Psychotropenverordnung 2012 Dr.Schober Oswald 22.und 24.1

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Psychotropenverordnung 2012 Dr.Schober Oswald 22.und 24.1
Landesgeschäftsstelle Niederösterreich
22./24. Jänner 2013
Dr. Elisabeth Schober-Oswald
NEUERUNGEN IN DER
PSYCHOTROPENVERORDNUNG
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Psychotropenverordnung
 § 10 (2) Der Arzt oder Zahnarzt darf pro Verschreibung
höchstens den sich aus der Fachinformation ergebenden
Bedarf für zwei Monate, den der Patient hinsichtlich eines
Arzneimittels, das einen psychotropen Stoffe enthält, hat,
in der hiefür in Betracht kommenden Packungsgröße
verschreiben. Erweisen sich diese Mengen für einen
Patienten als unzureichend, so ist die Verschreibung vom
Arzt oder Zahnarzt durch den Vermerk „necesse est“ zu
kennzeichnen.
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SG-Vignette für einzelne Psychotrope
 § 10 (3) Der Bundesminister für Gesundheit kann für einzelne
psychotrope Stoffe mittels Vermerks in der Anlage 1 anordnen,
dass sie nur auf Suchtgiftrezept (Suchtgift-Einzelverschreibung)
verschrieben werden dürfen. In diesen Fällen gelten die §§ 17
Abs. 2, 18, 19, 20 Abs. 1 bis 3 sowie 23 Abs. 1 der
Suchtgiftverordnung, soweit sie sich nicht auf die
Substitutionsbehandlung beziehen, mit der Maßgabe, dass die
Verschreibung anstelle eines Suchtgiftes einen psychotropen
Stoff, für den die Anordnung gilt, zum Gegenstand hat.
 Gemäß § 21 Abs. 2 treten die Bestimmungen mit 15. Dezember
2012 in Kraft und sind auf alle Verschreibungen anzuwenden, die
nach dem 14. Dezember 2012 ausgestellt werden.
 FLUNITRAZEPAM: Guttanotte, Rohypnol, Somnubene
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Wiederholverbot für Benzodiazepine
 § 10 (4) Bei Verschreibung von Arzneimitteln, die
psychotrope Stoffe aus der Gruppe der Benzodiazepine
enthalten, darf keine wiederholte Abgabe angeordnet
werden.
 Clonazepam, Diazepam, Nitrazepam, Oxazepam
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Umsetzung
 Die Verschreibung hat entweder auf dem Rezeptformular der sozialen
Krankenversicherung oder auf einem Privatrezept zu erfolgen, das der
Arzt durch Aufkleben der Suchtgiftvignette auf der Vorderseite als
Suchtgiftrezept zu kennzeichnen hat.
 Im Notfall (bei Gefahr für das Leben des Patienten) ist die Verschreibung
auch ohne Aufkleben der Suchtgiftvignette zulässig. In diesem Fall ist die
Verschreibung durch den Vermerk „Notfall“ zu kennzeichnen. Die Abgabe
in Notfällen darf nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung
erfolgen. Die sonst bei Notfallverschreibungen für Substituenten
verpflichtende Übermittlung der Notfallverschreibung durch die Apotheke
an den zuständigen Amtsarzt ist nicht vorgesehen
 Die Verschreibung hat die von § 19 Suchtgiftverordnung vorgesehenen
Angaben zu enthalten. Bei Fehlen von Angaben auf dem
Rezeptformular darf entsprechend den Bestimmungen der
Suchtgiftverordnung durch den Apotheker ein Nachtrag vorgenommen
werden.
 Bei der Abgabe in der Apotheke sind auf dem Rezept die Bezeichnung
der Apotheke, der Tag der Abgabe und das Kennzeichen des
Expedierenden zu vermerken
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Dokumentation
 Die Verordnung von Flunitrazepam-haltigen Arzneispezialitäten ist vom
verschreibenden Arzt, die Abgabe - nicht der Eingang - von der Apotheke zu
dokumentieren; die Dokumentation ist drei Jahre, geordnet nach
Ausstellungsdatum des Rezepts, aufzubewahren und bei Verlangen der Behörde
zu übersenden oder vorzulegen.
 Die Dokumentation hat in geeigneter Form zu erfolgen, sie hat die fortlaufende
Alphanummerierung der auf der Verordnung aufgebrachten Suchtgiftvignette
sowie die im § 19 Abs. 1 Z 1 bis 6 Suchtgiftverordnung angeführten Angaben zu
enthalten. Möglich ist insbesondere das
 Anfertigen einer Kopie oder
 die elektronische Erfassung (Scannen) des ordnungsgemäß ausgefüllten
und unterfertigten sowie mit der Vignette versehenen Rezepts,
 das Festhalten der relevanten Daten durch Eintrag in ein manuell oder auch
elektronisch geführtes Protokollbuch oder aber
 jegliche andere geeignete Form der Dokumentation, welche die
Nachvollziehbarkeit des Rezeptlaufes sicherstellt.
 Die Art der Dokumentation kann von der Apotheke nach den jeweiligen
Erfordernissen gewählt werden. Zur Nachvollziehbarkeit des Rezeptlaufes und der
entsprechenden nachfolgenden Kontrolle sind jedenfalls die fortlaufende
Nummerierung der Suchtgiftvignette sowie die Daten gemäß § 19 Abs. 1 Z 1 bis 6
der Suchtgiftverordnung zu registrieren
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§ 19 Abs. 1 SV
 Die Suchtgiftverschreibung ist, sofern sie nicht automationsunterstützt
ausgefertigt wird, mit Kugelschreiber auszufertigen, und hat folgende
Angaben zu enthalten:
 1. den Namen und Berufssitz – bei Wohnsitzärzten den Wohnsitz - des Arztes,
Zahnarztes oder Tierarztes (Stampiglie);
2. den Namen und die Anschrift des Patienten, des Tierhalters oder der
Krankenanstalt, für die das Arzneimittel bestimmt ist; bei Verschreibung für einen
Patienten auch dessen Geburtsjahr; bei Verschreibung für den Praxisbedarf den
Vermerk „pro ordinatione“;
3. die Bezeichnung des verordneten Arzneimittels;
4. die Darreichungsform, Menge und Stärke des verordneten Arzneimittels; die
Menge des enthaltenen Suchtgiftes ist ziffernmäßig und wörtlich so anzugeben,
dass die verschriebene Suchtgiftmenge eindeutig ersichtlich ist; bei
Arzneispezialitäten ist deren Handelsbezeichnung, die Packungsgröße und die
Anzahl der verschriebenen Packungen wörtlich anzugeben; in Verschreibungen
von Zubereitungen des Anhanges III dieser Verordnung sowie bei
automationsunterstützt ausgefertigten Suchtgiftverschreibungen sind die
wörtlichen Angaben nicht erforderlich;
5. bei Verschreibungen für einen Patienten oder ein krankes Tier eine genaue
Gebrauchsanweisung;
6. das Ausstellungsdatum;
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Rezeptzeichen NEU ab 1.1.2013
 PV
Psychotrop. SG-Rezept
 „rezept- und apothekenpflichtig, Verschreibung nur auf Suchtgiftrezept
gemäß § 10 Absatz 3 Psychotropenverordnung“

 Davon sind zur Zeit folgende Arzneimittel betroffen:




2422998 GUTTANOTTE TR 10ML
1145203 ROHYPNOL FTBL 1MG 10ST
1296178 SOMNUBENE FILMTBL 1MG 10ST
1296184 SOMNUBENE FILMTBL 1MG 30ST
 Beim Rezeptzeichen “P1“ ändert sich die Beschreibung auf
“rezept- und apothekenpflichtig, Anordnung der wiederholten Abgabe
gemäß § 10 Absatz 4 Psychotropenverordnung bei Benzodiazepinen
verboten“
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Elektronische Dokumentation
 Erforderliche Daten erfassen
Versicherungsnummer ->
Name
Arzt
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Zusätzliche Angaben
Vignette
Ausstellungs
datum
Gebrauchsanweisung
  AUSGANGSNUMMER
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Offene Fragen
 Rezept verbleibt wo?
 OP III verordnet, Patient will aber nur OP I und
will Rezept wieder haben?
 Was machen bei fehlender
Gebrauchsanweisung?
 Wie lange gilt ein Rezept (ohne Vignette), das
am 13. Dezember 2012 – vor Inkrafttreten der
Neuerungen der PV - ausgestellt worden ist?
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