Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und - AKG

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Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und - AKG
Annette-Kolb-Gymnasium
Güterhallenstraße 12
83278 Traunstein
Sprachliches,
Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftliches
Gymnasium
Telefon: 0861 – 20934 – 0
Telefax: 0861 – 20934 – 131
[email protected]
Traunstein, 11. Nov. 2014
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen,
Berlin galt lange Jahre als Zentrum der Teilung – heute gilt es als Zentrum der
Vereinigung und des Zusammenwachsens. Beides, Teilung und Vereinigung, haben
das politische und kulturelle Leben der Stadt entscheidend geprägt.
Mit dieser Studienfahrt von
• Sonntag, 28.Juni, bis Freitag, 03. Juli 2015 – Klassen 10a, d, e
• Sonntag, 12.Juli, bis Freitag, 17. Juli 2015 – Klassen 10b, c
wollen wir den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, die Stadt Berlin in
ihrer geschichtlichen Bedeutung und mit ihrer kulturellen Vielfalt in Vergangenheit und
Gegenwart zu entdecken.
Die Gesamtkosten hierfür betragen etwa 435 Euro. Darin sind die Kosten für die
Anreise, die Unterkunft mit Frühstück sowie die verschiedenen Aktivitäten enthalten. In
einem zweiten Schreiben erhalten sie weitere Informationen bezüglich des Programms
und des genauen Zeitpunktes der Überweisung des Restbetrages.
Für die Fahrtkosten wurde beim Bundestag ein Zuschuss beantragt. Eine genauere
Kalkulation ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Selbstverständlich
erfolgt nach unserer Rückkehr eine Abrechnung über die entstandenen Kosten und
gegebenenfalls eine Rückerstattung im nächsten Schuljahr.
Da es sich um eine Bildungs- und Studienfahrt handelt, unterliegen die Schülerinnen
und Schüler während der gesamten Fahrt der schulischen Aufsichtspflicht. Bei
besonders schweren Verstößen gegen die Schulregeln (z.B. Alkohol- und
Zigarettenverbot) können die betroffenen Schülerinnen und Schüler auf Selbstkosten
auch nach Hause geschickt werden.
Bitte umdrehen!
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Als Begleitlehrer dieser Fahrt sind die jeweiligen Klassenleiter sowie je eine weitere
Lehrkraft vorgesehen.
Bitte geben Sie uns die beigefügte Einverständniserklärung über die Teilnahme Ihrer
Tochter/Ihres Sohnes bis 28. November unterschrieben an die Klassenlehrer zurück, da
wir Anfang Dezember 2014 eine verbindliche Buchung tätigen müssen.
Des Weiteren bestätigen Sie bitte mit einer Anzahlung von 25 € die Verbindlichkeit der
Anmeldung. Bei Nichtteilnahme verfällt dieser Betrag. Bitte überweisen Sie diese 25 €
bis zum 28. November 2014 auf nachstehendes Konto. Bitte Verwendungszweck
beachten!
Annette-Kolb-Gymnasium
Volksbank Raiffeisenbank Traunstein
IBAN:
DE08 7109 0000 0208 9694 18
BIC:
GENODEF1BGL
Verwendungszweck:
Berlinfahrt 2015; Klasse; vollständiger Name des Kindes
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen als Klassenleiter selbstverständlich in unseren
Sprechstunden zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eine spannende und interessante Klassenfahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Die begleitenden Lehrkräfte.
P.S.: Eine Klassenfahrt soll nicht an fehlenden Finanzmitteln scheitern. Informationen
über die verschiedenen Möglichkeiten einer Bezuschussung finden Sie auf unserer
Homepage unter:
http://www.akg-traunstein.de/AKG_Home/Service_Infos/Zuschuesse.html
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ERKLÄRUNG
Unser Sohn/unsere Tochter
Klasse 10
nimmt verbindlich an der Studienfahrt nach Berlin teil. Die Anzahlung in Höhe von 25 €
wird fristgerecht überwiesen.
Wir haben von den Rahmenbedingungen Kenntnis genommen, die umseitig
abgedruckten „Durchführungshinweise zu Klassenfahrten“ vollständig gelesen und
stimmen diesen zu.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichterfüllung der verbindlichen
Zusage auf vollständige Teilnahme die dadurch entstehenden Unkosten (z.B.
Fahrtkostenanteil, etc.) getragen werden müssen!
Des Weiteren kann das Kind bei schweren Verstößen gegen die geltenden Regeln (z.B.
Alkohol- oder Zigarettenkonsum) – nach Anruf bei den Eltern – auf eigene Kosten nach
Hause geschickt werden.
Ort, Datum
Schüler/in
Eltern
Mein Sohn/meine Tochter kann sich in der Freizeit nach genauer Vereinbarung mit den
Lehrern selbständig (nicht allein, sondern in kleinen Gruppen, welche im Vorhinein mit
den Lehrern abgesprochen wurden) in Berlin bewegen und auch am Abend (im
Rahmen der Jugendschutzbestimmungen und der festgelegten Regelungen)
weggehen.
Ort, Datum
Schüler/in
Eltern
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DURCHFÜHRUNGSHINWEISE ZU SCHÜLERFAHRTEN (AUSZUG)
(…)
3. Wesentliche Grundsätze der Durchführung
3.4 Schülerinnen und Schüler, die in begründeten Ausnahmefällen an einer
verpflichtenden Schülerfahrt nicht teilnehmen können oder an einer freiwilligen
Schülerfahrt nicht teilnehmen, haben während deren Dauer den Unterricht in anderen
Klassen oder Kursen oder sonstigen Schulveranstaltungen der Schule zu besuchen.
(…)
5. Aufsichtspflichten und Sicherheitsstandards
5.3 Ab Jahrgangsstufe 10 kann den Schülerinnen und Schülern bei entsprechender
Reife und Disziplin an einzelnen Abenden Ausgang in kleinen Gruppengewährt
werden. Hierzu ist bei noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern die vorherige
schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die geplanten
Aktivitäten sind im Vorfeld von den Schülerinnen und Schülern mit den Begleitpersonen
abzusprechen. Dabei sind insbesondere Ziel der Unternehmungen und Erreichbarkeit
sowie der genaue Zeitpunkt der Rückkehr festzulegen. Schülerinnen und Schüler, die
sich über die getroffenen Regelungen und Vereinbarungen hinwegsetzen, verlieren
unter Umständen ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (vgl. auch Nr. 7). Hierauf
sind die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte rechtzeitig vor
Antritt einer Schülerfahrt hinzuweisen.
(…)
7. Ausschluss von Schülerinnen und Schülern
Schülerinnen und Schüler, die durch Disziplinlosigkeit oder bewusste Nichteinordnung
in die Gemeinschaft Ablauf und Gelingen einer Schülerfahrt in Frage stellen, können
durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter nach Rücksprache mit der begleitenden
Lehrkraft noch vor deren Beendigung nach Hause geschickt werden, wenn andere
Maßnahmen unzweckmäßig erscheinen oder nicht zum Erfolg führen. Es handelt sich
dabei um eine Ordnungsmaßnahme nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BayEUG. Die
betreffenden
Schülerinnen
und
Schüler
werden
entweder
von
den
Erziehungsberechtigten abgeholt oder treten die Heimfahrt ohne Begleitung an, sofern
sie nach Alter und geistiger Reife dazu imstande sind. Durch die vorzeitige Rückkehr
entstehende Kosten haben die Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerinnen
und Schüler bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst zu tragen. Die
Erziehungsberechtigten sind zu verständigen, den Schülerinnen bzw. Schülern sind
genaue Anweisungen für die Heimfahrt zu geben. In diesem Fall ist Nr. 3.4
anzuwenden. Vor Beginn der Schülerfahrt sind die Erziehungsberechtigten aller
teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bzw. die volljährigen Schülerinnen und
Schüler in geeigneter Weise hierauf hinzuweisen.
aus:
Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung
und Kunst – KWMBl, Nr. 6/2010
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