 EUR pro Anteil.
Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist: 0,0000000 EUR pro Anteil.
Im Betriebsvermögen KStG: in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG i.V.m. § 18 Abs. 22 Satz 4 InvStG i. V. m. § 8b Abs. 1
KStG anzuwenden ist: 0,0000000 EUR pro Anteil.
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Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin
Landesbank Berlin Investment GmbH
Kapitalanlagegesellschaft
Kurfürstendamm 201
10719 Berlin
Postfach 11 08 09
10838 Berlin
Aufsichtsrat
Telefon: 0 30 / 2 45-6 45 00
Telefax: 0 30 / 2 45-6 46 50
Dr. Johannes Evers
Vorsitzender der Vorstände,
Landesbank Berlin AG, Berlin
Landesbank Berlin Holding AG, Berlin
- Stellvertretender Vorsitzender -
Internet: www.lbb-invest.de
E-Mail: [email protected]
Handelsregister:
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Handelsregister-Nummer: HRB 29 288
Rechtsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EUR 10,2 Mio.
Haftendes Eigenkapital: EUR 9,7 Mio.
(Stand: 31.12.2012)
Gesellschafter
Landesbank Berlin Holding AG, Berlin
Depotbank
Landesbank Berlin AG
Alexanderplatz 2
10178 Berlin
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EUR 1.200,0 Mio.
Haftendes Eigenkapital: EUR 3.603,5 Mio.
(Stand: 31.12.2012)
Wirtschaftsprüfer
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin
Serge Demolière
Mitglied des Vorstandes,
Landesbank Berlin AG, Berlin
- Vorsitzender -
Dr. Michael Endres
Ehem. Mitglied des Vorstandes,
Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main
Vorsitzender des Kuratoriums,
Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Frankfurt/Main
Frank Gilly
Vorsitzender der Geschäftsleitung,
Berliner Bank, NL der Deutsche Bank
Privat- und Geschäftskunden AG, Berlin
Hans Jürgen Kulartz
Mitglied des Vorstandes,
Landesbank Berlin AG, Berlin
Patrick Tessmann
Mitglied des Vorstandes,
Landesbank Berlin AG, Berlin
Geschäftsführung
Andrea Daniela Bauer, Berlin
(Sprecherin)
Andreas Heß, Berlin
Dyrk Vieten, Berlin
35
Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin
Von der LBB-INVEST werden zzt. folgende Publikumsfonds verwaltet:
1. Richtlinienkonforme Sondervermögen
a) Aktienfonds
Deutschland-INVEST
WKN 847928 / ISIN DE0008479288
(aufgelegt am 12.11.1990 bis 30.06.2006 als
BB-Deutschland-INVEST)
Europa-INVEST
WKN 847924 / ISIN DE0008479247
(aufgelegt am 31.10.1989 bis 30.06.2006 als BB-Europa-INVEST)
GO EAST-INVEST
WKN 977017 / ISIN DE0009770172
(aufgelegt am 01.12.1995 als BB-Tschechien-INVEST
und vom 01.04.2004 bis 30.06.2006 weitergeführt als
BB-GO EAST-INVEST)
Keppler-Emerging Markets-LBB-INVEST
WKN A0ERYQ / ISIN DE000A0ERYQ0
(aufgelegt am 30.08.2006)
Keppler-Global Value-LBB-INVEST
WKN A0JKNP / ISIN DE000A0JKNP9
(aufgelegt am 02.07.2007)
LINGOHR-ALPHA-SYSTEMATIC-LBB-INVEST 1)
WKN A0ERYR / ISIN DE000A0ERYR8
(aufgelegt am 15.08.2006)
LINGOHR-AMERIKA-SYSTEMATIC-LBB-INVEST
WKN 847943 / ISIN DE0008479437
(aufgelegt am 29.12.1993 bis 30.06.2006 als BB-Amerika-INVEST)
LINGOHR-ASIEN-SYSTEMATIC-LBB-INVEST
WKN 847938 / ISIN DE0008479387
(aufgelegt am 21.04.1992 als BB-Asien-INVEST und
vom 01.04.2004 bis 30.06.2006 weitergeführt als
LINGOHR-ASIEN-SYSTEMATIC-BB-INVEST)
LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-LBB-INVEST
WKN 532009 / ISIN DE0005320097
(aufgelegt am 01.10.2003 bis 30.06.2006 als
LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-BB-INVEST)
LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST
WKN 977479 / ISIN DE0009774794
(aufgelegt am 01.10.1996 bis 30.06.2006 als
LINGOHR-SYSTEMATIC-BB-INVEST)
TopPortfolio-INVEST
WKN 977494 / ISIN DE0009774943
(aufgelegt am 02.03.1998 bis 30.06.2006 als
BB-TopPortfolio-INVEST)
1)
Anteilscheinausgabe eingestellt; Verwaltung gekündigt zum 31.05.2013.
WachstumGlobal-INVEST
WKN 979906 / ISIN DE0009799064
(aufgelegt am 01.11.1999 als BB-Millennium-INVEST
und vom 01.07.2006 bis 31.10.2008 weitergeführt als
Millennium-INVEST)
b) Rentenfonds
EuroRent-INVEST
WKN 847925 / ISIN DE0008479254
(aufgelegt am 27.12.1989 als BB-DMrent-INVEST und vom
01.10.2000 bis 30.06.2006 weitergeführt als BB-EuroRent-INVEST)
Führ-Corporate Bond-LBB-INVEST
WKN A0M6J9 / ISIN DE000A0M6J90
(aufgelegt am 01.04.2009)
LBB-BasisRentenfonds
WKN A1CXYW / ISIN DE000A1CXYW8
(aufgelegt am 02.01.2013)
Multirent-INVEST
WKN 847921 / ISIN DE0008479213
(aufgelegt am 31.01.1989 bis 30.06.2006 als BB-Multirent-INVEST)
Multizins-INVEST
WKN 978606 / ISIN DE0009786061
(aufgelegt am 01.02.1999 bis 30.06.2006 als BB-Multizins-INVEST)
Weltzins-INVEST
WKN A1CXYM / ISIN DE000A1CXYM9
(aufgelegt am 01.07.2010)
c) Mischfonds
EuroK-INVEST
WKN 977008 / ISIN DE0009770081
(aufgelegt am 31.10.1994 als BB-DMGeldmarkt-INVEST,
vom 01.04.2001 bis 30.06.2006 weitergeführt als
BB-EuroGeldmarkt-INVEST und vom
01.07.2006 bis 30.06.2011 als EuroGeldmarkt-INVEST)
Europa-80 Save-INVEST
WKN A1CXYP / ISIN DE000A1CXYP2
(aufgelegt am 30.09.2010)
PMIM-MultiAsset-LBB-INVEST
WKN A1CXYQ / ISIN DE000A1CXYQ0
(aufgelegt am 16.01.2012)
Private Banking Premium Chance
WKN 532002 / ISIN DE0005320022
(aufgelegt am 01.04.2003 bis 31.12.2009 als
Private Banking Premium Aktiendachfonds)
36
Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin
Private Banking Struktur
WKN A0DNG7 / ISIN DE000A0DNG73
(aufgelegt am 01.06.2005)
LBB-PrivatDepot 4 (A)
WKN A0DNG2 / ISIN DE000A0DNG24
(aufgelegt am 01.04.2005 bis 31.10.2012 als Stratego Chance)
UC Multimanager Global - LBB-INVEST
WKN 979915 / ISIN DE0009799155
(aufgelegt am 22.09.2004 bis 30.06.2006 als
UC Multimanager Global - BB-INVEST)
LBB-PrivatDepot 4 (B)
WKN A1JSHH / ISIN DE000A1JSHH9
(aufgelegt am 01.11.2012)
WeltKap-INVEST
WKN 977483 / ISIN DE0009774836
(aufgelegt am 02.01.1997 bis 30.06.2006 als BB-WeltKap-INVEST)
d) Dachfonds
Best-INVEST 100
WKN 531982 / ISIN DE0005319826
(aufgelegt am 18.09.2000)
Best-INVEST Bond Satellite
WKN 531990 / ISIN DE0005319909
(aufgelegt am 01.12.2003)
Private Banking Premium Ertrag
WKN 532003 / ISIN DE0005320030
(aufgelegt am 01.04.2003 bis 31.12.2009 als
Private Banking Premium Rentendachfonds)
Stratego Grund
WKN A0ERSF / ISIN DE000A0ERSF5
(aufgelegt am 01.09.2005)
VermögensStruktur Konservativ
WKN A0M6J4 / ISIN DE000A0M6J41
(aufgelegt am 02.01.2008)
VermögensStruktur Wachstum
WKN A0M6J5 / ISIN DE000A0M6J58
(aufgelegt am 02.01.2008)
2. Gemischte Sondervermögen
a) Dachfonds
Best-INVEST 30
WKN 531980 / ISIN DE0005319800
(aufgelegt am 18.09.2000)
Des Weiteren werden noch 31 Spezial-Sondervermögen (Stand:
01.04.2013) verwaltet.
Best-INVEST 50
WKN 531981 / ISIN DE0005319818
(aufgelegt am 18.09.2000)
Hinweise:
b) Mischfonds
LBB-PrivatDepot 1 (A)
WKN A0DNG5 / ISIN DE000A0DNG57
(aufgelegt am 01.04.2005 bis 31.10.2012 als Stratego Ertrag)
Die Gesellschaft hat die nachfolgenden Aufgaben ganz oder teilweise
auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) auf vertraglicher Basis zur Wahrnehmung durch das Auslagerungsunternehmen delegiert und der Bankaufsichtsbehörde gemäß § 16 Absatz 5 des
Investmentgesetzes angezeigt:
1. an die Landesbank Berlin AG, Berlin:
LBB-PrivatDepot 1 (B)
WKN A1JSHE / ISIN DE000A1JSHE6
(aufgelegt am 01.11.2012)
-
Aufgaben, die sich aus dem Wertpapierhandelsgesetz ergeben,
sowie die Prüfung der Marktgerechtigkeit der Handelsgeschäfte
und damit zusammenhängende Nebendienstleistungen
LBB-PrivatDepot 2 (A)
WKN 531992 / ISIN DE0005319925
(aufgelegt am 01.04.2005 bis 31.10.2012 als Stratego Konservativ)
-
Aufgaben hinsichtlich der Risikomessung, die sich aufgrund der
gemäß § 51 Absatz 3 InvG erlassenen Derivateverordnung ergeben
-
Aufgaben der Revision der Gesellschaft
-
Aufgaben der Informationsverarbeitung und kaufmännische
Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Archivsystem
LBB-PrivatDepot 2 (B)
WKN A1JSHF / ISIN DE000A1JSHF3
(aufgelegt am 01.11.2012)
LBB-PrivatDepot 3 (A)
WKN A0DNG1 / ISIN DE000A0DNG16
(aufgelegt am 01.04.2005 bis 31.10.2012 als Stratego Wachstum)
LBB-PrivatDepot 3 (B)
WKN A1JSHG / ISIN DE000A1JSHG1
(aufgelegt am 01.11.2012)
2. an die T-Systems International GmbH, Frankfurt/Main:
-
Aufbau und Vorhaltung einer Kontoevidenzzentrale, die gemäß
§ 24c KWG dem automatisierten Kontoabruf der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht dient
Die Gesellschaft erteilt Aufträge nur an sorgfältig ausgewählte Gegenparteien. Mit der Abwicklung von Transaktionen für Rechnung des
Sondervermögens können überwiegend Unternehmen beauftragt wer-
37
Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin
den, mit denen die Gesellschaft über eine wesentliche Beteiligung
verbunden ist oder mit denen sie im Konzernverbund steht.
Die Gesellschaft kann geldwerte Vorteile wie z. B. Broker-Research,
Finanzanalysen oder sonstige geldwerte Vorteile, die ihr im Zusammenhang mit Transaktionen für das Sondervermögen von Gegenparteien angeboten werden, vereinnahmen. Die vorgenannten geldwerten Vorteile wird die Gesellschaft bei ihren Anlageentscheidungen im
Interesse der Anteilinhaber verwenden. Der Gesellschaft fließen keine
Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank
und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.
Anteile von Investmentfonds der LBB-INVEST werden i. d. R. unter
Einschaltung Dritter, d. h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern
und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung
zugrunde, die festlegt, dass die LBB-INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt
und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht.
Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die LBB-INVEST aus den ihr
zustehenden Verwaltungsvergütungen, d. h. aus ihrem eigenen Vermögen.
Stand: April 2013

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