Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und - AKG
Transcrição
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und - AKG
Annette-Kolb-Gymnasium Güterhallenstraße 12 83278 Traunstein Sprachliches, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium Telefon: 0861 – 20934 – 0 Telefax: 0861 – 20934 – 131 [email protected] Traunstein, 11. Nov. 2014 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen, Berlin galt lange Jahre als Zentrum der Teilung – heute gilt es als Zentrum der Vereinigung und des Zusammenwachsens. Beides, Teilung und Vereinigung, haben das politische und kulturelle Leben der Stadt entscheidend geprägt. Mit dieser Studienfahrt von • Sonntag, 28.Juni, bis Freitag, 03. Juli 2015 – Klassen 10a, d, e • Sonntag, 12.Juli, bis Freitag, 17. Juli 2015 – Klassen 10b, c wollen wir den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, die Stadt Berlin in ihrer geschichtlichen Bedeutung und mit ihrer kulturellen Vielfalt in Vergangenheit und Gegenwart zu entdecken. Die Gesamtkosten hierfür betragen etwa 435 Euro. Darin sind die Kosten für die Anreise, die Unterkunft mit Frühstück sowie die verschiedenen Aktivitäten enthalten. In einem zweiten Schreiben erhalten sie weitere Informationen bezüglich des Programms und des genauen Zeitpunktes der Überweisung des Restbetrages. Für die Fahrtkosten wurde beim Bundestag ein Zuschuss beantragt. Eine genauere Kalkulation ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Selbstverständlich erfolgt nach unserer Rückkehr eine Abrechnung über die entstandenen Kosten und gegebenenfalls eine Rückerstattung im nächsten Schuljahr. Da es sich um eine Bildungs- und Studienfahrt handelt, unterliegen die Schülerinnen und Schüler während der gesamten Fahrt der schulischen Aufsichtspflicht. Bei besonders schweren Verstößen gegen die Schulregeln (z.B. Alkohol- und Zigarettenverbot) können die betroffenen Schülerinnen und Schüler auf Selbstkosten auch nach Hause geschickt werden. Bitte umdrehen! Seite 1 Als Begleitlehrer dieser Fahrt sind die jeweiligen Klassenleiter sowie je eine weitere Lehrkraft vorgesehen. Bitte geben Sie uns die beigefügte Einverständniserklärung über die Teilnahme Ihrer Tochter/Ihres Sohnes bis 28. November unterschrieben an die Klassenlehrer zurück, da wir Anfang Dezember 2014 eine verbindliche Buchung tätigen müssen. Des Weiteren bestätigen Sie bitte mit einer Anzahlung von 25 € die Verbindlichkeit der Anmeldung. Bei Nichtteilnahme verfällt dieser Betrag. Bitte überweisen Sie diese 25 € bis zum 28. November 2014 auf nachstehendes Konto. Bitte Verwendungszweck beachten! Annette-Kolb-Gymnasium Volksbank Raiffeisenbank Traunstein IBAN: DE08 7109 0000 0208 9694 18 BIC: GENODEF1BGL Verwendungszweck: Berlinfahrt 2015; Klasse; vollständiger Name des Kindes Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen als Klassenleiter selbstverständlich in unseren Sprechstunden zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine spannende und interessante Klassenfahrt. Mit freundlichen Grüßen Die begleitenden Lehrkräfte. P.S.: Eine Klassenfahrt soll nicht an fehlenden Finanzmitteln scheitern. Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten einer Bezuschussung finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.akg-traunstein.de/AKG_Home/Service_Infos/Zuschuesse.html Seite 2 ERKLÄRUNG Unser Sohn/unsere Tochter Klasse 10 nimmt verbindlich an der Studienfahrt nach Berlin teil. Die Anzahlung in Höhe von 25 € wird fristgerecht überwiesen. Wir haben von den Rahmenbedingungen Kenntnis genommen, die umseitig abgedruckten „Durchführungshinweise zu Klassenfahrten“ vollständig gelesen und stimmen diesen zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichterfüllung der verbindlichen Zusage auf vollständige Teilnahme die dadurch entstehenden Unkosten (z.B. Fahrtkostenanteil, etc.) getragen werden müssen! Des Weiteren kann das Kind bei schweren Verstößen gegen die geltenden Regeln (z.B. Alkohol- oder Zigarettenkonsum) – nach Anruf bei den Eltern – auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden. Ort, Datum Schüler/in Eltern Mein Sohn/meine Tochter kann sich in der Freizeit nach genauer Vereinbarung mit den Lehrern selbständig (nicht allein, sondern in kleinen Gruppen, welche im Vorhinein mit den Lehrern abgesprochen wurden) in Berlin bewegen und auch am Abend (im Rahmen der Jugendschutzbestimmungen und der festgelegten Regelungen) weggehen. Ort, Datum Schüler/in Eltern Seite 3 DURCHFÜHRUNGSHINWEISE ZU SCHÜLERFAHRTEN (AUSZUG) (…) 3. Wesentliche Grundsätze der Durchführung 3.4 Schülerinnen und Schüler, die in begründeten Ausnahmefällen an einer verpflichtenden Schülerfahrt nicht teilnehmen können oder an einer freiwilligen Schülerfahrt nicht teilnehmen, haben während deren Dauer den Unterricht in anderen Klassen oder Kursen oder sonstigen Schulveranstaltungen der Schule zu besuchen. (…) 5. Aufsichtspflichten und Sicherheitsstandards 5.3 Ab Jahrgangsstufe 10 kann den Schülerinnen und Schülern bei entsprechender Reife und Disziplin an einzelnen Abenden Ausgang in kleinen Gruppengewährt werden. Hierzu ist bei noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern die vorherige schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die geplanten Aktivitäten sind im Vorfeld von den Schülerinnen und Schülern mit den Begleitpersonen abzusprechen. Dabei sind insbesondere Ziel der Unternehmungen und Erreichbarkeit sowie der genaue Zeitpunkt der Rückkehr festzulegen. Schülerinnen und Schüler, die sich über die getroffenen Regelungen und Vereinbarungen hinwegsetzen, verlieren unter Umständen ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (vgl. auch Nr. 7). Hierauf sind die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte rechtzeitig vor Antritt einer Schülerfahrt hinzuweisen. (…) 7. Ausschluss von Schülerinnen und Schülern Schülerinnen und Schüler, die durch Disziplinlosigkeit oder bewusste Nichteinordnung in die Gemeinschaft Ablauf und Gelingen einer Schülerfahrt in Frage stellen, können durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter nach Rücksprache mit der begleitenden Lehrkraft noch vor deren Beendigung nach Hause geschickt werden, wenn andere Maßnahmen unzweckmäßig erscheinen oder nicht zum Erfolg führen. Es handelt sich dabei um eine Ordnungsmaßnahme nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BayEUG. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler werden entweder von den Erziehungsberechtigten abgeholt oder treten die Heimfahrt ohne Begleitung an, sofern sie nach Alter und geistiger Reife dazu imstande sind. Durch die vorzeitige Rückkehr entstehende Kosten haben die Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst zu tragen. Die Erziehungsberechtigten sind zu verständigen, den Schülerinnen bzw. Schülern sind genaue Anweisungen für die Heimfahrt zu geben. In diesem Fall ist Nr. 3.4 anzuwenden. Vor Beginn der Schülerfahrt sind die Erziehungsberechtigten aller teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler in geeigneter Weise hierauf hinzuweisen. aus: Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst – KWMBl, Nr. 6/2010 Seite 4